Überhöhte Dispositionszinsen für Verbraucherinnen und Verbraucher

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Marianne Schieder (Schwandorf), Kerstin Tack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/4079 Überhöhte Dispositionszinsen für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorbemerkung der Fragesteller DeutscheKreditinstituteverlangenvonihrenKundinnenundKundenfüreingeräumteKontoüberziehungennacheinerUntersuchungderStiftungWarentest vomseptember2010imdurchschnitt12,52prozent,imeinzelfallbiszu 17ProzentÜberziehungszinsen,obwohlderLeitzinssatzderEuropäischen Zentralbank (EZB)alsFolgederFinanz-undWirtschaftskriseseit7.Mai2009 unverändertbei1prozentsteht.kreditinstituterefinanzierensichzueinem GroßteilüberdieEZBoderüberdenKapitalmarkt.DennochhabensiedieLeitzinssenkung der EZB nicht an ihre Kundinnen und Kunden weitergegeben. EineObergrenzefürdieZinssätzebeiKontoüberziehungengibtesinDeutschlandnicht.ZwarhatderGesetzgeberdieKreditinstitutemitderUmsetzungder europäischenverbraucherkreditrichtlinieab11.juni2010verpflichtet,ihredispositionszinsenaneinenreferenzzinssatzzukoppeln.dieinstitutekönnen diesezinssätzedamitnichtmehrwillkürlicheinseitigerhöhen.dadaszinsniveauaberderzeithistorischniedrigist,istbeisteigendenreferenzzinsenein weiterer Anstieg der Zinssätze für Kontoüberziehungen möglich. 1.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderUntersuchung derstiftungwarentest (ZeitschriftFinanztest,Ausgabe10/2010),wonach deutschekreditinstitutebiszu17prozentzinsenfüreingeräumtekontoüberziehungenverlangen,währendderleitzinssatzderezbseit7.mai2009 bei 1 Prozent steht? 2.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassdieGewinnmargeder deutschenkreditinstituteimbereichderüberziehungszinsenimzeitraum 2003bis2005durchschnittlich7,79Prozentbetrug,währendsieinzwischen beidurchschnittlich10,25prozentliegt (HamburgerAbendblattvom21.Juni 2010)? 3.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassnachBerechnungender VerbraucherzentraleBremenderDrei-Monats-EuriborseitOktober2008um DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom13.Januar2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4,4Prozentpunktegefallenist,währenddieZinssätzefürKontoüberziehungen in diesem Zeitraum nur durchschnittlich um 1,7 Prozentpunkte sanken? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet: DieBundesregierungwirdetwaigengesetzgeberischenHandlungsbedarfnach demvorliegenderergebnisseeinervombundesministeriumfürernährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutzinAuftragzugebendenStudieüberZinsenfürDispositionskrediteundgeduldeteÜberziehungen (vgl.antwortzu Frage 16) erörtern. 4.LiegenderBundesregierungeigeneInformationenüberdiedurchschnittlicheHöhederZinssätzedeutscherKreditinstitutefüreingeräumteundnur geduldetekontoüberziehungenvor,undwennnein,plantdiebundesregierung entsprechende Erhebungen? 5.WiehochistdasKreditvolumendurchKontoüberziehungeninDeutschland (AngabenbittenachInstitutsgruppenundinnerhalbdiesernacheingeräumten und geduldeten Überziehungen aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet: DievomBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzinAuftragzugebendeStudieüberDispositionszinsen (vgl.antwortzu denfragen16und17)sollauchaussagenüberdiehöhedervondeutschen KreditinstitutenerhobenenZinsenfürDispositionskrediteundgeduldeteÜberziehungen enthalten. Derzeit liegen folgende Informationen vor: Effektivzinssätze Banken DE/ Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte in Prozent 1 Neugeschäftsvolumina Banken DE/ Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte , , , , , , , , , , , , , , ,

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4442 Effektivzinssätze Banken DE/ Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte in Prozent 1 Neugeschäftsvolumina Banken DE/ Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte , , , , , , , , , , , , , , , , (vorläufige Daten)9, ,2AbJuni2010einschließlichrevolvierenderKredite.DasNeugeschäftwirdausVereinfachungsgründenwiedieBeständezeitpunktbezogenerfasst.Dasbedeutet,dasssämtlicheKreditgeschäftedieamletztenTagdesMeldemonatsbestehen,indieBerechnungderDurchschnittszinsen einbezogenwerden.dieeffektivzinssätzekönnengrundsätzlichalsannualisiertevereinbartejahreszinssätze (AVJ)oderalsengdefinierteEffektivzinssätze (NDER)ermitteltwerden.BeideBerechnungsmethodenumfassensämtlicheZinszahlungenaufEinlagenundKredite,jedochkeine eventuellanfallendensonstigenkosten,wiez.b.füranfragen,verwaltung,erstellungderdokumente,garantienundkreditversicherungen. DereinzigeUnterschiedzwischendemAVJunddemNDERistdiezuGrundeliegendeMethodezurAnnualisierungvonZinszahlungen.ÜberziehungskreditesindalsSollsaldenauflaufendenKontendefiniert.ZudenÜberziehungskreditenzähleneingeräumteundnichteingeräumteDispositionskreditesowieKontokorrentkredite.RevolvierendeKreditebesitzenallefolgendenEigenschaften:1.DerKreditnehmerkanndieMittel biszueinemimvorausgenehmigtenkreditlimitnutzenoderabheben,ohnedenkreditgeberdavonimvorausinkenntniszusetzen;2.derverfügbarekreditbetragkannsichmitaufnahmeundrückzahlungvonkreditenerhöhenbzw.verrringern;3.derkreditkannwiederholtgenutzt werden; 4. Es besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Rückzahlung der Mittel. p = vorläufige Zahl. Quelle: Deutsche Bundesbank. 6.WiehochschätztdieBundesregierungdiejährlichenEinnahmenderdeutschenKreditinstituteausÜberziehungskrediten (AngabenbittenachInstitutsgruppenundinnerhalbdiesernacheingeräumtenundgeduldetenÜberziehungen aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenkeineInformationenzurHöhederEinnahmender deutschen Kreditinstitute aus Überziehungskrediten vor.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WiehatsichderUnterschiedzwischen3-Monats-Geldzinssätzen (Euribor) einerseitsunddemdurchschnittlichfüreingeräumteüberziehungenverlangtenzinssatzindeutschlandlängerfristigentwickelt (Angabenbitteab 1990 nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? DieEuroInterbankOfferedRate (EURIBOR)wurdeerstzum1.Januar1999 eingeführt,sodasssichdienachfolgendedarstellungaufdenzeitraumab1999 beschränkt.außerdemunterscheidendienachfolgendentabellenundgrafiken zwischendenzeiträumen1999bisende2002und2003bisheute.diesergibt sichdaraus,dassdiebundesbank-zinsstatistikab2003durchdieewu-zinsstatistikersetztwurdeunddiesestatistikenaufgrundkonzeptionellerunterschiede nur beschränkt miteinander vergleichbar sind. a) Zeitraum ab 2003 Effektivzinssätze Banken DE/ Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte in Prozent 3 Geldmarktsätze/ EURIBOR Dreimonatsgeld/ Monatsdurchschnitt 4 Differenz ,732,538, ,652,158, ,472,158, ,482,158, ,382,038, ,382,118, ,332,128, ,302,178, ,362,148, ,382,118, ,422,148, ,472,478, ,592,727, ,862,997, ,023,347, ,273,687, ,473,897, ,664,157, ,944,747, ,884,857, ,844,607, ,834,946, ,985,026, ,823,298,53

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4442 Effektivzinssätze Banken DE/ Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte in Prozent 3 Geldmarktsätze/ EURIBOR Dreimonatsgeld/ Monatsdurchschnitt 4 Differenz ,161,649, ,851,239, ,610,779, ,380,719, ,360,649, ,200,739, ,170,889, ,951,008,95 3AbJuni2010einschließlichrevolvierenderKredite.DasNeugeschäftwirdausVereinfachungsgründenwiedieBeständezeitpunktbezogenerfasst. Dasbedeutet,dasssämtlicheKreditgeschäftedieamletztenTagdesMeldemonatsbestehen,indieBerechnungderDurchschnittszinseneinbezogenwerden.DieEffektivzinssätzekönnengrundsätzlichalsannualisiertevereinbarteJahreszinssätze (AVJ)oderalsengdefinierteEffektivzinssätze (NDER)ermitteltwerden.BeideBerechnungsmethodenumfassensämtlicheZinszahlungenaufEinlagenundKredite,jedochkeineeventuell anfallendensonstigenkosten,wiez.b.füranfragen,verwaltung,erstellungderdokumente,garantienundkreditversicherungen.dereinzige UnterschiedzwischendemAVJunddemNDERistdiezuGrundeliegendeMethodezurAnnualisierungvonZinszahlungen.