Qualifikationsverfahren
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- Karoline Fuchs
- vor 7 Jahren
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1 Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung Qualifikationsverfahren Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung, inkl. Anpassungen Kanton Bern In Ergänzung zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung (94303) A. Allgemeiner Teil B. Details zur Durchführung der IPA C. Merkblätter IPA Kanton Bern - Gültig für QV Alle in der Wegleitung erwähnten Dokumente im Zusammenhang finden sich auf: > Soziale Berufe > FaBe EFZ > Qualifikationsverfahren OdA Soziales Bern QV Sekretariat Organisation der Arbeitswelt Soziales Kanton Bern Freiburgstrasse Bern Tel.: 031 / [email protected]
2 Vorwort Guten Tag Vor Ihnen liegt die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung. Diese Wegleitung entspricht den Vorgaben von SAVOIRSOCIAL. Da im Original die Abläufe mit dem online-basierten Informationssystem PkOrg 3 nicht berücksichtigt wurden, haben wir die Wegleitung entsprechend den Details für die Umsetzung im Kanton Bern erweitert. Dies hat zum Ziel, dass Sie sich in den umfangreichen Informationen des QV gut zurechtfinden. Bitte beachten Sie: Im Anhang sind alle relevanten Merkblätter und Checklisten des Kantons Bern zu finden, welche Ihnen die Details einzelner Schritte im QV erklären. Bei Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen immer gerne per Mail oder per Telefon zur Verfügung: QV-Sekretariat OdA Soziales Bern Freiburgstrasse Bern Telefon: Montag bis Donnerstag jeweils Uhr bis Uhr oder unter [email protected] Nun wünsche ich allen Beteiligten fürs QV 2018 viel Erfolg! Maja Seibold Prüfungsleiterin QV FaBe Begriffsklärungen QV IPA VF BB BK IPA PkOrg MBA FaBe Qualifikationsverfahren, früher Lehrabschlussprüfung IPA-verantwortliche Fachkraft, formuliert und bewertet die IPA Berufsbildende, trägt die Hauptverantwortung für die IPA im Betrieb und kann die IPA an die IPA-verantwortliche Fachkraft delegieren. Sie unterstützt die IPA-VF, prüft die IPA gemäss Checkliste in der Wegleitung bevor diese zum Validieren freigegeben wird. Prüfung der Berufskenntnisse Individuelle Praktische Arbeit im Betrieb online-basiertes Informationssystem für die Abwicklung des gesamten QV Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung Kanton Bern 2
3 Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINER TEIL 1. Überblick über das Qualifikationsverfahren FaBe Praktische Arbeit Berufskenntnisse... 5 B. DETAILS ZUR DURCHFÜHRUNG DER IPA 1. Aufgabenstellung zur IPA Durchführung der Aufgaben Präsentation und Fachgespräch Notengebung Abschluss der IPA Qualitätssicherung C. MERKBLÄTTER DES KANTON BERN 1. Merkblatt Checkliste Validierung für Betriebe Neu: Merkblatt Checkliste Vorbereitung VOR IPA-Beginn Merkblatt Aufbau und Inhalt Dokumentation Merkblatt Besuch der Expertinnen/Experten während der IPA Merkblatt Bewertung im PkOrg Merkblatt Präsentation/Fachgespräch Taxonomiestufen nach Bloom Neu: Merkblatt Abschluss der IPA für IPA-verantwortliche Fachkräfte und Merkblatt Checkliste "Wer bringt was an die Notenbereinigung?" Merkblatt Checkliste "Wer bringt was an die Notenbereinigung" Neu: Merkblatt Abschluss der IPA im PkOrg für Expertinnen/Experten Kanton Bern 3
4 A. ALLGEMEINER TEIL 1. Überblick über das Qualifikationsverfahren FaBe 1.1. Rechtliche Grundlagen Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung vom 16. Juni Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung vom 16. Juni 2005 mit Anpassungen vom 2. Dezember Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) im Rahmen der Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung vom 22. Oktober Prüfungsaufgebot Die Organisation der Prüfungen ist Sache der kantonalen Prüfungsbehörden. Sie legt die Zeitfenster für die Prüfungen fest. Sie informiert die Lehrbetriebe rechtzeitig über den Ablauf und die Formalitäten der Prüfung (Art. 45 nbbg). Jede Kandidatin/jeder Kandidat erhält ein verbindliches Aufgebot zum Qualifikationsverfahren, in welchem die genauen Daten und Prüfungsorte ersichtlich sind. 1.3 Prüfungsteile Praktische Arbeit: Die Praktische Arbeit wird grundsätzlich im letzten Semester der Grundbildung ausgeführt. Die Arbeit findet im berufspraktischen Alltag im Lehrbetrieb statt. Berufskenntnisse: Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden gegen Ende des letzten Semesters der Grundbildung statt. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. 1.4 Information über die Ergebnisse der Prüfung, Schweigepflicht Die kantonale Prüfungsbehörde (MBA) informiert die Kandidatinnen/die Kandidaten nach Ende des Qualifikationsverfahrens über das Resultat (Woche 26). Eine Einsichtnahme ist nur über die Prüfungsbehörde (Prüfungsleiterin QV FaBe) bis 30 Tage nach Eröffnung des Prüfungsresultats möglich. Bis zur Noteneröffnung stehen die Betriebe unter Schweigepflicht und dürfen den Kandidatinnen/Kandidaten oder sonst jemandem keinerlei Rückmeldungen zum Prüfungsverlauf bzw. zu den Notenergebnissen geben. 1.5 Verhinderung bei Krankheit und Unfall Bei Verhinderung wegen Krankheit oder Unfall ist der zuständigen kantonalen Prüfungsbehörde unverzüglich ein Arztzeugnis einzureichen. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes haben sich die Kandidatinnen/die Kandidaten bei der kantonalen Prüfungsbehörde zu melden. 2. Praktische Arbeit Der Qualifikationsbereich Praktische Arbeit wird in Form einer Individuellen Praktischen Arbeit (IPA) durchgeführt. Die IPA dauert 16 Stunden. 2.1 Berechtigung zur Ausübung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen Arbeit Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner ist verantwortlich für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen Arbeit. Sie/er kann diese Aufgaben an die IPA-verantwortliche Fachkraft delegieren. Diese muss die bereichsspezifischen fachlichen Mindestanforderungen für anerkannte Fachkräfte von SAVOIRSOCIAL erfüllen (siehe Dokument Fachliche Mindestanforderungen für Berufsbildende und anerkannte Fachkräfte unter > Dokumente > Merkblätter und Empfehlungen). Dies wird ab dem QV 2018 kontrolliert. Kanton Bern 4
5 2.2 Prinzip der Praktischen Arbeit Die Kandidatin/der Kandidat stellt ihre/seine Fähigkeiten und Kompetenzen anhand einer Praktischen Arbeit unter Beweis. Die Praktische Arbeit ist als Einzelarbeit selbständig in der vorgegebenen Zeit zu lösen. Sie findet im berufspraktischen Alltag im Lehrbetrieb statt. 2.3 Hilfsmittel an der IPA An der praktischen Prüfung IPA dürfen folgende Hilfsmittel verwendet werden: Die Lerndokumentation (Arbeits- und Projektdokumentation) Alle Bewertungsformulare der IPA Alltagsinstrumente wie z.b.: Rapporthefte, Bewohner-Dossier, Kinder-Dossier, Leitbild, Konzept, Geburtstagsliste, etc. Nicht gestattet sind: Handy, Internet, Unterlagen aus dem Berufsschulunterricht, Careum, Ausbildungsordner 2.4 Zeitvorgabe Die vereinbarte Prüfungszeit, welche von der IPA-verantwortlichen Fachkraft in den freigegebenen Aufgaben festgelegt wurde, muss zwingend eingehalten werden. 2.5 Expertenteam Die Expertinnen/Experten wählen ab dem die IPA im PkOrg 3 aus. Die IPA verantwortliche Fachkraft sorgt dafür, dass der Zutritt zum Prüfungsort für Experten / Expertinnen im Rahmen der Prüfungszeit jederzeit gewährleistet ist. 3. Berufskenntnisse Die Prüfungen der Berufskenntnisse werden in folgenden fünf Positionen geprüft. Im Kanton Bern finden diese Prüfungen jedes Jahr in den Wochen 23/24 statt. Position 1 Begleiten, Betreuen im Alltag 45 Minuten Position 2 Mensch und Entwicklung; Kommunikation, Zusammenarbeit 45 Minuten Position 3 Berufsrolle, Ethik, Rahmenbedingungen, Organisation, Arbeitstechnik, Qualität 45 Minuten Position 4 Spezifische Berufskenntnisse (schriftlich) 60 Minuten Position 5 Spezifische Berufskenntnisse (mündlich) 40 Minuten Jede Position wird mit einer Note bewertet. Es sind ganze oder halbe Noten zu geben. Eine Arbeitsgruppe von Fachpersonen erstellt die Aufgaben für die schriftliche und die mündliche Prüfung. An der BK-Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt. Die Verwendung von Hilfsmitteln hat Sanktionen zur Folge. 3.1 Berufskenntnisse schriftlich Die Kandidatinnen/Kandidaten erhalten die Prüfungsaufgaben bei Beginn jeder Position. Anhand von Praxissituationen sind schriftliche Fragen zu verschiedenen Themen zu beantworten. Kanton Bern 5
