bei. KulturelleundreligiöseVielfaltgehörenheutezumAlltaginderBundesrepublikDeutschlandunddamitauchzurBundeswehr;daswirdsichinZukunft
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- Kristina Baumgartner
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Petra Pau, Dr. Hakki Keskin, Hüseyin-Kenan Aydin und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6066 Religiöser Pluralismus in der Bundeswehr Vorbemerkung der Fragesteller MitderWiederbewaffnungderBundesrepublikDeutschlandwurdeauchdie hauptamtlichemilitärseelsorgederbundeswehreingeführt.dieevangelische undrömisch-katholischekirchedecktendamalsdenweitüberwiegendenteil derbevölkerungunddamitauchderbundeswehrangehörigenals Staatsbürger inuniform ab.nebenderkirchlich-seelsorgerlichenarbeitwurdedenbeiden KirchenauchderlebenskundlicheUnterrichtalsstaatlicheAufgabeundBeitrag zur ethischen Selbstfindung der Wehrdienstleistenden übertragen. SeitherhatsichdasBildgewandelt.SeitderWiedervereinigungisteineerheblicheAnzahlvonnichtreligiösgebundenenSoldatinnenundSoldatengerade ausdenöstlichenbundesländerninderbundeswehraktiv.gleichzeitighatdie BindekraftderbeidenKircheninderGesamtbevölkerungDeutschlandsnachgelassen.ZusätzlichstrebenreligiösanderweitiggebundenedeutscheStaatsbürgerindieBundeswehrundtragenzueinemneuen,weitvielfältigerenBild bei. KulturelleundreligiöseVielfaltgehörenheutezumAlltaginderBundesrepublikDeutschlandunddamitauchzurBundeswehr;daswirdsichinZukunft durchdiezahlreichenauslandseinsätzeunddiedamitverbundeneneindrücke underfahrungennochverstärken.damitkommthistorischenvorbildernerheblichebedeutungzu.indersogenanntentraditionspflegederbundeswehrsollen diejenigenvorbilderfürheutigewehrdienstleistendehervorgehobenwerden, diezurbewältigungderaufgabennachunseremgrundgesetzwichtigsind.der ErfahrungjüdischerSoldatenindeutschenStreitkräftenkommtdamitgroßeBedeutung zu: als Paradigma, um die Fehler von damals heute zu vermeiden. KulturelleundreligiösePluralisierunghatAuswirkungenaufdieBundeswehr undihreethischeprägungvonwehrdienstleistendennichtzuletztdurchdieinnereführung;auswirkungenaufdiemilitärseelsorgeundihreorganisationsformenangesichtsdessichveränderndendemografischenumfeldsunddes modifiziertenauftragsunsererstreitkräfte;auswirkungenaufdievorbilder,die unseresoldatinnenundsoldatenbeidererfüllungihresparlamentarischenauftragesanleitensollen.wirwolleninerfahrungbringen,wieweitderprozessder AnpassunginderBundeswehrgediehenist,welcheErfahrungenbisherge- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom26.Juli2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode machtwurdenundwelchepolitischenleitlinienderfortentwicklungimbmvg verfolgt werden. Vorbemerkung der Bundesregierung InderBundesrepublikDeutschlandbestehteinefreiheitlicheundpluralistische Gesellschaft,dievonvielfältigenÜberzeugungen,Lebensentwürfen,religiösen undweltanschaulichenbekenntnissen,meinungenundinteressengekennzeichnetist.dieseunterliegeneinerständigenentwicklungundveränderung und stehen teilweise in Konkurrenz zueinander. DieMenscheninderBundeswehrsindTeilderGesellschaftmitihrerVielfalt, aberauchmitihreninteressengegensätzenundkonflikten.damitstehtauch