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Transkript:

PowerShares FTSE RAFI US 1000 Fund Vereinfachter Verkaufsprospekt 1. Januar 2012 Dieser Vereinfachte Prospekt enthält grundlegende Informationen über den PowerShares FTSE RAFI US 1000 Fund (der "RAFI US 1000 Fund"), ein Teilfonds der PowerShares Global Funds Ireland plc (die "Gesellschaft"), eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital mit getrennter Haftung jedes einzelnen Fonds in Form eines Umbrellas. Die Gesellschaft wurde am 5. Februar 2002 in Irland gegründet und am 13. September 2002 durch die Central Bank of Ireland (Irische Zentralbank, die "Zentralbank") zugelassen. Am 13. Februar 2004 erhielt die Gesellschaft von der Zentralbank die Zulassung nach den EU-Verordnungen (betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere) von 2003 (European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations, 2003), geändert durch die EU-Verordnungen (betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere) von 2011 (European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations, 2011). Die Gesellschaft hat neunzehn Fonds, von denen jeder nur über eine Anteilklasse verfügt. Es können weitere Fonds und Klassen eingerichtet werden. Anlageinteressenten wird nahegelegt, den Prospekt und alle dazugehörigen Nachträge oder Anhänge (der "Prospekt") vom 1. Januar 2012 zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Die Rechte und Pflichten der Anleger sowie die rechtlichen Beziehungen zu der Gesellschaft sind in dem Prospekt geregelt. In diesem Vereinfachten Verkaufsprospekt verwendete und/oder definierte Begriffe haben die ihnen im Prospekt zugewiesene Bedeutung. Die Basiswährung des RAFI US 1000 Fund ist US-Dollar. Derzeit steht Anlegern eine Anteilklasse zur Verfügung die US-Dollar-Anteilklasse. Anlageziel: Anlagepolitik: Für die Anleger sollen Anlageergebnisse erzielt werden, die vor dem Abzug von Kosten der Kurs- und Ertragsentwicklung des FTSE RAFI US 1000 Index in US-Dollar entsprechen. Zur Erreichung dieses Anlageziels wird der RAFI US 1000 Fund soweit wie möglich sämtliche im FTSE RAFI US 1000 Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen halten. Es ist die Absicht des Anlageverwalters das Anlageziel des RAFI US 1000 Fund zu erreichen, indem er ein Portfolio von Wertpapieren hält, das soweit wie möglich und praktikabel aus den Wertpapierkomponenten des Index besteht. Allerdings kann es eine Reihe von Umständen geben, unter denen dies gesetzlich verboten oder anderweitig nicht im Interesse der Anteilinhaber sein kann. Dies schließt die Folgenden ein, ist aber nicht auf diese beschränkt: (i) Der RAFI US 1000 Fund unterliegt den Verordnungen, die unter anderem bestimmte Beschränkungen des Anteils des Wertes des RAFI US 1000 Fund enthalten, der in einzelnen Wertpapieren gehalten werden darf. Je nach der Konzentration im Index, kann der RAFI US 1000 Fund derivative Finanzinstrumente ("DFIs") (wie unten ausgeführt) innerhalb der Grenzen, die im Prospekt dargestellt sind, halten, soweit die DFIs Wertpapiere sind, die verbunden sind mit Wertpapieren oder deren Ertrag auf Wertpapieren basiert, die im Index enthalten sind. (ii) Die den Index begründenden Wertpapiere können von Zeit zu Zeit wechseln. Der Anlageverwalter kann eine Vielzahl von Strategien annehmen, wenn er mit Wertpapieren des RAFI US 1000 Fund handelt, um diesen in Einklang mit dem geänderten Referenzindex zu bringen. Wenn ein