Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung
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- Lars Kaiser
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1 Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung WEGLEITUNG zur Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung für Textilmeisterin/Textilmeister 1 ALLGEMEINES 1.1 Grundlagen Die Ausführungen dieser Wegleitung beziehen sich auf die Prüfungsordnung vom 18. März 2008 über die Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung für Textilmeisterin/Textilmeister. Die Wegleitung ergänzt die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für Textilmeisterin und Textilmeister vom 18. März Adressaten Sie richtet sich in erster Linie an: a) Kandidatinnen und Kandidaten, die sich der Höheren Fachprüfung unterziehen wollen b) Schulen, die eine Vorbereitung zur Höheren Fachprüfung anbieten c) die von der QS-Kommission ernannten Expertinnen und Experten Die Wegleitung hilft den Kandidatinnen und Kandidaten, Schulen, Ausbildnerinnen und Ausbildnern in den Firmen sowie Expertinnen und Experten, die Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung optimal zu gestalten. 2 VORAUSSETZUNGEN Module Der erfolgreiche Abschluss aller Module ist Voraussetzung zur Abschlussprüfung. Über die Gleichwertigkeit eines anderen Vorbereitungskurses entscheidet die QS-Kommission. Seite 1 von 5
2 Der Vorbereitungskurs für die HFP beinhaltet folgende Module a) Grundlagen-Modul Allgemeine Technik / Textilkunde b) Fachtechnik-Modul gemeinsam / fachspezifisch c) Betriebswirtschafts-Modul Betriebs- / Mitarbeiterführung Die Details über den Vorbereitungskurs, wie Ausbildungsinhalte und Kursreglement sind der Webseite der Schweizerischen Textilfachschule STF unter zu entnehmen. 3 ABSCHLUSSPRÜFUNG 3.1 Diplomarbeit Eine schriftliche Diplomarbeit ist die Grundlage und gilt als Teil der Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung ist eine mündliche Prüfung, die die Präsentation der Diplomarbeit und vertiefende Fragen zur Diplomarbeit beinhaltet. Ziel der Diplomarbeit ist es, eine praxisbezogene Problemstellung seines aktuellen Arbeitgebers der Textil- und Bekleidungsindustrie zu analysieren, Ziele zu formulieren sowie Lösungsmöglichkeiten und deren Folgen und Konsequenzen aufzuzeigen. Die Diplomarbeit ist eine fächerübergreifende Fallstudie und vernetzt die nachgewiesenen Modulabschlüsse. Bei Kandidatinnen oder Kandidaten, welche zur Zeit der höheren Fachprüfung in keiner Firma tätig sind, entscheidet die QS-Kommission über die Art und den Ort für die Durchführung der Diplomarbeit. Das Thema stützt sich auf einen praxisbezogenen, fachübergreifenden Fall inklusive betriebswirtschaftlichen Aspekten. 3.2 Inhalt Die Kandidatin oder der Kandidat wählt das Thema der Diplomarbeit in Zusammenarbeit mit dem Betrieb anhand inhaltlich verbindlicher Kriterien. Vor der Erarbeitung reicht sie/er das Thema und eine Zielformulierung der QS-Kommission zur Genehmigung ein. Die zuständigen Expertinnen und Experten definieren zusammen mit der Kandidatin/dem Kandidaten und der/dem Fachvorgesetzten der Firma die definitiven Inhalte der Abschlussarbeit. Bei Kandidatinnen oder Kandidaten, welche zur Zeit der HFP in keiner Firma tätig sind, entscheidet die QS-Kommission und die zuständigen Expertinnen/Experten. Die Diplomarbeit muss nach vorgegebenen Kriterien strukturiert sein und wird auch entsprechend beurteilt (Details siehe unter 3.4 und 4.4) Seite 2 von 5
3 3.3 Planung Eine genaue Arbeitsplanung mit einzelnen Schritten und zeitlichem Rahmen muss festgelegt und bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Diplomarbeit schriftlich vorgelegt werden. Fragen wie, Wo finde ich Informationen?, Welche Arbeitsmethoden und Hilfsmittel will ich einsetzen?, Wie organisiere ich mich? oder Wann soll das persönliche Beratungsgespräch stattfinden? erleichtern das Vorgehen und helfen bereits bei der Planung der Arbeit. 3.4 Form, Umfang und Gliederung Die Diplomarbeit ist strukturiert aufgebaut und ermöglicht es, den Gedanken der Kandidatin/des Kandidaten zu folgen. Inhaltsverzeichnis, Einführung, Einteilung in Unterthemen und Abschnitte, Zusammenfassung und eine allgemeine Darstellung sind daher zwingend erforderlich. Die schriftliche Diplomarbeit wird einheitlich in A4-Format, Schrift Arial 11 Punkt verfasst. Sie umfasst ca Seiten. Die Diplomarbeit ist in zwei gleichwertigen Exemplaren gebunden und unterschrieben einzureichen. Diese Exemplare bleiben bei der QS- Kommission. Die Arbeit muss sinnvoll strukturiert und gegliedert werden. 