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83 18. Wahlperiode Drucksache 18/2075 HESSISCHER LANDTAG Zur Behandlung im Plenum vorgesehen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend ehemalige Heimkinder in Hessen Am hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einstimmig einen Beschluss gefasst, in dem es u.a. heißt: "Der Petitionsausschuss sieht und erkennt erlittenes Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen in der alten Bundesrepublik in der Zeit zwischen 1945 und 1970 widerfahren ist und bedauert das zutiefst." Zugleich wurde der runde Tisch zur Aufarbeitung des erlittenen Unrechts eingerichtet und die Bundesländer aufgefordert, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit beantragte deshalb beim Präsidenten des Hessischen Landtags die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu diesem Thema. Mit Schreiben vom genehmigte der Präsident die Anhörung, die für den terminiert wurde. Zur Vorbereitung erließ der Präsident auf Anregung des Ausschusses einen öffentlichen Aufruf, in dem betroffene ehemalige Heimkinder gebeten wurden, sich zu melden und über ihr Schicksal zu berichten. Es meldeten sich fast 50 Personen, die ihre persönlichen Erfahrungen schilderten. Ihnen wurde absolute Vertraulichkeit zugesichert. Am fand die öffentliche Anhörung statt. Der stenografische Bericht hierzu liegt inzwischen vor. In Auswertung dieser Anhörung entstand dieser Entschließungsantrag. D e r L a n d t a g w o l l e b e s c h l i e ß e n : 1. Der Landtag stellt fest, dass vielen Kindern und Jugendlichen in hessischen Heimen großes Leid zugefügt worden ist, vor allem in den 50er- und 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Er versteht, dass viele der damals betroffenen Menschen später große Schwierigkeiten hatten, in der Gesellschaft Fuß zu fassen, und oft bis heute traumatisiert sind. 2. Die vom Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit durchgeführte Anhörung zur Situation der ehemaligen Heimkinder zwischen 1950 und 1970 hat gezeigt, dass emotionale Verwahrlosung, aber auch Missbrauch und körperliche Misshandlung in vielen Einrichtungen an der Tagesordnung waren. Auch wenn sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht haben, in schwieriger Zeit und unter schwierigen Bedingungen den ihnen Anvertrauten eine neue Heimat zu geben, haben allzu viele ihre Macht über andere missbraucht und ihnen schwere physische und psychische Verletzungen zugefügt. Der Landtag bedauert, dass in der Folgezeit nur wenige hierfür zur Rechenschaft gezogen wurden. 3. Der Landtag stellt fest, dass die aus heutiger Sicht oft unfassbare Situation in den Kinderheimen der frühen Bundesrepublik jedenfalls in der Fachöffentlichkeit durchaus bekannt war. Heimaufsicht, Jugendämter, Vormundschaftsgerichte und andere Stellen blieben überwiegend untätig oder teilten gar die in den Heimen vertretenen Erziehungsmethoden. Auch der Gesetzgeber wurde erst aktiv, als die unhaltbaren Zustände durch spektakuläre Aktionen in der Öffentlichkeit skandalisiert wurden. Er hätte früher handeln sollen. Eingegangen am 16. März 2010 Ausgegeben am 18. März 2010 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

84 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Der Landtag als Vertreter des hessischen Volkes entschuldigt sich bei den betroffenen ehemaligen Heimkindern für das erlittene Unrecht. Er blickt voll Scham auf die Unmenschlichkeit und emotionale Kälte, mit denen ihnen in frühen Lebensjahren begegnet wurde. Er sieht die Not, die Abhängigkeit, die mangelnde Zuwendung, die ihren Start ins Leben so unsagbar schwer gemacht haben. Er versteht die Schwierigkeiten, die viele Betroffenen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Leben bis heute als Folgen des erlittenen Unrechts haben. Er respektiert und anerkennt ihren Kampf für Achtung, Respekt und Würde, wie sie jedem Menschen zusteht. 