Wertpapier, das Bestandteil des Index ist, beispielsweise nicht erhältlich ist oder kein Markt für dieses Wertpapier besteht, kann der RAFI US 1000 Fund stattdessen Depositary Receipts im Hinblick auf solche Wertpapiere (zum Beispiel ADRs oder GDRs) halten. (iii) Gegebenenfalls können Wertpapiere des Index Gegenstand von Kapitalmaßnahmen sein. Der Anlageverwalter kann diese Ereignisse nach seinem Ermessen, in der effizientesten Art und Weise, handhaben. (iv) Der RAFI US 1000 Fund kann ergänzend liquide Mittel halten und wird üblicherweise Dividenden ausstehen haben. Der Anlageverwalter kann DFIs zu Zwecken der direkten Anlage halten, um ein vergleichbares Ergebnis wie der Index zu erzielen. (v) Wertpapiere, die der RAFI US 1000 Fund hält und die im Index enthalten sind, können gegebenenfalls illiquide werden oder es kann anderweitig nicht möglich sein einen fairen Wert zu erhalten. Unter diesen Umständen kann der Anlageverwalter eine Reihe von Techniken anwenden, wie zum Beispiel Wertpapiere zu erwerben, deren Ertrag einzeln oder zusammen, als gut den gewünschten Indexbestandteilen entsprechend angesehen werden, oder die eine repräsentative Auswahl von Wertpapieren des Index darstellen.

(vi) (vii) Der Anlageverwalter wird die Kosten von vorgesehenen Portfoliogeschäften berücksichtigen. Es ist möglicherweise nicht stets effizient, den RAFI US 1000 Fund perfekt mit dem Index in Einklang zu bringen. Der RAFI US 1000 Fund kann im Index vertretene Aktien, bei denen er von einer Streichung aus dem Index ausgeht, veräußern oder nicht im Index vertretene Aktien, bei denen er annimmt, dass sie in den Index aufgenommen werden, erwerben. In der Absicht, den Index nachzubilden kann der Anlageverwalter verschiedene Kombinationen aus verfügbaren Anlagetechniken einsetzen. Zu diesen Anlagetechniken zählen DFIs, u.a. Swaps, Swaptions und Optionen zum Zweck der Absicherung oder des Aufbaus eines Engagements in Bezug auf einen bestimmten Markt anstelle einer Direktanlage. DFIs können zu Zwecken einer Direktanlage und/oder eines effizienten Portfoliomanagements gemäß den in Anhang II des Prospekts festgelegten Beschränkungen eingesetzt werden. Der Einsatz von DFIs erfolgt unter Einhaltung der von der Zentralbank definierten Auflagen und Beschränkungen und ausschließlich in Verbindung mit einem von der Zentralbank im Voraus freigegebenen Risikomanagement-Verfahren ("RMV"), mit dem der Fonds die mit DFIs verbundenen Risiken messen, überwachen und verwalten kann. Der Anlageverwalter strebt für den RAFI US 1000 Fund zwar keinen Leverage an, ein eventueller Leverage aufgrund des Einsatzes von DFIs wird jedoch im Rahmen der Verordnungen gehalten. Um ein Exposure in Bezug auf die Bestandteile des Index einzugehen oder zu Zwecken des Liquiditätsmanagements kann der RAFI US 1000 Fund zusätzliche liquide Mittel halten, so z. B. Bargeld, Commercial Paper, Geldmarktpapiere wie kurz- und mittelfristige US-Treasury Bills oder US-Treasury Notes, Einlagenzertifikate, Bankakzepte und variabel und frei verzinsliche Instrumente, die entweder über ein Investment Grade-Rating verfügen oder von einer nationalen Regierung oder ihren untergeordneten Behörden ausgegeben wurden oder garantiert werden. Risikoprofil: Der Wert der Anteile kann fallen sowie auch steigen, und Anleger erhalten möglicherweise nicht den angelegten Betrag zurück. Zusätzlich zu den allgemeinen Risikoerwägungen, wie in dem Abschnitt zu Risikofaktoren des Prospekts dargestellt, sollten