Schriftliche Kleine Anfrage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schriftliche Kleine Anfrage"

Transkript

1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom und Antwort des Senats Betr.: Religionsunterricht an Hamburger Schulen Religionsunterricht soll nicht nur der religiösen Erziehung dienen, sondern vor allem Wissen über Religionen sowie Werte, Ethik und Moral vermitteln. In Hamburg geschieht das traditionell im Rahmen eines Religionsunterrichts für alle in evangelischer Verantwortung. Durch die Verträge mit islamischen Verbänden im Jahr 2013 haben sich einige Voraussetzungen dafür geändert. In diesem Zusammenhang wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ein Pilotprojekt an zwei Schulen eingeführt, nach dem auch islamischen, alevitischen und jüdischen Religionslehrern der Unterricht gestattet wird. Berichte über den Verlauf dieses Modells sowie die weitere Entwicklung der Unterrichtskonzeption stehen aus. Im Newsletter Religion: August 2015 des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) teilt die Stelleninhaberin Mara Sommerhoff mit, dass sie ihre Stelle zum Schuljahresbeginn 2015/2016 verlässt und die Neuausschreibung planmäßig zum 1. Februar 2016 erfolgt. Aufgrund dieser Tatsache würden in dem halben Jahr der Nichtbesetzung zahlreiche Veranstaltungen des LI ausfallen. Diese lange Vakanz, die eine weitgehende Nichtbearbeitung des wichtigen Themenfeldes Religion an Schulen zur Folge hat, birgt hohe Risiken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Schulpflichtige in Hamburg gibt es derzeit? Im Schuljahr 2014/2015 gab es an allgemein- und berufsbildenden Schulen schulpflichtige Schülerinnen und Schüler. Bei der angegebenen Zahl handelt es sich um eine Näherung, sie wird unter Berücksichtigung des Alters der Schülerinnen und Schüler sowie der Schuljahresbesuche errechnet. Da qualitätsgesicherte Daten für das Schuljahr 2015/2016 noch nicht vorliegen, werden Angaben für das Schuljahr 2014/2015 gemacht. 2. Welcher Konfession (christlich: bitte nach Glaubensrichtung differenzieren, jüdisch, muslimisch: bitte nach Glaubensrichtung differenzieren, sonstige, keine) gehören sie jeweils an (bitte absolut und prozentual angeben)? Die Konfessionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler wird nicht erhoben. 3. Ist der Religionsunterricht nach Hamburger Modell grundsätzlich und prinzipiell nicht konfessionsgebunden oder verfolgt der Unterricht das Ziel, im Rahmen eines bekenntnisorientierten Unterrichts auch wertfreies Wissen über verschiedene Religionsgemeinschaften zu vermitteln?

2 Drucksache 21/2581 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Das Fach Religion wird nach 7 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) beziehungsweise entsprechend Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz (GG) als ordentliches Unterrichtsfach und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften hier der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erteilt. Der Unterricht erfolgt im Geiste der Achtung und Toleranz gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen. Übergreifendes Ziel des Religionsunterrichts ist, die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Inhalten des Christentums, des Protestantismus, des Katholizismus und der Orthodoxie, aber auch des Judentums, des Islams und des Buddhismus sowie gegebenenfalls auch anderer Religionen in ihrer inneren Differenziertheit bekannt zu machen. Religiöse und weltanschauliche Traditionen werden entsprechend ihrem Selbstverständnis und in ihrer Bedeutsamkeit für die Schülerinnen und Schüler thematisiert also nicht in der Perspektive einer neutralen Religionskunde, sondern von der Innensicht der Religionen herkommend (siehe Rahmenpläne Religion, Grundschule, Gymnasium Sek I und gymnasiale Oberstufe sowie Stadtteilschule Jahrgänge 5 bis 11). Die gemäß den Rahmenplänen für das Fach Religion zu erwerbenden Kompetenzen und verbindlichen Inhalte zielen auf einen Religionsunterricht, in dem die Schülerinnen und Schüler lebensweltlich verankerte Themen im Dialog unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen multiperspektivisch erarbeiten und eine eigenständige Urteilsfähigkeit in religiösen und ethischen Fragen erwerben. In diesem Kontext wird auch Wissen über verschiedene Religionen vermittelt. 4. In welchen Jahrgangsstufen und in welchem Umfang wird Religionsunterricht erteilt? Bitte nach Schulformen differenzieren und begründen. Die Stundentafeln für die allgemeinbildenden Schulen sehen gemäß der Ausbildungsund Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) beziehungsweise der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) folgende Kontingente (Jahrgangsstufen 1 bis 10) beziehungsweise Pflichtstunden (Jahrgangsstufen 11 12/13) für das Fach Religion vor (in Unterrichtswochenstunden): Schulform Jahrgangsstufen Wochenstunden Anmerkungen Grundschule 1 bis 4 5 Mindeststunden Religion muss in jedem Jahrgang erteilt werden Stadtteilschule 5 und 6 4 Mindeststunden 7 bis 10 4 Mindeststunden, in Wahlpflichtalternative mit 11 bis 13 je 2 in Wahlpflichtalternative mit Gymnasium 5 und 6 4 Mindeststunden 7 bis 10 6 Mindeststunden, in Wahlpflichtalternative mit 11 und 12 je 2 in Wahlpflichtalternative mit In den Beruflichen Gymnasien wird Religionsunterricht im Kontext des Kursangebots im Umfang von zwei Semesterwochenstunden und entsprechend den Vorgaben der Kultusministerkonferenz an allen Beruflichen Gymnasien erteilt. Berufsschülerinnen und -schülern in der dualen Ausbildung beziehungsweise der vollqualifizierenden Berufsfachschule werden Religionsgespräche angeboten. Diese Religionsgespräche sind kein Unterrichtsfach und werden daher nicht benotet. Gleichwohl sind die Religionsgespräche Teil der Stundentafel und somit des optionalen schulischen Angebots der berufsbildenden Schulen. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Kann der Bedarf an Religionsunterricht an allen Schulen gedeckt werden? An welchen Schulen wird aus welchen Gründen in welchem Umfang kein Religionsunterricht angeboten? Religionsunterricht wird an allen Schulen bedarfsgerecht angeboten. 6. Gibt es derzeit konfessionell gebundenen Religionsunterricht? Wenn ja: für welche Glaubensrichtungen und seit wann jeweils und in welchem Umfang? Religionsunterricht in Verantwortung der evangelischen Kirche existierte bereits vor 1949 (Grundlage: Artikel 149 Weimarer Reichsverfassung (WRV)). Die didaktische Konzeption dieses Unterrichts in Form eines dialogischen Religionsunterrichts für alle wurde in den 1990er Jahren entwickelt. Jüdischer Religionsunterricht wurde 1992 wiedereingeführt; katholischer Religionsunterricht wurde erstmals im Schuljahr 2007/2008 erteilt. Der Umfang des Unterrichts richtet sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung, siehe Antwort zu Gibt es Planungen, bekenntnisorientierten Religionsunterricht einzuführen? Wenn ja: welche genau? Der derzeitige Religionsunterricht wird bereits in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften gemäß Artikel 7 Absatz 3 GG erteilt, siehe auch Antworten zu 3. und Nach welchen Regeln ist es möglich, sich vom Religionsunterricht befreien zu lassen und welche konkrete Alternativbeschulung erfolgt in einem solchen Fall? Auf Grundlage von 7 Absatz 3 HmbSG beziehungsweise Artikel 7 Absatz 2 GG können Sorgeberechtigte ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Religionsunterricht abmelden. Ab Jahrgangsstufe 7 wird der Religionsunterricht in Wahlpflichtalternative mit dem Fach angeboten. 9. Wie viele Schüler machen von dieser Möglichkeit Gebrauch? Bitte für die Schuljahre 2011/2012 bis 2015/2016 angeben. Der Umfang der Abmeldungen wird von der zuständigen Behörde im Zwei-Jahres- Rhythmus, jeweils im Frühjahr, erhoben. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wurden im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 81 Schülerinnen beziehungsweise Schüler vom Religionsunterricht abgemeldet, im Schuljahr 2013/2014 gab es 97 Abmeldungen. Die Quote liegt bei circa 1 Prozent aller Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge. Daten für das Schuljahr 2015/2016 liegen noch nicht vor. 10. Wie weit sind die Arbeiten an dem Modell für den neuen Religionsunterricht unter Beteiligung verschiedener Religionsgemeinschaften vorangeschritten? 11. Welche Ziele verfolgt die zuständige Behörde mit dieser Reform? 12. Welche Religionsgemeinschaften konkret sind daran beteiligt? Welche nicht und aus welchen Gründen? Im Jahr 2012 vereinbarte der Senat in den Verträgen mit den muslimischen Gemeinschaften DITIB-Landesverband Hamburg, SCHURA Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.v. sowie in gleichlautenden Vereinbarungen mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und im Jahr 2014 mit der Jüdischen Gemeinde Hamburg, den bisher an den staatlichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg erteilten Religionsunterricht in gemischtkonfessionellen Klassenverbänden und Lerngruppen weiterzuentwickeln. 3