5. Die Sicherung noch vorhandener Akten aus dieser Zeit (bei Jugendämtern, Einrichtungsträgern, Heimaufsicht und Gerichten) ist von großer Bedeutung. Alle betroffenen Stellen werden gebeten, etwa noch vorhandene Akten weiter aufzubewahren und sorgsam zu behandeln. Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, ob die Aktensicherung an einer zentralen Stelle, z.b. dem Staatsarchiv, erfolgen kann. Den Betroffenen sollte uneingeschränkte Akteneinsicht in alle sie betreffenden Vorgänge gewährt werden. Jede mögliche Hilfe bei der Biografieforschung sollte zur Verfügung stehen. 6. Die fehlende unabhängige Heimaufsicht, die gemeinsame Zuständigkeit der Jugendämter für Finanzierung und Aufsicht der Heime wird von vielen als eine Ursache der schlechten Heimsituation in früheren Zeiten genannt. Die kommunalen Spitzenverbände werden gebeten, eine fundierte Einschätzung der gegenwärtigen Zuständigkeiten in der Jugendhilfe zu geben. Hat sich die Heimaufsicht in örtlicher Zuständigkeit bewährt oder wäre eine Trennung von Finanzierung der Jugendhilfe und Heimaufsicht sinnvoller? 7. Der Landtag stellt fest, dass die Qualifikation des Personals in den Einrichtungen und eine ausreichende Personalausstattung für eine von Zuwendung und Unterstützung geprägte Jugendhilfe unerlässlich sind. Aus den in der Anhörung geschilderten Erfahrungen kann nur gefolgert werden, dass Kinder und Jugendliche möglichst wenig in Institutionen leben und in der Regel familienähnlich betreut werden sollten. Eine geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Jugendstrafvollzugs ist abzulehnen. 8. Der Landtag bittet den runden Tisch zur Situation ehemaliger Heimkinder in Berlin, zügig Vorschläge für die sinnvollerweise nur bundesweit zu treffenden Regelungen etwa hinsichtlich einer möglichen Entschädigung und der Berücksichtigung von Rentenzeiten zu erarbeiten. Wiesbaden, 16. März 2010 Für die Fraktion der CDU Der Fraktionsvorsitzende: Dr. Wagner (Lahntal) Für die Fraktion der FDP Der Fraktionsvorsitzende: Rentsch

85 18. Wahlperiode Drucksache 18/2127 HESSISCHER LANDTAG Zur Behandlung im Plenum vorgesehen Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE betreffend ehemalige Heimkinder in Hessen Am hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einstimmig einen Beschluss gefasst, in dem es u.a. heißt: "Der Petitionsausschuss sieht und erkennt erlittenes Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen in der alten Bundesrepublik in der Zeit zwischen 1945 und 1970 widerfahren ist, und bedauert das zutiefst." Zugleich wurde der runde Tisch zur Aufarbeitung des erlittenen Unrechts eingerichtet und die Bundesländer aufgefordert, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit beantragte deshalb beim Präsidenten des Hessischen Landtags die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu diesem Thema. Mit Schreiben vom genehmigte der Präsident die Anhörung, die für den terminiert wurde. Zur Vorbereitung erließ der Präsident auf Anregung des Ausschusses einen öffentlichen Aufruf, in dem betroffene ehemalige Heimkinder gebeten wurden, sich zu melden und über ihr Schicksal zu berichten. Es meldeten sich fast 50 Personen, die ihre persönlichen Erfahrungen schilderten. Ihnen wurde absolute Vertraulichkeit zugesichert. Am fand die öffentliche Anhörung statt. Der stenografische Bericht hierzu liegt inzwischen vor. In Auswertung dieser Anhörung entstand dieser Entschließungsantrag. D e r L a n d t a g w o l l e b e s c h l i e ß e n : Der Landtag stellt fest, dass vielen Kindern und Jugendlichen in hessischen Heimen großes Leid zugefügt worden ist, vor allem in den 50er- und 60er- Jahren des letzten Jahrhunderts. Er versteht, dass viele der damals betroffenen Menschen später große Schwierigkeiten hatten, in der Gesellschaft Fuß zu fassen und oft bis heute traumatisiert sind. Die vom Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit durchgeführte Anhörung zur Situation der ehemaligen Heimkinder zwischen 1950 und 1970 hat gezeigt, dass emotionale Verwahrlosung, aber auch