62. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. April 2018, 15:40 bis 17:05 Uhr

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1 19. Wahlperiode Kurzbericht öffentlicher Teil 62. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. April 2018, 15:40 bis 17:05 Uhr Anwesend: Stellv. Vorsitzender Abg. Marius Weiß (SPD) CDU Abg. Ulrich Caspar Abg. Heiko Kasseckert Abg. Dirk Landau Abg. Judith Lannert Abg. Klaus Peter Möller Abg. Karin Wolff SPD Abg. Elke Barth Abg. Tobias Eckert Abg. Uwe Frankenberger Abg. Stephan Grüger Abg. Rüdiger Holschuh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Frank-Peter Kaufmann Abg. Kaya Kinkel Abg. Karin Müller (Kassel) DIE LINKE Abg. Janine Wissler FDP Abg. Jürgen Lenders

2 Sn/me 2 WVA 19/ Fraktionsassistentinnen und -assistenten: Christian Richter-Ferenczi Jörn Eichhorn Sebastian Scholl Mario Klotzsche (Fraktion der CDU) (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Fraktion DIE LINKE) (Fraktion der FDP) Landesregierung, Rechnungshof, etc. Müller-Puhlmann VA HMSI Breidert Dirin HRH Protokollführung: RDirin Heike Schnier

3 Sn/me 3 WVA 19/ Inhaltsverzeichnis: Punkt 6: Dringlicher Berichtsantrag der Fraktion der SPD betreffend anhaltende Verstöße von Ryanair gegen das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen Drucks. 19/6227 S. 4 Punkt 1 bis Punkt 8: siehe nicht öffentlicher Teil

4 Sn/me 4 WVA 19/ Stellv. Vors. Abg. Marius Weiß stellt Einvernehmen fest, den Dringlichen Berichtsantrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Punkt 6: Dringlicher Berichtsantrag der Fraktion der SPD betreffend anhaltende Verstöße von Ryanair gegen das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen Drucks. 19/6227 Minister Tarek Al-Wazir trägt vor: Ich will eine Vorbemerkung machen, die vielleicht hilftreich ist, weil es das Ganze einordnet. Erstens. Die Landesregierung ist sich der herausragenden Bedeutung der aus dem Mediationsergebnis resultierenden Nachtflugbeschränkungen von 23:00 bis 5:00 Uhr für die Fluglärmbetroffenen in der Region bewusst. Daher werden alle im Rahmen des geltenden Rechts zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft, Flugbewegungen in diesem Zeitraum so gering wie möglich zu halten. Dies erfolgt durch eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen, die wir bereits in der Antwort auf den Dringlichen Berichtsantrag Drucks. 19/5361 beschrieben haben. Ryanair hatte daraufhin in mehreren zeitlichen Stufen Umplanungen der Flugzeiten durchgeführt, die zwischenzeitlich zu einer deutlichen Reduktion der verspäteten Landungen geführt hatten. Die mit dem Planfeststellungsbeschluss 2007 festgelegten Nachtflugbeschränkungen für den Flughafen Frankfurt sehen vor, dass ausnahmsweise auch Landungen nach 23:00 Uhr bis spätestens 23:59 Uhr zulässig sind, soweit sie sich nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergeben. Landungen nach 23:00 Uhr stellen daher nicht automatisch eine Verletzung des Nachtflugverbots dar. Die Überprüfung der Gründe der nachfolgend aufgeführten Landungen bis zum Ende der Winterflugplanperiode 2017/2018 ergab beispielsweise, dass in mehr als 50 % der Fälle nachweislich Wetterbedingungen die unter anderem den Einsatz eines Winterdienstes erforderlich machten eine Verspätungsursache waren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, nehme ich zu dem Dringlichen Berichtsantrag wie folgt Stellung: Frage 1. Wie viele Landungen von Ryanair gab es im Januar 2018 in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr in Frankfurt, differenziert nach betroffenen Strecken? Im Januar 2018 fanden in Frankfurt 19 Landungen von Ryanair nach 23:00 Uhr statt. Diese verteilen sich auf folgende Strecken: Abflugort Barcelona: 5 Landungen Abflugort Catania: 2 Landungen Abflugort Madrid: 4 Landungen Abflugort London-Stansted: 5 Landungen Abflugort Valencia: 3 Landungen

5 Sn/me 5 WVA 19/ Frage 2. Wie viele Landungen von Ryanair gab es im Februar 2018 in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr in Frankfurt, differenziert nach betroffenen Strecken? Im Februar 2018 fanden in Frankfurt 9 Landungen von Ryanair nach 23:00 Uhr statt. Diese verteilen sich auf folgende Strecken: Abflugort Barcelona: 3 Landungen Abflugort London-Stansted: 2 Landungen Abflugort Valencia: 4 Landungen Frage 3. Wie viele Landungen von Ryanair gab es vom 1. bis 24. März 2018 in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr in Frankfurt, differenziert nach betroffenen Strecken? Vom 1. bis 24. März 2018 fanden in Frankfurt 12 Landungen von Ryanair nach 23:00 Uhr statt. Diese verteilen sich auf folgende Strecken: Abflugort Malaga: 1 Landung Abflugort Barcelona: 2 Landungen Abflugort Faro: 1 Landung Abflugort Madrid: 2 Landungen Abflugort London-Stansted: 4 Landungen Abflugort Toulouse: 1 Landung Abflugort Valencia: 1 Landung Frage 4. Wie viele Landungen von Ryanair gab es vom 25. bis 31. März 2018 in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr in Frankfurt, differenziert nach betroffenen Strecken? Vom 25. bis 31. März 2018 fanden in Frankfurt 17 Landungen von Ryanair nach 23:00 Uhr statt. Diese verteilen sich auf folgende Strecken: Abflugort Alicante: 1 Landung Abflugort Barcelona: 5 Landungen Abflugort Bergamo: 3 Landungen Abflugort Catania: 1 Landung Abflugort Krakau: 1 Landung Abflugort Palma: 1 Landung Abflugort London-Stansted: 4 Landungen Abflugort Toulouse: 1 Landung Frage 5. Wie hoch ist der Anteil der Ryanair an der Gesamtheit der verspäteten Landungen nach 23:00 Uhr im Januar 2018? Von der Gesamtzahl der 27 Verspätungslandungen im Januar 2018 entfielen 70 % auf Ryanair. Frage 6. Wie hoch ist der Anteil der Ryanair an der Gesamtheit der verspäteten Landungen nach 23:00 Uhr im Februar 2018? Von der Gesamtzahl der 26 Verspätungslandungen im Februar 2018 entfielen 35 % auf Ryanair.

