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Transkript:

Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung Qualifikationsverfahren Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung In Ergänzung zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung (94303) Allgemeiner Teil Details zur Durchführung der IPA - gültig ab dem Qualifikationsverfahren 2014 -

Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINER TEIL 1. Überblick über das Qualifikationsverfahren FaBe... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen...4 1.2 Organe...4 1.3 Prüfungsaufgebot...4 1.4 Prüfungsteile...4 1.5 Information über die Ergebnisse der Prüfung...4 2. Praktische Arbeit... 4 2.1 Kurze Beschreibung der beiden Formen...4 2.2 Berechtigung zur Ausübung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen Arbeit...5 2.3 Prinzip der Praktischen Arbeit...5 2.4 Hilfsmittel...5 2.5 Zeitvorgabe...5 2.6 Expertenteam...5 2.7 Anmeldung zur Praktischen Arbeit...5 2.8 Kandidatinnen/Kandidaten der generalistischen Ausbildung...6 3. Berufskenntnisse... 6 3.1 Prüfungspositionen...6 3.2 Berufskenntnisse schriftlich...6 3.3 Berufskenntnisse mündlich...6 4. Allgemeine Hinweise... 6 4.1 Mitteilung des Prüfungsergebnisses...6 4.2 Verhinderung bei Krankheit und Unfall...6 2

DETAILS ZUR DURCHFÜHRUNG DER IPA (Individuelle Praktische Arbeit) 1. Vorbereitung zur IPA... 8 1.1 Anmeldung zur IPA...8 1.2 Vorgaben zur Wahl der Aufgaben, der Leistungsziele und der Beurteilungskriterien.8 2. Durchführung... 9 2.1 Planung der Arbeit...9 2.2 Ausführen der Aufgaben...9 2.3 Dokumentation fertig stellen... 10 2.4 Erarbeiten der Präsentation... 10 2.5 Präsentation und Fachgespräch... 10 2.6 Änderung oder Abbruch der Ausführung der Aufgaben... 10 3. Schriftliche Dokumente...10 3.1 Arbeitsjournal... 10 3.2 Dokumentation... 11 4. Präsentation und Fachgespräch...11 5. Bewertung...12 5.1 Bewertung durch die IPA-verantwortliche Fachkraft... 12 5.2 Bewertung durch die Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten... 12 6. Notengebung...12 6.1 Gesamtnote IPA... 12 6.2 Notenbereinigung... 12 7. Qualitätssicherung...13 3

ALLGEMEINER TEIL 1. Überblick über das Qualifikationsverfahren FaBe 1.1. Rechtliche Grundlagen Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung vom 16. Juni 2005. Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung vom 16. Juni 2005 mit Anpassungen vom 2. Dezember 2010. Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) im Rahmen der Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung vom 22. Oktober 2007. 1.2 Organe Die Organisation der Prüfungen ist Sache der kantonalen Prüfungsbehörden. 1.3 Prüfungsaufgebot Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Lehrbetriebe (Art. 45 nbbg) rechtzeitig über den Ablauf und die Formalitäten der Prüfung. Der Lehrbetrieb (verantwortliche Fachkraft) meldet seine Kandidatin/seinen Kandidaten rechtzeitig an. Jede Kandidatin / jeder Kandidat erhält ein verbindliches Aufgebot zur Prüfung Berufskenntnisse, aus welchem die genauen Daten und Prüfungsorte ersichtlich sind. 1.4 Prüfungsteile Praktische Arbeit Die Praktische Arbeit wird grundsätzlich im letzten Semester der Grundbildung ausgeführt. Die Arbeit findet im berufspraktischen Alltag im Lehrbetrieb statt. Berufskenntnisse Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden gegen Ende des letzten Semesters der Grundbildung statt. 