6 3.2 Berufskenntnisse mündlich Diese Prüfung wird auf Hochdeutsch gehalten. Ablauf und Aufgabenstellung Einführung durch die Expertinnen/Experten (Begrüssung, Gesundheitsfrage). Die Kandidatinnen/Kandidaten erhalten von den Expertinnen / Experten ein Thema. Selbständige Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch. Im Gespräch schildert die Kandidatin/der Kandidat eine zum Thema passende Praxissituation. Sie analysiert diese aus verschiedenen Blickwinkeln, zeigt unterschiedliche, in dieser Situation mögliche Handlungsansätze auf, begründet und bewertet diese und verbindet sie mit der Theorie (Kandidatenblatt mündliche Prüfung). Total Dauer 5 Minuten 15 Minuten 20 Minuten 40 Minuten 4. Hinweis für die Nutzung des PkOrg Das neue PkOrg bietet Ihnen eine übersichtliche und einfache Darstellung. Ich wünsche Ihnen viel Spass beim Entdecken der einzelnen Funktionen. Falls Sie damit nicht zurechtkommen, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie schauen die kurzen und informativen Hilfevideos auf Sie klicken auf Ihren Namen oben rechts im Bildschirm und finden dort alle Angaben zum Support. Sie kaufen den detaillierten Leitfaden auf für CHF Einstiegsseite nach dem Einloggen auf PkOrg Arbeiten Sie mit einem Mac-Computer? Kein Problem: Wenn Sie über das Officeprogramm verfügen, können Sie alle Formulare ohne Verzerrung in der Darstellung herunterladen. In jedem Profil ist immer das sichtbar, was gebraucht wird und was gesehen werden darf. Kanton Bern 6
7 Hier noch einige Hinweise zur Metanavigation, rechts oben im Bildschirm: Profil: Indem Sie auf Ihren Namen klicken, finden Sie folgendes: Ihr eigenes Profil, welches Sie hier bearbeiten können und immer aktuell halten sollten. Ihre persönliche History können Sie hier einsehen oder Einträge machen. Expertinnen/Experten finden hier Ihre Abrechnungsbelege. Zugriff auf die AGB Angaben zum Support Abmelden Neben dem Profil finden Sie den Knopf zum Abmelden. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich nach getaner Arbeit abmelden, denn sonst haben Unbefugte Zugriff auf Ihren Account! Hier noch einige Hinweise zur Funktionsnavigation, links am Bildschirm: Dokumente Hier finden Sie wichtige Dokumente, welche Ihnen das QV-Team zur Verfügung stellt. Angebote Hier können Sie sich für die IPA-Schulung oder andere Veranstaltungen an- bzw. abmelden. Nach dem QV werden wir eine allgemeine Umfrage für die Auswertung starten, welche Sie auch hier finden werden. Leistungsabrechnung Hier tragen Expertinnen/Experten Ihre Aufwände ein und rechnen diese hier ab. PkOrg Symbol Mit einem Klick auf das Symbol gelangen Sie immer wieder zur Startseite. - Haben Sie einen kleinen Bildschirm? Scrollen Sie jeweils bis ganz unten an die Seite. - Haben Sie keinen Scanner im Betrieb? Kein Problem: Mit dem Smartphone ist scannen mit der entsprechenden App kein Problem. Vergessen Sie niemals das Speichern! Kanton Bern 7
8 B. DETAILS ZUR DURCHFÜHRUNG DER IPA (Individuelle Praktische Arbeit) Die IPA dauert 16 Stunden. Diese werden wie folgt aufgeteilt: 1. Woche Zeitpunkt Besonderes 1. Schritt der IPA Arbeitsjournal: während oder unmittelbar nach jeder Aufgabe Arbeitsschritte während der IPA Planen aller 4 Aufgaben: Zu dokumentierende Aufgabe: Formular Dokumentation Teile A - C und für die restlichen 3 Aufgaben Zeitplanung und Vorhaben im Formular Arbeitsplan und Arbeitsjournal Ausführen der Aufgaben / Arbeitsjournal führen Zeitdauer 120 Minuten = 2 Stunden 480 Minuten = 8 Stunden Nach der zu dokumentierenden Aufgabe Zeitpunkt Besonderes Maximal 3 Tage vor der Präsentation Auch am gleichen Tag möglich Termin wird von HE festgelegt. Gesamttotal IPA Dokumentation fertig stellen (Dokumentation Teile D - E) Freitag der 2. Woche oder Anfang 3. Woche Arbeitsschritte während der IPA Erarbeiten der Präsentation 3. Woche Präsentation: 15 Min. / Fachgespräch: 30 Min. 120 Minuten = 2 Stunden Zeitdauer 195 Minuten = 3.25 Stunden 45 Minuten = 0.75 Stunden 960 Minuten = 16 Stunden 1. Aufgabenstellung zur IPA 1.1 Grundlagen für die Formulierung der IPA Formular Aufgabenstellung Bildungsplan Beispiele für Beurteilungskriterien (das PkOrg bringt Ihnen die Vorschläge) Ausformulierte Kompetenzen (S. 69 bis 71 Bildungsplan oder im PkOrg) Merkblatt für Berufsbildende zum Planen und Terminieren der IPA Merkblatt Checkliste Validierung für Betriebe Beispiele für mögliche Aufgaben finden Sie auf Kanton Bern 8
9 1.2 Anmeldung zur IPA Anmeldeprozedere für die IPA im PkOrg 3 1. Schritt Kandidatin/ Kandidat 2. Schritt Berufsbildende, BB = ist übergeordnet mitverantwortlich für die IPA, unterstützt die IPA-VF, prüft die IPA gemäss Checkliste in der Wegleitung, bevor diese zum Validieren freigegeben wird. 3. Schritt IPAverantwortliche Fachkraft IPA-VF = die Person, welche die IPA formuliert, begleitet und bewertet Die Kandidierenden erhalten in der Woche 42/ vom QV-Sekretariat ihr persönliches Login per Post zugestellt. Umgehend melden sie sich im PkOrg 3 selbst an. Dann ergänzen die Kandidierenden ihr eigenes Profil sowie den Namen und die persönliche adresse ihrer Berufsbildenden Person. Das ist die Person, welche im Betrieb übergeordnet für die IPA mitverantwortlich ist. Damit starten die Kandidierenden den Prozess. Anschliessend müssen noch die Prüfungsbestimmungen heruntergeladen und bestätigt werden. Nur wenn die Kandidierenden diese Aufgaben erledigt haben, können die Berufsbildenden den nächsten Schritt vornehmen! Im zweiten Schritt erhalten die zuständigen BB einen Zugang zum PkOrg 3 per . Daraufhin geben sie ihre eigenen Koordinaten ein und entscheiden, wer die IPA übernehmen wird. Entsprechend geben sie den Namen und die adresse an. Nur so erhalten die IPA-VF die Einladung für die IPA-Schulung und nur so können diese sich anmelden! Sobald die/der BB den Namen und die persönliche adresse der/des IPA-VF angegeben hat, erhalten auch die IPA-VF Ihre Zugangsdaten zum Pkorg per Mail. Nachdem sie ihr Profil vervollständigt haben, können sie sich im PkOrg für die IPA-Schulung anmelden. Die IPA-Schulung ist für alle IPA-VF obligatorisch. Neu: Anschliessend terminieren die IPA-VF die IPA und geben die Region an. Bitte beachten Sie: Die Startblöcke sind limitiert und erscheinen nur, sofern diese noch nicht ausgebucht sind. Sobald die Kandidatin/der Kandidat den Startblock für die IPA bestätigt hat, kann ab dem mit dem Formulieren der IPA begonnen werden. Nach der Formulierung der IPA gilt es, diese zu signieren. Anschliessend signieren BB und Kandidierende (in dieser Reihenfolge). Die Aufgabenstellung muss bis spätestens zum Termin gemäss Datenplan von allen drei Parteien signiert sein. Erst ab diesem Zeitpunkt kann die Aufgabenstellung vom Validierungsteam überprüft und freigegeben werden. Ist die Aufgabenstellung durch die Chefexpertin / den Chefexperten freigegeben, kann die IPA zum vorgesehenen Zeitpunkt beginnen. Die Freigabe findet 1 Woche vor IPA-Beginn statt. Muss die Aufgabenstellung aus formellen oder inhaltlichen Mängeln zurückgewiesen werden, nimmt die/der IPA-VF die Anpassungen vor. Anschliessend müssen wiederum IPA-VF, BB und Kandidierende die IPA signieren. Kanton Bern 9