4 Drucksache 21/2581 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die genannten Religionsgemeinschaften sind an dem Pilotversuch beteiligt. Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Verantwortung eines Religionsunterrichts entsprechend Artikel 7 Absatz 3 GG und streben gemeinsam mit den anderen beteiligten Religionsgemeinschaften einen gemeinsamen Unterricht entsprechend ihren jeweiligen Grundsätzen an. Ziel der Weiterentwicklung ist, eine Verantwortungsstruktur für die Inhalte des Religionsunterrichts in dem durch Artikel 7 Absatz 3 GG gesetzten Rahmen zu schaffen, die sowohl die an der Weiterentwicklung des Unterrichts interessierten Religionsgemeinschaften gleichberechtigt am Religionsunterricht beteiligt als auch einen gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit ermöglicht, um so die bestehende dialogische Form des Religionsunterrichtes zu erhalten. In den Verträgen beziehungsweise Vereinbarungen wurde festgelegt, innerhalb von fünf Jahren Schulpraxis, Didaktik und Rahmenpläne, Lehrerbildung und -zulassung sowie den institutionellen Rahmen für einen den Vorgaben von Artikel 7 Absatz 3 GG entsprechenden Religionsunterricht weiterzuentwickeln. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der zuständigen Behörde und der beteiligten Religionsgemeinschaften angehören. Um eine grundgesetzkonforme Verantwortungsstruktur zu etablieren, richtete die zuständige Behörde zudem mit allen Religionsgemeinschaften, die den gemeinsamen Unterricht verantworten wollen, jeweils Gemischte Kommissionen BSB-Religionsgemeinschaft ein. Des Weiteren wurden an der Universität Hamburg Lehramtsstudiengänge für islamische und alevitische Religion sowie Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte, die sich bereits im Hamburger Schuldienst befinden, eingerichtet, siehe auch Antwort zu 18. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit dem Religionsunterricht für alle wurden die didaktischen Prinzipien weiterentwickelt, die zurzeit anhand konkreter Unterrichtseinheiten an den Pilotschulen erprobt und evaluiert werden, siehe auch Antworten zu 13. bis 15. Nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse werden die zuständige Behörde und die beteiligten Religionsgemeinschaften die Ergebnisse bewerten. 13. An welchen Schulen findet der Pilotversuch des gemeinsamen Religionsunterrichts seit dem Schuljahr 2014/2015 statt? In welchem Umfang geschieht dies jeweils (für alle Jahrgangsstufen in allen Klassen oder nur ausgewählte Klassen)? Wie sieht der Unterricht konkret aus im Vergleich zum hergebrachten Modell? Der Pilotversuch wird seit dem Schuljahr 2014/2015 in mehreren Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 an zwei Stadtteilschulen nach den für Religion allgemein geltenden Stundentafelvorgaben durchgeführt. Zum Schuljahr 2015/2016 wurden je zwei Klassen zweier weiterer Stadtteilschulen einbezogen. Im Rahmen des Pilotversuchs werden didaktische Strukturmodelle erprobt, die wesentliche Elemente des bisherigen Religionsunterrichts für alle in evangelischer Verantwortung fortführen, zugleich aber auch die angestrebte plurale Verantwortungsstruktur aufnehmen. Die bisherige dialogische Ausrichtung aus evangelischer Perspektive wird mit dem neuen didaktischen Prinzip der religionsspezifischen Orientierung dahin gehend weitergeführt, dass religiös gebundene Kinder sich nun intensiver und systematischer mit ihrer je eigenen Religion beschäftigen, um den Dialog fundierter und vertiefter führen zu können. Schülerinnen und Schüler, die ohne Bezüge zu einer Religion aufwachsen, gewinnen exemplarische Einsichten und erhalten Impulse zur Lebensgestaltung. 14. Wie wurden die Lehrer ausgewählt, die diesen Unterricht erteilen? Sind besondere Aus-/Fortbildungen erfolgt? Die Durchführung des Religionsunterrichts an den Pilotschulen erfolgt mit evangelischen, muslimischen und alevitischen Lehrkräften, die bereits an den Schulen unterrichten und sich zur Teilnahme am Pilotversuch bereit erklärt haben. Sie werden von der zuständigen Behörde in Kooperation mit den am Pilotversuch teilnehmenden Religionsgemeinschaften betreut und fortgebildet. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Welche Erfahrungen wurden bislang mit dem Pilotversuch gemacht? Das Institut für Bildungsmonitoring (IfBQ) der zuständigen Behörde ist mit der Durchführung einer Zwischenevaluation beauftragt. Qualitätsgesicherte Evaluationsergebnisse liegen noch nicht vor. 16. Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Fortführung/Ausweitung dieses Pilotversuchs? Für das Schuljahr 2016/2017 ist eine Ausweitung auf die Jahrgänge 3 und 4 an einer bis drei Grundschulen geplant. 17. Welche Folgen haben die Verträge mit islamischen Verbänden vom Jahr 2013 für den Religionsunterricht an Hamburger Schulen? Im Rahmen der Verträge haben die islamischen Verbände ihre Absicht erklärt, die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle mitzugestalten und ihn in seiner weiterentwickelten Form mit zu verantworten. Unter anderem aufgrund dieser Verträge erfolgt die aktuelle Weiterentwicklung. Siehe auch Antworten zu 10. bis 12. und Welche Kriterien muss eine Lehrkraft erfüllen, um Religionsunterricht erteilen zu dürfen? Das Fach Religion kann erteilen, wer entweder über ein abgeschlossenes Zweites Staatsexamen mit dem Fach (evangelische) Religion verfügt oder sich in der Ausbildung hierzu befindet (Praktikantinnen und Praktikanten im Lehramtsstudium, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst). Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche. Darüber hinaus können Lehrkräfte, die sich bereits im Hamburger Schuldienst befinden, einen Qualifizierungskurs absolvieren, der gemeinsam von Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) und dem Pädagogisch-Theologischen Institut der Nordkirche (PTI) angeboten wird. Sie erwerben damit eine eingeschränkte Fakultas entweder für die Grundschule, für den Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 oder für die Religionsgespräche an den beruflichen Schulen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts wurden die Qualifizierungskurse seit dem Schuljahr 2013/2014 auch für Lehrkräfte aus dem Hamburger Schuldienst mit muslimischer, alevitischer und jüdischer Religionszugehörigkeit geöffnet, die auf diesem Wege eine eingeschränkte Fakultas erwerben können. 19. Wie viele ausgebildete Religionslehrer gibt es an allgemeinbildenden Schulen derzeit in Hamburg und welcher Konfession gehören sie jeweils an? Insgesamt sind derzeit ausgebildete Religionslehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Hamburg tätig. Die im Personalverwaltungssystem erfassten Konfessionen dieser Lehrkräfte ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Konfession Anzahl Lehrkräfte Evangelisch 840 Römisch-katholisch 77 Jüdisch 1 keine Konfession erfasst 201 Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde 20. Wer ist für die Ausbildung der Religionslehrer zuständig? Obliegt dies staatlichen Stellen oder den jeweiligen Religionsgemeinschaften? Wenn letzteres zutrifft: Welche Religionsgemeinschaften haben hierfür die Erlaubnis und wie stellt die zuständige Behörde sicher, dass die Ausbildung den nötigen Standards genügt? Die Ausbildung der Lehrkräfte für den Religionsunterricht ist eine staatliche Aufgabe. Die erste Ausbildungsphase besteht aus einem auf das jeweilige Lehramt bezogenen theologischem Studium der jeweiligen Konfession beziehungsweise Religion (evangelisch, katholisch, jüdisch, islamisch, alevitisch) an einer staatlichen Universität im Rahmen eines Lehramtsstudiums. Die zweite Ausbildungsphase findet im Rahmen 5

