KartellamthatdieBeschwerdealsunbegründetzurückgewiesen.DieBeschwerdeführersehenhiereineBefangenheitdesKartellamtes,dadasLandselber
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/964 Wettbewerbssituation und Förderung von Freizeitparks und Freizeitunternehmen in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller DieZahlderhochsubventioniertenGroßprojektevonFreizeitparksund-unternehmenhatzugenommen.ObüberFördermittelimRahmendesProgrammszur FörderungdesländlichenRaumsoderüberLandesbanken:Überdierichtige AnwendungdesEU-Beihilferechtswirdseitlängeremgestritten.Dasjüngste Beispiel ist der Nürburgring. MedienberichtenzufolgehatdieInvestitions-undStrukturbankRheinland- Pfalz (ISB)GmbHbeimProjektNürburgringDirektgeschäftemiteinembestimmtengroßengastronomischenInvestoramNürburgringanHausbanken vorbeigetätigt.fürdiesedirektgeschäftesolldaslandrheinland-pfalzbürgen. DirektgeschäftedieserArtsindauswettbewerbsrechtlichenGründenvonder EUuntersagt.DieLandesregierungRheinland-PfalzbegründetdieseVorgehensweisemitderSicherstellungderdauerhaftenStrukturfördermaßnahmeam Nürburgring.DieAngemessenheitderMaßnahmenkannnurimVergleichzu FörderungenandererFreizeitpark-StrukturprojekteundnacheinerBewertung der Marktsituation für Freizeitparks bewertet werden. InderRegionNürburgangesiedelteGewerbebetriebehabenbeimLandeskartellamtdesLandeswegenWettbewerbsverzerrungBeschwerdeeingelegt.Das KartellamthatdieBeschwerdealsunbegründetzurückgewiesen.DieBeschwerdeführersehenhiereineBefangenheitdesKartellamtes,dadasLandselber auch als Investor im Projekt Nürburgring tätig ist. AußerdembestehtüberdieKonkurrenzsituationvonFreizeitparksund-unternehmeninnerhalbderEUUnklarheit.WährendeinigeFreizeitparksund-unternehmengemeinwohlorientierteAufgabenwieUmweltbildungoderähnliches übernehmen,istbeianderenunternehmeneinesolchebestrebungnichtzuerkennen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 23.März 2010übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.SiehtdieBundesregierungWettbewerbsverzerrungeninnerhalbderEUzwischen Freizeitparks, und woran macht sie diese fest? a)welchenmehrwertsteuersatzerhebenandereeu-mitgliedstaatenfürden Eintritt in Freizeitparks und Freizeitunternehmen? DieUmsatzsteueristinderEUweitgehendharmonisiert.Diesgiltgrundsätzlich auchfürdieumsatzsteuersätze.eineu-mitgliedstaatdarfnureinennormalsatz (Artikel96MwStSystRL)undhöchstenszweiermäßigteSätze (Artikel98Absatz1MwStSystRL)anwenden.DerNormalsatzmussmindestens15Prozent (Artikel97MwStSystRL),einermäßigterSatzmussmindestens5Prozent (Artikel99MwStSystRL)betragen,wobeiLuxemburgaucheinendarunterliegendenermäßigtenSatzanwendendarf (Artikel114MwStSystRL).DieAnwendungdesermäßigtenUmsatzsteuersatzesistaufdieinAnhangIIIder MwStSystRLgenanntenKategorienvonLieferungenundDienstleistungenbeschränkt (Artikel98Absatz2MwStSystRL).FürFreizeitparksundähnliche Einrichtungen,wiesieinAnhangIIIKategorie7derMehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL)genanntsind,kanndanacheinermäßigterUmsatzsteuersatz angewandt werden. NachAngabenderEuropäischenKommission (Stand1.Januar2010)wenden diemitgliedstaatenfolgendeumsatzsteuersätzefürdeneintrittinvergnügungsparks an: Belgien6 Prozent. Bulgarien20 Prozent. Tschechien10 Prozent. Dänemark25 Prozent. Deutschland19 Prozent. Estland20 Prozent. Griechenland9 Prozent. Spanien7 Prozent. Frankreich5,50 Prozent. Irland13,50 Prozent. Italien20 Prozent. Zypern15 Prozent. Lettland21 Prozent. Litauen21 Prozent. Luxemburg3 Prozent. Ungarn25 Prozent. Malta18 Prozent. Niederlande6 Prozent. Österreich10 Prozent. Polen7 Prozent. Portugal5 Prozent. Rumänien9 Prozent. Slowenien8,50 Prozent. Slowakei19 Prozent. Finnland8 Prozent. Schweden25 Prozent. Vereinigtes Königreich17,50 Prozent. b) Welche Länder gewähren dabei einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz? EinermäßigterSteuersatzwirdangewandtvonBelgien,Tschechien,Griechenland,Spanien,Frankreich,Irland,Luxemburg,denNiederlanden,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1174 c)wirddabeiunterschieden,obessichumkulturelleoderbildungsnahe Einrichtungen handelt? InFrankreichunterliegennachvorliegendenInformationenEintrittsberechtigungen in Vergnügungsparks ohne jeden kulturellen Bezug dem Normalsatz. 2.WiewerdendieLeistungenderFreizeitparksinDeutschlandumsatzsteuerlichbehandelt,wennzumBeispielauchkulturelleLeistungenangeboten werden? DieUmsatzsteuerermäßigungnach 12Absatz2Nummer7Buchstabeddes UmsatzsteuergesetzeskommtfürFreizeitparksnichtzurAnwendung.Dievon diesenunternehmenausgeführteneinheitlichenleistungeneigenerartunterliegenindeutschlanddahergrundsätzlichdemallgemeinenumsatzsteuersatz von19prozent.diesgiltfüralleaspektedieserleistungen,auchwennineinem TeilbereichkulturelleLeistungenangebotenwerden.EinheitlicheEintrittsgelder für Freizeitparks dürfen nicht aufgeteilt werden. 3.WiebewertetdieBundesregierungdieWettbewerbssituationdeutscherFreizeitparks und Freizeitunternehmen innerhalb der EU? DieWettbewerbssituationdeutscherFreizeitparksundFreizeitunternehmeninnerhalbderEUhängtvonvielfältigenFaktorenab,derMehrwertsteuersatzist einerdieserfaktoren.einegesamtbewertungund-gewichtungwürdeumfangreiche Untersuchungen erfordern, diese liegen nicht vor. 4.SetztsichdieBundesregierungfüreineHarmonisierungderMehrwertsteuersätzefürFreizeitparksundFreizeitunternehmeninnerhalbderEUein,und wenn ja, welche Erfolgsaussichten sieht sie hierfür? DieUmsatzsteuersätzesindinderEUgrundsätzlichharmonisiert (Hinweisauf AntwortzuFrage1).WeitereFortschrittebeiderHarmonisierungderUmsatzsteuersätzesindangesichtsderinderVergangenheitgemachtenErfahrungenaus Sicht der Bundesregierung nicht zu erwarten. 5.WiebewertetdieBundesregierungdieöffentlicheFörderungvonFreizeitparks und Freizeitunternehmen im Hinblick auf das EU-Beihilferecht? DiestaatlicheFörderungvonFreizeitparksundFreizeitunternehmenunterliegt grundsätzlichdenregelndereu-beihilfenkontrolle.dieeuropäischekommissionhatesimfalldesfranzösischenfreizeitparksbioscopeoffengelassen,ob eineausnahmegeltenkann,wenneinfreizeitparkeinenbesonderenöffentlichenauftragwiebeispielsweisebestimmtepädagogischezweckeverfolgt (EntscheidungderEuropäischenKommissionvom8.September2004,Aktenzeichen K(2004) 2686). DessenungeachtetisteinebeihilfefreiestaatlicheFörderungvonFreizeitparks undfreizeitunternehmendurchdarlehenoderbürgschaftenmöglich,wenndie FinanzierungskonditionenMarktpreisenentsprechen.MaßstäbefürdiebeihilferechtlicheBeurteilungderMarktmäßigkeitderFinanzierungskonditionensind fürdarleheninderreferenzzinsmitteilungdereu-kommission (2008/C14/02) undfürbürgschafteninderbürgschaftsmitteilung (2008/C155/02)enthalten. InsbesonderemussderStaatdaskonkreteAusfallrisikodesKreditnehmersbzw. beibürgschaftendeshauptschuldnersberücksichtigenundbeibürgschaften darfdasstaatlicheobligoinderregel80prozentnichtüberschreiten.aktuell
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode könnendarlehenundbürgschaftenbefristetbisende2010imrahmendesfür diewirtschaftskrisegeltendenbeihilferechtlichensonderregimes,dessog.vorübergehendenrahmens (2009/C83/01),auchzugünstigerenalsdenamMarkt üblichenkonditionenübernommenwerden.beibürgschaftendarfdasstaatliche Obligo in diesem Kontext bis zu 90 Prozent betragen. DarüberhinauskanndiestaatlicheFörderungvonFreizeitparksundFreizeitunternehmeninmanchenFällenalsRegionalbeihilferechtmäßigsein,wenndie betreffendeeinrichtungineinemregionalfördergebietimsinnedeseu-beihilfenrechtesliegt.außerdemlässtdasbeihilfenrechtinnerhalbbestimmter GrenzenAusgleichzahlungenanUnternehmenzu,dieDienstleistungenvonallgemeinemwirtschaftlichenInteresseerbringen,sodassu.U.aucheineFörderung von Freizeitunternehmen im Bereich sozialer Dienste möglich ist. DiekonkretePlanung,EntwicklungundunmittelbareFörderungdesTourismus liegt in der Verantwortung der Bundesländer. 6.WelcheMittelwurdenvonLandesregierungenund/oderLandesbankenals öffentlicheförderungvonfreizeitparksundfreizeitunternehmengewährt? 7.WurdendiesevonLandesregierungengewährtenMittelderEU-Kommission gemeldet? ImBereichderFörderungvonFreizeitparksundFreizeitunternehmensindder BundesregierungkeineFällebekannt,diebeiderEuropäischenKommissionaus beihilferechtlichen Gründen angemeldet worden sind. 8.GibtesFördermittel,dieinderVergangenheitgenutztwordensind,diegegen das EU-Recht verstoßen? ImJahr2003entschieddieEuropäischeKommissionaufBasisderBeschwerde vonkonkurrenten,dassdieförderungeinesfreizeitparksinbremengegendie europäischenbeihilferegelnverstießundordnetedierückzahlungdesrechtswidrigenvorteilsan (SpaceParkBremen,Entscheidungvom17.September2003, Aktenzeichen K(2003) 3241). 9.WelcheZielewurdenmitderöffentlichenFörderungdesAusbausdesNürburgrings in Rheinland-Pfalz zu einem Freizeitparkt verfolgt? Wurden diese erreicht, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. 10.WelcheAuswirkungensindnachAuffassungderBundesregierungfürdie regionalewirtschaft,vorallemaufdieübernachtungenimbereitsetabliertengastgewerbederumgebungzuerwarten,welcheeffekteaufdiearbeitsplätze in der Region? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WarendievonderInvestitions-undStrukturbankRheinland-Pfalz (ISB) GmbHfürdasProjektNürburgringgewährtenMittelEU-Beihilfekonform? VerbindlicheAussagenzurRechtmäßigkeitstaatlicherBeihilfenkönnennach denregelungendesvaeu (VertragüberdieArbeitsweisederEuropäischen Union)alleindurchdieEuropäischeKommissiongetroffenwerden.DerBundesregierungliegenzudemkeinekonkretenAngabenzurFörderungdesProjekts am Nürburgring vor. 12.WurdebeimProjektNürburgringdurchdieISBeinRatinggemäßBaselII für die Projektbegünstigten durchgeführt? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. 13.SinddieBesicherungenderüberdieISBgeflossenenFinanzmittelfürdas Projekt ausreichend? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. 14. Wer haftet oder bürgt für die oben genannten Finanzmittel der ISB? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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