Bildungssparen als ein Baustein zur Förderung lebenslangen Lernens

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bildungssparen als ein Baustein zur Förderung lebenslangen Lernens Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: IneinerwissensbasiertenGesellschafthatBildungeineSchlüsselfunktion,um diedemokratischeundsozialeteilhabedeseinzelnen,aberauchdieinnovationsfähigkeitvonwirtschaftundgesellschaftzusichern.lern-undqualifizierungsprozesseverändernsichdabei:prioritäthatnichtmehreinespezialisierte passgenaueerstausbildung,sonderneinekontinuierlicheweiterqualifizierung in allen Lebensphasen. DiepositivenWirkungenvonBildunglassensichanfolgendenzweiBeispielen festmachen:fürmenschenmitkeinerodereinerveraltetenberufsausbildungist dasrisiko,dauerhaftkeinebeschäftigungzufinden,mehralssechsmalsohoch wiefürjenemiteinerakademischenausbildung.undrund70prozentderjenigen,dieeineweiterbildungmiteinemkammerzertifikatabschließen,berichten voneinemanschließendenberuflichenaufstiegoderzumindesteinereinkommensverbesserung. DieHerausforderungenderWissensgesellschaftwerdenwirnurmeistern,wenn esgelingt,menscheninallenlebensphasendarinzuunterzustützen,sichweiterzubildenunddazuzulernen.diesgiltinsbesonderefürgeringqualifizierte undgeringverdiener,dieheuteunterdurchschnittlichanweiterbildungteilnehmen. ZueinerzukunftsgerichtetenWeiterbildungspolitikgehörendabeistrukturelle MaßnahmenwieeinebessereBildungsberatung,dieEinführungzeitlicherWeiterbildungsansprücheoderLernzeitkonten.AberauchdieRahmenbedingungen fürdiefinanzierungvonweiterbildungmüssenstimmen.unternehmenmüssen ihrerverantwortungfürbetrieblicheweiterbildungnachkommen,anstattüber den teilweise selbst verschuldeten Fachkräftemangel zu klagen. DerStaatmussdiejenigenbesondersunterstützen,dieBildungsphasenabgebrochenoderohneErfolgbeendethaben.SiebraucheneinezweiteChance.Daher mussdasaufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)zueinemErwachsenenbildungsförderungsgesetzausgebautwerden.MitihmsolldasNachholen vonschul-undberufserstabschlüssenunabhängigvonheutebestehenden Altersvorgabenunterstütztwerden. DarüberhinauskannderStaatmitSparzulagenAnreizesetzen,umprivateInvestitioneninBildungzuerhöhen.DerGedanke,dassSparenfürBildungsich auszahlt,istheutenochzuwenigverbreitet.deshalbsollteeinstaatlichgeför-

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dertesbildungssparmodelldennötigenmentalitätswechselunterstützen.finanzielleanreize,einenteildeseinkommensinlebenslangeslernenzuinvestieren,sollteninsbesonderefüreinkommens-undvermögensschwachebevölkerungsgruppen gesetzt werden. BeibegrenztenMittelnundsomitkonkurrierendenSparzielenistesnotwendig, dassderstaatbeidersparförderungprioritätensetzt.bildungundaltersvorsorgesolltendabeiangesichtsdergesellschaftlichenherausforderungendie höchstrangigen Sparziele sein. TrotzderpositivenindividuellenundgesellschaftlichenWirkungeneinersog. BildungsvorsorgeexistiertinDeutschlandbisherkeinöffentlichgefördertesBildungssparmodell.DaskürzlichvorgelegteKonzeptderBundesregierungistunzureichend,insbesondereweileskeinenachhaltigeFinanzierungsperspektive bietet.umausreichendmittelzurverfügungzustellen,istessinnvoll,diedoppelteförderungdesbausparens einerseitsüberdiearbeitnehmersparzulage undandererseitsüberdiewohnungsbauprämie zubeendenunddiemittelaus derwohnungsbauprämiefüreinbildungssparmodellmithoheranreizwirkung zuverwenden.dieabschaffungderwohnungsbauprämiewurdevomdeutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode schon einmal