LYXOR MSCI EMU GROWTH UCITS ETF
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- Maria Gerstle
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1 Paris, La Défense, den 12. Mai 2017 BETREFF: Änderung des nachstehend angegebenen Fonds: BEZEICHNUNG DES FCP LYXOR MSCI EMU GROWTH UCITS ETF ISIN-CODE FR Sehr geehrte Anteilinhaber, Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Lyxor International Asset Management in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft des vorstehend bezeichneten Fonds folgende Änderungen beschlossen hat: 1- Die Maßnahme: Um der Nachfrage der Anleger nachkommen zu können, hat Lyxor International Asset Management beschlossen, sein Angebot an ETFs mit physischer Replikation zu erweitern und ändert deshalb die Anlagestrategie des FCP. Die Maßnahme wurde von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers am 28. April 2017 genehmigt und tritt am 19. Mai 2017 in Kraft. Es sei daran erinnert, dass die bis zum 18. Mai 2017 geltende Anlagestrategie darin besteht, die Wertentwicklung des Index durch einen Termin-Swap-Kontrakt abzubilden. Ab dem 19. Mai 2017 wird eine Verwaltungsmethode verwendet, die als physische Replikation bezeichnet wird und besteht darin, das Portfolio des FCP zur Erreichung seines Anlageziels direkt und hauptsächlich in die im Referenzindex, dem MSCI EMU Growth Net Total Return (nachstehend der Referenzindex ), enthaltenen Wertpapiere zu investieren, um die höchstmögliche Korrelation mit der Wertentwicklung des Referenzindex zu erzielen. Zur Erreichung seines Anlageziels mit dem physischen Replikationsverfahren kann der FCP Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung einsetzen und hierzu insbesondere befristete Verkäufe von Wertpapieren und/oder Wertpapierleihgeschäfte durchführen. Im Rahmen befristeter Wertpapierverkäufe kann der FCP ferner Finanzgarantien erhalten. Deshalb wurde der Abschnitt Anlagestrategie im Prospekt und in den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) geändert er enthält eine Beschreibung der Finanzinstrumente, in die der Fonds zur Erreichung seines Anlageziels investieren kann. Selbstverständlich wird LIAM wie in der Vergangenheit für Käufe/Verkäufe von an einer Börse (Sekundärmarkt) notierten Anteilen des FCP weder einen Ausgabeaufschlag noch eine Rücknahmegebühr erheben. 2- Änderungen infolge der Maßnahme 1
2 Risikoprofil - Änderung des Risiko-Rendite-Profils: Ja Das Anlageziel des FCP, das darin bestand, die Wertentwicklung des Referenzindex mit derivativen Finanzinstrumenten (Termin-Swap-Kontrakt) nachzubilden, wurde geändert. Künftig wird der FCP alle Wertpapiere, die im Referenzindex geführt werden, oder eine Auswahl davon direkt in seinem Portfolio halten. Im Rahmen der physischen Replikation kann der FCP de facto ferner eine Variante einsetzen, die als optimierte Indexreplikation bezeichnet wird. Mittels dieser Replikationstechnik kann der FCP in eine repräsentative Auswahl der im Referenzindex (d. h. nicht in alle im Index) enthaltenen Wertpapiere in einem anderen Verhältnis als dasjenige der im Index enthaltenen Komponenten oder auch in Wertpapiere investieren, die nicht im Referenzindex geführt werden. Aufgrund dieser Änderung der Anlagestrategie ist eine Anpassung des Abschnitts Risikoprofil im Prospekt erforderlich, wie in nachstehender Tabelle angegeben. Der FCP unterliegt künftig unter anderem einem Risiko der unvollständigen Replikation infolge der Anpassung der Wertpapiere im Referenzindex. Zur Erreichung seines Anlageziels kann der FCP ferner befristete Verkäufe von Wertpapieren tätigen und Terminfinanzinstrumente ( DFIs ) einsetzen und unterliegt diesbezüglich einem entsprechenden Kontrahentenrisiko und einem Rechtsrisiko. Die Änderung der Anlagestrategie des FCP (insbesondere der Einsatz derartiger Optimierungstechniken) kann einen Anstieg des ex-post-tracking-errors verursachen, d. h. möglicherweise zu einer unterschiedlichen Wertentwicklung des FCP und des Referenzindex führen. - Erhöhung des Risiko-Rendite-Profils: Nein - Erhöhung der Kosten: Nein Allerdings kommt ab dem 19/05/2017 ein dem FCP zufließender Ausgabeaufschlag oder eine ihm zufließende Rücknahmegebühr zur Anwendung, damit die effektiven Kosten der Portfolioanpassung von den Primärmarktteilnehmern übernommen werden. 