Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April 2016"

Transkript

1 Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April

2 Deutschland nach

3 Innere Führung Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 Grundgesetz 3

4 Innere Führung Innere Führung ist die Führungskultur, die die Bundeswehr im Inneren zusammenhält und zugleich in der Gesellschaft verankert 4

5 Himmeroder Denkschrift (Oktober 1950) 5

6 Konzeption Führungs- und Verhaltensprinzip Unternehmenskultur der Bundeswehr Dynamische Konzeption 7

7 Grundsätze der Inneren Führung Durch die Innere Führung werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der Bundeswehr verwirklicht. Sie bildet die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit in den Streitkräften ab. Ihr Leitbild ist der Staatsbürger in Uniform. 8

8 Unternehmenskultur der Bundeswehr Führungskonzeption Unternehmensphilosphie Berufsleitbild 9

9 Ziele Legitimation Integration Motivation Gestaltung der Inneren Ordnung 10

10 Staatsbürger in Uniform 11

11 Menschenbild freier Mensch verantwortungsbewusster Staatsbürger einsatzbereiter Soldat 12

12 Hauptsächliche Gestaltungsfelder Menschenführung Politische Bildung Recht und soldatische Ordnung 13

13 Weitere Gestaltungsfelder Dienstgestaltung u. Ausbildung Informationsarbeit Organisation u. Personalführung Fürsorge und Betreuung Vereinbarkeit Familie u. Dienst Seelsorge u. Religionsausübung Sanitätsdienstliche Versorgung 14

14 Weiterentwicklung Innere Führung Einsatz Freiwilligenarmee Neuausrichtung Sozialer & Gesellschaftlicher Wandel 15

15 Rechtliche Grundlagen der Militärseelsorge Rechtsgrundlagen - den Staat bindend: Artikel 4 Grundgesetz; 36 Soldatengesetz Anspruch der Soldaten auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung Rechtsgrundlagen - den Staat und die Kirchen bindend: Evangelische Militärseelsorge: Militärseelsorgevertrag mit Zustimmungsgesetz von 1957 Katholische Militärseelsorge: Reichskonkordat von 1933 Rechtsgrundlagen - die Kirchen bindend: Evangelische Militärseelsorge: Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von 2002 Katholische Militärseelsorge: Päpstliche Statuten von

16 ZAHLEN Gesamt Evangelisch Römisch- Katholisch Islam Jüdisch Konfessionslos 1957 k. A. k. A. k. A

17 Auftrag der Militärseelsorge Die Militärseelsorge ist der von den Kirchen geleistete, vom Staat gewünschte und unterstützte Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung in den Streitkräften. Sie stellt sich die Aufgabe, unter Wahrung der freiwilligen Entscheidung des einzelnen das religiöse Leben zu wecken, zu festigen und zu vertiefen. Dadurch fördert sie zugleich die charakterlichen und sittlichen Werte in den Streitkräften und hilft die Verantwortung tragen, vor die der Soldat als Waffenträger gestellt ist. 18

18 Anforderungen Militärseelsorge Militärseelsorger Allgemein Ein Militärseelsorger der Bw muss die Voraussetzungen des 7 BBG erfüllen und beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift. Sicherheitsüberprüfung Ü2 erforderlich. Muslimische Militärseelsorger Ein muslimischer Militärseelsorger in der Bw müsste die Voraussetzungen des 7 BBG erfüllen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Sicherheitsüberprüfung Ü2 erforderlich. Ein Militärseelsorger in der Bw besitzt einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss in Theologie. Ein muslimischer Militärseelsorger in der Bw müsste einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss in islamischer Theologie besitzen. Ein Militärseelsorger in der Bw besitzt pastorale Praxis (von ca. drei bis fünf Jahren). Ein muslimischer Militärseelsorger in der Bw müsste über eine pastorale Erfahrung (von circa drei bis fünf Jahren) in Deutschland verfügen. Ein Militärseelsorger in der Bw ist von einer Religionsgesellschaft in Deutschland, die die Zielgruppe der Soldatinnen und Soldaten repräsentiert, in die Bw entsandt bzw. autorisiert und seitens der Bw akzeptiert. Ein muslimischer Militärseelsorger in der Bw müsste von islamischen Verbänden, die die Zielgruppe der Soldatinnen und Soldaten repräsentiert, in die Bw entsandt und seitens der Bw akzeptiert werden. Die Religionsgesellschaft in Deutschland besitzt den Status einer Religionsgemeinschaft bzw. eines Äquivalents. Der jeweilige islamische Verband in Deutschland müsste über den Status einer Religionsgemeinschaft bzw. eines Äquivalents verfügen (vgl. Art. 140 GG i.v.m. Art. 137 Abs. 5 WRV). 19