Missbrauch und körperliche Misshandlung in vielen Einrichtungen an der Tagesordnung waren. Auch wenn sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht haben, in schwieriger Zeit und unter schwierigen Bedingungen den ihnen Anvertrauten eine neue Heimat zu geben, haben allzu viele ihre Macht über andere missbraucht und ihnen schwere physische und psychische Verletzungen zugefügt. Der Landtag bedauert, dass in der Folgezeit nur wenige hierfür zur Rechenschaft gezogen wurden. Der Landtag stellt fest, dass die aus heutiger Sicht oft unfassbare Situation in den Kinderheimen der frühen Bundesrepublik jedenfalls in der Fachöffentlichkeit durchaus bekannt war. Heimaufsicht, Jugendämter, Vormundschaftsgerichte und andere Stellen blieben überwiegend untätig oder teilten gar die in den Heimen vertretenen Erziehungsmethoden. Auch der Gesetzgeber wurde erst aktiv, als die unhaltbaren Zustände durch spektakuläre Aktionen in der Öffentlichkeit skandalisiert wurden. Er hätte früher handeln sollen. Eingegangen am 18. März 2010 Ausgegeben am 22. März 2010 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

86 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/2127 Der Landtag als Vertreter des hessischen Volkes entschuldigt sich bei den betroffenen ehemaligen Heimkindern für das erlittene Unrecht. Er blickt voll Scham auf die Unmenschlichkeit und emotionale Kälte, mit denen ihnen in frühen Lebensjahren begegnet wurde. Er sieht die Not, die Abhängigkeit, die mangelnde Zuwendung, die ihren Start ins Leben so unsagbar schwer gemacht haben. Er versteht die Schwierigkeiten, die viele Betroffenen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Leben bis heute als Folgen des erlittenen Unrechts haben. Er respektiert und anerkennt ihren Kampf für Achtung, Respekt und Würde, wie sie jedem Menschen zusteht. Die Sicherung noch vorhandener Akten aus dieser Zeit (bei Jugendämtern, Einrichtungsträgern, Heimaufsicht und Gerichten) ist von großer Bedeutung. Alle betroffenen Stellen werden gebeten, etwa noch vorhandene Akten weiter aufzubewahren und sorgsam zu behandeln. Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, ob die Aktensicherung an einer zentralen Stelle, z.b. dem Staatsarchiv, erfolgen kann. Den Betroffenen sollte uneingeschränkte Akteneinsicht in alle sie betreffenden Vorgänge gewährt werden. Jede mögliche Hilfe bei der Biografieforschung sollte zur Verfügung stehen. Die fehlende unabhängige Heimaufsicht, die gemeinsame Zuständigkeit der Jugendämter für Finanzierung und Aufsicht der Heime wird von vielen als eine Ursache der schlechten Heimsituation in früheren Zeiten genannt. Die kommunalen Spitzenverbände werden gebeten, eine fundierte Einschätzung der gegenwärtigen Zuständigkeiten in der Jugendhilfe zu geben. Hat sich die Heimaufsicht in örtlicher Zuständigkeit bewährt oder wäre eine Trennung von Finanzierung der Jugendhilfe und Heimaufsicht sinnvoller? Der Landtag stellt fest, dass die Qualifikation des Personals in den Einrichtungen und eine ausreichende Personalausstattung für eine von Zuwendung und Unterstützung geprägte Jugendhilfe unerlässlich sind. Aus den in der Anhörung geschilderten Erfahrungen kann nur gefolgert werden, dass Kinder und Jugendliche möglichst wenig in Institutionen leben und in der Regel familienähnlich betreut werden sollten. Eine geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Jugendstrafvollzugs ist abzulehnen. Der Landtag bittet den runden Tisch zur Situation ehemaliger Heimkinder in Berlin, zügig Vorschläge für die sinnvollerweise nur bundesweit zu treffenden Regelungen etwa hinsichtlich einer möglichen Entschädigung und der Berücksichtigung von Rentenzeiten zu erarbeiten. Wiesbaden, 17. März 2010 Für die Fraktion der SPD Der Fraktionsvorsitzende: Schäfer-Gümbel Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der Fraktionsvorsitzende: Al-Wazir Für die Fraktion DIE LINKE Der Fraktionsvorsitzende: van Ooyen

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