diebundeswehrselbstimwiderstreitdermeinungenundimspannungsfeld unterschiedlichergenerationen,kulturenundherkünfte.derinnerenführung entsprichtes,dassdieangehörigenderbundeswehreinanderalsmitglieder einerfreiheitlichenundpluralistischengesellschaftanerkennenundsichmitden gesellschaftlichenentwicklungenauseinandersetzen.ineinemoffenendialog entsteht durch Vertrauen geprägte Kameradschaft. Menschenführung,politischeBildungsowieRechtundsoldatischeOrdnung stellendiehauptsächlichengestaltungsfelderderinnerenführungdar.neben diesengibtesweiteregestaltungsfelder,zudenenauch SeelsorgeundReligionsausübung gehören. EndeJuni2007hatimBundesministeriumderVerteidigungeinKolloquium mitangehörigendesministeriums,dessozialwissenschaftlicheninstitutsder BundeswehrundmehrererUniversitätenundHochschulenstattgefunden.DabeiwurdedasKonzepteinerHandreichungzumThema Weltreligionen erörtert,diesichansoldatinnenundsoldatenallerdienstgradewendet.diehandreichungsollineinfacherundknapperformelementarekenntnisseüberdie dreigroßenmonotheistischenreligionenjudentum,christentum (katholisch evangelischdifferenziert)undislamsowiedieasiatischen Hauptreligionen HinduismusundBuddhismusvermittelnunddarüberhinausWegezueiner verständig-respektvollen,selbstkritischenauseinandersetzungmitdenthematisierten religiösen Lehren und Lebensformen erschließen. 1.GibtesErkenntnisseüberdieAnzahlderverschiedenenGlaubensgemeinschaften,dieunterdenWehrdienstleistendenderBundeswehrvertreten sind? 2.WiehochistderProzentsatzderSoldaten,diezurzeitMitgliedderev.oder kath. Kirche sind? 3.GibtesSchätzungenoderAngabenüberdieAnzahlderreligionslosenSoldaten? EskönnenkeineWerteangegebenwerden,daaufgrunddesBundesdatenschutzgesetzesundanderergesetzlicherRegelungenfürdieAngehörigender Bundeswehr mitausnahmederbeidengroßenkonfessionenaussteuerlichen Gründen wedereineverpflichtungzuangabenübereinereligionszugehörigkeit noch zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft besteht.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelcheSchrittewurdendurchdasBundesministeriumderVerteidigungunternommen,umdieBelangevonNichtchristeninnerhalbderBundeswehr gebührenddortzuschützen,wosiedurchdasgemeinschaftlichelebenin derbundeswehrgezwungensind,angebetshandlungen,besinnungenund Andachten teilzunehmen? 6.WiewerdendieRechtevonBundeswehrangehörigenohneBekenntnisgeschützt? GrundsätzlichgiltfüralleSoldatinnenundSoldatenderBundeswehr,unabhängigvonihremreligiösenoderweltanschaulichenBekenntnis:DerStaathat sicherzustellen,dassdasgrundrechtderglaubens-undbekenntnisfreiheit garantiertwird.nachartikel4abs.1und2desgrundgesetzes (GG)istdie positivewiedienegativeglaubens-undbekenntnisfreiheitgewährleistet.das Recht,nichtzuglaubenundnichtszubekennen,beinhaltetauch,dassniemand verpflichtetist,seinereligiöseüberzeugungzuoffenbarenundniemandzu einerreligiösenoderkirchlichenhandlungoderzurteilnahmeaneinerentsprechenden Veranstaltung gezwungen werden darf. 5.WelcheMaßnahmenwerdenimRahmendersogenanntenTraditionspflege derbundeswehrgetroffen,umhistorischevorbilderausnichtchristlichen Religionen zu bieten, speziell aus dem Judentum und dem Islam? GibtesRegimenterundStandorte,diesichdieserTraditionspflegeschwerpunktmäßig verschrieben