Die Ministerin 16. WAHLPERIODE AIS A19

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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium for Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf An den Vorsitzenden des Integrationsausschusses des Landtags NRW LANDTAG Herrn Arif Ünal MdL NORDRHEIN-WESTFALEN Platz des Landtags WAHLPERIODE Düsseldorf VORLAGE 16/1455 AIS A ~-~ Bericht zum Stand der Einführung des islamischen Religionsunterrichts 2 f November 2013 S'eite 1 von 1 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Sylvia Löhrmann Stellv, Ministerpräsidentin Auskunft erteilt: Fr. Dr. Braun-Bau Telefon Telefax susanne.braunbau@msw.nrw,de Anlage: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich den von der Fraktion der CDU erbetenen Bericht für die Integrationsausschuss-Sitzung am 4. Dezember 2013 zum Stand der Einführung des islamischen Religionsunterrichts. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Bericht an die Ausschussmitglieder weiterleiteten. M,itfreundlich~n~ Gr~ßen '" ti{ 'f" ~,l'~t,/" _,w,,, Syl~'ra!;' Löhr~a~n Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de

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3 Bericht der Landesregierung zur Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts Der rechtliche Rahmen Der islamische Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen beruht auf dem "Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach" (7. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 22. Dezember 2011 (GV.NRW. S.728). Es bestimmt, dass das Ministerium bei der Einführung von islamischem Religionsunterricht mit einer Organisation oder mehreren Organisationen zusammenarbeiten kann. Diese müssen Aufgaben wahrnehmen, die für die religiöse Identität ihrer Mitglieder oder Unterorganisationen wesentlich sind. Alternativ kommen Organisationen in Betracht, die von ihren Mitgliedern oder Unterorganisationen für die Durchführung des Religionsunterrichts bestimmt worden sind. Das Ministerium bildet einen achtköpfigen Beirat, der - so das Gesetz - "die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts [... ] vertritt". Bei dem Beiratsmodell handelt es sich um ein Mittel zur Organisation des Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechts, das für eine Übergangszeit zur Verfügung stehen soll, bis sich hinreichend repräsentative Religionsgemeinschaften des Islam gebildet haben. Es geht zurück auf eine Empfehlung der Deutschen Islam Konferenz vom 13. März Die Kultusministerkonferenz empfahl auf ihrer Sitzung am 15. Mai 2008 den Ländern, diese Empfehlung der Deutschen Islam Konferenz bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Das Gesetz tritt am 31. Juli 2019 außer Kraft. Die Befristung des Gesetzes unterstreicht dessen Übergangscharakter. Die Zwischenlösung ist rechtlich möglich, weil der Staat freiwillig Organisationen einen Religionsunterricht anbieten kann, die die religiösen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Voraussetzung ist, dass hierfür ein dringendes staatliches Bedürfnis besteht. Bei der Anhörung zu dem Gesetz am 14. September 2011 erklärte die Mehrheit der Staatskirchenrechtier und der weiteren Sachverständigen und Verbände das Beiratsmodell für verfassungskonform. Der Status der islamischen Organisationen In der gemeinsamen Erklärung der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Vertreterinnen und Vertreter des Koordinierungsrates der Muslime (KRM) vom 22. Februar 2011 wurde vereinbart, dass die Statusfrage der islamischen Organisationen wissenschaftlich geprüft wird. Am 20. Dezember 2011 hat der Landtag mit den Stimmen der Landtagsfraktionen von SPD, CDU sowie BÜNDNIS go/die GRÜNEN einem Entschließungsantrag (Lt-Drs. 15/3582) zugestimmt, der ebenfalls eine solche Prüfung enthielt.

