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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagµdelen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/3117 Bekämpfung des internationalen Terrorismus und Staatsterrorismus Vorbemerkung der Fragesteller DieKonferenzderInnenministervonBundundLändernhatam4.September 2006dieEinführungeinersogenanntenAntiterrordateigefordert.Problematischdaranistnichtnur,dassdieseDateidasTrennungsgebotvonPolizeibehördenundGeheimdienstenweitereinschränkt.Genausoschwerwiegtder Umstand,dassdieBundesregierungbislangkeinepräziseDefinitionvon Terrorismus vorgelegt hat. ZuletzthatdieBundesregierungam8.September2006derResolutionA/60/ L.62derGeneralversammlungderVereintenNationenzurBekämpfungdes Terrorismuszugestimmt.DochauchhierinfindetsichkeineDefinitiondessen, wasunterterrorismusverstandenwerdensoll.dievertreterinnenundvertreter KubasundVenezuelashabendaraufhingewiesen,dassihreRegierungenauch denvonstaatenausgehendenterrorfürbekämpfenswerthalten ( IndenbisherigenDebattenüberdieAntiterrorbemühungenderBundesregierungfehlteinesolchePräzisierung.ImGesetzentwurfzurAntiterrordatei,der dieinnenministerkonferenzam4.september2006grundsätzlichzugestimmt hat,istdieredevon Personen,dierechtswidrigGewaltalsMittelzurDurchsetzunginternationalausgerichteterpolitischeroderreligiöserBelangeanwendenodereinesolcheGewaltanwendungunterstützen,befürwortenoderdurch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen. DasProblemdesinternationalenTerrorismuswürdejedochnichtimerforderlichenMaßeangegangen,wennmandenvonRegierungenbetriebenenTerror ausklammernwollte.bedauerlicherweiselässtsichfeststellen,dassauchdie BundesregierungbereitsrechtswidrigGewaltalsMittelzurDurchsetzung internationalausgerichteterpolitischerbelangeangewandthat;besonders augenfälligwurdedies1999mitdemangriffaufdiedamaligebundesrepublik Jugoslawien,derohneUN-Mandaterfolgte.AuchinZusammenhangmitdem Irak-KrieghatdieBundesregierungeinesolcherechtswidrigeGewaltanwendungunterstützt,wiedasBundesverwaltungsgerichtmitseinerEntscheidung vom21.juni2005festgestellthat.mitblickaufdiegewährungvonüberflugrechtenfürus-militärflugzeuge,diebewachungvonus-kasernenund DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom10.November2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode andereunterstützungsleistungenfürdenvölkerrechtswidrigenangriffaufden IrakhieltdasGerichtfest: EineBeihilfezueinemvölkerrechtlichenDelikt istselbsteinvölkerrechtlichesdelikt (Urteildes2.Wehrdienstsenatsvom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04). VerstehtmanunterTerrorismusdiewiderrechtlicheAnwendungvonGewalt zurerreichungpolitischerziele,sofallendemstaatsterrorismusweitmehr MenschenzumOpferalsterroristischenVereinigungen,wiesieetwaimStrafgesetzbuchbeschriebensind.Hierbeimüssennichtnurvölkerrechtswidrige Kriegegefasstwerden,sondernauchsolcheKriege,diezwarmiteinemUN- Mandatlegitimiertsind,inderenVerlaufdieKriegsparteienaberimmerwieder vorsätzlichodergrobfahrlässigzivilistentöten,wieetwabeimenduring-freedom-einsatzinafghanistan.imweiterensinneistdiegewaltförmigeaufrechterhaltungeinerweltordnung,diemilliardenvonmenscheninelendhält, ebenfallsgeeignet,gewalthervorzurufen.ernsthaftenwillenzurbekämpfung jederformdesterrorismusvorausgesetzt,ergebensichdarauserhebliche Konsequenzen für die Politik der Bundesregierung. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungteiltdieAnsicht,dassesdenRechtsbegriff Staatsterrorismus gibt,ausdrücklichnicht.dasbedeutetnicht,dassdieinderkleinenanfragemitdembegriffdes Staatsterrorismus inverbindunggebrachtenhandlungenvonstaatenkeinerleirechtlichenregelungenunterlägen.dasgegenteil istderfall.handlungenvonstaaten,insbesonderedieanwendungbewaffneter Gewaltdurchdiese,unterliegenNormendesVölkerrechtes,insbesonderedem humanitärenvölkerrechtunddemsystemdermenschenrechte.siedembegriff des Terrorismus zuzuordnen,istdaherwedersystemgerechtnocherforderlich. DieseAnsichtvertrittdieBundesregierungauchaufinternationalerEbene.Sie wirdauchimkreisedereuropäischenuniongeteilt,wiedergemeinsame StandpunktdesRatesvom27.Dezember2001überdieAnwendungbesondererMaßnahmenzurBekämpfungdesTerrorismus (2001/931/GASP ABl.EG 2001L344/93)demonstriert.DieHandlungen,dienachdiesemGemeinsamen StandpunktalsterroristischeStraftaten,alsStraftatenimZusammenhangmit einerterroristischenvereinigungoderalsstraftatenimzusammenhangmitterroristischenaktivitäteneingestuftundnäherbezeichnetwerden,werdendanachvon