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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/93 Verkürzung des Zivildienstes Vorbemerkung der Fragesteller CDU,CSUundFDPhabensichlautKoalitionsvertragaufdieVerkürzungdes WehrdienstesaufsechsMonateverständigt.DieshatKonsequenzenfürden vonderwehrpflichtabgeleitetenzivildienst.imkoalitionsvertragwurdediesbezüglichunterderirreführendenkapitelzuordnung Ehrenamt festgehalten, derzivildienstwerde diekünftigestrukturderwehrpflicht ( )widerspiegeln. Bereitsdierot-grüneBundesregierunghattezum1.Juli2000denZivildienst von13auf11monateverkürzt,zum1.januar2002eineweitereverkürzung auf10monatevorgenommenundzum1.januar2004diezeitlichegleichbehandlungdeszivildienstesmitdemwehrdienstdurchdieverkürzungaufneun Monateerreicht.ImZugedernungeplantenweiterenDienstzeitverkürzungum dreimonatestellensicherneutfragennachderenauswirkungaufdiegesellschaftliche und volkswirtschaftliche Berechtigung der Pflichtdienste. EinplanmäßigerAusstiegausdemZivildienstbietetvielfältigeChancen. DurchdiedemographischeEntwicklungsindindenbisherigenTätigkeitsfeldernüberdurchschnittlicheArbeitsplatzpotenzialevorhanden.Angesichtsder verändertensozial-undverteidigungspolitischenrahmenbedingungenistein ProzesszurKonversiondesZivildienstesdringendnotwendig.MomentanverursachtderZivildienstlautverschiedenenStudienKostenvonrund1,5Mrd. Euro.Esgilt,dieChanceneinessolchenKonversionsprozesseszunutzen,anstattweiterhindurchfalscheSchwerpunktsetzungenRessourcenzubinden,die besserindieförderungvonfreiwilligkeit (unteranderemimrahmendesfreiwilligen Sozialen Jahres) und regulärer Beschäftigung investiert wären. Vorbemerkung der Bundesregierung DieimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPvom26.Oktober2009 vereinbarteverkürzungdeswehrdienstesgibtnachauffassungderbundesregierungkeinenanlasszurgrundsätzlichenüberprüfungderallgemeinenwehrpflicht.mitdemthemenbereichdergesellschaftlichenundvolkswirtschaftlichenberechtigungdeszivildiensteshatsichdiebundesregierungzudem DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugendvom17.Dezember2009übermittelt. DieDrucksacheenthältzusätzlich inkleinererschrifttype denfragetext.

2 Drucksache 17/352 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode I.Gesetzgebungsverfahren bereitsinihrerantwortvom2.oktober2008aufdieanfrage Auswirkungen vonwehr-undzivildienst,bundestagsdrucksache16/10468,ausführlichauseinandergesetzt. 1.WirdderZivildienstzum1.Januar2011analogundzeitgleichzumWehrdienstaufsechsMonateverkürzt,undwelcheÜbergangsregelungensind für Dienstverhältnisse geplant, die vor diesem Datum begonnen haben? 2.WannplantdieBundesregierungeinenGesetzentwurfzurVerkürzungdes Zivildienstes vorzulegen und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten? DieFragen1und2werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. EinGesetzentwurfderBundesregierungzurUmsetzungderimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPvom26.Oktober2009vereinbartenVerkürzungderDauerdesGrundwehrdienstesaufsechsMonatewirdderzeitvorbereitet.DieBeantwortungderFragendurchdieBundesregierungisterstnach AbschlussderderzeitigenÜberlegungenmöglich. 3.InwiefernplantdieBundesregierungeineinterministerielleZusammenarbeitundAbstimmungbeiderUmsetzungderVerkürzungdesZivildienstes? DieinterministerielleZusammenarbeitundAbstimmungistbeiGesetzgebungsvorhabenderBundesregierungselbstverständlich ( 19,45und46derGemeinsamenGeschäftsordnungderBundesministerien GGO). 