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2. - Kommunikation - Ansprechpartner und Anschriftenlisten

Transkript:

Hessischer Fußball-Verband e.v. Ludwigstr. 43 64546 Mörfelden-Walldorf Tel: 06105-6864 Handy: 0175-5885249 Mail: hfv-postfach A,B,C-Junioren Gruppenliga Durchführungsbestimmungen für die Saison 2015/16 1. Allgemeines 1.1. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 2. Klassenstärke, Meisterschaft, Auf- und Abstieg 2.1. Für die Gruppenligen der Region Darmstadt besteht die Richtzahl 14. In der B-Junioren- Gruppenliga nehmen 15, in der C-Junioren-Gruppenliga 13 Mannschaften teil. 2.2. Der Gruppenliga-Meister der Saison 15/16 steigt in die Verbandsliga Süd auf. Verzichtet der Gruppenliga-Meister auf die Aufstiegsspiele oder erfüllt er die Zulassungsvoraussetzungen nicht, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander an den jeweiligen Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierten über, sofern dieser die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. 2.3. Jugendspielgemeinschaften können in die Verbandsliga Süd aufsteigen. 2.4. Die Anzahl der Absteiger sieht wie folgt aus: A-Junioren: 3 Absteiger B-Junioren: 4 Absteiger C-Junioren: 2 Absteiger Steigen eine oder mehrere Mannschaften aus der Verbandsliga Süd ab, erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus der Gruppenliga entsprechend (höchstens 5 Absteiger). Handelt es sich bei dem Absteiger um einen Verein, dessen untere Mannschaft in der Gruppenliga spielt, steigt die untere Mannschaft automatisch aus der Gruppenliga ab (JO 31/6). Die 4 Kreismeister der Region steigen in die Gruppenliga auf. Verzichtet ein Kreismeister auf sein Aufstiegsrecht, kann es bis an den Viertplatzierten weitergegeben werden. 2.5. Stichtage: A-Junioren 01.01.1997 und jünger B-Junioren 01.01.1999 und jünger C-Junioren 01.01.2001 und jünger 2.6. Zieht ein Verein eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurück oder tritt sie dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus (1.Absteiger). Punkte und Tore verbleiben in der Wertung. Die noch ausstehenden Spiele werden mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet. Siehe SpO 37/1 und SpO 38/2. Gleiches gilt bei freiwilligem Ausscheiden aus der GL nach Beendigung der Saison.

3. Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen 3.1. Die Erstellung des Spielplanes sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den Klassenleiter. Spieltag ist grundsätzlich samstags/sonntags. Werktags- Spiele sind in Ausnahmefällen möglich, ein Werktag als Regelspieltag ist nicht möglich. 3.2. Anträge auf Spielverlegungen ( auch zeitliche Änderungen ) sind ausschließlich mit dem vorgegebenen Formular im DFB-Net zu stellen. Nur kurzfristige Anträge auf Spielverlegung ( weniger als 6 Tage vor Spieltermin ) können tel. an den Klassenleiter gestellt werden. 3.3. Der Verlegung/Terminänderung ist erst zugestimmt, wenn sie durch den Klassenleiter im DFBnet eingestellt ist. 3.4. Der letzte Spieltag wird tag- und zeitgleich durchgeführt. 4. Spielfelder 4.1. Die Vereine verfügen über die unterschiedlichsten Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen, Hartplatz). Die Vereine/Mannschaften sind gehalten, sich auf diese unterschiedlichsten Platzbeläge einzustellen. 4.2. Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter ( Platzbesichtiger ) des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind dem Klassenleiter vor Saisonbeginn namentlich zu melden. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten für den Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. 4.3. Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 4.4. Der Platzverein hat für ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Die Vereine sind verpflichtet, alle Platzordner äußerlich kenntlich zu machen. 5. Spielberechtigung und Spielbetrieb 5.1. Spielberechtigt für die A,B,C,-Junioren Gruppenliga sind alle Spieler des Jahrgangs ( siehe Ziff.2.5 dieser Durchführungsbestimmungen ), die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die gültigen Spielerpässe müssen am Spieltag vorliegen. Das Spielen mit einer Passkopie ist untersagt. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. 5.2. Abstellungen von Spielern zu Auswahlmaßnahmen ist Folge zu leisten, im Verhinderungsfalle ist der Leiter der Auswahlmaßnahme tel. zu benachrichtigen und der Grund des Nichterscheinens mitzuteilen. Ist an dem Tag der Auswahlmaßnahme ein Pflichtspiel des berufenen Spielers angesetzt, kann die Absetzung des Spiels beantragt werden. 6. Spielbericht Online (elektronischer Spielbericht) Der Onlinespielbericht ist dem SR vor Spielbeginn ordnungsgemäß/vollständig vorzulegen. Spätere Änderungen bzw. Ergänzungen im Online-Spielbericht dürfen nur in Gegenwart beider Mannschaftsverantwortlicher durch den Schiedsrichter erfolgen. Der Einsatz von Spielern, die nicht in der Spielberechtigungsliste hinterlegt sind, ist nicht zulässig. Die namentliche Eintragung eines Platzordnerobmannes ist zwingend vorgeschrieben. (Verstöße werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet) Bei Internet-Ausfall ist ein handgeschriebener Spielbericht zu fertigen.