Personen,VereinigungenundKörperschaften begangen.staaten werden davon nicht umfasst. Estrifftzu,dassaufglobalerEbeneimmerwiederversuchtwird,denBegriffdes Staatsterrorismus indiedefinitiondes Terrorismus einzuführen.hierin liegtallerdingseinerderwichtigstengründedafür,dassbisherkeinkonsens übereineumfassendekonventionüberdiebekämpfungdesterrorismusgefundenwerdenkonnte.auchhiervertretendiebundesregierungunddieeuihre Position,dass Terrorismus einstrafrechtlichzubewertendesphänomenist, dasvonpersonenunddenvonihnengegründetenorganisationen,nichtaber vonstaatenbegangenwird.dieseauffassungunterstütztu.a.auchdergeneralsekretärdervereintennationen (VN)KofiAnnan: Wedonotneedtoargue whetherstatescanbeguiltyofterrorism,becausedeliberateuseofarmedforce bystatesagainstciviliansisalreadyclearlyprohibitedunderinternationallaw. (beidervorstellungderelementeeinerumfassendenvn-antiterrorismusstrategie in einer Rede am 10. März 2005 in Madrid). DieBundesregierungsetztsichaufinternationalerEbenenachhaltigfürdenEntwurfderumfassendenKonventionüberinternationalenTerrorismusein,wieer vondenverhandlungskoordinatorendergeneralversammlungdervnvorgelegtwurde.dieserentwurfenthälteinedefinitiondes terroristischenakts, diemitderjenigendereuropäischenunionweitgehendübereinstimmt.darüber hinausgibtesaufderebenedervereintennationeneinereihevonkonventio-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/3412 nenzurbekämpfungdesterrorismus,indeneneinzelnebegehungsartenterroristischerhandlungenfürdiezweckederjeweiligenkonventiondefiniertsind. DieBundesregierungistgleichwohlderMeinung,dassdieSchaffungeinerumfassendenVN-Terrorismuskonventionmiteinerklaren,verbindlichenDefinitionvonTerrorismusbzw.des terroristischenakts aufinternationalerebene unerlässlichist.dieswürdeunteranderemeinewillkürlicheauslegungderbegriffeterrorismusundterrorismusbekämpfung (z.b.deneinschlusslegitimer politischer Opposition) durch einzelne Staaten einschränken. 1.StelltnachAnsichtderBundesregierungdiewiderrechtlicheAnwendung vongewaltzurerreichungpolitischerzieleauchdanneineformdes Terrorismusdar,wennsievonRegierungendemokratischerStaatenausgeht? Wenn nein, warum nicht? Wennja,welcheKonsequenzenergebensichdarausfürdieMitarbeitder Bundesrepublik Deutschland in EU und Nato? 2.SindnachAnsichtderBundesregierungKriegeineFormdesTerrorismus, insbesondereeinvölkerrechtswidrigerkrieg,undwiebegründetsieihre Position? 3.SindnachAnsichtderBundesregierungjahrelangeFreiheitsberaubungvon MenschenohneRechtsgrundlagesowieihreDemütigungundMisshandlungdurchstaatlicheBehördeneineFormdesTerrorismus,undwiebegründet sie ihre Position? Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 4.WilldieBundesregierungzurBekämpfungdesTerrorismusauchdiejenigenbekämpfen,dieihrerAnsichtnachrechtswidrigeGewaltanwendung unterstützen,undwennja,wiedefiniertsiedenbegriffderunterstützung? DieMaßnahmenzurTerrorismusbekämpfungimrepressivenBereichrichten sichgegenpersonen,dienachdenbestimmungendesstrafgesetzbuchesstrafbarehandlungenbegangenhaben;hierzuistinsbesondereauf 129a,bStGB zuverweisen.nach 129aAbs.5StGBiststrafbar,wereineinAbsatz1,2oder Absatz3des 129aStGBbezeichneteVereinigungunterstützt.DerBegriffder Unterstützung nachderherrschendenmeinungeinezurtäterschaftverselbständigtebeihilfeeinesnichtmitglieds istinrechtsprechungundliteratur näherkonkretisiertworden.soweitsichdiefrageaufdenentwurfdesgesetzes zuerrichtunggemeinsamerdateienvonpolizeibehördenundnachrichtendienstendesbundesundderländer (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)bezieht, wirdaufdiebegründungzu 2Satz1Nr.2ATDG-Everwiesen (Seite29des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Bundesratsdrucksache 672/06). 5.VerstehtdieBundesregierungunter Unterstützung desterrorismusauch diemitwirkunganderoperationenduringfreedom,weilinafghanistan immerwiederunschuldigezivilistendurchdiedortigennato-truppengetötet werden, und wie begründet sie ihre Position? Nein.Die OperationEnduringFreedom dientimgegenteilderbekämpfung desterrorismus,wieausdemantragderbundesregierungandendeutschen Bundestagvom7.November2001 (Bundestagsdrucksache14/7296)auchhervorgeht.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.VerstehtdieBundesregierungunter Unterstützung desterrorismusauch diegewährungvonüberflugrechtenfürfremdemilitärflugzeuge,wenn dieseanvölkerrechtswidrigenangriffskriegenwiedenjenigenaufden IrakimJahr2003beteiligtsind,undwennnein,welchengrundsätzlichen UnterschiedsiehtdieBundesregierungzwischeneinervölkerrechtswidrigenBombardierungdurchstaatlichesMilitärundrechtswidrigenBombenanschlägen nichtstaatlicher Akteure? Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 7.WilldieBundesregierungzurBekämpfungdesTerrorismusauchdiejenigenbekämpfen,dieihrerAnsichtnachrechtswidrigeGewaltanwendung zurerreichungpolitischerzielebefürworten,undwiedefiniertsiedenbegriff des Befürwortens? DieMaßnahmenzurTerrorismusbekämpfungrichtensichauchgegenPersonen undorganisationen,diedurchaufstachelungzuhassoderwillkürmaßnahmen diebereitschaftzuranwendungvongewaltfördernunddenöffentlichenfriedenstören:terrorismusbekämpfungmusspräventiv,alsobereitsimvorfeld möglicherterroristischerstraftatenansetzen.soweitsichdiefrageaufden EntwurfdesGesetzeszuErrichtunggemeinsamerDateienvonPolizeibehörden undnachrichtendienstendesbundesundderländer (Gemeinsame-Dateien- Gesetz)bezieht,wirdaufdieBegründungzu 2Satz1Nr.2ATDG-Everwiesen (Seite29desGesetzentwurfsderBundesregierung Bundesratsdrucksache672/06).ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. 8.VerstehtdieBundesregierungunterder Befürwortung vonterrorismus auchdasöffentlicheeintretenzugunstenvonregierungen,diewieetwa inafghanistanoderimirakimmerwiederdietötungunschuldigerzivilisten zu verantworten haben, und wie begründet sie ihre Position? DieBundesregierungteiltdiederFragezugrundeliegendenPrämissennicht. ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage7unddieVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. 9.WilldieBundesregierungzurBekämpfungdesTerrorismusauchdiejenigenbekämpfen,dieihrerAnsichtnachdierechtswidrigeAnwendungvon Gewalt hervorrufen, und wie definiert sie den Begriff des Hervorrufens? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 10.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtderFragesteller,dasFühreneines völkerrechtswidrigenangriffskrieges,dastötenunschuldigerzivilisten etwainafghanistandurchdienato-truppenoderjahrelangesfesthalten vonmenschenohnerechtsgrundlagedurchstaatlichebehördenseien geeignet,gewaltanwendunghervorzurufen,undwiebegründetsieihre Position? DieBundesregierungteiltdiederFragezugrundeliegendenPrämissennicht. Offenkundigistaber,dasspolitischeundsozialeKonfliktezurEntstehungvon gesellschaftlichergewaltbeitragenkönnen.dennochistdiebundesregierung derfestenüberzeugung,dassterroristischeanschlägedurchnichtszurechtfertigen sind.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ TeiltdieBundesregierungdieAnsichtderFragesteller,dieherrschende WeltordnungmitihrerungerechtenVerteilungdesReichtumsseigeeignet, Gewalt hervorzurufen, und wie begründet sie ihre Position? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12.BeurteiltdieBundesregierungdieAnwendungvonGewaltzurStabilisierungderweltweitenVorherrschaftderkapitalistischenIndustriestaaten andersalsdieanwendungvongewaltzurdestabilisierungdieservorherrschaft, und wie begründet sie ihre Position? DieBundesregierungteiltdiederFragezugrundeliegendePrämissenicht.UngeachtetdessenistdieBundesregierungderAuffassung,dassdieAnwendung vongewaltnachdenjeweilsanwendbarenvölkerrechtlichenregelungenbeurteiltwerdenmuss.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierung verwiesen. 13.WilldieBundesregierungzurBekämpfungdesTerrorismusauchdiejenigenbekämpfen,dieihrerAnsichtnachmitTerroristenoderTerrorverdächtigen in Verbindung stehen, und wenn ja, was versteht sie darunter? Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung wird verwiesen. 14.StehtdieBundesregierungnacheigenerEinschätzungmitKräften,die völkerrechtswidrigekriegeführen,menschenjahrelangohnerechtsgrundlageihrerfreiheitberaubenoderaufandereweiserechtswidriggewaltalsmittelzurdurchsetzunginternationalausgerichteterpolitischer oderreligiöserbelangeanwendenodereinesolchegewaltanwendungunterstützen,befürwortenoderdurchihretätigkeitenvorsätzlichhervorrufen, in Verbindung, und wenn ja, mit welchen, und auf welche Weise? DieBundesregierungteiltdiederFragezugrundeliegendePrämissenicht.Die BundesregierungstehtmitdenRegierungenallerStaaten,mitdenensiediplomatischeBeziehungenunterhält,inVerbindung.SieistderAuffassung,dass diesediplomatischenbeziehungenauchzurdurchsetzungvölkerrechtlicher Standards nützlich und notwendig sind.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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