Überhöhte Dispositionszinsen für Verbraucherinnen und Verbraucher
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- Lars Beutel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Marianne Schieder (Schwandorf), Kerstin Tack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/4079 Überhöhte Dispositionszinsen für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorbemerkung der Fragesteller DeutscheKreditinstituteverlangenvonihrenKundinnenundKundenfüreingeräumteKontoüberziehungennacheinerUntersuchungderStiftungWarentest vomseptember2010imdurchschnitt12,52prozent,imeinzelfallbiszu 17ProzentÜberziehungszinsen,obwohlderLeitzinssatzderEuropäischen Zentralbank (EZB)alsFolgederFinanz-undWirtschaftskriseseit7.Mai2009 unverändertbei1prozentsteht.kreditinstituterefinanzierensichzueinem GroßteilüberdieEZBoderüberdenKapitalmarkt.DennochhabensiedieLeitzinssenkung der EZB nicht an ihre Kundinnen und Kunden weitergegeben. EineObergrenzefürdieZinssätzebeiKontoüberziehungengibtesinDeutschlandnicht.ZwarhatderGesetzgeberdieKreditinstitutemitderUmsetzungder europäischenverbraucherkreditrichtlinieab11.juni2010verpflichtet,ihredispositionszinsenaneinenreferenzzinssatzzukoppeln.dieinstitutekönnen diesezinssätzedamitnichtmehrwillkürlicheinseitigerhöhen.dadaszinsniveauaberderzeithistorischniedrigist,istbeisteigendenreferenzzinsenein weiterer Anstieg der Zinssätze für Kontoüberziehungen möglich. 1.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderUntersuchung derstiftungwarentest (ZeitschriftFinanztest,Ausgabe10/2010),wonach deutschekreditinstitutebiszu17prozentzinsenfüreingeräumtekontoüberziehungenverlangen,währendderleitzinssatzderezbseit7.mai2009 bei 1 Prozent steht? 2.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassdieGewinnmargeder deutschenkreditinstituteimbereichderüberziehungszinsenimzeitraum 2003bis2005durchschnittlich7,79Prozentbetrug,währendsieinzwischen beidurchschnittlich10,25prozentliegt (HamburgerAbendblattvom21.Juni 2010)? 3.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassnachBerechnungender VerbraucherzentraleBremenderDrei-Monats-EuriborseitOktober2008um DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom13.Januar2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4,4Prozentpunktegefallenist,währenddieZinssätzefürKontoüberziehungen in diesem Zeitraum nur durchschnittlich um 1,7 Prozentpunkte sanken? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet: DieBundesregierungwirdetwaigengesetzgeberischenHandlungsbedarfnach demvorliegenderergebnisseeinervombundesministeriumfürernährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutzinAuftragzugebendenStudieüberZinsenfürDispositionskrediteundgeduldeteÜberziehungen (vgl.antwortzu Frage 16) erörtern. 4.LiegenderBundesregierungeigeneInformationenüberdiedurchschnittlicheHöhederZinssätzedeutscherKreditinstitutefüreingeräumteundnur geduldetekontoüberziehungenvor,undwennnein,plantdiebundesregierung entsprechende Erhebungen? 5.WiehochistdasKreditvolumendurchKontoüberziehungeninDeutschland (AngabenbittenachInstitutsgruppenundinnerhalbdiesernacheingeräumten und geduldeten Überziehungen aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet: DievomBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzinAuftragzugebendeStudieüberDispositionszinsen (vgl.antwortzu denfragen16und17)sollauchaussagenüberdiehöhedervondeutschen KreditinstitutenerhobenenZinsenfürDispositionskrediteundgeduldeteÜberziehungen enthalten. Derzeit liegen folgende Informationen vor: Effektivzinssätze Banken DE/ Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte in Prozent 1 Neugeschäftsvolumina Banken DE/ Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte , , , , , , , , , , , , , , ,
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4442 Effektivzinssätze Banken DE/ Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte in Prozent 1 Neugeschäftsvolumina Banken DE/ Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte , , , , , , , , , , , , , , , , (vorläufige Daten)9, ,2AbJuni2010einschließlichrevolvierenderKredite.DasNeugeschäftwirdausVereinfachungsgründenwiedieBeständezeitpunktbezogenerfasst.Dasbedeutet,dasssämtlicheKreditgeschäftedieamletztenTagdesMeldemonatsbestehen,indieBerechnungderDurchschnittszinsen einbezogenwerden.dieeffektivzinssätzekönnengrundsätzlichalsannualisiertevereinbartejahreszinssätze (AVJ)oderalsengdefinierteEffektivzinssätze (NDER)ermitteltwerden.BeideBerechnungsmethodenumfassensämtlicheZinszahlungenaufEinlagenundKredite,jedochkeine eventuellanfallendensonstigenkosten,wiez.b.füranfragen,verwaltung,erstellungderdokumente,garantienundkreditversicherungen. DereinzigeUnterschiedzwischendemAVJunddemNDERistdiezuGrundeliegendeMethodezurAnnualisierungvonZinszahlungen.ÜberziehungskreditesindalsSollsaldenauflaufendenKontendefiniert.ZudenÜberziehungskreditenzähleneingeräumteundnichteingeräumteDispositionskreditesowieKontokorrentkredite.RevolvierendeKreditebesitzenallefolgendenEigenschaften:1.DerKreditnehmerkanndieMittel biszueinemimvorausgenehmigtenkreditlimitnutzenoderabheben,ohnedenkreditgeberdavonimvorausinkenntniszusetzen;2.derverfügbarekreditbetragkannsichmitaufnahmeundrückzahlungvonkreditenerhöhenbzw.verrringern;3.derkreditkannwiederholtgenutzt werden; 4. Es besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Rückzahlung der Mittel. p = vorläufige Zahl. Quelle: Deutsche Bundesbank. 6.WiehochschätztdieBundesregierungdiejährlichenEinnahmenderdeutschenKreditinstituteausÜberziehungskrediten (AngabenbittenachInstitutsgruppenundinnerhalbdiesernacheingeräumtenundgeduldetenÜberziehungen aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenkeineInformationenzurHöhederEinnahmender deutschen Kreditinstitute aus Überziehungskrediten vor.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WiehatsichderUnterschiedzwischen3-Monats-Geldzinssätzen (Euribor) einerseitsunddemdurchschnittlichfüreingeräumteüberziehungenverlangtenzinssatzindeutschlandlängerfristigentwickelt (Angabenbitteab 1990 nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? DieEuroInterbankOfferedRate (EURIBOR)wurdeerstzum1.Januar1999 eingeführt,sodasssichdienachfolgendedarstellungaufdenzeitraumab1999 beschränkt.außerdemunterscheidendienachfolgendentabellenundgrafiken zwischendenzeiträumen1999bisende2002und2003bisheute.diesergibt sichdaraus,dassdiebundesbank-zinsstatistikab2003durchdieewu-zinsstatistikersetztwurdeunddiesestatistikenaufgrundkonzeptionellerunterschiede nur beschränkt miteinander vergleichbar sind. a) Zeitraum ab 2003 Effektivzinssätze Banken DE/ Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte in Prozent 3 Geldmarktsätze/ EURIBOR Dreimonatsgeld/ Monatsdurchschnitt 4 Differenz ,732,538, ,652,158, ,472,158, ,482,158, ,382,038, ,382,118, ,332,128, ,302,178, ,362,148, ,382,118, ,422,148, ,472,478, ,592,727, ,862,997, ,023,347, ,273,687, ,473,897, ,664,157, ,944,747, ,884,857, ,844,607, ,834,946, ,985,026, ,823,298,53
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4442 Effektivzinssätze Banken DE/ Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte in Prozent 3 Geldmarktsätze/ EURIBOR Dreimonatsgeld/ Monatsdurchschnitt 4 Differenz ,161,649, ,851,239, ,610,779, ,380,719, ,360,649, ,200,739, ,170,889, ,951,008,95 3AbJuni2010einschließlichrevolvierenderKredite.DasNeugeschäftwirdausVereinfachungsgründenwiedieBeständezeitpunktbezogenerfasst. Dasbedeutet,dasssämtlicheKreditgeschäftedieamletztenTagdesMeldemonatsbestehen,indieBerechnungderDurchschnittszinseneinbezogenwerden.DieEffektivzinssätzekönnengrundsätzlichalsannualisiertevereinbarteJahreszinssätze (AVJ)oderalsengdefinierteEffektivzinssätze (NDER)ermitteltwerden.BeideBerechnungsmethodenumfassensämtlicheZinszahlungenaufEinlagenundKredite,jedochkeineeventuell anfallendensonstigenkosten,wiez.b.füranfragen,verwaltung,erstellungderdokumente,garantienundkreditversicherungen.dereinzige UnterschiedzwischendemAVJunddemNDERistdiezuGrundeliegendeMethodezurAnnualisierungvonZinszahlungen.Überziehungskredite sindalssollsaldenauflaufendenkontendefiniert.zudenüberziehungskreditenzähleneingeräumteundnichteingeräumtedispositionskredite sowiekontokorrentkredite.revolvierendekreditebesitzenallefolgendeneigenschaften:1.derkreditnehmerkanndiemittelbiszueinemim VorausgenehmigtenKreditlimitnutzenoderabheben,ohnedenKreditgeberdavonimVorausinKenntniszusetzen;2.DerverfügbareKreditbetragkannsichmitAufnahmeundRückzahlungvonKreditenerhöhenbzw.verrringern;3.DerKreditkannwiederholtgenutztwerden;4.Esbesteht keine Pflicht zu regelmäßiger Rückzahlung der Mittel. p = vorläufige Zahl. 4EuroInterbankOfferedRate:Seit30.Dezember1998vonMoneylineTeleratenachderZinsmethodeact/360berechneterungewichteterDurchschnittssatz. 