Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Financial Consulting



Ähnliche Dokumente
Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Stabsbereich Strategie & Qualität

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Stabsbereich Strategie & Qualität

SO-W Anhang RSO EMBA5 Version 2.0. School of Management and Law. Dok.- Verantw.: Wend

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Stabsbereich Strategie & Qualität

School of Management and Law. Z-SO-W Anhang Studienordnung MAS Public Management

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung SoE

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung SoE

Z-SO-W Anhang Studienordnung MAS Marketing Management. School of Management and Law

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Stabsstelle Weiterbildung ILGI

SO-W Anhang RSO MAS Wirtschaftsinformatik Version 3.0. School of Management and Law. Dok.- Verantw.: Wend

School of Management and Law. Z-SO-W Anhang Studienordnung MAS Business Administration

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

School of Management and Law. Z-SO-W Studienordnung MAS Product Management

School of Management and Law. Dok.-Verantw.: wend

SO-T Anhang RSO MAS Wirtschaftsingenieurwesen. School of Engineering. Dok.-Verantw.: marr

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung IAM

School of Management and Law. Dok.- Verantw.: Studienleitung

CAS in Marketing und Vertrieb von Versicherungsunternehmen

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership

CAS Leadership und International Insurance Management

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Customer Relationship Management

Z-SO-N Anhang Studienordnung MAS Facility Management. Life Sciences und Facility Management

Studienordnung für den Diplomlehrgang Diploma of Advanced Studies (DAS) in Koordinierter Versorgung & Recht im Gesundheitswesen

Studienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Certificate of Advanced Studies (CAS) in Gesundheitsökonomie

School of Management and Law. Z-SO-W Anhang MAS Human Capital Management

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Onkologischer Pflege

Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Gerontologische Pflege. Gesundheit. Institut für Pflege

Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Hebammenkompetenzen plus. Gesundheit. Institut für Hebammen

Z-SO-W Anhang MAS Managed Health Care. School of Management and Law

Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Onkologische Pflege. Gesundheit. Institut für Pflege

1.2 Die Studiengangleitung wird von der Programmleitung zweier beteiligter Institute (ILGI, IUNR) der ZHAW wahrgenommen.

(als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005)

IAP Institut für Angewandte Psychologie. Z-SO-P Anhang Studienordnung MAS Coaching & Organisationsberatung

Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Ergotherapie. Gesundheit. Institut für Ergotherapie

Anhang zur Studienordnung Departement Gesundheit. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Studiengang Master of Science in Pflege

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge

Departement N. Z-SO-N Anhang MSc Facility Management STGJ15. gültig für die Studienjahrgänge mit Start ab genehmigt am 30.8.

School of Management and Law. Z-SO-W Anhang Studienordnung MAS SCOM

Studienordnung für den Diplomlehrgang Diplom of Advanced Studies (DAS) in Fundraising Management

Gesundheit. Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Muskuloskelettale Physiotherapie. Institut für Physiotherapie

Studienordnung Für den Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Gesundheit. Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Management in Physiotherapie. Institut für Physiotherapie

vom 9. Mai 2007 (Stand 1. Januar 2009)

1. Allgemeine Bestimmungen. Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester.

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang MAS ZFH in Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Studienordnung für den Masterstudiengang in Physiotherapie an der. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Es gilt für alle Studierenden, die an der Universität Basel die Weiterbildungsstudiengänge

Wege an die Uni. Checkliste. Weiterbildungsangebote. Grundlagen. Viele Wege führen an die Uni - und es muss auch nicht immer eine Matura sein!

CAS-ABU und MAS-ABU Studiengänge für allgemeinbildende Lehrpersonen

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Wirtschaft Weiterbildung. Studienreglement Master of Advanced Studies in Online Marketing Management

vom 23. Januar 2008* (Stand 1. Februar 2015)

Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005.

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

vom 23. Januar 2008 (Stand 1. Februar 2015)

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich.

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG

Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Satzung für den Master of Advanced Studies (MAS) in Taxation

Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan (Study

Studienplan Mathematik für das Masterstudium und das Doktorat

Wegleitung Übergang Pflichtprogramm Master Wirtschaft. Studienrichtungen/Hauptfach Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Satzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

Dok A.HF.030 (HFBF 503) Dat Vers 3.0 Status Definitiv Klass öffentlich

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:

Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich HfH

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang ZFH in Leadership und Management

Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree. Degree-Masterstudiengang Religion Wirtschaft Politik. vom 24. Juni 2009* I. Allgemeine Bestimmungen

1 Studienziele. 2 Verantwortlichkeit und Durchführung. 3 Qualifikation für das Studienmodul, Zulassung

Ordnung für das Bachelorstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016

