Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
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- Dagmar Zimmermann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1672 Strenger Schutz von Arten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)Ende2007den EntwurfeinerListemitArtenvorgelegt,die inihrembestandgefährdetsind undfürdiediebundesrepublikdeutschlandinhohemmaßeverantwortlichist (imweiteren: diegenannteentwurfsliste AngabedesMinisteriumsfürUmwelt,NaturschutzundVerkehrBaden-Württemberg MUNVBW inderantwortvom15.april2010,aktenzeichen ,aufdenantragderabgeordnetendr.giselasplettu.a.grüne SchutzderVerantwortungsarten Drucksache14/6108).DiesegenannteEntwurfslistesollteeineRechtsverordnunggemäß 54Absatz2desBundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)vorbereiten.EinEntwurfdieserRechtsverordnungwurdebislangnichtvorgelegt. Vorbemerkung der Bundesregierung Derinder16.LegislaturperiodevorgelegteEntwurfeinesDrittenBuchesUmweltgesetzbuch NaturschutzundLandschaftspflege (E-UGBIII)hattein 54 Absatz1Nummer2ermächtigt,u.a.auchsolcheArtenunterbesonderenSchutz zustellen,dieinihrembestandgefährdetsindundfürdiediebundesrepublik DeutschlandinhohemMaßeverantwortlichist.DieseErmächtigungsgrundlage istin 54Absatz1Nummer2desGesetzeszurNeuregelungdesRechtsdesNaturschutzesundderLandschaftspflegevom29.Juli2009 (BGBl.Ivom6.August2009;BNatSchG)übernommenworden.DerEntwurfdesUGBIIIhattein 54Absatz2Nummer2fernerermächtigt,u.a.solcheTier-undPflanzenarten unterstrengenschutzzustellen,fürdiediebundesrepublikdeutschlandinbesondershohemmaßeverantwortlichist.auchdieseermächtigungsgrundlageist in 54Absatz2Nummer2BNatSchGübernommenworden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitvom20.Mai2010übermittelt. DieDrucksacheenthältzusätzlich inkleinererschrifttype denfragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheArtenwurdenindiegenannteEntwurfslistedesBMUaufgenommen? DasBundesamtfürNaturschutz (BfN)hatteeineersteEntwurfslistevonArten (Anlage1)erarbeitetunddabeidieGefährdungskategorien1bis3derRoten ListenDeutschlandsowiedieVerantwortlichkeit (nachgruttkeet.al.2004)zugrundegelegt.dieselistewurdedenbeteiligtenbundesressortsunddenbundesländernseinerzeitalsergänzendeinformationzurverfügunggestellt. 2.WerhatdiegenannteEntwurfslisteerarbeitet,undnachwelchenKriterien wurdendieeinzelnenartenaufdieseentwurfslistegesetzt? SieheAntwortzuFrage1. 3.AufwelcheDatenzurBestandsgefährdungundzurVerbreitungvonArten dergenanntenentwurfslistestütztsichdiebundesregierungbeidereinstufungalssogenannteverantwortungsarten? InwelchenAbständenwerdendieseDatenerhoben? AngabenzurBestandsgefährdunglieferndieRotenListenPflanzen (1996)und Tiere (1998)alsbundesweitabgestimmteFachgutachten.DieVerbreitungund BestandssituationderArtenwirdalseinesvonvierEinstufungskriterienvonden beteiligtenbotanischenundzoologischenartenexpertenbewertet.dieroten ListendesBundeswerdenallezehnbis15Jahreneuherausgegeben.DiefortlaufendaktualisierteDatenbankFlorKartdesBfNstelltfüralleinDeutschland wildwachsendenfarn-undblütenpflanzendeutschlandweiteverbreitungsdaten bereit. 