7. Spielzeit 7.1. A-Junioren 2 x 45 Minuten B-Junioren 2 x 40 Minuten C-Junioren 2 x 35 Minuten Auswechselspieler 7.2. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler ausgewechselt und wieder eingewechselt werden (JO 12). 7.3. Alle evtl. zum Einsatz kommenden Spieler müssen in den elektronischen Spielbericht eingetragen sein, max. dürfen nur 15 Spieler eingesetzt werden. Einwechselungen sind vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken. 8. Schiedsrichter Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der RSA zuständig. Die SR rechnen ihre Kosten direkt mit dem Heimverein ab. 9. Sportrechtsprechung 9.1. Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Gruppenliga ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend. 9.2. Zuständiges Rechtsorgan ist das Regionalsportgericht in allen Rechtsangelegenheiten, sowie der Klassenleiter für Verwaltungsstrafen ( 18 StrO). 10. Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net 10.1. Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und Spielausfälle zeitgerecht an das DFB- Net zu melden. Die zeitlichen Vorgaben sind den Vereinen bekannt. 10.2. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18.00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach 17.00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Zur Verfügung stehen: DFB-Net App Internet 11. Informationen 11.1. Änderungen in der Jugendleitung und des Trainers sind unverzüglich im DFB-Net Meldebogen vorzunehmen und dem Klassenleiter mitzuteilen. 11.2. Die Zustellung von Benachrichtigungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb erfolgt ausschließlich über das elektronische Postfach. 12. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden satzungsgemäß geahndet. Juli 2015 Carsten Well Verbandsjugendwart

Hessischer Fußball-Verband e.v. Ludwigstr.43 64546 Mörfelden-Walldorf Tel: 06105-6864 Handy: 0175-5885249 Mail: hfv-postfach D 9-Gruppenliga Durchführungsbestimmungen für die Saison 2015/16 1. Allgemeines 1.1. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 2. Klassenstärke, Meisterschaft, Auf- und Abstieg 2.1. In der Gruppenliga der Region Darmstadt spielen 2 Gruppen zu 10 Mannschaften. Ihre Zusammensetzung erfolgt durch eine vor geschaltete und in den Kreisen ausgespielte Qualifikation. Die Anzahl der Plätze richtet sich nach den Spielstärken der Kreise und wird in Absprache mit den Kreisjugendwarten festgelegt. 2.2. Der Meister sowie der Zweit- und Drittplatzierte sind für den Hessencup qualifiziert. Verzichtet einer der qualifizierten Vereine, kann es an den jeweils Nächstplatzierten weitergegeben werden. 2.3. Zieht ein/mehrere Vereine eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurück oder tritt sie dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus. Punkte und Tore verbleiben in der Wertung. Die noch ausstehenden Spiele werden mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet. Siehe SpO 37/1 und SpO 38/2. 2.4. Sie Saison 2015/2016 dient zur Qualifikation der neu gestalteten Gruppenliga 2016/2017. Die sieben bestplatzierten Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Gruppenliga 2016/2017, die analog zu den ABC-Junioren mit Auf- und Abstieg ausgespielt wird. 2.5. Stichtag: 01.01.2003 und jünger 3. Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen 3.1. Die Erstellung des Spielplanes sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den Klassenleiter. Spieltag ist grundsätzlich sonntags. Werktags-Spiele sind in Ausnahmefällen möglich, ein Werktag als Regelspieltag ist nicht möglich. 3.2. Anträge auf Spielverlegungen (auch zeitliche Änderungen) sind ausschließlich mit dem vorgegebenen Formular im DFB-Net zu stellen. Nur kurzfristige Anträge auf Spielverlegung (weniger als 6 Tage vor Spieltermin) können tel. an den Klassenleiter gestellt werden. 3.3. Der Verlegung/Terminänderung ist erst zugestimmt, wenn sie durch den Klassenleiter im DFBnet eingestellt ist. 3.4. Der letzte Spieltag wird tag- und zeitgleich durchgeführt.