beschlossen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, anstelleihresbishervorgelegtenmodellsdessog.weiterbildungssparensein echtesbildungssparkonzeptvorzulegen,dassichanfolgendeneckpunkten orientiert: 1.Bildungssparkonto JedeundjederabdemAltervon16JahrenkanneinBildungssparkontoeröffnen.Esistauchmöglich,einenBildungssparvertragfüreineanderePerson (z. B. für Kinder oder Enkel) abzuschließen. BeiregelmäßigenEinzahlungenerhältderBildungssparerbzw.dieBildungssparerineinestaatlicheFörderung (Bildungssparzulage)inmindestensder Höhe der Bausparförderung. Die Förderung endet mit dem Renteneintritt. FürGeringverdiener,d.h.fürPersonen,dieunterhalbdessteuerlichenExistenzminimumsliegen,gilteineExtrasparzulagevon100Prozentbeieiner Mindesteinlage von 5 Euro im Monat. DieangespartenBeträgemüssenfürBildungszweckeverwendetwerden, sonstentfälltdiestaatlicheförderung.entnahmensindnurfürdiekosten vonzertifiziertenbildungsangebotenmöglich.derlebensunterhaltwährend einer Bildungsmaßnahme kann nicht davon finanziert werden. DasBildungssparkontoistvererbbar,allerdingsgiltauchhier,dassdiestaatliche Förderung nur bei der Entnahme für Bildungszwecke erhalten bleibt. DasKontoistinvollerHöheanrechnungsfreiaufdenBezugstaatlicherSozialleistungen. BeiArbeitslosigkeit,Erziehungsurlaubo.Ä.gibtesdieMöglichkeit,denBildungssparvertrag ruhen zu lassen. UmWeiterbildungsaktivitäteninPhasenderArbeitslosigkeitzustärken,soll einekofinanzierungfürberuflicheweiterbildungenwährendderarbeitslosigkeitausmittelndesbildungssparvertragseinerseitsundöffentlichen MittelnausdemBereichdesZweitenunddesDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIIundIII)andererseitsmöglichsein.DerAnteilderMittelaus dembildungssparvertragsolldabeijedoch15prozentnichtübersteigenund darfseitensderbundesagenturfürarbeitbzw.dersgb-ii-trägerkeinesfalls zurvoraussetzungeinerförderunggemachtwerden.wirdeinekofinanzie-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9349 rungvon15prozentausdembildungssparvertrag oderausandereneigenmitteln eingebracht,sobestehteinanspruchaufförderungderberuflichen WeiterbildunggegenüberdenTrägerndesSGBIIundderBundesagenturfür Arbeit. ArbeitgeberkönnenfürihreBeschäftigtenanalogderRegelungbeidenvermögenswirksamen Leistungen in das Bildungssparkonto einzahlen. 2. Entnahmeregelung bei der Altersvorsorge AnalogderEntnahmefürselbstgenutztesWohneigentumbeiRiester-Verträgen undauchbeimaltersvorsorgekonto (siehebundestagsdrucksache16/8759)ist eineentnahmefürweiterbildungszweckemöglich.biszumrenteneintritt mussdasaltersvorsorgekontowiederaufgefülltwerden,umdievollestaatliche Förderung zu erhalten. BeideVorsorgearten dasbildungssparkontounddasaltersvorsorgekonto sind aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, eineverlässlichefinanziellegrundlagefürdaso.g.bildungssparkonzeptzu schaffen.dafüristdiewohnungsbauprämieumzuwidmenundinvollerhöhe für das Bildungssparen zu verwenden; dieeinführungdesbildungssparensmiteinemausbauderbildungsberatung zuverbinden.langfristigisthierfüreineträgerunabhängigeundregionalflächendeckendvorhandeneberatunganverbraucherzentralenanzusiedeln. DiesemussüberdieMöglichkeitenderFinanzierungvonWeiterbildungund überdieangeboteinformierensowieeinprofilingundkompetenzchecksanbieten; diezertifizierungvonweiterbildungsangebotenweitervoranzutreiben.mit deranerkennungs-undzulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)ist einequalitätssicherungvonanbieternundmaßnahmenimweiterbildungsbereichinganggesetztworden,dieweiterverbessertundausgedehntwerden muss,ummittelfristigzueinembundesweitenqualitätssicherungssystemzu