14 Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte (ab 2003) Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte Geldmarktsätze / EURIBOR Dreimonatsgeld / Monatsdurchschnitt Differenz % Quelle: Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b) Zeitraum 1999 bis Ende 2002 Sollzinsen Banken/Dispositionskredite an Privatkunden (eingeräumte Überziehungskredite), Durchschnittssatz in Prozent 5 Geldmarktsätze/EURIBOR Dreimonatsgeld/ Monatsdurchschnitt 6 Differenz ,223,058, ,092,638, ,092,738, ,223,457, ,383,757, ,814,507, ,284,857, ,614,947, ,674,717, ,684,458, ,663,988, ,483,349, ,443,399, ,493,469, ,493,319, ,532,949,59 5HäufigsterZinssatzfürdasNeugeschäftinderBerichtsperiode (mittlerenbeidenwochenderangegebenenmonate).durchschnittssatzalsungewichtetesarithmetischesmittelausdeninnerhalbderstreubreiteliegendenzinsmeldungenerrechnet.diestreubreitewirdermittelt,indemjeweils 5 Prozent der Meldungen mit den höchsten und den niedrigsten Zinssätzen ausgesondert werden. 6EuroInterbankOfferedRate:Seit30.Dezember1998vonMoneylineTeleratenachderZinsmethodeact/360berechneterungewichteterDurchschnittssatz. Dispositions-/Überziehungskredite an Privatkunden (bis 2002) 14 Sollzinsen Banken / Dispositionskredite an Privatkunden (eingeräumte Überziehungskredite), Durchschnittssatz Geldmarktsätze / EURIBOR Dreimonatsgeld / Monatsdurchschnitt Differenz % Quelle: Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
7 8. Wie hatsichseitausbruchderfinanzkriseimoktober2008derunterschiedzwischendemreferenzzinssatzderezbundden durchschnittlichfüreingeräumteüberziehungenverlangtenzinssätzenimeuroraumentwickelt (AngabenbittenachStaateneinzeln aufschlüsseln)? ZinsdifferenzderÜberziehungskredite (ZinssätzederMFIs)an privatehaushalte (einschließlichprivaterorganisationenohne Erwerbszweck) über Referenzzinssatz der EZB (EONIA: Euro Overnight Indexes A verage) in Prozent. Belgie n Irland Griechenl and Euroraum Deutschland Frankreich Italien Zypern Malta Niederlande Fehlende Werte (Belgien und Frankreich): Zahlenwert unbekannt, nicht publiziert oder nicht aussagekräftig, verantwortlich für die Daten sind die nationalen Zentralbanken. Quelle: Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Öster reich Portugal Slowenien Slowakei Finnland Referenz: EONIA ,01 7,60 8,19 9,99 11,46 7,53 5,32 3,62 3,77 4,09 4,21 8,75 7,20 6,16 8,64 3, ,63 8,19 8,73 10,53 12,09 8,36 5,93 4,16 4,04 4,55 4,78 9,35 7,85 4,30 9,18 3, ,97 8,94 9,33 10,57 12,34 8,48 6,29 4,94 4,67 4,95 5,36 9,69 8,64 3,34 9,08 2, ,33 9,60 9,61 11,20 13,00 9,17 6,43 5,82 4,55 5,02 5,46 10,67 8,32 12,21 8,65 1, ,89 10,09 9,93 11,61 13,46 10,41 6,69 6,42 4,92 5,36 5,92 10,87 8,78 12,91 8,76 1, ,88 10,22 10,10 11,55 13,40 10,18 6,63 6,54 5,13 5,55 6,04 10,89 8,99 13,22 8,25 1, ,87 10,35 10,13 11,62 13,60 10,22 6,52 6,71 5,34 5,62 5,84 10,75 9,21 13,36 8,05 0, ,84 10,08 10,09 11,64 13,53 10,22 6,50 6,76 5,38 5,46 5,79 10,91 9,31 13,56 8,02 0, ,85 9,55 10,15 11,66 13,62 10,29 6,42 6,78 5,71 5,49 5,91 10,74 9,32 13,73 7,82 0, ,95 9,85 10,22 12,04 14,08 10,37 6,49 7,08 6,07 5,45 5,98 11,06 8,38 13,81 7,92 0, ,91 9,83 10,23 12,16 13,98 10,39 6,45 7,12 6,08 5,56 6,01 10,83 8,39 13,39 7,78 0, ,90 9,85 10,25 12,28 13,95 10,32 6,45 6,95 6,13 5,57 6,00 11,06 8,30 13,47 7,62 0, ,80 9,88 10,17 12,35 13,84 10,17 6,41 6,94 6,02 5,54 5,76 10,71 8,31 13,95 7,50 0, ,71 9,55 10,00 12,30 13,86 10,23 6,33 6,87 6,04 5,53 5,68 10,62 8,29 13,98 7,46 0, ,64 9,46 10,03 12,25 13,73 9,93 6,25 6,83 6,10 5,45 5,55 10,29 8,29 14,00 7,48 0, ,60 9,47 9,99 12,26 13,71 6,30 6,79 6,09 5,42 5,63 10,54 8,29 14,28 7,45 0, ,67 9,40 9,94 12,50 13,80 6,23 6,78 6,10 5,33 5,62 10,90 8,27 14,36 7,39 0, ,47 9,30 10,01 12,31 13,49 6,16 6,90 6,10 5,46 5,68 10,89 8,29 14,25 7,36 0, ,42 9,30 9,99 12,58 13,59 6,11 6,90 6,19 5,37 5,53 10,94 8,26 14,16 7,39 0, ,43 9,30 10,04 12,56 13,58 6,09 6,87 6,23 5,28 5,57 11,00 8,26 14,17 7,31 0, ,45 9,87 11,40 10,70 7,11 7,12 6,18 5,38 5,20 11,37 8,07 14,16 6,24 0, ,26 9,55 11,64 10,68 6,96 7,03 6,21 5,13 4,83 11,08 7,94 14,01 6,22 0, ,29 9,64 11,24 10,63 7,01 6,60 5,23 5,04 11,13 7,96 14,09 6,38 0, ,29 9,70 11,78 10,67 6,97 7,08 5,78 5,17 4,99 11,02 7,96 14,04 6,43 0, ,97 9,20 11,70 10,38 6,77 6,98 5,52 4,90 4,65 10,99 7,90 13,75 6,36 0,70 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4442