Überziehungskredite sindalssollsaldenauflaufendenkontendefiniert.zudenüberziehungskreditenzähleneingeräumteundnichteingeräumtedispositionskredite sowiekontokorrentkredite.revolvierendekreditebesitzenallefolgendeneigenschaften:1.derkreditnehmerkanndiemittelbiszueinemim VorausgenehmigtenKreditlimitnutzenoderabheben,ohnedenKreditgeberdavonimVorausinKenntniszusetzen;2.DerverfügbareKreditbetragkannsichmitAufnahmeundRückzahlungvonKreditenerhöhenbzw.verrringern;3.DerKreditkannwiederholtgenutztwerden;4.Esbesteht keine Pflicht zu regelmäßiger Rückzahlung der Mittel. p = vorläufige Zahl. 4EuroInterbankOfferedRate:Seit30.Dezember1998vonMoneylineTeleratenachderZinsmethodeact/360berechneterungewichteterDurchschnittssatz. 14 Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte (ab 2003) Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte Geldmarktsätze / EURIBOR Dreimonatsgeld / Monatsdurchschnitt Differenz % Quelle: Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b) Zeitraum 1999 bis Ende 2002 Sollzinsen Banken/Dispositionskredite an Privatkunden (eingeräumte Überziehungskredite), Durchschnittssatz in Prozent 5 Geldmarktsätze/EURIBOR Dreimonatsgeld/ Monatsdurchschnitt 6 Differenz ,223,058, ,092,638, ,092,738, ,223,457, ,383,757, ,814,507, ,284,857, ,614,947, ,674,717, ,684,458, ,663,988, ,483,349, ,443,399, ,493,469, ,493,319, ,532,949,59 5HäufigsterZinssatzfürdasNeugeschäftinderBerichtsperiode (mittlerenbeidenwochenderangegebenenmonate).durchschnittssatzalsungewichtetesarithmetischesmittelausdeninnerhalbderstreubreiteliegendenzinsmeldungenerrechnet.diestreubreitewirdermittelt,indemjeweils 5 Prozent der Meldungen mit den höchsten und den niedrigsten Zinssätzen ausgesondert werden. 6EuroInterbankOfferedRate:Seit30.Dezember1998vonMoneylineTeleratenachderZinsmethodeact/360berechneterungewichteterDurchschnittssatz. Dispositions-/Überziehungskredite an Privatkunden (bis 2002) 14 Sollzinsen Banken / Dispositionskredite an Privatkunden (eingeräumte Überziehungskredite), Durchschnittssatz Geldmarktsätze / EURIBOR Dreimonatsgeld / Monatsdurchschnitt Differenz % Quelle: Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

7 8. Wie hatsichseitausbruchderfinanzkriseimoktober2008derunterschiedzwischendemreferenzzinssatzderezbundden durchschnittlichfüreingeräumteüberziehungenverlangtenzinssätzenimeuroraumentwickelt (AngabenbittenachStaateneinzeln aufschlüsseln)? ZinsdifferenzderÜberziehungskredite (ZinssätzederMFIs)an privatehaushalte (einschließlichprivaterorganisationenohne Erwerbszweck) über Referenzzinssatz der EZB (EONIA: Euro Overnight Indexes A verage) in Prozent. Belgie n Irland Griechenl and Euroraum Deutschland Frankreich Italien Zypern Malta Niederlande Fehlende Werte (Belgien und Frankreich): Zahlenwert unbekannt, nicht publiziert oder nicht aussagekräftig, verantwortlich für die Daten sind die nationalen Zentralbanken. Quelle: Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Öster reich Portugal Slowenien Slowakei Finnland Referenz: EONIA ,01 7,60 8,19 9,99 11,46 7,53 5,32 3,62 3,77 4,09 4,21 8,75 7,20 6,16 8,64 3, ,63 8,19 8,73 10,53 12,09 8,36 5,93 4,16 4,04 4,55 4,78 9,35 7,85 4,30 9,18 3, ,97 8,94 9,33 10,57 12,34 8,48 6,29 4,94 4,67 4,95 5,36 9,69 8,64 3,34 9,08 2, ,33 9,60 9,61 11,20 