kommen; langfristigdiestaatlichevermögensbildungs-undaltersvorsorgeförderung mitdenverschiedenenfördertöpfenzuüberarbeitenunddabeieindeutigdie Priorität auf Bildung und Altersvorsorge zu legen. Berlin, den 28. Mai 2008 Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion Begründung VoneinemstärkerenEngagementinderWeiterbildungprofitierenIndividuen, UnternehmenundStaatgleichermaßen.AufdenEinzelnenbezogenstärktWeiterbildungdieindividuelleKompetenzunddamitsowohldieBeschäftigungsfähigkeitalsauchdiesozialeIntegration.WeiterbildungliegtaberauchimureigenenInteressevonUnternehmen.DennnichtnurneueTechnologien,sondernauchderWissens-undKreativitätszuwachsvonBeschäftigtendurchWeiterbildungbringtInnovationineinUnternehmen.DieöffentlicheHand wiederumkannbeieinerhöherenweiterbildungsbeteiligungentlastungenerwarten,z.b.wennesdurchbildungsmaßnahmengelingt,diebeschäftigungsquotegeringqualifizierterzuerhöhen,oderdadurch,dassmenschennacheinem

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode beruflichenaufstiegdurchfortbildunghöheresteuer-undsozialabgaben leisten. DiehoheBedeutungvonWeiterbildungistauchnocheinmalvordemHintergrunddesdemografischenWandelszubetonen,derzusammenmiteinemrestriktivenZuwanderungsrechtundVersäumnissenimallgemeinbildendenSchulsystemdenFachkräftemangelindennächstenJahrenweiterverschärfenwird. DurchdiedemografischenVeränderungenmüssenendlichauchdiePotenziale ÄltererstärkerindenBlickrücken,geradeauchbeidenUnternehmen.DiejahrzehntelangeTraditionderFrühverrentunghatdazugeführt,dassdieFähigkeiten ältererarbeitnehmerinnenundarbeitnehmernichtmehrgesehenundnichtausreichendwertgeschätztwurden.dieseverschwendungkönnenwirunsnicht leisten. UnternehmenundderStaat,aberauchjedeundjederEinzelnesindaufgerufen, stärkerinlebenslangeslernenzuinvestieren.unternehmensindfürbetriebliche Weiterbildungzuständig.ImSinneeinernachhaltigenPersonalpolitikmüssen siedasqualifikationsniveauihrerbeschäftigtendurchweiterbildungsförderung erhalten und erhöhen. BildungssparenstelltimRahmeneinerzukunftsgerichtetenWeiterbildungspolitikeinesvonmehrerenInstrumentendar.Eskanninsbesonderedazudienen,die EigeninitiativeundEigenverantwortungderBürgerinnenundBürgerzustärken unddienachfragemachtderlernerinnenundlernerzuerhöhen.dasheißtaber nicht,dassderstaatsichausseinerverantwortungfüreinengutenerstabschluss verabschiedendarf.durchbildungssparensollentatsächlichweiterbildung, nichtetwaschulgeldoderstudiengebührenfüreinenerstabschlussfinanziert werden. Derzeitbildensichvorallemdiejenigenweiter,diebereitseineguteErstausbildunghaben.SieprofitierendarüberhinausmeistnochvondenMöglichkeiten dersteuerlichenabsetzbarkeitvonweiterbildungsmaßnahmen.einestaatliche Förderungmusssichdeswegenverstärktanjenewenden,diebisherzuwenigan ihre eigenen Potenziale glauben oder die Kosten von Weiterbildung scheuen. ZurzeitfördertderStaatunterschiedlicheSparformen,insbesonderedasSparen fürwohneigentum (überdasbauspareninnerhalbdesvermögensbildungsgesetzesunddaswohnungsbauprämiengesetz)unddassparenfürdasalter (u.a. überdaseinkommensteuergesetz).allerdingswirdauchdievermögensbildung ansich,d.h.ohnezweckbindungabermitmindesthaltefrist,gefördertundbeim SparenfürWohneigentumentfälltdieZweckbindungbishernacheinigenJahren. InPlanungistauchderAusbauderbestehendenFördertöpfebeimselbstgenutztenWohneigentumalsAltersvorsorge (GesetzentwurfzumEigenheimrentengesetz)undbeimInvestivlohn.DiesehalbherzigepolitischeSteuerungderstaatlichenSparförderungmusskonzentriertwerden