6 Sn/me 6 WVA 19/ Frage 7. Wie hoch ist der Anteil der Ryanair an der Gesamtheit der verspäteten Landungen nach 23:00 Uhr vom 1. bis 24. März 2018? Von der Gesamtzahl der 32 Verspätungslandungen vom 1. bis 24. März 2018 entfielen 40 % auf Ryanair. Frage 8. Wie hoch ist der Anteil der Ryanair an der Gesamtheit der verspäteten Landungen nach 23:00 Uhr vom 25. bis 31. März 2018? Von der Gesamtzahl der 27 Verspätungslandungen vom 25. bis 31. März 2018 entfielen 63 % auf Ryanair. Frage 9. Wie ist die durchschnittliche Verspätung der Ryanair nach 23:00 Uhr und wie die größte Verspätung in den Zeiträumen bis und bis ? Im Zeitraum bis betrug die durchschnittliche Verspätung der Ryanair nach 23:00 Uhr 20 Minuten, die größte Verspätung 58 Minuten. Im Zeitraum bis betrug die durchschnittliche Verspätung der Ryanair nach 23:00 Uhr 16 Minuten, die größte Verspätung 55 Minuten. Frage 10. Wie viel Prozent der Ryanair-Flüge vom bis , die in Frankfurt in der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr landen sollten, sind erst nach 23:00 Uhr gelandet, differenziert nach betroffenen Strecken? Abflugort Malaga: 5 % Abflugort Alicante: 0 % Abflugort Barcelona: 17 % Abflugort Bergamo: 0 % Abflugort Catania: 15 % Abflugort Faro: 4 % Abflugort Madrid: 17 % Abflugort London-Stansted: 16 % Abflugort Valencia: 12 % Frage 11. Wie viel Prozent der Ryanair-Flüge vom bis , die in Frankfurt in der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr landen sollten, sind erst nach 23:00 Uhr gelandet, differenziert nach betroffenen Strecken? Ich füge einmal hinzu: Wenn man nur sechs Tage betrachtet, sind die Prozentzahlen natürlich etwas irreführend. Aber ich beantworte die Frage: Abflugort Alicante: 100 % Abflugort Barcelona: 71 % Abflugort Bergamo: 67 % Abflugort Catania: 100 % Abflugort Faro: 0 % Abflugort Girona: 0 % Abflugort Mykonos: 0 % Abflugort Krakau: 100 % Abflugort Madrid: 0 % Abflugort Palma: 50 %

7 Sn/me 7 WVA 19/ Abflugort London-Stansted: 67 % Abflugort Toulouse: 100 % Abflugort Valencia: 0 % Frage 12. Hat das Ministerium proaktiv den Sommerflugplan der Ryanair und deren ab dem neu hinzugekommenen Verbindungen im Hinblick auf die Einhaltung der 23:00-Uhr-Grenze geprüft? Falls nein, warum nicht? Ja. Das HMWEVL hat durch seine Interventionen bei Ryanair darauf hingewirkt, dass im Sommerflugplan, der seit dem gilt, kein Anflugslot der Ryanair mehr nach 22:30 Uhr beantragt wird, um Verspätungen nach 23:00 Uhr zu vermeiden. Der Flughafenkoordinator hat dieses Anliegen durch entsprechende Kooperation mit seinen Pendants der Destinationsländer erfolgreich umgesetzt. Hierfür mussten auch frühere Slots an diesen Standorten verfügbar gemacht werden; denn wer hier früher ankommen soll, muss natürlich einen Slot haben, der ihm einen früheren Abflug ermöglicht. Außerdem wurde die Beibehaltung von bestimmten Maßnahmen eingefordert, die der Verspätungsvermeidung dienen, z. B. die Stationierung einer mit einer vollen Crew auf Abruf kurzfristig einsetzbaren Ersatzmaschine in Frankfurt auch für die Sommerperiode für den Fall, dass es bei einem Umlauf zu erheblichen Verspätungen kommt. Ziel dieser Interventionen, die in vergleichbarer Art auch bei allen anderen Airlines mit gehäuften Verspätungen zur Anwendung kommen, ist, dass Verspätungen von vornherein vermieden werden. Dafür werden mögliche systematische Ursachen analysiert und adressiert. Wie StS Samson bereits bei der Beantwortung des letzten Dringlichen Berichtsantrags zu diesem Thema ausführte, bestehen für das Verkehrsministerium weder eine Genehmigungspflicht noch eine Verbotsmöglichkeit für Anflüge oder die Flugplangestaltung einer Airline. Das gilt für die Phase der frühzeitigen Flugplankoordinierung und am aktuellen Verkehrstag. Die Slotvergabe erfolgt nicht durch das HMWEVL. Zuständig ist der Flughafenkoordinator des Bundes. Gemäß Planfeststellungsbeschluss in der Fassung vom dürfen vom Flughafenkoordinator kalenderjährlich Zeitnischen (Slots) für Flugbewegungen zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sowie 5:00 und 6:00 Uhr zugewiesen werden. Weitere Vorgaben oder Einschränkungen zur Slotvergabe durch den Flughafenkoordinator sieht der Planfeststellungsbeschluss nicht vor. Die genannte Zahl von wurde 2017 deutlich unterschritten. Die Anzahl der in dem Zeitraum von Airlines beantragten Slots unterschreitet bei nächtlichen Anflügen kurz vor der 23:00-Uhr-Grenze die Zahl der tatsächlich verfügbaren Slots. Die Airlines haben daher europarechtlich ein Anrecht auf Erteilung des jeweils beantragten Slots, ohne dass hierfür zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssen. Jedes in der EU für die zivile Luftfahrt zugelassene Unternehmen hat das Recht, den Flughafen Frankfurt zu nutzen. Airlinebezogene Einschränkungen der Nutzung des Flughafens kann das HMWEVL nicht verhängen. Frage 13. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Ryanair zur Einhaltung der 23:00-Uhr-Grenze zu bringen? Es gab seit dem Auftreten gehäufter Verspätungen im September 2017 eine Reihe von Maßnahmen, um die Zahl von Verspätungen zu verringern und deutlich zu machen, dass sich Ryanair an die geltenden Nachtflugregelungen halten muss:

8 Sn/me 8 WVA 19/ Regelmäßige, engmaschige Überprüfung der verspäteten Nachtflüge und Abgleich mit den vor 23:00 Uhr abgewickelten Flugbewegungen; - schriftliche Aufforderungen zur Einhaltung der 23:00-Uhr-Grenze, zur Übermittlung der Verspätungsursachen und Flugpläne zu verschiedenen Flugbewegungen (teilweise in mehreren Schritten); - Piloten werden von der Luftaufsicht direkt nach der Landung noch im Cockpit zum Ausfüllen sogenannter Declarations (Erklärungen der Verspätungsursachen) aufgefordert; - Einbestellungen ins HMWEVL, um Abhilfemaßnahmen zu erörtern und einzufordern; - Anforderung von An- und Abflugdaten sowie Rollzeiten an korrespondierenden ausländischen Flughäfen über den Flughafenkoordinator; - Überprüfung dieser Datensätze über mehrere Monate und Abgleich mit den von Ryanair übermittelten Flugplänen sowie Übermittlung an Ryanair mit der Aufforderung, entsprechende Anpassungen vorzunehmen; - Vorbereitungen zu einer möglichen Local Rule für die Slotvergabe, die im Fall eingetretener Verspätungen automatisch bestimmte Informations- und Begründungsanforderungen an Airlines vermittelt, um so den Prüfprozess zu vereinfachen. Nach Anhörung des Koordinierungsausschusses würde diese durch den Bund festzulegen sein. Derzeit wird der Prüfprozess fallbezogen je Airline durch das HMWEVL eingeleitet. Unabhängig von den vorgenannten Maßnahmen hat das HMWEVL gestern zwei seit Beginn der Sommerflugplanperiode besonders häufig verspätete Flugbewegungen an das Regierungspräsidium Darmstadt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens abgegeben. Das Regierungspräsidium ist die zuständige Behörde zur Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei möglichen Verstößen gegen die für den Flughafen Frankfurt geltenden Nachtflugbeschränkungen. Bei den Flugbewegungen handelt es sich um den Anflug FR 1681 aus Barcelona und den Anflug FR 1547 aus Stansted. Das Regierungspräsidium wird gemäß der rechtsstaatlichen Vorgaben für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren ergebnisoffen prüfen, ob die verspäteten Anflüge eine Verletzung der Nachtflugbeschränkungen darstellen, und für den Fall, dass dies zu bejahen ist, die hieran zu knüpfenden Sanktionen festlegen. Grundsätzlich kommen als Sanktion Bußgelder sowie gegebenenfalls auch die sogenannte Einziehung des Wertes der Taterträge in Betracht. Hierunter würde z. B. die Einziehung der Kosten fallen, die im Fall einer Ausweichlandung an einem anderen Flughafen ohne Nachtflugbeschränkung bei Ryanair entstanden wären. Für die Beurteilung, ob die Flugplangestaltung ursächlich für die gehäuften Verspätungen ist, wird auch heranzuziehen sein, wie sich die Verspätungszahlen im weiteren Verlauf der nächsten Wochen entwickeln. Die Abgabe weiterer Flugbewegungen an das Regierungspräsidium bleibt vorbehalten. Frage 14. Was sind die Ergebnisse dieser Aktivitäten? Die Aktivitäten haben dazu geführt, dass die Anzahl der Verspätungslandungen im Winterflugplan erheblich zurückgingen, bis auf ein mit den anderen Airlines vergleichbares Maß. Die wetterbereinigte Verspätungsquote aller ab 21:30 Uhr geplanten und erst