haben? DerMaßstabfürTraditionsverständnisundTraditionspflegeinderBundeswehr sinddasgrundgesetzunddiederbundeswehrübertragenenaufgabenund Pflichten. DieDarstellungderWertgebundenheitderStreitkräfteundihresdemokratischenSelbstverständnissesistdieGrundlagederTraditionspflegederBundeswehr. AufdieserGrundlageorientiertsichdieTraditionspflegeinderBundeswehr nichtinersterlinieanreligiösenvorbildern schließtdiesesaberausdrücklich nichtaus.sowarmanchepersönlichkeitimwiderstandgegendennationalsozialismusindeutschlandtiefinderreligionverwurzeltundhatihrekraft daraus gezogen. InderBundeswehristeineKasernenacheinemSoldatenjüdischenGlaubens benannt (Wilhelm-Frankl-Kaserne,Neuburg/Donau).EineweitereKasernewar nachoberstabsarztdr.juliusschoeps,einemjüdischenoffizierimersten Weltkrieg, benannt (Hildesheim, zwischenzeitlich aufgelöst). DieStreitkräftesetzensichimRahmenkonkreterhistorischer,regionaleroder auchkulturellerbezügeinverantwortungihrervorgesetztenmitdenangefragten Inhalten auseinander. AlsaktuellesBeispielseistellvertretenddasvorbildlicheHandelneinesSanitätsstabsoffiziersgenannt,derjüngstfürseinEngagementinderTraditionspflegeundfürdieFörderungdesVerständnissesundVertrauenszwischenBundeswehrsoldatenundDeutschenjüdischenGlaubensmitdemVerdienstkreuz ambandedesverdienstordensderbundesrepublikdeutschlandausgezeichnet wurde.dergeehrtemachtmitseinemeinsatzfürdasgedenkenandie jüdischensoldaten,dieimerstenweltkriegfürdeutschlandgekämpfthaben, Traditionspflegelebendig.DenBrückenschlagzurGegenwartschafftermit seinemengagementfürdenaustauschzwischenbundeswehrsoldatenundder Jüdischen Gemeinde in Berlin.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2003übernahmerdasKommandodesSanitätsregiments1inderOberstabs- arzt-dr.-julius-schoeps-kaserneinhildesheim.alsdasregimentnachberlin- Kladowverlegtwurde,nahmderKommandeurdieErinnerunganDr.Schoeps in Form des Gedenksteins mit. JuliusH.Schoeps,DirektordesPotsdamerMoses-Mendelssohn-Zentrumsfür europäischjüdischestudienundenkeldesintheresienstadtverstorbenen Feldarztes,schriebüberdenGeehrtenam15.Juni2006ineinemArtikelder Wochenzeitung JüdischeAllgemeine : EristeinuneigennützigerundtraditionsbewussterVertreterderBundeswehr.DassandiesemStandortdasSchicksalderjüdischenSoldatengeehrtwird,gehtvorallemaufseineInitiativezurück. AuchhatsichdasMilitärgeschichtlicheForschungsamtinPotsdameingehend mitdeutschenjüdischensoldatenindergeschichteauseinandergesetztund hierzupubliziert (Wanderausstellung DeutschejüdischeSoldaten.Vonder EpochederEmanzipationbiszumZeitalterderWeltkriege EineAusstellung desmilitärgeschichtlichenforschungsamtesinzusammenarbeitmitdemmoses Mendelssohn Zentrum und dem Centrum Judaicum). 7.WerdenandereBekenntnissealsdasev.undkatholischeaufderErkennungsmarkefestgehalten,umimErnstfallzuwissen,welcheseelsorgerliche Betreuung gewünscht wird? NachderRichtlinieüberdieErkennungsmarkederSoldatinnenundSoldaten ist in Feld 3 der Erkennungsmarke die zuständige Militärseelsorge, und zwar E = Evangelische Militärseelsorge K = Katholische Militärseelsorge (römisch-katholisch), sowie auf Wunsch der/des Betroffenen O = Christlich orthodoxe Religionsgemeinschaft, ISL = Islamische Religionsgemeinschaft und JD = Jüdische Religionsgemeinschaft einzutragen.dieeintragungentfällt,wenndiesoldatin/dersoldatkeinerder beidenreligionsgemeinschaften (E/K)angehörtbzw.alsAngehörige/Angehöriger einer anderen Religionsgemeinschaft keine Eintragung wünscht. 