Transkript:

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Financial Consulting (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss (B) am: 06.07.2010 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 06.07.2010 Seite 1 von 6

Die Hochschulleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005, beschliesst: 1. Geltung Dieser Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005 den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Financial Consulting der ZHAW. 2. Kosten Die Kosten für den Masterstudiengang in Financial Consulting werden in den Anmeldeunterlagen veröffentlicht. 3. Zulassung a. Reguläre Zulassung Zum Masterstudiengang in Financial Consutling wird zugelassen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Abschlussdiplom einer staatlich anerkannten Fachhochschule bzw. einer Vorgängerschule wie ZHW, HWV, HTL oder Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Universität oder einer Technischen Hochschule (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschlüsse) sowie Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Grundausbildung in der Finanzberatung resp. in einem der dazugehörigen Fachgebiete (Anlage, Vorsorge, Finanzierung/Immobilien, Recht). b. Sur Dossier Zulassung Personen, die nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, werden zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Ein der regulären Zulassung vergleichbaren Abschluss I. Qualifikation mit einer höheren Fachprüfung: Grundlage für die in Frage kommenden höheren Fachprüfungen ist das aktuelle Berufsverzeichnis des Bundesamtes für Bildung und Technologie BBT. Entsprechend können Personen berücksichtigt werden, die Ausbildungsgänge mit mindestens 300 Lektionen Unterricht besucht und die höhere Fachprüfung bestanden haben. Zur gleichen Kategorie gehören Abschlüsse wie TS, HKG, HFW oder analoge, im Ausland erworbene Ausweise. II. Qualifikation mit anderen Ausbildungsprofilen: In Frage kommen Personen, die einen Nachweis über berufsbezogene Weiterbildung nach der Grundausbildung von mindestens 300 Lektionen vorlegen können. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Grundausbildung in der Finanzberatung 1. Beschluss (B) am: 06.07.2010 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 06.07.2010 Seite 2 von 6

resp. in einem der dazugehörigen Fachgebiete (Anlage, Vorsorge, Finanzierung/Immobilien, Recht) Nachweis über die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten Empfehlungsschreiben: Bewerberinnen und Bewerber müssen auf Verlangen zusätzlich ein Empfehlungsschreiben des aktuellen Arbeitgebers oder einer anderen Referenzperson vorlegen, welche die berufliche Situation der Bewerberinnen und Bewerber kennt und glaubwürdig beurteilen kann. c. Entscheid über die Zulassung Die Studienleitung entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung. 4. Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 60 Credits. Es wird als berufsbegleitendes Studium geführt. Das berufsbegleitende Studium wird modular in Form von vier CAS (Certificate of Advanced Studies) plus Masterarbeit absolviert und dauert in der Regel mindestens 2 Jahre. Die Dauer des Studiums kann individuell gestaltet werden. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss des ersten CAS müssen sämtliche CAS abgeschlossen und die Masterarbeit angenommen sein. In begründeten Fällen kann die Studienleitung Ausnahmen bewilligen. Abhängig von der Nachfrage werden die einzelnen CAS in der Regel alle ein bis zwei Jahre durchgeführt. Können aufgrund mangelnder Nachfrage einzelne CAS nicht durchgeführt werden, müssen die Teilnehmenden des MAS auf die nächste Durchführung des gewünschten CAS warten. 5. Anrechnung von Vorkenntnissen Andernorts erworbene Vorleistungen können während 10 Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet werden. Noten werden ausschliesslich bei Anrechnung von Vorkenntnissen aus ZHAW- Weiterbildungsangeboten übernommen. Die Masterarbeit muss zwingend an der ZHAW im Weiterbildungs-Masterstudiengang Financial Consulting verfasst werden. 6. Modulplan und Modulbewertung Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung CAS I: Finance (12 Credits) Modul 1 Core Finance Pflichtmodul Note 6 Modul 2 Applied Finance Pflichtmodul Note 6 CAS II: Wealth Management (12 Credits) Modul 3 Wealth Management Instruments Pflichtmodul Note 6 Modul 4 Regulation of Wealth Management Pflichtmodul Note 6 Anzahl Credits 1. Beschluss (B) am: 06.07.2010 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 06.07.2010 Seite 3 von 6

