Gefährliche Arbeiten oder Arbeiten mit einem hohen Gefahrenpotenzial

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1 Gefährliche Arbeiten oder Arbeiten mit einem hohen Gefahrenpotenzial Begleitende Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Lernende zwischen 15 und 18 Jahren Aufgaben der Kantone in Betrieben mit Berufen Gefährliche Arbeiten Die Kantone haben grundsätzlich zwei Aufgaben, welche in Zukunft vorgenommen werden: zum 31. Juli 2019: Die kantonalen Behörden müssen die bestehenden Bildungsbewilligungen, überprüfen Für die Erteilung von Bildungsbewilligungen in Berufen mit gefährlichen Arbeiten Die kantonalen Behörden müssen bei neuen Bildungsbewilligungen, die begleitenden Massnahmen überprüfen und das Arbeitsinspektorat anhören

2 Umsetzung Änderung der ArGV 5 Vorgabe ArGV 5 ab Inkraftsetzung Erarbeitung der Begleitmassnahmen durch OdA Erarbeitung der Begleitmassnahmen durch OdA Effektiver Ablauf Pilotprojekt durch SBFI Erste Berufe haben bewilligte Begleitmassnahmen (Anhang zum Bildungsplan) Start der Überprüfung der bestehenden Bildungsbewilligungen durch die Kantone: b Ab Erarbeitung der Begleitmassnahmen durch OdA Überprüfung der Bildungsbewilligungen durch die Kantone Überprüfung der Bildungsbewilligungen durch die Kantone Keine Ausbildung von Lernenden unter 18 Jahren, wenn Begleitmassnahmen nicht erfüllt sind Informationsveranstaltung Deklaration der Betriebe Überprüfung vor Ort Ev. Frist für Anpassung setzen Bestätigung der Bildungsbewilligung resp. Beschränkung ab 18 J. Neue Bildungsbewilligungen nur, wenn Begleitmassnahmen erfüllt sind. Normalbetrieb mit erhöhtem Fokus auf Arbeitssicherheit der Lehrbetriebe Herabsetzung des Mindestalters zur Ausführung von gefährlichen Arbeiten auf 15 Jahre Art. 4 der ArGV 5 / Änderung vom 1. August 2014 Begleitende Massnahmen - Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz - Der Bildungsplan ist auf gefährliche Arbeiten zu überprüfen, diese sind dann aufzulisten - Lernende müssen durch eine Fachkraft speziell ausgebildet, begleitet und überwacht werden, wenn gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. 2015, Seite 4 2

3 Mengengerüst - Gemäss SBFI Berufsliste gibt es ca. 160 Berufe; mit Schwerpunkten und Fachrichtung ca Im Kanton Zürich sind das ca Betriebe - Besuch nach Genehmigung des SBFI innert 24 Monaten - Pro Betrieb rechnen wir mit ca. 3 Stunden Besprechungs- und Überprüfungszeit. Umsetzung der Betriebsbesuche Variante 1: Reine Selbstdeklaration ohne Stichprobenbesuche Variante 2: Besuch aller Lehrbetriebe mit aktiver Bildungsbewilligung Variante 3: Deklaration mit Stichprobenkontrolle Überprüfung der Einhaltung der begleitenden Massnahmen mittels Selbstdeklaration Stichprobenweise Überprüfung durch Betriebsbesuch bei ca. 25 % der Betriebe. Die Auswahl der Betriebe erfolgt aufgrund von Auffälligkeiten (z.b. hohe Zahl an Lehrvertragsauflösungen, niedrige Erfolgsquote beim Qualifikationsverfahren). Die Bildungsbewilligung wird aufgrund der Selbstdeklaration resp. des Betriebsbesuchs bestätigt. 2015, Seite 6 3

4 Wie kommen wir zu den Berufsbildenden / zu den Betrieben? Schreiben an alle Betriebe, welche Berufe mit gefährlichen Arbeiten ausbilden Versand der Dokumente «Begleitende Massnahmen der OdA» Versand des Deklarationsformulars Schreiben mit Informationen über den Ablauf der Kontrolle Informationsveranstaltung Moderierte Information über die begleitenden Massnahmen Erklärungen über die Deklaration Ablauf der Kontrolle wird erklärt Fragen und Antworten Wir erachten die Informationsveranstaltung als gewinnbringend und effizient 2015, Seite 7 Ablauf der Überprüfung der Bildungsbewilligung Informationsveranstaltung Dauer: ca. 3 ½ Stunden Ziel: Aufzeigen wie die Umsetzung der begleitenden Massnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz vorgenommen wird und Erklärung über den Ablauf der Überprüfung durch die kantonale Behörde. Referenten: - Vertreter der Organisation der Arbeitswelt OdA - Fachpersonen der kantonalen Behörde /Betriebliche Bildung 2015, Seite 8 4

5 Formular Deklaration 2015, Seite 9 Ressourcen Um die finanziellen Auswirkungen abschätzen zu können wird für die Überprüfung einer bestehenden Bildungsbewilligung von Betrieben, die in Berufen mit gefährlichen Arbeiten ausbilden, 3 Stunden à Fr gerechnet. Hochrechnung für 1000 Lehrbetriebe: Variante 1: 15% Stelle Berufsinspektor; 10% Administration Variante 2: 60% Stelle Berufsinspektor, 35% Administration Variante 3: 25% Stelle Berufsinspektor 15% Administration Die Stellen werden zum 31. Juli 2019 benötigt (Ende der Überprüfung der bestehenden Bildungsbewilligungen). 2015, Seite 10 5

6 Unterstützung der Kantone durch die SBBK/SBFI Erstellen von drei Videofilmen (Idee von Massiv Open Online Course) als Hilfsmittel für die Betriebe Was heisst Schulung/Ausbildung im Betrieb Was versteht man unter Anleitung durch eine Fachkraft Wie sieht die Überwachung durch eine Fachkraft aus Mit diesen Videofilmen, welche über einen LINK abrufbar wären, erhalten die Betriebe Hinweise, wie diese begleitenden Massnahmen umgesetzt werden können. 2015, Seite 11 6

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