zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/10059, 17/11093

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Birgitt Bender, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/10059, 17/11093 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DasvondenRegierungenDeutschlandsundderSchweizerstmalsam21.September2011undinrevidierterFassungam5.April2012unterzeichneteSteuerabkommenstelltkeinenFortschrittbeiderBekämpfungdergrenzüberschreitendenSteuerhinterziehungdar,sonderneinenRückschritt.InBezugaufdie VergangenheitverhinderteineAmnestiedierechtsstaatlicheVerfolgungvon SteuerhinterziehungundanderenkriminellenAktivitäten,zudemzahlendie SteuerunehrlichenfürdievergangenenzehnJahreoftwenigeralsdieSteuerehrlichen.FürdieZukunftwiederumwirddasZielgrößtmöglicherTransparenzin Besteuerungsfragenaufgegeben,dadurchdieAbgeltungsteuerdieAnonymität deutscheranlegerinderschweizdauerhaftgesichertwird.dieverhandlungen übereinesachlicheundräumlicheausdehnungdereu-zinsbesteuerungsrichtlinieuntereinbeziehungauchderschweizwerdendurchdenbilateralenvertrag unterminiert. WährenddieUSAdurcheinekonsequenteVerhandlungsliniedefactoeinen automatischeninformationsaustauschinsteuersachenmitderschweizerreicht haben,verhindertdasdeutsch-schweizerischesteuerabkommenaufdauerdie ErreichungdiesesZiels.WürdedasAbkommenratifiziert,wirdeinPräzedenzfallfürdieLegitimitätanonymerQuellensteuerngeschaffenunddasZieldes automatischeninformationsaustauschsaufgegeben.dieshätteauchinternationalebedeutung,dadieschweizgegenüberanderenländernaufdasabkommen

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode mitdeutschlandverweisenunddiezugeständnissegegenüberdenvereinigten Staaten von Amerika als Sonderfall darstellen könnte. DasunterzeichneteSteuerabkommenmitderSchweizbeinhaltetzudemzahlreicheSchlupflöcherfürSteuerhinterzieherinnenundSteuerhinterzieher.Ein GroßteilderVermögensmassevonDeutscheninderSchweizwirddurchdas Abkommengarnichtersterfasst,weilesüberKonstruktionenwieStiftungen, Trusts,LebensversicherungsmänteloderderVorschaltungvonKapitalgesellschaftendavorgeschütztist,dasseinedeutschePersonalswirtschaftlichBerechtigterdiesesVermögensidentifiziertwerdenkann.Diesbedeutet,dassviele SteuerflüchtlingeihrKapitalnichteinmalausderSchweizverlegenmüssten, umvomsteuerabkommennichtbetroffenzusein.anderenwirdesmöglich sein, ihr Geld etwa nach Singapur zu transferieren. DieshatzurFolge,dassdieBemessungsgrundlagefürdieVersteuerungnach demabkommenkleinseinwird,sodassauchdiezuerwartendensteuereinnahmengeringausfallenwerden.diebundesregierunghataufeineschriftliche Frageeingeräumt,dasssiedieinderÖffentlichkeitvomBundesministeriumder FinanzenmehrfachgenannteZahlvon10Mrd.EuroerwarteterEinnahmen nichtbestätigenkann (Antwortvom16.März2012aufdieSchriftlicheFrage32, Bundestagsdrucksache17/9002,S.19).NichtohneGrundhatdieSchweizer SeitenureinerGarantiezahlunginHöhevon1,6Mrd.Eurozugestimmt.Per DefinitionkönnendiegenanntenAusweichmöglichkeiten,diezurgeringen HöhedesAufkommensführen,nuraufmultilateralemundnichtaufbilateralem Wegeausgeräumtwerden.BereitsseitdemJahr2008liegtderEntwurfeiner revidierteneu-zinsbesteuerungsrichtlinievor,mitdemdieseschlupflöchergeschlossenwürden.docheinbilateralessteuerabkommenzwischendeutschland undderschweizwürdedieseerweiterungunmöglichwerdenlassen,weilkein Verhandlungsdruck mehr erzeugt werden kann. DieimSteuerabkommenfestgeschriebenen1300erlaubtenKontenabfragen