9 Sn/me 9 WVA 19/ nach 23:00 Uhr gelandeten Ryanair-Flüge betrug im Januar 6 %, im Februar 4 % und im März 15 % jeweils Gesamtmonat. Ebenso wurden, wie unter Frage 12 dargestellt, weitere Vorsorgemaßnahmen für den Sommerflugplan getroffen. Mit der Umstellung auf den Sommerflugplan am kam es in Kombination mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu Ostern zu einem erneuten Anstieg der Verspätungszahlen, der bei Ryanair überproportional stark ausfiel. Auffallend waren vor allem gehäufte Verspätungen aus Barcelona und Stansted. Für eine belastbare Aussage, ob die Flugplangestaltung als Verspätungsursache im Sommerflugplan in Betracht kommt und wie sich die Situation weiterentwickeln wird, ist der kurze Zeitraum seit Umstellung nicht ausreichend. Dies wird einer der Aspekte sein, die vom RP Darmstadt zu überprüfen sein werden. Frage 15. Wie ist der Sachstand der Überprüfung der Flugpläne der Ryanair im Hinblick auf das Einhalten der 23:00-Uhr-Grenze, und wann ist dazu mit einem Ergebnis zu rechnen? Nach erneutem Auftreten von gehäuften Verspätungen seit dem haben wir Ryanair zur Übermittlung der Ursachen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung dieser erneuten Häufungen aufgefordert. Ryanair hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, die 23:00-Uhr-Grenze regelmäßig einzuhalten. Die Hauptursache der Verspätungen ich referiere jetzt den Brief seien die Deutsche Flugsicherung sowie andere europäische Flugsicherungen. So seien aufgrund von Personalengpässen bei der DFS am ersten Tag des Sommerflugplans durch die DFS 50 Flüge von Ryanair verspätet worden, was zu insgesamt Verspätungsminuten geführt habe. 65 % aller verspäteten Landungen seit dem nach 23:00 Uhr seien flugsicherungsbedingt erfolgt. Es habe zudem einmal ein medizinischer Notfall vorgelegen, 18 % seien technische Gründe, und 12 % der Maschinen hätten sich aufgrund von Problemen bei der Bodenabfertigung verspätet. Ryanair habe sich bereits schriftlich an die DFS und weitere europäische Flugsicherungen gewandt, aber noch keine Antwort erhalten. Das Verkehrsministerium hat die DFS schriftlich um Aufklärung des behaupteten Sachverhalts gebeten und wird auch die weiteren Angaben und Daten überprüfen. Frage 16. Welche Maßnahmen stehen der Landesregierung zur Sanktionierung von Verstößen gegen die 23:00-Uhr-Grenze zur Verfügung, sollte sich kein Nachweis erbringen lassen, dass die Verspätungen schon in der Flugplangestaltung angelegt sind? Sollte sich kein Nachweis erbringen lassen, dass sich die Verspätungen schon aus der Flugplangestaltung ergeben, dann handelt es sich bei den Verspätungslandungen nicht um Verstöße gegen die Nachtflugregelungen, sondern um regelkonforme Flüge; die Frage der Sanktionierung stellt sich in diesem Fall nicht. Frage 17. Ist die Landesregierung bereit, die Nachtflugregelungen zu verschärfen, um eine Grundlage zu schaffen, damit bei Verstößen Bußgelder verhängt werden können, die wirtschaftlichen Vorteile der Ryanair abgeschöpft oder sogar Slots entzogen werden können? Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass für den Fall, dass die Zahl der zulässigen Verspätungslandungen zwischen 23:00 Uhr und 0:00 Uhr im Durchschnitt eines Ka-

10 Sn/me 10 WVA 19/ lenderjahres den Wert von 7,5 pro Nacht überschreitet, unter Beachtung der öffentlichen Verkehrsinteressen nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der für diesen Nachtzeitraum angeordneten Verspätungsregelungen vorbehalten bleiben wer nachschauen will: Abschnitt A II Ziffer des Planfeststellungsbeschlusses. Die Regelung wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet. Diese Zahl von 7,5 verspäteten Anflügen wurde 2017 weit unterschritten, sie lag bei etwa 2 Anflügen pro Nacht. Nach bisherigem Kenntnisstand und den ersten Wochen des Sommerflugplans gibt es bisher auch keinen Hinweis, dass die Zahl 2018 erreicht werden könnte. Diese Unterschreitung des im Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig vorgesehenen Auslösewerts für Änderungen der Regelung macht deutlich, dass aktuell jede denkbare Änderung der Vorschriften zu Verspätungslandungen hohen rechtlichen Hürden ausgesetzt wäre. Je nach Ergebnis der Prüfungen im HMWEVL und dem RP Darmstadt werde ich allerdings auch ohne Überschreitung dieses im Planfeststellungsbeschluss verankerten Verspätungskontingents das Gespräch mit allen Beteiligten suchen, wie wir das gemeinsame Ziel der regelmäßigen Nachtruhe zumindest von 23:00 bis 5:00 Uhr adressieren können und ob hierfür eine Änderung der Regeln erforderlich wäre. Seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses sind mittlerweile mehr als zehn Jahre vergangen. Seit 2011 sammeln wir Erfahrung mit dem Vollzug, den Vor- und Nachteilen der derzeitigen Nachtflugregelungen. Wir wissen heute, dass sich nicht alle Annahmen von damals bewahrheitet haben, dass sich die Verkehrssegmente strukturell geändert haben und wie wichtig das Nachtflugverbot für die Menschen der Region ist. Entwicklungen und Erfahrungen der letzten zehn Jahre können wir nicht ignorieren. Wir müssen, wenn notwendig, Regeln auch neu bewerten, unter Beachtung der Verkehrsinteressen, aber auch des Lärmschutzes. Das Nachtflugverbot von 23:00 bis 5:00 Uhr und dessen Durchsetzung ist ein Herzstück des Mediationsergebnisses und Richtschnur für das Handeln der Landesregierung. Abg. Tobias Eckert bedankt sich für die Beantwortung der Fragen, kritisiert aber, dass das Ministerium noch vor der Sitzung eine Presseerklärung herausgegeben habe, was die Landesregierung in dieser Angelegenheit schon alles tue. Das habe mit dem von der Landesregierung propagierten Thema Respekt nichts zu tun. Man könne sogar die Auffassung vertreten, dass ohne den Anstoß der Opposition offensichtlich nichts passiere; denn sonst würde das Ministerium nicht immer bereits vor der Sitzung der Öffentlichkeit über das durch den Dringlichen Berichtsantrag angesprochene Thema berichten, bevor sich das zuständige parlamentarische Gremium mit dem Dringlichen Berichtsantrag beschäftigen könne. Abg. Tobias Eckert bittet, zu berichtet, wie sich die Entwicklung im April bisher darstelle. Minister Tarek Al-Wazir zeigt auf, vom 1. bis zum 11. April habe es 28 Verspätungslandungen gegeben, davon 13 von Ryanair. Das entspreche 46 %. Von den Ryanair- Flügen seien 2 von Catania, 3 von Madrid, 2 von Barcelona, 3 von London-Stansted und je 1 von Palma, Bergamo und Valencia gekommen. Minister Tarek Al-Wazir merkt an, üblicherweise werde erst die Pressemitteilung veröffentlicht, was die Landesregierung alles falsch mache, und dann erst gehe der Berichtsantrag im Ministerium ein.

