Richtlinien zur Vergabe von AUSZEICHNUNGEN des Landesverbandes Niederösterreich (NÖKB) des Österreichischen Kameradschaftsbundes (Ordensstatut des NÖKB) Beschlossen bei der Landestagung des NÖKB am 18. Oktober 2009 in Altlengbach - mit diesen Bestimmungen werden alle bisher ergangenen Bestimmungen außer Kraft gesetzt. Erstellt von Landesordensreferent Vzlt Johann HEHER, ST. PÖLTEN Seite 1
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1.1. Auszeichnungen des Österreichischen Kameradschaftsbundes, Landesverband NÖ, im Sinne dieser Richtlinien sind: 1. Auszeichnungen des Orts-/Stadtverbandes 2. Anerkennungs- und Erinnerungszeichen 3. Auszeichnungen des Landesverbandes 1.2. Personen, denen eine Auszeichnung verliehen worden ist, haben eine Verleihungsurkunde zu erhalten. 1.3. Diese Personen sind berechtigt, sich als Besitzer der ihnen verliehenen Auszeichnung unter Anführung der verliehenen Stufe zu bezeichnen und diese Auszeichnung zur Verbands- oder Zivilkleidung und Uniform zu tragen. Für Uniformträger sind die Tragevorschriften und Tragegenehmigung der jeweiligen Institution (Bundesheer, Polizei, Feuerwehr, etc.) maßgebend. 1.4. Die verliehenen Auszeichnungen gehen in das Eigentum des Ausgezeichneten über. Sie dürfen von anderen Personen nicht getragen und zu Lebzeiten des Eigentümers nicht an andere Personen übereignet werden. 1.5. Die mit der Vollziehung dieses Ordensstatuts betrauten Personen dürfen zur Wahrnehmung der ihnen jeweils übertragenen Aufgaben nichtsensible personenbezogene Daten verarbeiten. 1.6. Die in den vorliegenden Richtlinien verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen. (Bei der Verwendung der Bezeichnung Kameraden sind auch die Kameradinnen inkludiert.) 1.7. Frauen und Männer können alle Auszeichnungen in gleicher Form verliehen bekommen. Einzig die Ehrenbrosche ist ausschließlich für Frauen vorgesehen. 1.8. Die mit der Verleihung der Auszeichnungen verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. 1.9. Jede Stufe einer Auszeichnung kann nur einmal an eine Person verliehen werden. 1.10. Der Orts-/Stadtverband und die Hauptbezirksobmänner haben über die verliehenen Orden, Ehrenzeichen, Anerkennungs- und Erinnerungszeichen Aufzeichnungen zu führen. Seite 2
2. Abschnitt Auszeichnungen Langjährige treue Mitgliedschaft sowie besondere Verdienste im Österreichischen Kameradschaftsbund/ Landesverband NÖ sind durch die Verleihung einer Auszeichnung zu würdigen. 2.1. Für besondere Verdienste um den Orts-/Stadtverband: Ortsmedaille in Bronze (OMb) Ortsmedaille in Silber (OMs) Ortsmedaille in Gold (OMg) 2.2. Anerkennungs- und Erinnerungszeichen: Reservistenehrenschild (ResES) Medaille in Bronze für 25-jährige Mitgliedschaft (Med25) Medaille in Silber für 40-jährige Mitgliedschaft (Med40) Medaille in Gold für 50-jährige Mitgliedschaft (Med50) Medaille in Gold für 60-jährige Mitgliedschaft (Med60) 2.3. Besondere Verdienste um den Landesverband können gewürdigt werden durch Landesmedaille in Silber (LMs) Landesmedaille in Gold (LMg) Landesverdienstkreuz in Silber (LVKs) Landesverdienstkreuz in Gold (LVKg) Landesehrenkreuz in Silber (LEKs) Landesehrenkreuz in Gold (LEKg) Landesehrenkreuz in Gold mit Schwertern (LEKgmS) Großes Ehrenzeichen des Landesverbandes in Silber (GrEZs) Großes Ehrenzeichen des Landesverbandes in Gold (GrEZg) 2.4. Besondere Verdienste von Frauen um den Orts-/Stadtverband oder Landesverband können zusätzlich durch die Überreichung einer Ehrenbrosche (EB) gewürdigt werden. Seite 3