10 1.3 Formulieren der Aufgaben zur IPA Für die IPA werden 4 komplexe Aufgaben formuliert. Ziel ist es, die Arbeitsmarktfähigkeit der Kandidierenden Person zu prüfen. Es werden Aufgaben formuliert, welche den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen und in der für die IPA vorgeschriebenen Zeit ausgeführt werden können. Bei der Formulierung der Aufgaben müssen folgende Punkte eingehalten werden: Jede Aufgabe dauert mindestens 1 Stunde. Die Aufgabenstellung wird in Sätzen geschrieben und definiert, WAS gemacht werden muss. Die Aufgaben finden in der 1. Woche der IPA an 3-5 aneinander folgenden Tagen statt. Es wird 1 Aufgabe festgelegt, welche in der Dokumentation ausführlich geplant und reflektiert wird. Diese muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Es findet eine Interaktion mit mind. 2 betreuten Personen statt Die Aufgabe dauert mindestens 3 Stunden Es müssen 3-4 Leistungsziele zugeordnet sein Die Kandidatin/der Kandidat trägt die Verantwortung für eine anspruchsvolle Tätigkeit, welche den Kompetenzen einer ausgebildeten/eines ausgebildeten FaBe entsprechen, z.b. Gruppe führen, Verantwortung über einen Vormittag/Nachmittag, etc. Falls 1 Aufgabe ohne betreute Personen stattfindet, darf diese max. 60 Min. dauern. Finden Teile von verschiedenen Sequenzen ohne betreute Personen statt, dann darf die Gesamtzeit die Dauer von 1 Stunde nicht übersteigen. Jeder Aufgabe müssen mind. 2 Leistungsziele zugeordnet werden (Ausnahme: die zu dokumentierende Aufgabe). Dabei muss aus den Leitzielen 1 bis 5 je mindestens 1 Leistungsziel gewählt werden, aus den Leitzielen 6 und 7 wird wahlweise mindestens 1 Leistungsziel gewählt. Insgesamt werden 12 Leistungsziele gewählt. Jedes Leistungsziel darf nur einmal verwendet werden und muss K3 K5 enthalten, davon mindestens 1 K4 oder 1 K5. Zu jedem Leistungsziel werden 3 bis max. 5 nachvollziehbare Beurteilungskriterien festgelegt. Im PkOrg finden sie verschiedene Vorschläge, welche sie übernehmen können. Sie können jedoch auch selber Kriterien formulieren oder bestehende anpassen. Es wird formuliert WIE etwas gemacht werden soll (Qualität der Handlung). Zusätzlich werden mindestens 2 und max. 3 übergeordnete Kompetenzen (Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen) zur Bewertung ausgewählt. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Kandidatin/der Kandidat auch während der IPA den Unterricht an der Berufsfachschule/BMS besucht. Zusätzlich wird während der Prüfungszeit die Einhaltung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes gemäss den betrieblichen Vorschriften überprüft (siehe Bewertungskriterien im Formular Bewertung Aufgaben). Bitte zwischen der Planung und den Aufgaben sowie zwischen den einzelnen Aufgaben/Sequenzen genug Zeit für Pausen, Raumwechsel etc. einplanen. Innerhalb des Betriebes müssen sich die IPA unterscheiden. Wenigstens in Bezug auf Kriterien und Leistungsziele müssen Unterschiede ersichtlich sein. Ab Freitag der Woche 2 oder Anfang Woche 3 der IPA findet die Erarbeitung der Präsentation/Fachgespräch statt. Die Durchführung Präsentation/Fachgespräch findet in der Woche 3 statt. Die Erarbeitung der Präsentation/Fachgespräch kann am gleichen Tag wie die Durchführung, längstens jedoch 3 Tage vor der Durchführung stattfinden, sofern diese nicht am Freitag der Woche 2 geplant ist. Mindestens 3 fachspezifische Leistungsziele Kanton Bern 10
11 1.4 Freigabe der IPA Es wird darum gebeten, die formulierte IPA aus folgenden Gründen erst kurz vor der Eingabefrist zu signieren: Das Validteam wird die IPA frühestens ab dem Datum der Eingabefrist prüfen. In den folgenden Monaten kann es vorkommen, dass es im Betrieb unvorhersehbare Änderungen gibt, wie z.b. Krankheit, Unfall, Kündigungen. Der Termin für die Präsentation/Fachgespräch steht noch nicht fest. So kann die Vorbereitung, welche max. 3 Tage vorher stattfinden darf, noch gar nicht geplant werden. Wenn die IPA schon Wochen oder Monate vor IPA-Beginn signiert wird, sehen die Kandidierenden die IPA auch schon sehr früh. Das wird unter den Kandidierenden oft als grosse Ungerechtigkeit empfunden. Zudem raten wir vom Ausdrucken der Aufgabenstellung vor der Validierung ausdrücklich ab, da die IPA aufgrund der Validierung noch ändern kann. Solange die IPA noch nicht signiert wurde, kann diese beliebig angepasst werden. Nachdem die IPA von der IPA-verantwortlichen Fachkraft abschliessend formuliert wurde geschieht folgendes: IPA-verantwortliche Fachkraft signiert die IPA im PkOrg. Daraufhin bekommt die/der BB eine Nachricht per Mail mit der Aufforderung, die IPA einzusehen und bei Einverständnis zu signieren. Wir bitten alle Berufsbildenden die IPA anhand der Checkliste Validierung für Betriebe (im Anhang dieser Wegleitung) zu überprüfen! Die/der BB hat auch die Möglichkeit die IPA zurückzuweisen. Dann beginnt das Prozedere von vorne. Anschliessend bekommt die Kandidatin/der Kandidat eine Nachricht per Mail mit der Aufforderung die IPA einzusehen und zu signieren. Signieren heisst: ich nehme die IPA zur Kenntnis und traue mir die gestellten Aufgaben, Leistungsziele und Kriterien so zu. Bestehen diesbezüglich Zweifel, muss mit der IPAverantwortlichen Fachkraft bzw. der/dem BB das Gespräch gesucht werden. Nach diesem Ablauf kann das Validteam mit der Prüfung der IPA beginnen. Sie empfehlen der Chefexpertin/dem experten die Rückweisung mit Begründung oder die Freigabe. Über die definitive Freigabe entscheidet die Chefexpertin/der experte. Bei einer Rückweisung haben die/der IPA- VF die Pflicht, innerhalb von 5 Tagen die überarbeitete Aufgabenstellung einzureichen. Die Freigabe findet, sofern alle Termine eingehalten wurden, 1 Woche vor IPA-Beginn statt. 2. Durchführung der Aufgaben 2.1. Grundlagen zur Durchführung der Aufgaben Für die Durchführung der Aufgabe sind folgende Formulare zu verwenden: Formular Dokumentation Formular Arbeitsplan und Arbeitsjournal Formular Bewertung Aufgaben Formular Bewertung Dokumentation Formular Bewertung in Punkten Merkblatt Besuch der Expertinnen/Experten während der IPA Merkblatt Aufbau und Inhalt der Dokumentation Merkblatt Kriterien für die Bewertung Merkblatt Unterschriften/Sicherheitskopien Kanton Bern 11
12 Damit die IPA ohne Pannen und Stress im Betrieb starten kann, bitten wir Sie, die Checkliste Vorbereitung 1 Woche vor IPA im Anhang zu beachten Einhaltung der Rahmenbedingungen Die IPA-verantwortliche Fachkraft ist während der gesamten IPA für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich. Die IPA-verantwortliche Fachkraft: muss während der gesamten Prüfungszeit anwesend sein und die Kandidatin/den Kandidaten begleiten, beobachten, bewerten. Sie hat die Rolle der Beobachterin und darf NICHT Teil des Geschehens sein. Bei Schreibarbeiten und bei der Vorbereitung Präsentation/Fachgespräch muss die IPAverantwortliche Person nicht zwingend die ganze Zeit im gleichen Raum sein. Doch die Anwesenheit im Haus ist zwingend. Es müssen Stichproben durch die IPA-verantwortliche Fachkraft gemacht werden, denn es steht in der Verantwortung der IPA-verantwortlichen Fachkraft, dass die formellen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die IPAverantwortliche Fachkraft hat jedoch auch das Recht, die ganze Zeit im gleichen Raum anwesend zu sein. untersteht der Schweigepflicht; der Kandidatin/dem Kandidat darf während der Dauer des Qualifikationsverfahrens keine Einsicht oder Information über die Bewertung der IPA gewährt werden. Dies gilt bis zur Noteneröffnung durch das MBA! gibt während der gesamten Prüfungszeit keinerlei Hilfestellungen. Sie kommentiert das Geschehen nicht und gibt keine Rückmeldungen. Die Ausführung der Aufgaben der IPA ist durch die Kandidatin/den Kandidaten in der vorgegebenen Zeit selbstständig zu planen, zu realisieren, zu dokumentieren und zu präsentieren. Muss die Durchführung der IPA abgebrochen oder geändert werden, so erfolgt dies in Absprache zwischen IPA-verantwortlicher Fachkraft und Hauptexpertin/-experte (Rücksprache bzw. Information an Prüfungsleiterin QV FaBe). 