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16,00 Zinsdifferenz der Überziehungskredite über Referenzzinssatz der EZB (EONIA: Euro Overnight Indexes Average) 14,00 Achsentitel 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 Euroraum Belgien Deutschland Irland Griechenland Frankreich Italien Zypern Malta Niederlande Österreich Portugal Slowenien Slowakei Finnland 0,00 Quelle: Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
9 9. WelchedurchschnittlichenZinssätzefürKontoüberziehungenwerdenimEuroraumvondenKreditinstitutenverlangt (Angaben bitte nach Staaten jeweils für eingeräumte und geduldete Überziehungen einzeln aufschlüsseln)? ZinssätzederMonetärenFinanzinstitute (MFIs)/Überziehungskreditean privatehaushalte (einschließlichprivaterorganisationen ohne Erwerbszweck) in Prozent. Euroraulanlanreiclande Belgien Deutsch- Irland Griechen- Frank- Italien Zypern Malta Nieder- Öster Portugal Slowenien Slowakei Finnland reich ,83 11,42 12,01 13,81 15,28 11,35 9,14 7,44 7,59 7,91 8,03 12,57 11,02 9,98 12, ,78 11,34 11,88 13,68 15,24 11,51 9,08 7,31 7,19 7,70 7,93 12,50 11,00 7,45 12, ,46 11,43 11,82 13,06 14,83 10,97 8,78 7,43 7,16 7,44 7,85 12,18 11,13 5,83 11, ,14 11,41 11,42 13,01 14,81 10,98 8,24 7,63 6,36 6,83 7,27 12,48 10,13 14,02 10, ,15 11,35 11,19 12,87 14,72 11,67 7,95 7,68 6,18 6,62 7,18 12,13 10,04 14,17 10, ,94 11,28 11,16 12,61 14,46 11,24 7,69 7,60 6,19 6,61 7,10 11,95 10,05 14,28 9, ,71 11,19 10,97 12,46 14,44 11,06 7,36 7,55 6,18 6,46 6,68 11,59 10,05 14,20 8, ,62 10,86 10,87 12,42 14,31 11,00 7,28 7,54 6,16 6,24 6,57 11,69 10,09 14,34 8, ,55 10,25 10,85 12,36 14,32 10,99 7,12 7,48 6,41 6,19 6,61 11,44 10,02 14,43 8, ,31 10,21 10,58 12,40 14,44 10,73 6,85 7,44 6,43 5,81 6,34 11,42 8,74 14,17 8, ,26 10,18 10,58 12,51 14,33 10,74 6,80 7,47 6,43 5,91 6,36 11,18 8,74 13,74 8, ,26 10,21 10,61 12,64 14,31 10,68 6,81 7,31 6,49 5,93 6,36 11,42 8,66 13,83 7, ,16 10,24 10,53 12,71 14,20 10,53 6,77 7,30 6,38 5,90 6,12 11,07 8,67 14,31 7, ,07 9,91 10,36 12,66 14,22 10,59 6,69 7,23 6,40 5,89 6,04 10,98 8,65 14,34 7, ,99 9,81 10,38 12,60 14,08 10,28 6,60 7,18 6,45 5,80 5,90 10,64 8,64 14,35 7, ,94 9,81 10,33 12,60 14,05 6,64 7,13 6,43 5,76 5,97 10,88 8,63 14,62 7, ,01 9,74 10,28 12,84 14,14 6,57 7,12 6,44 5,67 5,96 11,24 8,61 14,70 7, ,82 9,65 10,36 12,66 13,84 6,51 7,25 6,45 5,81 6,03 11,24 8,64 14,60 7, ,77 9,65 10,34 12,93 13,94 6,46 7,25 6,54 5,72 5,88 11,29 8,61 14,51 7, ,77 9,64 10,38 12,90 13,92 6,43 7,21 6,57 5,62 5,91 11,34 8,60 14,51 7, ,80 10,22 11,75 11,05 7,46 7,47 6,53 5,73 5,55 11,72 8,42 14,51 6, ,74 10,03 12,12 11,16 7,44 7,51 6,69 5,61 5,31 11,56 8,42 14,49 6, ,72 10,07 11,67 11,06 7,44 7,03 5,66 5,47 11,56 8,39 14,52 6, ,74 10,15 12,23 11,12 7,42 7,53 6,23 5,62 5,44 11,47 8,41 14,49 6, ,67 9,90 12,40 11,08 7,47 7,68 6,22 5,60 5,35 11,69 8,60 14,45 7,06 Fehlende Werte (Belgien und Frankreich): Zahlenwert unbekannt, nicht publiziert oder nicht aussagekräftig, verantwortlich für die Daten sind die nationalen Zentralbanken. Quelle: Deutsche Bundesbank. Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/4442