11 Sn/me 11 WVA 19/ Abg. Tobias Eckert stellt fest, dass die Maßnahmen, die zur Vermeidung von Verspätungen im Sommerflugplan ergriffen worden seien, offensichtlich nicht ausreichten; denn die Zahl der Verspätungen steige wieder an. Jetzt sei die Prüfung von zwei Flugverbindungen an das Regierungspräsidium zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens übergeben worden. Zu fragen sei, ob dafür nicht nur die Tatsache, dass auf diesen Verbindungen auffällig viele Verspätungen vorkämen, sondern auch die Gründe für diese Verspätungen eruiert worden seien. Minister Tarek Al-Wazir betont, er habe ausführlich dargestellt, was im Einzelnen getan worden sei und dass man sich proaktiv den Sommerflugplan bereits im Winter vorgenommen habe. Das sei einer der Gründe, weswegen Ryanair nur noch Slots beantragt habe, die eine Ankunftszeit bis spätestens 22:30 Uhr vorsähen, wobei diese Angabe die sogenannte Onblockzeit bezeichne. Das reale Aufsetzen des Flugzeugs auf der Landebahn geschehe vorher. Der Flugplankoordinator sei auf Betreiben des Ministeriums bei den Abflughäfen tätig geworden, um dort frühere Slots zu erreichen. Mehr könne man proaktiv nicht tun. Wenn am Ende festzustellen sei, dass die geplanten Zeiten doch nicht eingehalten würden, bestehe die Möglichkeit, dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde die Flugbewegungen zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu melden. Da man Respekt vor dem Parlament habe, habe man das am heutigen Vormittag mitgeteilt. Abg. Janine Wissler merkt an, die SPD könne sich eigentlich freuen; denn immer, wenn sie einen Dringlichen Berichtsantrag stelle, tue der Minister zumindest so, als ob er handle. Von daher bewege sich dann offensichtlich doch etwas, auch wenn es in diesem Fall nur darin bestehe, dass der Minister das Regierungspräsidium gebeten habe, etwas zu prüfen. Wenn dies das schärfste Schwert sei, dann werde es schwierig sein, Ryanair zur Einhaltung des Nachtflugverbots zu bringen. Abg. Janine Wissler spricht an, dass Ryanair als Verspätungsgründe Probleme mit der Bodenabfertigung angegeben habe. In diesem Zusammenhang erinnere sie daran, dass sie zum Thema Verspätungen bereits mehrfach angeregt habe, dass sich das Ministerium mit der Bodenabfertigung beschäftigen möge. Schließlich sei bekannt, dass die Fraport Ryanair auch mit dem Argument nach Frankfurt gelockt habe, dass die Umlaufverfahren beschleunigt würden. Im Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden eines Bodenverkehrsdienstleisters habe sie erfahren, dass dies faktisch nicht machbar sei. Insofern sei denkbar, dass in Frankfurt, aber auch an anderen Flughäfen die für die Abfertigung eingeplante Zeit nicht ausreiche und dass sich die Verspätungen über den Tag fortschrieben oder summierten. Daher sei zu fragen, ob das Ministerium diesbezüglich Kontakt mit den Bodenverkehrsdienstleistern und deren Betriebsräten aufgenommen habe. Abg. Janine Wissler erkundigt sich, ob diesbezüglich auch Kontakt mit den Flughäfen aufgenommen worden sei, die Abflughäfen für die am häufigsten verspäteten Flüge von Ryanair seien. Minister Tarek Al-Wazir antwortet, die Angabe, dass es Probleme mit den Bodenverkehrsdiensten gebe, stamme von Ryanair und sei nicht näher spezifiziert worden. Insofern sei nicht klar, ob der Abflughafen oder der Frankfurter Flughafen gemeint sei. Man dürfe aber nicht vergessen, dass in Frankfurt ein Flugzeug mit Crew auf Abruf bereitstehe, das eingesetzt werden könne, wenn sich Verspätungen im Umlauf abzeichneten.