8.WelcheVorkehrungensindfürdenErnstfallgetroffen,umAngehörigeanderer Bekenntnisse ihren religiösen Riten gemäß zu bestatten? DieWahlderBestattungentsprechenddenGlaubensbekenntnissenvonSoldatinnenundSoldatenobliegtdennächstenAngehörigenbzw.entsprichtder letztwilligenverfügungder/desverstorbenen.auchwerdenverstorbenesoldatinnenundsoldatenderbundeswehrnuraufwunschdernächstenangehörigenoderentsprechendletztwilligerverfügungmitmilitärischenehrenbestattet.diebundeswehrnimmtaufdiereligiösenriteneinerbestattungkeinen Einfluss. EsgibtbundeswehrinterneBestimmungen,welchediezuergreifendenMaßnahmendetailliertregeln.NachdiesenBestimmungenwerdendieKostenfür dieüberführungunddiebestattungvonsoldatinnenundsoldateninwürdiger FormdurchdieBundeswehramStandortoderHeimatortinDeutschlandübernommen.DieeinzelnenMaßnahmenwerdenregelmäßigvorderTrauerfeier/ BestattungmitdenHinterbliebenenabgestimmt.DementsprechendenGlaubensbekenntnis wird hierbei Rechnung getragen.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ DieMilitärseelsorgederevangelischenundkatholischenKirchewird durchseelsorgerwahrgenommen,dienichtangehörigederbundeswehr sind,jedochinstaatlichemauftragdenlebenskundlichenunterrichtfür allewehrdienstleistendeninnerhalbderstreitkräfteerteilen.gibtesüberlegungenimbmvg,ethischefragestellungenkünftigauchinanderer FormunddurcheinenerweitertenPersonenkreisandieSoldatenheranzutragen? ZumerstenTeilderFrageist berichtigend anzumerken,dassmilitärgeistlichegrundsätzlichdenstaatlichenstatusvonbundesbeamtenaufzeithaben. DanebenbehaltensieihrenkirchlichenStatus,d.h.,diehauptamtlichenMilitärgeistlichenbleibenGeistlicheihrerGliedkirche (evangelischerseits)oderihres Bistums (katholischerseits). EsgibtÜberlegungenimFührungsstabderStreitkräfte,dassnebenderEntwicklungethischerKompetenzdurchMilitärseelsorgerinnenund-seelsorger auchbesonderskompetentemilitärischeundzivileausbilderundausbilderinneneinenbeitraghierzuleistenkönnen.ineineroffenenatmosphäresollen möglichedilemmatadessoldatischenhandelnserörtertwerden.dabeikommt esvorallemdaraufan,sichdarüberauszutauschen,welcheshandelnaufder GrundlageeinesgemeinsamenKanonsvonverbindlichenWertenundNormen moralisch und ethisch denkbar wäre. 10.WasistdieRechtsgrundlagedafür,dasskatholischeundevangelischeMilitärseelsorgerkirchlicheundzugleichstaatlicheAufgabenwahrnehmen, z. B. den lebenskundlichen Unterricht? DieMilitärseelsorgehatihreGrundlageimGrundgesetzderBundesrepublik DeutschlandundimkirchlichenRecht.DieSeelsorgefürdieevangelischen SoldatinnenundSoldatenrichtetsichnachdemVertragderBundesrepublik DeutschlandmitderEvangelischenKircheinDeutschlandzurRegelungder evangelischenmilitärseelsorge (Militärseelsorgevertrag)von1957,demder DeutscheBundestagmitGesetzvon1957zugestimmthat,unddemKirchengesetzzurRegelungderevangelischenMilitärseelsorgeinderBundesrepublik Deutschland von GrundlagenderkatholischenMilitärseelsorgesinddasfortgeltendeKonkordat zwischendemheiligenstuhlunddemdeutschenreichvon1933unddie