NachreichenderBescheinigungistimAuslandauchinallerRegelnichtmöglich.
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- Luisa Lehmann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/13520 Bürokratieabbau im Fahrpersonalrecht Vorbemerkung der Fragesteller ImApril2007istdieVerordnung (EG)561/2006inKraftgetreten,mitderauf europäischerebenedasfahrpersonalrechtreformiertwordenist.mittedesjahres2007sindinderfolgedasfahrpersonalgesetzunddiefahrpersonalverordnung an die europäische Rechtslage angepasst worden. IndenvergangenenzweiJahrenseitInkrafttretenderneuenVorschriftensind abgesehenvondemimmernochbestehendenstellplatzmangelfürlkwan Autobahnen verschiedeneproblemederumsetzungspraxisbekanntgeworden. SowirddieVerpflichtungfürFahrer,NachweiseüberarbeitsfreieTagejeweils imoriginalmitzuführen,iminternationalenverkehrhäufigalspraxisfernbeschriebenundführt besondersimausland zuteilshohenbußgeldforderungenderörtlichenbehörden.faxeundmailswerdennichtakzeptiert.das NachreichenderBescheinigungistimAuslandauchinallerRegelnichtmöglich. SpezialgeschäftemiteigenerAuslieferungundeinemjährlichenUmsatzvon wenigen10000euroklagenüberdiebürokratielasten,diesieaufgrundder Fahrpersonalrechtlichen Vorschriften haben. FürvieleHandwerker vorallemaußerhalbvonballungsräumen reichtein Radiusvon50kmnichtmehrausundführtfaktischzueinerBeschränkungdes Angebots,wennHandwerkerwegenderhohenBürokratiekostenkeineAufträgeannehmenkönnen,dieaußerhalbdesRadiusliegen.ÄhnlicheProbleme habenunternehmer,diewarenauförtlichenmärktenoderinverkaufswagen anbieten. Am10.März2009hatdieBundesregierungaufeineschriftlicheFragedes AbgeordnetenErnstBurgbacher (FDP)geantwortet,dassdieBundesregierung eineerweiterungdeskilometerradiusfürmarktfahrerundschaustellervon 50 auf 150 km positiv bewerte (Bundestagsdrucksache 16/12247, Nr. 55). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 3.Juli 2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WelcheProblemeausderUmsetzungspraxisdesneuenFahrpersonalrechts sind der Bundesregierung bekannt? DiemeistenFragendervondenRegelungenBetroffenenbeziehensichaufden AnwendungsbereichderVorschriftensowiedenGeltungsbereichderAusnahmen.DiefürdenVollzugzuständigenBehördenderLänder (inderregel: Gewerbeaufsichtsämter,ÄmterfürArbeitsschutz)sowiedasBundesamtfür GüterverkehrimHinblickaufseineKontrollpraxiserteilendieerforderlichen Auskünfte zu den Fragen. BusfahrerundUnternehmenhabenaufSchwierigkeitenaufmerksamgemacht, diedadurchentstandensind,dassimrahmenderverordnung (EG)Nr.561/ 2006dieMöglichkeitfürBusfahrerabgeschafftwurde,diewöchentlicheRuhezeitandasEndeeines12-Tage-Zeitraumszuverschieben.DieBundesregierunghatsichimRahmendesTrilog-Verfahrensdafüreingesetzt,dassmitder Wiedereinführungeinermodifizierten12-Tage-RegelungdiemitderAbschaffungverbundenenProblemebeiWahrungderSicherheitsbedürfnissebeseitigt werden.daseuropäischeparlamenthatderregelungin2.lesungbereitszugestimmt.dieformellezustimmungdesratessollerfolgen,sobalddieerforderlichen Sprachfassungen vorliegen. 