3. Abschnitt Durchführungsbestimmungen 3.1. Die Würdigung von Personen, die sich besondere Verdienste um das Ansehen des Orts-/ Stadtverbandes, Bezirksverbandes, Hauptbezirksverbandes oder Landesverbandes erworben haben, kann durch die Verleihung der Ortsmedaille in Bronze (OMb) Ortsmedaille in Silber (OMs) Ortsmedaille in Gold (OMg) erfolgen. Die Verleihung der Orts-/Stadtverbands-Medaille obliegt dem Vorstand des zuständigen Orts-/ Stadtverbandes. Zwischen der Verleihung der einzelnen Stufen der Ortsmedaille müssen mindestens 3 Jahre Wartefrist sein (=Interkalarfrist). 3.2. Die Würdigung von langjähriger treuer Mitgliedschaft kann durch die Verleihung von Medaille in Bronze für 25-jährige Mitgliedschaft (Med25) Medaille in Silber für 40-jährige Mitgliedschaft (Med40) Medaille in Gold für 50-jährige Mitgliedschaft (Med50) Medaille in Gold für 60-jährige Mitgliedschaft (Med60) erfolgen. Die Verleihung dieser Anerkennungs- und Erinnerungszeichen obliegt dem zuständigen Obmann des Orts-/Stadtverbandes. Die Verleihung von Anerkennungs- und Erinnerungszeichen ist an keine Interkalarfrist gebunden und löst auch keine aus. 3.2.1 Die Mitgliedschaft im ÖKB beginnt mit dem Beitritt. 3.2.2 Auf das Reservistenehrenschild hat jedes Mitglied des Österreichischen Kameradschaftsbundes NÖ Anspruch, das seinen Wehrdienst geleistet hat. 3.3. Die Würdigung von Personen, die sich besondere Verdienste um das Ansehen des Orts-/ Stadtverbandes, Bezirksverbandes, Hauptbezirksverbandes oder Landesverbandes erworben haben, kann durch die Verleihung der Landesmedaille in Silber (LMs) Landesmedaille in Gold (LMg) Landesverdienstkreuz in Silber (LVKs) Landesverdienstkreuz in Gold (LVKg) erfolgen. Die Verleihung dieser Landesauszeichnungen kann nur in dieser Reihenfolge auf Antrag des zuständigen Vorstandes des Orts-/Stadtverbandes, Bezirksvorstandes, Hauptbezirksvorstandes, Seite 4
Vizepräsidenten, erweiterten Präsidiums oder Landesverbandes erfolgen. Der Antragsteller hat sich zu vergewissern, dass die beantragte Person bereits mit der Ortsmedaille in Gold ausgezeichnet wurde. Des Weiteren ist eine Wartefrist (=Interkalarfrist) von 3 Jahren seit der Verleihung der Ortsmedaille in Gold (OMg) sowie zwischen den einzelnen Stufen vorgesehen. 3.4. Die Würdigung von Personen, die sich besondere Verdienste um das Ansehen des Orts-/ Stadtverbandes, Bezirksverbandes, Hauptbezirksverbandes oder Landesverbandes erworben haben, kann durch die Verleihung des Landesehrenkreuzes in Silber (LEKs) Landesehrenkreuzes in Gold (LEKg) Landesehrenkreuzes in Gold mit Schwertern (LEKgmS) erfolgen. Diese Auszeichnungen sind für die Mitglieder des ÖKB sowie für Persönlichkeiten aus Bundesheer, Exekutive, Politik, Wirtschaft und öffentlichem Leben, die sich ganz besonders um die Verwirklichung der Ziele des Österreichischen Kameradschaftsbundes verdient gemacht haben, vorgesehen. Die Verleihung dieser Landesauszeichnungen kann nur in dieser Reihenfolge auf Antrag des zuständigen Vorstandes des Orts-/Stadtverbandes, Bezirksvorstandes, Hauptbezirksvorstandes, Vizepräsidenten, erweiterten Präsidiums oder Landesvorstandes erfolgen. Der Antragsteller hat sich zu vergewissern, dass die beantragte Person bereits mit dem Landesverdienstkreuz in Gold (LVKg) ausgezeichnet wurde. Des Weiteren ist eine Wartefrist (=Interkalarfrist) von 3 Jahren seit der Verleihung mit dem Landesverdienstkreuz in Gold (LVKg) sowie zwischen den einzelnen Stufen vorgesehen. 