deutscherfinanzämterandieschweizprozweijahreszeitraumgleichendiese Mängelnichtausundkönnennichtüberdecken,dassdeutscheAnlegerinder SchweizweiterhinAnonymitätgenießen.Dennbeirund600Finanzämternin Deutschlandbedeutetdies,dassjedesFinanzamtdurchschnittlichnureineAnfrageproJahrandieSchweizerBehördenrichtenkann.ZudembrauchtdasdeutscheFinanzamtdazueinenplausiblenAnlasssowiedieAnschriftdesSteuerpflichtigen.Beidesaberliegtnichtunbedingtvor,wennnureinemAnfangsverdacht nachgegangen werden soll. DiedeutscheAbgeltungsteueraufKapitalerträgeistbereitseinVerstoßgegen diebesteuerungnachleistungsfähigkeit,weildersteuertarifkeinerprogressionunterliegtunddamitkapitaleinkommenungerechtfertigterweisegegenüber Arbeitseinkommenbevorzugtwerden.BeieinerRatifikationdesSteuerabkommensmitderSchweizwürdediesesSystemzementiert.ZwarmussdieSchweiz nachartikel19desabkommenssteuersatzänderungennachvollziehen,dochist diesnurimrahmeneinerauchindeutschlandgeltendenabgeltungsteuermöglich.dieabschaffungderabgeltungsteuerundwiedereinführungderprogressivenbesteuerungvonkapitalerträgenindeutschlandwirddurchdassteuerabkommenstarkbehindert dennbeiwiedereinführungderprogressivenbesteuerungwirdganzlegaleinsteuervorteildurchverlagerungdesvermögensindie Schweizerzeugt.EsbliebelediglichdieKündigungdesAbkommens,fürdiejedoch eine Zweijahresfrist gilt. AufgrundderAmnestieregelungfürdieVergangenheitwürdedasAbkommen zudemvermögensmassenlegalisieren,dienichtseltenauskriminellenaktivitätenwiebetrug,korruptionunddrogenhandelstammendürften.durchdiefortbestehendeanonymitätverhindertdasabkommensoinbezugaufmitsteuerhinterziehungverbundenenstraftatendiehandlungsfähigkeitderjustizverwaltung.dieseamnestieistdaherauchnichtvergleichbarmitfrüherenamnestien,

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11153 etwaunterderrot-grünenbundesregierungimjahr2004/2005.voraussetzung wardamalsdierückkehrindiesteuerehrlichkeit,alsodieaufgabederanonymität mitderregelungimsteuerabkommenmitderschweizwirdjedochdie Anonymitätaufrechterhalten.DadurchwirddieVerfolgungverbundenerStraftatenerschwertundzudemkeinpräventiverCharakterentfaltet,wiediesfrüherenAmnestienzuEigenwar.ZudemgaltenfrühereAmnestiengrundsätzlichfür jedensteuerpflichtigen,währenddieimsteuerabkommenmitderschweizvorgeseheneamnestienuralljeneinanspruchnehmenkönnen,dieundeklariertes VermögeninderSchweiz,nichtaberinanderenStaaten,angelegthaben.Es stelltsichdaherdiefragenachdervereinbarkeitmitdemverfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz. InsgesamtverletztdasAbkommeninhohemMaßedieSteuergerechtigkeit:Es schütztsteuerhinterzieher,indemihnenweiterhinanonymitätzugesichertwird unddasschweizerbankgeheimnisaufdauerbewahrtbleibt.miteinerabschlagszahlungbezogenaufdieletztenzehnjahrewirdschwarzgeldlegalisiert unddensteuerhinterziehernweiterdiemöglichkeiteingeräumt,ihrgeldinder Schweizzubelassen.SelbstbeieinerspäterenKündigungdesAbkommens könntediestraffreiheitaufgrunddesvertrauensschutzesnichtaufgehobenwerden.diesschadetauchdersteuermoral,dasowohlinbezugaufdievergangenheitwieauchinbezugaufdiezukunftdiejenigenambestengestelltwerden,die sichdurchnutzungfindigerkonstruktionenwissentlichdersteuerpflichtentziehen wollen. DieRatifikationdesSteuerabkommenswürdeinsgesamtderSchweizsowieden SchweizerBankendeutlichgrößereVorteilebringenalsderdeutschenSeite. Daheristesungerechtfertigt,denSchweizerBankenineinemangehängtenProtokollzumAbkommenzusätzlicheinenerleichtertenMarktzuganginDeutschlandzugewähren.DasProtokollhebtdiePflichtzurAnbahnungvonKundenbeziehungenübereinedeutscheBankodereineinDeutschlandtätigeFilialeeinerBankausdemEuropäischenWirtschaftsraum (EWR)auf.Damitgehtder MarktzugangfürSchweizerBankenüberdenfürBankenausanderenNicht- EWR-StaatenhinausundSchweizerBankenkönntenohneGründungeiner TochtergesellschaftaufdeutschemBodenGeschäftedurchführen.DieswirdzusätzlicheProblemeaufwerfen,dieheuteinihrerAuswirkungnochnichtüberschaubar sind. DasModelleinesAbgeltungsteuerabkommenswürdezudemaufDauerzureduziertenSteuereinnahmenimVergleichzurAnwendungdererweitertenZinsbesteuerungsrichtlinieführen,inDeutschlandwieauchinanderenEU-Mitgliedstaaten.DamitwirdesdieLagederöffentlichenHaushalteweiterverschlechtern auf Kosten der sozialen Gerechtigkeit. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.denEntwurfeinesGesetzeszudemAbkommenvom21.September2011 zwischenderbundesrepublikdeutschlandundderschweizerischeneidgenossenschaftüberzusammenarbeitindenbereichensteuernundfinanzmarktinderfassungvom5.april2012zurückzuziehenundnichtimdeutschen Bundestag zur Abstimmung zu stellen; 2.stattdessenaufEbenederEuropäischenUnionaufdieUmsetzungderRichtliniedesRateszurÄnderungderRichtlinie2003/48/EGimBereichderBesteuerungvonZinserträgen (KOM(2008)727endgültigvom13.November 2008)unterEinbeziehungauchderSchweizzudrängen,umdamiteinenerweiterten automatischen Informationsaustausch zu etablieren; 3.aufEbenederG20denAufbaueinesmultilateralenSystemszumautomatischen Informationsaustausch voranzutreiben;

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.nurdanneinerbilateralenLösungmitderSchweizzuzustimmen,wenneine Informationsweitergabevereinbartist,dieidentischistmitderinderRichtliniedesRateszurÄnderungderRichtlinie2003/48/EGimBereichderBesteuerungvonZinserträgenvorgesehenen,sodassdieseinersterSchrittzueiner EU-weiten Lösung wäre; 5.sichauchinZukunftfinanziellamAnkaufvonDatenträgernmitsteuerrelevantenSachverhalten (sogenanntesteuer-cds)durchlandesfinanzbehörden zu beteiligen und diese Ankäufe nicht zu behindern. Berlin, den 24. Oktober 2012 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung DieErfolgsaussichtendesInkrafttretensderüberarbeitetenEU-Zinsrichtlinie mitautomatischeminformationsaustauschdürfennichtaufsspielgesetztwerden DieimJahr2005inKraftgetreteneEU-ZinsbesteuerungsrichtliniewareingroßerErfolgimKampfgegeneuropäischeSteuerflucht.ZumerstenMalimplementierteeineüberregionaleundwirtschaftlichengverflochteneStaatengruppe denautomatischeninformationsaustausch.dieseraustauschisteineffektives InstrumentgegenSteuerflucht,weilautomatisierteKontrollmitteilungenverhindern,dassdennationalenSteuerbehördenKapitalerträgeihrersteuerpflichtigen BürgerimAuslandverborgenbleiben.DieRichtliniewareingroßerErfolgall jener,diesichüberjahrehinwegfüreinegrößeresteuertransparenzeingesetzt haben.darüberhinauswurdeesexpliziteszieldereu-institutionen,denautomatischeninformationsaustauschmöglichstumfassendzuimplementieren, auch mit fünf verbundenen Drittstaaten, zu denen die Schweiz gehört. AllerdingshattedieRichtlinienachwievorKompromisscharakter:Siespart wichtigebereichewiestiftungenundlebensversicherungenaus,zudemkonntensichdreimitgliedstaaten (Belgien,ÖsterreichundLuxemburg)deminder RichtlinievorgesehenenautomatischenInformationsaustauschinSteuerfragen entziehen.seitinkrafttretenderrichtliniegabesdaherbemühungenumeine AusweitungderRichtlinie,dieauchkonkreteErfolgezeitigten.Sonimmt