6 Drucksache 21/2581 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode des staatlichen Vorbereitungsdienstes statt. Eine Ausbildung durch die Religionsgemeinschaften ist nicht möglich. Auch gibt es in Hamburg keine Lehrkräfte, die von den Religionsgemeinschaften entsendet werden. 21. Wie weit sind die Planungen für ein Lehramtsstudium für Unterricht in multireligiösen Klassen an der Universität Hamburg vorangeschritten? Welche Inhalte und methodischen Ansätze sollen im Rahmen dieses Studiums vermittelt werden? Sind Elemente einer Bekenntnisorientierung enthalten? Die Ausbildung an der Universität Hamburg orientiert sich an den inhaltlichen und formalen Anforderungen für das Fach Religion. Zum Wintersemester 2015/2016 sind über die bestehenden Studiengänge in evangelischer und katholischer Religion hinaus Studiengänge für islamische und alevitische Religion der Primar- und Sekundarstufe eingerichtet worden (Bachelor). Alle Studiengänge weisen neben dem Schwerpunkt in der entsprechenden Religion auch Veranstaltungen in anderen Religionen auf. Die Studiengänge islamische und alevitische Religion sind stark mit denen der evangelischen und auch der katholischen Religion vernetzt, ebenso die Didaktikseminare. Damit ist inhaltlich und hochschuldidaktisch eine gute Vorbereitung auf den Unterricht in multireligiösen Klassen gegeben. Studierende für den Religionsunterricht studieren nicht nur ihre Religion, sondern auch andere Religionen. So müssen Studierende des Faches Islamische Religion durchgehend in jedem Semester mindestens eine Veranstaltung besuchen, die in den Bereichen evangelische, katholische oder alevitische Theologie angeboten werden. In diesen Veranstaltungen lernen und diskutieren die Studierenden des Faches Islamische Religion auch mit den Studierenden, die die Fächer Evangelische, Katholische und Alevitische Theologie studieren. Ebenso verhält es sich umgekehrt auch mit Veranstaltungen aus anderen Religionen, die von den Studierenden der Fächer Evangelische, Katholische und Alevitische Religion zu besuchen sind. Überdies besuchen die Studierenden gemeinsam fachdidaktische Veranstaltungen, in denen sie insbesondere in Grundfragen und Methoden eines interreligiösen Dialogs in Klassen mit multireligiöser Schülerschaft eingeführt werden. Die Studierenden setzen sich damit auseinander, was Kernelemente ihrer Religion sind und dass diese in historischer Perspektive, aber auch aktuell unterschiedlich interpretiert werden. Zudem befassen sie sich mit der Frage, wie religiöse Positionalität ( Bekenntnis ) mit Offenheit gegenüber anderen Religionen verbunden werden kann. 22. Wer ist für die Erstellung der Bildungspläne und die Festlegung der Inhalte im Fach Religion zuständig? Welchen Einfluss konkret hat die zuständige Behörde? Wann wurden die entsprechenden Bildungspläne zuletzt überarbeitet und von wem? Der Religionsunterricht erfolgt in Hamburg nach 7 Absatz 1 HmbSG sowie gemäß Artikel 7 Absatz 3 GG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften, siehe auch Antwort zu 3. Die Fachinhalte der geltenden Rahmenpläne für das Fach Religion werden von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, die allgemeindidaktischen Teile von der zuständigen Behörde verantwortet. Die zuständige Behörde als Organ des in Religionsfragen neutralen Staates stellt die allgemeinen didaktischen Standards des Unterrichts und die Verfassungsgemäßheit der Inhalte sicher. Die derzeit geltenden, aus den Jahren 2009 (gymnasiale Oberstufe) beziehungsweise 2011 (Grundschule, Stadtteilschule Jahrgangsstufen 5 bis 11, Gymnasium Sekundarstufe I) datierenden Rahmenpläne für das Fach Religion wurden von der zuständigen Behörde in Abstimmung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erarbeitet, von der Gemischten Kommission BSB/(Evangelische) Kirche beschlossen und von der Deputation der zuständigen Behörde in Kraft gesetzt Welche Lern- und Lehrmittel werden im Religionsunterricht verwendet? Wer entscheidet über die Verwendung dieser Mittel?

