Mastertextformat Gegenüberstellung bearbeiten Zweite Ebene DIN VDE 0833-4 zu DIN VDE V 0833-4-32 Dritte Ebene Was ändert sich? Vierte Ebene Fünfte Ebene Referent: Andreas Simon
Überblick Akustische Grundlagen DIN VDE 0833 : 2014-10 DIN VDE V 0833-4-32 : 2016-04 Anwendung und Fazit Folie 2
Referent Qualifikation: Gesellenbrief Elektroinstallation, Dipl.-Ing. der physikalischen Technik FH Aachen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Beschallungsanlagen der IHK zu Köln Übergreifende Tätigkeiten: Fachbuchautor Fachreferent an Hochschulen, bei Verbänden und in Industrie Arbeitsgemeinschaften zu Sprachalarmierung und Elektroakustik Dipl.-Ing. Andreas Simon öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Graner + Partner Ingenieure Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach as-technikservice Schlingenthal 16 51491 Overath Fon: 02206 912370 Mobil: 0177 3102957 info@as-tech24.de www.as-tech24.de Aufgabengebiete: seit 1992 bei Graner + Partner Ingenieure IT- und Qualitätsmanagementbeauftragter nach ISO 9001 (QMB) Fachplaner und Gutachter für Raum- und Elektroakustik seit 1997 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Beschallungsanlagen seit 1998 tätig als Gerichtssachverständiger seit Juli 2002 Prokurist ISBN 978-3-8101-0363-5 Fachkraft für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 1. Auflage 2013 Folie 3
Referent Betriebliche Position bei Graner + Partner Ingenieure Prokurist, Personalleitung, IT- und QM- Beauftragter Stadion Borussia M gladbach Ratssaal, Spanischer Bau Köln Trifolion Echternach Nord-Süd Stadtbahn Köln Arena auf Schalke, Gelsenkirchen Flughafen Stuttgart Berufsfelder Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Köln für Beschallung Fachplanungsingenieur für Raumakustik, Elektroakustik und Medientechnik Publikation Fachreferent und Fachbuchautor Qualifikationen Flughafen Frankfurt T3 Festhalle Viersen Landtag Brandenburg, Potsdam Dipl.- Ingenieur Physikalische Technik, FH Aachen Handwerksgeselle Elektrotechnik Folie 4
Allgemeines Abkürzungen: BMA BMZ EV FBF STI MTF SAA SAZ STIPA FES Brandmeldeanlage Brandmeldezentrale Energieversorgung Feuerwehrbedienfeld Speech Transmission Index Modulation Transfer Function Sprachalarmanlage Sprachalarmzentrale Speech Transmission Index Public Adress Feuerwehreinsprechstelle Simon Folie 5
Akustik und Elektroakustik Grundbegriffe und akustische Grundlagen Schalldruck, Schalldruckpegel Direktschall, Diffusschall, Störschall Nachhall, Nachhallzeit Reflexionen, Echos, Absorption, Streuung, Beugung Frequenz, Wellenlänge, Spektrum Hörbereich Hallradius Sprachverständlichkeit Bündelungsmaß, Bündelungsgrad, Abstrahlung Simon Folie 6
Akustik und Elektroakustik Akustische Grundlagen Direktschall Pegel Erste Frühreflexion Mehrfachreflexion 0 50 80 ms Zeit Folie 7
Akustik und Elektroakustik Akustische Grundlagen Gesamtschall: Das wahrgenommene Schallereignis im Raum besteht nicht nur aus dem Schallanteil des Direktschalls, sondern auch noch aus den danach eintreffenden reflektiven Schallanteilen. Sollten keine besonderen akustischen Auffälligkeiten im Raum vorhanden sein, so trifft das Direktschallereignis zuerst und mit dem größten Pegel bei der Senke (Ohr) ein. Anschließend folgt eine Vielzahl von Reflexionen. Weist der Raum keine akustischen Auffälligkeiten auf, so nimmt die Amplitude mit dem Verlauf der Zeit stetig ab. Folie 8
Akustik und Elektroakustik Nachhall Nachhallzeit (NHZ): Ein Schallereignis ausreichender Dauerhaftigkeit und Amplitude (z. B. "Rosa Rauschen") wird plötzlich abgeschaltet. Das Rauschen ist nach Abschaltung noch einige Zeit im Raum mess- und auch hörbar. Die Zeit, die vergeht, bis der Schalldruckpegel des abklingenden Schallereignisses um 60 db (auf 1/1000) geringer geworden ist, wird als Nachhallzeit RT60 bezeichnet. Folie 9
Akustik und Elektroakustik Nachhall Nachhallzeit (NHZ): Die Nachhallzeit ist nach DIN 18041 entsprechend der Raumnutzung auszulegen. Dabei wird nach Raumgruppen unterschieden. Eine weitere grobe Unterscheidung ist die Nutzung für Sprache oder Musik. Raumtyp Nachhallzeit R T60 in s Regie, Tonstudio < 0,3 Klassenzimmer, Hörsaal 0,6-0,8 Opernhaus 1,5 Konzertsaal 2,0 Klassische Kirche > 3,0 Theater 1,2 Vortragssaal 1,1 Klassische Stadthalle 1,7 Moderne Multifunktionshalle mit el. NHZ Verlängerung 1,0 Freizeitbad 2,4 Großraumbüro 1,3 Typische Nachhallzeiten verschiedener Objekte Folie 10