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18,00 Zinssätze der Monetären Finanzinstitute (MFIs) / Überziehungskredite 16,00 Achsentitel 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 Euroraum Belgien Deutschland Irland Griechenland Frankreich Italien Zypern Malta Niederlande Österreich Portugal Slowenien Slowakei Finnland 0,00 Quelle: Deutsche Bundesbank. 10.InwelchenStaatendesEuroraumesexistierengesetzlicheRegelungenzur BegrenzungderZinssätzeoderderGewinnmargenbeiKontoüberziehungen (AngabenbittenachStaatenundunterDarstellungdesInhaltsdergesetzlichen Regelungen einzeln aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenderzeitkeineInformationenzugesetzlichenBegrenzungenvonZinssätzenoderGewinnmargenbeiKontoüberziehungenin anderen Eurostaaten vor. DieEuropäischeKommissionhatam23.Dezember2009eineStudieüberZinssatzbeschränkungenbeimInstitutfürFinanzdienstleistungene.V. (IFF)mitSitz inhamburginauftraggegeben.daszielderstudiebestehtdarin,dieverschiedenenmöglichenformenvonzinssatzbeschränkungenunddiemitgliedstaaten, diedieseanwenden,zuermitteln.außerdemsollenihrewirtschaftlichen,finanziellenundsozialenauswirkungenaufbestimmteinteressengruppenunddie FunktionsweisedesBinnenmarktesuntersuchtwerden.DieErgebnissederStudie werden voraussichtlich Anfang 2011 veröffentlicht. 11.WiehochsinddieAusfallquotenbeieingeräumtenundgeduldetenÜberziehungskrediten? DerBundesregierungliegenkeineInformationenzudenAusfallquotenbeieingeräumten und geduldeten Überziehungskrediten vor.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelchegesetzlichenRegelungenverpflichtendiedeutschenKreditinstitute zur Unterlegung der Dispositionskredite mit Eigenkapital? Adressenausfallrisiken (dazugehörtaucheindispositionskredit)sindmiteigenmittelnzuunterlegen, 10Absatz1desKreditwesengesetzesi.V.m. 2,25 Absatz1Nummer9,25Absatz10und34derSolvabilitätsverordnungfür Institute,diedenStandardansatz (KSA)anwendenbeziehungsweise 73 Nummern3und77Absatz2derSolvabilitätsverordnungfürInstitutedieden fortgeschrittenen auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) anwenden. 13.WelcheInformationenliegenderBundesregierungüberdieHöheundEntwicklung der Nettoverdienstmargen bei Überziehungskrediten vor? DerBundesregierungliegenkeineInformationenüberdieHöheundEntwicklung der Netto-Verdienstmargen vor. 14.AbwelcherGrößenordnungderNettoverdienstmargewürdedieBundesregierungannehmen,dassderWettbewerbimMarktfüreingeräumteund geduldete Kontoüberziehungen nur unzureichend funktioniert? OhnebelastbareInformationenüberdieMarktverhältnisseistkeinegesicherte Aussage hierzu möglich. 15.WiebeurteiltdieBundesregierungdiePraxistauglichkeitderZinskopplung aneinenreferenzwertdurchdasseit11.juni2010geltendegesetzzur UmsetzungderVerbraucherkreditrichtlinie,deszivilrechtlichenTeilsder ZahlungsdiensterichtliniesowiezurNeuordnungderVorschriftenüberdas Widerrufs-undRückgaberecht,undsiehtsiehiergesetzlichenNachbesserungsbedarf? DurchdasGesetzzurUmsetzungderVerbraucherkreditrichtlinie,deszivilrechtlichenTeilsderZahlungsdiensterichtliniesowiezurNeuordnungderVorschriftenüberdasWiderrufs-undRückgaberechtvom29.Juli2009 (BGBl.I (2009) S.2355)wurdeunteranderemdasDarlehensrechtgeändert.DasUmsetzungsgesetzverpflichtetdieBankenseit11.Juni2010,dieArtundWeisederAnpassungdesSollzinssatzesindervorvertraglichenInformationundimKreditvertraganzugeben.FallssichderSollzinsaneinemReferenzzinssatzorientiert, istauchletztereranzugeben.diesgiltauchfürdieeingeräumteüberziehungsmöglichkeit ( 504desBürgerlichenGesetzbuches BGB).Beigeduldeten ÜberziehungenistderVerbraucherebenfallsüberdenSollzinssatz,dieBedingungenfürseineAnwendungundgegebenenfallsdenReferenzzinssatzzu unterrichten.zubetonenistaber,dasseinekopplunganeinenreferenzzinssatz imrahmenderzinsanpassungsvereinbarunggesetzlichnichtverlangtwird, sondernnurfürdenfall,dasseinederartigevereinbarungvorliegt,eineregelmäßigeunterrichtungdesdarlehensnehmersüberdenangepasstensollzinssatz. DieBundesregierungsiehtderzeitkeinengesetzlichenÄnderungsbedarf (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 3). 16.WannwilldieBundesregierungdievonderBundesministerinfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz,IlseAigner,angekündigte Studie (Handelsblattvom15.September2010)zudenüberhöhtenDispositionszinsen bei deutschen Kreditinstituten in Auftrag geben? DieAusschreibungdergenanntenStudiewirdderzeitvorbereitetundistfür Anfang 2011 zu erwarten.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.PlantdieBundesregierung,denUntersuchungsgegenstandderStudieüber daszinsanpassungsverhaltenderdeutschenkreditinstitutehinausauchauf das Niveau der Zinssätze auszudehnen? Auch das Niveau der Zinssätze wird Gegenstand der genannten Studie sein. 18.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdenUrteilendes Bundesgerichtshofs (Urteilevom21.April2009 XIZR55/08und78/08), wonacheinseitigezinsanpassungsklauselnzugunstenderkreditinstitute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden darstellen? NachEinschätzungderBundesregierungstehendiegenanntenEntscheidungen imeinklangmitderlangjährigenrechtsprechungdesbundesgerichtshofs,wonachbeizinsänderungendasäquivalenzprinzipzubeachtenist (vgl.urteilvom 4.Dezember1990 XIZR340/89,NJW1991,S.832und833undzuletztUrteil vom13.april2010 XIZR197/09,NJW2010,S.1742und1744).Banken müssenbeieinerverbesserungdermarktbedingungendiezinssätzegenauso nachuntenanpassenwiesiediezinssätzebeieinerverschlechterungdermarktbedingungennachobenanpassen.esmusseineanpassungssymmetrienach oben und unten bestehen. 19.WiebewertetdieBundesregierungdasAnpassungsverhaltenderKreditinstituteimHinblickaufdieUrteiledesBundesgerichtshofs (Urteilevom 21.April2009 XIZR55/08und78/08)seitAusbruchderFinanz-und Wirtschaftskrise im Oktober 2008? EsbestehendurchdieRechtsprechungdesBundesgerichtshofs (z.b.urteile vom21.april2009 XIZR55/08und78/08;vgl.AntwortzuFrage18)bereits jetztklarevorgaben,wiediebankenihrezinsanpassungsklauselnauszugestaltenhaben.diezumjuni2010erfolgteumsetzungderverbraucherkreditrichtlinieengtzudemdenspielraumderbankenbeiderzinsanpassungnochweiter einunderhöhtdietransparenz (vgl.antwortzufrage15).diebundesregierungwirddieweitereentwicklungimhinblickaufetwaigerforderlichwerdendegesetzlicheregelungensorgfältigbeobachten.dabeiwirdauchdievom BundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzbeabsichtigteStudiezurZinsanpassungspraxisinDeutschlandberücksichtigtwerden. 20.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemUrteildes OberlandesgerichtesFrankfurtamMain (Urteilvom4.August U 157/09)gegendiesichteilweiseinStaatseigentumbefindlicheCommerzbankAG,wonacheinezusätzlicheGebührvon5EuroproÜberweisungsvorgang bei Überziehung des Dispositionskredits nicht zulässig ist? DieBundesregierunggehtdavonaus,dasssichdieCommerzbankAGrechtskonform, insbesondere gemäß den Vorgaben rechtskräftiger Urteile verhält. 21.WiebeurteiltdieBundesregierungdieUmsetzungderSelbstverpflichtung derdeutschenkreditwirtschaftvom1.september2009,denprivatkunden bessere Konditionen bei Dispositionskrediten anzubieten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieAussagedesVorsitzendendesVorstandesderPostbankAG,StefanJütte (BILDvom19.Juni2010), neben denkundeneinlagenverdienenwirandenüberziehungszinsenderkunden? DieBundesregierungbewertetgrundsätzlichnichtdieÄußerungeneinzelner Vertreter der Kreditwirtschaft zu deren Geschäftsstrategie. 23.WiebewertetdieBundesregierungdeneinstimmiggefasstenBeschlussder Verbraucherschutzministerkonferenzvom17.September2010inPotsdam, mitdemdiefinanzwirtschaftaufgefordertwurde,diezinssätzefürdispositions-undüberziehungskrediteiminteresseeinesbesserenkundenschutzes am Basiszinssatz zu orientieren? DiePositionierungenderVerbraucherschutzministerkonferenzstellenwichtige DiskussionsbeiträgezuverbraucherpolitischenThemendar.Nachdergeltenden RechtslageistdieBezugnahmeaufeinenbestimmtenReferenzzinssatzallerdings nicht vorgeschrieben. 24.WiereagiertdieBundesregierungaufdeneinstimmiggefasstenBeschluss derverbraucherschutzministerkonferenzvom17.september2010,mitdem diebundesregierungaufgefordertwurdezuprüfen,obdasbundeskartellamtnachgeltenderrechtslagegegenüberdenkreditinstitutenhinsichtlich deranpassungderzinssätzefürdispositions-undüberziehungskredite tätigwerdenkann,undandernfallseineentsprechenderechtsänderung vorzuschlagen? 25.IstdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsichtnachAnsichtder BundesregierungaufsichtsrechtlichzuständigfürdieZinsgestaltungbei Überziehungskrediten, und wenn nein, warum nicht? EsgibtderzeitkeinehinreichendenAnhaltspunktefüreinEinschreitenderKartellbehördenimHinblickaufdieDispositionszinsen.EsliegenkeineHinweise füreinabgestimmtesverhaltenderkreditinstitutezurzinshöhevor.aussicht desbundeskartellamtesgibtesderzeitauchkeineanhaltspunktefürdieeinleitungeinesmissbrauchsverfahrensgegeneinmarktbeherrschendeskreditinstitut. DieZuständigkeitenderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsichtimBereichderBankenaufsichtergebensichausdemKreditwesengesetz (KWG). Nach 23Absatz1 (alt)deskwghattedasdamaligebundesaufsichtsamtfür daskreditwesen (BAKred)dieErmächtigung,durchVerordnungendieKonditionenderKreditinstitutehinsichtlichZinsenundProvisionenzuregeln.Mit demdrittenkwg-änderungsgesetzvom20.dezember1984wurdediebefugnisdesbakredzurkonditionenregelungausdemkwgherausgenommen.in derbegründungzudemdamaligenregierungsentwurfwirdausgeführt,dass vonderverordnungsermächtigungseitderersatzlosenaufhebungderzinsverordnungvom5.februar1965mitwirkungabdem1.april1967keingebrauch mehrgemachtwordenist,unddassauchfürdiezukunftkeineabsichtbesteht, entsprechende Verordnungen zu erlassen. 26.WiebewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassErträgeausÜberziehungskreditenfüreineQuersubventionierungvonLeistungenderGirokontoführunggenutztwerden (vgl.redederparlamentarischenstaatssekretärinbeiderbundesministerinfürernährung,landwirtschaftund Verbraucherschutz,JuliaKlöckner,Plenarprotokoll17/62desDeutschen Bundestages vom 30. September 2010, S. 6489)?
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieParlamentarischeStaatssekretärinbeiderBundesministerinfürErnährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutzhatindererwähntenRedenichtvon einerquersubventionierunggesprochen.diepreisgestaltungdergirokonten undderdamitzusammenhängendenleistungenobliegtinnerhalbderbestehenden rechtlichen Grenzen den Kreditinstituten. 27.WelcheZinshöhehältdieBundesregierungfüreingeräumteundgeduldete Kontoüberziehungen für angemessen? ImRahmenderPrivatautonomieistesSachederVertragsparteienüberdieAngemessenheitvonPreis-bzw.Zinsvereinbarungenzubefinden.DieBundesregierung hat sich dabei grundsätzlich neutral zu verhalten. 28.PlantdieBundesregierungeineaufdenReferenzzinssatzbezugnehmende gesetzlichezinsobergrenzefürdispositionskredite,undwennnein,was spricht gegen eine solche gesetzliche Regelung? EinederartigeRegelungistderzeitnichtbeabsichtigt (vgl.auchdieantwortzu Frage18).ZinsvereinbarungensindPreisvereinbarungenundkönnenvonden Parteiengrundsätzlichautonomgetroffenwerden.AuchderBundesgerichtshof betontindeninderantwortzufrage19genanntenentscheidungen,dassvertraglichezinsanpassungsklauselninallgemeinengeschäftsbedingungenein wirksamesinstrumentzurbewahrungdesgleichgewichtsvonpreisundleistungbeilangfristigenverträgensind.aucherkennterdasberechtigteinteresse derkreditinstitutean,ihrekreditzinssätzedenveränderlichengegebenheiten deskapitalmarktesnichtnurbeineuabschlüssen,sondernauchbeibestehenden Verträgenanzupassen.Eineschematische,starreWeitergabevonLeitzinssenkungenbzw.-erhöhungenwirdvomBundesgerichtshofnichtgefordertund sollteauchnichtgesetzlichvorgeschriebenwerden.siewürdedenfunktionalen ZusammenhängenzwischendenzahlreichenundvielfältigenIndikatorenfürdie ZinsentwicklungamGeld-undKapitalmarkteinerseitsundderGestaltungdes ZinsesbeidenverschiedenenKreditartenmitvariablerVerzinsungandererseits, die außerordentlich vielschichtig und komplex sind, kaum gerecht werden. 29.PlantdieBundesregierungnachdemVorbildderRegelungüberVerzugszinsenimBürgerlichenGesetzbucheinegesetzlicheDeckelungdesZinssatzesfüreingeräumteDispositionskrediteaufmaximal5Prozentpunkte überdembasiszinssatzundfürgeduldetedispositionskrediteaufmaximal 8ProzentpunkteüberdemBasiszinssatz,undwennnein,wassprichtgegen eine solche gesetzliche Regelung? EinederartigeRegelungistderzeitnichtbeabsichtigt.Ausgangspunktistder GrundsatzderPrivatautonomie:ZinsvereinbarungenkönnenvondenParteien grundsätzlichfreigetroffenwerden.zubeachtenistdabei,dassauchohneeine konkretegesetzlichedeckelungbereitsjetztgrenzenbestehen.diezulässigkeit derzinsvereinbarungenbemisstsichanhandallgemeinervorschriftenwiedem VerbotsittenwidrigerGeschäfte.NachderständigenRechtsprechungwird SittenwidrigkeitvonKreditverträgenzwischengewerblichenKreditgebernund Verbrauchernregelmäßigangenommen,wennderVertragszinsdenmarktüblichenEffektivzinsrelativum100Prozentoderabsolutum12Prozentpunkte übersteigt.erforderlichistjedochstetseinegesamtwürdigungallerumstände. Hierdurchbleibtdie geradeineinembereich,derschnellenveränderungen unterliegt nötigeflexibilitätimeinzelfallerhalten,welchebeieinerstarren Regelung gefährdet wäre.