2.3 Planung der Aufgaben Zu Beginn der IPA werden alle 4 Aufgaben am Stück innerhalb der ersten 2 Stunden geplant. Zeitpunkt Formular Was Datenträger Zuständigkeit Prüfungszeit Prüfungszeit Nach Planungszeit, ausserhalb Prüfungszeit Anschliessend Formular Dokumentation A-C Formular Arbeitsplanung und Arbeitsjournal Formular Arbeitsplanung und Arbeitsjournal Formular Arbeitsplanung Arbeitsjournal Detaillierte Planung der zu dokumentierenden Aufgabe Stick 3 Grobplanungen Stick Kopie von Detailplanung ohne fachliche Überlegungen ins Formular Arbeitsplanung Arbeitsjournal Zweimal ausdrucken: Einmal für Kandidatin/ Kandidat und 1 für IPA-VF Stick Papier Kandidatin/ Kandidat Kandidatin/ Kandidat IPA-VF mit Kandidatin/ Kandidat IPA-VF mit Kandidatin/ Kandidat Damit für das Kopieren und ausdrucken genügend Zeit vorhanden ist, bitten wir die IPA-VF nach der Planungszeit, für sich und die Kandidatin/den Kandidaten genug Zeit einzuplanen. Kanton Bern 12
13 2.4 Durchführung der Aufgaben Während der Durchführung der Aufgaben macht sich die IPA-verantwortliche Fachkraft Notizen zur Bewertung. Die Notizen müssen der Hauptexpertin/dem experten während dem Praxisbesuch gezeigt werden. Auch bei der Notenbereinigung müssen die Notizen mitgebracht werden. Nach der Notenbereinigung werden die Notizen von der IPA-verantwortlichen Fachkraft selbständig 1 Jahr lang vertraulich aufbewahrt und anschliessend vernichtet. 2.5 Besuch durch die Expertin/den Experten im Lehrbetrieb Während der Prüfungszeit findet ein unangekündigter Besuch der Expertin/des Experten im Lehrbetrieb von rund einer Stunde statt. Die Expertin/der Experte hält die Beobachtungen zum formellen Ablauf direkt im PkOrg schriftlich fest. Bei Bedarf kann die Expertin/der Experte der IPA-verantwortlichen Fachkraft Fragen zum Prüfungsablauf und zur Bewertung beantworten. Beim Besuch kontrolliert die Expertin/der Experte die Führung des Formulars Arbeitsplan und Arbeitsjournals und visiert dabei ihre/seine Anwesenheit (Besuch dauert von bis). In Ausnahmefällen sind, nach Absprache mit der Chefexpertin/dem Chefexperten, zusätzliche Besuche möglich. 2.6 Arbeitsplan und Arbeitsjournal Während der Planungszeit füllt die Kandidatin/der Kandidat 3 Grobplanungen von den Aufgaben aus, welche NICHT dokumentiert werden. Dies geschieht mit Hilfe des Computers ins Formular Arbeitsplan/Arbeitsjournal (siehe Punkt 2.3 Planung der Aufgaben). Vor Beginn jeder Aufgabe wird die Gesundheitsfrage schriftlich beantwortet, siehe Formular Arbeitsplan/Arbeitsjournal. Mit der Durchführung der 4 IPA-Aufgaben wird das Formular Arbeitsplan/Arbeitsjournal handschriftlich mit Kugelschreiber (kein Bleistift!) und stichwortartig ergänzt: die ausgeführten Handlungen mit Datum, Zeit und Dauer gegebenenfalls die Änderungen der Aufgabenstellung, Abweichungen von der Planung besondere Vorkommnisse, veränderte Rahmenbedingungen das Arbeiten an der Dokumentation (=Fertigstellung der Dokumentation) Die Kandidatin/der Kandidat führt während, bzw. unmittelbar nach der Ausführung der Aufgaben das Formular. Dieses dient der Nachverfolgung des Arbeitsverlaufes und zur Überprüfung der Zeitvorgabe. Es wird in die Bewertung miteinbezogen. Die Verantwortung für das Führen und die rechtzeitige Abgabe (=nach jeder Aufgabe das entsprechende Formular Arbeitsplan/Arbeitsjournal) des vollständigen Arbeitsplan/Arbeitsjournals liegt bei der Kandidatin/dem Kandidaten. Hinweise bei Fehlern oder Ungenauigkeiten von Seiten IPAverantwortliche Fachkraft dürfen keine gegeben werden! Die Visierung durch die IPA-verantwortliche Fachkraft bestätigt die Durchführung der Arbeit. Das Formular Arbeitsplan/Arbeitsjournal wird am Ende der Arbeit von der Kandidatin/dem Kandidaten unterschrieben. Nach Fertigstellung des Formulars Arbeitsplan/Arbeitsjournal scannt dieses die IPA-verantwortliche Fachkraft ein und lädt das Formular direkt auf PkOrg. Beispiele vom ausgefüllten Formular Arbeitsplan/Arbeitsjournal finden Sie auf Kanton Bern 13
14 2.7 Dokumentation Siehe auch Merkblatt Aufbau und Inhalt Dokumentation Nachdem die zu dokumentierende Aufgabe durchgeführt wurde, wird als nächster Schritt die Dokumentation fertig geschrieben. Das ausgefüllte Formular Arbeitsplan/Arbeitsjournal dieser Aufgabe darf verwendet werden. Inhaltliche Vorgaben Dokumentation Für die zu dokumentierenden Aufgabe beschreibt die Kandidatin/der Kandidat während der Planungszeit: A das Vorhaben B die beteiligten Personen C die Detailplanung inklusive fachlichen Überlegungen Nach Durchführung der zu dokumentierenden Aufgabe: D die Durchführung E und die Reflexion Nach Abschluss der Planungszeit dürfen die Punkte A - C NICHT mehr verändert werden! Formelle Vorgaben zur Dokumentation Die Dokumentation ist auf einem Stick und mit dem Computer zu schreiben. Sie umfasst 4-5 Seiten und muss mit der Schrift Arial (11p; einfacher Zeilenabstand) geschrieben werden. Die vollständig ausgefüllte Dokumentation wird einmal ausgedruckt, von der Kandidatin/dem Kandidaten unterschrieben und der IPA-verantwortlichen Fachkraft abgegeben. Die Dokumentation ist vertraulich zu behandeln, unter Verschluss zu halten und nach der Beurteilung unverzüglich dem Expertenteam gemäss Checkliste im PkOrg zuzustellen. Sie bleibt im Besitz der kantonalen Prüfungsbehörde. Unmittelbar nach Abschluss der Dokumentation lädt die Kandidatin/der Kandidat die Dokumentation direkt auf PkOrg. Die Unterschrift muss nicht aufs Formular, die Dokumentation wird nach dem Hochladen elektronisch signiert = unterschrieben Beispiele von ausgefüllten Dokumentationen finden Sie auf Bewertung der Aufgaben Die IPA-verantwortliche Fachkraft beurteilt und bewertet die Aufgaben im PkOrg 3 gemäss dem Merkblatt Bewertung im PkOrg 3 im Anhang. Grundlage sind die Notizen zur Bewertung, welche die IPA-VF während dem Beobachten der IPA- Aufgaben machen muss. Die Bewertung soll folgendermassen strukturiert sein: Bewertung der Leistungsziele Bewertung der Kriterien Empfehlenswert ist die Vergabe von Teilpunkten pro Leistungsziel bzw. Kriterium, welche als Anhaltspunkt gelten. Zusammengerechnet müssen die Teilpunkte nicht gezwungenermassen die Bewertung ergeben. Kanton Bern 14
