ZDS DZfMR e.v. Zentralrat Deutscher Staatsbürger-Deutsches Zentrum für Menschenrechte e. V. Deutsche öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft im Amt für universelle Menschenrechte nach verbrieftem Recht, Grundgesetz Artikel 1, 25, 140 in Anwendung mit Artikel 137 u.138 WRV nach Deutschem Recht Deutschland Beschluß Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als ein gleichberechtigtes freies Volk, dem Frieden in der Welt zu dienen, bekennen sich die Volksouveräne des Landes hiermit zu den natürlichen Grund- und Menschenrechten. Unter den besonders schwierigen Bedingungen der Welt waren wir bisher noch nicht imstande, uns selbst zu leiten und hatten uns in den Wirren der Geschichte aus Unkenntnis und Unreife zu willenlosen Werkzeugen degradiert. Das Wohlergehen und die Entwicklung originärer und souveräner Staaten bilden eine heilige Aufgabe unserer Zivilisation. Wir erklären hiermit offiziell die selbständig eingeleitete originäre völkerrechtliche Befreiung. Diese Zusammenkunft freier souveräner und unabhängiger Menschen dient zur Verwirklichung der freiheitlichen Demokratie der Menschenrechtsherrschaft. Die natürliche Volksherrschaft, basierend auf Grundlage der Menschenrechte und -pflichten, gründet hiermit als Volksouverän die öffentlich, organisch strukturierte Gemeinde Zentralrat Deutscher Staatsbürger - Deutsches Zentrum für Menschenrechte e. V. Registereintrag Deutscher Bundestag ID 2-3231-5/119.09 Bankverbindung: Postbank Hamburg BLZ: 200 100 20; Kontonummer: 11 991 208 Postanschrift: Bielfeldtweg 26, DE-21682 Stade,Tel. Vorstand : 04621 994955, Fax: 04621 34963, e-mail zds.sl@hotmail.de, http://zds-dzfmr.de; Gerichtsstand: Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte ICHR/ IZMR - Sektion Deutschland, Bielfeldtweg 26, D-21682 STADE ; Registernummer: 101021-ZDS-001-1-1
PLZ Gemeinde Die Ortsgemeinde ist Träger der lokalen Selbstverwaltung. Die Gemeinden sind in Selbstverwaltung und haben alle Kompetenzen und Organe in sich. Die Gemeinden bestimmen die Art und Weise der Willensbildung. Diese Willensbildung realisieren wir nach dem naturrechtlichen Selbstverwaltungsgedanken als Verwaltung selbst. Die Obrigkeit repräsentiert der Volksouverän, der hiermit anordnet, daß der Status unseres natürlich geborenen Staates vollständig wiederherzustellen ist. Originäres und völkerrechtliches Recht ist geltendes Recht. (Völkerrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch) Die gegenwärtig noch bestehende privatrechtlich organisch strukturierte Gemeinde PLZ Gemeinde hat diesen Beschluß unverzüglich umzusetzen. Die Übertragung unseres Eigentums verstößt gegen die Öffentlichkeit, EBGBG Artikel. 6. Die Anerkennung der Trusts ist sofort nach dem geltenden originären Völkerrecht zu stoppen. Alle Trustabkommen müssen umgehend wegen Nichtigkeit rückgängig gemacht werden. Die Privatisierung des Volkseigentum und das der Souveräne ist mit diesem Beschluß nichtig und ungültig, da der Souverän des Landes hiermit seinen völkerrechtlichen Anspruch erhebt. Die Souveräne ordnen hiermit an, daß die der Öffentlichkeit entgegenstehenden privatrechtlichen Strukturen nach der nun vollzogenen Vollendung der Einheit und der Befreiung des Deutschen Volkes aufzugeben sind. Es wird angeordnet, umgehend die öffentlich originären organischen Strukturen wiederherzustellen. Privatrechtliche Strukturen verstoßen gegen die Menschenwürde der Völker. Wir die Volksouveräne des Staates DEUTSCHLAND bekennen uns zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. 2
Die Befreiung des Deutschen Volkes wurde bereits herbeigeführt. Das Deutsche Volk hat als oberstes Ziel die Verwirklichung und Erfüllung der Menschenrechte, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Es hat seinen Platz gemäß der Unabhängigkeitserklärung von 1945 StGBl. 