3- Änderung der Bezeichnung des OGAW Die Verwaltungsgesellschaft hat beschlossen, die Bezeichnung des FCP wie folgt zu ändern: BEZEICHNUNG DES FCP LYXOR MSCI EMU GROWTH UCITS ETF BEZEICHNUNG DES FCP AB DEM 19/05/2017 LYXOR MSCI EMU GROWTH (DR) UCITS ETF 2
3 4- Wichtige Elemente für Anleger Primärmarktteilnehmer (d.h. direkte Zeichnung/Rücknahme bei der Verwaltungsgesellschaft) können die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum des Versands dieser Mitteilung bei der Verwaltungsgesellschaft und/oder deren Depotbank unter Einhaltung der im Prospekt beschriebenen Bedingungen für den Mindestrücknahmebetrag beantragen. Sekundärmarktteilnehmer haben für Käufe/Verkäufe von Fondsanteilen an einer Börse, an der die Anteile des Fonds notiert werden, weder einen Ausgabeaufschlag noch eine Rücknahmegebühr an die Verwaltungsgesellschaft zu entrichten. Allerdings können von den Finanzintermediären Maklergebühren erhoben werden. Diese Gebühren fließen nicht der Verwaltungsgesellschaft zu. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Kenntnisnahme des Prospekts des Fonds und seiner Wesentlichen Anlegerinformationen notwendig und wichtig ist. Diese Dokumente sind auf der Internetseite unter verfügbar. Die gleichen Dokumente sind außerdem auf der Internetseite der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF ( oder auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Bitte wenden Sie sich regelmäßig an Ihren Finanzberater, der Ihnen alle zusätzlichen Informationen über Ihre Anlagen zur Verfügung stellen wird. Die Verwaltungsgesellschaft 3
4 ANHANG: Vergleichstabelle der geänderten Elemente Vorher - ANLAGEZIEL Die ex-post-standardabweichung der Differenzrendite ( Tracking Error ) beträgt unter normalen Marktbedingungen 0,15%. Nachher Die ex-post-standardabweichung der Differenzrendite ( Tracking Error ) beträgt unter normalen Marktbedingungen 0,20%. - Anlagestrategie 1. Verfolgte Anlagestrategie Indirektes Replikationsverfahren [ ] Zur Erreichung seines Anlageziels verwendet der FCP ein indirektes Replikationsverfahren, d. h. er schließt einen oder mehrere außerbörsliche Termin- Swap-Kontrakte ab. Derartige Termin-Swap- Kontrakte bezwecken den Tausch (i) des Werts der Anlagen im Portfolio des FCP, die aus Barmitteln und/oder bilanziellen Vermögenswerten (außer gegebenenfalls als Garantie erhaltenen Wertpapieren) bestehen, gegen (ii) den Wert der Wertpapiere, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt. Zu den Finanzanlagen des FCP zählen insbesondere die Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind, sowie sonstige internationale Aktien [ ] Direktes Replikationsverfahren [ ] baut der FCP anhand eines direkten Replikationsverfahrens eine Exposure im Referenzindex auf, d. h. er investiert überwiegend in die Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind. Im Sinne einer Optimierung des direkten Replikationsverfahrens zur Abbildung des Referenzindex kann der FCP [ ] beschließen, die so genannte optimierte Indexreplikation einzusetzen, die darin besteht, in eine repräsentative Auswahl von im Referenzindex enthaltenen Wertpapieren [ ] (d. h. nicht in alle Wertpapiere) [ ] zu investieren, oder auch in Wertpapiere, die nicht im Referenzindex enthalten sind. In geringerem Umfang [ ] kann der FCP ferner Kontrakte auf Terminfinanzinstrumente ( DFIs ) abschließen. 4