15 Ein Beispiel einer Bewertung einer Aufgabe haben wir an der IPA-Schulung abgegeben. Zusätzlich ist dies auch auf PkOrg zu finden Bewertung der Dokumentation Die IPA-verantwortliche Fachkraft bewertet die Dokumentation und das Führen des Formulars Arbeitsplan/Arbeitsjournal im PkOrg 3. Dabei werden die Bewertungskriterien auf dem Formular berücksichtigt. Die Bewertung der Dokumentation erfolgt immer unabhängig von der Bewertung der Aufgaben Abschluss der IPA für IPA-VF Es müssen keine Unterlagen mehr per Post an das Expertenteam eingesendet werden! Der Abschluss für die IPA-VF ist dann erfolgt, sobald: Dokumentation aufs PkOrg geladen ist und von der Kandidatin/dem Kandidaten signiert ist Arbeitsplan/Arbeitsjournal auf PkOrg geladen ist Bewertung im PkOrg abgeschlossen ist ( Bewertung abschliessen anklicken) All dies muss spätestens 3 Tage nach der IPA abgeschlossen sein! 3. Präsentation und Fachgespräch 3.1 Grundlagen Formular Protokoll Präsentation/Fachgespräch Formular Bewertung Präsentation Formular Bewertung Fachgespräch Merkblatt Fachgespräch 3.2 Erarbeiten der Präsentation Siehe auch Merkblatt Präsentation/Fachgespräch Die Erarbeitung der Präsentation/Fachgespräch kann am gleichen Tag wie die Durchführung, längstens jedoch 3 Tage vor der Durchführung der Präsentation/Fachgespräch stattfinden. Die Durchführung findet in der 3. Woche der IPA statt. Die Kandidatin/der Kandidat erarbeitet eine Präsentation, welche 15 Minuten dauert. Sie darf auf Mundart abgehalten werden. Inhalt der Präsentation Kurzer Überblick über die ausgeführten Aufgaben. Präsentation eines Fachthemas, welches im Zusammenhang mit den Aufgaben steht und nicht schon ausführlich in der Dokumentation behandelt wurde. Die Kandidatin/der Kandidat erläutert dieses und geht fachlich differenziert darauf ein. Die erarbeiteten Unterlagen, Stick (bei Powerpoint), Plakate, Notizen etc. müssen nach der Vorbereitung alle an die IPA-Verantwortliche Fachkraft abgegeben werden und dürfen nicht mehr bearbeitet werden. Eine halbe Stunde vor Beginn der Präsentation/Fachgespräch werden die Unterlagen wieder an die Kandidatin/den Kandidaten abgegeben. 3.3 Durchführung Präsentation und Fachgespräch Die Kandidatin/der Kandidat stellt die Präsentation dem Expertenteam vor. Gleich im Anschluss führen die Expertinnen/die Experten mit der Kandidatin/dem Kandidaten ein Fachgespräch. Darin Kanton Bern 15
16 prüfen sie primär, wie weit das fachliche Wissen, Können, Handeln und Reflektieren der Kandidatin/des Kandidaten mit allen vier gestellten Aufgaben und den Leistungszielen übereinstimmen. Die IPA-verantwortliche Fachkraft kann diesem Prüfungsteil nur auf Wunsch bzw. mit Einverständnis der Kandidatin/des Kandidaten und nach Antrag bei der Prüfungsleiterin QV FaBe beiwohnen. 3.4 Bewertung Präsentation und Fachgespräch Die Bewertungskriterien zur Präsentation und zum Fachgespräch sind im Formular Bewertung Präsentation und Fachgespräch zu finden. Die Expertinnen/die Experten bewerten gemeinsam die Präsentation und das Fachgespräch mittels Formular Bewertung Präsentation und Formular Bewertung Fachgespräch. Zur Beurteilung der Präsentation und des Fachgesprächs wird ein nachvollziehbares Protokoll erstellt. Dazu wird das Formular Protokoll Präsentation/Fachgespräch verwendet. 4. Notengebung 4.1 Grundlagen Formular Notenblatt IPA Merkblatt Bewertung 4.2 Notenbereinigung Im Anschluss an die Präsentation und das Fachgespräch findet die Notenbereinigung statt. Anwesend sind: die IPA-verantwortliche Fachkraft, sowie das Expertenteam. Das Expertenteam überprüft die durch die IPA-verantwortliche Fachkraft vorgenommene Bewertung der Aufgaben IPA und der Dokumentation auf: Formelle Richtigkeit Nachvollziehbarkeit Plausibilität Die Expertinnen/die Experten haben die Aufgabe, entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und den vorliegenden Beurteilungen der IPA-verantwortlichen Fachkraft einzelne Bewertungen ggf. anzupassen. Kommt über die Bewertung keine Einigung zustande, wird die Prüfungsleiterin QV FaBe, Maja Seibold, informiert. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen. Beachten Sie die das Merkblatt Checkliste, wer was an die Notenbereinigung mitbringt. Später überträgt die Hauptexpertin/der Hauptexperte angepasste Bewertungen und Begründungen ins PkOrg Gesamtnote IPA Das Expertenteam füllt das Formular Notenblatt IPA aus, berechnet und verantwortet die Gesamtnote. Die Teilnoten (Aufgaben 1-4, Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) werden auf eine halbe bzw. ganze Note gerundet, die Gesamtnote IPA auf eine Dezimalstelle. Nach Abschluss überträgt die Hauptexpertin/der Hauptexperte die Bewertungen mit den Begründungen ins PkOrg. 5. Abschluss der IPA Es müssen keine Unterlagen mehr ans QV-Sekretariat geschickt werden. Nähere Informationen erhalten alle Expertinnen/Experten am IPA-Rapport. Kanton Bern 16
17 6. Qualitätssicherung Für die Qualitätssicherung wesentlich sind: die Schulung aller IPA-verantwortlichen Fachkräfte und interessierte Berufsbildende die Validierung (Überprüfung) und Freigabe der IPA der Besuch der Prüfungskommission (in diesem Fall wird der Besuch im Vorfeld per Brief angekündet) die Information und Beratung der IPA-verantwortlichen Fachkraft durch die Hauptexpertin/- experte die Stichprobenkontrolle (Besuch der Hauptexpertin/des -experten) vor Ort die Kontrolle der Führung des Formulars Arbeitsplan/Arbeitsjournals die Überprüfung der Bewertung der IPA-verantwortlichen Fachkraft durch das Expertenteam (Notenbereinigung) die Einhaltung der vereinbarten Prüfungszeit die Kontrolle aller IPA-Unterlagen nach Eingang im QV-Sekretariat durch Chefexpertin/-experte bzw. Prüfungsleiterin QV FaBe Die Rückmeldungen der IPA-VF zur Arbeit der Hauptexpertinnen/-experten Die Auswertung der Umfrage von IPA-VF, Berufsbildenden sowie Expertinnen/Experten Kanton Bern 17
18 Stand: Merkblatt Checkliste Validierung für Betriebe Bitte: Es ist von Vorteil, wenn die Berufsbildenden vor dem Signieren der IPA zusätzlich die IPA gemäss dieser Checkliste kontrollieren. Sie erhöhen dann die Chance, dass die IPA beim ersten Mal freigegeben wird. Aufgabenstellungen Aufgabenstellungen sind anspruchsvoll und entsprechen der Arbeitsmarktfähigkeit einer ausgebildeten FaBe/eines ausgebildeten FaBe. Aufgabenstellung ist in Sätzen geschrieben. Aufgabenstellungen beschreiben WAS gemacht werden soll. Die einzelnen Aufgaben finden am Stück statt (ohne Pausen) und dauern mind. 1 Stunde. Max. 1 Aufgabe ohne betreute Personen, Dauer max. 1 Std (auch in der Summe). Bei offen gestellten Aufgaben sind ungefähre Zeitangaben empfehlenswert (keine Planung!). Ausführungszeit ist realistisch. Feedbacks, Konzepte etc. werden immer Drittpersonen, niemals der IPA-VF erklärt. IPA-VF hat Rolle der Beobachterin/des Beobachters. Die zu dokumentierende Aufgabe erfüllt folgende Voraussetzungen: - Führungsaufgabe mit mind. 2 betreuten Personen (aktiv etwas durchführen) - Dauer: mind. 3 Stunden - Es müssen 3-4 Leistungsziele zugeordnet sein - Anspruchsvolle Tätigkeit, welche den Kompetenzen und der Arbeitsmarktfähigkeit einer/eines FaBe EFZ entspricht Zeitliche Planung Die Planung aller 4 Aufgaben findet zu Beginn der IPA statt. Nach der Planung besteht genügend Zeit, damit die Planung aus der Dokumentation direkt in das Formular Arbeitsplanung/Arbeitsjournal kopiert werden kann (siehe Seite 12). Die IPA findet in der 1. Woche an 3-5 aneinander folgenden Tagen gemäss der Terminierung der BB statt (Ausnahme Berufsfachschule/BMS). Start der Planung/Sequenzen nicht vor Uhr. Ausreichende Pausen zwischen schriftlichen Sequenzen und Aufgaben. Das Fertigstellen der Dokumentation findet nach der Aufgabe, welche dokumentiert wird, statt. Die Vorbereitung der Präsentation/Fachgespräch findet am Freitag der Woche 2 oder in der Woche 3 statt. Findet die Vorbereitung in der Woche 3 statt, darf sie am gleichen Tag wie die Präsentation/das Fachgespräch eingeplant werden. Dauer zwischen Vorbereitung und Durchführung: max. 3 Tage. Leistungsziele Leit- und Leistungsziele passen zur Aufgabe und entsprechen der Länge der Aufgabe. (Bsp.: Für 1 Stunde Aufgabe sind 4 LZ wenig sinnvoll). Es wurden allgemeine und mindestens 3 fachspezifische Leistungsziele ausgewählt: Allgemeine: Fachspezifische: Kanton Bern 18
