HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
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- Lukas Adler
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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/250 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 14. Juli 2010 betreffend persönliches Budget nach 17 SGB I und Antwort des Sozialministers Vorbemerkung des Fragestellers: Ab dem besteht auf Leistungen auf Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets nach 17 SGB I ein Rechtsanspruch. Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit einer Behinderung eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem sie Leistungen erbringen lassen. In der Leistungsform trägerübergreifendes Persönliches Budget werden verschiedene Leistungen zusammengefasst. Bereits im Dezember 2004 hat sich der Landtag einstimmig dafür ausgesprochen, dass diese Leistungsform zu einem festen Bestandteil der Erbringung von Sozialleistungen wird. Nach unseren Informationen wurden zum Stichtag in Hessen 123 Persönliche Budgets erbracht, in Rheinland-Pfalz Vorbemerkung des Sozialministers: Hessen hat vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2007 mit zwei Landkreisen (Marburg - Biedenkopf und Groß- Gerau) an dem Bundesmodellvorhaben zur Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets gem. 17 Abs. SGB I teilgenommen. Darüber hinaus hat die Hessische Landesregierung beiden Landkreisen für die gesamte Dauer des Modellvorhabens jeweils eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des Landes zur Verfügung gestellt, um die Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets zu unterstützen. Die Ergebnisse sind 2008 in einem umfangreichen Bericht veröffentlicht worden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hat sich seit dem Jahr 2004 die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets bis heute entwickelt? Im Rahmen des Modellvorhabens gem. 17 Abs. SGB I wurden von 2004 bis Ende Persönliche Budgets in Hessen gewährt. Um nach Beendigung des Bundesmodellvorhabens zum 31. Dezember 2007 die Entwicklung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets in Hessen weiter evaluieren zu können, führte das Hessische Sozialministerium im Jahr 2008/2009 eine Umfrage bei allen gemäß SGB I zuständigen Rehabilitationsträgern durch. Die Auswertung der Umfrage ergab 24 Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer in Hessen zum Stichtag, dem 23. März Darüber hinaus liegen aktuelle Zahlen (Juli 2010) zur Entwicklung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets für Leistungen in der Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen vor. Gegenüber den Werten vom März 2009 ergibt sich hier eine deutliche Steigerung von Leistungen in der Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes, die als Persönliches Budget gewährt werden. Insgesamt wurden 220 Budgets im Juli 2010 durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen gewährt. Eingegangen am 20. Oktober 2010 Ausgegeben am 29. November 2010 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/250 Frage 2. Wie sieht die regionale Verteilung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets aus? Die nachstehende Tabelle weist die regionale Verteilung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets zum 31. März 2009 aus, soweit es sich um Leistungen der örtlichen Träger der Sozialhilfe handelt (Spalte 2) sowie die einzelnen Leistungsarten zu diesem Zeitpunkt (Spalte 3). In Spalte 4 sind die Budgets in der Zuständigkeit des LWV Hessen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe gem. HAG/SGB II zum 31. Juli 2010 erfasst worden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Angaben von 3 oder weniger Leistungsberechtigten durch den LWV Hessen nicht zulässig. Dies erklärt die zahlenmäßige Differenz zwischen den in Spalte 4 aufgeführten 207 Leistungsberechtigten und der tatsächlichen Zahl von 220 Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern in der Zuständigkeit des LWV Hessen zum Stichtag 31. Juli Eine weitere Differenzierung von Leistungen in der Zuständigkeit des LWV Hessen ist nicht vorgenommen worden. Zusammengefasste Daten der Landesumfrage 