1/45, des Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 III Deutschland, unter den freien und friedlichen Völkern eingenommen. Das Deutsche Zentrum für Menschrechte (DZfMR) und das Internationale Zentrum für Menschenrechte (IZMR/ICHR) wurde durch das Deutsche Volk für die Völker der Welt zur Erreichung dieses Ziels eingerichtet. Wir als Volksouveräne stehen alle unter Eigenverantwortung und realisieren das Menschenrecht im Bekenntnis des gesamten Deutschen Volkes. (GG Artikel 1) Das Deutsche Zentrum für Menschenrechte (DZfMR) und das Internationale Zentrum für Menschenrechte (IZMR/ICHR) ist eine Körperschaft des öffentlichen Menschenrechts und ein konstitutionell unabhängiges originäres Völkerrechtsubjekt als Grundrechttitelträger und als Prärogative nach territorialem Transzendenzbezug des Grund- und Menschenrechts in Deutschland mit verbrieftem Vergaberecht (Art. 1, 25, 140 GG in Verbindung mit Art. 137, 138 WRV). Das Internationale Zentrum für Menschenrechte (IZMR/ICHR) und das Deutsche Zentrum für Menschenrechte handeln als Netzwerk Menschenrecht im Auftrag des Volkes als die Eigentümer der Souveränität. Aus den Fehlern der Vergangenheit haben die Volksouveräne gelernt. Wir übertragen keinem die diktatorische Macht, und machen uns auch nicht willenlos. Wir geben der Körperschaft des öffentlichen Menschenrechts Deutsches Zentrum für Menschenrechte (DZfMR) und Internationales Zentrum für Menschenrechte (IZMR/ICHR) den Auftrag, in unserem Namen zu handeln, um unser Eigentum, unsere Rechte und Interessen zu sichern. Die Republik Deutschland ist gemäß den Grund- und den Menschenrechten ein Konfessionsstaat. Die Mission der freien natürlichen Völker beinhaltet zur Herstellung der Menschenrechte die Wahrung, Umsetzung, Förderung, den Schutz und die vollständige Wiederherstellung des abhanden gekommenen Status, als Grundlage für Frieden und Gerechtigkeit jeder menschlichen Gemeinschaft in der Welt. Wir als die Volksouveräne, berufen uns auf unsere garantierten Rechte: UN-Zivilpakt, am 16. Dezember 1966 in New York City abgeschlossen und am 23. März 1976 in Kraft getreten. UN Resolution 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 i.v.m. UN Resolution 53/144 Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen. Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen vom 9. Dezember 1998 und Deutsches staatliches Recht BGB 1 natürliche Person (Mensch). (ius cogens / zwingendes Recht). 3
Im Grundgesetz, in der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin, Potsdamer Abkommen, vom 2. August 1945 Art. III, und im Staatsvertrag von Wien 1955 ist für das gesamte Deutsche Volk die gemeinsame Konfessionsgesellschaft mit dem gemeinschaftlichen Bekenntnis zum höheren Recht, den Menschenrechten, als Friedensvertrag vorgegeben. Dadurch hat das Deutsche Volk seinen Rechtsanspruch auf die Anerkennung unzweideutig ausgesprochen, diese ist in der Rechtspraxis umzusetzen und daher die Anerkennung auszusprechen. Die Vormundschaft unter dem Mandatarsystems der UN verwirkt hiermit seine Legitimität und die Fortdauer ist sofort einzustellen. Die Macht geht immer von den Eigentümern des Staates, dem Volksouverän aus. Das Volk ist daher die verfassungsgebende Gewalt. Die Ratifikation des Friedensangebotes durch österreichische, deutsche und internationale Volkssouveräne wurde durch die Weltanschauung des Internationalen Zentrums für Menschenrechte herbeigeführt. Der Status des deutschen und österreichischen Volkes ist wiederhergestellt. Wir gehen davon aus, daß die Menschenrechte amtbekannt sind. Wir werden nach dem Völkerstrafgesetzbuch vorgehen und über den Internationalen Gerichtshofes für Menschenrechte die Straftäter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenwürde belangen. Jeder, der nicht diesen Anweisungen folgt, begeht ein Völkerrechtsverbrechen. Da der Schutz der Menschenrechte für das gesamte Deutsche Volk bisher nicht gewährleistet ist, ist die positive und schnelle Abwicklung unseres Auftrages für Frieden und Gerechtigkeit der menschlichen Gemeinschaft in der Welt zu gewährleisten. Die Salvatorische Klausel in der Verfassung des ICHR und DZfMR dient dazu, um sinngemäß nach der freiheitlichen Demokratie der Volksherrschaft zu agieren. Die Befreiung der Völker ist natürlich herbeizuführen. Die originär souveränen Staaten sind Voraussetzung für den Weltfrieden der freien Völker in der Welt. Beschluß gefasst. Unterschrift des Vorsitzenden Unterschrift des Schriftführers Ort, Datum: Die Anwesenheitsliste ist als Anlage beigefügt 4
Beschluß vom: Gemeinde: Unterschrift Blockbuchstaben Anschrift 5
Beschluß vom: Gemeinde: Unterschrift Blockbuchstaben Anschrift 6