Probearbeiten im Rahmen eines so genannten Einfühlungsverhältnisses
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1434 Probearbeiten im Rahmen eines so genannten Einfühlungsverhältnisses Vorbemerkung der Fragesteller ImmermehrMenschen,dieeineArbeitsuchen,müssenohneodernurmitgeringerBezahlung zurprobearbeiten undsich testen lassen.diesgeschieht zum Teil in Form von so genannten unbezahlten Einfühlungsverhältnissen. BeiderAuseinandersetzungmitdiesemThema,mussimerstenSchrittfestgehaltenwerden,dassesunabhängigvonsolchenFormenunentgeltlichenProbearbeitensnachgeltendemRecht (Kündigungsschutzgesetz,BürgerlichesGesetzbuch)bereitsdieMöglichkeitgibt,Probearbeitsverhältnissevonbiszu sechsmonatenzuvereinbaren.zweckeinesprobearbeitsverhältnissesistes, sowohldenarbeitgeberinnenundarbeitgebernalsauchdenbeschäftigtendie Möglichkeitzugeben,dieArbeitsstellekennenzulernen,sicheinBildvom VertragspartnerzumachenunddieZusammenarbeitzuprüfen.Nach 612des BürgerlichenGesetzbuchsführtdieVereinbarungeinesArbeitsverhältnisses grundsätzlichzueinemvergütungsanspruch,weswegendieunentgeltlichkeit ausdrücklichvereinbartwerdenmuss.diesveranschaulicht,dassesbereits rechtlichabgesichertemöglichkeitengibt,probearbeitsverhältnissezubegründen, die allerdings grundsätzlich zu einem Vergütungsanspruch führen. VoneinemProbearbeitsverhältniszuunterscheidenistdaherdassogenannte Einfühlungsverhältnis.EinemUrteildesLandesarbeitsgerichtesHamm (Urteil LandesarbeitsgerichtHammvom24.Mai1989,15Sa18/89)zufolgeistes möglich,einunbezahltessog.einfühlungsverhältniszuvereinbaren,wennes inderregelnichtlängeralseinewochedauertundkeinepflichtzurarbeitsleistungbesteht.diezulässigkeitwirdmitdervertragsfreiheitbegründet.das LandesarbeitsgerichtBremenneigtineinemUrteilvom25.Juli2002zuder Auffassung,dasswährendkurzerEinfühlungsverhältnisseauchdannkein Lohnanspruchbesteht,wennwährenddieserZeitfürdenArbeitgeberverwertbarebzw.nützlicheTätigkeitenverrichtetwerden (UrteilLandesarbeitsgericht Bremen vom 25. Juli 2002, 3 Sa 83/02). DurchdieMöglichkeit,einsog.Einfühlungsverhältniszuvereinbaren,besteht diegefahrderumgehungvonarbeitnehmerschutzrechtenunddiegefahrvon Lohnwucher (auffälligesmissverhältniszwischenarbeitsleistungundentgelt). ZudemkönnenBetriebedieZwangslagevonErwerbslosenausnutzen,um DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 31.Mai2006übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode kurzfristigunbezahltearbeitskräftezuerhalten,dienachdemsog.einfühlungsverhältnisnichtweiterbeschäftigtwerden.vordemhintergrund,dass aufgrundderangespanntenarbeitsmarktlagearbeitsuchendeeinsog.einfühlungsverhältniskaumverweigernkönnen,wennsieimselbenbetriebspäter einefestanstellungbekommenmöchten,leitensichhierauseinigegrundsätzlichefragenab.hinzukommtalsschwierigkeit,dasswährendeinessog.einfühlungsverhältnissesderarbeitgebernichtindiesozialversicherungeinzahlt, waszueinerweiterenerosiondereinnahmebasisdersozialversicherungen und auch der Steuern führt. 1.a)IstnachAuffassungderBundesregierungmitderMöglichkeit,einunbezahltessogenanntesEinfühlungsverhältniszuvereinbaren,dieUmgehung von Arbeitnehmerschutzrechten verbunden? b)bestehtnachauffassungderbundesregierungdiegefahrvonlohnwucher? Wennja,welcheSchrittesollenzurEinschränkungdieserMöglichkeit eingeleitet werden? Wenn nein, bitte begründen. 