4.WiesollendieTrägerdesZivildienstes,WohlfahrtsverbändesowieVertretungenvonZivildienstleistendenindenProzessderZivildienstverkürzung einbezogen werden? Gemäß 2adesZivildienstgesetzes (ZDG)istbeimBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendeinBeiratfürdenZivildiensteingerichtet, demvertreterderträgerdeszivildienstesundvonwohlfahrtsverbändensowie ZivildienstleistendeangehörenunddersichbereitsmitderFrageeinerVerkürzungdesZivildienstesbefassthat.AußerdemwerdendiebetroffenenVerbände nach 47GGOrechtzeitigbeteiligtwerden. 5.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagderBundesministerinfür Familie,Senioren,FrauenundJugend,Dr.UrsulavonderLeyen,des StaatssekretärsDr.HermannKuesunddesBundesbeauftragtenfürdenZivildienst,eineüberdiebisherigenMöglichkeitenzurWeiterbeschäftigung indendienststellenhinausgehendeverlängerungsmöglichkeitdeszivildiensteszuschaffen,undwirddiesteildesgenanntengesetzentwurfssein? 6.WelcheGründesprechenausSichtderBundesregierungfürbzw.gegen einesolcheoptionaleverlängerungdeszivildienstes,undbiswannwirddie Bundesregierung hierzu eine Entscheidung treffen? 7.WiegedenktdieBundesregierungdasimKoalitionsvertragformulierte Vorhabenumzusetzen,wonach einemöglichedoppelableistungvonzivildienstundfreiwilligemsozialenjahr ( )künftigausgeschlossensein [soll],undwelcheauswirkungendieseränderungaufdiefreiwilligendienste werden von ihr erwartet?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/352 8.InwiefernplantdieBundesregierungindiesemZusammenhangunddarüberhinausVeränderungendes 14cdesZivildienstgesetzesund/oderdes Jugendfreiwilligendienstgesetzes? 9.PlantdieBundesregierunggesetzlicheVeränderungenbeiderMöglichkeit zurableistungvon (Ersatz-)DienstenvorVollendungdes18.Lebensjahres,undwiebeurteiltdieBundesregierungdieseMöglichkeitenmitBlick auf internationale Konventionen? FürdieFragen5bis9wirdaufgrunddesSachzusammenhangsaufdieAntwort zudenfragen1und2verwiesen. 10.WiebeurteiltdieBundesregierungdieWerbungdesBundesbeauftragten fürdenzivildienstfüreineimmitzeichnungsverfahrenbefindlicheonline-petitiongegendievonihrgeplanteverkürzungdeszivildienstes (StuttgarterZeitungvom20.November2009),undistgeplant,zukünftig aufdiemitzeichnungsmöglichkeitfürdiezahlreichenpetitionenzunegativenfolgenderpflichtdienstefürdielebensplanungjungermännerin ähnlicher Form hinzuweisen? AmEndedesnamentlichgekennzeichnetenArtikelsweistderJournalistaufeine Online-PetitionunddieMöglichkeit,dieseimInternetmitzuzeichnen,hin.Eine WerbungdesBundesbeauftragtenfürdenZivildienst fürdiemitzeichnung dieserpetitionistnichterfolgt. 11.WirddieBundesregierungdieEinschränkungdesPetitionsrechtesfür ZivildienstleistendenachdemZivildienstgesetzkorrigieren,daihnenandersalsdenWehrdienstleistendenkeindemStatusdesWehrbeauftragten gleichgestellter Ansprechpartner zur Verfügung steht? DasPetitionsrechtderZivildienstleistendenentsprichtdemderGrundwehrdienstleistenden.DieBundesregierungplantgegenwärtigkeinediesbezügliche Gesetzesinitiative,dasichdiebestehendenRegelungenbewährthaben.Nichtzuletztistdurcheinezum1.Januar2010inKrafttretendeBestimmungdesDritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzesausdrücklichklargestelltworden,dasssich allezivildienstleistendenjederzeitmitanträgenundbeschwerdenohneeinhaltungeinesdienstwegesandenbundesbeauftragtenfürdenzivildienstwenden können ( 41Absatz1Satz3ZDG). II.Zukunft des Zivildienstes 12.InwiefernerwartetdieBundesregierungdurchdieDienstzeitverkürzung Auswirkungen auf die Wehrgerechtigkeit? DieBundesregierungbegreiftdieimKoalitionsvertragvereinbarteVerkürzung derwehrdienstzeitalschance,diewehrpflichtinzukunftnochgerechterund sinnvollerauszugestalten. 13.PlantdieBundesregierungindiesemZusammenhangeinegrundsätzliche ÜberprüfungderWehrpflichtunddesvonihrabgeleitetenZivildienstes vorzunehmen? Falls nein, warum nicht? DerKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPvom26.Oktober2009hält imgrundsatzanderallgemeinenwehrpflichtundamzivildienstalswehrersatz-