1. Thema und Bedeutung - Einführung ins Thema, persönlicher Bezug 2. Analyse und Thematik - Fragestellungen, Thesen, Ideen, Vorschläge 3. Bearbeitung des Themas - Fachtechnische Aspekte, Erkenntnisse, Konsequenzen - Betriebswirtschaftliche Aspekte, Erkenntnisse, Konsequenzen, 4. Umsetzung in die Praxis: - Realisierung und Durchführbarkeit, Ergebnisse, Beurteilung, Konsequenzen, Ausblick 5. Rückblick: - Zusammenfassung, Literaturliste/Quellenverzeichnis, Anhang 3.5 Autorenschaft Durch die Unterschrift bezeugt die Kandidatin/der Kandidat, dass es ihre/seine persönliche Arbeit ist. Nicht selber erarbeitete Gedanken, Daten und Zitate, Statistiken dürfen unter Angabe der Quelle verwendet werden. 3.6 Ablauf Nach Ausschreibung der HFP, setzt die QS-Kommission den Termin für die Eingabe des Themas fest. Nach der Bestätigung des Themas und der Einreichung der Planung hat die Kandidatin oder der Kandidat 12 Wochen Zeit, um die Diplomarbeit zu erstellen und diese einzureichen. Seite 3 von 5
4 Die QS-Kommission setzt die Termine für die Abgabe der Diplomarbeit fest (mind. 2 Wochen vor Beginn der Abschlussprüfung). Es gilt das Datum des Poststempels. Nichteinhalten dieses Termins schliesst die Teilnahme an der Abschlussprüfung aus. Die Kandidatin/der Kandidat hat während der Erstellung der Diplomarbeit Anspruch auf ein persönliches Beratungsgespräch mit einem der beiden zuständigen Expertinnen oder Experten. Die Abschlussprüfung wird auch bei Anmeldung nur einer Kandidatin oder eines Kandidaten durchgeführt. 4 QS-KOMMISSION und EXPERTEN 4.1 Zusammensetzung der QS-Kommission Die QS-Kommission wird bei jeder höheren Fachprüfung neu zusammengesetzt und/oder bestätigt. Sie konstituiert sich selbst. Die QS-Kommission setzt sich zusammen aus: a) 1 Vertretung der Trägerschaft b) Je 1 Vertretung der einzelnen Fachbereichen (Chefexperten): Spinnerei/Zwirnerei, textile Flächen, Veredlung c) 1 Delegation der Ausbildungsstätte 4.2 Aufgaben Die Aufgaben der QS-Kommission sind in Ziffer 2.2 der Prüfungsordnung geregelt. 4.3 Abschlussprüfung a) An der Abschlussprüfung wird die Diplomarbeit vor mindestens zwei anwesenden Expertinnen/Experten mündlich präsentiert. b) Die reine Präsentationszeit beträgt 30 Minuten. Es ist möglich, zur Unterstützung der Präsentation audiovisuelle Mittel einzusetzen. c) Zur Präsentation gehören zusätzlich 30 Minuten für ergänzende Fragen durch das zuständige Experten-Team in Form eines Fachgesprächs. d) Der Prüfungsteil 3 wird durch ein weiteres Experten-Team geprüft und umfasst allgemeine textiltechnische, betriebswirtschaftliche und führungsspezifische Aspekte, wobei mindestens die Hälfte der Fragen aus dem Fachgebiet der Kandidatin oder des Kandidaten stammen soll. Seite 4 von 5
5 Prüfungsteil Art der Prüfung Zeit Gewichtung Prüfungsteil 1 - Diplomarbeit* / selbständige Arbeit (praktisch / schriftlich) 12 Wochen 40% Prüfungsteil 2 - Präsentation - Fachfragen zu Präsentation (mündlich) 30 Min. 30 Min. 30% Prüfungsteil 3 - Fachgespräch allgemein (mündlich) 60 Min. 30% Total 120 Min. * die Diplomarbeit muss mindestens 2 Wochen vor der Abschlussprüfung (Präsentation) abgegeben werden. 4.4 Beurteilungskriterien a) Methodischer Aufbau Ausgangslage und Problemstellung sind klar formuliert und übersichtlich. Die Fragestellung wird klar begründet; das Thema ist sehr gut umschrieben und kurz gefasst. Der Inhalt ist klar und logisch strukturiert (siehe auch unter 3.4). Zielsetzungen sind kurz gefasst und haben eine klare Struktur. Das Vorgehen ist wohl überlegt, dient als Leitfaden. b) Fachliche Inhalte Fachwissen ist vorhanden. Die beschriebene Thematik wurde fachlich korrekt umgesetzt. Zwischenschritte/-resultate sind nachvollziehbar und wurden festgehalten. Lösungsansätze und Entscheidungen werden plausibel begründet. Erkennbare Schritte zur Erweiterung der persönlichen Handlungskompetenz sind dokumentiert. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Kosten wurden berücksichtigt. Ökologische Betrachtung / Wirkung wurde berücksichtigt. c) Formale Qualität (siehe auch 3.4) Die gewählte Sprache ist klar und deutlich Gute Nutzung des limitierten Zeitbudgets Umfang, Darstellung und Gestaltung sind ausgewogen Sinnvolle Schwerpunktsetzung Der Aufbau ist harmonisch (adressatgerechte Hinführung zum Thema, übersichtliche Abhandlung der Hauptpunkte, abrundende Schlussgedanken) und ist klar gegliedert; der rote Faden ist jederzeit erkennbar. Seite 5 von 5
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