3.5. Die Würdigung von Personen, die sich besondere Verdienste um das Ansehen des Landesverbandes NÖ und des Österreichischen Kameradschaftsbundes erworben haben, kann durch die Verleihung des Großen Ehrenzeichens des Landesverbandes NÖ in Silber (GrEZs) Großen Ehrenzeichens des Landesverbandes NÖ in Gold (GrEZg) erfolgen. Diese Ehrenzeichen sind für die Landesfunktionäre des ÖKB sowie für Persönlichkeiten aus Bundesheer, Exekutive, Politik, Wirtschaft und öffentlichem Leben, die sich ganz besonders um die Verwirklichung der Ziele des Österreichischen Kameradschaftsbundes verdient gemacht haben, vorgesehen. Der Antragsteller hat sich zu vergewissern, dass die beantragte Person bereits mit dem Landesehrenkreuz in Gold mit Schwertern (LEKgmS) ausgezeichnet wurde. Des Weiteren ist eine Wartefrist (=Interkalarfrist) von 5 Jahren seit der Verleihung des Landesehrenkreuzes in Gold mit Schwertern (LEKgmS) sowie zwischen den einzelnen Stufen vorgesehen. Seite 5
Die Verleihung kann nur in der Reihenfolge Großes Ehrenzeichen des Landesverbandes NÖ in Silber (GrEZs) Großes Ehrenzeichen des Landesverbandes NÖ in Gold (GrEZg) erfolgen. Für die Verleihung des Großen Ehrenzeichens des Landesverbandes in Silber ist ein Beschluss des Landesvorstandes erforderlich. Für die Verleihung des Großen Ehrenzeichens des Landesverbandes in Gold ist ein einstimmiger Beschluss des Landesvorstandes erforderlich. 3.6. Besondere Verdienste von Frauen (auch solche, die nicht Mitglied des ÖKB sind) um den Orts-/ Stadtverband oder Landesverband können durch die Verleihung einer Ehrenbrosche (EB) gewürdigt werden. Die Verleihung der Ehrenbrosche berührt keine Wartefristen (keine Interkalarfrist). 3.7. Die Verleihung der Landesauszeichnung und der Ehrenbrosche erfolgt auf Antrag des zuständigen Vorstandes des Orts-/Stadtverbandes, Bezirksvorstandes, Hauptbezirksvorstandes, Vizepräsidenten, erweiterten Präsidiums oder Landesvorstandes NÖ. 3.8. Anträge sind mindestens 3 Monate vor Verleihungsdatum schriftlich dem Landesbüro vorzulegen. 3.9. Die Anträge um Auszeichnungen, Anerkennungs- und Erinnerungszeichen haben ausschließlich mit den vom Landesverband erstellten Formblättern zu erfolgen. 3.10. Anträge für Landesauszeichnungen sind durch den Hauptbezirksobmann und den Vizepräsidenten zu unterzeichnen. 3.11. Ausnahmen können durch den Landesvorstand beschlossen werden. Seite 6
4. Abschnitt Trageweise Die im Folgenden genannten Punkte beziehen sich ausschließlich auf das Tragen von Auszeichnungen zur Zivilkleidung und Vereinskleidung. Uniformträger müssen die Tragevorschriften ihrer Organisation einhalten. 4.1. Alle Auszeichnungen an einem Dreiecksband sind an der linken Körperseite zu tragen, beginnend mit der höchsten Auszeichnung von der Körpermitte nach außen. 4.2. Steckauszeichnungen des ÖKB sind auf der linken Körperseite zu tragen. Es dürfen höchstens drei Stück und immer nur die höchste Auszeichnung einer Art angelegt werden. Zwei Auszeichnungen werden übereinander, drei in der Art eines nach oben spitzen Dreiecks getragen. Auszeichnungen der Republik Österreich und der Bundesländer haben Vorrang vor denen des ÖKB. Auszeichnungen des ÖKB haben immer Vorrang vor denen anderer Organisationen wie ÖSK, RK,... 4.3. Es darf immer nur die höchste Stufe einer Auszeichnung getragen werden. Das Tragen mehrerer Klassen der Medaille für langjährige treue Mitgliedschaft/Kameradschaft und mehrerer Medaillen für Verdienste sowie Landesverdienst- und Landesehrenkreuze ist nicht zulässig. 4.4. Es dürfen nur die Volldekoration (Ordensschnalle) oder eine Bandspange (Ordensspange) oder Miniaturen getragen werden. Einer Vermischung von zwei oder allen drei Trageweisen ist nicht zulässig. 