4 Am 16. Juli 2013 hat das Kabinett beschlossen, einen Arbeitsprozess zur Feststellung, ob islamische Verbände im Sinne des deutschen Religionsverfassungsrechts Religionsgemeinschaften sind, einzuleiten. Gegründet wurde ein Forum "Statusfragen des Islam", in dem neben der Staatskanzlei, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung (die vier Ressorts bilden zusammen die Projektgruppe Statusfragen) auch Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB-NRW, des Verbandes der islamischen Kulturzentren (VIKZ), des Islamrates (IR) und des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) vertreten sind. Der KRM wird nachrichtlich beteiligt. Die erforderlichen religionswissenschaftlichen und religionsverfassungsrechtlichen Gutachten sollen sich unter anderem mit der besonderen Situation der islamischen Verbände in Nordrhein-Westfalen, mit ihrer rechtlichen Verfasstheit im Sinne der Artikel 7 Abs. 3 GG und 140 GG LV. mit Art 137 WRV befassen. Dabei sollen vorhandene Gutachten aus anderen Gutachterinnen bzw. Gutachter sollen einvernehmlich benannt werden. Ländern berücksichtigt werden. Die möglichst von der Projektgruppe Ziel des Arbeitsprozesses soll es sein, zu prüfen, ob die Organisationen bereits Religionsgemeinschaften nach deutschem Religionsverfassungsrecht sind, und soweit sie es noch nicht sind, ihnen Wege aufzuzeigen, wie sie nach deutschem Religionsverfassungsrecht zu Religionsgemeinschaften werden können. Dabei so" auch geprüft werden, wie Muslime und Moscheen, die keinem der genannten Verbände angehören, einbezogen werden können. Ziel ist es auch, zu einer einheitlichen Lösung für den islamischen Religionsunterricht zu gelangen. Ein Bericht wird bis Ende 2016 angestrebt. Der Stand des Unterrichts in den Schulen Der islamische Religionsunterricht wurde zum Schuljahresbeginn 2012/2013 an den Grundschulen und zum Schuljahresbeginn 2013/2014 an den weiterführenden Schulen eingeführt. Mittlerweile wird an 36 Grundschulen (mit 1940 Schülerinnen und Schülern) und an 25 weiterführenden Schulen (mit 2124 Schülerinnen und Schülern, Quelle: Abfrage der Bezirksregierungen in NRW im Juli 2013) der islamische Religionsunterricht von 56 Lehrkräften erteilt. Die Lehrkräfte haben alle eine Unterrichtserlaubnis von dem Beirat für den islamischen Religionsunterricht erhalten. Weitere 42 Lehrkräfte, die ebenfalls bereits eine Unterrichtserlaubnis erhalten haben, können in den nächsten Schuljahren an weiteren Schulen das Fach Islamischer Religionsunterricht erteilen. Insgesamt haben bisher 98 Lehrkräfte eine Unterrichtserlaubnis für den islamischen Religionsunterricht erhalten.

5 Der Beirat Am 15. Februar 2012 wurde im Einvernehmen mit dem KRM der Beirat gebildet. Der achtköpfige Beirat setzt sich wie folgt zusammen: 11 Herrn Mehmet Soyhun (Theologe, Landesdialogbeauftragter OITIB), 11 Herrn Burhan Kesici (Politikwissenschaftler und Islamischer Religionslehrer, Islamrat), 11 Frau Nigar Yardlm (Theologin, Integrations- und Frauenbeauftragte des VIKZ), 11 Frau Eva EI-Shabassy (Zentralrat der Muslime, Beauftragte für Pädagogik und Religionsunterricht, Grundschullehrerin). Das Ministerium entsendet folgende Vertreterinnen und Vertreter: 11 Herrn Prof. Or. Mouhanad Khorchide (Professor für Islamische Religionspädagogik am Zentrum für Religiöse Studien an der Universität Münster), 11 Frau Hanim Ezder (Islamwissenschaftlerin aus Köln), 11 Frau Or. Tuba 1~lk (Lehrbeauftragte am Zentrum für Komparative Theologie und Kulturwissenschaften an der Universität Paderbarn), 11 Herrn Sam i Alphan (Islamwissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln). Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. ehrenamtlich. Ihre Tätigkeit erfolgt Am 17. März 2012 hat sich der Beirat auf seiner ersten Sitzung in Köln konstituiert. Herr Soyhun ist zum Vorsitzenden gewählt worden, Stellvertreterin ist Frau Dr. 1~lk. Der Beirat tagt regelmäßig und erteilt Lehrkräften die Unterrichtserlaubnis für den islamischen Religionsunterricht. Außerdem hat der Beirat am 30. Oktober 2013 dem Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht in Grundschulen zugestimmt. Zu den Aufgaben des Beirates gehört auch nach einem ordentlichen Genehmigungsverfahren des Ministeriums für Schule und Weiterbildung die Zustimmung zu Schulbüchern für den islamischen Religionsunterricht. Der Beirat unterhält eine eigene Internetseite ( auf der seine Geschäftsordnung und die Idschazaordnung zur Erlangung der lehrerlaubnis einsehbar sind. Die Lehrpläne Wie im Schulgesetz für den Religionsunterricht geregelt ( 29 Absatz 1 sowie 31 Absatz 2) entwickelt das Schulministerium die Vorgaben für den Unterricht. Folglich wird auch der Lehrplan für das Fach islamische Religionslehre von einer Lehrplankommission des Schulministeriums erstellt. Bis auf die zuständige Mitarbeiterin des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sind die Mitglieder der

