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Transkript:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Postfach 1867, 53008 Bonn Nur als elektronische Post Innenministerium Baden-Württemberg Willy-Brandt-Straße 41 70173 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium des Innern,, für Bau und Verkehr Odeonsplatz 3 80539 München Senatsverwaltung für Inneres und Sport Klosterstraße 47 10179 Berlin Berlinerr Feuerwehr, Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte Bundesfahrzeuge des Katastrophenschutz -Katastrophenschutz- 10150 Berlin Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9 13 14467 Potsdam Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Inneres und Sport Contrescarpe 22 / 24 28203 Bremen Jürgen Ritter Referent HAUSANSCHRIFT Provinzialstraße 93, 53127 Bonn POSTANSCHRIFT Postfach 1867, 53008 Bonnn TEL 022899-550-4603 FAX 022899-10550-4603 Juergen.Ritter@bbk.bund.dee www.bbk.bund.de BANKVERBINDUNG Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken KONTO NR. 590 010 202 (BLZ 590 000 00) IBAN DE81590000000059001020 BIC MARKDEF 1590 UST-IDNR. DE236712273 SERVICEZEIT Anrufe bittee möglichst: Mo. bis Do. 08.00 16.30 Uhr Fr. 08.00 15.30 Uhr Freie und Hansestadt Hamburg -Behörde für Inneres und Sport- Amt für Innere Verwaltung und Planung Katastrophen-, Brand- und Bevölkerungsschutz Johanniswall 4 20095 Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behördee für Inneres und Sport -Feuerwehr- Westphalensweg 1 20099 Hamburg BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben.

Seite 2 von 7 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern Graf-Yorck-Straße 6 19061 Schwerin Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Lavesallee 6 30169 Hannover Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz Schillerplatz 3 5 55116 Mainz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willi-Brandt-Platz 3 54290 Trier Ministerium für Inneres und Sport Franz-Josef-Röder-Straße 21 66119 Saarbrücken Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2 4 01097 Dresden

Seite 3 von 7 Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz Referat 25 Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Halberstädter Straße 2 39112 Magdeburg Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Thüringer Innenministerium Steigerstraße 24 99096 Erfurt Arbeiter-Samariter-Bund e.v. Bundesgeschäftsstelle- Sülzburgstraße 140 50937 Köln Deutsches Rotes Kreuz e.v. -Generalsekretariat- Carstennstraße 58 12205 Berlin Malteser Hilfsdienst e.v. -Generalsekretariat- Kalker Hauptstraße 22 24 51103 Köln Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. -Bundesgeschäftsstelle- Im Niedernfeld 2 31542 Bad Nenndorf

Seite 4 von 7 Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. -Bundesgeschäftsstelle- Lützowstraße 94 10785 Berlin Deutscher Feuerwehrverband e. V. Bundesgeschäftsstelle- Reinhardtstraße 25 10117 Berlin Betreff: Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes Ausrüstung mit bundeseigener Digitalfunkausstattung Bezug: 1. Ausstattungskonzept 2007 2. Bewirtschaftungsrundschreiben 2015 - III.6 561 00 vom 06.01.2015 Aktenzeichen: III.5 569 20 01/Funk Datum: Bonn, 09.07.2015 Seite 4 von 7 Wie im Bewirtschaftungsrundschreiben 2015 mitgeteilt, werden ab dem II. Quartal 2015 alle künftig auszuliefernden Bundesfahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes mit digitalen Fahrzeugfunkanlagen (neben den analogen 4 m BOS-Funkgeräten) ausgerüstet. Änderungen oder Anpassungen der digitalen Funkanlagen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch das BBK zugelassen. Der Bund stattet die von ihm im Rahmen der Ergänzung des landeseigenen Katastrophenschutzes für den Zivilschutz zur Verfügung gestellten Einsatzfahrzeuge derzeit mit Digitalfunk der Fa. Motorola aus. Hintergrund ist ein aus Gründen der Wirtschaftlichkeit geschlossener Rahmenvertrag zwischen der Fa. Motorola und dem Bund, der wegen der Bedarfsmengen einen kosten-günstigen Bezug sowohl von stationären (MRT) als auch mobilen (HRT) Digitalfunkgeräten ermöglicht. An diesen Rahmenvertrag ist der Bund und damit auch das BBK gebunden. Die Beschaffung von Digitalfunkgeräten anderer Hersteller ist damit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Die bisher zugelassene Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen des Bundes durch die Länder im Zuge der doch zeitlich und organisatorisch sehr unter-

