Rückfallvermeidung durch Kooperation Köln, Mai 2011
Inhalt des Vortrages 1. Historie zur Fallkonferenz 2. Zielgruppe der Fallkonferenz 3. Zielsetzung Fallkonferenz 4. Ablauf Fallkonferenz
Historie zur Fallkonferenz Mai 2005 erste FK Zielsetzung: Mehr Austausch im Einzelfall durch Fallkonferenzen Teilnehmer: KK 57 (Federführung); StA (Mod.); JGH; Jugendrichter; Ausländeramt; weitere Koop-Partner (z.b. Schule) 2008 Erweiterung durch 2. Teil mit Anwesenheit des Jugendlichen und den Sorgeberechtigten; Moderation durch StA oder JGH
Zielgruppe und Begrifflichkeiten Polizei; StA: Intensivtäter Jugendamt: Mehrfach tatverdächtige Jugendliche und Heranwachsende mit besonderen sozialen Problemlagen
Intensivtäter Raub, räub. Erpressung Faktor 5 Körperverletzungsdelikte Faktor 3 Mehr als 5 Taten Straftaten gegen die persönliche Freiheit Faktor 3 Intensivtäter- Rankingliste Diebstahl unter erschwerenden Umständen Faktor 3 Diebstahl ohne erschwerenden Umständen Faktor 1
Kriterien für JGH/ASD zum Vorschlag von Fällen für das Intensivtäterprogramm Jugendlicher ist durch HzE schwer zu erreichen und ist polizeilich auffällig geworden. Eltern sind durch HzE schwer zu erreichen. Soziale Problemlagen kaum Erziehungseinfluss Schulverweigerer Polizeilich/ & Arbeitslosigkeit (manifestiert) Fehlende familiäre Einbindung Gefährdenden Konsum von Drogen Eigene Gewalterfahrung im familiären Umfeld Straffälligkeit der Eltern strafrechtlich auffällig Vorschlag zur Aufnahme in das IT-Programm
Auswertungsbesprechung Teilnehmer: Kriminalkommissariat 57 Staatsanwaltschaft Köln Jugendgerichtshilfe (Schnittstellenmngt.; Sachgebietsleitung) Streetwork Stadt Köln in Kooperation mit Arbeiterwohlfahrt Koordinator Haus des Jugendrechts
Schnittstellenmanagement Intensivtäterprogramm Fallübergreifende koordinierende Funktion Regelmäßige Abstimmung zwischen ASD und JGH Klärung der Zuständigkeit bei ASD und JGH für KK 57/ StA. Ansprechpartner für den ASD, JGH, KK 57 und StA. Auswertungsbesprechung Teilnahme an der Auswertungsbesprechung Mitteilung der Abstimmungsergebnisse Fallkonferenz 1. Teil Teilnahme 2. Teil Moderation
Auswertungsbesprechung Teilnehmer: Kriminalkommissariat 57 Staatsanwaltschaft Köln Jugendgerichtshilfe (Schnittstellenmngt.; Sachgebietsleitung) Streetwork Stadt Köln in Kooperation mit Arbeiterwohlfahrt Koordinator Haus des Jugendrechts
Ziel und Inhalt der Fallkonferenz im Haus des Jugendrechts Einer weiteren Gefährdung des Jugendlichen soll durch die Bündelung der Maßnahmen entgegengewirkt, Doppelarbeit und konträre Arbeit verhindert werden Jugendstrafe soll vermieden werden
Fallkonferenzen im Haus des Jugendrechts Teilnehmer: Sachbearbeitung KK 57 Sachbearbeitung JGH Sachbearbeitung ASD Fallkonferenz Sachbearbeitung Staatsanwaltschaft Vertreter der Schule (z.b. Klassenlehrer) Weiterer aufsichtsführender Richter Amt für Ausländerangelegenheiten Fallbezogene Fachkräfte (Betreuer, Bezirksbeamte, spezielle Fachdienste)
Fallkonferenz Teil 1 Gesamtgremium Gedanken- und Informationsaustausch Zuwachs an Handlungsalternativen Abstimmung zukünftiger Handlungs- bzw. Verfahrensweisen der Kooperationspartner Gremium formuliert Empfehlung
Fallkonferenz Teil 2 Unmittelbar Fallbeteiligte mit Jugendlichem/ Eltern Symbolcharakter gegenüber Familie: Gemeinsames Handeln der verschiedenen Akteure Die vereinbarten Maßnahmen werden dem Jugendlichen und seinen Eltern vorgestellt Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei weiterem delinquentem Verhalten werden aufgezeigt Bereitschaft Hilfe anzunehmen wird gefördert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!