5 2. Bilanzielle Vermögenswerte Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere ( OGAW ), die im Einklang mit der Richtlinie 2009/65/EG stehen, sind auf 10% des Nettovermögens beschränkt. Der FCP kann unter Einhaltung der in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Anlagegrenzen in Aktien der Länder der Europäischen Gemeinschaft (aller Wirtschaftssektoren, die an allen Börsen gehandelt werden, einschließlich der Märkte für Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung) investieren. Der FCP investiert hauptsächlich in Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind. Anlagen in OGAW, die im Einklang mit der Richtlinie 2009/65/EG stehen, sind auf 10% des Nettovermögens beschränkt. Im Rahmen dieser Anlagen kann der FCP Anteile oder Aktien von OGAW zeichnen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft verwaltet werden. Der Fondsmanager investiert nicht in Anteile oder Aktien von AIF oder sonstigen Investmentfonds, die nach ausländischem Recht aufgelegt wurden. Erhält der FCP [ ] Wertpapiere als Garantie, gehen diese in das Volleigentum des FCP über und werden somit in der Bilanz als Vermögenswerte ausgewiesen, die als Volleigentum erhalten wurden. 5
6 3. Außerbilanzielle Vermögenswerte (derivative Finanzinstrumente) Zur Erreichung seines Anlageziels setzt der FCP außerbörslich gehandelte Index-Linked-Swaps ein, um den Wert seiner Finanzanlagen (oder gegebenenfalls der von ihm gehaltenen Finanzinstrumente oder Vermögenswerte) gegen den Wert des Referenzindex zu tauschen. Zum Zwecke einer effizienteren Verwaltung des FCP behält sich die mit der Finanzverwaltung beauftragte Gesellschaft die Möglichkeit vor, andere Finanzinstrumente einzusetzen. In geringerem Umfang kann der FCP DFIs einsetzen, die an einem geregelten Markt oder außerbörslich gehandelt werden. 7. Vorübergehende Käufe und Verkäufe von Wertpapieren Entfällt. Der FCP kann [ ], insbesondere aber befristete Verkäufe von Finanztiteln durchführen.. 6
7 RISIKOPROFIL Folgende Risiken, denen Anleger vor der Änderung unterlagen, bleiben unverändert gültig: Corporate Action-Risiko, Risiko aufgrund von Ereignissen, die den Referenzindex betreffen, Risiko aufgrund der für Basiswerte geltenden gesetzlichen Vorschriften, Risiko aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, Risiko aufgrund einer Änderung der Besteuerung von Basiswerten, Risiko aufgrund einer Änderung der Besteuerung, Risiko, dass das Anlageziel nur teilweise erreicht wird, Liquiditätsrisiko an einer Wertpapierbörse, Liquiditätsrisiko (Primärmarkt), Kapitalverlustrisiko, Aktienrisiko. Folgende Risiken, denen Anleger bisher unterlagen, ändern sich wie folgt: - Kontrahentenrisiko Der FCP kann in geringerem Umfang auch DFI einsetzen. In diesem Fall unterliegt der FCP dem Risiko, dass eine Gegenpartei, mit der er einen Kontrakt oder eine Transaktion abgeschlossen hat, in Konkurs gehen, zahlungsunfähig werden oder anderweitig ausfallen kann. Er unterliegt insbesondere dem Kontrahentenrisiko, das mit dem Einsatz von außerbörslich gehandelten DFIs einher geht. Gemäß den OGAW-Richtlinien darf das Kontrahentenrisiko 10% des gesamten Vermögenswerts des FCP pro Gegenpartei nicht überschreiten. Tritt die Société Générale als Gegenpartei eines DFI-Kontrakts und/oder eines befristeten Wertpapierverkaufs auf, können Interessenkonflikte zwischen der Verwaltungsgesellschaft des Fonds und der Gegenpartei des DFI entstehen. Die Verwaltungsgesellschaft steuert mögliche Interessenkonflikte durch die Umsetzung von Verfahren, die derartige Konflikte identifizieren, begrenzen und gegebenenfalls eine gerechte Lösung ermöglichen. - Risiko aufgrund des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente Der FCP kann außerbörslich oder an einer Börse gehandelte DFIs wie beispielsweise Termin-Swap-Kontrakte einsetzen. Der Einsatz von DFIs kann mit mehreren Risiken verbunden sein, auf Ebene der einzelnen DFIs insbesondere aber mit folgenden: Kontrahentenrisiko, Ereignisse, welche die Absicherung betreffen, Ereignisse, die den Referenzindikator betreffen, Risiken aufgrund der steuerlichen Behandlung, Risiko aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, operatives Risiko und Liquiditätsrisiko. Diese Risiken können ein DFI direkt betreffen und zu einer Anpassung oder auch einer vorzeitigen Kündigung der DFI-Transaktion führen, wodurch der Nettoinventarwert des FCP möglicherweise beeinträchtigt wird. 7