1.5 Information über die Ergebnisse der Prüfung Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Kandidatinnen/die Kandidaten nach Ende des Qualifikationsverfahrens über das Resultat. Eine Einsichtnahme ist nur über die kantonale Prüfungsbehörde nach Abschluss der Prüfungssession möglich. 2. Praktische Arbeit Der Qualifikationsbereich Praktische Arbeit wird entweder in Form einer Individuellen Praktischen Arbeit (IPA) oder in Form einer Vorgegebenen Praktischen Arbeit (VPA) durchgeführt. Die zuständige kantonale Prüfungsbehörde legt die Prüfungsform fest (Bildungsverordnung Fachfrau / Fachmann Betreuung Art. 19 Abs. 1). 2.1 Kurze Beschreibung der beiden Formen VPA (Vorgegebene Praktische Arbeit) Dauer: ca. 4 Stunden Position 1: Handeln in einer Einzelsituation Position 2: Handeln in einer Gruppensituation Position 3: Reflexionsgespräch 4

Die Leistungsziele sind vorgegeben. Zwei Expertinnen/Experten sind während der Dauer der Prüfung anwesend. Sie beurteilen die Ausführung der Aufgaben und führen das Reflexionsgespräch. Sie bewerten die Vorgegebene Praktische Arbeit. > weitere Informationen zur VPA finden sich unter Abschnitt B Details zur Durchführung der VPA IPA (Individuelle Praktische Arbeit) Dauer: 16-24 Stunden, je nach kantonalen Vorgaben Individuelle Praktische Arbeit IPA inkl. Präsentation und Fachgespräch Die Leistungsziele werden von der IPA verantwortlichen Fachkraft ausgewählt. Diese/r beurteilt die Ausführung der Aufgaben. Die Expertinnen/Experten überprüfen die korrekte Durchführung der Individuellen Praktischen Arbeit und bewerten Präsentation und Fachgespräch. Sie verantworten die Gesamtnote. > weitere Informationen zur IPA finden sich unter Abschnitt C Details zur Durchführung der IPA 2.2 Berechtigung zur Ausübung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen Arbeit Die anerkannte Berufsbildnerin/der anerkannte Berufsbildner ist verantwortlich für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen Arbeit. Sie/er kann diese Aufgaben an eine Fachkraft delegieren. Diese verantwortliche Fachkraft muss die bereichsspezifischen fachlichen Mindestanforderungen für anerkannte Fachkräfte von SAVOIRSOCIAL erfüllen (siehe Dokument Fachliche Mindestanforderungen für Berufsbildende und anerkannte Fachkräfte unter www.savoirsocial.ch > Dokumente > Merkblätter und Empfehlungen). 2.3 Prinzip der Praktischen Arbeit Die Kandidatin/der Kandidat stellt ihre/seine Fähigkeiten und Kompetenzen anhand einer Praktischen Arbeit unter Beweis. Die Praktische Arbeit ist als Einzelarbeit selbständig in der vorgegebenen Zeit zu lösen. Sie findet im berufspraktischen Alltag im Lehrbetrieb statt. Die IPA wird von der verantwortlichen Fachkraft und einem Expertenteam beurteilt. Die VPA wird durch ein Expertenteam beurteilt. Die Kandidatin / der Kandidat führt komplexe Aufgaben aus dem Betreuungsalltag mit den gewohnten Mitteln und Methoden aus. 2.4 Hilfsmittel An der Praktischen Arbeit sind sämtliche im Arbeitsalltag gebräuchlichen und der Kandidatin/dem Kandidaten bekannten Hilfsmittel erlaubt. Die Lerndokumentation darf bei der Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich praktische Arbeit als Hilfsmittel verwendet werden. 2.5 Zeitvorgabe Die vereinbarte Prüfungszeit muss eingehalten werden. 