19 Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April

Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen. Tagung der Deutschen Islam Konferenz am 7. November 2016

Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen. Tagung der Deutschen Islam Konferenz am 7. November 2016 Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen Tagung der Deutschen Islam Konferenz am 7. November 2016 Stand der Debatte zur Militärseelsorge in der DIK Sehr geehrte Damen und Herrn, am 27. April

Mehr

Praxis der Militärseelsorge aus evangelischer Perspektive

Praxis der Militärseelsorge aus evangelischer Perspektive EVANGELISCHE SEELSORGE IN DER BUNDESWEHR Praxis der Militärseelsorge aus evangelischer Perspektive Impuls für den Arbeitsauschuss der Deutschen Islamkonferenz zum Thema Militärseelsorge am 27. April in

Mehr

DHB Kapitel 15.2 Eingaben an den Wehrbeauftragten: Statistik

DHB Kapitel 15.2 Eingaben an den Wehrbeauftragten: Statistik DHB Kapitel 15.2 an den Wehrbeauftragten: Statistik 06.03.2017 15.2 an den Wehrbeauftragten: Statistik Stand: 24.1.2017 Aufschlüsselung nach der Art der Die folgenden Statistiken geben eine Übersicht über

Mehr

Lebenskundlicher Unterricht

Lebenskundlicher Unterricht A2-2530/0-0-1 Zentralrichtlinie Zweck der Regelung: Herausgegeben durch: Lebenskundlicher Unterricht Beteiligte Interessenvertretungen: Gebilligt durch: Herausgebende Stelle: Geltungsbereich: Einstufung:

Mehr

Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern

Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Die Auslegeordnung vom 14. Oktober 2014 Bern, 27. März 2015 Michael Marti / Rudolf Muggli 1 komplexer Hintergrund Das Verhältnis zwischen Kirche(n) und

Mehr

bei. KulturelleundreligiöseVielfaltgehörenheutezumAlltaginderBundesrepublikDeutschlandunddamitauchzurBundeswehr;daswirdsichinZukunft

bei. KulturelleundreligiöseVielfaltgehörenheutezumAlltaginderBundesrepublikDeutschlandunddamitauchzurBundeswehr;daswirdsichinZukunft Deutscher Bundestag Drucksache 16/6167 16. Wahlperiode 30. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Petra Pau, Dr. Hakki Keskin, Hüseyin-Kenan Aydin und

Mehr

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland Manifest für eine Muslimische Akademie in Deutschland 1. Ausgangssituation In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein breit gefächertes, differenziertes Netz von Institutionen der Erwachsenen- und Jugendbildung,

Mehr

Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen als Thema der Deutschen Islam Konferenz

Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen als Thema der Deutschen Islam Konferenz Dialog, Initiative, Kooperation Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen als Thema der Deutschen Islam Konferenz Die Deutsche Islam Konferenz unterstützt das Ziel, eine institutionalisierte Kooperation

Mehr

SPIRITUAL CARE IM INTERRELIGIÖSEN KONTEXT

SPIRITUAL CARE IM INTERRELIGIÖSEN KONTEXT ÖKUMENISCHE SEELSORGETAGUNG 2015 SPIRITUAL CARE IM INTERRELIGIÖSEN KONTEXT Regula Gasser Projektleiterin Palliative Care, regula.gasser@zh.ref.ch 2 Wohnbevölkerung ab 15 Jahren nach Religionszugehörigkeit,

Mehr

Der Islam im religionsneutralen Staat

Der Islam im religionsneutralen Staat Barbara Gärtner Der Islam im religionsneutralen Staat Die Problematik des muslimischen Kopftuchs in der Schule, des koedukativen Sportund Schwimmunterrichts, des Gebetsrufs des Muezzins, des Schächtens

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Rede des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, anlässlich des Feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli 2008 in Berlin

Rede des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, anlässlich des Feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli 2008 in Berlin Rede des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, anlässlich des Feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli 2008 in Berlin Es gilt das gesprochene Wort Anrede! Ich begrüße Sie an diesem denkwürdigen

Mehr

Public-Church-Partnership. - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich -

Public-Church-Partnership. - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich - Dr. ju r. Markus Frhr. v. Thannhausen Justitiar des Bistums Speyer a.d. - Lehrbeauftragter Universität Speyer - Public-Church-Partnership - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich

Mehr

Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland Jonas Eckert, Johannes Pogoda Europa-Universität Viadrina

Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland Jonas Eckert, Johannes Pogoda Europa-Universität Viadrina Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland I. Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte Art. 1 III maßgeblich: Die nachfolgenden

Mehr

Der islamische Religionsunterricht zwischen Integration und Parallelgesellschaft

Der islamische Religionsunterricht zwischen Integration und Parallelgesellschaft Mouhanad Khorchide Der islamische Religionsunterricht zwischen Integration und Parallelgesellschaft Einstellungen der islamischen Religionslehrerinnen an öffentlichen Schulen VERLAG FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN

Mehr

Das Grundrecht der Religions- und Gewissensfreiheit

Das Grundrecht der Religions- und Gewissensfreiheit Klaus Dieter Bayer Das Grundrecht der Religions- und Gewissensfreiheit Unter besonderer Berücksichtigung des Minderheitenschutzes *,. >, «Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

25. Wehr- und Ersatzdienstrecht (BRD)

25. Wehr- und Ersatzdienstrecht (BRD) 1077 25. Wehr- und Ersatzdienstrecht (BRD) 15 Beirat für den Bundesfreiwilligendienst (2) Dem Beirat gehören an: 25.1.1 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst Vom 28.04.2011 (BGBl I 2011, 687) 3. je

Mehr

BwSV Archiv. Vom 12. Juni 1996 (ABl. EKD 1997 S. 101) Bundeswehrseelsorge-Rahmenvereinbarung EKD/BRD

BwSV Archiv. Vom 12. Juni 1996 (ABl. EKD 1997 S. 101) Bundeswehrseelsorge-Rahmenvereinbarung EKD/BRD Bundeswehrseelsorge-Rahmenvereinbarung EKD/BRD BwSV 2.222-501 Archiv Rahmenvereinbarung der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland über die evangelische Seelsorge in der

Mehr

Feierliches Gelöbnis der Bundeswehr. 19. Februar Ansprache Bürgermeisterin Andrea Hansen

Feierliches Gelöbnis der Bundeswehr. 19. Februar Ansprache Bürgermeisterin Andrea Hansen Feierliches Gelöbnis der Bundeswehr 19. Februar 2015 Ansprache Bürgermeisterin Andrea Hansen 50 Jahre lang hat es kein Gelöbnis und keine Vereidigung in unserer Rosenstadt gegeben. Dass dies heute auf

Mehr

Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge

Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge Recht und Gesellschaft Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge Recht und Sitte Recht und Moral Recht und Religion Recht und Politik Recht und Wirtschaft Unterscheidungsgesichtspunkte

Mehr

- Ausarbeitung Deutscher Bundestag WD 3-266/06

- Ausarbeitung Deutscher Bundestag WD 3-266/06 Verfassungsmäßigkeit der Erteilung des Lebenskundlichen Unterrichts in der Bundeswehr nach der Zentralen Dienstvorschrift (Merkschrift) "Lebenskundlicher Unterricht" - ZDv 66/2 - Erlass des Bundesministers

Mehr

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Zentralrates

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Zentralrates Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Zentralrates der Muslime in Deutschland e. V. 1 I. Fragen zur Entwicklung

Mehr

Exkurs Menschenbild-Typen. von Prof. DDr. Karl Heinz Auer

Exkurs Menschenbild-Typen. von Prof. DDr. Karl Heinz Auer Exkurs Menschenbild-Typen von Prof. DDr. Karl Heinz Auer Ständig zur Erinnerung Ulpian: Jurisprudenz ist die Kenntnis der göttlichen und der menschlichen Dinge. Gustav Radbruch: Der Mensch ist der Grund

Mehr

Verfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug

Verfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug Landesverfassung BaWü LV BW 700.200 Verfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug Vom 11. November 1953 (GBl. S. 173), zuletzt geändert am 7. Februar 2011 (GBl. S. 46) I. Mensch und Staat Artikel 3 (1)

Mehr

elektronische Vorab-Fassung*

elektronische Vorab-Fassung* Deutscher Bundestag Drucksache 16/6167 16. Wahlperiode 30. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung Seite 1, August 3, 2007, /data/bt_vorab/1606167.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow,

Mehr

Rede der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen. beim Feierlichen Gelöbnis