Modulbezeichnung Modultyp Modulbewertung CAS III: Swiss Legal Aspects of Financial Planning (12 Credits) Modul 5: Core Legal Pflichtmodul Note 6 Modul 6: Advanced Legal Pflichtmodul Note 6 CAS IV: Swiss Social Security, Insurances & Financial Planning (12 Credits) Modul 7 Core Financial Planning Pflichtmodul Note 6 Modul 8: Advanced Financial Planning Pflichtmodul Note 6 Masterarbeit Masterarbeit Pflichtmodul Note 12 Die Bewertung der mittels Noten bewerteten Module erfolgt in Viertel-Noten. Anzahl Credits 7. Wiederholung von Modulen Leistungsnachweise können einmal wiederholt werden. Bei Leistungsnachweisen mit der Note zwischen 3.5 und 3.99 ist eine Nachbesserung möglich, wobei maximal die Note 4 erreicht werden kann. Leistungsnachweise mit einer Note unter 3.5 können nicht nachgebessert werden, sondern sind zu wiederholen. Die Wiederholung von Leistungsnachweisen wird in Rechnung gestellt. 8. Präsenz Die Studierenden müssen den Kontaktunterricht pro Modul zu mindestens 80% besucht haben. Bei gewissen Modulen kann die Studienleitung eine Anwesenheit von 100% verlangen, was in der Modulbeschreibung ersichtlich ist. Abwesenheiten werden nur aus zwingenden Gründen (gemäss 23 der Rahmenstudienordnung begründbar) anerkannt. In begründeten Ausnahmefällen können höhere Absenzzeiten durch alternative Leistungen kompensiert werden. Über die Modalitäten entscheidet die Studienleitung. 9. Modulanmeldung Die Anmeldung zu einem Modul beinhaltet auch die Anmeldung für die Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10. Expertinnen und Experten Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten zu. Die Expertin oder der Experte nimmt Einsicht in die Masterarbeit. Die Benotung der Masterarbeit erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten zu. Die Studienleitung kann für weitere Prüfungen Expertinnen und Experten heranziehen und definiert deren Aufgaben. 1. Beschluss (B) am: 06.07.2010 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 06.07.2010 Seite 4 von 6

11. Masterarbeit Studierende sind zur Masterarbeit zugelassen, wenn alle vorhergehenden Module erfolgreich absolviert wurden. Ist die Masterarbeit nicht bestanden, so kann sie nur einmal wiederholt werden. Bei einer Masterarbeit mit einer Note zwischen 3.5 und 3.99 ist eine Nachbesserung möglich, wobei maximal die Note 4 erreicht werden kann. Die Studienleitung entscheidet über die Modalitäten. Eine Masterarbeit mit einer Note unter 3.5 kann nicht nachgebessert werden, sondern ist zu wiederholen. Weitere Details sind in der Modulbeschreibung und im Leitfaden zur Masterarbeit ersichtlich. 12. Studienabschluss Die Weiterbildung ist bestanden, wenn die Präsenzpflicht erfüllt ist, alle Module und die Masterarbeit bestanden sind und somit gesamthaft mindestens 60 Credits erworben wurden. 13. Abschlussbewertung Die Abschlussnote ergibt sich aus dem mittels Credits gewichteten arithmetischen Durchschnitt der numerischen Modulnoten gemäss Modulplan. Die Abschlussnote wird auf Viertel-Noten gerundet. Die Häufigkeit der ereilten Noten wird zur Vergleichbarkeit der Bewertungen zusammenfassend dargestellt. Berücksichtigt werden die Abschlussnoten im Zeitrauem von mindestens zwei Jahren. 14. Diplom Nach erfolgreich absolviertem Studiengang wird der Titel Master of Advanced Studies ZFH in Financial Consulting verliehen. 15. Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften am 9. Januar 2013 in Kraft und ersetzt die Studienordnung vom 12. Juni 2012. 16. Übergangsbestimmungen Studierende, welche ihr Studium unter der Studienordnung vom 12. Juni 2012 aufgenommen haben, schliessen ihr Studium nach jener Studienordnung ab. 1. Beschluss (B) am: 06.07.2010 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 06.07.2010 Seite 5 von 6

Dokumentenverlauf Anhang Studienordnung Datum Beschluss Beschlussgremium Datum Inkraftsetzung Version Beschreibung Änderung 06.07.2010 HSL 06.07.2010 1.0.0 Originalversion 12.06.2012 HSL 01.09.2012 2.0.0 Reengineering 09.01.2013 HSL 09.01.2013 3.0.0 Reengineering - - - 3.0.1 Ueberarbeitung für GPM, 28.05.2014 - - - 3.1.0 03.11.2014: Anpassung aufgrund der Inkraftsetzung des HFKG: Im Abschnitt 14 Diplom wurde der Begriff eidgenössisch geschützter - Titel gestrichen. - - - 3.2.0 07.11.2014: Korrektur ECTS Credits 1. Beschluss (B) am: 06.07.2010 durch: HSL 1. Inkraftsetzung 06.07.2010 Seite 6 von 6