Brennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) und Förderfondsvertrag
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- Oswalda Giese
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4609 Brennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) und Förderfondsvertrag Vorbemerkung der Fragesteller Am28.Oktober2010wurdedieKernbrennstoffsteuer auchbekanntals Brennelementesteuer vomdeutschenbundestagbeschlossen (vgl.bundestagsdrucksache17/3054).grundlagediesesgesetzeswareinevonderbundesregierungerarbeiteteundmitdenatomkraftwerkebetreibendenenergieversorgungsunternehmen (EVU)verhandelteVorlage.ImZugederVerhandlungenzwischenderBundesregierungunddenEVUkameszueinerdeutlichenReduzierungdesvomBundesministeriumderFinanzen (BMF) zunächstvorgesehenensteuersatzesvon220europrogrammkernbrennstoff.aufgrunddieserreduzierungscheintesmehralsfraglich,obdievom BMFerwartetenEinnahmenausderBrennelementesteuertatsächlichzustandekommen werden. NochvorderVerabschiedungdesGesetzesimDeutschenBundestaginformiertedasHessischeMinisteriumfürUmwelt,Energie,Landwirtschaftund Verbraucherschutz (HMUELV)dieBundesregierungdarüber,dassdieRWE AGeinenBrennelementewechselimAtomkraftwerk (AKW)BiblisBnoch fürende2010plane,derdiezuerwartendeneinnahmenausderbrennelementesteuerumrund280mio.euroreduzierenwerde.wieausderantwortaufdieschriftlichefrage121derabgeordnetensylviakotting-uhlvom 9.November2010aufBundestagsdrucksache17/3736hervorgeht,wurden dasbmfam13.oktober2010unddasbundesministeriumfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheit (BMU)am14.Oktober2010vomHMUELV über den RWE-Plan informiert. SomitwäreesderBundesregierungunddensietragendenFraktionender CDU/CSUundFDPmöglichgewesen,dieBrennelementesteuernochvor dembundestagsbeschlussam28.oktober2010sozuändern,dassderbund ausdemo.g.brennelementewechseleinnahmeninhöhevonrund280mio. Euroverzeichnethätte.EsstelltsichdieFrage,weshalbdieBundesregierung (undmitihrdiekoalitionsfraktionen)wissentlichaufeinesteuereinnahme von mehr als einer viertel Mrd. Euro verzichtet haben. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom16.Februar2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheBundesministerien (inklusivebundeskanzleramt)warenneben BMUundBMFvordem28.Oktober2010überdenvonderRWEAGfür Ende2010geplantenBrennelementewechselimAKWBiblisBinformiert? Wanngenau (genauesdatum)wurdensie,insbesonderedasbundeskanzleramt, von wem darüber in Kenntnis gesetzt? EinBrennelementewechselisteinregelmäßigdurchzuführenderVorgangim RahmendesBetriebseinesKernkraftwerkesundistvondenBetreibernnurden fürdieatomaufsichtzuständigenlandesbehördenanzuzeigen.dashessische MinisteriumfürUmwelt,Energie,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (HMUELV)hatalszuständigeAufsichtsbehördedenBrennelementwechselin BiblisBaufsichtlichbegleitetundgeprüft.DasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)hatsichhierzuberichtenlassen. Das HMUELV hat dem Anfahren von Biblis B zugestimmt. DieMöglichkeiteinervorgezogenenBeladungistbereitsimRahmenderRessortabstimmungeinerFormulierungshilfederBundesregierungfürdasKernbrennstoffsteuergesetzgesehenundgeprüftworden.VonderAufnahmeeiner RegelungfürdiesebesondereSituationistjedochvordemHintergrundabgesehenworden,dassdiezurBeladungmitBrennelementendurchzuführendenRevisionenderKernkraftwerkenichtbeliebigverschobenwerdenkönnen,weil dietermineteilweiseaufjahreimvorausgeplantwerdenunddaserforderliche PersonalnurbegrenztzurVerfügungsteht.AngesichtsdeskurzenRestzeitraumsbiszumInkrafttretendesKernbrennstoffsteuergesetzesam1.Januar 2011undderverfassungsrechtlicheingeschränktenMöglichkeiteneinerrückwirkendenBesteuerungwarderHandlungsspielraumzudemnurgering.Für eineninformationsaustauschundabstimmungenzwischendenbundesressorts, eineinformationvonbundestagsfraktionenoderbundestagsabgeordneten durchdiebundesregierungsowieeinekontaktaufnahmemitdembetreiberdes angesprochenen Kernkraftwerkes bestand deshalb kein Anlass. 2.Welche Konsequenzen haben a)das BMU, b)das BMF und c)das Bundeskanzleramt gezogen,alssieüberdenvonderrweagfürende2010geplanten Brennelementewechsel in Biblis B erfuhren? ZwischenwelchenBundesressortswurdederPlanderRWEAGvordem 28.Oktober2010inwelcherForm,undmitwelchenwesentlichenErgebnissen kommuniziert? Die Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 1 beantwortet. 3.ZwischenwelchenBundesressortseinerseitsundderRWEAGandererseitsgabesvordem28.Oktober2010welcheKommunikationsvorgänge bezüglichdesvonderrweagfürende2010geplantenbrennelementewechsels in Biblis B? Die Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 1 beantwortet.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WievieleBesprechungenzurgeplantenBrennelementesteuergabesim BMFvordem28.Oktober2010insgesamtzwischendemBMFundden AKWbetreibendenEVUund/oderihrenVertretern,undwanngenaufandendiese statt? DenBetreibernderKernkraftwerkewurdeinGesprächenam21.Junisowie am2.,9.und28.juli2010imbundesministeriumderfinanzen (BMF)dieGelegenheitgegeben,alternativeWegezurErreichungdesvorgegebenenKonsolidierungsbeitragsderKernenergiewirtschaftvorzustellen.EininhaltlicherAustauschmitdenBetreibernüberdiekonkreteAusgestaltungdesKernbrennstoffsteuergesetzeshatnurimRahmenderschriftlichenAnhörungderVerbändeam 3.August2010stattgefunden.DarüberhinausfandenimBMFverschiedene GesprächemitdenBetreibernaufunterschiedlichenEbenenüberdieAusgestaltungeinervertraglichenVereinbarungübereinenVorteilsausgleichaus derverlängerungderlaufzeitenderkernkraftwerkestatt,dieletztlichinden Förderfondsvertragmündetenundindenenu.a.dieEinführungderKernbrennstoffsteuer zu berücksichtigen war. 5. Ist dokumentiert, wer an diesen Besprechungen teilnahm? Wurden (Ergebnis-)Protokolle der Besprechungen erstellt? ImJuniundJuli2010wurdendieGesprächemitdenKernkraftwerksbetreibern aufseitenderbundesregierungdurcheinenstaatssekretärdesbmfundvon SeitenderUnternehmendurchdieFinanzvorständegeführt.WegendesnurallgemeingehaltenenAustausches (insbesonderealternativewegezumvorgesehenenkonsolidierungsbeitrag)wurdevoneinerdokumentationdiesergesprächeabgesehen.diegesprächezumförderfondsvertragwurdenaufseitender BundesregierungdurcheinenStaatssekretärdesBMFmitdenFinanzvorständengeführt.DieGesprächsergebnissewurdeninentsprechendüberarbeiteten Vertragsentwürfen berücksichtigt. 6.GabesaußerdenobenerfragtenBesprechungenimBMFzurgeplanten BrennelementesteuernochweitereBesprechungenzwischenderBundesregierungoderVertreternderBundesregierungeinerseitsunddenEVU oder Vertretern der EVU andererseits? Falls ja, welche, wann, und wo fanden sie statt? GesprächederBundesregierungmitVertreternderEnergieversorgungsunternehmen finden im Rahmen der üblichen Kontakte mit Branchenvertretern statt. 