4.5. Funktionärsschilder sind einheitlich auf der linken Körperseite oberhalb der Bandspange und oberhalb der Volldekoration zu tragen. 4.6. Leistungsabzeichen vom ÖKB und auch andere sind generell an der rechten Körperseite zu tragen (Reservistenehrenschild, Leistungsabzeichen vom hl. Martin, Leistungsabzeichen des LV NÖ, usw.). 4.7. Die Ehrenbrosche (EB) wird von Damen in der Art einer Brosche an der linken Brustseite, oder an einem Halstuch angesteckt getragen. 4.8. Die Ordensschnalle besteht aus maximal zehn Auszeichnungen (Dreiecksband mit Behang). 4.9. Die Ordenspange sollte höchstens aus 5 Reihen bestehen und eine Reihe darf maximal drei Bandstreifen umfassen (= 15 Orden). Seite 7
5. Abschnitt Beschreibung der Auszeichnungen, Anerkennungs- und Erinnerungszeichen 5.1. Ortsmedaille in Bronze (OMb): Kleinod: Kreisrund Bronze, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift Für besondere Verdienste, umrahmt von einem oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite zeigt das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschaftsbund Niederösterreich. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, gelb blau gespalten 5.2. Ortsmedaille in Silber (OMs): Kleinod: Kreisrund Silber, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift Für besondere Verdienste, umrahmt von einem oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite zeigt das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschaftsbund Niederösterreich. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine silberne Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, gelb blau gespalten 5.3. Ortsmedaille in Gold (OMg): Kleinod: Kreisrund Gold, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift Für besondere Verdienste, umrahmt von einem oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite zeigt das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschaftsbund Niederösterreich. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine goldene Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, gelb blau gespalten 5.4. Reservistenehrenschild (ResES): Golden eingefasster Emailrundschild, 36 mm breit und 56 mm hoch, rot - weiß - rot, mit der Aufschrift ÖKB im oberen Schildesdrittel und in der Schildesmitte das golden bordierte, eingefasste Emblem des NÖKB 5.5. Medaille in Bronze für 25-jährige Mitgliedschaft (Med25): Kleinod: Kreisrund Bronze, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift 25, umrahmt von einem oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite zeigt das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschafsbund Niederösterreich. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, gelb blau gespalten, aufgelegt in Bronze die Ziffer 25 in einem oben offenen Lorbeerkranz 5.6. Medaille in Silber für 40-jährige Mitgliedschaft (Med40): Kleinod: Kreisrund Silber, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift 40, umrahmt von einem oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite zeigt das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschafsbund Niederösterreich. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine silberne Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, gelb blau gespalten, aufgelegt in Silber die Ziffer 40 in einem oben offenen Lorbeerkranz Seite 8