4. Spielfelder 4.1 Die Spielfeldgröße beträgt ca. 68m x 50m (Strafraumgröße 29m x 12m, Strafstoßpunkt 8m). 4.2. Die Vereine werden angehalten, sich auf die unterschiedlichen Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen und Hartplatz) einzustellen. 4.3. Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter (Platzbesichtiger) des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind dem Klassenleiter vor Saisonbeginn namentlich zu melden. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten für den Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. 4.4. Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 4.5. Der Platzverein hat für ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Die Vereine sind verpflichtet, alle Platzordner äußerlich kenntlich zu machen. 5. Spielberechtigung und Spielbetrieb 5.1. Spielberechtigt für die D 9-Junioren Gruppenliga sind alle Spieler des Jahrgangs (siehe Ziff.2.5 dieser Durchführungsbestimmungen), die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die gültigen Spielerpässe müssen am Spieltage vorliegen. Das Spielen mit einer Passkopie ist untersagt. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. 5.2. Abstellungen von Spielern zu Auswahlmaßnahmen ist Folge zu leisten. Im Verhinderungsfall ist der Leiter der Auswahlmaßnahme tel. zu benachrichtigen und der Grund des Nichterscheinens mitzuteilen. Ist an dem Tag der Auswahlmaßnahme, ein Pflichtspiel des berufenen Spielers angesetzt, kann die Absetzung des Spiels beantragt werden. 6. Spielbericht Online (elektronischer Spielbericht) Der Onlinespielbericht ist dem SR vor Spielbeginn ordnungsgemäß/vollständig vorzulegen. Spätere Änderungen bzw. Ergänzungen im Online-Spielbericht dürfen nur in Gegenwart beider Mannschaftsverantwortlicher durch den Schiedsrichter erfolgen. Der Einsatz von Spielern, die nicht in der Spielberechtigungsliste hinterlegt sind, ist nicht zulässig. Die namentliche Eintragung eines Platzordnerobmannes ist zwingend vorgeschrieben. Bei Internet-Ausfall ist ein handgeschriebener Spielbericht zu fertigen. 7. Spielzeit 7.1. 2 x 30 Minuten Auswechselspieler 7.2. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler ausgewechselt und wieder eingewechselt werden (JO 12). 7.3. Alle evtl. zum Einsatz kommenden Spieler müssen im elektronischen Spielbericht eingetragen sein, max. dürfen 13 Spieler/innen eingesetzt werden. Einwechselungen sind vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken.

8. Schiedsrichter 8.1 Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der RSA zuständig. Die SR rechnen ihre Kosten direkt mit dem Heimverein ab. 9. Sportrechtsprechung 9.1. Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Gruppenliga ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend. 9.2. Zuständiges Rechtsorgan ist das Regionalsportgericht in allen Rechtsangelegenheiten, sowie der Klassenleiter für Verwaltungsstrafen ( 18 StrO). 10. Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net 10.1. Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und Spielausfälle zeitgerecht an das DFB- Net zu melden. Die Meldezeiten sind den Vereinen bekannt. 10.2. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18.00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach 17.00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Zur Verfügung stehen: DFB-Net App Internet 11. Informationen 11.1. Änderungen in der Jugendleitung und des Trainers sind unverzüglich im DFB-Net Meldebogen vorzunehmen und dem Klassenleiter mitzuteilen. 11.2. Die Zustellung von Benachrichtigungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb erfolgt ausschließlich über das elektronische Postfach. 12. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden satzungsgemäß geahndet. Juni 2015 Carsten Well Verbandsjugendwart

Hessischer Fußball-Verband e.v. Ludwigstr.43 64546 Mörfelden-Walldorf Tel: 06105-6864 Handy: 0175-5885249 Mail: hfv-postfach E 7-Junioren Regionen-Liga Durchführungsbestimmungen für die Saison 2015/16 1. Allgemeines 1.1. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 2. Klassenstärke, Meisterschaft, Auf- und Abstieg 2.1. Die Regionen-Liga wird in einer Gruppe mit 12 Mannschaften gespielt. Ihre Zusammensetzung erfolgt durch eine vor geschaltete und in den Kreisen ausgespielte Qualifikation. Die Anzahl der Plätze richtet sich nach den Spielstärken der Kreise und wird in Absprache mit den Kreisjugendwarten festgelegt. 2.2. Der Meister sowie der Zweit- und Drittplatzierte sind für den Wolfgang-Schlosser-Cup qualifiziert. Verzichtet einer der qualifizierten Vereine, kann es an den jeweils Nächstplatzierten weitergegeben werden. 2.3. Zieht ein/mehrere Vereine eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurück oder tritt sie dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus. Punkte und Tore verbleiben in der Wertung. Die noch ausstehenden Spiele werden mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet. Siehe SpO 37/1 und SpO 38/2. 2.4. Nach der Saison 2015/2016 wird die Regionen-Liga aufgelöst, 2.5. Stichtag: 01.01.2005 und jünger 3. Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen 3.1. Die Erstellung des Spielplanes sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den Klassenleiter. Spieltag ist grundsätzlich samstags. Werktags-Spiele sind in Ausnahmefällen möglich, ein Werktag als Regelspieltag ist nicht möglich. 3.2. Anträge auf Spielverlegungen (auch zeitliche Änderungen) sind ausschließlich mit dem vorgegebenen Formular im DFB-Net zu stellen. Nur kurzfristige Anträge auf Spielverlegung (weniger als 6 Tage vor Spieltermin) können tel. an den Klassenleiter gestellt werden. 3.3. Der Verlegung/Terminänderung ist erst zugestimmt, wenn sie durch den Klassenleiter im DFBnet eingestellt ist. 3.4. Der letzte Spieltag wird tag- und zeitgleich durchgeführt.

