allgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
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- Fritz Schmitt
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10730 Ausmaß der finanziellen Zusatzlasten durch die Wiedervereinigung Deutschlands Vorbemerkung der Fragesteller MitderWiedervereinigungsindfürdieBundesrepublikDeutschlandneue Herausforderungenentstanden.VorrangigesZielwarundistes,BenachteiligungenimehemaligenOstteilderRepublikauszugleichen.NebengesellschaftspolitischenHerausforderungenführtdieseAufgabeauchzuneuen finanziellenlasten.zurdeckungdiesereinheitsbedingtenlastenwurdeeine Ergänzungsabgabe (Solidaritätszuschlag)aufdieEinkommen-undKörperschaftsteuereingeführt.Dieseristnichtzweckgebunden,sondernfließtinden allgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache BundesländerBundesergänzungszuweisungengezahltwerden.ZurDeckung vonteilungsbedingtensonderlastenerhaltendieneuenbundesländerdarüber hinaussonderbedarfs-bundesergänzungszuweisungen.diesenehmenvon Jahr zu Jahr ab und laufen zum Jahr 2020 aus. 1.HatdieBundesregierungPläne,dieErhebungdesSolidaritätszuschlages zeitlichzubefristen,bzw.wannwirddiebundesregierungentscheiden,ob dieerhebungdessolidaritätszuschlagesweiterhinnotwendigist (bittemit Begründung)? 2.AnwelchenfinanziellenundwirtschaftlichenKriteriensolltenachAnsicht derbundesregierunggeprüftwerden,inwieweitdieerhebungdessolidaritätszuschlages weiterhin notwendig ist (bitte mit Begründung)? 3.HatdieBundesregierungErkenntnisse,obdieEinnahmenausdemSolidaritätszuschlagdievomBundgewährtenErgänzungszuweisungenandie neuenbundesländerpersaldoübersteigen (fallsja,bittemitangabeder ErkenntnissedifferenziertnacheinzelnenJahrensowienachBundesergänzungszuweisungengemäß 11Absätze2,3,3aund4desFinanzausgleichsgesetzes)? 4.StimmtdieBundesregierungdamitüberein,dassimFalleeinespositiven SaldosausEinnahmenausdemSolidaritätszuschlagundAusgabenauf- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom4.Oktober2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode grunddervombundgewährtenergänzungszuweisungenandieneuen BundesländereineSenkungdesSolidaritätszuschlagessinnvollist (bitte mit Begründung)? DerSolidaritätszuschlagisteineErgänzungsabgabeimSinnedesArtikels106 Absatz1Nummer6desGrundgesetzesundwirdalsZuschlagzurEinkommenundKörperschaftsteuerundderenErhebungsformenerhoben.Erdientderwirtschafts-undfinanzpolitischenAnpassungandieverändertenBedingungenund AufgabennachderWiedervereinigungunddamitauchderFinanzierungder DeutschenEinheit.EineZurechnungderEinnahmenzubestimmtenHaushaltspositionenistnichtmöglich,dadasAufkommenausdemSolidaritätszuschlag nachdemgrundsatzdergesamtdeckungderfinanzierungallerbundesaufgabenzurverfügungsteht.zurfinanzierungdesgesamtvolumensderseitensdes BundesinvorhernichtgekanntenDimensionenunternommenenAufbauanstrengungenhatderSolidaritätszuschlagjedochzukeinemZeitpunktausgereicht.DieseBelastungenbeschränkensichnichtnuraufdieinderFragestellungangesprochenenBundesergänzungszuweisungenandieneuenBundesländer,diedamitalleinkeinMaßstabfürdenBestanddesSolidaritätszuschlags seinkönnen.imgeltendenfinanzplansinddieeinnahmendesbundesausdem Solidaritätszuschlagmitdurchschnittlichjährlichrund12Mrd.Euroeingeplant. Dassindrund5ProzentderimFinanzplan2012bis2016durchschnittlichveranschlagtenSteuereinnahmendesBundes.DieFinanzlagedesBundesistweiterhin