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/ PlantdieBundesregierungeinegesetzlicheBegrenzungderGewinnmarge zwischendenüberziehungs-unddenrefinanzierungszinsen (z.b.ezb- Leitzinssatz,Euribor,Libor,Eonia)derKreditinstitute,undwennnein,was spricht gegen eine solche gesetzliche Regelung? EinederartigeRegelungistderzeitnichtbeabsichtigt.DieständigeRechtsprechungdesBundesgerichtshofszuZinsanpassungsvereinbarungen (Urteilvom 13.April2010 XIZR197/09,NJW2010,S.1742und1744)betontbeim Äquivalenzprinzip,dassdieRelationzuvergleichbarenProduktenamMarkt entscheidendsei,dasheißt,dasverhältnisdeskonkretvereinbartenzinseszum Referenzzinsmüssegewahrtbleiben,nichtabereinegleichbleibendeGewinnmarge.EsbestehtkeinGrund,dieseüberJahrebestehendeRechtsprechungzu modifizieren. 31.PlantdieBundesregierungweitereMaßnahmen,umeinegrößerePreistransparenzbeiDispositionskreditenzuerreichen,undwennnein,warum nicht? EinBedürfnisfürweitereMaßnahmenwirdderzeitnichtgesehen.Wieinder AntwortzuFrage15ausgeführt,bestehenseit11.Juni2010bereitsumfangreicheInformationspflichtenüberZinsanpassungen.ZudemistderVerbraucherbei einereingeräumtenüberziehungsmöglichkeitinregelmäßigenzeitabständen unteranderemüberdenaktuellensaldounddenangewendetensollzinssatzzu unterrichten ( 504Absatz1Satz1BGBi.V.m.Artikel247 16EGBGB). EineErweiterungdieserumfangreichenInformationspflichtenwirdgrundsätzlichnichtfürerforderlicherachtet.NachEinschätzungderBundesregierung sinddievergleichsweisehohenzinssätzedenverbrauchernauchausreichend bekannt.dieseswissendürftesichdurchdiemedialeberichterstattungimzuge desberichtsderstiftungwarentestinderzeitschriftfinanztestübereineuntersuchungderzinssätzefürdispositions-undüberziehungskrediteimseptember 2010 noch ausgeweitet haben.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrZur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1931 17. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrZur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9011 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehrwirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1585 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrBarrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehreine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrAuswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrDelegationsreise der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach Südamerika
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14737 17. Wahlperiode 11. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, weiterer
MehrMaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrSchutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schrottimmobilien als Vermögensanlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8691 17. Wahlperiode 16. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrBundesregierungsiehtdenWegzuHochgeschwindigkeitsnetzennichtimAusbauderGlasfasernetze,sondernverlässtsichaufdieAngabendesVerbandsder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13680 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Herbert Behrens, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrsindsechsvertreterausderwirtschaft.dreiweitereaufsichtsratsmitglieder kommendirektvonderbundesregierung,eineristauchmitglieddesdeutschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1706 17. Wahlperiode 12. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter
MehrZur Einhaltung der Safe Harbor -Grundsätze bei der transatlantischen Datenübermittlung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3375 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Olaf Scholz, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464 17. Wahlperiode 25. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrMaßnahmennachdemFinanzmarktstabilisierungsgesetzzurückgreifenkönnten.DieAufgabederAutobankenbestehtüblicherweisedarin,Kundenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11998 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6656 17. Wahlperiode 21. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11870 16. Wahlperiode 06. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11751 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1532 17. Wahlperiode 27. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Katja Keul, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln)
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6269 17. Wahlperiode 20. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette Kressl, Petra Ernstberger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrStromnetzausbau für konventionelle Kraftwerke und europäischen Stromhandel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14050 17. Wahlperiode 20. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
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