2.6 Expertenteam Die Zuteilung der Expertinnen/Experten erfolgt durch die kantonale Prüfungsbehörde (Chefexpertin/Chefexperte). Die verantwortliche Fachkraft sorgt dafür, dass der Zutritt zum Prüfungsort für Experten/Expertinnen im Rahmen der Prüfungszeit jederzeit gewährleistet ist. 2.7 Anmeldung zur Praktischen Arbeit Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Lehrbetriebe rechtzeitig über das Vorgehen und die Unterlagen zur Anmeldung zur Praktischen Arbeit. Die Anmeldung hat mit dem Anmeldeformular zu erfolgen. Dem Anmeldeformular ist ein Lageplan des Betriebes beizulegen. Für die fristgerechte Anmeldung ist der Lehrbetrieb bzw. die verantwortliche Fachkraft verantwortlich. 5

Das Zeitfenster für die Praktische Arbeit wird durch die kantonale Prüfungsbehörde festgelegt. Die kantonale Prüfungsbehörde (Chefexpertin/Chefexperte) teilt jeder Praktischen Prüfung ein Expertenteam zu. Die Chefexpertin/der Chefexperte oder das Expertenteam prüft die Aufgabenstellungen, klärt eventuelle Fragen mit der verantwortlichen Fachkraft, gibt die Aufgabenstellungen frei oder weist sie mit Begründung zur Überarbeitung zurück. 2.8 Kandidatinnen/Kandidaten der generalistischen Ausbildung Die Kandidatinnen/Kandidaten der generalistischen Ausbildung werden durch ein Expertenteam, zusammengesetzt aus Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten verschiedener FaBe- Fachrichtungen, beurteilt und bewertet. 3. Berufskenntnisse Die Berufskenntnisse werden in fünf Positionen schriftlich und mündlich geprüft und bewertet (Note Berufskenntnisse). 3.1 Prüfungspositionen Position 1: Begleiten, Betreuen im Alltag (45 Minuten) Position 2: Mensch und Entwicklung; Kommunikation, Zusammenarbeit (45 Minuten) Position 3: Berufsrolle, Ethik, Rahmenbedingungen, Organisation, Arbeitstechnik, Qualität (45 Minuten) Position 4: Spezifische Berufskenntnisse (schriftlich; 60 Minuten) Position 5: Spezifische Berufskenntnisse (mündlich; 45 Minuten) 3.2 Berufskenntnisse schriftlich Eine Arbeitsgruppe von Fachpersonen erstellt die Aufgaben für die schriftliche Prüfung. Die Kandidatinnen/Kandidaten erhalten die Prüfungsaufgaben bei Beginn jeder Prüfung. Anhand eines Sachverhalts (Situation/Fallbeispiel) sind schriftliche Fragen zu verschiedenen Themen zu beantworten. Im Prüfungsteil Berufskenntnisse schriftlich sind keine Hilfsmittel erlaubt. Die Verwendung von Hilfsmitteln hat Sanktionen zur Folge. 3.3 Berufskenntnisse mündlich Eine Arbeitsgruppe von Fachpersonen wählt die Themen für die mündliche Prüfung. Aufgabenstellung/Ablauf mündliche Prüfung Berufskenntnisse: Die Kandidatinnen/Kandidaten erhalten von den Expertinnen/Experten zwei Themen zur Auswahl. Sie wählen ein Thema aus und bereiten sich während 15 Minuten auf das Gespräch vor. Im Gespräch (25 Minuten) schildern sie eine zum Thema passende Praxissituation. Sie analysieren diese aus verschiedenen Blickwinkeln, zeigen unterschiedliche, in dieser Situation mögliche Handlungsansätze auf, begründen und bewerten diese und verbinden sie mit der Theorie. Die Prüfung dauert insgesamt 45 Minuten. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt. Die Verwendung von Hilfsmitteln hat Sanktionen zur Folge. 4. Allgemeine Hinweise 4.1 Mitteilung des Prüfungsergebnisses Für die Eröffnung der Resultate ist ausschliesslich die kantonale Prüfungsbehörde des Lehrvertragskantons zuständig. 4.2 Verhinderung bei Krankheit und Unfall 6

Lernende sind verpflichtet, das Qualifikationsverfahren gegen Ende der Grundbildung abzulegen. Bei Verhinderung wegen Krankheit oder Unfall ist der zuständigen kantonalen Prüfungsbehörde unverzüglich ein Arztzeugnis einzureichen. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes haben sich die Kandidatinnen/Kandidaten bei der kantonalen Prüfungsbehörde zu melden. 7

DETAILS ZUR DURCHFÜHRUNG DER IPA (Individuelle Praktische Arbeit) Vorbemerkung: Alle in der Wegleitung erwähnten Dokumente im Zusammenhang mit der IPA finden sich auf www.savoirsocial.ch > Grundbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung > Qualifikationsverfahren > Dokumente zum Qualifikationsverfahren http://savoirsocial.ch/grundbildung-fabe/qv/dokumente/dokumente-zumqualifikationsverfahren Anmeldeformular Vorlage Dokumentation Vorlage Arbeitsjournal Bewertungsraster Aufgabe Bewertungsraster Dokumentation Bewertungsraster Präsentation und Fachgespräch Notenzusammenfassung IPA Die Lerndokumentation darf bei der Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich praktische Arbeit als Hilfsmittel verwendet werden. 1. Vorbereitung zur IPA 1.1 Anmeldung zur IPA Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Lehrbetriebe rechtzeitig über das Vorgehen und die Unterlagen zur Anmeldung zur IPA. Die Anmeldung hat mit dem Anmeldeformular zu erfolgen. Dem Anmeldeformular ist ein Lageplan des Betriebes, in dem die Prüfung stattindet, beizulegen. Für die fristgerechte Anmeldung ist der Lehrbetrieb bzw. die IPA-verantwortliche Fachkraft verantwortlich. Das Zeitfenster für die IPA wird durch die kantonale Prüfungsbehörde festgelegt. 1.2 Vorgaben zur Wahl der Aufgaben, der Leistungsziele und der Beurteilungskriterien Die/der zum Zeitpunkt des Prüfungsverfahrens zuständige IPA-verantwortliche Fachkraft füllt das Anmeldeformular aus. Dazu formuliert sie/er die Aufgabenstellungen, wählt die dazugehörenden Leistungsziele aus und beschreibt die Beurteilungskriterien für die Leistungsziele. Für die IPA werden vier Aufgaben formuliert. Die Aufgaben müssen den Anforderungen an eine ausgebildete Fachfrau Betreuung / einen ausgebildeten Fachmann Betreuung entsprechen. Es darf maximal eine Aufgabe ohne betreute Personen formuliert werden mit maximal 60 Minuten Dauer. Den gewählten Aufgaben werden Leistungsziele aus unterschiedlichen Leitzielen zugeordnet (Bildungsplan der Verordnung Berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung). Eine Übersicht über die Leit- und Richtziele ist auf der Website von SAVOIRSOCIAL (vgl. Link unter Vorbemerkung ) aufgeschaltet. Insgesamt werden zwölf Leistungsziele ausgewählt. Jeder Aufgabe müssen mindestens zwei Leistungsziele zugeordnet werden. Aus jedem Leitziel muss mindestens ein Leistungsziel gewählt werden. Ein Leistungsziel darf nur einmal gewählt werden und muss mindestens der Kompetenzstufe 2 (K2) entsprechen. 8

Zu jedem Leistungsziel werden drei bis fünf nachvollziehbare Beurteilungskriterien formuliert, die sich sowohl auf die Leistungsziele wie auch auf die Aufgaben beziehen. Beispiele von ausformulierten Beurteilungskriterien sind auf der Website von SAVOIRSOCI- AL (vgl. Link unter Vorbemerkung ) aufgeschaltet. Nebst den Leistungszielen werden bei jeder Aufgabe mindestens zwei übergeordnete Kompetenzen (Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen) zur Bewertung ausgewählt. Zusätzlich wird die Einhaltung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes in die Bewertung einbezogen. Die ausformulierten Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen finden sich im Bildungsplan (S.69-71). Die ausgewählten Aufgaben samt Dokumentation müssen in der für die IPA vorgeschriebenen Zeit erledigt werden können. Die IPA-verantwortliche Fachkraft orientiert sich für die Berechnung der benötigten Zeit an der Zeit, die eine Fachperson zur Bewältigung dieser Aufgabe benötigen würde. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Kandidatin/der Kandidat auch während der IPA den Unterricht an der Berufsfachschule besucht. Das Anmeldeformular mit den formulierten Aufgabenstellungen, Leistungszielen und Beurteilungskriterien werden von der Kandidatin/dem Kandidaten unterzeichnet. Mit der Unterschrift nimmt die Kandidatin/der Kandidat die Aufgabenstellungen, die Wahl der Leistungsziele und der Beurteilungskriterien zur Kenntnis. Die IPA-verantwortliche Fachkraft reicht das ausgefüllte Anmeldeformular fristgerecht, unter Angabe des Zeitbudgets sowie der geplanten Ausführungstermine gemäss Weisung der kantonalen Prüfungsbehörde mit allen Unterschriften ein. 2. Durchführung Die Ausführung der Aufgaben der IPA ist durch die Kandidatin/den Kandidaten in der vorgegebenen Zeit selbstständig zu planen, zu realisieren, zu dokumentieren und zu präsentieren. Ausführung der Aufgaben IPA Planen der Arbeit (Dokumentation Teile A-D) Ausführen der Aufgaben Arbeitsjournal führen Dokumentation fertig stellen (Dokumentation Teile E&F) Verteilung der vorgegeben Stunden (16-24 Stunden) Verteilung bei IPA 16 Stunden 15 % 144 Minuten = ca. 2.5 Stunden 50 % 480 Minuten = 8 Stunden 20 % 192 Minuten = ca. 3.25 Stunden Erarbeiten der Präsentation 15 % 96 Minuten = ca. 1.5 Stunden Präsentation: 15 Min. Fachgespräch: 30 Min. 45 Minuten = 0.75 Stunden Gesamttotal 100 % 960 Minuten = 16 Stunden 2.1 Planung der Arbeit Jede Aufgabe muss von der Kandidatin/dem Kandidaten geplant und vorbereitet werden. Die Planung wird in der Dokumentation festgehalten (siehe Abschnitt 3.2 Dokumentation). Unmittelbar nach der Planungszeit wird der IPA-verantwortlichen Fachkraft die Planung in Papierform abgegeben. 2.2 Ausführen der Aufgaben Die IPA-verantwortliche Fachkraft begleitet und bewertet die Ausführung der Aufgaben anhand der Aufgabenstellung und geplantem zeitlichen Ablauf wie im Anmeldeformular beschrieben. Sie/er macht sich Notizen zur Durchführung und zur Bewertung. Die Notizen 9

müssen dem Bewertungsraster Aufgabe beigelegt und der Expertin/dem Experten mit der Dokumentation zugeschickt werden. Während der Prüfungszeit gibt die IPA-verantwortliche Fachkraft keine Hilfestellungen. Sie kommentiert das Geschehen nicht und gibt keine Rückmeldungen. Alle Beteiligten unterstehen der Schweigepflicht. Für das Einhalten der Rahmenbedingungen und weiterer Vereinbarungen ist die IPAverantwortliche Fachkraft verantwortlich. Während der Ausführung der Aufgaben findet der Besuch der Expertin/des Experten statt (siehe Abschnitt 7 Qualitätssicherung). 2.3 Dokumentation fertig stellen Die Kandidatin/der Kandidat beschreibt die Ausführung der Aufgabe und reflektiert ihre/seine Handlungen (siehe Dokumentation E&F). Sie/er stellt die Dokumentation fertig und unterschreibt sie. 2.4 Erarbeiten der Präsentation Die Kandidatin/der Kandidat erarbeitet eine Präsentation. Diese gibt einen kurzen Überblick über die ausgeführten Aufgaben. Sie/er wählt ein Fachthema, welches im Zusammenhang mit den Aufgaben steht und erläutert vertiefter. 2.5 Präsentation und Fachgespräch Die Präsentation und das Fachgespräch sind integrierter Bestandteil der Prüfung (siehe Abschnitt 4 Präsentation und Fachgespräch). 2.6 Änderung oder Abbruch der Ausführung der Aufgaben Muss die Ausführung der Aufgaben abgebrochen oder geändert werden, so erfolgt dies in Absprache zwischen IPA-verantwortlicher Fachkraft und Expertin/Experte (Information an die Chefexpertin/den Chefexperten). Bei einem Abbruch ist die Dokumentation termingerecht auf einen Stand zu bringen, der eine möglichst zuverlässige Beurteilung ermöglicht. 3. Schriftliche Dokumente 3.1 Arbeitsjournal Die Kandidatin/der Kandidat führt während bzw. unmittelbar nach der Ausführung der Aufgaben das Arbeitsjournal. Das Arbeitsjournal dient der Nachverfolgung des Arbeitsverlaufes und zur Überprüfung der Zeitvorgabe. Es wird in die Bewertung mit einbezogen. Im Arbeitsjournal notiert sie/er handschriftlich und stichwortartig: die ausgeführten Handlungen mit Datum, Zeit und Dauer die Änderungen der Aufgabenstellung, Abweichungen von der Planung besondere Vorkommnisse, veränderte Rahmenbedingungen die Hilfestellung und Beratung durch Drittpersonen das Arbeiten an der Dokumentation den Besuch der Expertin/des Experten. Die Visierung durch die IPA-verantwortliche Fachkraft bestätigt die Durchführung der Arbeit. Das Arbeitsjournal ist für die Dokumentation wichtig und muss laufend geführt werden. Die Expertin/der Experte überprüft, ob das Arbeitsjournal korrekt geführt wird, und ob dies in der Bewertung der Dokumentation durch die IPA-verantwortliche Fachkraft berücksichtigt wurde. 10

Das Arbeitsjournal wird am Ende der Arbeit von der Kandidatin/dem Kandidaten unterschrieben. Es ist der Dokumentation beizulegen. Das Arbeitsjournal dient als Grundlage für die Fertigstellung der Dokumentation. 3.2 Dokumentation Die Dokumentation ist Bestandteil der IPA und wird durch die IPA-verantwortliche Fachkraft bewertet. Form und Ausführung der Dokumentation sind freigestellt. Sie müssen jedoch den Bewertungskriterien entsprechen. Es wird empfohlen, die offizielle Vorlage zur Dokumentation IPA zu verwenden. Pro Aufgabe beschreibt die Kandidatin/der Kandidat kurz die Situation und den Bezug zu den Leistungszielen (Dokumentationspunkte A/B/C). Vor der Durchführung der Aufgabe beschreibt sie/er ihre/seine Planung und die dabei gemachten fachlichen Überlegungen (Dokumentationspunkt D). Die Planung wird unmittelbar nach der Planungszeit der IPA-verantwortlichen Fachkraft in Papierform abgegeben. Nach der Durchführung beschreibt sie/er kurz die Durchführung der Aufgabe und reflektiert ihre/seine Handlungen (Dokumentationspunkte E&F). Die Dokumentation ist auf dem Computer zu schreiben. Sie darf max. 12 Seiten umfassen und mit der Schrift Arial (11p; einfacher Zeilenabstand) geschrieben werden. Jedes von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst erstellte oder bearbeitete Dokument (Beilagen) ist mit Name, Vorname, Kandidatennummer und Erstellungsdatum zu versehen. Die Dokumentation muss durch die Kandidatin/den Kandidaten unterschrieben sein. Die Dokumentation ist in 2-facher Ausführung (Original und eine Kopie, je in Papierform) am Schluss der IPA der IPA-verantwortlichen Fachkraft abzuliefern. Empfehlung: Leitbild oder Beschrieb des Betriebes beilegen. Die Expertin/ der Experte 1 erwartet die schriftliche Dokumentation (Original), die Bewertung der Dokumentation, das Arbeitsjournal und die Handnotizen zur Durchführung der IPA mindestens 3 Arbeitstage vor dem Fachgespräch. Die IPA-verantwortliche Fachkraft ist verantwortlich für die termingerechte Abgabe. Eine Kopie der Dokumentation bleibt im Lehrbetrieb. 4. Präsentation und Fachgespräch Die Präsentation und das Fachgespräch sind Bestandteile der IPA. Sie dauern zusammen 45 Minuten. Davon sind 15 Minuten für die Präsentation und 30 Minuten für das Fachgespräch vorgesehen. Bei der Präsentation gibt die Kandidatin/der Kandidat einen kurzen Überblick über die IPA. Sie/er geht anschliessend auf das gewählte Fachthema vertieft und fachlich differenziert ein. Anschliessend an die Präsentation führen die Expertinnen/Experten mit der Kandidatin/dem Kandidaten ein Fachgespräch. Darin prüfen sie primär, wie weit das fachliche Wissen, Können und Handeln der Kandidatin/des Kandidaten mit den dokumentierten Arbeiten übereinstimmen. Die Bewertungskriterien zur Präsentation und zum Fachgespräch sind im Formular Bewertung Präsentation und Fachgespräch zu finden. Die IPA-verantwortliche Fachkraft kann diesem Prüfungsteil nur auf Wunsch der Kandidatin/des Kandidaten beiwohnen. Sie/er enthält sich jeglicher Beteiligung am Gespräch und darf sich keine Notizen machen. Bei Missachtung dieser Regelung kann die IPAverantwortliche Fachkraft durch die Expertin/den Experten aus der Prüfung weggewiesen werden. 11

5. Bewertung 5.1 Bewertung durch die IPA-verantwortliche Fachkraft Die IPA-verantwortliche Fachkraft beurteilt und bewertet die Ausführung der Aufgaben, das Führen des Arbeitsjournals und die Dokumentation der IPA. Die IPA-verantwortliche Fachkraft verfolgt die Tätigkeiten der Kandidatin / des Kandidaten während der vereinbarten Ausführungszeit. Sie/er beurteilt und bewertet anschliessend die Ausführung der Aufgaben gemäss den im Bewertungsraster Aufgabe formulierten Kriterien. Pro Aufgabe werden anhand von vier Bewertungskriterien (unterschiedliche Gewichtung) Punkte vergeben. Die Summe der Punkte aus den vier Aufgaben ergibt die Note mittels vorgegebener Formel. Diese wird achtfach gezählt, was einer doppelten Gewichtung jeder Aufgabe entspricht. Die in den Aufgabenstellungen festgehaltenen Prüfungszeiten beruhen auf Schätzungen. Das nicht Einhalten der Zeit darf deshalb nicht automatisch zu einer schlechteren Bewertung der Kandidatin/des Kandidaten führen. Die Originaldokumentation ist vertraulich zu behandeln, unter Verschluss zu halten und nach der Beurteilung unverzüglich der Expertin/dem Experten zuzustellen. Sie bleibt im Besitz der kantonalen Prüfungsbehörde. Der Kandidatin/dem Kandidat darf während der Dauer des Qualifikationsverfahrens keine Einsicht oder Information über die Bewertung der IPA gewährt werden. Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Kandidatinnen/die Kandidaten nach Ende des Qualifikationsverfahrens über das Resultat. Eine Einsichtnahme ist nur über die kantonale Prüfungsbehörde nach Abschluss der Prüfungssession möglich. 5.2 Bewertung durch die Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten Die Expertinnen/Experten beurteilen und bewerten die Präsentation und das Fachgespräch mittels Bewertungsraster Präsentation und Fachgespräch und verantworten das Gesamtergebnis. Präsentation und Fachgespräch ergeben zusammen eine Note, welche vierfach gewichtet wird. Das Expertenteam prüft primär, wie weit das fachliche Wissen, Können und Handeln der Kandidatin/des Kandidaten mit den dokumentierten Arbeiten übereinstimmen. Zur Beurteilung der Präsentation und des Fachgesprächs wird ein detailliertes Protokoll erstellt. 6. Notengebung 6.1 Gesamtnote IPA Das Expertenteam füllt das Formular Notenblatt IPA aus und berechnet die Gesamtnote (Note Qualifikationsbereich IPA). Die Positionsnoten (Aufgaben, Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) werden auf eine halbe bzw. ganze Note gerundet, die Gesamtnote IPA auf eine Dezimalstelle. 6.2 Notenbereinigung Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft die durch die IPA-verantwortliche Fachkraft vorgenommene Beurteilung der Prüfungsarbeit und die Plausibilität der vorgeschlagenen Bewertung (Bewertungsraster Aufgabe). Die Experten/Expertinnen haben das Recht, entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und den vorliegenden Beurteilungen der IPA-verantwortlichen Fachkraft einzelne Bewertungen zu korrigieren. 12

Kommt über die Bewertung keine Einigung zustande, entscheidet die von der kantonalen Prüfungsbehörde bestimmte Instanz (Chefexpertin/Chefexperte). Diese kann eine andere Expertin/einen anderen Experten zur Bewertung beiziehen. Die Expertin/die Experten überprüfen die formale Richtigkeit der Bewertung durch die IPAverantwortliche Fachkraft. Kontrollpunkte: Erfolgte die Bewertung durch die IPA-verantwortliche Fachkraft gemäss den Bewertungskriterien im Anmeldeformular? Sind die Bewertungen/Punkteabzüge begründet/erklärt? Erfolgte die Bewertung durch die IPA-verantwortliche Fachkraft korrekt im Formular Bewertungsraster Aufgabe und im Formular Bewertungsraster Dokumentation? Wurde das Bewertungsraster Aufgabe von der IPA-verantwortlichen Fachkraft unterzeichnet? 7. Qualitätssicherung Besuch durch die Expertin/den Experten im Lehrbetrieb Es ist grundsätzlich ein Besuch der Expertin/des Experten im Lehrbetrieb von rund einer Stunde während der Prüfungszeit unangekündigt vorgesehen. Die Expertin/der Experte hält die Beobachtungen zum formellen Ablauf schriftlich fest. Der Zutritt zum Prüfungsort muss für die Expertin/den Experten im Rahmen der Prüfungszeit jederzeit ohne Vorankündigung gewährleistet sein. Beim Besuch visiert die Expertin/der Experte ihre/seine Anwesenheit im Arbeitsjournal der Kandidatin/des Kandidaten. In Ausnahmefällen sind, nach Absprache mit der Chefexpertin/dem Chefexperten, zusätzliche Besuche möglich. Eine Expertin/ein Experte (Expertenteam beim Fachgespräch) stellt durch die Begleitung der IPA (ein Besuch und ein Fachgespräch) die Qualität der Beurteilung und das Einhalten der Rahmenbedingungen sicher. Für die Qualitätssicherung wesentlich sind: die Überprüfung und Freigabe der IPA die Information und Beratung der IPA-verantwortlichen Fachkraft durch die Chefexpertin/den Chefexperten (Anmeldung, Durchführung, Notengebung) die Stichprobenkontrolle (Besuch der Expertin/des Experten) vor Ort die Kontrolle der Führung des Arbeitsjournals die Überprüfung der Bewertung der IPA-verantwortlichen Fachkraft durch eine Expertin/einen Experten die nachvollziehbare Begründung der Punktevergabe die Einhaltung der vereinbarten Prüfungszeit 13