19 Taxonomiestufe K3 K5 (davon mind. 1 K4 oder K5) K3: K4: K5 (nicht zwingend): Pro Aufgabe wurden mindestens 2 Leistungsziele zugeordnet (Ausnahme bei der zu dokumentierenden Aufgabe: 3-4 LZ) Kriterien Kriterien sind konkret, beobachtbar, überprüfbar. Beschreiben das WIE einer Aufgabe. Kriterien sind aussagekräftig, verständlich und nachvollziehbar. Kriterien passen zu den Leistungszielen. Kompetenzen Kompetenzen passen zur Aufgabe. Es wurden mindestens 2 und max. 3 Kompetenzen ausgewählt. Für das Formulieren der Aufgabenstellung und deren pünktliche Einreichung ist die IPAverantwortliche Fachkraft verantwortlich. Die Daten aus dem Datenplan sind einzuhalten. Die Reihenfolge der Bearbeitung durch das Validteam ist vom jeweiligen Beginn der IPA abhängig. Ziel: 1 Woche vor Beginn der IPA sind die Aufgaben validiert und freigegeben. Das Formulieren einer IPA braucht Zeit und Erfahrung. Oft sind die IPA für Aussenstehende nicht immer klar, da der Betrieb mit seiner Kultur etc. nicht bekannt ist. Wird eine IPA oder eine Aufgabenstellung zurückgewiesen, dann bedeutet das nicht zwingend, dass schlechte Arbeit geleistet wurde. Es heisst lediglich, dass Bemängeltes überarbeitet werden muss. Bitte melden Sie sich bei der Chefexpertin / dem experten, falls Sie die Begründung nicht nachvollziehen können. Kanton Bern 19
20 Checkliste Vorbereitung VOR IPA-Beginn Stand: Eine Woche vor IPA-Beginn wird die IPA durch die Chefexpertin/den Chefexperten freigegeben. Die Nachricht folgt per Mail über PkOrg. Ab diesem Zeitpunkt bitten wir die IPA-VF zusammen mit ihrer Kandidatin/ihrem Kandidaten sich Zeit zu nehmen, um die IPA gut vorzubereiten. Sie brauchen dazu einen Stick. Eine gute Vorbereitung ist Bedingung für das Gelingen der IPA! Aufgabe für Kandidatin/Kandidat nach Freigabe der IPA Vorlage Dokumentation Formular Bewertung Dokumentation Formular Bewertung Präsentation Formular Bewertung Fachgespräch Im PkOrg das Symbol Durchführung anklicken Zu finden auf Herunterladen und auf Stick laden Herunterladen, ausdrucken Wird nicht am Stick gearbeitet, muss dieser zwingend bei der IPA VF sein. Diese Formulare dürfen während der gesamten IPA verwendet werden. Gut zu wissen: Nach Fertigstellung Dokumentation Dokumentation wird von Kandidatin/Kandidat auf PkOrg hochgeladen: einloggen, hochladen, signieren und abschliessen Vorlage Arbeitsplan/ Arbeitsjournal Formular Aufgabenstellung Notizen für die Bewertung vorbereiten Aufgabe für IPA-VF nach Freigabe der IPA Im PkOrg auf Symbol Durchführung klicken Im PkOrg auf Symbol Dokumentenpool klicken Im PkOrg auf Symbol Dokumentenpool klicken und entweder: Formular Aufgabenstellung Protokoll vorgesetzte Fachkraft herunterladen oder: Formular Aufgabenstellung als Word Datei (hier können zwischen den Kriterien oder LZ Lücken eingefügt werden und direkt zum jeweiligen Punkt können Notizen gemacht werden. Herunterladen und auf Stick laden Herunterladen und zweimal ausdrucken: einmal für sich selber, einmal für die Kandidatin/den Kandiaten Eines der beiden Formulare herunterladen und ausdrucken Wird nicht am Stick gearbeitet, muss dieser zwingend bei der IPA-VF sein. Notizen zur Bewertung müssen gemacht werden Kanton Bern 20
21 Stand: Merkblatt Aufbau und Inhalt der Dokumentation Auf finden Sie Beispiele zu Dokumentationen. Siehe in der Wegleitung Punkt 2.7 Formelle Vorgaben QV 2018 Vor Beginn der IPA: Aufgaben der IPA-VF Siehe Checkliste im Anhang der Wegleitung QV 2018 FaBe Kurze Beschreibung des Vorhabens A Vorhaben B Beteiligte Personen Kurze Beschreibung der beteiligten Personen, deren Rolle, Behinderung / Einschränkung / Besonderheiten, welche für die Aufgabe relevant sind. Bei grossen Gruppen kann ein Zusammenzug gemacht werden, z.b. 5 Kinder 3-5 J./2 unter 2 J. C Detailplanung des Vorgehens in Teilschritten Bis und mit Punkt C wird die Dokumentation VOR Durchführung der Aufgaben geschrieben Wichtig ist die Begründung für die Abweichung in der Reflektion! Zeitaufwand von bis. Eintragen: Geplanter Zeitaufwand pro Teilschritt Definition fachliche Überlegungen Tätigkeit (kurze Beschreibung) Teilschritte beschreiben: WAS mache ich? Fachliche Überlegungen (zur Gestaltung der Teilschritte) Teilschritte fachlich begründen: WIE mache WAS und WARUM (=fachlich begründen Die fachlichen Überlegungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Detailplanung und begründen das geplante Vorgehen mittels pädagogischer Absicht und theoretischem Wissen. Sie sind differenziert beschrieben und stehen im direkten Bezug zu den Teilschritten. Anforderungen an eine fachliche Überlegung Bezug zur Gestaltung des Teilschrittes Fachliche Überlegungen sind differenziert (unterschiedliche Perspektiven) Fachliche Überlegungen sind fundiert (Tiefgang) und nachvollziehbar Fachliche Überlegungen widerspiegeln den pädagogischen/agogischen Auftrag, zeigt die pädagogische/agogische Absicht auf Fachliche Überlegungen sind mit theoretischem Wissen (nicht nur Fachwörter!) hinterlegt Die Punkte A-C dürfen nach Durchführung der Aufgaben nicht mehr geändert werden. Gibt es während der Durchführung der Aufgaben Abweichungen von der Planung, führt dies NICHT automatisch zu einem Nachteil. Kanton Bern 21
22 D Durchführung Hier geht es bereits um den ersten Teil der Reflektion: Die Durchführung der Aufgaben wird kurz beschrieben, im Sinne einer kurzen Zusammenfassung. Es wird aufgelistet, um welche Themen es geht, der Ablauf wird kurz dargestellt und es wird beschrieben, welche Tätigkeiten in welcher Form durchgeführt wurden. E Reflektion = das Nachdenken, die Überlegung, die prüfende Betrachtung Definition Reflektion: Reflektion bedeutet ein Nachdenken, welches prüft, vergleicht, die Situation untersucht und von unterschiedlichen Standpunkten aus beleuchtet. Die Absicht einer Reflektion besteht darin, sich bewusst mit einer Situation auseinander zu setzen, um diese besser verstehen und daraus lernen zu können. Aufbau der Reflektion in der Dokumentation gemäss den Beurteilungskriterien Reflektion auf das eigene Verhalten Die Reflektion hier bezieht sich auf das Vorgehen, bzw. auf die Beschreibung. Das eigene Handeln, die eigene Befindlichkeit wird beschrieben und reflektiert. Mögliche alternative Handlungsansätze inkl. fachlicher Begründung sind genannt. Warum habe ich welche Entscheidung getroffen? Wie habe ich mich dabei gefühlt? Was würde ich das nächste Mal anders machen? Was würde ich wieder genauso machen? Was verstehe ich jetzt nach meiner Auseinandersetzung mit diesem Thema besser? Was habe ich gelernt? Reflektion in Bezug auf die Planung Die eigene Planung wird überprüft und gewertet. Mögliche alternative Handlungsansätze inkl. fachlicher Begründung sind genannt. Was hat sich bewährt? Was nicht? Was war hilfreich? Was war störend? Was würde ich das nächste Mal anders machen? Reflektion in Bezug auf die Abweichung der Planung Abweichungen der Planung werden beschrieben und begründet. Mögliche alternative Handlungsansätze inkl. fachlicher Begründung sind genannt. Warum bin ich von der Planung abgewichen? Hat sich mein Abweichen bewährt? Wenn nein, warum nicht? Was würde ich das nächste Mal anders machen? Was genauso? Reflektion in Bezug auf die Leistungsziele Die Erreichung der Leistungsziele wird überprüft und begründet. Mögliche alternative Handlungsansätze inkl. fachlicher Begründung sind genannt. Warum habe ich ein Ziel erreicht? Warum habe ich ein Ziel nicht erreicht? Welche Erwartung habe ich nicht erfüllt? Reflektion in Bezug auf die Kompetenzen der Aufgabenstellung ist möglich, jedoch freiwillig Unmittelbar nach der Fertigstellung der Dokumentation wird diese in Beisein der IPAverantwortlichen Fachkraft von der Kandidierenden Person auf PkOrg geladen und bestätigt, dass diese eigenständig geschrieben wurde. Dieses Merkblatt orientiert sich u.a. an den Ausführungen auf: Kanton Bern 22