7.HabendieBundesregierungodereinesderinformiertenBundesministerien einzelnebundestagsfraktionenoderbundestagsabgeordneteüberdengeplanten Brennelementewechsel formell oder informell informiert? Wenn ja, wen, und zu welchem Zeitpunkt? Die Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 1 beantwortet.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.GibtesRegelungenbzw.VereinbarungenmitdenAKW-Betreibernfür denfall,dassdasaufkommenderkernbrennstoffsteuergeringerals 2,3Mrd. Euro ist? In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009isteineVereinbarungmitdenBetreibernvonKernkraftwerkenzuden VoraussetzungeneinerLaufzeitverlängerung (u.a.zumvorteilsausgleich)vorgesehen.derhierzumitdenbetreibernam10.januar2011abgeschlosseneförderfondsvertragberücksichtigt,dassfürdiejahre2011bis2016einekernbrennstoffsteuererhobenwird,dieeinflussaufdenumfangderunternehmerischenvorteileausderlaufzeitverlängerunghat.indiesemvertragisteine RegelungzumFalldesUnterschreitenseinesAufkommensvon2,3Mrd.Euro inziffer2.2,satz3getroffenworden.nachträglicheerhöhungendessteuersatzesodereineverlängerungderlaufzeitderkernbrennstoffsteuerkönnen gemäßziffer4.1 (ii)unterbestimmtenvoraussetzungenzueinerminderungder vertraglich vorgesehenen Förderbeiträge führen. 9.WelchenHintergrundundwelcheBedeutunghatdasam13.Januar2011 zusammenmitdemförderfondsvertragveröffentlichteschreibenderanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer? ImRahmenderVertragsverhandlungenzuZiffer4.1 (ii)desförderfondsvertrageshabendievertragsparteienzurvermeidungspätererauslegungsprobleme vereinbart,dasgemeinsameverständnisdervertragsparteienzudemverwendeten Begriff des gemeinsamen Kalkulationsirrtums schriftlich festzuhalten. 10.Wasbedeutetin 4Nummer4.1 (ii)desförderfondsvertragesdieformulierung ausgenommenzurkorrekturgemeinsamerkalkulationsirrtümer,dasheißtwelchemöglichenkalkulationsirrtümersindhiernach Verständnis der Bundesregierung eingeschlossen? 11.GehörtderFall,dasseineKernbrennstoffsteuermiteinemSteuersatzvon 145Euro/gzueinemgeringerenAufkommenals2,3Mrd.Euroführt,zu denin 2Absatz2.2desFörderfondsvertragesgenanntenKalkulationsirrtümern? 12.KönnteindemFall,dassdieKernbrennstoffsteuereinAufkommenvon wenigerals2,3mrd.euroerbringt,dersteuersatzangehobenwerden,um dasgeplanteaufkommenzuerzielen,ohnedassdieakw-betreiber einenanspruchaufminderungihrereinzahlungenindenenergie-und Klimafonds erhalten? Wennnein,wasistderGrunddafür,dassdieBundesregierungimFalle eineshöherenaufkommensdenakw-betreibernmindereinzahlungen indenenergie-undklimafondszugesteht,sichaberfürdenfalleines geringerenaufkommenskeineanalogenkompensationsmöglichkeiten vorbehalten hat? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. ImRahmenderVerhandlungenzumFörderfondsvertragbestandunterden VertragspartnernKonsens,dassbeieinemSteuersatzvon145Euro/gKernbrennstoffvoneinemdurchschnittlichenAufkommenderKernbrennstoffsteuer von2,3mrd.euroausgegangenwerdenkann.ziffer4.1 (ii)desförderfondsvertragesregeltunteranderem,dassbeieinemgemeinsamenkalkulationsirrtumüberdiehöhedesfürdieerzielungeinesdurchschnittlichenaufkommensvon2,3mrd.euronotwendigensteuersatzeseinekorrigierendeerhö-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4832 hungdessteuersatzeserfolgenkann,ohnedassdenkernkraftwerkebetreibendenunternehmendasrechtzurminderungderförderbeiträgezusteht.im Schreibenvom13.Januar2011istkonkretisiert,inwelchenFällenkeinKalkulationsirrtum vorliegt. 