2.a)InwelchemVerhältnisstehtnachAuffassungderBundesregierungdie Unentgeltlichkeiteinessog.Einfühlungsverhältnisseszumgrundsätzlichen Vergütungsanspruch nach 612 des Bürgerlichen Gesetzbuchs? b)istnachauffassungderbundesregierungdiezulässigkeitaufgrundder VertragsfreiheiteinehinreichendeBegründungfürdieUnentgeltlichkeit (bitte begründen)? 3.HatnachAuffassungderBundesregierungvordemHintergrundderMassenarbeitslosigkeitdasFehleneinerArbeitspflichtimRahmeneinessog. Einfühlungsverhältnisses nicht hypothetischen Charakter? WerdenangesichtsderangespanntenArbeitsmarktlagedieBeschäftigten, dieeinenjobhabenwollen,nichttrotzdemarbeiten unddiesunentgeltlich? InwiefernerscheintesderBundesregierunglegitim,dassArbeitnehmer ohne Lohn arbeiten müssen (bitte die Antworten begründen)? Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3: Beidem Einfühlungsverhältnis handeltessichnachauffassungderbundesregierungumeinrechtsverhältniseigenerart.derzweckdeseinfühlungsverhältnissesistes,einempotenziellenarbeitnehmerdiemöglichkeitzugeben, diebetrieblichengegebenheitenkennenzulernenunddievoraussetzungender ZusammenarbeitfüreinspäteresArbeits-oderAusbildungsverhältniszuklären.EinEinfühlungsverhältniskommtz.B.inBetracht,wenneinemAuszubildendenvorEintrittindenBetriebGelegenheitgegebenwerdensoll,sicheinen ÜberblicküberdenBetriebzuverschaffen.ZunennensindauchArbeitnehmer, dielängerezeitkeineabhängigearbeitgeleistethabenoderfachfremdsind unddenenaufdieseweisediemöglichkeitgegebenwerdensoll,sichmitden VerhältnisseneinesBetriebesvertrautzumachen,umdanachzuprüfen,obein Arbeits-oderProbearbeitsverhältnisabgeschlossenwerdensoll.Liegensolche besonderenumständevor,werdenbeiabschlusseineseinfühlungsverhältnissesohnearbeitspflichtdespotenziellenarbeitnehmersvorschriftenzwingendenarbeitsrechtsnichtumgangen.diegrundsätzlichezulässigkeitdervereinbarungeinesunbezahlteneinfühlungsverhältnissesuntersolchenumständen, d.h.einerunbezahltenkennenlernphasezwischenarbeitgeberundarbeitnehmer,ergibtsichausdemverfassungsrechtlichengrundsatzdervertragsfreiheit. NachAuffassungderBundesregierungsindsolcheVereinbarungenüberein
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/1706 Einfühlungsverhältnisallerdingsnichtunbegrenztstatthaft,sondernnur,wenn keinepflichtzurarbeitsleistungvereinbartwirdunddasrechtsverhältnisnur fürkurzezeitbesteht.dementsprechendgehtauchdierechtsprechungdavon aus,dasseinfühlungsverhältnissenurfürwenigetagezulässigsind,keinesfalls füreinelängeredauer (vgl.landesarbeitsgerichtbremen,25.juli2002 3Sa 83/02,dasimentschiedenenFallvierTagealszulässigangesehenhat;LAG Hamm24.Mai Sa18/89,dasindementschiedenenFallsieben Tage als zulässig angesehen hat). FürdieFeststellung,obkeineArbeitsleistungspflichtbestehtunddasRechtsverhältnisnurvonkurzerDauerbegründetist,kommteswenigeraufdenVertragstextan,sondernaufdietatsächlicheAusgestaltungundDurchführungdes Rechtsverhältnisses.Wirdz.B.ineinemvondenVertragsparteienals Einfühlungsverhältnis bezeichnetenrechtsverhältnisderbetroffenenachübereinstimmenderansichtderparteienwieeinvergleichbarerarbeitnehmerzur Arbeitsleistungeingesetztundbeschäftigt,soliegtnachderRechtsprechung desbundesarbeitsgerichtsimarbeitsrechtlichensinnekeineinfühlungsverhältniszumkennenlernendesbetriebesvor,sonderneinarbeitsverhältnis.der Arbeitgeberschuldetdanngemäß 612Abs.2desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB)kraftGesetzesdieüblicheVergütung.