PäpstlichenStatutenfürdenJurisdiktionsbereichdesKatholischenMilitärbischofsfürdieDeutscheBundeswehrvon1989,dieimBenehmenmitder Bundesregierung vom Heiligen Stuhl erlassen worden sind. AußerihrerHauptaufgabe,derseelsorgerlichenBetreuungundBegleitungder SoldatinnenundSoldaten,habendieMilitärgeistlichenalsDienststellenleiter auch staatliche Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. NebenderErfüllungihreskirchlichenAuftrageserteilendieMilitärgeistlichen lebenskundlichenunterricht,indemberufsethischeundsittlichegrundsatzfragen des Wehrdienstes behandelt werden. 11.AndereArmeenkennenhauptamtlicheMilitärseelsorgerunterschiedlicher Bekenntnisse.GibtesÜberlegungendesBundesministeriumsderVerteidigung,SeelsorgerandererBekenntnissezumindestehrenamtlichandie BundeswehrheranzuführenundihreBeratungundHilfeeinzuholen,z.B. imrahmenvonfachbeirätenundinformellenkompetenznetzwerken ebenso,wiealsexpertenmitbeorderungalsreservistnach 40Soldatengesetz?
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode NachdenVorgabenderVerfassungsindReligionsgesellschaftenindenStreitkräftenzurVornahmereligiöserHandlungenzuzulassen,soweiteinentsprechendesBedürfnisnachGottesdienstundSeelsorgebesteht.Dabeiistauchdie indenstreitkräftenvorhandenemitgliederzahleinerreligionsgesellschaftzu berücksichtigen.soferneinkonkreterbedarfanseelsorgeindenstreitkräften besteht,istesalleinsachederjeweiligenreligionsgemeinschaft,diezulassung zueinerseelsorgezubegründenundderenpraktischeumsetzungzuerreichen. DieVoraussetzungenhierfürhatbislangkeinederbetreffendenReligionsgemeinschaften dargelegt und erfüllt. 12.WelcheBildungsangebote,HandreichungenundMaterialienüberandere Bekenntnissealsdasevangelischeundkatholischewurdeninnerhalbder Bundeswehrentwickeltodersindprojektiert,umkulturelleundreligiöse Pluralität einzuüben und zu leben? DieBundeswehrvermitteltihrenOffizierenundUnteroffizierendieThematik einessachgerechtenumgangsmitsoldatinnenundsoldaten,dienichtder evangelischenundkatholischenkircheangehören.daszentruminnereführungderbundeswehrinkoblenzbehandeltdiesethematikz.b.inpflichtlehrgängenfürkommandeure,einheitsführerundkompaniefeldwebel.daneben wurdenarbeitshilfenfürdenumgangmitangehörigennichtchristlicherreligionenerarbeitet;dasneuesteproduktvommai2007isteineaktuellearbeitshilfezu DeutscheStaatsbürgermuslimischenGlaubensinderBundeswehr. SoerhaltendiemilitärischenVorgesetztenHintergrundwissenüberdieverschiedenenReligionenundwerdenindieLageversetzt,denreligiösenBesonderheitendieserSoldatinnenundSoldatengerechtzuwerdenundbeiProblemenimdienstlichenAlltagsachgerechteLösungenzufinden.DieVorgesetzten sindverpflichtet,ihrensoldatinnenundsoldatendieerfüllungihrerreligiösen PflichtenimRahmendesdienstlichMöglichenzugewährleisten.Diessetzt SensibilitätfürdieAnliegenreligiösgebundenerSoldatinnenundSoldaten voraus. DasRechtallerSoldatinnenundSoldatenauffreieReligionsausübungistdurch dasgrundgesetzunddurch 36desSoldatengesetzesgeschützt.Daherwurden auchrechtlicheundorganisatorischeregelungengetroffen,umdielegitimen religiöseninteressendersoldatinnenundsoldatenzuschützen.dievorgesetztensindu.a.angewiesen,imrahmendesdienstlichmöglichengottesdienstbesucheunddieerfüllungvongebetszeitenzugewährleistensowiediereligiöseninteressenindergewährungvonsonderurlaubunddienstausgleich