6 Lehrplankommission muslimischen Glaubens und zugleich Lehrkräfte im Dienst des Landes. Im März 2012 fand die konstituierende Sitzung der Lehrplankommission für den Lehrplan für die Primarstufe statt. Dem Lehrplanentwurf stimmte der Beirat für den islamischen Religionsunterricht nach den Überarbeitungen auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Verbändebeteiligung (gemäß 132 a Absatz 4 Satz 3 SchulG) am 30. Oktober 2013 zu. Die Inkraftsetzung des Lehrplans für die Primarstufe erfolgt zum 01. Dezember Der entsprechende Runderlass erscheint am 15. Dezember 2013 im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Seit Beginn des laufenden Schuljahres 2013/2014 wird an der Entwicklung des Lehrplans für die Sekundarstufe I gearbeitet. Ziel ist es, diesen zum 1. August 2014 fertigzustellen. Veranstaltungen für lehrkräfte Für Lehrkräfte aus der Primarstufe und der Sekundarstufe I fanden in der Zwischenzeit mehrere dienstliche Unterweisungen in Soest statt. Sie wurden von Professor Dr. Bülent U<;ar (Universität Osnabrück) und Professor Dr. Mouhanad Khorchide (Universität Münster) durchgeführt. Das Ziel war, den Lehrkräften die theologischen und religionspädagogischen Kompetenzen für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht zu vermitteln. Bisher wurde 112 Lehrerinnen und lehrern aus dem Primarbereich und der Sekundarstufe I eine Teil nahmebescheinigung ausgehändigt. In zwei Implementierungsveranstaltungen der Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf werden die Lehrpläne für die Primarstufe den Lehrkräften vorgestellt. Die Veranstaltungen werden voraussichtlich im April 2014 stattfinden. Zertifikats kurse für den islamischen Religionsunterricht Nach der Inkraftsetzung des Lehrplans für den islamischen Religionsunterricht in Grundschulen können Zertifikatskurse für den islamischen Religionsunterricht im Grundschulbereich konzipiert werden. Sie werden im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung von den Bezirksregierungen durchgeführt. Moderatorinnen und Moderatoren sind fachkundige und erfahrene Lehrkräfte des Faches, die bereits Zertifikatskurse für das Fach Islam kunde erteilt haben. An den Zertifikatskursen dürfen grundständige Lehrkräfte teilnehmen und können sich somit für das Fach Islamischer Religionsunterricht qualifizieren. Die ersten Zertifikatskurse für den islamischen Religionsunterricht an Grundschulen können voraussichtlich zum 1. August 2014 eingerichtet werden.

7 Studiengang "Islamische Religionslehre" an der WWU Münster Aufgrund des vom Landesgesetzgeber mit dem 7. Schulrechtsänderungsgesetz geschaffenen Rahmens hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung am 5. Juli 2012 eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung des Unterrichtsfaches "Islamische Religionslehre" für das Lehramtsstudium für alle Schulformen nach 1 Abs. 4 der Lehramtszugangsverordnung vom 18. Juni 2009 erteilt. Daraufhin hat die WWU Münster ein Curriculum zu den gemeinsamen Studieninhalten der ersten Semester vorgelegt. Zusätzlich hat die Hochschule beim Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung eine befristete Ausnahme zum Studienbetrieb ohne vorlaufende Akkreditierung nach 7 Hochschulgesetz beantragt. Diese Ausnahmegenehmigung wurde erteilt. Auf dieser Basis bietet das Zentrum für Islamische Theologie Münster (ZIT) der WWU Münster seit dem Wintersemester 2012/2013 die entsprechenden Lehramtsstudiengänge an. Die Akkreditierung wird vorbereitet. Im Studienjahr 2013/2014 studieren nach Informationen der Hochschule insgesamt 400 Studierende am Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) der WWU Münster. Wissenschaftliche Begleitung Im Gesetz zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts ist eine wissenschaftliche Begleitung der Einführung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichts vorgesehen. Die wissenschaftliche Begleitung wird in den nächsten Wochen ausgeschrieben. Sie umfasst religionspädagogische Aspekte, Fragen der Akzeptanz des Unterrichts im Schulleben, Fragen der Einbeziehung der Eltern und Familien und Fragen der gesellschaftlichen Verankerung des Faches.

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