Rede der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen. beim Feierlichen Gelöbnis 0 Rede der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen beim Feierlichen Gelöbnis an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr am 4. August 2017 in Hannover Redezeit: ca. 10

Mehr

Sachstand. Gesetzliche Regelungen mit Bezug zu islamischen Religionsgemeinschaften. Wissenschaftliche Dienste

Sachstand. Gesetzliche Regelungen mit Bezug zu islamischen Religionsgemeinschaften. Wissenschaftliche Dienste Gesetzliche Regelungen mit Bezug zu islamischen Religionsgemeinschaften 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen mit Bezug zu islamischen Religionsgemeinschaften Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Prof. Dr. Kathrin Winkler/Ev. Hochschule Nürnberg

Prof. Dr. Kathrin Winkler/Ev. Hochschule Nürnberg Religions-und Weltanschauungsrecht in der BRD Geschichtliche Linien 1848 Versuch der Neuregelung des Staat-Kirche-Verhältnisses Frankfurter Paulskirchenverfassung 147 Trennung von Staat und Kirche(trat

Mehr

25. Wehr- und Ersatzdienstrecht (BRD)

25. Wehr- und Ersatzdienstrecht (BRD) 25. Wehr- und Ersatzdienstrecht (BRD) 25.1.1 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz BFDG) Vom 28.04.2011 (BGBl I 2011, 687) 15 Beirat für den Bundesfreiwilligendienst

Mehr

Tagung Wehrhafte Demokratie, 22. Juni 2017

Tagung Wehrhafte Demokratie, 22. Juni 2017 Tagung Wehrhafte Demokratie, 22. Juni 2017 Als Thomas Krüger und ich vor einigen Monaten darangegangen sind, diese Tagung zu planen, da ahnten wir nicht, wie aktuell unser Thema Politische Bildung in der

Mehr

ANTRAG 07: TOLERANZ UND INTERRELIGIÖSER DIALOG DER STAAT ALS NEUTRALER HÜTER DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS AUCH IN DER SCHULE

ANTRAG 07: TOLERANZ UND INTERRELIGIÖSER DIALOG DER STAAT ALS NEUTRALER HÜTER DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS AUCH IN DER SCHULE ANTRAG 07: TOLERANZ UND INTERRELIGIÖSER DIALOG DER STAAT ALS NEUTRALER HÜTER DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS AUCH IN DER SCHULE BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN Strategien für bessere Schulen in

Mehr

Sperrfrist: Es gilt das gesprochene Wort.

Sperrfrist: Es gilt das gesprochene Wort. 1 Grußwort anlässlich der Eröffnung der Fachtagung der Deutschen Islam Konferenz Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen von Herrn PSt Dr. Günter Krings, MdB Sperrfrist: Es gilt das gesprochene

Mehr

Leitlinien. Grundlage unseres Handelns

Leitlinien. Grundlage unseres Handelns Leitlinien Grundlage unseres Handelns Einrichtungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes (Stand: 30. September 2014) Präambel St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein Haus Maria-Elisabeth Hofheim Der Elisabeth Vinzenz

Mehr

IV. Neuer Auftrag der Bundeswehr. Religiöse Vielfalt in den Streitkräften. 1. Legitimation und Akzeptanz

IV. Neuer Auftrag der Bundeswehr. Religiöse Vielfalt in den Streitkräften. 1. Legitimation und Akzeptanz IV. Neuer Auftrag der Bundeswehr 1. Legitimation und Akzeptanz Annette von Hoiningen Religiöse Vielfalt in den Streitkräften Bundeswehr sucht den ersten Imam für die Truppe, berichtete die BILD-Zeitung

Mehr

Integration von Migranten und Ausländern. Schwerpunkt: Spracherwerb

Integration von Migranten und Ausländern. Schwerpunkt: Spracherwerb Integration von Migranten und Ausländern Schwerpunkt: Spracherwerb Das sind wir Gliederung 1. Einführung 2. Geschichtlicher Hintergrund 3. Vorstellung des Instituts für deutsche Sprache 4. Der Integrationskurs

Mehr

Rede Brigadegeneral a.d. Alois Bach. öffentlichen Feierlichen Gelöbnisses

Rede Brigadegeneral a.d. Alois Bach. öffentlichen Feierlichen Gelöbnisses Freundeskreis Zentrum Innere Führung e.v. 56076 Meckenheim, 7. September 2017 Vorsitzender Rede Brigadegeneral a.d. Alois Bach anlässlich des öffentlichen Feierlichen Gelöbnisses am 7. September 2017 in

Mehr

11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug)

11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug) Verfassung Baden-Württemberg 11 11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug) Vom 11. November 1953 (GBl. S. 173) geänd. durch Gesetz vom 7. Dezember 1959 (GBl. S. 171), vom 8. Februar 1967 (GBl.