4.Isteszutreffend,dassdiegenannteEntwurfslistederzeitvonSeitendes Bundesgeprüftwird,undwennja,nachwelchenKriterienerfolgtdiese Überprüfung? Wennnein,warumnicht? DiegenannteEntwurfslistewirdderzeitimBundesamtfürNaturschutzim RahmenvonForschungs-undEntwicklungsvorhabenüberarbeitet. 5.WaswirddieRechtsverordnunggemäß 54Absatz2BNatSchGregeln, undwannwirddasbmudiesevorlegen? DasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU) prüftderzeit,obundinwelcherweisevondenverändertenermächtigungsgrundlagenin 54BNatSchGGebrauchgemachtwird. 6.WiewirddasBMUdieLänderindiefachlicheAbstimmungderRechtsverordnungeinbeziehen,undtrifftdieAussagedesMUNVBWzu,dasseine fachlicheabstimmungdergenanntenentwurfslistemitdenländernbislangnichtstattgefundenhat? Wennja,warumhatdiesefachlicheAbstimmungbislangnichtstattgefunden? DieinFrage1genannteEntwurfslistedientezurErleichterungderdamaligen BeratungenundzurerstenOrientierungderBundesressortsundderLänder;sie wurdeseinerzeitmitdiesennichtabgestimmt.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1864 SolltedasBMUdieErmächtigunginAnspruchnehmen,würdedasBMUden EntwurfeinerVerordnungnach 54BNatSchGmitdenLändernerörtern; Rechtsverordnungennach 54Absatz1und2BNatSchGbedürfenderZustimmungdesBundesrates. 7.WelcherechtlichenundpraktischenVerbesserungenwürdensichfürden Schutzderin 54Absatz2Nummer1und2BNatSchGgenanntenArten ergeben,wenndieseineinerrechtsverordnung unterstrengenschutz gestelltwürden? DieErmächtigungsgrundlagedes 54Absatz2BNatSchG,bestimmte,besondersgeschützteArtenunterstrengenSchutzzustellen,dieimInlandvomAussterbenbedrohtsind,entsprichtimWesentlichendervordemInkrafttretendes BNatSchGgeltendenRechtslage.AufBasisdesfrühergeltenden 52Absatz2 BNatSchGwurdendurch 1Satz2derBundesartenschutzverordnungvom 16.Februar2005 (BGBl.IS.258,896;zuletztgeändertdurchGesetzvom 29.Juli2009,BGBl.IS.2542)Tier-undPflanzenartenunterstrengenSchutz gestellt. DurchdieneueErmächtigung,auchbesondersgeschützteArten,fürdiedieBundesrepublikDeutschlandinbesondershohemMaßeverantwortlichist,unter strengenschutzzustellen,kannderkreisderstrenggeschütztenartenerweitert werden.fürdieseartengruppewürdebeiinanspruchnahmedieserregelung dannebenfallsdievorschriftenfürstrenggeschützteartengelten.fürdiesegeltendiefürbesondersgeschütztetier-undpflanzenartengeltendenvorschriften nachmaßgabefolgendervorschriften: 37Absatz2Satz2, 44Absatz1 Nummer2,Absatz2Nummer1,Absatz3Nummer1, 45Absatz4,5Satz2, 46Absatz1Nummer2, 71Absatz2und4. 8.WelcheAnstrengungenunternimmtdieBundesregierung,umdenSchutz derin 54Absatz2Nummer1und2BNatSchGgenanntenArteninden Ländernzuunterstützen? BeidenaufgrundderbisherigenErmächtigungsgrundlagenstrenggeschützten ArtenhatsichausSichtdesBundeskeinspeziellerUnterstützungsbedarfergeben. 9.TeiltdieBundesregierungdieAussagedesMUNVBW,dassdieAufnahmederFischartenBarbeundNaseindiegenannteEntwurfsliste nicht nachvollziehbarist,undwennnein,warumnicht? BeideArtenhabeninDeutschlanddasZentrumihrerVerbreitungundsinddamit ArtenhoherVerantwortlichkeit.ZumZeitpunktderErstellungdero.a.EntwurfslistehabennachEinschätzungdesBfNauchbeideArtendeno.g.AuswahlkriterienVerantwortlichkeitundGefährdungentsprochen.GemäßderaktuellenRotenListederWirbeltiere2009geltendieArtennichtmehralsgefährdet underfüllendamitnichtmehrdiekriterienfürdielistung.siewerdendaherin einerüberarbeitetenentwurfslistenichtmehrgeführtwerden. 