auchaufgrundderimmernochbestehendenvereinigungslasten angespannt,sodassaufdiefinanzmittelausdemsolidaritätszuschlagnichtverzichtetwerdenkann.zudemhatderbundesfinanzhofgeradeunterdem GesichtspunktderweiterhinfortbestehendenEinigungslastendieVerfassungsmäßigkeitdesSolidaritätszuschlagsbestätigt (Urteilevom21.Juli2011,IIR 50/09 BFH/NV2011,S.1685bis1691undIIR52/10 BStBl2012IIS.43). EineBefristungoderSenkungderErgänzungsabgabedurchdieBundesregierung ist in dieser Legislaturperiode daher nicht vorgesehen. 5.WelchesAufkommenausdemSolidaritätszuschlagwurdeseit1991biszur aktuellenberichterstattungerzielt (bittedifferenzierennachkörperschaftsteuer,einkommensteuer,lohnsteuer,nichtveranlagtersteuervomertrag, Zinsabschlagsteuer/Abgeltungsteuer,mitkumuliertenAusweis,absolut undinprozentdesjeweiligensteueraufkommens,alsgesamtsummedifferenzierennachbundesländern,gemäßantwortderbundesregierungauf diekleineanfragezufrage41aufbundestagsdrucksache17/8054 (neu))? DaskassenmäßigeAufkommenausdemSolidaritätszuschlagbeläuftsichin denjahren1991bis2011aufinsgesamtrd.212mrd.euro.diesentsprichtim DurchschnittdiesesZeitraumsrd.5,7ProzentdesKassenaufkommensder Steuern,aufdieSolidaritätszuschlagerhobenwird (veranlagteeinkommensteuer,lohnsteuer,körperschaftsteuer,nichtveranlagtesteuernvomertrag undabgeltungsteueraufzins-undveräußerungserträge).dadaskassenaufkommennichtderbemessungsgrundlagedessolidaritätszuschlagsentspricht,weichendierechnerischermitteltenanteiledessolidaritätszuschlags amkassenaufkommeninvielenfällenvomnominalenzuschlagsatzab.so wirdz.b.beiderveranlagteneinkommensteuerdaskassenaufkommendurch dieeigenheimzulageunddieinvestitionszulagegemindert.dieseabzugsbeträgesindjedochfürdieermittlungderbemessungsgrundlagedessolidaritätszuschlagszureinkommensteuerunbeachtlich.diedetailliertenzahlensindden Tabellen 1 und 2 des Anhangs zu entnehmen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,dasshinsichtlichderDauer beidererhebungdessolidaritätszuschlagesunddergewährungvon Bundesergänzungszuweisungengemäß 11Absatz3desFinanzausgleichsgesetzeseinezeitlicheKongruenzbesteht,sodassdieErhebung dessolidaritätszuschlagesab2020nichtmehrnotwendigwäre (bittemit Begründung)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird hingewiesen. 7.WelcheMechanismenexistierenseit1990zumAusgleichvonteilungsbedingtenSonderlastenderBundesländer,dieausdemBundeshaushalt gewährt werden (bitte nach Jahren differenzieren)? BesondereMechanismenzurFinanzierungteilungsbedingterSonderlastenaus dembundeshaushaltstellendiebundeszuschüsseandenfonds DeutscheEinheit (ohneschuldendienstleistungen)indenjahren1990bis1994,diefinanzhilfendesbundesimrahmendesinvestitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost indenjahren1995bis2001sowiediesonderbedarfsbundesergänzungszuweisungennach 11Absatz4desFinanzausgleichsgesetzesindenJahren 1995bis2004bzw. 11Absatz3desFinanzausgleichsgesetzesindenJahren seit2005dar.darüberhinaushatderbundseit1990jährlicherheblichemittel ausdembundeshaushaltdurchimvergleichzudenwestdeutschenländern überproportionale Leistungen für die ostdeutschen Länder aufgebracht. 