BelgienmittlerweileamInformationsaustauschteilundauchÖsterreichund Luxemburghattensignalisiert,dasssiesichnichtdauerhaftgegeneinenautomatischenInformationsaustauschsperrenwürden.BereitsEnde2008hatdieEuropäischeKommissionzudemeinenVorschlagfüreineumfassendeErweiterung derzinsbesteuerungsrichtlinieangenommen.seitdemisteserklärteszielder EuropäischenKommission,dieRichtliniesachlichundräumlichauszuweiten, darunterauchaufdieschweiz.aufgrunddesinternationalzunehmenden DrucksaufdieSchweizsinddieseVerhandlungeninletzterZeiterfolgreich wiederaufgenommenworden.diesefortschrittewarenmöglichaufgrundeines nahezueinheitlichenauftretensderjenigeneu-länder,diediezinsrichtlinie vollimplementierthaben,d.h.dieeinenautomatischeninformationsaustausch vorsehen. DochdiesererfolgreicheProzesswirdnunvollständigvomdeutsch-schweizerischenAbkommenkonterkariert,dieVerhandlungensindabgebrochen weil eineanderevermeintlichelösunggefundensei.sofortnachbekanntwerden habenösterreichundluxemburgihrebereitschaftzuverhandlungenüberden automatischeninformationsaustauschzurückgezogen.darüberhinauskündigten

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11153 andereländeran,vergleichbareabgeltungsteuerabkommenmitderschweiz schließenzuwollen.eineratifizierungdesabkommenshättealsozweinegativeeffekte:erstenswirddieimplementierungeinesautomatischeninformationsaustauschsindergesamteneudauerhaftverhindert,zweitensgibteskein einheitlichesauftretendereumehr esdrohteinrückfallinverflechtungen vielerbilateralerabkommen,stattdiezielführenderevorgehensweisegemeinsamereu-abkommenundeinereu-weitgemeinsamenhaltungfortzusetzen. Dasdeutsch-schweizerischeSteuerabkommenzerstörtdamitdiegemeinsame EU-Strategie,indemgeradeDeutschland,dassichimmerfürdenautomatischen Austauscheingesetzthatte,ausdergemeinsamenLinieausschertunddie EU-Positionhintertreibt.DasVerhaltenderRegierungenvonÖsterreichund Luxemburgzeigt,dassdasbilateraledeutsch-schweizerischeAbkommenAuswirkungen weit über die beiden unterzeichnenden Staaten hätte. Das Abgeltungsteuerabkommen ist nicht besser als der Status quo Immerwiederwirdeingewendet,dassderStatusquodennochnichtdiebessere Alternativesei.ZwaristauchdieserinderTatnichtbefriedigend jedochist gegenwärtigeinegroßedynamikbeimkampfgegensteuerfluchtzubeobachten:dieschweizstehtinternationalzunehmendunterdruckundmussreagieren.länderwiedieusa,aberauchfrankreich,gehenmitdiesersituationandersumalsdeutschland:sienutzendiesesituationunderhöhendendruckauf dieschweiznoch,umdasbankgeheimnisimmerweiterzurückzudrängen.und dasmiterfolg:dieusaerreichtenbereitsvielweitreichenderezugeständnisse derschweiz,alsesindemabkommensentwurfmitdeutschlandvorgesehenist. DerrichtigeAnsatzwäredeshalbjetzt,dassdieBundesregierungzurückkehrt zumeu-ansatzunddiederzeitigesituationnutzt,eineu-abkommenmitder Schweizauszuhandeln,daskeineAnonymitätmehrzulässt.DiesesZielistzurzeitnichtunrealistisch eszuerreichenwürdeabermiteinerratifikationdes AbgeltungsteuerabkommenszwischenderSchweizundDeutschlandunmöglich.AusdiesemGrundistgegenwärtigderZustandohneAbkommeneingünstigereralsdieUmsetzungdesunterzeichnetenAbkommens,sowohlausdeutscherwieauchauseuropäischerSicht.DieSchweizwürdesichmiteinerRatifikationdesdeutsch-schweizerischenSteuerabkommensdemvondenVereinigten StaatenvonAmerikaverstärktenDruck,demautomatischenInformationsaustauschzuzustimmen,erfolgreichentziehen.DieswürdeesderSchweizerlauben, gegenüberanderenländernfürdieanonymeabgeltungsteuerzuwerbenund sicheinererweitertensteuerkooperationmitallenanderenstaatenzuverweigern. DieVerhinderungdereuropäischenBemühungenumeinenautomatischenInformationsaustauschistvonSchweizerSeiteganzoffensichtlicheinerderwichtigstenGründefürdieUmsetzungdesbilateralenSteuerabkommensmitDeutschland.DieslegtaucheinePublikationderSchweizerBankiervereinigung,dieeng indenverhandlungsprozesseingebundenwar,nahe.darinheißtes (Quelle: 4.Oktober 2012): DieEUhatklareZiele:SiewillauchderSchweizdenautomatischenInformationsaustauschaufzwingenunddengläsernenBürgerschaffen.Umdaszu verhindern,hatdieschweizeineigenständigesgegenkonzeptentwickelt:die Abgeltungsteuer.AlleVertragsstaatenakzeptierendieseLösungalsdauerhafte AlternativezumInformationsaustausch.WeitereStaatenwerdenfolgen.Zum erstenmalüberhauptanerkennenausländischestaatendendauerhaftenschutz derprivatsphärederkundenvonschweizerbanken.miteinemjazudensteuerabkommenkanndiesesmodelldauerhaftverankertwerden.dasbewahrtdie Privatsphäre der Bankkunden. DieAlternativezumSteuerabkommenlautetdahernicht Statusquo,sondern automatischer Informationsaustausch.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Das Steuerabkommen hat gravierende Schlupflöcher ÜberdiesegrundsätzlichenEinwändehinaushatdasunterzeichneteSteuerabkommenaucherheblicheSchwächeninderkonkretenAusgestaltung.Dazu zählt,dassdienstleistungendervermögensverwaltunginvielenrechtsgebieten aufderweltangebotenwerden.steuerflüchtigekönnendaherihreschweizer KontenauflösenundinanderenRechtsgebietenneueKonteneröffnen,umdas Abkommenzuumgehen.EineumfassendeLösungdesProblemsderSteuerfluchtmussdahermultilateralsein.NebenderTransferierungvonVermögenin anderejurisdiktionenkanndassteuerabkommenaberauchinnerhalbder Schweizumgangenwerden,daeslediglichKontenbetrifft,derenInhabernatürliche,inDeutschlandansässigePersonensind.WennaberDeutscheinder SchweizihrGeldinbestimmtenStiftungen,Trusts,LebensversicherungsmäntelnoderähnlichenKonstruktionenangelegthaben,istderoderdiewirtschaftlichBerechtigtenachdiesemAbkommengarnichtidentifizierbarundfälltsomit auchnichtunterdassteuerabkommen.derentwurffüreineerweiterteeu- ZinsrichtliniehingegenbeinhaltetInstrumente,diewirtschaftlichBerechtigten genausolcherkonstruktionenzuidentifizieren.auchdeshalbistesentscheidend,dassdeutschlanddieumsetzungderrevidierteneu-zinsrichtlinievoranund sie nicht mit einem bilateralen Abkommen hintertreibt. PraktischsämtlicheErweiterungenundPräzisierungen,dieimRevisionsvorschlagderEU-Zinsrichtlinievon2008enthaltensind,tauchenimSteuerabkommennichtauf.Dasheißt,dassdievielenUmgehungsmöglichkeiten,diein BezugaufdieZinsrichtlinieseitdemJahr2005bekanntsind,aufDauerfestgeschriebenwerden.DieIdentifikationderwirtschaftlichBerechtigtenwäreden deutschenfinanzämternnurmiteinemumfassendeninformationsaustausch möglich,dendasabkommenabernichtvorsieht.stattdessenwerdendiemöglichenanfragendeutscherfinanzämterandieschweizerbehördenauflediglich 1300StückproZweijahreszeitraumbegrenzt dieservereinbarungstehtdie Zahlvon26000Deutschengegenüber,diesichnachdenerstenCD-Ankäufen imjahr2010selbstangezeigthaben,sowiedietatsache,dassdieusaauf diplomatischendruckaufeinenschlag5000kundendatenderubsagübermitteltbekam.hinzukommendetaillierteundseltenzuerreichendevorgaben, inwelchenfällendieschweizerbehördenüberhauptauskunftgebendürfen. SchonbeidengegenwärtigbestehendenAuskunftsabkommennachdemStandard derorganisationfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung (OECD) ist es Deutschland fast