4 Drucksache 17/352 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dienstfest.diebundesregierungsiehtdeshalbkeinenanlass,einegrundsätzlicheüberprüfungderwehrpflichtunddeszivildienstesvorzunehmen. 14.DurchwelcheüberDienstzeitverkürzungenhinausgehendenMaßnahmen erwägtdiebundesregierungdieanzahlderwehr-undzivildienstleistenden zu regulieren? DieBundesregierungerwägtkeinederartigenMaßnahmen,dienachständiger RechtsprechungdesBundesverwaltungsgerichtsnurdurchÄnderungendergesetzlichenRegelungenimWehrpflicht-undimZivildienstgesetzvorgenommen werdenkönnten. 15.WelchekonkretenAuswirkungenderZivildienstverkürzungerwartetdie Bundesregierung auf a) die Situation der Zivildienstleistenden, b) das Leistungsspektrum der Trägerinnen/Träger und Einsatzstellen, c) das Angebot an Zivildienstplätzen? DiekonkretenAuswirkungeneinerDienstzeitverkürzungsindabhängigvonbegleitendenMaßnahmen,diederzeitnochgeprüftwerden.DaherkanndieFrage zumgegenwärtigenzeitpunktvonderbundesregierungnichtbeantwortetwerden. 16.PlantdieBundesregierungeineEvaluationderAuswirkungenderZivildienstverkürzung, und wie begründet sie ihre Haltung? DieBundesregierungbeobachtetständigdieAuswirkungenallergesetzlichen Maßnahmen.Außerdemwird wiein 44Absatz7GGOvorgesehen imrahmendesgeplantengesetzgebungsverfahrensfestgelegtwerden, obundnach welchemzeitraumzuprüfenist,obdiebeabsichtigtenwirkungenerreichtwordensind. 17.WelcheForschungsvorhabenbetreibtdieBundesregierungmitBlickauf diefortentwicklungdeszivildienstessowiezurumgestaltungdeszivildiensteszueinem Lerndienst,undinwiefernwirddieVerkürzungdes Zivildienstes in diesen Forschungsvorhaben berücksichtigt werden? 18.WerdenbeiForschungsvorhabenderBundesregierungindiesemBereich ebenfallsmöglichkeitenundauswirkungeneinervollständigenkonversiondeszivildienstesuntersucht,undwennnein,warumnicht (bitte jeweils an den einzelnen Forschungsvorhaben erläutern)? DieFragen17und18werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. SeitJanuar2008erforschtdieGIBGesellschaftfürInnovationsforschungund BeratungmbHinKooperationmitderTUDresdenineinemaufmehrereJahre angelegtenforschungsprojektfragenzursozialisationderjungenmänner,die Zivildienstleistenodergeleistethaben.Erstmalswirduntersucht,welcheAuswirkungendieAbleistungdesZivildienstesaufPersönlichkeitsentwicklungund SchlüsselkompetenzenderZivildienstleistendenhat.FürdieErweiterungder

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/352 UntersuchungaufdieMöglichkeitenundAuswirkungeneiner vollständigen Konversion bestehtkeinanlass (siehedieantwortzufrage13). 19.InwiefernwirdsichdieKommissionzurkünftigenStrukturderBundeswehrmitderNotwendigkeitundStrukturderPflichtdienstesowiemöglichenfreiwilligenAlternativenzudiesenauseinandersetzen,undwerden diekommissionsergebnisseindiefortentwicklungdeszivildiensteseinbezogen? DerKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPlegtfest,dassderBundesministerderVerteidigung,Dr.Karl-TheodorFreiherrzuGuttenberg,eineKommissioneinsetzt,diebisEnde2010einenVorschlagfürEckpunkteeinerneuen OrganisationsstrukturderBundeswehr,inklusivederStraffungderFührungsundVerwaltungsstrukturen,zuerarbeitenhat.DieKommissionistnochnicht eingesetzt.aussagenüberdereninhaltlichearbeitkönnendahernochnichtgetroffenwerden. III.Einsparungspotenzial und Konversion 20.InwiefernwirdsichdieimKoalitionsvertragangekündigte interministeriellearbeitsgruppe zurkünftigenfinanzierungderpflegeversicherung auchmitdernotwendigkeitundderstrukturdeszivildienstessowiemöglichenfreiwilligenalternativenzudiesenauseinandersetzen,undwerden diekommissionsergebnisseindiefortentwicklungdeszivildiensteseinbezogen? DieinterministerielleArbeitsgruppezurkünftigenFinanzierungderPflegeversicherungistnochnichteingesetztworden.IhreAufgabebestehtnachdem KoalitionsvertragvorrangiginderAusarbeitungeinesVorschlagszurErgänzungdesbestehendenUmlageverfahrensdurcheineverpflichtende,individualisiertundgenerationengerechtausgestalteteKapitaldeckung. 