ÜblichistdieVergütung,diein gleichenoderähnlichengewerbenoderberufenamgleichenortfürvergleichbaretätigkeitenunterberücksichtigungderpersönlichenverhältnissedes Berechtigtengezahltwird.FürArbeitnehmeristimRegelfalldietariflicheVergütungdieübliche.DieBetroffenenkönnenihreVergütungsansprüchevordem zuständigenarbeitsgerichtgeltendmachen.nachdemsog.arbeitsrechtlichen MaßregelungsverbotdürfendenBetroffenenhierdurchkeineNachteileentstehen. NachAuffassungderBundesregierungistsomitdiemissbräuchlicheAusnutzungvon Einfühlungsverhältnissen,z.B.beiVerpflichtungzuproduktiver ArbeitsleistungohneVergütungunterVerschleierungdeswahrenSachverhalts, bereitsnachgeltendemrechtunzulässig.diebundesregierungsiehtdaher keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. 4.a)WorinbegründetsichnachAuffassungderBundesregierungangesichts derrechtlichabgesichertenmöglichkeit,einprobearbeitsverhältniszu vereinbaren, die Notwendigkeit eines sog. Einfühlungsverhältnisses? b)erachtetdiebundesregierungeinsolchessog.einfühlungsverhältnisals unzulässig,daesnichtsanderesalseinprobearbeitsverhältnisdarstellt, aber zwingendes Arbeitsrecht umgangen wird? Wenneinsog.Einfühlungsverhältnisalsunzulässigbetrachtetwird, welcheschritteplantdiebundesregierung,dierechtlichengrundlagen zur Vermeidung solcher sog. Einfühlungsverhältnisse zu präzisieren? Wenneinsog.Einfühlungsverhältnisnichtalsunzulässigbetrachtet wird, warum nicht? DieBundesregierunghältEinfühlungsverhältnisse,diedieindenAntwortenzu den Fragen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, für zulässig. DasEinfühlungsverhältnisbetriffteinespezifischeSituation.Esunterscheidet sichvoneinemarbeitsverhältnisoderprobearbeitsverhältnisdadurch,dassder indenbetriebaufgenommenepotenziellearbeitnehmerkeinepflichtenübernimmt,insbesonderekeinearbeitsleistungspflichthat.derpotenziellearbeitnehmerunterliegtauchnichtdemdirektionsrechtdesarbeitgebers,sondern lediglichdessenhausrecht.dementsprechendistesvertretbar,dassauchkein VergütungsanspruchgegenüberdempotenziellenArbeitgeberbesteht;essei denn,dassdiezahlungeinervergütungfürdiedauerdeseinfühlungsverhältnisses vereinbart ist.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.IstderBundesregierungbekannt,inwelchenBranchenundinwelchem Umfang so genannte Einfühlungsverhältnisse vereinbart werden? 6.IstderBundesregierungbekannt,wiesichdieZahlvonsogenannten EinfühlungsverhältnissenindenletztenJahrenentwickelthat (bittenach Branchen aufschlüsseln)? 