13.WasbeabsichtigtdieBundesregierungzuunternehmen,wenndasAufkommen der Kernbrennstoffsteuer unter 2,3 Mrd. Euro liegt? Die Bundesregierung sieht für solche Überlegungen keinen Anlass. 14.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassbesondersimnachderzeitigerGesetzeslageletztenJahrderErhebungderKernbrennstoffsteuer zuerwartenwäre,dassdieakw-betreiberbrennelementewechselauf dasjahr2017verschiebenwerdenunddasaufkommenimjahr2016 deshalb weit unter den angestrebten 2,3 Mrd. Euro liegen wird? Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen? Falls nein, weshalb nicht? Eskannnieganzausgeschlossenwerden,dasssteuerlicheFristenfürlegale Ausweichreaktionengenutztwerden.BeiderKernbrennstoffsteueristjedoch zuberücksichtigen,dassderzeitpunktderbeladungderkernreaktorenmit KernbrennstoffaustechnischenGründennurinrelativengenGrenzenverändertwerdenkann.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzudenFragen1und13 verwiesen. 15.TeiltdieBundesregierungdieAbschätzungdesBundesrates (Drucksache 687/1/10),dasseineKernbrennstoffsteuerzuMindereinnahmenbeider Körperschaft-undderGewerbesteuerinHöhevon690Mio.Euroführt unddieländerundgemeindendaranmitrund500mio.eurobeteiligt sind? Falls nein, weshalb nicht? VonwelchenjährlichenMindereinnahmenfürdieLänderundGemeindengehtdieBundesregierungindenJahren2011bis2016aus,undwie wurdendiesemindereinnahmenberechnet,dasheißtwelcheannahmen wurden für die Berechnung konkret getroffen? DieKernbrennstoffsteueristbeidenEnergieversorgungsunternehmensteuerlicheineBetriebsausgabe.IsoliertbetrachtetkönnendarausrechnerischMindereinnahmenbeiderKörperschaft-undGewerbesteuerüberalleGebietskörperschaftenzwischenrund25Prozentund30ProzentdesAufkommensder Kernbrennstoffsteuerentstehen.DieGesamtauswirkungenaufdasSteueraufkommenderGewerbe-undKörperschaftsteuerhängenaberdavonab,inwieweiteineÜberwälzungderSteuererfolgtundmüssendarüberhinausim ZusammenhangmitderLaufzeitverlängerungderKernkraftwerkegesehen werden.dieseführtzuzusatzgewinnenbeidenbetreibernvonkernkraftwerkenunddamitzuzusätzlichemaufkommenbeidenertragsteuern.die Bundesregierunggehtdavonaus,dassdasSteuermehraufkommendieSteuermindereinnahmenausdemBetriebsausgabenabzugderKernbrennstoffsteuer überkompensieren wird. DieBundesregierungwirdineinergemeinsamenArbeitsgruppemitden LänderfinanzministernbisMitte2012eineEvaluierungdermittelbarenAuswirkungenderEinführungderKernbrennstoffsteueraufdieHaushaltederLänder und Gemeinden durchführen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WelchenfaktischenAnteilhabenBund,LänderundGemeindeninden Jahren2011bis2016durchschnittlichandenAusfällenderGewerbesteuer,wennauchdieVerteilungsrundeüberdenFinanzausgleichberücksichtigtwird (wennkeinepunktwertegenanntwerdenkönnen,bitte grobe Abschätzungen bereitstellen)? DasGewerbesteueraufkommenverteiltsichaufBund,LänderundGemeinden wie folgt: Bund:Bundesanteil Gewerbesteuerumlage Länder:LänderanteilGewerbesteuerumlage +erhöhtegewerbesteuerumlage Gemeinden:verbleibendesGewerbesteueraufkommen (nachabzuggewerbesteuerumlage und erhöhte Gewerbesteuerumlage). SchätzungenüberdieEntwicklungderGewerbesteuerundderUmlagenliegen zurzeitnurfürdenfinanzplanungszeitraum2011bis2014 (Steuerschätzung Mai 2010) vor. Danach ergeben sich folgende Anteile: Bund3,7 %3,7 %3,7 %3,7 % Länder13,1 %12,9 %13,0 %12,8 % Gemeinden83,1 %83,4 %83,3 %83,5 % DieEntwicklungdesGewerbesteueraufkommensbeeinflusstdieErgebnisse desländerfinanzausgleichsunddiehöhederallgemeinenbundesergänzungszuweisungen.angabenüberdiehöhevonausfällenkönnenimrahmenvon Modellrechnungen nur anhand konkreter Vorgaben gemacht werden. 17.AnwelchenStandortenbzw.inwelchenBundesländernwirddieKörperschaftsteuerfürdie17deutschenAtomkraftwerke,dienocheineBetriebsgenehmigung besitzen, abgeführt? FürdieKörperschaftsteuerunbeschränktsteuerpflichtigerKörperschaftenist jeweilsdasfinanzamtörtlichzuständig,indessenbezirksichdiegeschäftsleitungderkörperschaftbefindet ( 20Absatz1derAbgabenordnung AO). EinekonkreteAussagezurFrage,welchesFinanzamtfürdieKörperschaftsteuerfürdie17deutschenKernkraftwerke,dienocheineBetriebsgenehmigungbesitzen,jeweilszuständigist,istderBundesregierungnichtmöglich,da diese Information dem Steuergeheimnis ( 30 Absatz 2 AO) unterliegt. 18.WiefunktioniertkonkretdieZerlegung/VerteilungdesandenStandorten dergeschäftsleitungenderakw-betreibergesellschaftenerhobenen Körperschaftsteueraufkommens? ErfolgtdieZerlegungderKörperschaftsteuerzahlungenderBetreibergesellschaftennuraufdieLänder,indenendieAKWalsBetriebsstätten stehenodererfolgtdiezerlegungaufallebetriebsstätten (andereenergieversorgungenodersogarwirtschaftlichetätigkeitenaußerhalbdes Energiesektors),diedieBetreiberunternehmenanverschiedenenStandorten unterhalten? HateineKörperschaftBetriebsstätteninmehrerenBundesländern,soistdieauf dieeinkünfteausgewerbebetriebentfallendeverbleibendekörperschaftsteuer
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4832 aufdieländerzuzerlegen,indeneneinebetriebsstättevorhandenist ( 2Absatz1Satz1desZerlegungsgesetzes ZerlG).VoraussetzungfürdieZerlegung istdabei,dassdieverbleibendesteuereinenabsolutenbetragvon Euroerreicht.DiejeweiligeKörperschafthatbeiVorliegenderVoraussetzungendes 2ZerlGnebenderKörperschaftsteuererklärungeineErklärungzur ZerlegungderKörperschaftsteuerbeimFinanzamtabzugeben ( 6Absatz7 ZerlG).DarinsinddieeinzelnenBetriebsstättenmitihrenanteiligenArbeitslöhnenländerweisezuerklären.MittelsderVerhältnissederArbeitslöhnehat einezerlegungderkörperschaftsteueraufdieeinzelnenbundesländerzuerfolgen.einesonderregelungfürbetreibervonkernkraftwerkenbestehthierbei nicht. 19. Wie funktioniert diese Zerlegung bei der Gewerbesteuer? SindhieralleGemeindenentsprechendihremAnteilandenLöhnenbetroffen, in denen der Konzern Betriebsstätten betreibt? Wie viele Gemeinden mit wie vielen Einwohnern sind dies konkret? HateinUnternehmenBetriebsstätteninmehrerenGemeinden,somussder SteuermessbetragaufdieeinzelnenGemeindenverteiltwerden ( 28ff.des Gewerbesteuergesetzes GewStG).ZerlegungsmaßstabsindinderRegeldie indeneinzelnengemeindenanfallendenarbeitslöhne ( 29GewStG).Eine Sonderregelung für Betreiber von Kernkraftwerken besteht hierbei nicht. 20.WelcheÄnderungengibtesinderam13.Januar2011veröffentlichen EndfassunggegenüberdemEntwurfdesFörderfondsvertragsvom 27.September 2010? Es gab nur rein redaktionelle Änderungen.
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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