13,00 9,17 6,43 5,82 4,55 5,02 5,46 10,67 8,32 12,21 8,65 1, ,89 10,09 9,93 11,61 13,46 10,41 6,69 6,42 4,92 5,36 5,92 10,87 8,78 12,91 8,76 1, ,88 10,22 10,10 11,55 13,40 10,18 6,63 6,54 5,13 5,55 6,04 10,89 8,99 13,22 8,25 1, ,87 10,35 10,13 11,62 13,60 10,22 6,52 6,71 5,34 5,62 5,84 10,75 9,21 13,36 8,05 0, ,84 10,08 10,09 11,64 13,53 10,22 6,50 6,76 5,38 5,46 5,79 10,91 9,31 13,56 8,02 0, ,85 9,55 10,15 11,66 13,62 10,29 6,42 6,78 5,71 5,49 5,91 10,74 9,32 13,73 7,82 0, ,95 9,85 10,22 12,04 14,08 10,37 6,49 7,08 6,07 5,45 5,98 11,06 8,38 13,81 7,92 0, ,91 9,83 10,23 12,16 13,98 10,39 6,45 7,12 6,08 5,56 6,01 10,83 8,39 13,39 7,78 0, ,90 9,85 10,25 12,28 13,95 10,32 6,45 6,95 6,13 5,57 6,00 11,06 8,30 13,47 7,62 0, ,80 9,88 10,17 12,35 13,84 10,17 6,41 6,94 6,02 5,54 5,76 10,71 8,31 13,95 7,50 0, ,71 9,55 10,00 12,30 13,86 10,23 6,33 6,87 6,04 5,53 5,68 10,62 8,29 13,98 7,46 0, ,64 9,46 10,03 12,25 13,73 9,93 6,25 6,83 6,10 5,45 5,55 10,29 8,29 14,00 7,48 0, ,60 9,47 9,99 12,26 13,71 6,30 6,79 6,09 5,42 5,63 10,54 8,29 14,28 7,45 0, ,67 9,40 9,94 12,50 13,80 6,23 6,78 6,10 5,33 5,62 10,90 8,27 14,36 7,39 0, ,47 9,30 10,01 12,31 13,49 6,16 6,90 6,10 5,46 5,68 10,89 8,29 14,25 7,36 0, ,42 9,30 9,99 12,58 13,59 6,11 6,90 6,19 5,37 5,53 10,94 8,26 14,16 7,39 0, ,43 9,30 10,04 12,56 13,58 6,09 6,87 6,23 5,28 5,57 11,00 8,26 14,17 7,31 0, ,45 9,87 11,40 10,70 7,11 7,12 6,18 5,38 5,20 11,37 8,07 14,16 6,24 0, ,26 9,55 11,64 10,68 6,96 7,03 6,21 5,13 4,83 11,08 7,94 14,01 6,22 0, ,29 9,64 11,24 10,63 7,01 6,60 5,23 5,04 11,13 7,96 14,09 6,38 0, ,29 9,70 11,78 10,67 6,97 7,08 5,78 5,17 4,99 11,02 7,96 14,04 6,43 0, ,97 9,20 11,70 10,38 6,77 6,98 5,52 4,90 4,65 10,99 7,90 13,75 6,36 0,70 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4442

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16,00 Zinsdifferenz der Überziehungskredite über Referenzzinssatz der EZB (EONIA: Euro Overnight Indexes Average) 14,00 Achsentitel 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 Euroraum Belgien Deutschland Irland Griechenland Frankreich Italien Zypern Malta Niederlande Österreich Portugal Slowenien Slowakei Finnland 0,00 Quelle: Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

9 9. WelchedurchschnittlichenZinssätzefürKontoüberziehungenwerdenimEuroraumvondenKreditinstitutenverlangt (Angaben bitte nach Staaten jeweils für eingeräumte und geduldete Überziehungen einzeln aufschlüsseln)? ZinssätzederMonetärenFinanzinstitute (MFIs)/Überziehungskreditean privatehaushalte (einschließlichprivaterorganisationen ohne Erwerbszweck) in Prozent. Euroraulanlanreiclande Belgien Deutsch- Irland Griechen- Frank- Italien Zypern Malta Nieder- Öster Portugal Slowenien Slowakei Finnland reich ,83 11,42 12,01 13,81 15,28 11,35 9,14 7,44 7,59 7,91 8,03 12,57 11,02 9,98 12, ,78 11,34 11,88 13,68 15,24 11,51 9,08 7,31 7,19 7,70 7,93 12,50 11,00 7,45 12, ,46 11,43 11,82 13,06 14,83 10,97 8,78 7,43 7,16 7,44 7,85 12,18 11,13 5,83 11, ,14 11,41 11,42 13,01 14,81 10,98 8,24 7,63 6,36 6,83 7,27 12,48 10,13 14,02 10, ,15 11,35 11,19 12,87 14,72 11,67 7,95 7,68 6,18 6,62 7,18 12,13 10,04 14,17 10, ,94 11,28 11,16 12,61 14,46 11,24 7,69 7,60 6,19 6,61 7,10 11,95 10,05 14,28 9, ,71 11,19 10,97 12,46 14,44 11,06 7,36 7,55 6,18 6,46 6,68 11,59 10,05 14,20 8, ,62 10,86 10,87 12,42 14,31 11,00 7,28 7,54 6,16 6,24 6,57 11,69 10,09 14,34 8, ,55 10,25 10,85 12,36 14,32 10,99 7,12 7,48 6,41 6,19 6,61 11,44 10,02 14,43 8, ,31 10,21 10,58 12,40 14,44 10,73 6,85 7,44 6,43 5,81 6,34 11,42 8,74 14,17 8, ,26 10,18 10,58 12,51 14,33 10,74 6,80 7,47 6,43 5,91 6,36 11,18 8,74 13,74 8, ,26 10,21 10,61 12,64 14,31 10,68 6,81 7,31 6,49 5,93 6,36 11,42 8,66 13,83 7, ,16 10,24 10,53 12,71 14,20 10,53 6,77 7,30 6,38 5,90 6,12 11,07 8,67 14,31 7, ,07 9,91 10,36 12,66 14,22 10,59 6,69 7,23 6,40 5,89 6,04 10,98 8,65 14,34 7, ,99 9,81 10,38 12,60 14,08 10,28 6,60 7,18 6,45 5,80 5,90 10,64 8,64 14,35 7, ,94 9,81 10,33 12,60 14,05 6,64 7,13 6,43 5,76 5,97 10,88 8,63 14,62 7, ,01 9,74 10,28 12,84 14,14 6,57 7,12 6,44 5,67 5,96 11,24 8,61 14,70 7, ,82 9,65 10,36 12,66 13,84 6,51 7,25 6,45 5,81 6,03 11,24 8,64 14,60 7, ,77 9,65 10,34 12,93 13,94 6,46 7,25 6,54 5,72 5,88 11,29 8,61 14,51 7, ,77 9,64 10,38 12,90 13,92 6,43 7,21 6,57 5,62 5,91 11,34 8,60 14,51 7, ,80 10,22 11,75 11,05 7,46 7,47 6,53 5,73 5,55 11,72 8,42 14,51 6, ,74 10,03 12,12 11,16 7,44 7,51 6,69 5,61 5,31 11,56 8,42 14,49 6, ,72 10,07 11,67 11,06 7,44 7,03 5,66 5,47 11,56 8,39 14,52 6, ,74 10,15 12,23 11,12 7,42 7,53 6,23 5,62 5,44 11,47 8,41 14,49 6, ,67 9,90 12,40 11,08 7,47 7,68 6,22 5,60 5,35 11,69 8,60 14,45 7,06 Fehlende Werte (Belgien und Frankreich): Zahlenwert unbekannt, nicht publiziert oder nicht aussagekräftig, verantwortlich für die Daten sind die nationalen Zentralbanken. Quelle: Deutsche Bundesbank. Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/4442

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18,00 Zinssätze der Monetären Finanzinstitute (MFIs) / Überziehungskredite 16,00 Achsentitel 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 Euroraum Belgien Deutschland Irland Griechenland Frankreich Italien Zypern Malta Niederlande Österreich Portugal Slowenien Slowakei Finnland 0,00 Quelle: Deutsche Bundesbank. 10.InwelchenStaatendesEuroraumesexistierengesetzlicheRegelungenzur BegrenzungderZinssätzeoderderGewinnmargenbeiKontoüberziehungen (AngabenbittenachStaatenundunterDarstellungdesInhaltsdergesetzlichen Regelungen einzeln aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenderzeitkeineInformationenzugesetzlichenBegrenzungenvonZinssätzenoderGewinnmargenbeiKontoüberziehungenin anderen Eurostaaten vor. DieEuropäischeKommissionhatam23.Dezember2009eineStudieüberZinssatzbeschränkungenbeimInstitutfürFinanzdienstleistungene.V. (IFF)mitSitz inhamburginauftraggegeben.daszielderstudiebestehtdarin,dieverschiedenenmöglichenformenvonzinssatzbeschränkungenunddiemitgliedstaaten, diedieseanwenden,zuermitteln.außerdemsollenihrewirtschaftlichen,finanziellenundsozialenauswirkungenaufbestimmteinteressengruppenunddie FunktionsweisedesBinnenmarktesuntersuchtwerden.DieErgebnissederStudie werden voraussichtlich Anfang 2011 veröffentlicht. 11.WiehochsinddieAusfallquotenbeieingeräumtenundgeduldetenÜberziehungskrediten? DerBundesregierungliegenkeineInformationenzudenAusfallquotenbeieingeräumten und geduldeten Überziehungskrediten vor.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelchegesetzlichenRegelungenverpflichtendiedeutschenKreditinstitute zur Unterlegung der Dispositionskredite mit Eigenkapital? Adressenausfallrisiken (dazugehörtaucheindispositionskredit)sindmiteigenmittelnzuunterlegen, 10Absatz1desKreditwesengesetzesi.V.m. 2,25 Absatz1Nummer9,25Absatz10und34derSolvabilitätsverordnungfür Institute,diedenStandardansatz (KSA)anwendenbeziehungsweise 73 Nummern3und77Absatz2derSolvabilitätsverordnungfürInstitutedieden fortgeschrittenen auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) anwenden. 13.WelcheInformationenliegenderBundesregierungüberdieHöheundEntwicklung der Nettoverdienstmargen bei Überziehungskrediten vor? DerBundesregierungliegenkeineInformationenüberdieHöheundEntwicklung der Netto-Verdienstmargen vor. 14.AbwelcherGrößenordnungderNettoverdienstmargewürdedieBundesregierungannehmen,dassderWettbewerbimMarktfüreingeräumteund geduldete Kontoüberziehungen nur unzureichend funktioniert? OhnebelastbareInformationenüberdieMarktverhältnisseistkeinegesicherte Aussage hierzu möglich. 