4. Spielfelder 4.1 Die Spielfeldgröße beträgt ca. 55m x 35m (Strafraumgröße 21m x 8m, Strafstoßpunkt 8m). 4.2. Die Vereine werden angehalten, sich auf die unterschiedlichen Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen und Hartplatz) einzustellen. 4.3. Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter (Platzbesichtiger) des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind dem Klassenleiter vor Saisonbeginn namentlich zu melden. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten für den Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. 4.4. Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 4.5. Der Platzverein hat für ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Die Vereine sind verpflichtet, alle Platzordner äußerlich kenntlich zu machen. 5. Spielberechtigung und Spielbetrieb 5.1. Spielberechtigt für die E 7-Junioren Regionen-Liga sind alle Spieler des Jahrgangs (siehe Ziff.2.5 dieser Durchführungsbestimmungen), die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die gültigen Spielerpässe müssen am Spieltage vorliegen. Das Spielen mit einer Passkopie ist untersagt. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. 5.2. Abstellungen von Spielern zu Auswahlmaßnahmen ist Folge zu leisten. Im Verhinderungsfall ist der Leiter der Auswahlmaßnahme tel. zu benachrichtigen und der Grund des Nichterscheinens mitzuteilen. Ist an dem Tag der Auswahlmaßnahme, ein Pflichtspiel des berufenen Spielers angesetzt, kann die Absetzung des Spiels beantragt werden. 6. Spielbericht Online (elektronischer Spielbericht) Der Onlinespielbericht ist dem SR vor Spielbeginn ordnungsgemäß/vollständig vorzulegen. Spätere Änderungen bzw. Ergänzungen im Online-Spielbericht dürfen nur in Gegenwart beider Mannschaftsverantwortlicher durch den Schiedsrichter erfolgen. Der Einsatz von Spielern, die nicht in der Spielberechtigungsliste hinterlegt sind, ist nicht zulässig. Die namentliche Eintragung eines Platzordnerobmannes ist zwingend vorgeschrieben. Bei Internet-Ausfall ist ein handgeschriebener Spielbericht zu fertigen. 7. Spielzeit 7.1. 2 x 25 Minuten Auswechselspieler 7.2. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler ausgewechselt und wieder eingewechselt werden (JO 12). 7.3. Alle evtl. zum Einsatz kommenden Spieler müssen im elektronischen Spielbericht eingetragen sein, max. dürfen 11 Spieler/innen eingesetzt werden. Einwechselungen sind vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken.

8. Schiedsrichter 8.1 Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der RSA zuständig. Die SR rechnen ihre Kosten direkt mit dem Heimverein ab. 9. Sportrechtsprechung 9.1. Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Gruppenliga ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend. 9.2. Zuständiges Rechtsorgan ist das Regionalsportgericht in allen Rechtsangelegenheiten, sowie der Klassenleiter für Verwaltungsstrafen ( 18 StrO). 10. Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net 10.1. Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und Spielausfälle zeitgerecht an das DFB- Net zu melden. Die Meldezeiten sind den Vereinen bekannt. 10.2. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18.00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach 17.00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Zur Verfügung stehen: DFB-Net App Internet 11. Informationen 11.1. Änderungen in der Jugendleitung und des Trainers sind unverzüglich im DFB-Net Meldebogen vorzunehmen und dem Klassenleiter mitzuteilen. 11.2. Die Zustellung von Benachrichtigungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb erfolgt ausschließlich über das elektronische Postfach. 12. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden satzungsgemäß geahndet. Juni 2015 Carsten Well Verbandsjugendwart