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2581 Die Schulen entscheiden im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung eigenständig über den Einsatz der im Unterricht verwendeten Lehr- und Lernmittel. Die Auswahl orientiert sich an den jeweils geltenden Rahmenplänen für das Fach Religion. 24. Ist es zutreffend, dass die Stelle Arbeitsfeld Religion im LI planmäßig von August 2015 bis Februar 2016 nicht besetzt wird? Wenn ja: Aus welchen Gründen erfolgte keine unmittelbare Neuausschreibung zum Schuljahresbeginn 2015/2016? Wie erklärt der Senat, dass deshalb in diesem Zeitraum eines halben Jahres zahlreiche Veranstaltungen des LI ausfallen müssen? Im Arbeitsfeld Religion am LI sind regelhaft zwei Personen mit je einer halben Stelle tätig, von denen eine aufgrund des Stellenwechsels einer Stelleninhaberin seit dem 1. September 2015 vakant ist. Neueinstellungen von aus Schulen abgeordneten Lehrkräften erfolgen aus personal- und schulorganisatorischen Gründen jeweils zum Februar oder August eines Jahres; die durch den Stellenwechsel frei gewordene Stelle wurde planmäßig zur Wiederbesetzung ab Februar 2016 ausgeschrieben. Während der Übergangszeit wird die unbesetzte Stelle von der zuständigen Referatsleitung und der zweiten Stelleninhaberin des Arbeitsfelds Religion betreut. Im laufenden Schulhalbjahr mussten drei Veranstaltungen à drei Stunden abgesagt werden, die durch Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und Präsentationen sowie zusätzliche individuelle Beratung kompensiert werden konnten, zumal es sich teilweise um Wiederholungsveranstaltungen handelte. Alle weiteren Veranstaltungen des Arbeitsfelds Religion am LI fanden planmäßig statt. 7

Auswertung Religionsunterricht Schuljahr 2015/16

Auswertung Religionsunterricht Schuljahr 2015/16 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC/Statistik Berlin, den 20.12.2016 Auswertung Religionsunterricht Schuljahr 2015/16 Teilnehmende Schülerinnen

Mehr

Religion ohne Religion

Religion ohne Religion Religion ohne Religion Ethikunterricht in Deutschland dient der Vermittlung von Werten bzw. der Diskussion darüber, dem Vermitteln von Wissen über Religionen und Weltanschauungen, sowie der Diskussion

Mehr

Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und -lehrer VHRR-Kurz-Info November 2011

Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und -lehrer VHRR-Kurz-Info November 2011 Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und -lehrer VHRR-Kurz-Info November 2011 Editorial Aus aktuellem Anlass: Regelungen für den Religionsunterricht Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer wieder gibt

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5371 21. Wahlperiode 29.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 22.07.16 und Antwort des Senats

Mehr

Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht gemäß 13 Schulgesetz an Berliner Schulen

Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht gemäß 13 Schulgesetz an Berliner Schulen Drucksache 17 / 11 401 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 08. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2013) und Antwort Religions- bzw.

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5587 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 15.08.16 und Antwort

Mehr

Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt

Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt 1. Gemäß Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Artikel 27 Abs. 3 Satz 1

Mehr

Kirchliche Kooperationspartner

Kirchliche Kooperationspartner Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/5072 19. Wahlperiode 26.01.10 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom 15.01.10 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Einführung in die aktuelle Situation der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen

Einführung in die aktuelle Situation der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen 1 Einführung in die aktuelle Situation der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen Dr. Mahmoud Abdallah Evangelisches Stift Tübingen, 01 Juni 2013 2 Gründung der Islamischen Theologie Gründung des

Mehr

Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein

Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein Erl Religionsunterricht SH RelUErl-SH 2.121-510 Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein Runderlass der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport vom 21. Februar 1995 III

Mehr

Vorlage für f. r die Kammern. allgemeinbildenden Schulformen laufen zum Schuljahresende aus. Der im Februar 2011 vorgelegte

Vorlage für f. r die Kammern. allgemeinbildenden Schulformen laufen zum Schuljahresende aus. Der im Februar 2011 vorgelegte Behörde für f r Schule und Berufsbildung Mai 2011 Vorlage für f r die Kammern Entwurf einer Verordnung über die Stundentafeln der Grundschule, der Stadtteilschule und des Gymnasiums (STVO-GStGy 1. Anlass

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997

Mehr

Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen

Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen Inhaltsverzeichnis M(G)-TEV10 Fachdidaktik evangelische Religionslehre..............................