Akustik und Elektroakustik Sprachverständlichkeit Maßgebliches Kriterium der SAA und ENS Der Speech Transmission Index (STI) bewertet die Sprachverständlichkeit STI wird vor Abnahme gemessen (Inbetriebsetzung) STI wird während Planung und Projektierung berechnet oder simuliert Weitere Verfahren: STIPA, RASTI, ALcons, subjektive Verfahren (informativ) Folie 11
Akustik und Elektroakustik Sprachverständlichkeit schlecht schwach angemessen gut ausgezeichnet Nach DIN VDE 0833-4 muss die Sprachverständlichkeit nach dem STI-Verfahren > 0,5 sein und in bestimmten Ausnahmen mindestens > 0,45 betragen. Folie 12
Akustik und Elektroakustik Sprachverständlichkeit Zusammenfassung Einflussgrößen auf die Sprachverständlichkeit: Psychoakustische Effekte wie Maskierung Raumakustische Verhältnisse Störgeräusche Beschallungskonzepte Folie 13
Unterscheidung der Normen DIN VDE 0833-4: 2014-10 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall- Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall Nationale Anwendungsrichtlinie Zu beachten bei baurechtlich geforderten Anlagen Definiert die Anforderungen für Planung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung DIN VDE V 0833-4-32: 2016-04 Brandmeldeanlagen- Teil 32: Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmsystemen Technische Spezifikation erschienen als Vornorm - Harmonisiert die Anforderungen europäischer und internationaler Anwendungsrichtlinien Kann durch die verantwortlichen Personen als verpflichtend definiert werden Folie 14
Unterscheidung der Normen DIN VDE V 0833-4-32 vs. DIN VDE 0833-4 Beispielhafte, inhaltliche Unterschiede: DIN VDE V 0833-4-32 DIN VDE 0833-4 STI je ADA, große Toleranz möglich Komponenten sollten EN 54 entsprechen STI je Alarmierungsbereich/Raum, geringe Toleranz zulässig Komponenten müssen EN 54 entsprechen Empfehlungscharakter Risikoanalyse zur Auslegung der SAA Ersatzenergie für 24 / 6 h Anwendungsrichtlinie Auslegung der SAA durch Konzeptersteller Ersatzenergie für 30 / 4 h Folie 15
Unterscheidung der Normen Schwierige Beschallung? Simon Folie 16
Unterscheidung der Normen Bewertung der Sprachverständlichkeit: Sprachverständlichkeit nach dem STI- Verfahren im Mittel: > 0,5 Kleinste Sprachverständlichkeit: > 0,45 Dabei zählt die durchschnittliche Sprachverständlichkeit in 90% aller ADA s Bei großen ADA s (mehr als 10 MP): Verwerfen der schlechtesten Messungen auf 10 % der Fläche oder 10 % der Messpunkte ADA (acoustically different area): Unterbereich einer Sprachalarmzone, der ein eingeschlossener oder physikalisch anderweitig festgelegter Raum sein darf, der durch eine individuelle Akustik (Nachhallzeit / Störgeräuschpegel) gekennzeichnet ist. Folie 17
Unterscheidung der Normen Ausnahmen zur STI- Anforderung: Sind die Anforderungen wegen hoher Nachhallzeit oder großen Störpegeln nicht zu erfüllen, sollte ein annehmbarer Wert zwischen den zuständigen Behörden und anderen interessierten Parteien vereinbart und dokumentiert werden. Bereiche mit weniger als 10 m² und schlechter Verständlichkeit werden nicht in die Auswertung übernommen Anzahl der Messpunkte: Fläche des ADA in m² Mindestanzahl < 25 1 25 bis 100 3 100 bis 500 6 500 bis 1.500 10 1.500 bis 2.500 15 > 2.500 15 je 2.500 m² Folie 18
Fazit Anwendung der Vornorm DIN VDE 0833-4-32: Muss durch die Verantwortlichen Personen zur Verpflichtung definiert werden. Eröffnet die Möglichkeit, bei schwierigen Verhältnissen doch an eine abnahmefähige SAA mit ausreichender Sprachverständlichkeit zu gelangen Anforderungen an die Systemtechnik bleiben weitestgehend unberührt Folie 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! as-technikservice Schlingenthal 16 51491 Overath Fon: 02206 912370 Mobil: 0177 3102957 info@as-tech24.de www.as-tech24.de Dipl.-Ing. Andreas Simon Prokurist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Beschallungsanlagen der IHK zu Köln Graner + Partner Ingenieure Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach Fon: 02202 936300 Fax: 02202 9363030 Mail: info@graner-ingenieure.de www.graner-ingenieure.de Folie 20