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Transkript:

Freigabe zur Abfrage: 30. Dezember, 04.00 Uhr Verlautbarung Nr.: Jahr: Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 13. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 191/, wird wie folgt geändert: (), (3), L3, L4, L5,... IND Au F SG Zeichenerklärung = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z.b.: 0 g () Maximalmenge Packungen zu je 0 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. = Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss vom verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk IND am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Augenheilkunde Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig vom angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Die Arzneispezialität ist nur für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten. Lebensjahr in den Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Altersbeschränkung ist die Arzneispezialität wie eine Arzneispezialität des Gelben Bereichs des Erstattungskodex zu behandeln, wobei, wenn die Notwendigkeit für die Verordnung einer kindergerechten Zubereitung (z.b.: Saft) oder Dosierung entsprechend den Bestimmungen der HeilmittelBewilligungs und KontrollVerordnung und den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise dokumentiert wird, die vorherige Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendung ersetzt werden kann. = Arzneispezialitäten, welche ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für Suchtgifte unterliegen. A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: ATC mit Wirkung Entschei Verfahrens IND Anoro Ellipta 55 mcg/ mcg einzeldosiertes Plv. zur Inhalation COPD ab GOLD Grad B nach Erstverordnung durch PulmologInnen R03AL03 1.1.015.11. Abschnitt IV/3070 1/10

HVSV www.avsv.at Nr. / Brimogen mg/ml Augentropf. 5 ml 1 ml = 30 Tr. Au Monodex 1 mg/ml Augentropf. 10 St. 0,4 ml IND Oprymea 1,57 mg Retardtabl. Telmicard plus HCT 40 mg/1,5 mg Telmicard plus HCT 80 mg/1,5 mg Telmicard plus HCT 80 mg/5 mg Zoledronsäure "Stada" 4 mg/100 ml Inf.lsg. Knochenprozesse neoplastischer Genese 13. Änderung des Erstattungskodex EKO 10 St. S01EA05 1.1.015.11. Abschnitt IV/3111 S01BA01 1.1.015.11. Abschnitt IV/3044 N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt IV/3096 C09DA07 1.1.015.11. Abschnitt IV/3101 C09DA07 1.1.015.11. Abschnitt IV/310 C09DA07 1.1.015.11. Abschnitt IV/3103 1 St. M05BA08 1.1.015.11. Abschnitt IV/3110 A. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: ATC mit Wirkung Entschei Verfahrens Burinex "Leo" 1 mg Streichung der 0 St.Pkg. 50 St. C03CA0 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/751 Celestan Biphase Amp. 1 ml Streichung der ml Amp. 1 St. Lansoprazol "Arcana" 30 mg Kaps. Streichung der 7 St.Pkg. Losartan "1A Pharma" 50 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. Losartan "Hexal" 50 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. Losartan "Sandoz" 50 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. Losartan/HCT "1A Pharma" 50 mg/1,5 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. Losartan/HCT "1A Pharma" 100 mg/5 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. Losartan/HCT "Hexal" 50 mg/ 1,5 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. Losartan/HCT "Hexal" 100 mg/ 5 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. 1 St. 5 St. St. 8 St. H0AB01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7608 A0BC03 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7601 C09CA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/757 C09CA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7578 C09CA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7575 C09DA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7570 C09DA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7571 C09DA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7576 C09DA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7577 /10

HVSV www.avsv.at Nr. / 13. Änderung des Erstattungskodex EKO Losartan/HCT "Sandoz" 50 mg/ 1,5 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. Losartan/HCT "Sandoz" 100 mg/ 5 mg Filmtabl. Streichung der 10 St.Pkg. Pantoprazol "Merck" 40 mg magensaftresistente Streichung der 7 St.Pkg. C09DA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7573 C09DA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7574 St. A0BC0 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7607 A3. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Entscheidung ATC vom F F mit Wirkung vom Verfahrensnummer Coldan Augentropf. 10 ml S01GA01 1.1.015.11. Abschnitt V STR/505 Coldan Nasentropf. 10 ml R01AA08 1.1.015.11. Abschnitt V STR/504 Eryaknen 4 % Gel 30 g D10AF0 1.1.015.11. Abschnitt V STR/506 Lansoprazol "Teva" 15 mg Schmelztabl. Mianserin "ratiopharm" 30 mg Filmtabl. Nifedipin "Genericon" retard 0 mg Filmtabl. 8 St. A0BC03 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7600 0 St. 60 St. 0 St. 50 St. N06AX03 1.1.015.11. Abschnitt V STR/516 C08CA05 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7606 Oleovit Augensalbe 5 g S01XA0 1.1.015.11. Abschnitt V STR/507 Otreon 50 mg/5 ml Gran. f. orale Susp. Otreon 100 mg/5 ml Gran. f. orale Susp. Pramipexol "1A Pharma" 0,088 mg Pramipexol "1A Pharma" 0,18 mg Pramipexol "1A Pharma" 0,35 mg 4 g 60 ml 4 g 60 ml J01DD13 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7619 J01DD13 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/760 N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt V STR/515 N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt V STR/5 N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt V STR/513 3/10

HVSV www.avsv.at Nr. / Pramipexol "1A Pharma" 0,7 mg Pramipexol "Sandoz" 0,088 mg Pramipexol "Sandoz" 0,18 mg Pramipexol "Sandoz" 0,35 mg Pramipexol "Sandoz" 0,7 mg 13. Änderung des Erstattungskodex EKO N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt V STR/51 N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt V STR/511 F Rectopred 100 mg Supp. St. 4 St. Tramabene 50 mg Kaps. 10 St. Ulcogant 1 g 0 St. 50 St. N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt V STR/510 N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt V STR/509 N04BC05 1.1.015.11. Abschnitt V STR/508 H0AB06 1.1.015 N0AX0 1.1.015.11. Abschnitt V STR/519 A0BX0 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7518 Ulcogant 1 g/5 ml orale Susp. 50 ml A0BX0 1.1.015.11. Abschnitt V STR/517 B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: ATC mit Wirkung Entschei Verfahrens Moderiba 00 mg Filmtabl. 168 St. J05AB04 1.1.015.11. Abschnitt IV/3088 Bei erwachsenen PatientInnen ab 18 Jahren in der Indikation nachgewiesene chronische Hepatitis C als Teil einer Kombinationstherapie. Die Indikationsstellung und Therapieüberwachung muss durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C erfolgen. Moderiba 400 mg Filmtabl. 56 St. J05AB04 1.1.015.11. Abschnitt IV/3089 Bei erwachsenen PatientInnen ab 18 Jahren in der Indikation nachgewiesene chronische Hepatitis C als Teil einer Kombinationstherapie. Die Indikationsstellung und Therapieüberwachung muss durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C erfolgen. Moderiba 600 mg Filmtabl. 56 St. J05AB04 1.1.015.11. Abschnitt IV/3090 Bei erwachsenen PatientInnen ab 18 Jahren in der Indikation nachgewiesene chronische Hepatitis C als Teil einer Kombinationstherapie. Die Indikationsstellung und Therapieüberwachung muss durch einen Arzt/eine 4/10

HVSV www.avsv.at Nr. / 13. Änderung des Erstattungskodex EKO Ärztin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C erfolgen. RoActemra 16 mg Inj.lsg. Fertigspr. 4 St. L04AC07 1.1.015.11. Abschnitt IV/3034 Mittelschwere bis schwere aktive rheumatoide Arthritis erwachsener PatientInnen ab 18 Jahren nach Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Um eine maximale Wirksamkeit zu gewährleisten, wird Tocilizumab in Kombination mit Methotrexat angewendet. Tocilizumab kann, im Falle einer Unverträglichkeit von Methotrexat, als Monotherapie angewendet werden. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. B. Änderung der Verwendung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: ATC mit Wirkung Entschei Verfahrens L3 Cimzia 00 mg Inj.lsg. St. L04AB05 1.1.015.11. Abschnitt VVW/307 1. Mittelschwere bis schwere aktive rheumatoide Arthritis erwachsener PatientInnen bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Um eine maximale Wirksamkeit zu gewährleisten, wird Certolizumab pegol in Kombination mit Methotrexat angewendet. Certolizumab pegol kann im Falle einer Unverträglichkeit von Methotrexat als Monotherapie angewendet werden. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/ eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden.. Aktive und progressive PsoriasisArthritis erwachsener PatientInnen bei Versagen von mindestens zwei anderen DMARDs (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/ eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. 3. Schwere aktive Spondylitis ankylosans (AS, Morbus Bechterew) erwachsener PatientInnen mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. 4. Schwere aktive axiale Spondyloarthritis erwachsener PatientInnen ohne Röntgennachweis einer AS mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und mit objektiven Anzeichen einer Entzündung nachgewiesen durch erhöhtes CRP und MRT, bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten, inklusive unzureichendem Ansprechen auf mindestens zwei NSAR (nichtsteroidale Antirheumatika) in maximaler Dosierung und ausreichender Dauer. Diagnose, Erstverordnung, Therapieeinstellung und engmaschige Kontrollen durch entsprechende Zentren. Keine Fortsetzung der Behandlung der PatientInnen, die innerhalb von 1 Behandlungswochen nicht klinisch ansprechen. Certolizumab pegol eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 3 Monate (L3). 5/10