5.7. Medaille in Gold für 50-jährige Mitgliedschaft (Med50): Kleinod: Kreisrund Gold, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift 50, umrahmt von einem oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite zeigt das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschafsbund Niederösterreich. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine goldene Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, gelb blau gespalten, aufgelegt in Gold die Ziffer 50 in einem oben offenen Lorbeerkranz 5.8. Medaille in Gold für 60-jährige Mitgliedschaft (Med60): Kleinod: Kreisrund Gold, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift 60, umrahmt von einem oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite zeigt das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschafsbund Niederösterreich. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine goldene Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, gelb blau gespalten, aufgelegt in Gold die Ziffer 60 in einem oben offenen Lorbeerkranz 5.9. Landesmedaille in Silber (LMs): Kleinod: Kreisrund Silber, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschafsbund Niederösterreich, die Rückseite der Medaille zeigt die Aufschrift Für besondere Verdienste in einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine silberne Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, jeweils 8 mm breite Streifen blau-gelb-blau-gelb-blau 5.10. Landesmedaille in Gold (LMg): Kleinod: Kreisrund Gold, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille das Niederösterreichische Landeswappen mit der Umschrift Landeskameradschafsbund Niederösterreich, die Rückseite der Medaille zeigt die Aufschrift Für besondere Verdienste in einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine goldene Öse hergestellt. Band: 40 mm breit, jeweils 8 mm breite Streifen blau-gelb-blau-gelb-blau 5.11. Landesverdienstkreuz in Silber (LVKs) Das Kreuz ist von einem silbernen Eichenlaubkranz unterlegt. Durchmesser des Kreuzes: 50 mm Die Verbindung des Kreuzes mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine silberne Öse hergestellt. Rückseite glatt Band: 40 mm breit, jeweils 8 mm breite Streifen blau-gelb-blau-gelb-blau 5.12. Landesverdienstkreuz in Gold (LVKg) Das Kreuz ist mit einem goldenen Eichenlaubkranz unterlegt. Durchmesser des Kreuzes: 50 mm Die Verbindung des Kreuzes mit dem dreieckig gefaltet Band wird durch eine goldene Öse hergestellt. Rückseite glatt Band: 40 mm breit, jeweils 8 mm breite Streifen blau-gelb-blau-gelb-blau Seite 9
5.13. Landesehrenkreuz in Silber (LEKs): Das Kreuz ist von einem silbernen Eichenlaubkranz unterlegt. Durchmesser des Kreuzes: 50 mm Auf der Rückseite befindet sich eine senkrechte Nadel. 5.14. Landesehrenkreuz in Gold (LEKg): Das Kreuz ist von einem goldenen Eichenlaubkranz unterlegt. Durchmesser des Kreuzes: 50 mm Auf der Rückseite befindet sich eine senkrechte Nadel. 5.15. Landesehrenkreuz in Gold mit Schwertern (LEKgmS): Das Kreuz ist mit einem goldenen Eichenlaubkranz und gekreuzten Schwertern unterlegt. Durchmesser des Kreuzes: 50 mm Auf der Rückseite befindet sich eine senkrechte Nadel. 5.16. Großes Ehrenzeichen des Landesverbandes in Silber (GrEZs): Das Kreuz ist von einem silbernen Eichenlaubkranz unterlegt. Dieses Kreuz ist auf einem achtstrahligen silbernen Strahlenstern aufgesetzt. Durchmesser dieses Sternes: 80 mm Auf der Rückseite befindet sich eine senkrechte Nadel. 5.17. Großes Ehrenzeichen des Landesverbandes in Gold (GrEZg): Das Kreuz ist von einem goldenen Eichenlaubkranz unterlegt. Dieses Kreuz ist auf einem achtstrahligen goldenen Strahlenstern aufgesetzt. Durchmesser dieses Sternes: 80 mm Auf der Rückseite befindet sich eine senkrechte Nadel. 5.18 Ehrenbrosche (EB): ÖKB-Kreuz in Gold mit schwarzen Kreuzarmen, darauf das NÖ Landeswappen. Das Kreuz aufliegend auf einem goldenen Eichenlaubkranz und von durchbrochenen Schmuckornamenten umgeben. Die gesamte Brosche misst 35 x 40 mm. Auf der Rückseite eine waagrechte Broschierung. 5.19. Die Auszeichnungen der Punkte 5.13 bis 5.17 gelten als Steckdekorationen. Seite 10