2008/2009 und des LWV Hessen 2010 Träger der Rehabilitation nach SGB I Budgets gesamt Leistungen Krankenversicherung 1 Keine Angabe Bundesagentur für Arbeit 2 Teilhabe am Arbeitsleben Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe, Unfallversicherung 9 Beförderungs- kosten Rentenversicherung 10 Kraftfahrzeughilfe/Beförderungskosten, Teilhabe am Arbeitsleben Alterssicherung der Pflegesachleistung, Pflegegeld 3 Landwirte Kriegsopferversorgung 0 Keine Angabe Pflegeversicherung Pflegesachleistung, Pflegegeld Integrationsamt 1 Keine Angabe LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger Die Daten der Rehabilitationsträger außerhalb der Sozialhilfe beziehen sich auf ganz Hessen 3 Keine Angabe Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als örtliche Träger der Sozialhilfe LK Bergstraße 4 Berufliche Weiterbildung/Umschulung, Kraftfahrzeughilfe/Beförderungskosten, Tages- und Nachtpflege, Budgets des LWV in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/250 3 LK Dieburg Darmstadt- LK Groß-Gerau 38 Hochtaunuskreis 1 Main-Kinzig-Kreis 5 Main-Taunus-Kreis 8 Odenwaldkreis LK Offenbach 1 Rheingau-Taunus- Kreis Wetteraukreis 14 LK Gießen 3 Lahn-Dill-Kreis 3 LK Limburg- Weilburg LK Marburg- Biedenkopf 7 1 Hauswirtschaftliche Versorgung, Mobilitätshilfen, Pädagogische Betreuung, Teilhabe am Leben in der Fahrtkosten/ Fahrtkostenhilfe Fahrtkosten/ Fahrtkostenhilfe, Hauswirtschaftliche Versorgung, Fahrtkosten/Fahrtkostenhilfe, Häusliche Krankenpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Hilfe zur Pflege, Mobilitätshilfen, Fahrtkosten/Fahrtkostenhilfe, Mobilitätshilfen, Pädagogische Betreuung, Kraftfahrzeughilfe/Beförderungskosten, Pflegegeld,Reisekosten, Teilhabe am Leben in der Mobilitätshilfen, Kraftfahrzeughife/Beförderungskosten, Teilhabe am Leben in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 0 8 Ergänzende Leistungen, Werte, die unterhalb der Zahl 3 liegen, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgeführt werden. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt werden jedoch Persönliche Budgets in der Zuständigkeit des LWV Hessen gewährt.
4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/250 Hauswirtschaftliche Versorgung, Teilhabe am Leben in der, Pädagogische Betreuung, Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege, Fahrtkosten/ Fahrtkostenhilfe, Kinderbetreuung, Vogelsbergkreis 1 Eingliederungshilfe LK Fulda 8 Hilfe zur Pflege LK Hersfeld- Rotenburg LK Kassel 4 Schwalm-Eder-Kreis Waldeck-Frankenberg 15 Werra-Meißner-Kreis 7 Darmstadt 1 Frankfurt 5 Offenbach 1 Wiesbaden 1 Kassel 7 3 Eingliederungshilfe Mobilitätshilfen, Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Teilhabe am Leben in der Pädagogische Betreuung, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hauswirtschaftliche Versorgung Pädagogische Betreuung, Teilhabe am Leben in der Beschäftigungsverhältnis, Hilfe zur Pflege, Pflegegeld, Pflegesachleitung, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der, Hilfsmittel unbekannt 4 Gesamt Frage 3. Für welche Hilfeformen werden Leistungen in Form des persönlichen Budgets erbracht? (z.b. ambulante Hilfen, stationäres Wohnen etc.)? Siehe Antwort zu Frage 2.
5 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/250 5 Frage 4. Wie viele Frauen und wie viele Männer mit Behinderungen sind Budgetnehmer/innen und wie alt sind die Budgetnehmerinnen und -nehmer? 109 Frauen und 111 Männer erhielten zum 31. Juli 2010 Leistungen des LWV Hessen in Form Persönlicher Budgets. Folgende Alterskohorten der Leistungsberechtigten in der Zuständigkeit des LWV Hessen wurden zum 31. Juli 2010 erhoben: Alter Anzahl 18 bis 20 Jahre 8 Budgetnehmerinnen und -nehmer 21 bis 30 Jahre 7 Budgetnehmerinnen und -nehmer 31 bis 40 Jahre 47 Budgetnehmerinnen und -nehmer 41 bis 50 Jahre 47 Budgetnehmerinnen und -nehmer 51 bis 0 Jahre 28 Budgetnehmerinnen und -nehmer Über 0 Jahre 14 Budgetnehmerinnen und -nehmer Gesamt Frage Budgetnehmerinnen und -nehmer Welche unterschiedlichen Behinderungen liegen bei den Budgetnehmerinnen und -nehmer vor? In der Zuständigkeit des LWV Hessen wurden zum Stichtag 31. Juli 2010 folgende unterschiedliche Behinderungen bei den Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer erfasst. Menschen mit seelischer Behinderung/psychischer Erkrankung 82 Menschen mit geistiger Behinderung 7 Menschen mit körperlicher Behinderung 2 Menschen mit Suchterkrankung 18 Menschen mit wesentlicher Sehbehinderung/Blindheit (3 oder <3) Menschen mit Pflegebedarf (3 oder < 3) Menschen mit AIDS Erkrankung (3 oder < 3) Menschen mit Korsakow-Syndrom (3 oder < 3) Menschen mit seeleischer Behinderung und physischen Leistungseinschränkungen (3 oder < 3) unbekannt 10 Gesamt 220 Im Rahmen der Landesumfrage 2008/2009 wurden die vorstehenden Daten nicht erhoben und liegen dem HSM nicht vor. Frage. Wie bewertet die Hessische Landesregierung das Persönliche Budget? Die Hessische Landesregierung fördert das Persönliche Budget nach 17 Abs. SGB I seit Jahren intensiv. Auf Antrag aller Fraktionen im Hessischen Landtag wurde bereits am 13. Dezember 2002 (Landtagsbeschluss 15/128) die Umsetzung des Persönlichen Budgets beschlossen. In der Folge berief das Hessische Sozialministerium eine Expertenrunde ein, die unter intensiver Mitwirkung der Verbände und Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen bereits im Jahr 2003 Eckpunkte zur Gewährung und Verwendung persönlicher Budgets erarbeitet hat. Aus der Sicht der Hessischen Landesregierung werden durch Persönliche Budgets gem. 17 SGB I die Rechte von Menschen mit Behinderungen nachhaltig gestärkt. Die Gewährung erforderlicher Hilfen in Form einer Geldleistung ermöglicht es den auf Unterstützung angewiesenen Personen, sich die erforderlichen Hilfeleistungen in eigener Verantwortung und auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt zu organisieren. Frage 7. Wie erklärt sich die Landesregierung die große Differenz zwischen der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets in Hessen und Rheinland-Pfalz? Im Bundesland Rheinland- Pfalz wurde das Persönliche Budget im Rahmen des Programms "Selbst bestimmen- Hilfe nach Maß" bereits im Jahr 1998 und auf der Grundlage der Experimentierklausel des damaligen 101a BSHG eingeführt. Die in diesem Rahmen gewährten Persönlichen Budgets richten sich nach anderen Vorgaben als solche, die gemäß 17 SGB I gewährt werden. In Rheinland-Pfalz werden jedoch sämtliche Persönlichen Budgets gemeinsam erfasst. Insofern ist ein zahlenmäßiger Vergleich zwi-
6 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/250 schen Rheinland Pfalz und Hessen kaum möglich. Aufgrund der vorliegenden Zahlen kann in Hessen derzeit von über 400 Budgets ausgegangen werden. Im Vergleich mit anderen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen: 25 Budgets; Thüringen: 17; Baden-Württemberg: 597; Bayern 10; Niedersachsen ) ist die Entwicklung in Hessen aus der Sicht des Landesregierung als positiv zu bewerten. Frage 8. Welche Gründe sind nach Auffassung der Landesregierung für die geringe Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets in Hessen verantwortlich? Siehe Antwort zu Frage 7. Frage 9. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung bzw. welche Initiativen wird sie unternehmen, die bestehenden Hindernisse zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets abzubauen? Die Hessische Landesregierung fördert die Verbreitung der Gewährung Persönlicher Budgets für Menschen mit Behinderungen stetig weiter. So wurde u.a. im Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz- HessBGG vom 20. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2009 (GVBl. 729) nach 8a "Sicherung der Teilhabe" die Unterstützung der Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets im Sinne des 17 SGB I ausdrücklich und mit dem Ziele die erforderlichen Hilfen personenzentriert auszurichten, eingefügt. Darüber hinaus unterstützt und fördert das Hessische Sozialministerium ein Modellvorhaben zur Verbreitung Persönlicher Budgets im Bereich der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Aus der Sicht der Hessischen Landesregierung kann auch eine geplante Neuausrichtung der hin zu institutionsunabhängigen und personenzentrierten Hilfeformen das Persönliche Budget gem. 17 SGB I maßgeblich fördern. Wiesbaden, 29. September 2010 Stefan Grüttner
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