21.WelcheEinsparungenimZivildiensthaushalterwartetdieBundesregierungabdemJahr2011undindenFolgejahrendurchdieZivildienstverkürzung jeweils für den Bundeshaushalt und die Träger? 22.WelcheKonzeptezurKompensationdervonZivildienstleistendenerbrachtenLeistungen,zumBeispielimBereichderPflege,verfolgtdieBundesregierungfürdenFalleinerVerkürzungdesZivildienstesbzw.einer weiteren Absenkung der Zahl von Zivildienststellen? FürdieFragen21und22wirdaufdieAntwortzudenFragen1und2verwiesen. 23.InwiefernplantdieBundesregierungdieMittelfürdieFreiwilligendienste 2010undindenFolgejahrenzuerhöhen,undmitwelcherAnzahlangefördertenFreiwilligendienstplätzenrechnetdieBundesregierung (jeweils differenziert nach Jahr und Art des Freiwilligendienstes)? DiePlanungenzurkünftigenFörderungvonFreiwilligendienstensindnoch nichtabgeschlossen.diebundesregierungkanndaherauchhierzuderzeitkeine Aussagentreffen.

6 Drucksache 17/352 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24.PlantdieBundesregierungMaßnahmen,umdieSchaffungvonregulärenArbeitsplätzen zum teilweisen Ersatz von Zivildienstplätzen zu unterstützen? Falls ja, welche sind dies? Falls nein, weshalb nicht? DieBundesregierungplantkeineentsprechendenMaßnahmen. IV. Bundesamt für den Zivildienst und Zivildienstschulen 25.WelchePlanungenverfolgtdieBundesregierungfürdasBundesamtfür den Zivildienst (BAZ) a) bei einem Abschmelzen der Zivildienstkontingente, b) bei einer Verkürzung der Zivildienstzeit, c) bei einer möglichen Aussetzung der Wehrpflicht? ZudenunterdenBuchstabenaundcgenanntenhypothetischenKonstellationen verfolgtdiebundesregierungkeineplanungen. ZuBuchstabebwirdaufgrunddesSachzusammenhangsaufdieAntwortzuden Fragen1und2verwiesen.DanahezualleimBundesamtfürdenZivildienst bearbeitetenverwaltungsvorgängejeeinmalprozivildienstleistendendurchzuführensind,wirdesnachheutigereinschätzungzukeinernennenswertenreduzierungderarbeitsbelastungdesbundesamteskommen. 26.WiehatsichseitdemJahr2000dieMitarbeiterzahldesBAZparallelzum AbbauderZahlderZivildienstleistendenentwickelt (bittegenauejährliche Gegenüberstellung)? DerStellenhaushalthatsichnachAngabendesBundesamtesfürdenZivildienst wiefolgtentwickelt: Jahr Jahresdurchschnitt Anzahl Zivildienstleistende Stellen , , , , , , , , ,90 ZusätzlichwarimBundesamtfürdenZivildienstbiszumJahr2004eineerheblicheAnzahlanAushilfskräftenbeschäftigt. 27.a)InwiefernplantdieBundesregierungVeränderungenbeiderAnzahl undstrukturderzivildienstschulen,undwelcheauswirkungenwird die Verkürzung des Zivildienstes auf die Zivildienstschulen haben? EineVeränderungbeiderAnzahlundStrukturderZivildienstschulenistnicht notwendig.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/352 DieAuswirkungeneinerVerkürzungdesZivildienstesaufdieZivildienstschulen hängenvondergenauenausgestaltungdieseränderungenab;insofernwirdauf dieantwortzudenfragen1und2verwiesen.dalehrgängegrundsätzlichje einmalprozivildienstleistendemdurchgeführtwerden,wirdesnachheutiger EinschätzungzukeinernennenswertenReduzierungderArbeitsbelastung,sondernzueinervollständigenAuslastungallerZivildienstschulenkommen. b)plantdiebundesregierungdieschließungeinzelnerzivildienstschulen, und falls ja, welche, und zu welchem Zeitpunkt? DieBundesregierungplantausdengenanntenGründenkeineSchulschließungen. 