Mehr

R U F B E R U F B E R U F U N G

R U F B E R U F B E R U F U N G R U F B E R U F B E R U F U N G Im Dienst Jesu Vor 22 Jahren begann ich als Religionslehrerin im Kirchendienst an einer Grund- und Hauptschule. Den Beruf habe ich gewählt, weil mir mein Glaube und die

Mehr

Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen

Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen RdErl. d. MK v. 10.5.2011 33-82105 (SVBl. S. 226) - VORIS 22410 - Bezug: a) RdErl.: Regelungen für den Religionsunterricht und

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/226 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 13.04.15 und Antwort des Senats

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/8433 19. Wahlperiode 21.01.11 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom 14.01.11 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/705 21. Wahlperiode 16.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 08.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Widersprüche

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den evangelischen Religionsunterricht ein Leitfaden vom Schulreferat der Lippischen Landeskirche

Rechtliche Grundlagen für den evangelischen Religionsunterricht ein Leitfaden vom Schulreferat der Lippischen Landeskirche Rechtliche Grundlagen für den evangelischen Religionsunterricht ein Leitfaden vom Schulreferat der Lippischen Landeskirche Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Er

Mehr

Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9

Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 Inhaltsfelds 1: Entwicklung einer eigenen religiösen Identität Inhaltlicher Schwerpunkt: Luther

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat der Ständigen

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Geänderte Fassung. 16. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Geänderte Fassung. 16. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 294 11. 07. 2016 Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Flächendeckender

Mehr

Gökçen Sara Tamer-Uzun M.A. Gökçen Sara Tamer Uzun M. A., Islamische Theologie / Religionspädagogik PH Ludwigsburg 1

Gökçen Sara Tamer-Uzun M.A. Gökçen Sara Tamer Uzun M. A., Islamische Theologie / Religionspädagogik PH Ludwigsburg 1 Gökçen Sara Tamer-Uzun M.A. 1 Silcherschule Informationsabend IRU IRU (Islamischer Religionsunterricht) Sunnitischer Prägung 2 Übersicht (1) Gegenwart (2) Ausbildung der Lehrkräfte (3) Inhalte im Studium

Mehr

Religion und Werte und Normen: Fragen und Antworten

Religion und Werte und Normen: Fragen und Antworten Religion und Werte und Normen: Fragen und Antworten beantwortet von den Fachobfrauen der Fächer Religion bzw. Werte und Normen 1. Was ist der Unterschied zwischen Religions- und Werte und Normenunterricht?

Mehr

SCHULPRAKTIKA IM LEHRAMTSSTUDIUM

SCHULPRAKTIKA IM LEHRAMTSSTUDIUM SCHULPRAKTIKA IM LEHRAMTSSTUDIUM Überblick - 1 - Stand: 16.11.2010 Schulpraktika im Lehramtsstudium Reformschritte bedingen stets auch Übergangssituationen. Zum Einen sollen Reformelemente so früh wie

Mehr

Zusatzqualifikation. Interreligiöses Begegnungslernen Die Kooperierende Fächergruppe in der Schule. Name

Zusatzqualifikation. Interreligiöses Begegnungslernen Die Kooperierende Fächergruppe in der Schule. Name Zusatzqualifikation Interreligiöses Begegnungslernen Die Kooperierende Fächergruppe in der Schule Beteiligte Einrichtungen Institut für Philosophie und Theologie der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Mehr

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland Manifest für eine Muslimische Akademie in Deutschland 1. Ausgangssituation In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein breit gefächertes, differenziertes Netz von Institutionen der Erwachsenen- und Jugendbildung,

Mehr

4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse

4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse 4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse Abschnitt 4.1 stellt zunächst die einschlägigen Rechtsnormen zusammen. Im darauffolgenden Abschnitt 4.2 werden weitere Anforderungen an Zeugnisse

Mehr

Quo vadis BRU in der multireligiösen Gesellschaft

Quo vadis BRU in der multireligiösen Gesellschaft Quo vadis BRU in der multireligiösen Gesellschaft Jahrestagung BRU des Pädagogischen Instituts Villigst in Zusammenarbeit mit dem Verband evangelischer Religionslehrer/innen an Berufskollegs e.v. (VRB)

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2279 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats

Mehr

(Schulamtsverordnung SchulAVO)

(Schulamtsverordnung SchulAVO) Schulamtsverordnung SchulAVO 150 Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Schulamtsverordnung SchulAVO) Vom 16. April 2015 (ABl.

Mehr

Oberstufe Sek II. Die Oberstufe des GBG umfasst im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 276 Schülerinnen und Schüler, davon 127 Mädchen (ca. 46 %).

Oberstufe Sek II. Die Oberstufe des GBG umfasst im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 276 Schülerinnen und Schüler, davon 127 Mädchen (ca. 46 %). Oberstufe Sek II Die Oberstufe des Gymnasiums (Sekundarstufe II) umfasst die Jahrgangsstufen EF - Q2 bzw. 10-12. Sie setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Jg. 5 9 (Sekundarstufe I) fort. Im Unterschied

Mehr

Vom 23. Mai 2001 (KABl S. 70) 1. 1 Red. Anm.: Die Vereinbarung wurde bisher nicht in staatlichen Bekanntmachungsorganen bekannt gemacht.