23 Stand: Merkblatt Besuch der Expertinnen/Experten während der IPA Ziel Qualitätssicherung der IPA durch Stichprobenkontrolle vor Ort Beratung der IPA-verantwortlichen Fachkraft während der IPA Beantwortung der Fragen/Unklarheiten zur Präsentation/Fachgespräch Vorbereitung Bewertungen mit Begründungen im PkOrg 3 lesen, damit beim Besuch kurze Rückmeldungen gegeben werden können. Dauer des Besuches 1 Stunde während der IPA, Abweichungen müssen im Formular Praxisbesuch festgehalten werden. Aufgabe der IPA-verantwortlichen Fachkraft Der Zutritt zum Prüfungsort muss für die Expertinnen/Experten im Rahmen der Prüfungszeit jederzeit ohne Vorankündigung gewährleistet sein. Aufgabe der Expertin/des Experten Beratung der IPA-VF bei der Durchführung und Bewertung der IPA. Die Beratung findet innerhalb der Stunde während des Prüfungsbesuches statt. Braucht es eine ausführlichere Beratung, soll dies nach dem Besuch per Telefon/Mail geklärt werden. Eintragen des Besuches (von-bis) im Formular Arbeitsplan und Arbeitsjournal. Klären: In welchem Raum wird die Präsentation/Fachgespräch stattfinden. Klären: Steht evl. ein Raum für das Expertenteam zur Verfügung, welches sie zur Vorbesprechung nutzen können? Wann möchte das Expertenteam Zutritt zum Raum in dem die Präsentation/Fachgespräch stattfinden soll. Kontrolle: IPA-VF macht Notizen. Bitte vermeiden Besuch während einer Pflegesequenz (z.b. Baden/Duschen = Intimsphäre wahren!) Besuch während einer Schreibsequenz (ist wenig informativ) Führung durch Institution/Kita etc. (ist nicht prüfungsrelevant) Ausführliche und detaillierte Besprechung der Bewertung und Begründung (soll an der Notenbereinigung stattfinden). Formular Prüfungsbesuch Nach dem Prüfungsbesuch stichwortartig ausfüllen. Persönliche Notizen zum Besuch, z.b. Stichworte/Ideen zur Vorbereitung des Fachgespräches dürfen nicht auf dieses Formular. Aussagen, welche wertend sind, müssen vermieden werden, z.b. hat die Situation scheinbar nicht im Griff - Gruppe wirkt sehr unruhig, alle rennen umher, bitte vermeiden. Bericht der Expertin/des Experten Werden bei einer Prüfung Unregelmässigkeiten festgestellt, muss dies im Expertenbericht festgehalten werden. Besteht der Eindruck, dass die kandidierende Person nicht ordnungsgemäss ausgebildet wurde, muss dies im Expertenbericht festgehalten werden. Dieser Bericht wird dann von der Prüfungsleiterin QV FaBe an das MBA weitergeleitet. Kanton Bern 23
24 Stand: Merkblatt Bewertung im PkOrg Bei der Bewertung wird ausschliesslich VON DEN KRITERIEN ausgegangen! Alle Bewertungen müssen nachvollziehbar begründet werden. Kriterien Die Leistungen sind hervorragend! Die Leistungen sind übertroffen! Die Leistungen und das Verhalten liegen deutlich über den Anforderungen. Hervorragende Leistung ohne jegliche Schwankungen. Fachkompetentes Handeln und eigenständiges Denken kommen im besonderen Masse zum Ausdruck. Bewertungskriterium Vollständigkeit: Punkte 10 Alle Elemente wurden vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Die 3 Aufgaben, welche nicht in der Dokumentation behandelt werden, gelten als vollständig erfüllt sofern: Die Aufgabe von den Grobplanungen bis zum Abschluss der jeweiligen Aufgabe absolut vollständig abgeschlossen sind. Die Anforderungen werden vollumfänglich erfüllt Gute, korrekte Leistung der Kandidierenden. Die Leistungen und Verhalten entsprechen vollumfänglich den Anforderungen im Allgemeinen und sind ausgeglichen. Fachkompetentes Handeln und eigenständiges Denken sind vorhanden. Die Anforderungen werden ausreichend erfüllt. Die Leistungen und das Verhalten weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber mehrheitlich noch den Anforderungen. Fachkompetentes Handeln und eigenständiges Denken ist angemessen. Die Leistungen werden ungenügend erfüllt. Die Leistungen und das Verhalten sind ungenügend und entsprechen nicht den Anforderungen. Fehler sind deutlich erkennbar. Die Anforderungen werden deutlich ungenügend erfüllt. Es sind viele bedeutungsvolle Fehler gemacht worden, welche zur Gefährdung der betreuten Personen und zu erheblichen Störungen des Arbeitsprozesses führen. Es sind wenige angemessene Handlungen sichtbar Es sind keine angemessenen Handlungen der Lernenden sichtbar. 0 Kanton Bern 24
25 Bewertung der IPA im PkOrg Bewertung als IPA-verantwortliche Fachkraft Alle IPA-verantwortlichen Fachkräfte bewerten die Aufgaben der IPA und die Dokumentation. Dabei gibt es Folgendes zu beachten: Unmittelbar nach Abschluss der Aufgabe einer IPA oder spätestens am folgenden Tag muss die Bewertung im PkOrg 3 vorgenommen werden. Grundlage sind die handgeschriebenen Notizen, welche während der IPA gemacht wurden. Nach jeder Bewertung einer Aufgabe muss die Bewertung im PkOrg 3 gespeichert werden, sonst wird später alles gelöscht. Wird längere Zeit nichts gespeichert, loggt sich das System selber aus und alle nicht gespeicherten Einträge werden automatisch gelöscht. Bewertung kann solange geändert werden, bis signiert wurde. Expertinnen/Experten können zu jeder Zeit die Bewertung, sofern diese ins PkOrg 3 übertragen wurde, einsehen. Spätestens 3 Arbeitstage nach Abschluss der IPA muss die Bewertung abgeschlossen und signiert sein. Bitte Bewertung strukturieren: Bewertung unterteilen in Bewertung Leistungsziele/ Bewertung Kriterien (wie unser Beispiel). Es ist korrekt, wenn die/der IPA VF die Bewertung der Aufgaben/Dokumentation im PkOrg sieht, bis die Unterlagen im QV-Büro eingetroffen sind. Dokumentation wird immer unabhängig von der Bewertung der Aufgaben bewertet. In die Dokumentation dürfen keine Bemerkungen geschrieben werden. Post-it Zettel verwenden Bewertung in der Rolle als Hauptexpertin/-experte Nach der Notenbereinigung werden alle Anpassungen (Bewertungen mit angepassten Begründungen) ins PkOrg übertragen. Wurde etwas aus der Bewertung gestrichen, muss dies auch im PkOrg gelöscht werden. Das Notenblatt wird als Kontrolldruck erneut ausgedruckt. Jetzt kann überprüft werden, ob alle Bewertungen korrekt übertragen wurden. Dieses wird nur noch von der/dem HE unterschrieben. Beide Unterschriften sind bereits auf der ersten Ausgabe des Notenblattes vorhanden. In die Dokumentation dürfen keine Bemerkungen geschrieben werden. Kanton Bern 25
26 Stand: Merkblatt Präsentation/Fachgespräch Siehe auch Abschnitt 3.2 Fragen entstehen aus: Vorbereitung für Expertinnen/Experten Allen 4 Aufgaben der IPA mit den dazugehörenden Leistungszielen, Kriterien und Kompetenzen Reflexion aller 4 Aufgabe inkl. alternativer Handlungsmöglichkeiten Praxisbesuch Dokumentation Präsentation Leitbild und Konzept Fragestellungen In Anlehnung an das Handbuch für Expertinnen/Experten des EHB: Aufgabenstellungen oder Fragen können überrumpeln, verunsichern, täuschen, ablenken oder manipulieren. Darum sind einige einfache Regeln zu beachten: Das Prüfungsgespräch ist ein Gespräch zwischen zwei Fachleuten, die sich gegenseitig als solche achten; es soll kein Verhör werden. Mit einfachen und offenen Einstiegsfragen beginnen. Kurze, klare und eindeutige Fragen. Beginnt eine Frage mit wie, wer, wo, welches,, so ist sie präzis, eindeutig und klar. Umständliche und verschachtelte Aufgabenstellungen vermeiden. Was würden Sie tun, wenn das oder das verlangt würde, und Sie. Stattdessen den Sachverhalt kurz schildern und anschliessend eine kurze Aufgabe stellen. Bei Antworten, welche mit ja oder nein ausfallen, Begründung verlangen. Keine Suggestivfragen stellen. Art und Form der Fragen Taxonomiestufen nach Bloom (letztes Blatt) beachten: o K1/K2 (=wissen, verstehen) zurückhaltend verwenden. o Vermehrt K3 bis K6 (anwenden, analysieren, Synthese = kombinieren, entwickeln, Beurteilung) anwenden. Mischformen sind sinnvoll, Beispiel: 1. Frage: Zählen Sie mir 3 Punkte von Theorie X auf. 2. Frage: Wie übertragen Sie dies in den Alltag? 3. Frage: Begründen Sie mir dies. Bsp. Reflexionsfragen: 1. Frage: Sie haben bei Aufgabe 4 folgendes Vorgehen gewählt: ( ). Warum haben Sie sich für dieses Vorgehen entschieden? 2. Würden Sie bei einem nächsten Mal wieder so handeln? Warum? 3. Wie hätten Sie auch noch Handeln können? Variieren zwischen geschlossenen und offenen Fragen Fragen sind praxisbezogen Genug Reservefragen vorbereiten, beim Gespräch können Fragen gestrichen werden (im Protokoll deutlich streichen, damit klar ist, die Frage wurde nicht gestellt) Kanton Bern 26