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Rede des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Franz Josef Jung

Rede des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Franz Josef Jung Rede des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Franz Josef Jung Anlass: Termin: Ort: Empfang der Bundesministerin der Verteidigung anlässlich des 60. Jahrestages

Mehr

Herzlich willkommen zum Vortrag von. Prof. Dr. Friedrich Schweitzer Universität Tübingen

Herzlich willkommen zum Vortrag von. Prof. Dr. Friedrich Schweitzer Universität Tübingen Herzlich willkommen zum Vortrag von Prof. Dr. Friedrich Schweitzer Universität Tübingen Verfassungsauftrag christliche Gemeinschaftsschule Oder: Von der alten zur neuen Gemeinschaftsschule LV Baden-Württemberg

Mehr

Grußwort des Evangelischen Militärbischof Dr. Martin Dutzmann zur Einführung von Militärbischof Dr. Franz-Josef Overbeck am 06. Mai 2011 in Berlin

Grußwort des Evangelischen Militärbischof Dr. Martin Dutzmann zur Einführung von Militärbischof Dr. Franz-Josef Overbeck am 06. Mai 2011 in Berlin Grußwort des Evangelischen Militärbischof Dr. Martin Dutzmann zur Einführung von Militärbischof Dr. Franz-Josef Overbeck am 06. Mai 2011 in Berlin Sehr geehrter Herr Bundesminister de Maizière, sehr geehrter

Mehr

Verfassung des Landes Baden-Württemberg Vom (GBl BW, S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. BW, S.

Verfassung des Landes Baden-Württemberg Vom (GBl BW, S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. BW, S. 2.1 Baden-Württemberg Vorspruch Verfassung des Landes Baden-Württemberg Vom 11.11.1953 (GBl BW, S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2011 (GBl. BW, S. 46) Im Bewußtsein der Verantwortung vor

Mehr

Enquetekommission Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen

Enquetekommission Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen Enquetekommission Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen Übersicht: Voranmeldungen der Themen für die Sitzung am 13.01.2017 (Staatsziele, Präambel, Übergangsbestimmungen (Art.

Mehr

Auf dem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat

Auf dem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat 1 Landeskongress der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein 2 am 16./17.10.2010 im Campus Nordsee in St. Peter-Ording 3 4 1Der Landeskongress der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein hat beschlossen: 2 3 4

Mehr

Rede zu den Verträgen mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften 13. Juni 2013, Bürgerschaft

Rede zu den Verträgen mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften 13. Juni 2013, Bürgerschaft Seite 1 von 9 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung Zweite Bürgermeisterin Rede zu den Verträgen mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften 13. Juni 2013,

Mehr

Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG. Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts

Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG. Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts Die Glaubensfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das in der

Mehr

ZDv 10/1. Innere Führung. Selbstverständnis und Führungskultur der Bundeswehr

ZDv 10/1. Innere Führung. Selbstverständnis und Führungskultur der Bundeswehr ZDv 10/1 Innere Führung Selbstverständnis und Führungskultur der Bundeswehr Der Bundesminister der Verteidigung Bonn, 28.01.2008 Ich erlasse die Zentrale Dienstvorschrift Innere Führung ZDv 10/1 Dr. Jung

Mehr

Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr

Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 131 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr Vom 8. März 1957 (ABl. EKD 1957 S. 257), geändert am

Mehr

Kapitel Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Kapitel Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen 52 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 02 050 Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Mehr

Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:

Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen: Zustimmungs und Ausführungsgesetz Arbeitsrechtregelungsgrundsätzegesetz der EKD ZAG-ARGG-EKD 900.310 Kirchliches Gesetz zur Zustimmung zum Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse

Mehr

Kirchengesetz zur Regelung. der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr

Kirchengesetz zur Regelung. der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 3.1 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik

Mehr

Islamischer Religionsunterricht in NRW. Dr. Ahmet ÜNALAN, , Bielefeld

Islamischer Religionsunterricht in NRW. Dr. Ahmet ÜNALAN, , Bielefeld Islamischer Religionsunterricht in NRW Dr. Ahmet ÜNALAN, 30.11.2017, Bielefeld 1 Aufbau / Inhalt I - Entwicklung des Islamischen Religionsunterrichts (Motive) II - Islam in NRW, Zahlen und Fakten III -