12 Sn/me 12 WVA 19/ Kontakte mit ausländischen Flughäfen liefen über den Flughafenkoordinator des Bundes. Dieser frage bei den ausländischen Flughäfen nach, wenn Ryanair Probleme mit dortigen Rollzeiten als Begründung für Verspätungen angegeben habe. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass über die Seiten des Umwelt- und Nachbarschaftshauses und des Ministeriums sehr viele Informationen zu Flugbewegungen, z. B. zu Verspätungen, am Frankfurter Flughafen zugänglich seien. Bei anderen Flughäfen sei das längst nicht in diesem Umfang der Fall. Minister Tarek Al-Wazir betont, die bisher ergriffenen Maßnahmen hätten offensichtlich funktioniert, sonst wäre es im Januar und Februar nicht zu einem so deutlichen Rückgang der Verspätungslandungen gekommen. Offensichtlich habe sich mit der Flugplanumstellung etwas verändert, was voraussichtlich nicht an der Bodenabfertigung liege. Es sei auch unwahrscheinlich, dass diese von Februar auf März so viel schlechter geworden wäre. Das sei der Grund, weshalb man die Prüfung von zwei Ryanair- Flugbewegungen an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeitsverfahren übergeben habe. Dabei könne es nur um die Einleitung eines Verfahrens gehen, weil den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müsse. Abg. Janine Wissler bedauert, dass das Ministerium dem Problem der Bodenabfertigung nicht nachgegangen sei. Schließlich habe sie dem Ministerium sogar einen Ansprechpartner mit Mail-Adresse mitgeteilt. Im Übrigen sei es durchaus möglich, dass sich von Februar auf März massive Verschlechterungen bei der Bodenabfertigung ergeben hätten, z. B. durch die Grippewelle im März. Bei dem extrem eng kalkulierten Zeitrahmen bei der Bodenabfertigung könne ein hoher Krankheitsstand durchaus Verspätungen hervorrufen. Da Ryanair selbst für erhebliche Arbeitsverdichtung bei den Bodenverkehrsdiensten sorge, wäre es dringend notwendig, dort nachzufragen, um den Sachverhalt zu klären. Abg. Jürgen Lenders erklärt, von der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums könnten viele lernen. Ob das noch etwas mit Respekt vor dem Parlament zu tun habe, sei eine andere Frage. Kern des Verspätungsproblems bei Ryanair sei die Frage, ob es Anhaltspunkte dafür gebe, dass Ryanair Verspätungslandungen bewusst in ihr Geschäftsmodell eingepreist habe und ob sich bezüglich der Verspätungslandungen eine Auffälligkeit ergebe, die speziell Ryanair betreffe. In der Anfangszeit habe man den Eindruck gewinnen können, dass dies der Fall sei; die weitere Entwicklung müsse beobachtet werden. Es stelle sich aber die Frage, welche Möglichkeiten das Land habe, gegen etwaige Verstöße einzuschreiten. Dies sollte deutlicher dargestellt werden. Der bloße Hinweis, dass der Flughafenkoordinator derjenige sei, der über die Slotvergabe entscheide, sei zu wenig. Schließlich habe das Verkehrsministerium hier eine Verantwortung. Minister Tarek Al-Wazir betont, er habe nicht die Verantwortung von sich gewiesen, sondern gesagt, wer jeweils zuständig sei. Für die Vergabe von Slots sei der Flughafenkoordinator des Bundes zuständig, und mit diesem sei man erfolgreich im Gespräch, wie die Tatsache zeige, dass im Sommerflugplan Slots so vorverlegt worden seien, dass sämtliche Landungen von Ryanair-Flügen für vor 22:30 Uhr geplant seien.

13 Sn/me 13 WVA 19/ Die Frage, ob Verspätungslandungen Teil des Geschäftsmodells von Ryanair seien, werde unter anderem im jetzt eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren zu prüfen sein. Bei der Prüfung, ob sich die Verspätungen aus der Flugplangestaltung ergäben, müsse das Regierungspräsidium den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In die Prüfung werde natürlich auch einbezogen, wie sich die Zahl der Verspätungslandungen auf diesen Verbindungen in den nächsten Wochen entwickle. Im Übrigen könne man die Situation zwar politisch bewerten. Rein rechtlich könne man Ryanair aber nicht anders behandeln als jede andere in Europa zugelassene Fluggesellschaft. Das habe auch die SPD so gesehen; denn Thorsten Schäfer-Gümbel habe in der Plenarsitzung am eingeräumt, dass man eine Fluggesellschaft nicht über eine Entgeltordnung von einem Flughafen fernhalten könne. Abg. Frank-Peter Kaufmann führt aus, mit dieser Diskussion werde das Problem bedauerlicherweise nicht angepackt und einer Lösung zugeführt, sondern es werde Politik gemacht. Wenn die Kollegin Wissler zum wiederholten Mal den Ansatz bringe, man möge Gespräche mit Vertretern der Bodenverkehrsdienste führen, sei das nicht hilfreich; denn nach den verspäteten Landungen am Ende des Tages seien die Flugzeuge nicht mehr neu zu beladen. Insofern sei der Zeitdruck bei der Bodenabfertigung in dieser Konstellation irrelevant. Außerdem gebe es weder Beweise noch Hinweise, dass eine Maschine, die am Tag mehrere Umläufe mache, durch Belastung der Bodenverkehrsdienste immer mehr Verspätung ansammle, sodass sie am Abend verspätet lande. Diese Argumentation unterstelle, dass immer dieselbe Maschine von Frankfurt zum Ziel unterwegs sei, während moderne Umlaufplanungen anders aussähen und die Wartungsstandorte der Maschinen integrierten, die bei Ryanair nicht in Frankfurt lägen. Aber auch diese Argumentation sei hier wenig relevant. Entscheidend sei, wann das verspätet landende Flugzeug den Abflughafen verlassen habe. Das werde vom Flugplankoordinator der Bundesrepublik ermittelt, der dafür zuständig sei. Nun könne man natürlich vorbringen, dass dem Minister nichts anderes einfalle, als Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Dem sei entgegenzuhalten, dass die rechtlichen Verfahren einzuhalten seien, um rechtssichere Entscheidungen zu erhalten, die nicht anfechtbar seien. Wenn man dies nicht täte, würde dem Minister vorgeworfen, er würde schlampig arbeiten. Wenn er ordentlich arbeite, werfe man ihm dagegen vor, nichts zu tun. Das widerspreche sich, aber der Opposition sei wichtig, das Thema weiterhin in der politischen Debatte zu haben, damit sie Schaum schlagen könne. Im Übrigen sei zu fragen, wenn die Pilotenverhandlungen so weitergingen und selbst ver.di Frieden mit Ryanair mache, wann auch die LINKE ihren Frieden mit der Fluggesellschaft machen werde. Abg. Frank-Peter Kaufmann betont, man könne sinnvollerweise nur das tun, was der rechtliche Rahmen hergebe. Seine Fraktion habe den Planfeststellungsbeschluss von 2007 und auch die durchschnittlich 7,5 nicht verbietetbaren Verspätungslandungen am Tag nie gut gefunden. Aber die Regelungen existierten. Insofern müsse man sich durch praktisches Handeln darum bemühen, die Folgen des Ausbaus und die Belastungen der Bevölkerung so weit wie irgend möglich zu mindern. Genau das tue das Ministerium in vorbildlicher Weise. Man lasse sich aber nicht dazu verführen, unsauber zu arbeiten, weil das auf lange Sicht keinen Erfolg bringe. Abg. Marius Weiß geht davon aus, dass im Dringlichen Berichtsantrag die Verspätungen getrennt nach Winter- und Sommerflugplan abgefragt worden seien. Während im

