Islamischer Religionsunterricht in NRW. Dr. Ahmet ÜNALAN, , Bielefeld
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- Nicole Frei
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1 Islamischer Religionsunterricht in NRW Dr. Ahmet ÜNALAN, , Bielefeld 1
2 Aufbau / Inhalt I - Entwicklung des Islamischen Religionsunterrichts (Motive) II - Islam in NRW, Zahlen und Fakten III - Konzeption des Religionsunterrichts (IRU) - rechtliche und inhaltliche Konzeption / Zielsetzung - didaktisch-methodische Konzeption IV - Maßnahmen und Ergebnisse V - Diskussion, Fragen und Antworten 2
3 3 Präsentationstitel Ort, Datum
4 1. Rückblick - IRU 1979 Erste Bestrebungen der islamischen Religionsunterweisung in Schulen 1986 Islamische Unterweisung im Rahmen des Muttersprachenunterrichts 1999 Schulversuch Islamkunde in deutscher Sprache 2. Status Quo 2011 Einigung MSW KRM IRU 2012/2013 Einführung IRU an Grundschulen 2013/2014 Einführung IRU an weiterführenden Schulen Dez Lehrplan IRU Grundschulen Sep Lehrplan IRU Sek I Aug Lehrplan IRU Sek II und Eınführung IRU Sek II Feb Aufnahme der Erstellung eines Bildungsplans (BK) 3. Blick in die Zukunft - Auslauf des 132 a SchulG ( ) - Ausbau des Unterrichts 4 Präsentationstitel Ort, Datum
5 5 Präsentationstitel Ort, Datum
6 6
7 7
8 Muslime in Nordrhein Westfalen Muslime in Nordrhein Westfalen muslimische Schülerinnen und Schüler in NRW - In den Großstädten liegt der Anteil der Muslime bei über 25 % - Diaspora und erstmalige Minderheitenstellung - sozioökonomische Stellung - fehlende Theologie - kulturelle Krise des Islam 8 Präsentationstitel Ort, Datum
9 9 Präsentationstitel Ort, Datum
10 10 Präsentationstitel Ort, Datum
11 11
12
13 Religionsunterricht 1. Rechtliche Grundlage Grundgesetz (GG) GG 7.2: Die Erziehungsberechtigten haben das Recht; über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. GG 7.3: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. 13
14 gesetzlich vorgeschriebene Zusammenarbeit Beirat für den islamischen Religionsunterricht Ministerium für Schule und Bildung 132 a Absatz 4 SchulG. - Lehrpläne - Religiöse Lehrerlaubnis - Lernmaterialien Fachexpertinnen 14
15 15
16 12-05 Nr. 8 Islamischer Religionsunterricht RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v (ABl. NRW. S. 210)1 1 Für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens wird ab dem Schuljahr 2012/2013 der islamische Religionsunterricht zunächst für die Klassen 1 bis 4, ab dem Schuljahr 2013/2014 für die Klassen 5 bis 10 und ab dem Schuljahr 2016/2017 für die gymnasiale Oberstufe der Gymnasien/Gesamtschulen, schrittweise eingeführt. In der einzelnen Schule der Primarstufe bzw. in der Sekundarstufe ist Religionsunterricht grundsätzlich einzurichten und zu erteilen, wenn mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler dieses Bekenntnisses teilnehmen und die personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die allgemeinen Regelungen zur Bildung von Kursen in der gymnasialen Oberstufe bleiben unberührt. 2 Islamischer Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach und wird gemäß der Vorgaben der Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erteilt. Wer angemeldet ist, ist grundsätzlich zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. Die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers sind entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung versetzungswirksam. 3 Der Unterricht wird von Lehrkräften muslimischen Glaubens im Dienst des Landes erteilt, die hierzu bereit und geeignet sind. Sie werden dafür in der Regel in Lehrgängen der Bezirksregierungen fortgebildet. Anfallende Reisekosten trägt die Bezirksregierung. Über die Auswahl der Lehrkräfte entscheidet die Schulaufsicht. Ihre förmliche Bevollmächtigung gemäß 31 Absatz 3 SchulG (BASS 1-1) erfolgt durch den Beirat gemäß 132 a Absatz 4 SchulG. 4 Die Unterrichtssprache ist Deutsch. 5 Der islamische Religionsunterricht wird auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne für den Islamischen Religionsunterricht erteilt. 6 Schulbücher bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung. 7 Dieser Runderlass ist zum in Kraft getreten. Die durch Runderlass vom
17 Stand und Entwicklung IRU an 119 Grundschulen 115 weiterführenden Schulen ca Schülerinnen und Schüler 211 Lehrkräfte für IRU 2017/2019 erste Absolventinnen Absolventen WWU Münster 17 Präsentationstitel Ort, Datum
18 Stand Islamischer Religionsunterricht in NRW 2012/ / / / / /2018 Grundschulen SUS 2000 SUS 3300 SUS 7000 SUS 8200 SUS SUS Weiterführend e Schulen SUS SUS SUS SUS SUS
19 Stand Islamischer Religionsunterricht in NRW Schulen IRU GRUNDSCHULEN SEK I 2012/ / / / / /2018
20 Stand Islamischer Religionsunterricht in NRW
21
22 Einführung des IRU - Nächste Schritte: LP Sek I LP Sek II zum IRU Sek II zum ZK IRU; BR Münster u. Köln (1.2.15) und fol. Rechtsgutachten Statusfrage der islamischen Verbände (Sommer 2016) (Staatskanzlei) ZK IRU Grundschule, BR Akkreditierung WWU Besetzung der Fachseminarleitungen Erste Absoventen der Erste grundständig Köln (1.8.14) u. fol. Münster Islam. Theologie IRU WWU Münster (2017) ausgebildete LK für IRU im Schuldienst Seiteneinstieg IRU SEK I (1.8.15) Erster Zwischenbericht IRU Evaluation (Dezember 2014) Endbericht der IRU Evaluation (August 2018) Auslauf des Gesetztes zur Einf. 22
23 Zukunftsperspektiven - Ausbau des Angebots - Aus- und Fortbildung von Lehrkräften (Münster, 2017) - wissenschaftliche Begleitung (2018) - Statusprozess der islamischen Verbände (2019) Auslauf des 132 a SchulG am Präsentationstitel Ort, Datum
24 Erwartungen Integration Religiöse Bildung u. Orientier. IRU Aufklärung Demokratieförd. Prävention 24 Präsentationstitel Ort, Datum
25 Lehrplan - kompetenzorientierte Lehrpläne / moderne Religionspädagogik - interreligiöser + dialogischer Ansatz - individueller Zugang / Kritik- und Urteilsfähigkeit - historisch-kritische Rezeption (vs. Katecheseunterricht) - Stärkung der Selbstsicherheit Toleranzkompetenz - Individualisierung der Religionsausübung Pluralisierung der Rezeption 25 Präsentationstitel Ort, Datum
26 26
27 27
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29 Wissenschaftliche Begleitung - Hohe Akzeptanz - Kenntniszuwachs - Toleranzkompetenz - Integrative Wirkung Die höchste Zustimmung weisen die Aussagen Vorurteile gegenüber anderen Religionsgemeinschaften werden abgebaut (stimmt genau: 84,7 Prozent) und Schülerinnen und Schüler entdecken Gemeinsamkeiten mit anderen Religionsgemeinschaften (73,4 Prozent) auf. 29 Präsentationstitel Ort, Datum
30 30
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