Anleger des RAFI US 1000 Fund die folgenden besonderen Risikofaktoren bedenken: Die Anlagen des RAFI US 1000 Fund unterliegen Marktschwankungen, da der Wert der Aktien, in die der RAFI US 1000 Fund investieren kann, steigen oder fallen kann. Obwohl die Anteile des RAFI US 1000 Fund an einer oder mehreren Börsen notiert werden sollen, gibt es keine Sicherheit, dass an irgendeiner Börse Liquidität in den Anteilen gegeben ist oder dass der Marktpreis, zu dem die Anteile an einer Börse gehandelt werden, dem Nettoinventarwert je Anteil entspricht oder ungefähr entspricht. Der RAFI US 1000 Fund beabsichtigt zwar die Nachbildung eines Index, aber der Erfolg kann nicht garantiert werden. Derivate beinhalten, in Abhängigkeit von den Eigenschaften eines bestimmten Instruments und den Vermögenswerten des RAFI US 1000 Fund in ihrer Gesamtheit, unterschiedliche Risikoarten und -grade. Der Einsatz dieser Instrumente bringt unter Umständen ein höheres Exposure mit sich, als die Kosten dieses Instruments vermuten lassen, d. h., dass eine kleine Anlage in Derivate große Auswirkungen auf die Wertentwicklung des RAFI US 1000 Fund haben könnte. Anleger werden in diesem Zusammenhang besonders auf Anhang II des Ausführlichen Prospekts verwiesen. 2

Der Marktpreis für Anteile des RAFI US 1000 Fund schwankt in Abhängigkeit von Veränderungen des Nettoinventarwerts sowie von Angebot und Nachfrage an der jeweiligen Börse. Es wird erwartet, dass die Anteile des RAFI US 1000 Fund fast zu ihrem Nettoinventarwert gehandelt werden, wobei Angebot und Nachfrage an der jeweiligen Börse zusammen mit eventuellen Störungen bei der Schaffung und Rücknahme von Anteilen dazu führen können, dass die Handelspreise deutlich vom Nettoinventarwert abweichen. Wertentwicklung: Wertentwicklung des RAFI US 1000 Fund im Vergleich zur Wertentwicklung des Index Für das Geschäftsjahr mit Stichtag 30. September 2010 10% 5.8% 6.3% 7.9% 8.6% 5% 0% -5% -10% -15% -20% -20.5% -19.9% -25% 09/ 08 * 09/ 09 09/ 10 Pow ershares FTSE RAFI US 1000 Fund (USD) FTSE RAFI US 1000 Index *Zeigt Wertentwicklung des RAFI US 1000 Fund vom 6. November 2007 30. September 2008. Diese Werte wurden nicht annualisiert. Anleger werden darauf hingewiesen, dass früherer Wertentwicklungen kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung sind. Die vorstehende Darstellung der Wertentwicklung versteht sich ausschließlich Zeichnungsgebühr sowie Rückgabeabschlag. Profil des typischen Anlegers: Ausschüttungspolitik: Geeignet für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, die Kapitalwachstum und Einkünfte durch Anlage in Aktien anstreben, deren Wert steigen oder fallen kann. Die Gesellschaft beabsichtigt in Bezug auf die US-Dollar-Anteilklasse des RAFI US 1000 Fund, in der Regel Ausschüttungen für die Anteile, die der US-Dollar-Anteilklasse zurechenbar sind, für jedes Quartal eines Geschäftsjahres zu beschließen und auszuzahlen, in dem die Gesamterträge des RAFI US 1000 Fund die Gebühren und Kosten um einen jeweils von den Verwaltungsratsmitgliedern festzulegenden Mindestbetrag übersteigen. Ausschüttungen werden in der Regel jeweils im März, Juni, September und Dezember beschlossen und (ggf.) am letzten Geschäftstag des folgenden Monats gezahlt. Die Ausschüttungen erfolgen auf das Konto, das der Anteilinhaber der Verwaltungsstelle mitgeteilt hat. 3