14 Sn/me 14 WVA 19/ Februar 35 % der Verspätungslandungen auf Ryanair entfielen, seien dies Anfang März 40 %, Ende März 63 % und Anfang April 46 % gewesen. Das sei ein Anstieg, und der setze sich fort. Am gestrigen Abend seien drei Flugzeuge verspätet gelandet, alle von Ryanair. Daher sei zu fragen, wieso sich die vom Minister dargestellten Maßnahmen, die zu Verbesserungen hätten führen sollen, im Sommerflugplan nicht auswirkten. Abg. Marius Weiß macht deutlich, seit es zu Verspätungslandungen von Ryanair komme, habe man im Ausschuss immer gehört, es könne nur eingeschritten werden, wenn Verspätungen bereits durch die Umlaufplanungen angelegt seien. Das Ministerium habe die Umlaufplanungen geprüft, sogar mit externer Vergabe. Es sei sogar über das Außenministerium bei ausländischen Abflughäfen nachgefragt worden, ob die Angaben von Ryanair zu den Gründen der Verspätungen zutreffend seien. Im Zusammenhang mit der Abgabe der Prüfungen an das Regierungspräsidium sei aber nicht mehr von Umlaufplanungen die Rede, sondern lediglich von zwei Destinationen, von denen vermehrt verspätet gelandet werde. Insofern sei zu fragen, wie das Ergebnis der Prüfung der Umlaufplanungen ausgefallen sei und wieso das Regierungspräsidium erneut das prüfen solle, was das Ministerium bereits geprüft habe. Minister Tarek Al-Wazir führt aus, laut Planfeststellungsbeschluss sei es nicht zulässig, eine planmäßige Landung für nach 23:00 Uhr vorzusehen. Wenn ein Flug verspätet ankomme, dürfe sich laut Planfeststellungsbeschluss diese Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergeben. Bei der Prüfung müsse man berücksichtigen, dass sich Umlaufpläne vom Winter- auf den Sommerflugplan verändern könnten. Da die beiden beanstandeten Verbindungen sowohl im Winterflugplan als auch in den ersten Wochen des Sommerflugplans regelmäßig Verspätungen aufgewiesen hätten, bestehe der Verdacht, dass sich die Verspätung aus der Flugplangestaltung ergebe. Aus diesem Grunde sei die Prüfung an die für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zuständige Stelle abgegeben worden. Diese habe ergebnisoffen zu prüfen und im Prüfverfahren den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Regierungspräsidium erhalte hierzu alle bisherigen Auswertungen des Ministeriums in dieser Sache als Material. Genau so sei man bei der verspäteten Etihad-Landung verfahren, bei der der Pilot fälschlicherweise behauptet habe, der Tank sei leer. Seinerzeit seien die Materialien an die zuständige Behörde weitergegeben worden, die entschieden habe, ob ein Verstoß vorgelegen habe und wie er zu ahnden sei. Zur Frage, warum die Prüfung jetzt abgegeben worden sei, sei rückzufragen, ob man erst die Entwicklung des Sommerflugplans hätte abwarten sollen. Man sollte sich entscheiden, ob man der Landesregierung vorwerfe, zu schnell oder zu langsam zu handeln. Abg. Janine Wissler betont, sie unterstelle nicht, sondern sie stelle Fragen, wie das seinerzeit der Abg. Kaufmann getan habe, als er noch nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Fraport gewesen sei. Wenn die Fragen tatsächlich abstrus wären, könnte man das durch Prüfung feststellen. Abg. Janine Wissler teilt mit, sie fliege nicht mit Ryanair, habe sich aber im Internet kundig gemacht. Wenn sie am Samstag mit Ryanair von Frankfurt nach London-Stansted fliegen wollte, könnte sie die Verbindung von 18:50 bis 19:25 Uhr nehmen. Zu dieser Verbindung gebe Ryanair von vornherein den Hinweis, dass sie oft mehr als 30 Minuten ver-