7.IstderBundesregierungbekannt,wielangeinderRegelinderPraxis solche unentgeltlichen Einfühlungsverhältnisse dauern? Antwort zu den Fragen 5 bis 7: DaderBundesregierungkeineamtlichenStatistikenüberEinfühlungsverhältnissevorliegen,kannderUmfang,dieEntwicklung,dieDauerunddiebranchenmäßigeVerteilungvonEinfühlungsverhältnissennichtquantifiziertwerden.DieBundesregierunghatkeineVeranlassung,dieindenFragen angesprochenen Erhebungen durchzuführen. b)welcheschritteplantdiebundesregierung,fallseineverletzungder geltenden Rechtslage vorliegt, um diese zu verhindern? Wenn sie keine geeigneten Schritte plant, warum nicht? Vergleiche Antwort zu Fragen 1 bis 3. 8.a)StelltesnachAuffassungderBundesregierungeineVerletzungdergeltendenRechtslagedar,wenninderPraxisdiesogenanntenEinfühlungsverhältnisselängeralseineWochedauern (imurteildeslandesarbeitsgerichteshammausdemjahr1989wirdzurrechtmäßigkeit eines Einfühlungsverhältnisses verlangt,dassesnichtlängeralseine Wochedauert),undwiebegründetdieBundesregierungihreAuffassung? 9.IstderBundesregierungbekannt,inwelcherHöhedurchderartigeEinfühlungsverhältnissediesozialenSicherungssystemeunddieSteuersysteme durch entgangene Beiträge bzw. Steuern belastet werden? SoweiteinEinfühlungsverhältnisnachdenvonderRechtsprechungaufgestelltenKriterienzulässigist (vgl.antwortzudenfragen1bis3),istdavonauszugehen,dassessichindiesenfällennichtumsozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnissehandelt.DadamitauchkeineBerührungzurSozialversicherungbesteht,kannauchnichtvonentgangenenBeiträgengesprochenwerden.EsbestehtkeineBeitragspflichtzurSozialversicherung.DementsprechendbestehtausSichtderBundesregierungundderSozialversicherung auchkeineveranlassung,dieinderfrageangesprochenenerhebungendurchzuführen.fürdiebundesregierungistauchnichterkennbar,inwieweitdurch Einfühlungsverhältnisse diesteuersystemedurchentgangenesteuernbelas-
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/1706 tetwerdenkönnten.dabeieinemeinfühlungsverhältnisauchsteuerrechtlich keinarbeitsverhältnisvorliegtundauchkeinarbeitslohngezahltwird,kann auchnichtvonentgangenensteuerngesprochenwerden.esbestehtkeine Lohnsteuerpflicht.WirdaberausnahmsweiseproduktiveArbeitgeleistetoder werden fürdenarbeitgeberverwertbarebzw.nützlichetätigkeiten verrichtet,soführtdieszueinergewinnsteigerungbeimunternehmenmitderfolge höherergewinnsteuern.diebundesregierungplantkeineerhebungen,daein Bedarf nicht ersichtlich ist. 10.IstderBundesregierungbekannt,inwievielenFällenprozentualeinsog. EinfühlungsverhältniszueinemanschließendenProbearbeits-oderArbeitsverhältnis führt? DaderBundesregierungkeineamtlichenStatistikenüberEinfühlungsverhältnissevorliegen,kannauchderprozentualeAnteilvon Einfühlungsverhältnissen,derzueinemabschließendenProbearbeits-oderArbeitsverhältnisführt, nichtquantifiziertwerden.diebundesregierunghatkeineveranlassung,diesbezügliche Erhebungen durchzuführen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4296 16. Wahlperiode 08. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6238 16. Wahlperiode 20. 08. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9286 16. Wahlperiode 23. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2142 16. Wahlperiode 04. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Sevim Dagdelen, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
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