Leistungsabzeichen Das Leistungsabzeichen des Landesverbandes Niederösterreich kann Mitgliedern des Landesverbandes verliehen werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Das Leistungsabzeichen Leistungsabzeichen vom hl. Martin (LAHM) 1. Für die Verleihung des Leistungsabzeichens vom hl. Martin in Bronze (LAhMb) Leistungsabzeichens vom hl. Martin in Silber (LAhMs) Leistungsabzeichens vom hl. Martin in Gold (LAhMg) ist die Erfüllung bestimmter Bedingungen nach einem Punktesystem sowie die Eintragung dieser in einem Leistungspass Voraussetzung. 2. Die Bedingungen setzen sich aus 5 verschiedenen Gruppen zusammen: 1. Gruppe: Mitgliederwerbung ab dem 1.1.1990 2. Gruppe: Besuch von ÖKB-Seminaren und/oder gleichwertiger Aus- und Fortbildungsveranstaltungen seit Beginn der Seminare im Landesverband 1984 3. Gruppe: Teilnahme an Aktivitäten des ÖKB ab dem 1.1.1995, bei denen eine persönliche Leistung erbracht wurde (insbesondere Ausrückungen, sportliche Veranstaltungen, Bildungsvorträge). Nicht anrechenbar ist der Besuch von Ballveranstaltungen, Teilnahme an Ausflügen und Ähnlichem. Hingegen ist sehr wohl die Mithilfe zur Abwicklung von derartigen Veranstaltungen und Aktivitäten anrechenbar. 4. Gruppe: Funktionärstätigkeit im ÖKB Es gilt jegliche Art einer Funktion, die für den Verband jeder Ebene geleistet wird. Bei Ausübung mehrerer Funktionen gleichzeitig werden Punkte dazugerechnet. 5. Gruppe: Sammlertätigkeit für das ÖSK bzw. den ÖKB in den Verbänden ab dem 1.1.1995. Darunter fällt keineswegs die Kassiertätigkeit, weil diese als Funktionärstätigkeit zu sehen ist. 3. Das Punktesystem der genannten fünf Gruppen hat folgende Wertungen: Gruppe / Bedingungen Punkte 1 für die Werbung einer Person 10 Punkte 2 je Seminarteilnahme 30 Punkte 3 je Ausrückung 10 Punkte 4 je Funktionsausübung pro Jahr 5 je Sammlung 10 Punkte 20 Punkte Für jede weitere Funktion werden 10 Punkte dazugerechnet. Die Punkte werden durch den zuständigen Obmann bzw. Seminarleiter in den Leistungspass eingetragen. Seite 11
4. Sind die Punkte für die jeweilige Stufe erreicht, kann gegen Vorlage des vom Hauptbezirksobmann überprüften Leistungspasses über das Landesbüro das LAhM angefordert werden. Die Kosten trägt der OV/StV oder der Bewerber. 5. Das LAhM wird in 3 Stufen zuerkannt: Bronze, Silber und Gold. Für das LAhM in Bronze sind 300 Punkte wahlweise aus mindestens 4 Gruppen erforderlich. Für das LAhM in Silber sind 900 Punkte aus 5 Gruppen erforderlich. Für das LAhM in Gold sind 1800 Punkte aus 5 Gruppen erforderlich. In Einzelfällen, wo eine Sammlertätigkeit nicht erbracht werden kann, ist aus den Gruppen 1-4 für das LAhM in Silber und Gold sowie für das LAhM in Bronze aus 3 Gruppen von 1-4 die Gesamtpunkteanzahl zu erreichen. 6. Die Leistungspässe sind beim Landesbüro zu beziehen. 7. Beschreibung des Leistungsabzeichens vom hl. Martin: In einem ovalen, 62 mm hohen und 47 mm breiten bronzenen (silbernen, goldenen) dreifachen Eichenlaubkranz ist ein kreisrundes, je nach Auszeichnung bronzenes, silbernes oder goldenes Medaillon mit der Darstellung des hl. Martin zu Pferd, der mit einem Bettler seinen Mantel teilt, oben das bronzen (silbern, golden) bordierte Emblem des NÖKB auf einem bronzenen (silbernen, goldenen) Eichenlaubring mit dem in Blau und Gold gehaltenen NÖ Landeswappen. Seite 12