15 Sn/me 15 WVA 19/ spätet sei. Von 19:50 bis 22:25 Uhr fliege Ryanair zurück nach Frankfurt. Auch zu dieser Verbindung finde sich der Hinweis, dass sie oft mehr als 30 Minuten verspätet sei. Damit komme man in die Nähe der 23:00-Uhr-Grenze. Hier sollte man prüfen, ob es sich jeweils um dasselbe Flugzeug handele, das im Umlauf Verspätungen fortschreibe. Am Morgen könne man von 6:50 Uhr bis 7:20 Uhr von Frankfurt nach London-Stansted fliegen. Für diese Verbindung gebe es noch keinen Verspätungshinweis, wohl aber für die Verbindung ab 8:00 Uhr von London-Stansted. Das tangiere zwar nicht das Nachtflugverbot, lasse aber Probleme mit der Abfertigungszeit vermuten, falls es sich um dasselbe Flugzeug handele. Sie wisse nicht, ob das der Fall sei, befürchte aber, das Ministerium wisse es auch nicht. Es sollte dies aber auf alle Fälle prüfen. Abg. Janine Wissler merkt an, sie wolle auf keinen Fall, dass der Minister nicht rechtsstaatlich handle. Es werde aber nachgefragt, welche Möglichkeiten die Regierung sehe, gegen solche Verspätungslandungen vorzugehen. Schließlich gebe es ein Nachtflugverbot von 23:00 bis 5:00 Uhr. Vorwiegend ein Unternehmen verstoße permanent dagegen, und es passiere nichts. Deshalb sei zu fragen, wie das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen langfristig aufrechterhalten werden könne, wenn noch nicht einmal gegen Ryanair vorgegangen werde. Das setze das falsche Signal. Der Planfeststellungsbeschluss könne im Übrigen geändert werden. Das sehe sogar der Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN vor. Zum Thema Entgeltordnung sei festzustellen, dass Fluggesellschaften natürlich nicht unterschiedlich behandelt werden dürften. Die Frage sei aber, ob man Billigflieger nach Frankfurt holen sollte. Das Ministerium habe die Entgeltordnung genehmigt, obwohl deren Ziel gewesen sei, zusätzliche Flugbewegungen nach Frankfurt zu holen. Dabei sei die Grenze der Belastbarkeit längst überschritten. Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung habe seinerzeit den Minister einstimmig aufgefordert, die Entgeltordnung nicht zu genehmigen. Es sei nicht vorstellbar, dass CDU, SPD und GRÜNE in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung den Minister zu einem Rechtsbruch aufforderten. Der Minister habe die Entgeltordnung aber genehmigt, und jetzt müsse man über die Folgen reden, die das Anlocken der Billigflieger habe. Minister Tarek Al-Wazir erwidert, Kommunalparlamente hätten die Aufgabe, sich im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger viel zu wünschen, und zeigt auf, er habe versucht, herauszufinden, wie die LINKE und das Bündnis der Bürgerinitiativen auf die Zahl von Flugbewegungen kämen und mit welchem Hebel sie erreicht werden solle. Die LINKE habe am heutigen Tag um 14:16 Uhr eine Presseerklärung herausgegeben, in der eine Prüfung gefordert werde, wie Fluggesellschaften, deren Flugzeuge ständig nach 23:00 Uhr landeten, die Landeerlaubnis entzogen werden könne. Dem sei entgegenzuhalten, dass die Landesregierung niemandem die Landeerlaubnis entziehen könne. Wenn überhaupt, könne dies der Flughafenkoordinator des Bundes tun, aber auch nur dann, wenn es deutliche Hinweise darauf gebe, dass z. B. die Sicherheit gefährdet sei. Bei der Slotvergabe habe der Flughafenkoordinator nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, solange die Zahl der Slots, die er nach Planfeststellungsbeschluss vergeben könne, deutlich unterschritten sei. Man müsse immer berücksichtigen, dass man es mit einer zugelassenen Fluggesellschaft zu tun habe, die einen Anteil von nur 3 % an den Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen habe und deren Geschäftsmodell im Übrigen unter anderem darin bestehe, kein Geld für Werbung auszugeben, sondern ständig anderweitig in der Zeitung erwähnt zu werden.

16 Sn/me 16 WVA 19/ Zur Unterbindung der Verspätungslandungen könne man nur die bestehenden Regeln anwenden, und das geschehe jetzt. Wenn am Ende bei der Prüfung herauskommen sollte, dass z. B. die Bodenabfertigung in London-Stansted regelmäßig die geplanten Drehzeiten nicht einhalte, dann könne man daraus schließen, dass die Fluggesellschaft von vornherein Verspätungen eingeplant habe. Das wäre dann im Ordnungswidrigkeitsverfahren zu ahnden. Auf einen Zuruf der Abg. Janine Wissler entgegnet Minister Tarek Al-Wazir, das werde jetzt geprüft. Aber man hätte die Prüfung nicht an das Regierungspräsidium abgegeben, wenn nicht die Auffassung bestünde, dass zumindest entsprechende Verdachtsmomente nahelägen. Abg. Heiko Kasseckert betont, alle im Ausschuss betrachteten das Gebaren von Ryanair mit großem Argwohn. Es bestehe das Ziel, dass der Flughafen weiterhin ordentlich betrieben werden könne. Grundlage hierfür sei der Planfeststellungsbeschluss. Außerdem sei der Rechtsrahmen einzuhalten. Damit habe man nicht viele Instrumente an der Hand, um einer Fluggesellschaft zu begegnen, die die Geduld dermaßen strapaziere. Eine Schuldzuweisung der Opposition an die Regierung helfe hier nicht weiter. In Richtung Ryanair und auch Flughafenbetreiber sollte man eher als Landtag ein klares Zeichen geben, dass das Parlament erwarte, dass auch von dort jenseits der rechtlichen Prüfungen und des vom Ministerium anwendbaren Instrumentariums alle Hebel in Bewegung zu setzen seien, um diesen Missbrauch zu unterbinden. Eine entsprechende einmütig Formulierung des Landtags wäre auch ein eindeutiges Signal an die Bevölkerung und wesentlich hilfreicher als das derzeitige politische Klein-Klein zwischen Opposition und Koalition bzw. Regierung. Beschluss: WVA 19/ Der Dringliche Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des mündlichen Berichts der Landesregierung als erledigt. Zu Beginn der Sitzung kam der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung überein, den Dringlichen Berichtsantrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln. (Schluss des öffentlichen Teils: 16:50 Uhr folgt nicht öffentlicher Teil)

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