Mehr

Selbstverwirklichungsrecht im pluralistischen Kulturstaat

Selbstverwirklichungsrecht im pluralistischen Kulturstaat Selbstverwirklichungsrecht im pluralistischen Kulturstaat Zum Grundrecht auf Bildung im Grundgesetz Von Yue-dian Hsu Duncker & Humblot Berlin Inhaltsûbersicht Einleitung 29 Erstes Kapitel Die Selbstverwirklichung

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Sperrfrist: Redebeginn

Es gilt das gesprochene Wort. Sperrfrist: Redebeginn Rede des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages anlässlich der Gedenkveranstaltung für Henning von Tresckow und die Opfer des 20. Juli 1944 am 21. Juli 2008 in Potsdam Es gilt das gesprochene Wort.

Mehr

96 Wochenstunden insgesamt, durchschnittlich 24 pro Jahr

96 Wochenstunden insgesamt, durchschnittlich 24 pro Jahr Rechtsvorschriften: Stundentafel für Grundschulen Stundentafel Grundschule NRW: Anzahl der Wochenstunden Hauptfächer (D, SachU, M, Fö) Kunst, Musik Englisch Relgiionslehre Sport EP (1 + ) 1 3,5 1,5 3 Kl

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek Grundkurs Öffentliches Recht II Staatsrecht II - Grundrechte Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek 1 Überblick A. Dogmatische Grundlagen der Glaubensfreiheit I. Allgemeines

Mehr

Willkommen in der Wiener Hofburg!

Willkommen in der Wiener Hofburg! Überreichung des Großen Goldenen Ehrenzeichens mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich an den Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Professor Anas SCHAKFEH am

Mehr

Grundlagen für Arbeitsverhältnisse in Einrichtungen und Unternehmen im Kolpingwerk Deutschland

Grundlagen für Arbeitsverhältnisse in Einrichtungen und Unternehmen im Kolpingwerk Deutschland Kolpingwerk Deutschland Arbeitsgemeinschaft der Kolping Bildungsunternehmen Deutschland Arbeitsgemeinschaft der Kolping Familienferienstätten Verband der Kolpinghäuser e.v. Grundlagen für Arbeitsverhältnisse

Mehr

Eine Veteranenpolitik für die Bundeswehr. - Diskussionspapier -

Eine Veteranenpolitik für die Bundeswehr. - Diskussionspapier - Eine Veteranenpolitik für die Bundeswehr - Diskussionspapier - I. Allgemeiner Rahmen Mit den Auslandseinsätzen der letzten beiden Jahrzehnte hat sich die Bundeswehr mehr und mehr zu einer Armee im Einsatz

Mehr

Grundzüge des Staatskirchenrechts

Grundzüge des Staatskirchenrechts Grundzüge des Staatskirchenrechts Kurzlehrbuch Professor Dr. Bernd Jeand'Heur bis 1997 o. Professor an der Universität Rostock und Professor Dr. Stefan Korioth Universität Greifswald RICHARD BOORBERG VERLAG

Mehr

Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 1

Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 1 Bundeswehrseelsorgegesetz EKD BwSG 2.221 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 1 Vom 8. März 1957 (ABl. EKD S. 257) geändert durch Kirchengesetz vom 7. November 2002

Mehr

Leitbild der Kita St. Elisabeth

Leitbild der Kita St. Elisabeth Leitbild der Kita St. Elisabeth Unser Christliches Menschenbild Die Grundlage unseres christlichen Glaubens ist die biblische Offenbarung und die Überlieferung durch die Kirche. Wir Menschen sind Geschöpfe

Mehr

17. Kommunalrecht Bayern

17. Kommunalrecht Bayern 17. Kommunalrecht 17.1 Bayern Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) Vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366) Erster Teil Wesen

Mehr

Innere Führung Selbstverständnis und Führungskultur

Innere Führung Selbstverständnis und Führungskultur Zentrale Dienstvorschrift Innere Führung Selbstverständnis und Führungskultur Zweck der Regelung: Herausgegeben durch: Beteiligte Interessenvertretungen: Festlegung der Konzeption der Inneren Führung als

Mehr

Grundgesetzllche Vorgaben bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen

Grundgesetzllche Vorgaben bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen Jan Heinemann Grundgesetzllche Vorgaben bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen PETER LANG Europäischer Veriag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Teil 1: Einfuhrung 1 Kapitel 1: Problemaufriss

Mehr

Auf dem Weg zur Einführung islamischen Religionsunterrichts in Hessen

Auf dem Weg zur Einführung islamischen Religionsunterrichts in Hessen Auf dem Weg zur Einführung islamischen Religionsunterrichts in Hessen Anrede, für die Einladung Ihnen hier zu berichten, welchen Weg Hessen eingeschlagen hat, um islamischen Religionsunterricht an staatlichen

Mehr

Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen

Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen Institutsordnung Aus-, Fort- und Weiterbildung InO-AFW 367.3 Archiv 1 Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 19. Januar 2012 (KABl. 2012 S. 62)

Mehr

Leitlinien Grundlage unseres Handelns

Leitlinien Grundlage unseres Handelns Grundlage unseres Handelns Präambel Sankt Elisabeth Krankenhaus Eutin St. Bernward Krankenhaus Hildesheim Elisabeth-Krankenhaus Kassel Hufeland-Klinik Bad Ems St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein Krankenhaus

Mehr

Doris Schröder-Köpf, MdL

Doris Schröder-Köpf, MdL Rede der SPD-Landtagsabgeordneten Doris Schröder-Köpf, MdL zu TOP Nr. 2.c) Aktuelle Stunde Verträge mit muslimischen Verbänden handwerkliche und politische Fehler der Landesregierung Antrag der Fraktion

Mehr

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3 3000 215/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zu den Grundrechten in

Mehr

einentsprechenderbeschlussdesratesdereuunddiekonstitutivezustimmungdesdeutschenbundestagesvorliegen,längstensjedochbiszum

einentsprechenderbeschlussdesratesdereuunddiekonstitutivezustimmungdesdeutschenbundestagesvorliegen,längstensjedochbiszum Deutscher Bundestag Drucksache 17/12367 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antrag der Bundesregierung Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU- geführten militärischen Ausbildungsmission

Mehr

Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart

Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart Felix Hafner Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel Forschungsschwerpunkte unter anderem

Mehr

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016

Mehr

Kirchliche Kooperationspartner

Kirchliche Kooperationspartner Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,

Mehr

Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9

Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 Inhaltsfelds 1: Entwicklung einer eigenen religiösen Identität Inhaltlicher Schwerpunkt: Luther

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im

Mehr

A-2600/1. Zentrale Dienstvorschrift. Innere Führung. Bundesminister der Verteidigung

A-2600/1. Zentrale Dienstvorschrift. Innere Führung. Bundesminister der Verteidigung Zentrale Dienstvorschrift Zweck der Regelung: Herausgegeben durch: Beteiligte Interessenvertretungen: Gebilligt durch: Innere Führung Herausgebende Stelle: BMVg FüSK II 4 Geltungsbereich: Einstufung: Einsatzrelevanz:

Mehr

ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG. 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover

ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG. 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover 1. Einleitung 2. Geschichtlicher Überblick 3. Paradigmenwechsel 4. Selbstbestimmung im Betreuungsrecht

Mehr

Senatskanzlei Bremen, den 27. Juli Vorlage für die Sitzung des Senats am 7. August 2012

Senatskanzlei Bremen, den 27. Juli Vorlage für die Sitzung des Senats am 7. August 2012 Senatskanzlei Bremen, den 27. Juli 2012 Vorlage für die Sitzung des Senats am 7. August 2012 Fahneneid der Bundeswehr noch zeitgemäß und angemessen? (Kleine Anfrage der Fraktion der SPD) A - Problem Die

Mehr

Jüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo

Jüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo Internationale Jüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo internationale Mission für soziale Entwicklung gegründet 2004 von Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato Internationaler Präsident und Gründer

Mehr

Wiederkehr der Religion? Christentum und Kirche in der modernen Gesellschaft

Wiederkehr der Religion? Christentum und Kirche in der modernen Gesellschaft Karl Gabriel WS 2006/2007 Wiederkehr der Religion? Christentum und Kirche in der modernen Gesellschaft III.Christentum und Kirche in Deutschland und Westeuropa: Die These der Entkirchlichung 1. Einleitung

Mehr

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler Kinderrechte im Grundgesetz Prof. Dr. Friederike Wapler Aus dem Koalitionsvertrag Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns

Mehr

Unser Leitbild. St. Josef-Krankenhaus Kupferdreh St. Elisabeth-Krankenhaus Niederwenigern Altenkrankenheim St. Josef Kupferdreh