Vom 23. Mai 2001 (KABl S. 70) 1. 1 Red. Anm.: Die Vereinbarung wurde bisher nicht in staatlichen Bekanntmachungsorganen bekannt gemacht. Vikariatsschulqualifizierungsvereinbarung MV VikSQV 2.203-507 Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, und der Evangelisch-Lutherischen

Mehr

Das Studium der Evangelischen Theologie. Informationsveranstaltung Für Studienanfänger/innen Prof. Aaron Schart

Das Studium der Evangelischen Theologie. Informationsveranstaltung Für Studienanfänger/innen Prof. Aaron Schart Das Studium der Evangelischen Theologie Informationsveranstaltung Für Studienanfänger/innen 14.10.2015 Prof. Aaron Schart Ev. =101 Studienanfänger, kathol. = 104 www.uni-due.de/evangelischetheologie/ oder:

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7286 21. Wahlperiode 27.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Türkischer

Mehr

Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Katholische Religion Gymnasium August-Dicke-Schule

Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Katholische Religion Gymnasium August-Dicke-Schule Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Katholische Religion Gymnasium August-Dicke-Schule Kompetenzbereiche: Sach-, Methoden-, Urteils-, Handlungskompetenz Synopse aller Kompetenzerwartungen Sachkompetenz

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4045 18. Wahlperiode 2016-04-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für

Mehr

Religionsunterricht. Rechtsgrundlagen

Religionsunterricht. Rechtsgrundlagen Religionsunterricht und seine Rechtsgrundlagen SSDL Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (GHS) Rottweil Überblick der Veranstaltung 1. Impulsreferat -Einführung 2. Möglichkeit der Rückfrage

Mehr

Religionsunterricht. Ein besonderes Fach an den katholischen Grundschulen in Bremen

Religionsunterricht. Ein besonderes Fach an den katholischen Grundschulen in Bremen Religionsunterricht Ein besonderes Fach an den katholischen Grundschulen in Bremen Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück Abteilung Schulen und Hochschulen Domhof 2 49074 Osnabrück Tel. 0541 318351 schulabteilung@bistum-os.de

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/3341 20. Wahlperiode 02.03.12 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GAL) vom 23.02.12 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4427

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4427 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4427 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4246 - Situation des Faches Werte und Normen an

Mehr

Der Übergang vom Studium in den Vorbereitungsdienst

Der Übergang vom Studium in den Vorbereitungsdienst 1 Der Übergang vom Studium in den Vorbereitungsdienst Informationen für Studierende der UHH 25. Mai 2016, 19:00 Uhr, Hörsaal MLK C. Heffenmenger LIA & ZLH / S. Hartung ZLH 2 Was erwartet Sie? Die Ausbildungsphasen

Mehr

Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des GymnasiumsFortgeltung ab gem. BayVV_1140_S_070VwVWBek v (AllMBl. S. 1555).

Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des GymnasiumsFortgeltung ab gem. BayVV_1140_S_070VwVWBek v (AllMBl. S. 1555). Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des GymnasiumsFortgeltung ab 1. 1. 2016 gem. BayVV_1140_S_070VwVWBek v. 31. 5. 2016 (AllMBl. S. 1555). Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des GymnasiumsFortgeltung

Mehr

Informationen zum Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung Schwerpunkt: Praxisphasen an der TU Dortmund

Informationen zum Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung Schwerpunkt: Praxisphasen an der TU Dortmund Informationen zum Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung Schwerpunkt: Praxisphasen an der TU Dortmund 30.10.2010, Ablauf 1. Bisherige Theorie-Praxis-Phasen an der TU Dortmund 2. Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung

Mehr

Bedeutung des Englischunterrichts in der Grundschule für weiterführende Schulen

Bedeutung des Englischunterrichts in der Grundschule für weiterführende Schulen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/328 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 22.06.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bedeutung des Englischunterrichts in der Grundschule

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien 5/35 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Zweiter Teil: Bildungswissenschaften

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung

Mehr

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/10533 20. Wahlperiode 24.01.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.01.14 und Antwort des Senats Betr.: Durchlässigkeit

Mehr

Das Fach Philosophie/Ethik im Studiengang Lehramt an Gymnasien (nach GymPO)

Das Fach Philosophie/Ethik im Studiengang Lehramt an Gymnasien (nach GymPO) Das Fach /Ethik im Studiengang Lehramt an Gymnasien (nach GymPO) Mit der Entscheidung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Mannheim treffen Sie eine gute Wahl. Ein umfassendes Lehrangebot

Mehr

Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April 2016

Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April 2016 Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April 2016 1 Deutschland nach 1945 2 Innere Führung Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller

Mehr

Stundentafel Schule für Erziehungshilfe. Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule)

Stundentafel Schule für Erziehungshilfe. Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule) zum Vorschriftenverzeichnis 6511-31 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule) vom 9. August 1996 (GBl. S. 534, ber. 584; K.u.U.

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9893 20. Wahlperiode 15.11.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 07.11.13 und Antwort des Senats

Mehr

Katholische Theologie

Katholische Theologie Katholische Theologie Modul 1: Einführungs- und Grundlagenmodul Turnus Arbeitsauf- 14 jährlich 10 420 2 Beispiele gelebter Religion und gelebten Glaubens, Biblische Grundlagen, Geschichte der Kirche und

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/3386

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/3386 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3386 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1349 der Abgeordneten Marie Luise Halem der Fraktion BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3254 Kunstunterricht

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13342 20. Wahlperiode 21.10.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 13.10.14 und Antwort des

Mehr

Werteerziehung in Baden-Württemberg

Werteerziehung in Baden-Württemberg Presseinformation Konrad-Adenauer-Str. 12 70173 Stuttgart Tel: 0711-2063-679/687/683 Fax: 0711-2063-660 schmitt@gruene.landtag-bw.de http://www.bawue.gruene-fraktion.de Stuttgart, den 03.05.2005 Werteerziehung

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 775_Rahmenvereinbarung_Ausbildung_Lehramtstyp 6_2009.doc Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/1205 20. Wahlperiode 12.08.11 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 05.08.11 und Antwort des Senats Betr.: Gehen

Mehr

Lehrerbildung und Inklusion Positionen und Aktivitäten der Kultusministerkonferenz

Lehrerbildung und Inklusion Positionen und Aktivitäten der Kultusministerkonferenz Lehrerbildung und Inklusion Positionen und Aktivitäten der Kultusministerkonferenz Bern, 21. Januar 2016 Sybille Siegling Was erwartet Sie? 1. Vorgaben der KMK zur Lehrerbildung 2. Als die Inklusion nach