15.WiebeurteiltdieBundesregierungdiePraxistauglichkeitderZinskopplung aneinenreferenzwertdurchdasseit11.juni2010geltendegesetzzur UmsetzungderVerbraucherkreditrichtlinie,deszivilrechtlichenTeilsder ZahlungsdiensterichtliniesowiezurNeuordnungderVorschriftenüberdas Widerrufs-undRückgaberecht,undsiehtsiehiergesetzlichenNachbesserungsbedarf? DurchdasGesetzzurUmsetzungderVerbraucherkreditrichtlinie,deszivilrechtlichenTeilsderZahlungsdiensterichtliniesowiezurNeuordnungderVorschriftenüberdasWiderrufs-undRückgaberechtvom29.Juli2009 (BGBl.I (2009) S.2355)wurdeunteranderemdasDarlehensrechtgeändert.DasUmsetzungsgesetzverpflichtetdieBankenseit11.Juni2010,dieArtundWeisederAnpassungdesSollzinssatzesindervorvertraglichenInformationundimKreditvertraganzugeben.FallssichderSollzinsaneinemReferenzzinssatzorientiert, istauchletztereranzugeben.diesgiltauchfürdieeingeräumteüberziehungsmöglichkeit ( 504desBürgerlichenGesetzbuches BGB).Beigeduldeten ÜberziehungenistderVerbraucherebenfallsüberdenSollzinssatz,dieBedingungenfürseineAnwendungundgegebenenfallsdenReferenzzinssatzzu unterrichten.zubetonenistaber,dasseinekopplunganeinenreferenzzinssatz imrahmenderzinsanpassungsvereinbarunggesetzlichnichtverlangtwird, sondernnurfürdenfall,dasseinederartigevereinbarungvorliegt,eineregelmäßigeunterrichtungdesdarlehensnehmersüberdenangepasstensollzinssatz. DieBundesregierungsiehtderzeitkeinengesetzlichenÄnderungsbedarf (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 3). 16.WannwilldieBundesregierungdievonderBundesministerinfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz,IlseAigner,angekündigte Studie (Handelsblattvom15.September2010)zudenüberhöhtenDispositionszinsen bei deutschen Kreditinstituten in Auftrag geben? DieAusschreibungdergenanntenStudiewirdderzeitvorbereitetundistfür Anfang 2011 zu erwarten.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.PlantdieBundesregierung,denUntersuchungsgegenstandderStudieüber daszinsanpassungsverhaltenderdeutschenkreditinstitutehinausauchauf das Niveau der Zinssätze auszudehnen? Auch das Niveau der Zinssätze wird Gegenstand der genannten Studie sein. 18.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdenUrteilendes Bundesgerichtshofs (Urteilevom21.April2009 XIZR55/08und78/08), wonacheinseitigezinsanpassungsklauselnzugunstenderkreditinstitute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden darstellen? NachEinschätzungderBundesregierungstehendiegenanntenEntscheidungen imeinklangmitderlangjährigenrechtsprechungdesbundesgerichtshofs,wonachbeizinsänderungendasäquivalenzprinzipzubeachtenist (vgl.urteilvom 4.Dezember1990 XIZR340/89,NJW1991,S.832und833undzuletztUrteil vom13.april2010 XIZR197/09,NJW2010,S.1742und1744).Banken müssenbeieinerverbesserungdermarktbedingungendiezinssätzegenauso nachuntenanpassenwiesiediezinssätzebeieinerverschlechterungdermarktbedingungennachobenanpassen.esmusseineanpassungssymmetrienach oben und unten bestehen. 19.WiebewertetdieBundesregierungdasAnpassungsverhaltenderKreditinstituteimHinblickaufdieUrteiledesBundesgerichtshofs (Urteilevom 21.April2009 XIZR55/08und78/08)seitAusbruchderFinanz-und Wirtschaftskrise im Oktober 2008? EsbestehendurchdieRechtsprechungdesBundesgerichtshofs (z.b.urteile vom21.april2009 XIZR55/08und78/08;vgl.AntwortzuFrage18)bereits jetztklarevorgaben,wiediebankenihrezinsanpassungsklauselnauszugestaltenhaben.diezumjuni2010erfolgteumsetzungderverbraucherkreditrichtlinieengtzudemdenspielraumderbankenbeiderzinsanpassungnochweiter einunderhöhtdietransparenz (vgl.antwortzufrage15).diebundesregierungwirddieweitereentwicklungimhinblickaufetwaigerforderlichwerdendegesetzlicheregelungensorgfältigbeobachten.dabeiwirdauchdievom BundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzbeabsichtigteStudiezurZinsanpassungspraxisinDeutschlandberücksichtigtwerden. 20.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemUrteildes OberlandesgerichtesFrankfurtamMain (Urteilvom4.August U 157/09)gegendiesichteilweiseinStaatseigentumbefindlicheCommerzbankAG,wonacheinezusätzlicheGebührvon5EuroproÜberweisungsvorgang bei Überziehung des Dispositionskredits nicht zulässig ist? DieBundesregierunggehtdavonaus,dasssichdieCommerzbankAGrechtskonform, insbesondere gemäß den Vorgaben rechtskräftiger Urteile verhält. 21.WiebeurteiltdieBundesregierungdieUmsetzungderSelbstverpflichtung derdeutschenkreditwirtschaftvom1.september2009,denprivatkunden bessere Konditionen bei Dispositionskrediten anzubieten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieAussagedesVorsitzendendesVorstandesderPostbankAG,StefanJütte (BILDvom19.Juni2010), neben denkundeneinlagenverdienenwirandenüberziehungszinsenderkunden? DieBundesregierungbewertetgrundsätzlichnichtdieÄußerungeneinzelner Vertreter der Kreditwirtschaft zu deren Geschäftsstrategie. 23.WiebewertetdieBundesregierungdeneinstimmiggefasstenBeschlussder Verbraucherschutzministerkonferenzvom17.September2010inPotsdam, mitdemdiefinanzwirtschaftaufgefordertwurde,diezinssätzefürdispositions-undüberziehungskrediteiminteresseeinesbesserenkundenschutzes am Basiszinssatz zu orientieren? DiePositionierungenderVerbraucherschutzministerkonferenzstellenwichtige DiskussionsbeiträgezuverbraucherpolitischenThemendar.Nachdergeltenden RechtslageistdieBezugnahmeaufeinenbestimmtenReferenzzinssatzallerdings nicht vorgeschrieben. 24.WiereagiertdieBundesregierungaufdeneinstimmiggefasstenBeschluss derverbraucherschutzministerkonferenzvom17.september2010,mitdem diebundesregierungaufgefordertwurdezuprüfen,obdasbundeskartellamtnachgeltenderrechtslagegegenüberdenkreditinstitutenhinsichtlich deranpassungderzinssätzefürdispositions-undüberziehungskredite tätigwerdenkann,undandernfallseineentsprechenderechtsänderung vorzuschlagen? 25.IstdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsichtnachAnsichtder BundesregierungaufsichtsrechtlichzuständigfürdieZinsgestaltungbei Überziehungskrediten, und wenn nein, warum nicht? EsgibtderzeitkeinehinreichendenAnhaltspunktefüreinEinschreitenderKartellbehördenimHinblickaufdieDispositionszinsen.EsliegenkeineHinweise füreinabgestimmtesverhaltenderkreditinstitutezurzinshöhevor.aussicht desbundeskartellamtesgibtesderzeitauchkeineanhaltspunktefürdieeinleitungeinesmissbrauchsverfahrensgegeneinmarktbeherrschendeskreditinstitut. DieZuständigkeitenderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsichtimBereichderBankenaufsichtergebensichausdemKreditwesengesetz (KWG). Nach 23Absatz1 (alt)deskwghattedasdamaligebundesaufsichtsamtfür daskreditwesen (BAKred)dieErmächtigung,durchVerordnungendieKonditionenderKreditinstitutehinsichtlichZinsenundProvisionenzuregeln.Mit demdrittenkwg-änderungsgesetzvom20.dezember1984wurdediebefugnisdesbakredzurkonditionenregelungausdemkwgherausgenommen.in derbegründungzudemdamaligenregierungsentwurfwirdausgeführt,dass vonderverordnungsermächtigungseitderersatzlosenaufhebungderzinsverordnungvom5.februar1965mitwirkungabdem1.april1967keingebrauch mehrgemachtwordenist,unddassauchfürdiezukunftkeineabsichtbesteht, entsprechende Verordnungen zu erlassen. 26.WiebewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassErträgeausÜberziehungskreditenfüreineQuersubventionierungvonLeistungenderGirokontoführunggenutztwerden (vgl.redederparlamentarischenstaatssekretärinbeiderbundesministerinfürernährung,landwirtschaftund Verbraucherschutz,JuliaKlöckner,Plenarprotokoll17/62desDeutschen Bundestages vom 30. September 2010, S. 6489)?