8.VonwelchenInstitutionenwirdderLänderfinanzausgleich,insbesondere dieberechnung,durchgeführt,undinwieweitistdiesbezüglichderbund beteiligt (bitte mit Begründung)? DieDurchführungdesLänderfinanzausgleichserfolgtfürjedesAusgleichsjahr aufdergrundlagevonzweiverordnungendesbundesministeriumsderfinanzen;siebedürfenderzustimmungdesbundesrates.dieberechnungenhierzu werden im Bundesministerium der Finanzen durchgeführt. 9.WiehabensichAusgleichsmesszahlundFinanzkraftmesszahlseit1990 fürdiejeweiligenbundesländerentwickelt (bittemitdarstellungderkonkreten in die Berechnung eingegangen Parameter)? DieAusgleichsmesszahlenkönnenTabelle3,dieFinanzkraftmesszahlenTabelle4desAnhangsentnommenwerden.DieVorgabenzurBerechnungder Messzahlen sind im Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Esistanzumerken,dassesimdargestelltenZeitraumzumassivenRechtsänderungengekommenist,diediezeitlicheVergleichbarkeitderAngabenteilweise starkbeeinträchtigen.derfinanzausgleichbis1990wurdelediglichfürdie westdeutschenländerdurchgeführt.indenjahren1991bis1994bestandenfür westdeutscheundostdeutscheländergetrennteausgleichssysteme.berlin nimmterstseiteinführungdesgesamtdeutschenausgleichsimjahr1995am Finanzausgleich teil. 10.WiehabensichdieAusgleichszuweisungenderausgleichsberechtigten Länder seit 1990 entwickelt (bitte nach Bundesländern differenzieren)? DieAusgleichszuweisungenkönnenTabelle5desAnhangsentnommenwerden.AufdieAnmerkungzurVergleichbarkeitderAngabeninderAntwortzu Frage 9 wird verwiesen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WiehabensichdieAusgleichsbeiträgederausgleichspflichtigenLänder seit 1990 entwickelt (bitte nach Bundesländern differenzieren)? DieAusgleichsbeiträgekönnenTabelle6desAnhangsentnommenwerden.Auf dieanmerkungzurvergleichbarkeitderangabeninderantwortzufrage9 wird verwiesen. 12.WiehabensichdieNettozahlerundNettoempfängerseit1990bezüglich desländerfinanzausgleichsentwickelt (bittenachjahrenundbundesländer differenzieren)? DasFinanzausgleichsgesetzkenntdieBegriffeNettozahlerundNettoempfängernicht.SoweitmitderFragestellungaufdieAusgleichsbeträgezahlenden Länderbzw.AusgleichszuweisungenerhaltendenLänderabgestelltwird,wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 13.StimmtdieBundesregierungdamitüberein,dassdasgegenwärtigeSystemdesLänderfinanzausgleichsfalscheAnreizesetzt,indemesfürLänder,dieNettozahlersind,keinenAnreizbietet,einSteuermehraufkommenzugenerieren,dadiesesgrößtenteilsdurchAusgleichszahlungenan andere Bundesländer abgeführt wird (bitte mit Begründung)? DieDiskussionenüberAnreizwirkungenimbundesstaatlichenFinanzausgleich gibtesseitdesseneinführung.sieliegtbegründetindemkonfliktzwischen derausgleichsfunktiondesfinanzausgleichsundseinenanreizwirkungen.die Abwägunghierüberistfürdasseit2005geltendeAusgleichssystemeinvernehmlich vom Bund und allen Länder getroffen worden. 14.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeiteinerReformdesLänderfinanzausgleichs,auchvordemHintergrunddernunvorgenommenen KlageneinigerBundesländervordemBundesverfassungsgericht (bitte mit Begründung)? DieRegelungendesgültigenFinanzausgleichssystemssind2005inKraftgetretenundbisEnde2019befristet.DiepolitischenVerhandlungenumeine NeuregelungfürdieZeitab2020werdenvoraussichtlicheinSchwerpunktfür die kommende Legislaturperiode werden. 