anlässlich religiöser Feiertage angemessen zu berücksichtigen. ImRahmendeskulturellenPluralismusistfürdieStreitkräfteinsbesonderedie AusbildungzurStärkungderinterkulturelleKompetenzvonzentralerBedeutung.InterkulturelleKompetenzwirdimWesentlichendurchpolitischeBildungundgezielteAusbildungimBereichMenschenführungvermittelt.GetragenvomLeitbilddesStaatsbürgersinUniformwirddabeieinganzheitlicher AnsatzmitdemZielverfolgt,einePersönlichkeitsbildungbeidenSoldatinnen undsoldatenzuerreichen,dieauchdenumgangmitunterschiedlichenreligionen und Kulturen einschließt. JedeSoldatin/jederSoldaterhältbereitsinderAllgemeinenGrundausbildung eineeinführendeausbildungzudieserthematik,diemitschwerpunktinder EinsatzvorbereitendenAusbildungfortgesetztwird.Ausbildungsgrundlagesind u.a.dievomzentruminnereführunggestaltetemultimedialedigitaleunterrichtshilfezu InterkulturelleKompetenz undderausbildungsfilm Interkulturelle Kommunikation.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/6167 DanebenwirdimRahmenderpolitischenBildungeineeintägigeSeminarveranstaltungmitdemNamen DimensionKulturen zuminterkulturellen VerständnismilitärischerFühreraufEinheitsebeneangeboten. Dimension Kulturen bildetdasführungspersonalaufeinheitsebeneandergenannten SchnittstellezwischenpolitischerBildungundMenschenführunginterkulturell weiter. 13.InwelchemRahmenistdieBundeswehrdaraufvorbereitet,durchspezielle WeisungendieungestörteReligionsausübungAngehörigerandererBekenntnisseimDienstalltagRechnungzutragen (z.b.österreichisches Bundesheer)? a)existierenspezielleurlaubsregelungenzurwahrnehmungvonwichtigen religiösen Feiertagen? DieFeiertagsregelungfürSoldatinnenundSoldatenorientiertsich ebenso wiedassonderurlaubsrecht andenfürdiebeamtinnenundbeamtendes BundesgeltendenBestimmungen.MaßgeblichfürdieGewährungvonUrlaub an religiösen Feiertagen sind danach die Feiertagsgesetze der Bundesländer. DarüberhinausliegtesimErmessenderVorgesetzten,denSoldatinnenund SoldatenunterBerücksichtigungdienstlicherInteressenErholungsurlauboder Dienstzeitausgleich zu gewähren. Nein Nein b)findetbeiversetzungsersucheneineberücksichtigungderreligionin die Nähe seelsorgerlicher Möglichkeiten statt? c)gibtesregelungenzurmitführungreligiösergegenständealsteilder Ausrüstung? d)gibtesregelungenzureinhaltungspezifischerspeiseregelnbeider Verpflegung? ZurTeilnahmeanderGemeinschaftsverpflegungverpflichteteSoldatinnenund Soldaten,diesichSpeisegesetzenihrerReligionsgemeinschaftverpflichtetfühlen,könneninAusübungdesGrundrechtsderGlaubens-/Bekenntnisfreiheit undderfreienreligionsausübung (Artikel4desGrundgesetzes)Gemeinschaftsverpflegungbeanspruchen,diediesesGrundrechtbeachtet.Maßstabfür diebereitstellungdieserverpflegungistaberlediglichderdenmitgliedernder ReligionsgemeinschaftunbedingtverpflichtendauferlegteInhalt alsoder KerndesSpeisegesetzes.Darüberhinausgehende,insbesondereinderTraditionverhaftetereligiöseSittenundGebräuche,dieaberfürdieEinhaltungdes KernsdesSpeisegesetzesnichtnotwendigsind,unterliegennichtdemGrundrechtsschutz.
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