Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 01, 98617 Meiningen An alle Telekommunikationsunternehmen FD Kreisentwicklung Tel.: +49/ 3693/ 485 392 Fax: +49/ 3693/ 485 399 Mail: harry.ellenberger@lrasm.thueringen.de Datum: 07.09.2016 Bearbeiter: Harry Ellenberger Markterkundungsverfahren/Regelausbauabfrage zum Breitbandausbau Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Schmalkalden-Meiningen beabsichtigt, die Verbesserung der Ausbausituation im Bereich breitbandiger Internetzugänge voranzubringen und dafür Fördermittel über Bund und Land zu akquirieren und bereitzustellen. Die Anfrage umfasst im Einzelnen die Thüringer Gemeinden (einschließlich ihrer Ortsteile bzw. erfüllenden Gemeinden): Altersbach, Bermbach, Friedelshausen, Grabfeld, Henneberg, Hümpfershausen, Mehmels, Meiningen, Metzels, Oberschönau, Rippershausen, Rosa, Roßdorf, Rotterode, Schwallungen, Springstille, Steinbach-Hallenberg, Stepfershausen, Sülzfeld, Unterkatz, Untermaßfeld, Unterschönau, Viernau, Wahns, Wallbach und Zella-Mehlis. Da ein selbsttragender Ausbau der Breitbandinfrastruktur Vorrang vor geförderten Ausbauvorhaben genießt 1, erkundet der Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Rahmen einer Markterkundung/Regelausbauanfrage, ob Ihr Unternehmen a) im vorgesehenen Erschließungsgebiet bereits mindestens 16 Mbit/s für alle Interessenten zur Verfügung stellen kann 2 1 Amtsblatt der Europäischen Union - Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, C 25/14: http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:c:2013:025:0001:0026:de:pdf
b) im vorgesehenen Erschließungsgebiet bereits mindestens 30 Mbit/s für alle Interessenten zur Verfügung stellen kann 3 c) innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigt, im Rahmen eines Regelausbaus einzelne Gebiete - mindestens in einer Ortslage flächendeckend (Ortslage = zusammenhängende, in einem Polygon liegende Siedlungsfläche) - in Thüringen breitbandig, mit mindestens 50 Mbit/s im Download zu erschließen. Bitte lassen Sie dem Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie dem Breitbandkompetenzzentrum Thüringen (BKT) innerhalb der nächsten 4 Wochen (bis zum 07.10.2016) eine verbindliche Information auch dann zukommen, wenn Sie innerhalb der nächsten drei Jahre einen solchen Regelausbau nicht durchführen werden. Hat Ihr Telekommunikationsunternehmen bis zum benannten Termin einen geplanten Regelausbau bekannt gegeben, so wird Ihnen ein weiterer Zeitraum eingeräumt, um diese Aussagen mit den entsprechenden Unterlagen gemäß Fußnote 13 der NGA-Rahmenregelung zu belegen. Der Gesamtzeitraum für diese qualifizierte Ansage beträgt, beginnen mit dem Start dieser Markterkundung/Regelausbauanfrage zwei Monate. 4 Bereits am 08.10.2016 (4 Wochen nach Veröffentlichung des Markterkundungsverfahrens) 5 kann für die verbliebenen Gebiete in der angefragten Region ein Interessenbekundungsver-fahren 6 (Ermittlung der Interessenten an einem geförderten Breitbandinfrastrukturausbau) folgen. Übersenden Sie dazu bitte sowohl eine Übersicht der von Ihrem Telekommunikationsunternehmen versorgten Haushalte und Unternehmen im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Anlage 1 zur Förderrichtlinie Breitband, als auch zu den vorgesehenen Erschließungen (nach denselben Vorgaben). Die Mindestanforderungen zur Antragstellung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmvi.de/shareddocs/de/anlage/digitales/breitbandfoerderungmindestanforderung-zur-antragstellung.pdf? blob=publicationfile. Bitte geben Sie zu der 50 Mbit/s-Versorgung, die bereits verfügbar ist, auch noch die Gebiete mit mindestens 30 Mbit/s-Versorgung an. In diesen Gebieten ist eine Förderung des Ausbaus ausgeschlossen, da es sich um keinen weißen Fleck gemäß EU-Definition 7 handelt. 2 Scoring-Modell (Anlage 2 zur Richtlinie Förderung Breitbandausbau https://www.bmvi.de/shareddocs/de/anlage/digitales/breitbandfoerderungscoring-modell.pdf? blob=publicationfile 3 Siehe Leitfaden (Stand 10. August 2016) [zur Umsetzung der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015] Kapitel 8 4 4 Abs. 10 / FN. 13 der NGA-RR: Ein Betreiber muss in diesem Zusammenhang nachweisen, dass er innerhalb des Dreijahreszeitraums einen wesentlichen Teil des betreffenden Gebiets erschließen und einem wesentlichen Teil der Bevölkerung den Anschluss an das NGA-Netz ermöglichen wird. Die ausbauwillige öffentliche Hand kann von jedem Betreiber, der Interesse am Bau einer eigenen Infrastruktur im Zielgebiet bekundet, verlangen, ihr innerhalb von zwei Monaten einen glaubhaften Geschäftsplan, weitere Unterlagen, wie Bankdarlehensverträge, und einen ausführlichen Zeitplan für den Netzausbau vorzulegen. Zusätzlich müssen die Investitionen innerhalb von zwölf Monaten anlaufen und die meisten für die Projektumsetzung erforderlichen Wegerechte erteilt worden sein. Weitere Projektmeilensteine können jeweils für Zeiträume von sechs Monaten vereinbart werden. 