HVSV www.avsv.at Nr. / 13. Änderung des Erstattungskodex EKO L6 Pradaxa 110 mg Hartkaps. 60 St. B01AE07 1.1.015.11. Abschnitt VVW/311 Zur Prävention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulärem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren: Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischämische Attacke oder systemische Embolie Linksventrikuläre Ejektionsfraktion kleiner 40 % Symptomatische Herzinsuffizienz größer gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse Alter größer gleich 75 Jahre Alter größer gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen. Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der KreatininClearance (CrCl) zu überprüfen, um PatientInnen mit schwerer Beeinträchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschließen. Während der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mögliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z. B. Hypovolämie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu überprüfen. Bei PatientInnen über 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeinträchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Dabigatran etexilat eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Die bisherige Verwendung für die 10 und Packungen bleibt unverändert. L6 Pradaxa 150 mg Hartkaps. 60 St. Zur Prävention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen PatientInnen mit nicht valvulärem Vorhofflimmern mit einem oder mehreren der folgenden Risikofaktoren: Vorausgegangener Schlaganfall, transitorische ischämische Attacke oder systemische Embolie Linksventrikuläre Ejektionsfraktion kleiner 40 % Symptomatische Herzinsuffizienz größer gleich New York Heart Association (NYHA) Klasse Alter größer gleich 75 Jahre Alter größer gleich 65 Jahre einhergehend mit einer der folgenden Erkrankungen: Diabetes mellitus, koronare Herzerkrankung oder arterielle Hypertonie Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen. Cave Nierenfunktion: Vor dem Beginn einer Behandlung mit Dabigatran etexilat ist die Nierenfunktion durch Bestimmung der KreatininClearance (CrCl) zu überprüfen, um PatientInnen mit schwerer Beeinträchtigung der Nierenfunktion (= CrCl kleiner 30 ml/min) von der Behandlung auszuschließen. Während der Behandlung ist die Nierenfunktion in bestimmten klinischen Situationen, in denen eine mögliche Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion zu vermuten ist (z. B. Hypovolämie, Dehydratation und Verwendung bestimmter Begleitmedikamente), zu überprüfen. Bei PatientInnen über 75 Jahren oder bei PatientInnen mit Beeinträchtigung der Nierenfunktion ist die Nierenfunktion mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Dabigatran etexilat eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). B01AE07 1.1.015.11. Abschnitt VVW/310 6/10

HVSV www.avsv.at Nr. / 13. Änderung des Erstattungskodex EKO B3. Änderung der Bezeichnung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: ATC mit Wirkung Entschei Verfahrens Eskazole 400 mg 1 St. P0CA03 1.1.015 Eine Kostenübernahme ist möglich in den Indikationen zystische oder alveoläre Echinokokkose und Trichinose. vormals Eskazole 400 mg Filmtabl. Sporanox 10 mg/ml Lösung zum Einnehmen 150 ml J0AC0 1.1.015 Eine Kostenübernahme ist möglich in der Indikation orale und/oder ösophageale Candidose bei HIV positiven oder anderen immunsupprimierten Patienten. vormals Sporanox orale Lsg. B4. Änderung des ATCs von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: ATC mit Wirkung Entschei Verfahrens Sovaldi 400 mg Filmtabl. 8 St. J05AX15 1.1.015 19.1. Bei erwachsenen PatientInnen ab 18 Jahren in der Indikation nachgewiesene chronische Hepatitis C mit kompensierter Lebererkrankung und nachgewiesenem Fibrosegrad 3 oder 4 (METAVIR Score): Genotyp 1 und 4: in Kombination mit Peginterferon alfa und Ribavirin für 1 Wochen Genotyp : in Kombination mit Ribavirin für 1 Wochen bei PatientInnen, bei denen eine vorhergegangene Therapie mit Peginterferon alfa und Ribavirin versagt hat oder die eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber Peginterferon alfa haben. Genotyp 3: in Kombination mit Ribavirin für 4 Wochen bei PatientInnen, die eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber Peginterferon alfa haben. Genotyp 5 und 6: in Kombination mit Peginterferon alfa und Ribavirin für 1 Wochen oder in Kombination mit Ribavirin für 4 Wochen bei PatientInnen, die eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber Peginterferon alfa haben. Die Verordnung hat durch ein spezialisiertes Zentrum von einem Facharzt/einer Fachärztin für Innere Medizin mit dem Additivfach Gastroenterologie und Hepatologie oder Infektiologie und Tropenmedizin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C zu erfolgen. Spezialisierte Zentren sind solche, in denen Diagnosestellung, Kontrollen und Therapieüberwachung dieser PatientInnen mit chronischer Hepatitis C erfolgen und die über die Möglichkeit eines diagnostischen Nachweises des Fibrosegrades verfügen. Die Liste der für die Verordnung in Frage kommenden Einrichtungen wird nach Anhörung durch die Österreichische Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie vom Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskodex_hepatitis_c publiziert. vormals ATC J05A 7/10

HVSV www.avsv.at Nr. / 13. Änderung des Erstattungskodex EKO B5. Änderung der Verschreibbarkeit von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: ATC mit Wirkung Entschei Verfahrens SG Alcover Sirup 0 ml V03AX 1.1.015 Eine Kostenübernahme ist möglich bei Versagen von Alternativen des Grünen Bereiches im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzepts bei der Langzeitentwöhnung von Alkoholabhängigen. B6. Streichung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: ATC mit Wirkung Entschei Verfahrens Binocrit 5.000 IE/0,5 ml Inj.lsg. Fertigspr. 6 St. B03XA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7598 Symptomatische Anämie bei chronischer Niereninsuffizienz mit AusgangsHb kleiner 10 g/dl. Zielbereich: HbWert zwischen 10 und 1 g/dl Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisänderung kurzfristige HbKontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens zweiwöchentliche Hb Kontrollen. Hämoglobinwerte über 1 g/dl sind zu vermeiden. Für PatientInnen, bei denen es in irgendeinem WochenZeitraum zu einem Hb Anstieg größer 1 g/dl kommt, bestehen erhöhte Sicherheitsbedenken. Cave: Auslagerung aus dem intramuralen Bereich (Dialyseabkommen!) Binocrit 6.000 IE/0,6 ml Inj.lsg. in Fertigspr. 6 St. B03XA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/761 Symptomatische Anämie bei chronischer Niereninsuffizienz mit AusgangsHb kleiner 10 g/dl. Zielbereich: HbWert zwischen 10 und 1 g/dl Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisänderung kurzfristige HbKontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens zweiwöchentliche Hb Kontrollen. Hämoglobinwerte über 1 g/dl sind zu vermeiden. Für PatientInnen, bei denen es in irgendeinem WochenZeitraum zu einem Hb Anstieg größer 1 g/dl kommt, bestehen erhöhte Sicherheitsbedenken. Cave: Auslagerung aus dem intramuralen Bereich (Dialyseabkommen!) Binocrit 8.000 IE/0,8 ml Inj.lsg. Fertigspr. 6 St. B03XA01 1.1.015 5.11. Abschnitt VIII/7599 Symptomatische Anämie bei chronischer Niereninsuffizienz mit AusgangsHb kleiner 10 g/dl. Zielbereich: HbWert zwischen 10 und 1 g/dl Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisänderung kurzfristige HbKontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens zweiwöchentliche Hb Kontrollen. Hämoglobinwerte über 1 g/dl sind zu vermeiden. Für PatientInnen, bei denen es in irgendeinem WochenZeitraum zu einem Hb Anstieg größer 1 g/dl kommt, bestehen erhöhte Sicherheitsbedenken. Cave: Auslagerung aus dem intramuralen Bereich (Dialyseabkommen!) 8/10

HVSV www.avsv.at Nr. / 13. Änderung des Erstattungskodex EKO C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATC mit Wirkung vom Efavirenz "Sandoz" 600 mg J05AG03 0.11. Filmtabl. Aubagio mg Filmtabl. St. L04AA31 4.11. 8 St. Celecoxib "ratiopharm" 100 mg 10 St. M01AH01 1.1. Hartkaps. Celecoxib "ratiopharm" 00 mg 10 St. M01AH01 1.1. Hartkaps. Imbruvica 0 mg Hartkaps. 90 St. L01XE7 1.1. 10 St. DuoResp Spiromax 160 mcg/4,5 10 Hb R03AK07 1.1. mcg Plv. z. Inhal. DuoResp Spiromax 30 mcg/9 mcg 60 Hb R03AK07 1.1. Plv. z. Inhal. Adport mg Hartkaps. 50 St. L04AD0 4.1. Icomb 5 mg/5 mg Hartkaps. C09BB07 1.1. Icomb 5 mg/10 mg Hartkaps. C09BB07 1.1. Icomb 10 mg/5 mg Hartkaps. C09BB07 1.1. Icomb 10 mg/10 mg Hartkaps. C09BB07 1.1. C. Streichung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATC mit Wirkung vom Medikinet retard 0 mg Hartkapseln N06BA04 18.1. mit veränderter Wirkstofffrei setzung Medikinet retard 30 mg Hartkapseln N06BA04 18.1. mit veränderter Wirkstofffrei setzung Medikinet retard 40 mg Hartkapseln N06BA04 18.1. mit veränderter Wirkstofffrei setzung Medikinet retard 50 mg Hartkapseln N06BA04 18.1. mit veränderter Wirkstofffrei setzung Medikinet retard 60 mg Hartkapseln N06BA04 18.1. mit veränderter Wirkstofffrei setzung Naproxen "Krka" 550 mg Filmtabl. 10 St. 60 St. M01AE0 1.1.015 * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich 9/10

HVSV www.avsv.at Nr. / 13. Änderung des Erstattungskodex EKO des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Arzneispezialitäten sind gemäß 31 Abs 3 Z 1 ASVG nach dem anatomischtherapeutischchemischen Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation (ATC) zu ordnen. Die Änderung der ATCs erfolgte auf Grund der aktuellen Substanzklassifikation. Die Verschreibbarkeit der Arzneispezialität Alcover Sirup ist auf Grund einer Änderung der Suchtgiftverordnung (BGBl. II Nr. 4/) anzupassen. Die Streichung der Arzneispezialität Rectopred 100 mg Supp. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund der aktuellen Liste des BASG, Verf.Nr. 7770690. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Eskazole 400 mg (vormals Eskazole 400 mg Filmtabl.) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Fachinformation mit Stand 05/. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Sporanox 10 mg/ml Lösung zum Einnehmen (vormals Sporanox orale Lsg.) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Fachinformation mit Stand 03/013. Die Streichungen von den Wirkstoffstärken der Arzneispezialität Medikinet retard 0 mg Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung, Medikinet retard 30 mg Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung; Medikinet retard 40 mg Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung, Medikinet retard 50 mg Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung und Medikinet retard 60 mg Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten wegen Zurückziehung der Anträge des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialität Naproxen "Krka" 550 mg Filmtabl. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die Entscheidung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 8.10., wonach die ebengenannte Arzneispezialität aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen ist, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Für den Hauptverband: McDonald Hagenauer 10/10

Signaturwert Prüfinformation Hinweis fout3hcqgp/umhh1y/b1ddafjr7fefga44zwxcpsd4id7hkvrje6x/voaqxgrkp qimd 96fASvAscce3Pow7RAiBPeE8w3yPmY0DGzzvhA8wZ4EPLvNDldg6+764Sf 7pf4UEaf anlwsbut4hsnar9keqgrqkyresmpyvmefww Unterzeichner Datum/ZeitUTC Aussteller Zertifikat SerienNr 479446 Methode Hans Seyfried, Mag. Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ab 008 19T09:34:15Z CN=asigncorporatelight0, OU=asigncorporatelight0, O=ATrust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT urn:dsig:rsawithsha1 Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.avsv.at/avi/signatur.html Da die technische Rückführung dieses Dokuments nicht möglich ist, wird gemäß 0 EGovG eine Verifizierung angeboten. Informationen zur Verifikation finden Sie unter https://www.avsv.at/avi/ verifikation.html. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß 0 EGovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.