28.WelchePläneverfolgtdieBundesregierungangesichtsderkürzerwerdendenDienstzeitimHinblickaufdieBeibehaltungderobligatorischenEinführungsveranstaltungsowiederpolitischenBildungimjetzigenzeitlichen Umfang? 29.WiegedenktdieBundesregierungsicherzustellen,dasskünftigdieEinführungslehrgängevondenZivildienstleistendeninallenFällenzuBeginn des Zivildienstes absolviert werden? DieFragen28und29werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Die EinführungundBegleitung derzivildienstleistendenistmitdenzum1.januar2010undzum1.januar2011inkrafttretendenänderungendeszivildienstgesetzesneugeregeltworden.diebisherigen Einführungslehrgänge werdenzudendienstbegleitendenseminarenumstrukturiert.zubeginnihres ZivildiensteswerdenalleZivildienstleistendenabdemkommendenJahrineinemeintägigenSeminarüberihreRechteundPflichtenalsDienstleistendesowie überihregeld-undsachbezügeinformiertwerden.dieentsprechendenvorbereitungenundmaßnahmenzurumsetzungdergesetzesänderungensinderfolgt bzw.inganggesetzt. 30.WievieleZivildienstleistendehabenseitEinführungderMöglichkeitzur abschnittsweisendienstableistungimjahr2002vondiesemangebotgebrauchgemacht,inwelcherformistdiesgeschehen,undinwiefernplant die Bundesregierung diese Möglichkeit bekannter zu machen? NachAngabendesBundesamtesfürdenZivildienstwurdenfürEinberufungstermineseitdem1.Januar ZivildienstpflichtigezumDienstinAbschnitteneinberufen.JederanerkannteKriegsdienstverweigererwirdineinem MerkblattdesBundesamtesfürdenZivildienst,dasdemBescheidüberdieAnerkennungalsKriegsdienstverweigererbeigefügtist,überdieMöglichkeitdes abschnittsweisendienstesinformiert.damitisteinevollständige,umfassende undfrühzeitigeinformationgewährleistet. V.Arbeitsmarktneutralität 31.a)InwiefernsiehtdieBundesregierungAuswirkungeneinermöglichen optionalenverlängerungdeszivildiensteswieaucheinerverkürzung deszivildienstesaufdiearbeitsmarktneutralitätdesdienstes,und durchwelchemaßnahmenplantdiebundesregierungdiearbeitsmarktneutralität des Zivildienstes künftig sicherzustellen?

8 Drucksache 17/352 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)welcheerkenntnissezuverstößengegendiearbeitsmarktneutralität deszivildienstesliegenderbundesregierungvor,undsiehtsiehier weiteren Forschungsbedarf? Zivildienstleistendewerdengrundsätzlicharbeitsmarktneutraleingesetzt.Die Bundesregierungwirdauchbeietwaigen,dieDienstzeitverkürzungbegleitenden MaßnahmendasGebotderArbeitsmarktneutralitätdesZivildienstesbeachten. DieVoraussetzungderArbeitsmarktneutralitätwirdvorjederAnerkennungeines neuenzivildienstplatzesdurchdasbundesamtfürdenzivildienstgesondertgeprüftundanschließenddurchdieaußendienstmitarbeiterinnenund-mitarbeiter desbundesamteskontinuierlichüberwacht.diearbeitsmarktneutralitätistimmerdanngegeben,wenndurchdeneinsatzvonzivildienstleistendendieeinstellungvonneuenbeschäftigtennichtverhindertwirdundkeinekündigung vonbeschäftigtenerfolgt.solltenachderanerkennungeineszivildienstplatzes einverstoßgegendengrundsatzderarbeitsmarktneutralitätfestgestelltwerden, trifftdasbundesamtfürdenzivildienstdieerforderlichenmaßnahmen,z.b. durchwiderrufderanerkennungderbetreffendeneinrichtungalsbeschäftigungsstelledeszivildienstes. 