Unser Leitbild. St. Josef-Krankenhaus Kupferdreh St. Elisabeth-Krankenhaus Niederwenigern Altenkrankenheim St. Josef Kupferdreh Unser Leitbild St. Josef-Krankenhaus Kupferdreh St. Elisabeth-Krankenhaus Niederwenigern Altenkrankenheim St. Josef Kupferdreh Katholische Kliniken Ruhrhalbinsel Unsere Wurzeln Wir, die Katholische Kliniken

Mehr

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck Katholischer Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck Katholischer Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr Es gilt das gesprochene Wort! Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck Katholischer Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr Predigt im Pontifikalamt aus Anlass von 60 Jahren Katholische Militärseelsorge in

Mehr

Modul III. Werte, Konflikte, Argumente

Modul III. Werte, Konflikte, Argumente Werte, Konflikte, Argumente 53 Zuwanderung und Integration Fishbowl Das Kopftuch Schlüsselbegriffe: Kopftuchstreit, Schlagwörter, Diskussion, Wirkung der Medien. Kurzbeschreibung: Die Teilnehmenden diskutieren

Mehr

vom 5. Juli 1979 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Grundsatz

vom 5. Juli 1979 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Grundsatz 413.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1979 Nr. 45 ausgegeben am 23. August 1979 Gesetz vom 5. Juli 1979 über die Förderung der Erwachsenenbildung Dem nachstehenden vom Landtag gefassten

Mehr

12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben

12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben 12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk

Mehr

Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes

Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. März 2016 Fachbereich: WD 3:

Mehr

Zur kulturellen, religiösen und politischen Wahrnehmung des Islams in Deutschland. Prof. Dr. Josef Freise

Zur kulturellen, religiösen und politischen Wahrnehmung des Islams in Deutschland. Prof. Dr. Josef Freise Zur kulturellen, religiösen und politischen Wahrnehmung des Islams in Deutschland Prof. Dr. Josef Freise Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Deutschland Daten aus dem Religionsmonitor 2013 der Bertelsmann

Mehr

Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen

Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen Institutsordnung Aus-, Fort- und Weiterbildung InO-AFW 367.3 Archiv Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 22. Mai 2003 (KABl. 2003 S. 193) Inhaltsübersicht

Mehr

Bericht zum zweiten militärischen Treffen 2011 Zentrum Innere Führung (ZInFü) Koblenz

Bericht zum zweiten militärischen Treffen 2011 Zentrum Innere Führung (ZInFü) Koblenz Re-Union der Luftwaffe der Bundeswehr e.v. Bericht zum zweiten militärischen Treffen 2011 Zentrum Innere Führung (ZInFü) Koblenz 21.-22.11. Montag, 21.11.2011 Die Gruppe traf sich um die Mittagszeit in

Mehr

II. Die Landeskirche und die Gemeinschaft der evangelischen Kirchen in Deutschland

II. Die Landeskirche und die Gemeinschaft der evangelischen Kirchen in Deutschland TOP 10 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und zur Zustimmung zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (Beilage 25) Bericht in der Sitzung der 15.

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG)

Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG) Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG 5.20 Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG) Vom 28. Oktober 2009 (ABl. EKD 2009 S. 352) Lfd.Nr. bisher keine Änderungen erfolgt

Mehr

,/d;ef / Für die Bremische Evangelische Kirche. Für die Evangelisch-lutherische ~andeskirche Hannovers Dr. Margot K ä ß m a n n Landesbischöfin

,/d;ef / Für die Bremische Evangelische Kirche. Für die Evangelisch-lutherische ~andeskirche Hannovers Dr. Margot K ä ß m a n n Landesbischöfin Kirchl. Amtsbl. Hannover Nr. 14/2001 fahren, die dem Landesrecht unterliegen, berechtigt, das Zeugnis über dasjenige zu verweigern, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorgende anvertraut worden oder

Mehr

StreitkräftebeiderUnterstützungdergemeinsamenReaktionaufterroristischeAngriffegegendieUSAüberden15.November2008hinausfür

StreitkräftebeiderUnterstützungdergemeinsamenReaktionaufterroristischeAngriffegegendieUSAüberden15.November2008hinausfür Deutscher Bundestag Drucksache 16/10720 16. Wahlperiode 29. 10. 2008 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion

Mehr

Nimm mich an so wie ich bin.

Nimm mich an so wie ich bin. Leitbild Die Grundrechte Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 (Persönliche

Mehr