Mehr

Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung)

Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung) Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung) Lehrerausbildungsverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 17.03.2006 bis

Mehr

Digitalisierung im Klassenzimmer

Digitalisierung im Klassenzimmer BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/442 Landtag 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Digitalisierung im Klassenzimmer Antwort des Senats auf die Kleine

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6659 21. Wahlperiode 18.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP)

Mehr

Erlass des Hessischen Kultusministeriums über den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen

Erlass des Hessischen Kultusministeriums über den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen Erlass des Hessischen Kultusministeriums 173 Erlass des Hessischen Kultusministeriums über den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen Vom 3. September 2014 (ABl. HKM 2014 S. 685) I Bedeutung des Religionsunterrichts

Mehr

Sem Modul Empf. Inhalt Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA c

Sem Modul Empf. Inhalt Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA c Zweitfach Katholische Religion Modulübersicht Sem Modul Empf. Inhalt Credits Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA 1-4 46 c BA 1-6 26 c Modul 10 3./4. Vertiefungsmodul Systematische

Mehr

Herzlich Willkommen am Institut für Bildungswissenschaft (IBW) der Universität Heidelberg. http://www.ibw.uni-heidelberg.de

Herzlich Willkommen am Institut für Bildungswissenschaft (IBW) der Universität Heidelberg. http://www.ibw.uni-heidelberg.de Herzlich Willkommen am Institut für Bildungswissenschaft (IBW) der Universität Heidelberg http://www.ibw.uni-heidelberg.de Aufgaben des Bildungssystems Struktur des Schulsystems Systemebenen Schulpädagogik

Mehr

Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg

Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg Mdgt Manfred Hahl Folie 1, Gliederung 1. Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge für allgemein bildende Schulen Neues im Überblick 2.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3363 6. Wahlperiode 10.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Maßnahmen des Landeskonzeptes Übergang von

Mehr

Lernen in den Klassen 5 und 6

Lernen in den Klassen 5 und 6 Lernen in den Klassen 5 und 6 Die Jahrgangsstufen 1/2 bilden die Eingangsphase, die Jahrgangsstufen 3/4 die Aufbauphase. Die Jahrgangsstufen 5/6 bilden die Übergangsphase. Schülerinnen und Schüler werden

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Verwaltung Rechtsabteilung Handreichung über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen Stand: 21. Oktober 2013

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/5052 20. Wahlperiode 31.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Walter Scheuerl (CDU) vom 23.08.12 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Für den am 1. Februar 2017 in Hamburg beginnenden Vorbereitungsdienst sind 270 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) neu eingestellt worden.

Für den am 1. Februar 2017 in Hamburg beginnenden Vorbereitungsdienst sind 270 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) neu eingestellt worden. Dr. Markus Schulz, B42-LiV/A Freitag, 17. Februar 2017 START IN DEN VORBEREITUNGSDIENST ZUM FEBRUAR 2017 Für den am 1. Februar 2017 in Hamburg beginnenden Vorbereitungsdienst sind 270 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

Mehr

Religion und Werte und Normen: Fragen und Antworten

Religion und Werte und Normen: Fragen und Antworten Religion und Werte und Normen: Fragen und Antworten beantwortet von den Fachobfrauen der Fächer Religion bzw. Werte und Normen 1. Was ist der Unterschied zwischen Religions- und Werte und Normenunterricht?

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 37 Datum Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 37 Datum Nr. AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 37 Datum Nr. 61 Änderung der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für das Fach des

Mehr

Lehrerlaubnisordnung für Lehrkräfte des Unterrichtsfachs Islamische Religion an öffentlichen Schulen in Hessen

Lehrerlaubnisordnung für Lehrkräfte des Unterrichtsfachs Islamische Religion an öffentlichen Schulen in Hessen AHMADIYYA MUSLIM JAMAAT Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland e.v. Genfer Straße 11, 60437 Frankfurt am Main Lehrerlaubnisordnung für Lehrkräfte des Unterrichtsfachs Islamische Religion an öffentlichen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2634 6. Wahlperiode 10.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Vermittlung der Rechtschreibung und Rechtschreibleistungen an

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/1200 20. Wahlperiode 12.08.11 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 05.08.11 und Antwort

Mehr

Fachtag Religion. Religiöse Identität im Dialog

Fachtag Religion. Religiöse Identität im Dialog Fachtag Religion Religiöse Identität im Dialog Anmeldung: Veranstaltungs-Nr. 1614R1801 Dienstag, 24. Mai 2016, 16:00 19:00 Uhr Landesinstitut, Felix-Dahn-Str. 3, 20357 Hamburg Hamburg Impressum, Veranstalter

Mehr

Hinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum

Hinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum Zentrum für Lehrerbildung Hinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum 1. Wozu wird das Praktikum benötigt? Das Betriebs oder Sozialpraktikum ist nicht Bestandteil des Lehramtsstudiums an der Universität,

Mehr

Islamlehrertagung Samstag, 11. Februar 2017 (10:30 bis 15:30 Uhr) Moschee in der Schanzenbachstraße 1, München

Islamlehrertagung Samstag, 11. Februar 2017 (10:30 bis 15:30 Uhr) Moschee in der Schanzenbachstraße 1, München 1 Islamlehrertagung Samstag, 11. Februar 2017 (10:30 bis 15:30 Uhr) Moschee in der Schanzenbachstraße 1, 81371 München 4. Die Situation des Islamunterrichts in Bayern aus der Sicht der Lehrerverbände eines:

Mehr

als Fragestellungen grundlegende Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Verständnis Gottes in Judentum, Christentum und Islam erläutern (IF 5),

als Fragestellungen grundlegende Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Verständnis Gottes in Judentum, Christentum und Islam erläutern (IF 5), Jahrgangsstufe 6: Unterrichtsvorhaben 1, Der Glaube an den einen Gott in Judentum, Christentum und Islam Der Glaube Religionen und Der Glaube an Gott in den an den einen Gott in Weltanschauungen im Dialog

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Veranstaltungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften in öffentlichen Gebäuden der Stadt Bremen?

Veranstaltungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften in öffentlichen Gebäuden der Stadt Bremen? BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/129 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 17.03.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Veranstaltungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften

Mehr

( ) Evang. Theologie / Religionspädagogik

( ) Evang. Theologie / Religionspädagogik (1.1.2.8) Evang. Theologie / Religionspädagogik Vertiefungsfach Evang. Theologie / Religionspädagogik ETH 02 Religionspädagogische Grundfragen [G-Eth 1.04/W-Eth 1.04] Mo 12:00-14:00 INF 517 TW104 Dierk,

Mehr

S H R V. Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2845. Schleswig-Holsteinischer ReligionslehrerInnen-Verband

S H R V. Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2845. Schleswig-Holsteinischer ReligionslehrerInnen-Verband Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2845 S H R V Schleswig-Holsteinischer ReligionslehrerInnen-Verband An den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags 13.02.2008 Präsentation zur

Mehr

K a n n i c h a n e i n e m K u r s e i n e r a n d e r e n K o n f e s s i o n t e i l - n e h m e n? 2

K a n n i c h a n e i n e m K u r s e i n e r a n d e r e n K o n f e s s i o n t e i l - n e h m e n? 2 1 Evangelische Religion in der MSS R e c h t l i c h e G r u n d l a g e n K a n n i c h R e l i g i o n a b w ä h l e n? 1 7.3.1 Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht der Schule

Mehr

FAQ zum Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion

FAQ zum Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion FAQ zum Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion Der Ministerrat hat am 24. Februar 2015 beschlossen, den Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion in die Anhörung zu geben. Die Antworten zu den nachfolgend

Mehr

Religionslehrer/innen an Beruflichen Schulen in Baden Januar bis Dezember 2013 100. Zielgruppe: Zeit: Teilnehmende: PLZ: Tagungsort: Leitung:

Religionslehrer/innen an Beruflichen Schulen in Baden Januar bis Dezember 2013 100. Zielgruppe: Zeit: Teilnehmende: PLZ: Tagungsort: Leitung: Religionslehrer/innen an Beruflichen Schulen in Baden Januar bis Dezember 2013 100 Regionale Vereinbarung Peter Cleiß, Studienleiter, RPI Karlsruhe in Zusammenarbeit mit den Schuldekaninnen und Schuldekanen

Mehr

LehrplanPLUS Gymnasium Katholische Religionslehre Klasse 5. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. 1. Grundwissen/grundlegende Kompetenzen

LehrplanPLUS Gymnasium Katholische Religionslehre Klasse 5. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. 1. Grundwissen/grundlegende Kompetenzen Gymnasium Katholische Religionslehre Klasse 5 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Im katholischen Religionsunterricht treten die jungen Menschen von ihren unterschiedlichen Lebenswelten her in reflektierten

Mehr

Unterrichtsausfall und Unterrichtsversorgung an Bremer Schulen (Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 27.09.2006)

Unterrichtsausfall und Unterrichtsversorgung an Bremer Schulen (Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 27.09.2006) Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/627 S Stadtbürgerschaft (zu Drs. 16/606 S) 16. Wahlperiode 31.10.06 Mitteilung des Senats vom 31. Oktober 2006 Unterrichtsausfall und Unterrichtsversorgung an Bremer

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Harburg

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Harburg Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Harburg Anfrage gem. 27 BezVG AfD-Fraktion Drucksachen Nr.: Datum: 20-0740 19.05.2015 Beratungsfolge Gremium Datum Anfrage AfD betr. Schwimmunterricht an

Mehr

Inhalt. Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen Jugendsekten - kein Problem mehr? Die religiöse Landschaft in Deutschland...

Inhalt. Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen Jugendsekten - kein Problem mehr? Die religiöse Landschaft in Deutschland... Inhalt Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen... 15 1 Jugendsekten - kein Problem mehr?... 17 2 Die religiöse Landschaft in Deutschland... 21 2.1 Hintergründe der aktuellen Entwicklung... 21 2.2 Allgemeine

Mehr

Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.03.2012) 1 1. Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA Um die erforderliche Weiterentwicklung von VERA in allen

Mehr

Lehramtsstudien. Primarstufe Sekundarstufe Allgemeinbildung Sekundarstufe Berufsbildung. LEHRERiNNENBILDUNG WEST

Lehramtsstudien. Primarstufe Sekundarstufe Allgemeinbildung Sekundarstufe Berufsbildung. LEHRERiNNENBILDUNG WEST Lehramtsstudien Primarstufe Sekundarstufe Allgemeinbildung Sekundarstufe Berufsbildung LEHRERiNNENBILDUNG WEST Studieren in Feldkirch 1. Kleine Gruppen Wir unterrichten Sie im Team. 2. Individuelle Betreuung

Mehr

Schulinternes Curriculum Evangelische und Katholische Religionslehre

Schulinternes Curriculum Evangelische und Katholische Religionslehre Schulinternes Curriculum Evangelische und Katholische Religionslehre Jahrgang 5.2 1. Unterrichtsvorhaben Inhaltsfeld 5: Religionen und Weltanschauungen im Dialog Inhaltlicher Schwerpunkt: Der Glaube an

Mehr

Gemeinsame Grundsätze der Religionsgemeinschaften für einen interreligiösen Religionsunterricht? Der Hamburger Weg: Religionsunterricht für alle

Gemeinsame Grundsätze der Religionsgemeinschaften für einen interreligiösen Religionsunterricht? Der Hamburger Weg: Religionsunterricht für alle Folkert Doedens Gemeinsame Grundsätze der Religionsgemeinschaften für einen interreligiösen Religionsunterricht? Der Hamburger Weg: Religionsunterricht für alle Wer der Jugend Religion auferlegt, verschließt

Mehr

Erziehungswissenschaften im Lehramtsstudium. der Universität Bamberg

Erziehungswissenschaften im Lehramtsstudium. der Universität Bamberg an der Universität Bamberg, Dipl.-Päd. Studienberater für das erziehungswissenschaftliche Studium Lehrstuhl für Schulpädagogik Otto-Friedrich-Universität Bamberg Erstsemestereinführungstage Herbst 2013

Mehr

vom 13. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2010) und Antwort

vom 13. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2010) und Antwort Drucksache 16 / 15 014 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 13. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2010) und

Mehr

Vierzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 18. Juli 2016

Vierzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 18. Juli 2016 Vierzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 18. Juli 2016 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 32 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr