SSgA SPDR ETFs EUROPE I PLC SPDR S&P 500 UCITS ETF
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- Claudia Maurer
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1 SSgA SPDR ETFs EUROPE I PLC SPDR S&P 500 UCITS ETF Nachtrag Nr Juni 2015 (Ein Teilfonds der SSgA SPDR ETFs Europe I plc, einer offenen Investmentgesellschaft, die als Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds errichtet und von der irischen Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen wurde.) Dieser Nachtrag (der Nachtrag ) ist Teil des Prospekts vom 12. Juni 2015 (der Prospekt ) für die SSgA SPDR ETFs Europe I plc (die Gesellschaft ) im Sinne der OGAW-Vorschriften. Dieser Nachtrag sollte im Kontext des Prospekts und zusammen mit diesem gelesen werden und enthält Informationen über den SPDR S&P 500 UCITS ETF (der Fonds ), der ein separater Teilfonds der Gesellschaft ist, repräsentiert durch die Anteilsserie SPDR S&P 500 UCITS ETF der Gesellschaft (die Anteile ). Alle Anteile in diesem Fonds sind als ETF-Anteile ausgewiesen. Potenzielle Anleger sollten diesen Nachtrag und den Prospekt sorgfältig und vollständig lesen. Falls Sie bezüglich des Inhalts dieses Nachtrags irgendwelche Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Anwalt, Steuerberater und/oder Finanzberater. Potenzielle Anleger sollten vor einer Anlage in dem Fonds die im Prospekt und in diesem Nachtrag beschriebenen Risikofaktoren berücksichtigen. Die Gesellschaft und die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft (die Verwaltungsratsmitglieder ), deren Namen im Abschnitt Management des Prospekts aufgeführt sind, übernehmen die Verantwortung für die in diesem Nachtrag enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen der Gesellschaft und der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene Sorgfalt darauf verwendet haben, dies sicherzustellen) stimmen die in diesem Nachtrag enthaltenen Angaben mit den Tatsachen überein und lassen nichts aus, was die Bedeutung der Angaben beeinträchtigen könnte. Die Gesellschaft und die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen dementsprechend die Verantwortung. 1
2 Soweit in diesem Dokument nicht anders definiert oder aufgrund des Kontextes nicht anders erforderlich, haben alle in diesem Nachtrag verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung wie im Prospekt. Basiswährung USD Orderannahmeschluss Für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung und gegen Sachwerte um 16:45 Uhr (irischer Zeit) an jedem Handelstag. Für Zeichnungen und/oder Rücknahmen in bar und gegen Sachwerte am 24. Dezember und 31. Dezember jeden Jahres, um 13:00 Uhr (irischer Zeit) am maßgeblichen Handelstag. Handelbarer Nettoinventarwert Der Nettoinventarwert je Anteil, der zum Bewertungszeitpunkt am maßgeblichen Handelstag berechnet wird. Index Indexanbieter Anlageverwalter ISIN Mindestzeichnungsbetrag Mindestrücknahmebetrag Bewertung Bewertungszeitpunkt Website S&P 500 Index S&P State Street Global Advisors Limited IE00B6YX5C Anteile und deren Vielfache oder eine größere oder geringere Menge, die der Verwaltungsrat in seinem alleinigen Ermessen festlegen kann Anteile und deren Vielfache oder eine größere oder geringere Menge, die der Verwaltungsrat in seinem alleinigen Ermessen festlegen kann. Der Nettoinventarwert je Anteil wird gemäß dem Abschnitt Ermittlung des Nettoinventarwertes im Prospekt unter Anwendung der letztgehandelten Preise für Wertpapiere berechnet. 22:15 Uhr (irischer Zeit) an jedem Geschäftstag. 2
3 ANLAGEZIEL UND ANLAGESTRATEGIE Anlageziel: Das Ziel des Teilfonds ist die Nachbildung der US-Aktienmarkt-Wertentwicklung von Aktienwerten aus dem Large-Cap-Segment. Die Anlagepolitik des Teilfonds ist es, die Wertentwicklung des S&P 500 Index (oder eines anderen vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festgelegten Index, der im Wesentlichen denselben Markt nachbildet wie der S&P 500 Index und vom Verwaltungsrat als ein geeigneter Index für die Nachbildungsziele des Teilfonds gemäß Prospekt betrachtet wird) (der Index ) so genau wie möglich nachzubilden und dabei so weit wie möglich den Nachbildungsfehler (Tracking Error) zwischen der Wertentwicklung des Teilfonds und der Index-Wertentwicklung zu minimieren. Beschließt der Verwaltungsrat zu irgendeinem Zeitpunkt, dass der Fonds einen anderen Index nachbilden soll, muss dies den Anteilinhabern in angemessener Form mitgeteilt werden, damit Anteilinhaber, die dies wünschen, ihre Anteile vor Umsetzung der Änderung zurückgeben können, und der Nachtrag wird entsprechend angepasst. Der Index ist ein am Streubesitz orientierter marktkapitalisierungsgewichteter Index für die 500 größten Unternehmen des US-Marktes. Der Index soll ein Engagement in den Unternehmen mit hoher Marktkapitalisierung (Large-Caps) am US-Markt ermöglichen und umfasst mehr als 24 separate Branchengruppen. Er deckt rund 75% der Marktkapitalisierung US-amerikanischer Aktien ab. Die Index-Zusammensetzung wird vierteljährlich einem Rebalancing unterzogen. Weitere Einzelheiten zum Index, seinen Komponenten, der Häufigkeit seines Rebalancing und seiner Performance sind zu finden auf: Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird der Unteranlageverwalter im Namen des Fonds mithilfe einer Nachbildungsstrategie in erster Linie in die Wertpapiere des Index mit ungefähr den gleichen Gewichtungen wie im Index investieren, vorbehaltlich der im Prospekt festgelegten Anlagebeschränkungen. Diese Strategie zielt darauf ab, alle Wertpapiere des Index in ungefähr den gleichen Gewichtungen wie in diesem Index zu halten. Im Prinzip ist das Portfolio des Fonds fast ein Spiegelbild des Index. Um das oben beschriebenen Anlageziel zu erreichen, kann der Unteranlageverwalter unter außerordentlichen Umständen auch in Aktien investieren, die nicht im Index enthalten sind, die aber seiner Meinung nach den Risiko- und Ausschüttungsmerkmalen der Wertpapiere im Index sehr nahe kommen. Die Wertpapiere, in die der Fonds investiert, werden vorwiegend an anerkannten Märkten entsprechend den in den OGAW-Vorschriften festgelegten Grenzen notiert und gehandelt. Einzelheiten zum Portfolio des Fonds und den indikativen Nettoinventarwert je Anteil des Fonds finden Sie auf der Website. Der Fonds kann bis zu 10 % seines Nettovermögens in andere geregelte offene Fonds investieren, wenn die Ziele dieser Fonds mit dem Ziel des Fonds übereinstimmen und wenn diese Fonds in Mitgliedstaaten des EWR, in den USA, auf Jersey, Guernsey oder der Isle of Man zugelassen sind und in jeder wesentlichen Hinsicht den Bestimmungen der OGAW-Vorschriften entsprechen. Der Fonds kann zusätzliche liquid Mittel, etwa in Form von Einlagen, gemäß den OGAW-Vorschriften halten. Der Fonds kann für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements und im Einklang mit den von der Zentralbank auferlegten Bedingungen und Beschränkungen derivative Finanzinstrumente ( DFIs ) einsetzen. Der Einsatz von DFIs beschränkt sich auf Futures, Devisenterminkontrakte (einschließlich Non- Deliverable Forwards) und Optionsscheine. Ein effizientes Portfoliomanagement bedeutet Anlageentscheidungen, die Transaktionen beinhalten, die für eines oder mehrere der folgenden spezifischen Ziele eingegangen werden: Risikoreduzierung, Kostenreduzierung oder Erwirtschaftung von Kapitalzuwachs oder zusätzlichen Erträgen innerhalb eines angemessenen Risikorahmens unter Berücksichtigung des Risikoprofils des Fonds. Insbesondere können derivative Finanzinstrumente zwecks Minimierung des Tracking Errors, d. h. des Risikos, dass die Rendite der Teilfonds von der Indexrendite abweicht, eingesetzt werden. DFIs werden im Rahmen der von der Zentralbank festgelegten Grenzen und wie im Abschnitt Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im Prospekt beschrieben eingesetzt. Daher wird, obwohl DFIs naturgemäß fremdfinanziert sind, der Fonds DFIs in erster Linie zu dem Zweck 3
4 einsetzen, den Tracking Error zu reduzieren, und obwohl der Fonds durch seine Anlagen in DFIs einer Hebelwirkung unterliegt, wird diese Hebelwirkung nicht über 100 % des gesamten Nettoinventarwertes des Fonds hinausgehen. Der Fonds kann vorbehaltlich der im Prospekt beschriebenen und von den OGAW-Vorschriften auferlegten Beschränkungen für den Einsatz von DFIs Futures-Kontrakte kaufen und verkaufen, um entweder ein Engagement in verschiedenen im Index enthaltenen Wertpapieren zu schaffen oder dieses zu reduzieren oder um bestimmte Risikoaspekte, die mit spezifischen Transaktionen verbunden sind, zu reduzieren. Der Fonds wird aufgrund der inhärenten Volatilität von Aktien voraussichtlich eine generell hohe Volatilität aufweisen. Aktien weisen tendenziell eine höhere Volatilität auf als andere Anlagekategorien, wie z. B. festverzinsliche Anlagen. Daher ist eine Anlage in dem Fonds möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Anleger sollten beachten, dass die Volatilität des Fonds im Laufe der Zeit schwankt und dass es keine Garantie geben kann, dass die Volatilitätsniveaus, die der Index in der Vergangenheit aufgewiesen hat, auch in Zukunft eingehalten werden können. Insoweit der Unteranlageverwalter im Namen des Fonds DFIs einsetzt, kann für den Fonds das Risiko einer erhöhten Volatilität bestehen. Ungeachtet dessen wird nicht erwartet, dass der Fonds infolge des Einsatzes von oder der Anlage in DFIs ein überdurchschnittliches Risikoprofil haben wird. Der Fonds setzt die Replizierungsstrategie ein und kann auch DFIs einsetzen und in andere regulierte offene Fonds wie oben beschrieben investieren, um die Rendite des Index nach Abzug von Gebühren und Kosten so genau wie möglich nachzubilden. Für Informationen über die Schwierigkeiten, die mit der Nachbildung von Indizes verbunden sind, lesen Sie bitte den Abschnitt Risikoinformationen Indexnachbildungsrisiko im Prospekt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Fonds den Index unter normalen Marktbedingungen mit einer potenziellen Abweichung von jährlich bis zu 1 % nachbildet. WERTPAPIERLEIHE Anleger sollten beachten, dass der Fonds sich zwar an einem Wertpapierleihprogramm gemäß dem Abschnitt Anlageziele und Anlagestrategie Einsatz Pensionsgeschäfte/umgekehrte Pensionsgeschäfte/Wertpapierleihverträge im Prospekt beteiligen kann, dies aber derzeit nicht tut. Sollte der Verwaltungsrat in Zukunft eine Änderung dieser Politik beschließen, werden die Anteilinhaber rechtzeitig informiert und dieser Nachtrag wird entsprechend aktualisiert. UNTERANLAGEVERWALTER Gemäß einem Unteranlageverwaltungsvertrag vom 14. September 2011, in der am 26. April 2012 geänderten Fassung (der Unteranlageverwaltungsvertrag ) zwischen dem Anlageverwalter und State Street Global Advisors, ein Geschäftsbereich der State Street Bank & Trust Company (der Unteranlageverwalter ), hat der Anlageverwalter den Unteranlageverwalter als uneingeschränkten Unteranlageverwalter in Bezug auf den Fonds beauftragt. Gemäß dem Unteranlageverwaltungsvertrag sind weder der Unteranlageverwalter noch seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Beschäftigten oder Vertreter haftbar für Verluste oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar vom Unteranlageverwalter bei oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten und Aufgaben verursacht werden, es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf Fahrlässigkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder Betrug seitens des Unteranlageverwalters bei der Erfüllung seiner Aufgaben zurückzuführen oder in diesem Zusammenhang entstanden. Der Unteranlageverwalter haftet unter keinen Umständen für konkrete und mittelbare Schäden, Folgeschäden oder für entgangene Gewinne oder einen Geschäftsausfall, die bzw. der auf die Erfüllung seiner Aufgaben zurückzuführen ist. Der Unteranlagevertrag bleibt in Kraft, bis ihn der Anlageverwalter oder der Unteranlageverwalter mit einer Frist von neunzig (90) Tagen gegenüber der jeweils anderen Partei schriftlich kündigt oder bis ihn der Anlageverwalter oder der Unteranlageverwalter im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt (wie in Klausel 11 des Unteranlageverwaltungsvertrags definiert), das länger als vierzehn (14) Tage andauert, fristlos 4
5 gegenüber der jeweils anderen Partei schriftlich kündigt oder bis ihn der Anlageverwalter oder der Unteranlageverwalter aus anderen Gründen im Einklang mit den Bedingungen des Unteranlagevertrags kündigt. ANLAGERISIKEN Anlagen im Fonds sind mit einem gewissen Maß an Risiken verbunden, u. a. mit den im Abschnitt Risikoinformationen im Prospekt und den in diesem Nachtrag beschriebenen Risiken. Diese Beschreibung der Anlagerisiken erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und potenzielle Anleger sollten den Prospekt und diesen Nachtrag sorgfältig lesen und ihre professionellen Berater konsultieren, bevor sie Anteile kaufen. Wenn der Fonds derivative Finanzinstrumente einsetzt, kann sich das Risikoprofil des Fonds erhöhen. Informationen in Bezug auf die mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken sind dem Abschnitt Risikoinformationen Derivaterisiko im Prospekt zu entnehmen. ANLEGERPROFIL Die Gesellschaft wurde zum Zwecke der Anlage in Wertpapieren gemäß den OGAW-Vorschriften gegründet. Die typischen Anleger des Fonds werden voraussichtlich private und institutionelle Anleger sein, die ein lang- oder kurzfristiges Engagement in der Wertentwicklung des Large-Cap-Segments des US-Aktienmarktes suchen und bereit sind, die mit einer Anlage dieser Art verbundenen Risiken, einschließlich der Volatilität dieser Märkte, in Kauf zu nehmen. Es wird erwartet, dass der Fonds eine hohe Volatilität aufweisen wird, da seine Volatilität eng mit der Volatilität des Index korreliert, der sich auf Aktien konzentriert. AUSSCHÜTTUNGSPOLITIK Der Fonds wird voraussichtlich seinen gesamten Nettoertrag in jedem Geschäftsjahr vierteljährlich in oder um die Monate März, Juni, September und Dezember ausschütten, außer wenn der Verwaltungsrat nach alleinigem Ermessen beschließt, zu einem bestimmten Ausschüttungstermin keine Ausschüttung zu tätigen. Dividenden werden per elektronische Überweisung ausgezahlt, und Ansprüche auf nicht eingeforderte Dividenden verfallen nach sechs Jahren. Weitere Informationen sind dem Abschnitt Ausschüttungen im Prospekt zu entnehmen. GEBÜHREN UND KOSTEN Gesamtkostenquote (TER) Die TER des Fonds beträgt jährlich bis zu 0,09 % des Nettoinventarwertes des Fonds. Weitere Informationen sind dem Abschnitt Gebühren und Kosten im Prospekt zu entnehmen. ERMITTLUNG DES NETTOINVENTARWERTES Der Nettoinventarwert des Fonds und der Nettoinventarwert je Anteil werden durch die Verwaltungsstelle an jedem Geschäftstag zum Bewertungszeitpunkt berechnet. ZEICHNUNGEN PRIMÄRMARKT Anteile des Fonds werden an jedem Handelstag zum handelbaren Nettoinventarwert ausgegeben, unter Berücksichtigung von Abgaben und Gebühren gemäß den nachstehend und im Prospekt aufgeführten Bestimmungen. Anleger können Anteile gegen Barzahlung oder Sachwerte an jedem Handelstag zeichnen, indem sie bis zum Orderannahmeschluss gemäß den nachstehend und im Prospekt im 5
6 Abschnitt Kauf- und Verkaufsinformationen ausgeführten Bestimmungen einen Zeichnungsantrag einreichen. Die Gegenleistung muss in Form von frei verfügbaren Zeichnungsgeldern/Wertpapieren bis zum geltenden Abrechnungszeitpunkt eingehen. Um Anteile des Fonds zu erhalten, muss bis zum Orderannahmeschluss ein unterschriebenes Original- Antragsformular eingehen, das die Antragsvoraussetzungen erfüllt, insbesondere die Vorlage der vollständigen Dokumente zur Geldwäscheprüfung, damit der Antrag am betreffenden Handelstag angenommen werden kann. ABRECHNUNG Bei Zeichnungen gegen Barzahlung und Sachwerte müssen die frei verfügbaren Zeichnungsgelder/Wertpapiere spätestens um 15:00 Uhr (irischer Zeit) am dritten Geschäftstag nach dem Handelstag oder zu einem späteren Zeitpunkt, den die Gesellschaft jeweils festlegen und den Anteilinhabern mitteilen kann, eingehen. (der Abrechnungszeitpunkt ). RÜCKNAHMEN Anteilinhaber des Fonds können ihre Anteile an jedem Handelstag zum jeweiligen handelbaren NIW, abzüglich eines angemessenen Betrags für Abgaben und Gebühren, zurückgeben, vorausgesetzt, dass ein schriftlicher, vom Anteilinhaber unterschriebener Rücknahmeantrag bis zum Orderannahmeschluss am betreffenden Handelstag gemäß den Bestimmungen in diesem Abschnitt sowie im Abschnitt Kaufund Verkaufsinformationen im Prospekt bei der Verwaltungsstelle eingeht. Die Abrechnung erfolgt normalerweise innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Handelstag, kann aber in Abhängigkeit von den Abrechnungsfristen an den zugrundeliegenden Märkten auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt in jedem Fall spätestens 10 Geschäftstage nach Orderannahmeschluss. UMSCHICHTUNGEN Für Informationen über Anteilsumschichtungen sollten die Anteilinhaber die Bestimmungen im Abschnitt Kauf- und Verkaufsinformationen des Prospekts lesen. INDEX-HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SPDR, Standard &Poor s, S&P, SPDR, Standard & Poor s, S&P und S&P 500 sind eingetragene Marken der Standard & Poor's Financial Services LLC ( S&P ), und der State Street Corporation wurden für ihre Verwendung Lizenzen erteilt. Der S&P 500 Index ist ein Produkt der S&P Dow Jones Indices LLC oder ihrer Konzerngesellschaften. Dow Jones ist eine eingetragene Marke der Dow Jones Trademark Holdings LLC ( Dow Jones ), und S&P Dow Jones Indices und ihren Konzerngesellschaften ( SPDJI ) wurden für ihre Verwendung Lizenzen erteilt. Kein von der State Street Corporation oder ihren verbundenen Unternehmen angebotenes Produkt wird von S&P, Dow Jones, SPDJI oder deren verbundenen Unternehmen unterstützt, empfohlen, verkauft oder beworben, und S&P, Dow Jones, SPDJI und ihre verbundenen Unternehmen geben keinerlei Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit des Kaufs, Verkaufs oder des Haltens von Anteilen an solchen Produkten ab. DIESER FONDS WIRD VON S&P, DOW JONES, SPDJI ODER DEREN KONZERNGESELLSCHAFTEN (ZUSAMMEN S&P ) NICHT GESPONSERT, EMPFOHLEN, VERKAUFT ODER GEFÖRDERT. S&P GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ERKLÄRUNG, ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER DEN ANTEILINHABERN DES FONDS ODER ANDEREN PERSONEN AB HINSICHTLICH DER ZWECKMÄSSIGKEIT EINER ANLAGE IN WERTPAPIEREN IM ALLGEMEINEN ODER IN DIESEM FONDS IM BESONDEREN ODER HINSICHTLICH DER FÄHIGKEIT DES S&P 500 INDEX, DIE ENTWICKLUNG BESTIMMTER FINANZMÄRKTE UND/ODER VON SEGMENTEN DERSELBEN UND/ODER VON GRUPPEN ODER KATEGORIEN VON 6
7 VERMÖGENSWERTEN ABZUBILDEN. DIE BEZIEHUNG VON S&P GEGENÜBER DER STATE STREET CORPORATION IST DIE EINES LIZENZGEBERS BESTIMMTER MARKEN UND HANDELSNAMEN SOWIE DES S&P 500 INDEX, DER VON S&P OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER STATE STREET CORPORATION ODER DES FONDS FESTGELEGT, ZUSAMMENGESTELLT UND BERECHNET WIRD. S&P UNTERLIEGT KEINER VERPFLICHTUNG, BEI DER FESTLEGUNG, ZUSAMMENSETZUNG ODER BERECHNUNG DES S&P 500 INDEX DIE BELANGE DER STATE STREET CORPORATION ODER DER EIGENTÜMER DIESES FONDS ZU BERÜCKSICHTIGEN. S&P IST NICHT FÜR DIE FESTLEGUNG DER PREISE UND DES UMFANGS DES FONDS ODER DEN ZEITPUNKT DER AUSGABE ODER DES VERKAUFS DES FONDS ODER DIE FESTLEGUNG ODER BERECHNUNG DER GLEICHUNG, ANHAND DERER DER RÜCKNAHMEANSPRUCH FÜR DIE FONDSANTEILE BERECHNET WIRD, VERANTWORTLICH ODER WAR DARAN BETEILIGT. S&P ÜBERNIMMT KEINERLEI VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG, DEM VERTRIEB ODER DEM HANDEL DES FONDS. S&P ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR FÜR DIE RICHTIGKEIT UND/ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES S&P 500 INDEX ODER DER DARIN ENTHALTENEN DATEN, UND S&P HAFTET NICHT FÜR FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER UNTERBRECHUNGEN DARIN. S&P ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG BZW. GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER VON DER STATE STREET CORPORATION, DEN ANTEILINHABERN DES FONDS ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG DES S&P 500 INDEX ODER DER DARIN ENTHALTENEN DATEN ZU ERZIELENDEN ERGEBNISSE. S&P GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN; ERKLÄRUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN AB UND SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT BZW. EIGNUNG DES S&P 500 INDEX UND DER DARIN ENTHALTENEN DATEN FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BZW. EINE BESTIMMTE VERWENDUNG SOWIE JEGLICHE WEITERE AUSDRÜCKLICHE BZW. STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER ERKLÄRUNG HINSICHTLICH DES S&P 500 INDEX BZW. DER DARIN ENTHALTENEN DATEN AUS. UNBESCHADET DER ALLGEMEINEN GÜLTIGKEIT DES VORGENANNTEN HAFTET S&P IN KEINEM FALLE FÜR BESONDERE SCHÄDEN, STRAFE EINSCHLIESSENDEN SCHADENERSATZ, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE), DIE DURCH DIE VERWENDUNG DES S&P 500 INDEX ODER DARIN ENTHALTENER DATEN ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. 7
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