32.InwiefernsiehtdieBundesregierunginderAussagedesBundesbeauftragtenfürdenZivildienst,dass Dienststellen,diejetztentscheiden,dassein sechsmonatigerzivildienstfürsie (!)keinensinnmehrmacht, ( )entwederihrserviceniveauabsenkenoderanderekräfte (undwomöglichmehr Geld)einwerben (Gastbeitragfürdas NeueDeutschland vom20.november2009)einenbelegfürverstößegegendiegesetzlichvorgeschriebenearbeitsmarktneutralitätdeszivildienstes,undsiehtsieindiesemzusammenhanghandlungsnotwendigkeitenbezüglichderaufsichtspflicht des Bundesamtes? DiezitierteAussagestelltkeinenBelegfüreinenVerstoßgegendenGrundsatz derarbeitsmarktneutralitätdeszivildienstesdar. 33.WelcheneuerenErkenntnisseliegenderBundesregierungzumEinsatz vonzivildienstleistendeningewinnorientiertenunternehmenvor,undinwiefernunterscheidensichdieseerkenntnissevonbisherigenauskünften derbundesregierung (vgl.u.a.denberichtdeszdf-magazinsfrontal21 vom17.november2009,lautdemdasbundesministeriumfürfamilie, Senioren,FrauenundJugendAntwortenausderBundestagsdrucksache 16/1608 korrigieren müsse)? DerBundesregierungliegenhierzukeineneuenErkenntnissevor,undesbesteht auchkeinanlasszurkorrekturvonantwortenausderbundestagsdrucksache 16/1608.DerEinsatzvonZivildienstleistendenerfolgtnachdengesetzlichenRegelungenundderdazuergangenenverwaltungsgerichtlichenRechtsprechung nuringemeinwohlorientierteneinrichtungen.siehedazuauchdieantwortzu denfragen34bis a)WievieleZivildienstplätzegibtesbeiEinrichtungen,diezumweltweit tätigen Gesundheitskonzern Fresenius gehören? b)wievielezivildienstleistendewarenam15.oktober2009beidiesen Einrichtungen in welchen Tätigkeitsgruppen eingesetzt? 35.a)WievieleZivildienstplätzegibtesbeiEinrichtungen,diezurDamp Holding AG gehören?

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/352 b)wievielezivildienstleistendewarenam15.oktober2009beidiesen Einrichtungen in welchen Tätigkeitsgruppen eingesetzt? c)wievieledieserdienstleistendenwurdenvonamtswegendorthineinberufen,undinwievielenfällenlagdaseinverständnisderzivildienstpflichtigen vor? 36.a)WievieleZivildienstplätzegibtesbeiEinrichtungen,diezurRhön-Klinikum AG gehören? b)wievielezivildienstleistendewarenam15.oktober2009beidiesen Einrichtungen in welchen Tätigkeitsgruppen eingesetzt? 37.a)WievieleZivildienstplätzegibtesbeiEinrichtungen,diezurHSK Rhein-Main GmbH gehören? b)wievielezivildienstleistendewarenam15.oktober2009beidiesen Einrichtungen in welchen Tätigkeitsgruppen eingesetzt? c)wievieledieserdienstleistendenwurdenvonamtswegendorthineinberufen,undinwievielenfällenlagdaseinverständnisderzivildienstpflichtigen vor? 38.a)WievieleZivildienstplätzegibtesbeiEinrichtungen,diezumKonzern der Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA gehören? b)wievielezivildienstleistendewarenam15.oktober2009beidiesen Einrichtungen in welchen Tätigkeitsgruppen eingesetzt? c)wievieledieserdienstleistendenwurdenvonamtswegendorthineinberufen,undinwievielenfällenlagdaseinverständnisderzivildienstpflichtigen vor? DieFragen34bis38werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. KrankenhauskonzernewerdenvomBundesamtfürdenZivildienstnichtalsBeschäftigungsstellendesZivildienstesanerkannt.ObKrankenhäuser,dieinden KrankenhausbedarfsplaneinesLandesaufgenommenwordensindundeineAnerkennungalsBeschäftigungsstelledesZivildienstesbeantragen,einemKonzernangehörenoderalsbereitsanerkannteBeschäftigungsstellevoneinemsolchenKonzernübernommenwerden,wirdvomBundesamtfürdenZivildienst wederabgefragtnocherfasst,daesfürdieanerkennungalsbeschäftigungsstelle deszivildienstesunerheblichist. BeiEinrichtungeninprivaterRechtsformistentscheidungserheblich,dassdas betreffendekrankenhausindenkrankenhausbedarfsplanaufgenommen,d.h. fürdiegesundheitspflegeimbetreffendengebietnotwendigist.nurindiesem FalldientderdortigeEinsatzvonZivildienstleistenden,wievonden 1und4 ZDGverlangt,demAllgemeinwohl.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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