Kosten und Aufwendungen: Aufwendungen der Anteilinhaber Zeichnungs- Transaktionsge- Rücknahme- Umtauschgebühr bühr für Einlagen abschlag gebühr in Sachwerten Primärmarkt- Keine US$ 1.000 Keiner 3%* anteile Bar 3%* Keine 3%* 3%* * Die Verwaltungsratsmitglieder können in ihrem Ermessen eine solche Gebühr nicht erheben. Gesamtgebühr Der Fondsmanager hat Anspruch auf eine maximale Gebühr in Höhe von 0,39 % p.a. des Nettoinventarwerts des RAFI US 1000 Fund. Aus dieser Gebühr zahlt der Fondsmanager die Gebühren des Anlageverwalters, der Verwaltungsstelle, der Transferstelle und der Depotbank sowie deren angemessene Spesen und andere dem RAFI US 1000 Fund zurechenbare Kosten, wie unter der Überschrift "Betriebliche Aufwendungen" im Prospekt näher beschrieben. Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote für das Geschäftsjahr mit Stichtag 30. September 2010 betrug 0,39 %. Portfolio-Umschlagsquote Die Portfolio-Umschlagsquote für das Geschäftsjahr mit Stichtag 30. September 2010 betrug 79,5 %. Nähere Angaben in Bezug auf die Gesamtkostenquoten und Portfolio-Umschlagsquoten für die Geschäftsjahre mit Stichtag 30. September 2008 und 30. September 2009 sind bei der Verwaltungsstelle erhältlich. Besteuerung: Veröffentlichung des Kurses der Anteile: Die Gesellschaft hat für Steuerzwecke ihren Sitz in Irland; ihr Einkommen und ihre Erträge werden in Irland nicht besteuert. Für die Ausgabe, Rücknahme oder Übertragung von Anteilen der Gesellschaft wird keine irische Stempelsteuer erhoben. Anteilinhaber und Anlageinteressenten sollten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von ihnen gehaltener Anteile an der Gesellschaft den Rat ihrer fachkundigen Berater einholen. Der jeweils zuletzt erhältliche Nettoinventarwert je Anteil wird täglich (am Geschäftstag, der auf den Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag folgt) auf www.invescopowershares.net veröffentlicht. Diese Website wird auch die Liste der Portfoliowerte des RAFI US 1000 Fund (die um 7:00 Uhr Mittlere Greenwich-Zeit an jedem Handelstag bekannt gegeben wird) sowie sonstige Angaben in Bezug auf. Erwerb / Veräußerung von Anteilen: Anträge, Anteile zu kaufen, zu verkaufen oder umzutauschen sollten an einem Tag an dem eine Börse, an welcher der RAFI US 1000 Fund gehandelt wird oder gelistet ist, für den Handel geöffnet ist, und einem Tag an dem einer der Märkte, an denen die Anlagen des RAFI US 1000 Fund gelistet sind oder gehandelt werden, für den Handel geöffnet ist (der "Handelstag"), an die Verwaltungsstelle unter der Adresse BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited, Guild House, Guild Street, International Financial Services Centre, Dublin 1, Irland (Tel.: + 353 1 642 8666, Fax: + 353 1 642 8057, E-Mail: bnym.dublin.etfdealing@bnymellon.com) gerichtet werden. Eine Liste der Handelstage für 4

den Fonds wird unter www.powershares.net zur Verfügung gestellt. Anträge, Anteile zu kaufen, zu verkaufen oder umzutauschen, müssen bis spätestens 16:00 Uhr (irischer Zeit) am entsprechenden Handelstag bei der Verwaltungsstelle eingehen. Mindestzeicnnungsbetrag Mindestrücknahmebetrag Primärmarkt- 100.000 Anteile 100.000 Anteile anteile Bar 100.000 Anteile Keine Beschränkung Weitere wichtige Informationen: Promoter: Fondsmanager: Anlageverwalter: Depotbank: Verwaltungsstelle: Wirtschaftsprüfer: Zuständige Behörde: Invesco PowerShares Capital Management LLC Invesco Global Asset Management Limited Invesco PowerShares Capital Management LLC BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited PricewaterhouseCoopers Central Bank of Ireland Block D Iveagh Court Harcourt Road Dublin 2 Exemplare des Prospekts, der aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei BNY Mellon IRL Transfer Agency Department, BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited, Guild House, Guild Street, International Financial Services Centre, Dublin 1, Irland (Tel.: + 353 1 642 8666, Fax: + 353 1 642 8057, E-Mail: bnym.dublin.etfdealing@bnymellon.com). 5

