Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP

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1 JES! Jung. Eigenständig. Stark. Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend

2 STRUKTUR DES VORTRAGS 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Trägerstruktur / Kooperationspartner/-innen 3. Warum eine eigenständige Jugendpolitik? 4. Eckpfeiler der Jugendstrategie Leitziele / Handlungsfelder 5. Förderbeispiele 6. Der strategische Umsetzungsprozess Folie 2

3 1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN Wesentlich: 1.Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Kinderund Jugendhilfegesetz des Bundes ( 82 SGB VIII in Verbindung mit 1-13 SGB VIII) 2. Jugendförderungsgesetz (JuFöG) des Landes 3. dazugehörige Verwaltungsvorschrift VV JuFöG Folie 3

4 1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN Aufgaben der Landesregierung / hier: des Jugendministeriums (als oberster Landesjugendbehörde): = Anregung und Förderung der Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe respektive der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit etc. = Auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinwirken und Jugendämter bzw. Landesjugendämter unterstützen Folie 4

5 2. TRÄGER DER JUGENDHILFE IN RHEINLAND-PFALZ / KOOPERATIONSPARTNER,-INNEN Träger der freien Jugendhilfe Kirchen- & Religionsgemeinschaften Wohlfahrtsverbände Jugendverbände Sonstige Träger der öffentlichen Jugendhilfe örtliche Träger überörtliche Träger Landkreis kreisfreie Städte möglich: kreisangehörige Gemeinden Land RLP Jugendamt³ ³ in RLP = 41 Jugendämter Landesjugendamt Folie 5

6 3. EIGENSTÄNDIGE JUGEND- POLITIK WARUM? Prozess auf Bundesebene -> wichtiger Beitrag, Jugendpolitik gesamtgesellschaftlich zu thematisieren, zu profilieren Landesregierung/MIFKJF hat diesen Impuls aufgegriffen -> Jugendpolitik stärken als eigenständiges Politikfeld, Jugend(politik) sichtbar machen ressortübergreifend (Land und Kommunen) getragen von möglichst allen jugend(hilfe)politischen Akteuren mit dem übergeordneten Ziel, im Dialog ein gesamtgesellschaftliches Bündnis für und mit der Jugend herzustellen Folie 6

7 3. EINE POLITIK EIGENS UND BESTÄNIDG FÜR DIE JUGEND bedeutet: dass die jungen Bürgerinnen und Bürger sich in der Gesellschaft aufgehoben und respektiert fühlen, dass sie ihr Dasein als sinnvoll und erfüllt erleben können und dass sie Perspektiven für ein gelingendes Leben entwickeln können. Ein positives Verstehen und damit Verständnis für die Jugend ist herzustellen. Folie 7

8 4. ECKPFEILER 1: DREI LEITZIELE EINER EIGENSTÄNDIGEN JUGENDPOLITIK (BESCHLUSS MINISTERRAT NOVEMMBER 2014) 1. Befähigung und Unterstützung der jungen Menschen zur Teilhabe in der Gesellschaft 2. Gewährleistung autonomer Gestaltungsräume 3. Gewährleistung der Mitbestimmung an gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen Folie 8

9 4. ECKPFEILER 2: NEUN HANDLUNGSFELDER EINER EIGENSTÄNDIGEN JUGENDPOLITIK RLP: 1. Ganzheitliche Bildung Non-formale /informelle Bildung stärken 2. Selbstbestimmten Gestaltungsspielraum für die Jugend sichern 3. Soziale Integration fördern 4. Interkulturelle Öffnung fördern 5. Partizipation stärken 6. Offenheit für geschlechtliche Diversität fördern 7. Jugend und Medien / Medienkompetenz stärken 8. Prävention gegen (Rechts-)Extremismus stärken 9. Jugendliche durch europäische / international Erfahrungen stärken Leitziele / Handlungsfelder Rahmen für das übergeordnete Ziel, Jugendpolitik als eigenständiges Politikfeld sichtbar zu machen - im Dialog mit allen wichtigen Akteuren ein Bündnis für und mit der Jugend herzustellen Folie 9

10 5. Förderbereiche - Beispiele 1. Förderung von Maßnahmen der politischen und sozialen Bildung (Stärkung sozialer, persönlicher, demokratischer Kompetenzen) 2. Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Partizipation junger Menschen: - Schulungen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beispiel: Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter), - Ehrenamtsgesetz in der Jugendarbeit: Aufwandsentschädigung von Lohnausfall für ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit Tätige - Förderung der kommunalen Jugendvertretungen in RLP Folie 10

11 5. Förderbereiche - Beispiele 4. Strukturelle Förderung der Jugendverbandsarbeit o Institutionelle Förderung des Landesjugendrings o Förderung der Personalkosten der Bildungsreferent/innen 5. Förderung von Jugendtreffs und Häusern der offenen Tür (Jugendzentren) 6. Förderung der Jugendarbeit im ländlichen Raum 7. Förderung der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit: Förderung junger Menschen, die sich in sozial schwierigen Lebenssituationen befinden. Folie 11

12 6. DER STRATEGISCHE (UMSETZUNGS)PROZESS 1. Jugendministerin Irene Alt hat im Sommer 2014 mit den wichtigen Kooperationspartner/innen im Land den Dialog eröffnet. 2. Am 11. November 2014 hat der Ministerrat die neue Ausrichtung der Jugendpolitik verabschiedet 3. Am : aktuelle Stunde im Landtag zur Jugendpolitik 4. Information in wichtigen Landesgremien Ende 2014, Frühjahr 2015 (Jugendamtsleitungen; Jahrestagung Fachkräfte Jugendarbeit) Folie 12

13 6. DER STRATEGISCHE (UMSETZUNGS)PROZESS 5. Anfang 2015: Förderung einer Bildungsreferent/innenstelle (halb) beim Landesjugendring zur eigenständigen Jugendpolitik 6. Frühjahr 2015: Einrichtung einer Interministeriellen AG Jugendpolitik (ressortübergreifende Jugendpolitik) 7. Mai 2015: Zweiter Kinder- und Jugendbericht RLP: im Mittelpunkt: Lebensphase Jugend, wichtiger Teilaspekt: Bedeutung /Notwendigkeit der Jugendarbeit / Jugend-sozialarbeit (= fach(politisches) Instrument) -> Juli 2015 Aussprache im Landtag // Entschließungsantrag Jugendpolitik ist Zukunftspolitik ; regionale Tagungen bis ins Frühjahr 2016 Folie 13

14 6. DER STRATEGISCHE (UMSETZUNGS)PROZESS 8. Juli 2015: Große jugendpolitische Veranstaltung mit fast 200 Fachkräften Dialog eigenständige Jugendpolitik Ergebnisse: 9. November 2015: Praxisentwicklungsprojekt zur Profilierung der Jugendarbeit (2-jähriges Modellprojekt // Jugendarbeit ist kommunale Pflichtaufgabe) 10.Dezember 2015: Neue Dialogrunde mit den Kooperationspartner/innen. Folie 14

15 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Folie 15

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