Seite 5 von 7 schiedlichen Migration auf den BOS-Digitalfunk hat gezeigt, dass die individuelle Nachrüstung zu deutlich höheren Kosten als bei einem Einbau von Funkausstattung im Rahmen der Herstellung eines neuen Katastrophenschutzfahrzeugs des Bundes führt. Aus diesem Grund lässt der Bund alle neuen Fahrzeuge bereits ab Werk mit einer Digitalfunkausstattung, die er aus dem o. a. Rahmenvertrag bezieht und beistellt, ausrüsten. Der Bund legt wegen des länderübergreifenden Einsatzzwecks der für Zivilschutzzwecke beschafften Katastrophenschutzfahrzeuge großen Wert auf eine Einheitlichkeit der Ausstattung. Die verschiedenen Konzepte der jeweiligen Bundesländer bei der Migration des Digitalfunks zeigen eine sehr heterogene Beschaffungsstruktur und auswahl bei der Digitalfunkausstattung. So ist z.b. die Beschaffung und Auswahl der Digitalfunkausstattung teilweise bis auf die Kreisebene delegiert. Dadurch kann es bereits innerhalb eines Landes zum Einsatz von BOS-Digitalfunksystemen unterschiedlicher Hersteller kommen. Die aus den Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften verschiedentlich angefragte individuelle Ausstattung der bundeseigenen Katastrophenschutzfahrzeuge mit Digitalfunkanlagen anderer Hersteller kann der Bund schon aus wirtschaftlichen und verwaltungsökonomischen Gründen nicht realisieren. Aus Sicht des Bundes hält sich der Programmier- und Schulungsaufwand für die verschiedenen von der BDBOS zertifizierten Endgeräte im vertretbaren Rahmen. Darüber hinaus setzen verschiedene Länder in ihrem Zuständigkeitsbereich Digitalfunkgeräte sowohl von der Fa. Sepura als auch von der Fa. Motorola sowie entsprechende Programmierungs- und Fernwartungssysteme ein. Nach hier vorliegenden Informationen wurde zudem die Gerätebedienung der beiden Hersteller Motorola und Sepura aneinander angeglichen bzw. kann angeglichen werden. Die gleichzeitige Nutzung von Digitalfunkgeräten unterschiedlicher Hersteller wie z. B. der Fa. Motorola oder der Fa. Sepura, die als zertifizierte Endgeräte über die gleiche Funktionen und Nutzbarkeiten im BOS-Digitalfunknetz verfügen, erscheint daher nicht unzumutbar. Der Bund hält daher bis auf weiteres an seiner bisherigen Praxis der Ausstattung von bundesfinanzierten Katastrophenschutzfahrzeugen mit Digitalfunkgeräten der Fa. Motorola fest. Soweit für die Programmierung zusätzliche Technik (z. B. Anschlusskabel) sowie für den Schulungsaufwand nachweislich ein über das übliche Maß hinausgehender Aufwand entstehen

Seite 6 von 7 sollte, wird der Bund die hierfür anfallenden Kosten auf Anforderung erstatten. Ein Austausch funktionstüchtiger Digitalfunkgeräte in den bundeseigenen Katastrophenschutzfahrzeugen gegen Endgeräte anderer Hersteller wird vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit der Ausstattung für den länderübergreifenden Einsatzzweck und der jederzeit notwendigen Funktionspflege (z. B. zeitnahe Einspielung aktueller Software-Updates und Releases) nicht zugelassen. Ein stets aktueller Funktionszustand ist insbesondere unter Beachtung von Sicherheitsanforderungen an die vorhandene BOS- Digitalfunkausstattung in jedem Fall sicherzustellen. Bundeseigene Digitalfunkausstattung in den vom Bund gelieferten Katastrophenschutzfahrzeugen bzw. nachgerüsteten Bestandsfahrzeugen dürfen wegen der besonderen Stellung der BOS-Funkgeräte im Funkverkehr der Bundesrepublik Deutschland im Falle der Aussonderung nicht zur Verwertung gelangen. BOS-Digitalfunkausstattung in ausgesonderten Katastrophenschutzfahrzeugen des Bundes, die durch die Hilfsorganisationen unentgeltlich übernommen werden, dürfen nicht überlassen werden, wenn die übernommenen Fahrzeuge nicht mehr für den Einsatz- und Ausbildungsbetrieb des Katastrophenschutzes genutzt werden. In diesen Fällen ist wie folgt zu verfahren: 1. Die zu Lasten des Bundeshaushalts eingebaute bzw. nachgerüstete BOS- Digitalfunkausstattung einschließlich Zubehör (Verbindungskabel, Bedienungsanleitung etc.) ist aus den Fahrzeugen zu entnehmen und für Zwecke der Ersatzbeschaffung bzw. der Ausstattung noch nicht nachgerüsteter Bestandsfahrzeuge des bundesfinanzierten Katastrophenschutzes vorzuhalten. Hinsichtlich der damit verbundenen Kosten gilt die Kostenregelung der Nr. 2.13 des Bewirtschaftungsrundschreibens 2015 (Bezug 2.). 2. Sofern die bundeseigene BOS-Digitalfunkausstattung wegen landesweiter Vollausrüstung der bundesfinanzierten Katastrophenschutzfahrzeuge sowie für Ersatzzwecke nicht mehr benötigt wird, können derzeit Geräte der Fa. Sepura von den Ländern unentgeltlich für Zwecke des landeseigenen Katastrophenschutzes übernommen werden. Eine entsprechende Übernahmevereinbarung ist dem BBK nachzuweisen.