5 Leitfaden (Stand 03. August 2016) zur Umsetzung der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 Nr. 7.1 Abs. 2 https://www.bmvi.de/shareddocs/de/anlage/digitales/leitfaden-zumbundesfoerderprogramm.pdf? blob=publicationfile 6 Leitfaden (Stand 03. August 2016) zur Umsetzung der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 Nr. 10.1 https://www.bmvi.de/shareddocs/de/anlage/digitales/leitfaden-zumbundesfoerderprogramm.pdf? blob=publicationfile 7 RdNr 75 Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
Des Weiteren gilt es die GIS-Nebenbestimmungen zu berücksichtigen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bmvi.de/shareddocs/de/anlage/digitales/gisnebenbestimmungen-v3-juli-2016.pdf? blob=publicationfile. Nur so kann gesichert werden, dass die von Ihnen bereits versorgten Gebiete später nicht im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus mit überbaut werden. Sofern Ihr Unternehmen einen selbsttragenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur in einzelnen Gebieten in Thüringen innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigt, sind entsprechend Punkt 3.5 Mindestnachweispflichten im Markterkundungsverfahren 8 folgende Angaben erbeten: Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung von Meilensteinen der Maßnahme. Für den Nachweis der konkreten Ausbauabsicht ist eine verpflichtende, rechtsverbindliche Erklärung dieses Inhalts vom Entscheidungsbevollmächtigten vorzulegen (z.b. Geschäftsführerbeschluss) In einem entsprechend abzuschließenden Vertrag würden u. a. verschiedene Meilensteine vorgesehen, die innerhalb des zu regelnden Zeitraums erreicht werden müssen (z. B. Ausbau definierter Teilgebiete innerhalb bestimmter Fristen. siehe dazu RN 65 inkl. Fußnote 80 der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, ABl. EU 2013/C 25/01 vom 26.01.2013 sowie 4 Absatz 3 NGA-RR) Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben Meldebescheinigung sowie Bescheinigung der BNetzA über Einräumung von Wegerechten gem. 6 TKG Sicherheitskonzept gem. 109 Abs. 4 TKG Angaben zu Mindestbandbreiten am letzten Verteilpunkt der errichteten Infrastruktur (bspw. KVz bei FTTC) und beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/ Router) mit georeferenzierten Angaben (allgemein übliche Koordinaten wie ETRS 1989 UTM Zone 32N) Georeferenzierte kartographische Darstellung (in GIS oder CAD Formaten) der bereits vorhandenen und verfügbaren Netze Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahre (inklusive Mobilfunk), wobei die 3-Jahres-Frist je nach Richtlinie anders auszurichten ist 8 http://www.breitbandbuero.de/fileadmin/user_upload/pdf/bbbausbauleitfaden.pdf?phpsessid=831bcf681fafed2b782c091dbeebcaf9
(nach NGA-Rahmenregelung Nachweis für kommende 3 Jahre fordern, während nach AGVO der Nachweis für kommende 4 Jahre zu fordern wäre) Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahmen (z. B. Zahl der Gebäudeanschlüsse) Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (siehe 4 Absatz 2 NGA-RR) Nachweis über eine Finanzierungszusage oder ggf. eine rechtsverbindliche Eigenerklärung sowie einen Unternehmensplan nebst detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind Grundlage der Regelausbauansage zur Beabsichtigung eines zuschussfreien Breitbandausbaus sind die zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Vorschriften wie: die NGA-Rahmenrichtlinie die Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) https://www.bmvi.de/shareddocs/de/anlage/digitales/breitbandfoerderung-ngarahmenregelung.pdf? blob=publicationfile https://www.bmvi.de/shareddocs/de/anlage/digitales/foerderrichtliniebreitbandausbau.pdf? blob=publicationfile http://www.thüringen-online.de/fileadmin/dateien/pdf-dateien/eler- Richtlinie/Th%C3%BCringer_Breitbandrichtlinie_2016ff.pdf Eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Regelausbauansage kann nicht gewährt werden! Mit freundlichen Grüßen gez. Peter Heimrich Landrat