aufaltersvorsorgeundbildung. Esistoffensichtlich,dassBildungaucheineFormderAltersvorsorgeseinkann, weildurchbesserebildungdieerwerbschancenundverdienstmöglichkeiten undsomitauchdierentenansprüchesteigenbzw.sichdiemöglichkeitenverbessern,selbstfürdasaltervorzusorgen.fürdieförderungderaltersvorsorge isteinevereinfachungundvereinheitlichungderförderunginformeines Altersvorsorgekontoserforderlich.IndiesemsollteeinevorübergehendeEntnahmenichtnurfürdieselbstgenutzteImmobilie,sondernauchfürWeiterbildungzugelassenwerden.ImSinnederStärkungderEigenverantwortlichkeit undderanpassunganflexiblerebiografiensolltenmenschenselbstentscheidenkönnen,obundzuwelchemzweck (ImmobilieoderBildung)einevorübergehende Entnahme aus dem Altersvorsorgekonto für sie sinnvoll ist.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9349 DieBundesregierungredetzwarschonseitzweieinhalbJahrendavon,hataber erstjetzteinkonzeptzumsog.weiterbildungssparenbeschlossen.essiehtvor, dieentnahmevongeldaussparverträgennachdemvermögensbildungsgesetz vorablaufdersperrfristvonsiebenjahrenzuzulassen,ohnedassdiestaatliche Förderungverlorengeht.DarüberhinaussolleineBildungsprämiefürGeringverdienereingeführtwerden:SiebekämenbeieinerBagatellgrenzevon30Euro nacheinerobligatorischenberatungeinmaljährlichdiehälfteihrerausgaben füreineweiterbildungsmaßnahme maximaljedoch154euro erstattet.zusätzlichsindnochweiterbildungsdarlehengeplant.umgesetztistvondeneckpunkten der Regierung bisher noch nichts. DasvorgeschlageneKonzeptistausmehrerenGründenunzureichend:Vonder vorzeitigenentnahmeaussparverträgennachdemvermögensbildungsgesetz profitierennurarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer,anderewichtigezielgruppengehenleeraus.dieerreichbarenbeträgesindaußerdemvielzugering, umeinelängerefortbildungbezahlenzukönnen.auchsetztdiebundesregierungkeinenimpulsfüreinenmentalitätswechselhinzueinersog.bildungsvorsorge,dadasüberdasvermögensbildungsgesetzangespartegeldfüralles Möglicheverwendetwerdenkann.Undschließlichistbeiderverpflichtenden BeratungfürdieAuszahlungderBildungsprämienocheinigesoffen.Unklarist z.b.,wiedieberaterinnenundberaterqualifiziertwerdensollenoderwiedie Trägerunabhängigkeit sichergestellt werden kann. Besondersproblematischist,dassdieBundesregierungkeinenachhaltigeFinanzierungsperspektivefürdasWeiterbildungssparenvorsieht.Amliebstenwürde siegarkeingeldfürdasweiterbildungssparenausgeben,schongarnichtmittel ausdembundeshaushalt.einechtesbildungssparmodellmiteinembildungssparkontofürjedenundeinerattraktivensparförderungwürdejedochnach BerechnungenderExpertenkommissionLebenslangesLernenetwa300bis 450Mio.Eurojährlichkosten.DienunvonderBundesregierungfür4Jahre vorgesehenen45mio.euroausdemeuropäischensozialfonds (ESF)sinddemgegenübervielzuwenig.SelbstdieVerfasserdesRegierungskonzeptshabenin eineranhörungdesausschussesfürbildung,forschungundtechnikfolgenabschätzungdesdeutschenbundestagesmoniert,dassmiteinersolchgeringen finanziellenausstattungdasmodellkeineanreizwirkungentfaltenkönne.zudemsinddieesf-mittelbiszumendederförderperiode2013begrenzt infolgedessenistauchdiebildungsprämiederregierungbefristet.dasistweiterbildungnachkassenlageundschafftwedervertrauenineinneuesinstrumentnoch den notwendigen Mentalitätswandel. DieAbschaffungderWohnungsbauprämiewurdeinderletztenLegislaturperiodevomDeutschenBundestagschoneinmalmitgutenGründenbeschlossen, imzugederdanachzwischenbundundländernausgehandeltensubventionsabbaupläne (sog. Koch-Steinbrück-Liste) aber nicht umgesetzt.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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