Anhang Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Dieser Anhang ist Bestandteil des in Deutschland verwendeten Prospektes der Gesellschaft vom 1. Januar 2012 und der vereinfachten Prospekte für die Teilfonds, die auf den 1. Januar 2012 datieren, und muss im Zusammenhang mit diesem gelesen werden. Als Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland wurde die BNP PARIBAS Securities Services S.A. Zweigniederlassung Frankfurt am Main Europa-Allee 12, D-60327 Frankfurt am Main bestellt. Anträge auf Rücknahme und Umtausch von Anteilen können auch bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle eingereicht werden. Sämtliche Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen an die Anleger können über die obige Zahl- und Informationsstelle geleitet werden. Der ausführliche Verkaufsprospekt (vom 1. Januar 2012), seine 20 Nachträge (vom 1. Januar 2012), die vereinfachten Verkaufsprospekte (vom 1. Januar 2012) sowie die Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei der obigen Zahl- und Informationsstelle in physischer Form oder gespeichert auf einem dauerhaften Datenträger kostenlos erhältlich. Ferner sind die Ausgabe- und Rücknahmepreise (gegebenenfalls auch die Umtauschpreise) der Anteile sowie sonstige Unterlagen und Angaben, die in Irland zu veröffentlichen sind, wie (i) der Fondsmanagervertrag vom 1. Januar 2012, (ii) der Depotbankvertrag vom 3. September 2002, (iii) der Anlageverwaltungsvertrag vom 8. August 2007, (iv) der Verwaltungsvertrag vom 8. August 2007 (v) der Computershare Transferstellenvertrag vom 8. August 2007 und (vi) die Lizenzverträge bei der Zahl- und Informationsstelle kostenlos einsehbar oder erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise (gegebenenfalls auch die Umtauschpreise) der Anteile werden zusätzlich in der Bundesrepublik Deutschland auf www.fazfinance.net veröffentlicht. Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland in der "Börsen-Zeitung", Frankfurt am Main, veröffentlicht. In folgenden Fällen erfolgt die Information der Anleger in Deutschland zusätzlich schriftlich oder in elektronischer Form: (i) Aussetzung der Rücknahme der Anteile des Fonds, (ii) Kündigung der Verwaltung des Fonds oder dessen Abwicklung, (iii) Änderungen der Gründungsurkunde und Satzung, die mit den bisherigen Anlagegrundsätzen nicht vereinbar sind, die wesentliche Anlegerrechte berühren oder die Vergütungen und Aufwendungserstattungen betreffen, die aus dem Sondervermögen entnommen werden können, einschließlich der Hintergründe der Änderungen sowie der Rechte der Anleger in einer verständlichen Art und Weise; dabei ist mitzuteilen, wo und auf welche Art und Weise Informationen hierzu erlangt werden können, (iv) Verschmelzung des Fonds in Form von Verschmelzungsinformationen, die gemäß Artikel 43 der Richtlinie 2009/65/EG zu erstellen sind, (v) Umwandlung des Fonds in einen Feederfonds oder Änderungen eines Masterfonds in Form von Informationen, die gemäß Artikel 64 der Richtlinie 2009/65/EG zu erstellen sind. 5. Januar 2012 6