2.WelcheFortschrittegibtesbeiderLösungdesProblemsderMitführungspflicht von Originaldokumenten? BundundLänderverzichtenbereitsseitHerbst2008aufeineBescheinigung desunternehmersüberdiewöchentlicheruhezeit,soweitderfahrerdenbetreffendenzeitraumvorfahrtantrittmanuellaufderfahrerkartealsruhezeit (Artikel15Absatz3BuchstabedderVerordnung (EWG)Nr.3821/85)bzw. einemschaublattoderbeifahrzeugenzwischen2,8tund3,5tohnekontrollgerät dem Tageskontrollblatt dokumentiert. 3.BeabsichtigtdieBundesregierung,inderFahrpersonalverordnungeinen nachträglichennachweisvonberücksichtigungsfreientagenzuermöglichen? EinnachträglicherNachweisistbereitsindenFällendes 20Absatz2Fahrpersonalverordnung (FPersV)möglich.EineAusweitungdieserMöglichkeiten würde die Kontrollen auf der Straße erheblich beeinträchtigen. 4.WiewirdinderPraxismitFahrzeugenverfahren,beideneneineNachrüstung mit digitalen Tachographen nicht möglich ist? GrundsätzlichbestehtkeineNachrüstungspflicht.EineAusrüstungspflichtbestehtfürFahrzeuge,dienachdem1.Mai2006neuindenVerkehrgekommen sind.fürfahrzeugederklassem1/n1wurdezusätzlichdiemöglichkeitgeschaffen,fürdenanschlussdesdigitalenkontrollgeräteseinenbauartgenehmigten Adapter zu verwenden (Verordnung (EG) Nr. 68/2009).
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ BeabsichtigtdieBundesregierungeinTageskontrollblatteinzuführen,so dassunternehmen,derenfahrzeugegrundsätzlichvomregimedesfahrpersonalrechtsausgenommensind,jährlicheinegeringezahlvondokumentationspflichtigenfahrtenunternehmenkönnten,ohneeinendigitalen Tachographen einbauen lassen zu müssen? DeutschlandhatvonallenAusnahmemöglichkeiten,diedasGemeinschaftsrechtbietet,Gebrauchgemacht.SoferndasGemeinschaftsrechteineAusnahmemöglichkeitausschließt,kanndieseauchvomdeutschenGesetzgebernicht gewährt werden. 6.HandeltessichnachAnsichtderBundesregierungbeiZeiten,dieeinFahrer auf einer Fähre verbringt, um Lenk- oder Ruhezeit? DieaufeinerFähreverbrachteZeitistkeineLenkzeit.DerFahrerkannaufder FähreseinetäglicheRuhezeitnehmen,sofernihmeineSchlafkabineoderein LiegeplatzzurVerfügungsteht (Artikel9Absatz1derVerordnung (EG) Nr.561/2006). 7.WashatdieBundesregierungbereitsunternommen,umdenKilometerradiusfürSchaustellerzuvergrößern,ohnedassdieFahrzeugedemFahrpersonalrecht unterliegen? DeutschlandhatvonallenAusnahmemöglichkeiten,diedasGemeinschaftsrechtbietet,Gebrauchgemacht.FürSpezialfahrzeugedesSchaustellergewerbesbestehteineAusnahmemöglichkeitohneKilometerbegrenzung (Artikel13 Absatz1BuchstabejderVerordnung (EG)Nr.561/2006).DarüberhinauskönnenFahrzeugevonSchaustellerndieAusnahmengemäßArtikel13Absatz1 BuchstabedzweiterSpiegelstrichsowiegemäßArtikel3BuchstabebderVerordnung (EG)Nr.561/2006)inAnspruchnehmen,soferndiedortgenannten Voraussetzungenerfülltsind.SoferndasGemeinschaftsrechteineAusnahmemöglichkeitausschließt,kanndieseauchvomdeutschenGesetzgebernichtgewährt werden. 8.WelcheweiterenAusnahmemöglichkeitenmitKilometergrenzensollten nach Ansicht der Bundesregierung auf welchen Radius erweitert werden? ImAuftragderEuropäischenKommissionhateinKonsortiumzuverschiedenenPolitikfeldernVorschlägezurVerwaltungsvereinfachungvorgelegt.DarunterbefindetsichauchderVorschlag,dieUmkreisbegrenzungvon50auf 150Kilometerauszuweiten.DieBundesregierungbewertetdiesenVorschlag positivunderwartetmitinteressediegesamtkonzeptionderkommissionzu diesen Vorschlägen.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9.DürfennachAnsichtderBundesregierungnachderderzeitigenRechtslage im Rahmen der Handwerkerregelung a) Gegenstände zur Reparatur abgeholt werden, b) einzubauende Produkte transportiert werden, c)aushubabfahrten durchgeführt werden, d) eingekaufte Gegenstände transportiert werden, e) hergestellte oder reparierte Gegenstände ausgeliefert werden? NachRechtsauffassungderBundesregierungerfüllendieunterBuchstabena, b,dundedargestelltensachverhaltedievoraussetzungenfürdieausnahme nach 18Absatz1Nummer4BuchstabebFPersV,wenndieGegenständefür die Ausübung des Berufs benötigt werden. 10.WirddieseAuslegungderaktuellenRegelunginderVerwaltungspraxis undrechtsprechunggeteilt (bitteunterangabederderbundesregierung bekannten Urteile)? DerBundesregierungsindderzeitkeineGerichtsurteilebekannt,dieder Rechtsauffassungentgegenstehen,dieinderAntwortzuFrage9dargestelltist. SolltenGerichtsurteilebekanntwerden,diedieserRechtsauffassungentgegenstehen,würdedieVollzugspraxisdesBundesamtesfürGüterverkehrangepasst. 11.BeabsichtigtdieBundesregierungimHinblickaufdieinFrage8genanntenFahrteneineklarstellendeRegelungindieFahrpersonalverordnung einzufügen (bitte mit Begründung)? InFrage8sindkeineFahrtengenannt.Eswirddaherdavonausgegangen,dass sich die Frage auf die Fahrten in Frage 9 bezieht. DieAufnahmeeinerVielzahlvonBeispielsfällenindenTextderVerordnung birgtdiegefahr,dassdievielgestaltigelebenswirklichkeitnichterfasstwird. DieBundesregierungistdaherderAuffassung,dassanabstrakt-generellenFormulierungeninGesetzenundVerordnungengrundsätzlichfestgehaltenwerden sollte. 12.WelchenweiterenÄnderungsbedarfsiehtdieBundesregierungimÜbrigen bei a)der EG-Verordnung 561/2006, b)beim Fahrpersonalgesetz, c)bei der Fahrpersonalverordnung? DieBundesregierungsiehtÄnderungsmöglichkeitenimWesentlichenbei 20 FPersVsowiebeieinerAnpassungdes 18FPersVandieBerichtigungder Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (ABl. L 70/19 vom 14. März 2009). ImHinblickaufdasGemeinschaftsrechtliegtdasInitiativrechtbeiderEuropäischenKommission.IndiesemZusammenhangwürdedieBundesregierung z.b.einenvorschlagdereuropäischenkommissionzumnachweisberücksichtigungsfreier Tage per Fax unterstützen.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WiebeurteiltdieBundesregierungdenVorschlag,aufeuropäischerEbene nurdiefahrzeugedemregimedesfahrpersonalrechtszuunterwerfen, dievonunternehmendestransportgewerbesgenutztwerdenodervon Fahrern gesteuert werden, deren Haupttätigkeit das Fahren darstellt? DieSozialvorschriftenimBereichdesFahrpersonalrechtserfolgenausGründendesArbeitsschutzesundderVerkehrssicherheit.DerAnwendungsbereich dieservorschriftenunddieausnahmenberuhenaufeinerabwägungder BelastungssituationdereingesetztenFahrereinerseitsundwirtschaftlichen Belangen andererseits. Die vorgeschlagene Regelung würde dem nicht gerecht. 14.BeabsichtigtdieBundesregierungdieseRegelungfürFahrzeugezwischen 2,8 und 3,5 Tonnen einzuführen (bitte mit Begründung)? AusdenGründen,dieinderAntwortzuFrage13dargelegtsind,beabsichtigt die Bundesregierung nicht, eine solche Regelung einzuführen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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