27 Klar angeben: Nennen Sie mir 3 /nennen Sie mir 5. (erwartete Antwort quantitativ festlegen Vorbereitete Fragen an Nebenexpertin/-experten schicken, damit diese/dieser informiert ist und noch Ergänzungen machen kann Mit Nebenexpertin/-experten absprechen, wer die Protokollvorlage ans Gespräch mitbringt, damit genug Platz für das Protokollieren der Antworten eingeplant ist. Durchführung Haltung: mich interessiert, was die Kandidatin/der Kandidat weiss, nicht was sie/er nicht weiss. Ungezwungene Begrüssung, ruhige und ungezwungene Atmosphäre schaffen. Klarheit schaffen: Beide Expertinnen/Experten vorstellen, Rollen erklären (2 Personen = Schutz für Kandidatin/Kandidat), Hauptexpertin/-experte führt das Gespräch, Nebenexpertin/-experte schreibt Protokoll und beteiligt sich nicht am Gespräch. Erklären: wenn einfühlendes Verstehen (Bemerkungen wie aha, mmh, ok, nicken ) angewendet wird, hat dies keinen Zusammenhang mit der Bewertung. Prüfungsablauf erklären Gesundheitsfrage stellen (wird von Nebenexpertin/-experten dokumentiert) Wenn sich jemand krank fühlt, wird alles abgebrochen und Kandidatin/Kandidat muss umgehend zum Arzt, um ein Arztzeugnis einzuholen. Geduld bei der Beantwortung der Fragen mitbringen, Zeit lassen, nicht zu früh helfen. Bei Themawechsel dies bekanntgeben, das schafft Orientierung für Kandidatin/Kandidat. Wenn eine Frage nicht verstanden wurde, anders formulieren und allenfalls einen Denkanstoss geben. Aktives Zuhören, Aufnehmen des Gesagten, Geduld Vorteil der mündlichen Prüfung nutzen, d.h. mündliche Prüfungen sollen flexible Gespräche sein, nicht einfach blosses Abfragen. Wenn Thema nicht beherrscht wird, weiter zu den nächsten Fragen. Berichtigungen vermeiden. Bei Blackout: Zeit geben, Thema und Gesagtes aufgreifen. Neugierig sein, wenn Antwort kommt, weiterfragen: Warum so? Begründen Sie Was wäre wenn, Was würden Sie beim nächsten Mal anders machen? Was verstehen Sie unter? Abschluss: Neutral verabschieden Auf Wiedersehen! vermeiden Protokoll, siehe auch Handbuch für Expertinnen/Experten EHB, S. 22 Eine gute Dokumentation des Prüfungsverlaufes ist wichtig und gehört zur zentralen Aufgabe von Expertinnen/Experten. Wenn Unregelmässigkeiten auftreten und ein Rekurs vorliegt, steht oft Aussage gegen Aussage. Ein vollständiger Rapport über den Prüfungsverlauf mit allen Vorkommnissen und Interventionen (was/wer/wann/wie ) beugt Unklarheiten vor. Die Protokollierung bietet die Grundlage für eine objektive und faire Bewertung und erlaubt im Falle einer Beschwerde, die Notengebung nachzuvollziehen. Vorlagen von PkOrg herunterladen. Blauer oder schwarzer Kugelschreiber verwenden, Tipp-ex, Fehler oder Falsches durchstreichen, Tintenkiller sind nicht erlaubt Protokoll Präsentation und Fachgespräch wortgetreu mitschreiben Alle Punkte (Gesundheitsfrage, Beginn/Ende Präsentation sowie Fachgespräch etc.) werden dokumentiert. Kanton Bern 27
28 Aussagen wie Das habe ich noch nie gemacht! oder Keine Ahnung etc. werden festgehalten Auch Fehlantworten werden wörtlich festhalten Enthält klare und verständliche Bemerkungen (sachliche und fachliche Facts, enthält KEINE Mängel über den Lehrbetrieb) Muss nachvollziehbar sein Bewertung Bewertung wird im jeweiligen Bewertungsformular festgehalten. Es wird wohlwollend und objektiv bewertet. Jede Bewertung muss nachvollziehbar und sachlich begründet sein. Bewertungsformulare müssen von beiden Expertinnen/Experten unterschrieben werden. Kanton Bern 28
29 Kanton Bern 29
30 Merkblatt Abschluss der IPA im PkOrg für IPA-verantwortliche Fachkräfte Stand: Spätestens 3 Arbeitstage nach Abschluss der IPA müssen folgende Arbeiten erledigt sein: Formular Dokumentation Formular Arbeitsplanung/ Arbeitsjournal Bewertung der Aufgaben und der Dokumentation Fertige Dokumentation wurde von Kandidatin/ Kandidat auf PkOrg geladen und signiert Ausgefülltes Formular wurde von IPA-VF eingescannt und auf PkOrg geladen Diese muss im PkOrg abgeschlossen und signiert sein Stand: Merkblatt Checkliste Wer bringt was an die Notenbereinigung? Formular Wer Aufgabenstellung Arbeitsplan/Arbeitsjournal Dokumentation Bewertung Aufgaben Notizen zur Bewertung von IPA VF Hauptexpertin/-experte Original: IPA-verantwortliche Fachkraft Dieses wird nach der Notenbereinigung an die/den HE übergeben IPA-verantwortliche Fachkraft, darf anschliessend vernichtet werden Hauptexpertin/-experte Anpassungen werden von Hand direkt ins Formular geschrieben und von allen Anwesenden unterschrieben. Die/der HE überträgt alle Anpassungen direkt ins PkOrg. Die IPA VF bewahrt diese vertraulich während 1 Jahr auf. Kanton Bern 30
31 Stand: Merkblatt Abschluss der IPA im PkOrg für Expertinnen/Experten An der Notenbereinigung wurden verschiedene Dokumente (siehe Merkblatt Wer bringt was an die Notenbereinigung? der/dem HE übergeben. Die Originale müssen in einem verschlossenen Couvert während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt werden. Die/der HE überträgt die an der Notenbereinigung vorgenommenen Anpassungen zur Bewertung der Aufgaben/Dokumentation direkt ins PkOrg. Es dürfen keine zusätzlichen Bemerkungen gemacht werden. Das System registriert, wer die Bewertung angepasst hat. Formulare Bemerkungen Wo hinterlegen? Aufgabenstellung - Arbeitsplan/Arbeitsjournal Bewertung Aufgaben Dokumentation Bewertung Dokumentation Protokoll Präsentation/ Fachgespräch Bewertung Präsentation Bewertung Fachgespräch Protokoll Praxisbesuch Wurde von IPA-VF eingescannt und auf PkOrg geladen Nach Notenbereinigung angepasstes Formular mit Unterschriften Anpassungen der Notenbereinigung werden von HE ins PkOrg übertragen Wurde von Kandidatin/ Kandidat aufs PkOrg geladen Nach Notenbereinigung angepasstes Formular mit Unterschriften Anpassungen der Notenbereinigung werden von HE ins PkOrg übertragen Handgeschrieben mit Unterschriften Original wird von HE eingescannt und auf PkOrg geladen Handgeschrieben mit Unterschriften Bewertungen werden von HE ins PkOrg übertragen Handgeschrieben mit Unterschriften Bewertungen werden von HE ins PkOrg übertragen Wird auf dem Computer ausgefüllt und auf PkOrg geladen Wird vernichtet, ist im PkOrg hinterlegt Original: wird von HE während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt Original mit Unterschriften: wird von HE während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt Wird vernichtet, ist im PkOrg hinterlegt Original mit Unterschriften: wird von HE während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt Original mit Unterschriften: wird von HE während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt Original mit Unterschriften: wird von HE während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt Original mit Unterschriften: wird von HE während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt Wird vernichtet bzw. nicht ausgedruckt, ist im PkOrg hinterlegt Notenblatt Notizen zur Bewertung der IPA-VF Von Hand ausgefüllt und von beiden Expertinnen/Experten unterschrieben Handgeschrieben, wurden von IPA-VF auf PkOrg geladen oder werden während 1 Jahr von IPA-VF aufbewahrt Original mit Unterschriften: wird von HE während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt Original mit Unterschriften: wird von IPA-VF während 1 Jahr vertraulich aufbewahrt Bitte umblättern Kanton Bern 31
32 Expertenbericht Dieser wird nur noch direkt ins PkOrg eingetragen (beim Feld Mängel in der Ausbildung ) - Kanton Bern 32
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