15.WelcheeinzelnenBundesländergaltenseit1990alsleistungsschwach nach 11Absatz1desFinanzausgleichsgesetzes (bittenachjahrendifferenzieren)? Dienach 11Absatz1desFinanzausgleichsgesetzesleistungsschwachenLänderkönnenTabelle7desAnhangsentnommenwerden.AufdieAnmerkung zur Vergleichbarkeit der Angaben in der Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 16.WelcheBundesergänzungszuweisungenwurdenseit1990anleistungsschwacheLändernach 11Absatz2desFinanzausgleichsgesetzesgezahlt (bitte nach Jahren und Bundesländer differenzieren)? Dienach 11Absatz2desFinanzausgleichsgesetzesleistungsschwachenLänderkönnenTabelle8desAnhangsentnommenwerden.AufdieAnmerkung zur Vergleichbarkeit der Angaben in der Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ AufwelchenBerechnungsgrundlagenberuhendieAbsolut-undProzentzahlendes 11Absatz3desFinanzausgleichsgesetzes (bittemitbegründung)? DieFestlegungderHöhederBundesergänzungszuweisungennach 11Absatz3desFinanzausgleichsgesetzesberuhtmaßgeblichaufdenimVorfeldder GesetzgebungausGutachtenhergeleitetenGrößenordnungenzurimJahr2005 nochbestehendenteilungsbedingteninfrastrukturlückezwischenwest-und Ostdeutschland.MitderdegressivenAusgestaltungwirdeinerseitsderVorgabevon 12Absatz3desMaßstäbegesetzesRechnunggetragen.AndererseitserleichterndieAnknüpfungandasLeistungsniveauderdamalsbestehendengesetzlichenRegelungunddasAbschmelzenderLeistungenimZeitablauf denostdeutschenländerndienotwendigenanpassungeninihrenhaushalten. DieProzentzahlenin 11Absatz3desFinanzausgleichsgesetzesregelndie horizontaleverteilungderbundesergänzungszuweisungenundbasierenim WesentlichenaufhistorischenEinwohnerzahlenzurZeitderWiedervereinigung. 18.AufwelchenBerechnungsgrundlagenberuhendieAbsolut-undProzentzahlendes 11Absatz3adesFinanzausgleichsgesetzes (bittemitbegründung)? DieBerechnungsgrundlagenfürdieSonderbedarfs-BundesergänzungszuweisungenzumAusgleichderSonderlastendurchdiestrukturelleArbeitslosigkeit undderdarausentstehendenüberproportionalenlastenbeiderzusammenführungvonarbeitslosenhilfeundsozialhilfefürerwerbsfähigenach 11 Absatz3adesFinanzausgleichsgesetzessinddieEntwicklungderLeistungen fürunterkunftundheizung,dieentwicklungderanzahlderbedarfsgemeinschaftensowiederbevölkerungsstand (vgl.hierzudieantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktiondielinke.aufbundestagsdrucksache17/6686).prozentzahlensindin 11Absatz3adesFinanzausgleichsgesetzes nicht angegeben. 19.AufwelchenBerechnungsgrundlagenberuhendieAbsolut-undProzentzahlendes 11Absatz4desFinanzausgleichsgesetzes (bittemitbegründung)? BundundLänderhabensichfürdasab2005geltendeAusgleichssystemauf einkonzeptverständigt,mitdemdiehöhedersonderbedarfs-bundesergänzungszuweisungenwegenüberdurchschnittlicherkostenpolitischerführung bestimmtwerdenkann.diesesistauchdenimgesetzvorgegebenenüberprüfungenzugrundegelegtworden.prozentzahlensindin 11Absatz4Finanzausgleichsgesetz nicht angegeben. 