8 - Rechtsrisiko Der FCP unterliegt einem Rechtsrisiko aufgrund des Abschlusses von Verträgen über vorübergehende Verkäufe von Wertpapieren im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2365. Nach Abschluss der Maßnahme unterliegen Anleger folgenden Risiken: - Risiko aufgrund der unvollständigen Replikation Die Replikation des Referenzindex durch Anlagen in alle seine Komponenten kann erhöhte Kosten verursachen oder sich als schwer durchführbar erweisen. Ferner kann der Fondsmanager des FCP Optimierungstechniken wie die optimierte Indexreplikation einsetzen, die darin besteht, in eine repräsentative Auswahl der im Referenzindex enthaltenen (d. h. nicht in alle) Wertpapiere in einem anderen Verhältnis zum den im Index enthaltenen Komponenten oder auch in nicht im Referenzindex geführte Wertpapiere oder in Terminfinanzinstrumente zu investieren. Der Einsatz derartiger Optimierungstechniken kann einen Anstieg des ex-post-tracking-errors verursachen, d. h. zu einer unterschiedlichen Wertentwicklung des FCP und des Referenzindex führen. - Währungsrisiko aufgrund der Börsennotierung des FCP Der FCP kann an bestimmten Märkten oder auf multilateralen Handelsplattformen in einer anderen Währung als derjenigen des Referenzindex gehandelt werden. Anleger, die Anteile des FCP in einer anderen Währung als derjenigen des Referenzindex zeichnen, unterliegen einem Währungsrisiko. Folglich kann der Wert einer Anlage in einer anderen Währung als der des Referenzindex infolge von Wechselkursschwankungen sinken, obwohl der Referenzindex gestiegen ist. - Risiko aufgrund des Einsatzes vorübergehender Verkäufe von Wertpapieren Falls es zu einem Zahlungsausfall des Entleihers der Wertpapiere kommt, besteht für den FCP die Gefahr, dass der Wert der erhaltenen Garantien niedriger ist als der Wert der vom FCP verliehenen Wertpapiere. Dieses Risiko könnte insbesondere infolge (i) einer falschen Bewertung der Wertpapiere, die Gegenstand des Geschäfts sind, und/oder (ii) ungünstiger Marktbewegungen und/oder (iii) einer Verschlechterung des Kreditratings der Emittenten der als Garantie erhaltenen Wertpapiere und/oder (iv) der Illiquidität am Markt, an dem die erhaltenen Garantien zum Handel zugelassen sind, entstehen. Im Falle einer Wiederanlage von als Garantie erhaltenen Barmitteln, kann dies (i) eine Hebelwirkung mit den damit verbundenen Risiken sowie Verlust- und Volatilitätsrisiken verursachen und/oder (ii) Engagements an einem Markt zur Folge 8
9 haben, die nicht mit dem Anlageziel des FCP im Einklang stehen und/oder (iii) zu Einkünften führen, die niedriger als die vom FCP zu leistenden Garantiebeträge sind. Darüber hinaus können Verzögerungen bei der Rückgabe der entliehenen Wertpapiere dazu führen, dass der FCP nur eingeschränkt in der Lage ist, Rücknahmeanträgen von Anteilinhabern nachzukommen. GEBÜHREN UND PROVISIONEN: (TABELLE) Dem FCP zufließender Ausgabeaufschlag Dem FCP zufließender Ausgabeaufschlag Entfällt Dem FCP zufließende Rücknahmegebühr 0,25% Dem FCP zufließende Rücknahmegebühr Entfällt 0,06% BETRIEBS- UND VERWALTUNGSKOSTEN: Dem FCP berechnete Kosten Bemessungsgrundlage Satz und Staffelung Dem FCP berechnete Kosten Bemessungsgrundlage Satz und Staffelung [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] Entfällt Entfällt Entfällt Kosten für vorübergehende Käufe und Verkäufe von Wertpapieren Betrag der Transaktionen Maximal 35% der mit diesen Transaktionen erzielten Erträge 9
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