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieParlamentarischeStaatssekretärinbeiderBundesministerinfürErnährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutzhatindererwähntenRedenichtvon einerquersubventionierunggesprochen.diepreisgestaltungdergirokonten undderdamitzusammenhängendenleistungenobliegtinnerhalbderbestehenden rechtlichen Grenzen den Kreditinstituten. 27.WelcheZinshöhehältdieBundesregierungfüreingeräumteundgeduldete Kontoüberziehungen für angemessen? ImRahmenderPrivatautonomieistesSachederVertragsparteienüberdieAngemessenheitvonPreis-bzw.Zinsvereinbarungenzubefinden.DieBundesregierung hat sich dabei grundsätzlich neutral zu verhalten. 28.PlantdieBundesregierungeineaufdenReferenzzinssatzbezugnehmende gesetzlichezinsobergrenzefürdispositionskredite,undwennnein,was spricht gegen eine solche gesetzliche Regelung? EinederartigeRegelungistderzeitnichtbeabsichtigt (vgl.auchdieantwortzu Frage18).ZinsvereinbarungensindPreisvereinbarungenundkönnenvonden Parteiengrundsätzlichautonomgetroffenwerden.AuchderBundesgerichtshof betontindeninderantwortzufrage19genanntenentscheidungen,dassvertraglichezinsanpassungsklauselninallgemeinengeschäftsbedingungenein wirksamesinstrumentzurbewahrungdesgleichgewichtsvonpreisundleistungbeilangfristigenverträgensind.aucherkennterdasberechtigteinteresse derkreditinstitutean,ihrekreditzinssätzedenveränderlichengegebenheiten deskapitalmarktesnichtnurbeineuabschlüssen,sondernauchbeibestehenden Verträgenanzupassen.Eineschematische,starreWeitergabevonLeitzinssenkungenbzw.-erhöhungenwirdvomBundesgerichtshofnichtgefordertund sollteauchnichtgesetzlichvorgeschriebenwerden.siewürdedenfunktionalen ZusammenhängenzwischendenzahlreichenundvielfältigenIndikatorenfürdie ZinsentwicklungamGeld-undKapitalmarkteinerseitsundderGestaltungdes ZinsesbeidenverschiedenenKreditartenmitvariablerVerzinsungandererseits, die außerordentlich vielschichtig und komplex sind, kaum gerecht werden. 29.PlantdieBundesregierungnachdemVorbildderRegelungüberVerzugszinsenimBürgerlichenGesetzbucheinegesetzlicheDeckelungdesZinssatzesfüreingeräumteDispositionskrediteaufmaximal5Prozentpunkte überdembasiszinssatzundfürgeduldetedispositionskrediteaufmaximal 8ProzentpunkteüberdemBasiszinssatz,undwennnein,wassprichtgegen eine solche gesetzliche Regelung? EinederartigeRegelungistderzeitnichtbeabsichtigt.Ausgangspunktistder GrundsatzderPrivatautonomie:ZinsvereinbarungenkönnenvondenParteien grundsätzlichfreigetroffenwerden.zubeachtenistdabei,dassauchohneeine konkretegesetzlichedeckelungbereitsjetztgrenzenbestehen.diezulässigkeit derzinsvereinbarungenbemisstsichanhandallgemeinervorschriftenwiedem VerbotsittenwidrigerGeschäfte.NachderständigenRechtsprechungwird SittenwidrigkeitvonKreditverträgenzwischengewerblichenKreditgebernund Verbrauchernregelmäßigangenommen,wennderVertragszinsdenmarktüblichenEffektivzinsrelativum100Prozentoderabsolutum12Prozentpunkte übersteigt.erforderlichistjedochstetseinegesamtwürdigungallerumstände. Hierdurchbleibtdie geradeineinembereich,derschnellenveränderungen unterliegt nötigeflexibilitätimeinzelfallerhalten,welchebeieinerstarren Regelung gefährdet wäre.

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/ PlantdieBundesregierungeinegesetzlicheBegrenzungderGewinnmarge zwischendenüberziehungs-unddenrefinanzierungszinsen (z.b.ezb- Leitzinssatz,Euribor,Libor,Eonia)derKreditinstitute,undwennnein,was spricht gegen eine solche gesetzliche Regelung? EinederartigeRegelungistderzeitnichtbeabsichtigt.DieständigeRechtsprechungdesBundesgerichtshofszuZinsanpassungsvereinbarungen (Urteilvom 13.April2010 XIZR197/09,NJW2010,S.1742und1744)betontbeim Äquivalenzprinzip,dassdieRelationzuvergleichbarenProduktenamMarkt entscheidendsei,dasheißt,dasverhältnisdeskonkretvereinbartenzinseszum Referenzzinsmüssegewahrtbleiben,nichtabereinegleichbleibendeGewinnmarge.EsbestehtkeinGrund,dieseüberJahrebestehendeRechtsprechungzu modifizieren. 31.PlantdieBundesregierungweitereMaßnahmen,umeinegrößerePreistransparenzbeiDispositionskreditenzuerreichen,undwennnein,warum nicht? EinBedürfnisfürweitereMaßnahmenwirdderzeitnichtgesehen.Wieinder AntwortzuFrage15ausgeführt,bestehenseit11.Juni2010bereitsumfangreicheInformationspflichtenüberZinsanpassungen.ZudemistderVerbraucherbei einereingeräumtenüberziehungsmöglichkeitinregelmäßigenzeitabständen unteranderemüberdenaktuellensaldounddenangewendetensollzinssatzzu unterrichten ( 504Absatz1Satz1BGBi.V.m.Artikel247 16EGBGB). EineErweiterungdieserumfangreichenInformationspflichtenwirdgrundsätzlichnichtfürerforderlicherachtet.NachEinschätzungderBundesregierung sinddievergleichsweisehohenzinssätzedenverbrauchernauchausreichend bekannt.dieseswissendürftesichdurchdiemedialeberichterstattungimzuge desberichtsderstiftungwarentestinderzeitschriftfinanztestübereineuntersuchungderzinssätzefürdispositions-undüberziehungskrediteimseptember 2010 noch ausgeweitet haben.

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