20.AuswelchenGründenentstehenüberdurchschnittlichhoheKostenpolitischerFührungindenin 11Absatz4desFinanzausgleichsgesetzes genanntenbundesländern,undwelchemaßnahmenhatdiebundesregierungdiesbezüglichunternommenbzw.angestoßen,umdiesesonderlasten zu mindern (bitte mit Begründung)? ÜberdurchschnittlichhoheKostenpolitischerFührungfallenindenLändern an,dieeinevergleichsweisegeringebevölkerungszahlaufweisen.indiesen LändernsinddieAusgabenjeEinwohnerfürpolitischeFührung (u.a.parlament,verwaltung)aufgrundvonfixkostenüberproportionalhochundrechtfertigennachderrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtsdiegewäh-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode rungvonbundesergänzungszuweisungenanleistungsschwacheländer.eine VerringerungderKostenwäredurchLänderzusammenschlüssezuerreichen. EineDiskussionüberdieVereinfachungdergrundgesetzlichenVoraussetzungenfürdieNeugliederungderLänderundzurFragederfinanziellenRahmenbedingungenfürZusammenschlüssevonLändernhatteinderFöderalismuskommission II stattgefunden. 21.SiehtdieBundesregierungnachderzeitigemStanddieNotwendigkeit,die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungengemäß 11Absatz3des FinanzausgleichsgesetzesüberdasJahr2019hinausfortzusetzen (bitte mit Begründung)? PolitischeGrundlagefürdieGewährungderSonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungennach 11Absatz3desFinanzausgleichsgesetzessinddieVereinbarungenimZusammenhangmitdemEntwurfdesMaßstäbegesetzesausdem Jahr2001,dieingleichlautendenEntschließungenvonBundestagundBundesratfestgehaltensind (Bundestagsdrucksache14/6577).DieBundesregierung stelltdiesevereinbarungenunddamitauchdasdortfestgeschriebeneauslaufen dersonderbedarfs-bundesergänzungszuweisungennach 11Absatz3des Finanzausgleichsgesetzes Ende 2019 nicht infrage. 22.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungausdenFortschrittsberichten AufbauOst überdieschließungderinfrastrukturlücke (bittemit Begründung)? DieostdeutschenLänderhabenindenJahren2005bis2010jährlichüberproportionaleInvestitionsausgabenzwischen4,4Mrd.Euround6,6Mrd.Euroim VergleichzuwestdeutschenReferenzländerngetätigt.ÜberproportionaleInvestitionsausgabenverminderndeninfrastrukturellenNachholbedarfundtragen zur Verringerung der Infrastrukturlücke bei.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10933 Anhang Tabelle 1 A) Steueraufkommen ingesamt (in Mio. Euro) Tabelle 1 B) Solidaritätszuschlag auf (in Mio. Euro) Tabelle 1 C) Anteil des Solidaritätszuschlags am jeweiligen Steueraufkommen insgesamt (in Prozent) Tabelle 2 Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag insgesamt nach Ländern (in Mio. Euro) Tabelle 3 Finanzkraftmesszahl (in Mio. Euro) Tabelle 4 Ausgleichsmesszahl (in Mio. Euro) Tabelle 5 Ausgleichszuweisungen (in Mio. Euro) Tabelle 6 Ausgleichsbeiträge (in Mio. Euro) Tabelle 7Leistungsschwache Länder Tabelle 8 Bundesergänzungszuweisungen nach 11 Absatz 2 FAG (in Mio. Euro)
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle 1
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10933 Tabelle 1
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle 1
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/10933 Tabelle 2
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle 3
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/10933 Tabelle 4
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle 5
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/10933 Tabelle 6
16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle 7
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/10933 Tabelle 8
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