10.TeiltdieBundesregierungdieKritikdesMUNVBW,dassfürdieindergenanntenEntwurfslisteaufgeführtenCoregonen-(Felchen-)ArtenkeinebesondereVerantwortungDeutschlandsvorliegendürfte,unddassdiesein diegenannteentwurfslistenichtaufzunehmenseien,weildiesderallge-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode meinanerkanntenwissenschaftlichensystematikwidersprecheundanzuzweifelnsei,obessichumeigenständigeartenhandele? Wennnein,warumnicht? Wennja,wiegedenktsie,mitdiesemProbleminderRechtsverordnung umzugehen? Nein.FürdiegenanntenArtenistDeutschlandinbesondershohemMaßeverantwortlich (RoteListeFische2009).NachneuestertaxonomischerAuffassungist diebenennungvonneunartenalseigenetaxainderentwurfslistegerechtfertigt.hierzuwirdaufdieveröffentlichungderrotenlistederfischevon2009 verwiesen. DanachsindfünfvonneunderinderEntwurfslistegeführtenCoregonen-Arten nichtgefährdetunderfüllendamitnichtmehrdiekriterienfürdielistung.sie werdendaherinderüberarbeitetenentwurfslistenichtmehrgeführtwerden. 11.TeiltdieBundesregierungdieablehnendenGründedesBundesratesaus derstellungnahmedesbundesrateszumbundesnaturschutzgesetz (Bundesratsdrucksache278/09),indereineRegelungdersogenanntenVerantwortungsartenabgelehntwurde? DerBundesrathatinseinemBeschlussvom15.Mai2009 (Bundesratsdrucksache278/09)dieErmächtigungsgrundlagein 54Absatz2nichtabgelehnt.Der BundesrathatallerdingsdieNeuregelungin54Absatz1Nummer2BNatSchG abgelehnt.indergegenäußerung (Bundestagsdrucksache16/13298)hattedie BundesregierungseinerzeiteinerentsprechendenStreichungnichtzugestimmt unteranderemmithinweisdarauf,dassbedenkenderländerimverordnungsverfahrenberücksichtigtwerdenkönnten.derdeutschebundestaghat 54Absatz1und2desGesetzentwurfsindervonderdamaligenBundesregierungvorgelegtenFassungzugestimmt.DerBundesrathatam10.Juli2009 (Bundesratsdrucksache594/09)beschlossen,gegendenGesetzentwurfdenVermittlungsausschussnichtanzurufen. Nein 12.TeiltdieBundesregierungdieArgumentationdesBundesrates,dassArten, dieiminlandvomaussterbenbedrohtsindoderfürdiediebundesrepublikdeutschlandinbesondershohemmaßeverantwortlichist,deshalb nichtunterstrengenschutzgestelltwerdensollten,weilderartenschutz bereitsjetztuntereinemvollzugsdefizitleide? 13.TeiltdieBundesregierungdieArgumentationdesBundesrates,dassdie BerücksichtigungdersogenanntenVerantwortungsartenerheblicheErschwernissefürPlanungsverfahrenbedeutenwürde,undwennja,welche erheblichenerschwernissewärendies? MöglichekünftigeZugriffsverbotefürdieseArtenwäreninPlanungsverfahren zuberücksichtigen;derbessereschutzkanndenplanungsaufwanderhöhenund zuerschwernissenführen.diesundweiteregesichtspunktesindbeiderentscheidungüberdieinanspruchnahmederermächtigungsgrundlageeinzubeziehen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1864
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1864
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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