nie möglich, Anforderungen dieser Art zu erfüllen. VielenVerdachtsfällenwirddahernichtnachgegangenwerdenkönnenundein konsequentersteuervollzugbliebenachwievorunddauerhaftunmöglich.die FinanzämtermüsstensichbeiderAbführungderAbgeltungsteuerstattdessen ausgerechnetaufdieschweizerbankenverlassen,diebislangmitdersteuerhinterziehunggutegeschäftegemachthaben.nichtohnegrundbezeichnetdie DeutscheSteuer-GewerkschaftdieseRegelungals Ausverkaufdeutscher Hoheitsrechte (vgl. InformationderDeutschenSteuer-Gewerkschaft vom 14.August2011,abrufbarunterwww.dstg.de/aktuell/2011/Kritik_Steuerabkommen_D_CH.pdf). Einnahmeschätzungen sind nicht haltbar DieSchlupflöcherdesAbkommensunddiemangelhafteAnfragemöglichkeit deutscherfinanzämterbeischweizerbehördenwerdenselbstverständlichauch AuswirkungenaufdieHöhederzuerwartendenEinnahmenausdemAbkommenhaben.DasBundesministeriumderFinanzenhatmehrfachgegenüberder ÖffentlichkeitdieZahlvon10Mrd.Eurogenannt,diedurchdieRatifikationdes AbkommensindenHaushaltfließenwürden.DochistdieseZahlganzoffenbar einepolitischmotivierte:aufeineschriftlichefrage,welchebasisdieserzahl zugrundeliegt,antwortetediebundesregierung,dass keinebelastbarenanga-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11153 benüberdiehöhederinsgesamtausdernachversteuerungzuerwartendeneinnahmenmöglich seien.eskannzudemkeinzufallsein,dassdieschweizin dennachverhandlungennichtbereitwar,diegarantiesummevonjetzt2mrd. Franken (etwa1,6mrd.euro)zuerhöhen obwohldieseinwichtigesargument fürdieratifikationindeutschlandgewesenwäre.auchdieeuropäischekommissiongehtineinerschätzungvomjuni2012davonaus,dassdieeinnahmen fürdeutschlandausdemsteuerabkommendiemarkevon4mrd.franken (ca. 3,3 Mrd. Euro) nicht überschreiten werden. Änderungen im deutschen (Steuer-)Recht werden erschwert DieImplementierungeinerAbgeltungsteuerregelungauchinderSchweizhätte zudemdirekteauswirkungenaufdendeutschengesetzgebungsprozess:nicht nurwürdedieindeutschlandgeltendeabgeltungsteuer,diekapitalerträgeungerechtfertigterweisegegenüberarbeitserträgenprivilegiert,dauerhaftfestgeschrieben,auchdieeinführungeinervermögensabgabewürdeerschwertwerden,weildievermögendeutscherinderschweiznichterfasstwerdenkönnen. EineBürgerversicherung,dieauchKapitalerträgezudenSozialversicherungen heranzieht, würde ebenso unmöglich gemacht. OhneeinenautomatischenInformationsaustauschbleibtderAnkaufvonSteuer- CDs notwendig SolangesichdieSchweizdemDruckdesBeitrittszurEU-Zinsrichtlinienicht gebeugthat,istdaherkurzfristigstattderabgeltungsteuerregelungdiederzeitigestrategieeinigerlandesregierungen,durchdenerwerbsteuerrelevanter DatenUnsicherheitbeiSteuerbetrügernzuerzeugen,richtig.Bereits3Mrd. EuroSteuermehreinnahmensindbisSeptember2012durchdieAuswertungder Dateneingenommenworden (vgl. Steuer-CDsbringendreiMilliardenEuro, in: DIEWELT vom21.september2012,abrufbarunterwww.welt.de/ wirtschaft/article /steuer-cds-bringen-drei-milliarden-euro.html). DieserBetragbeläuftsichauffastdasDoppeltewiedieimSteuerabkommenzugesicherte Garantiezahlung der Schweiz. Zudem werden weitere Fälle folgen. NurdurchdenAnkaufdieserDatenkannderzeitwirksamDruckerzeugtwerden aufalldiejenigen,diedasvermeintliche Kavaliersdelikt Steuerhinterziehung begehen.dieseverharmlosendezuordnungistvölligunangemessen:dutzende MilliardenEurogehendemdeutschenStaatjährlichdurchSteuerhinterziehung verloren Gelder,diedannnichtzurVerfügungstehenfüreinebessereBildung, mehrklimaschutzodereineintaktereinfrastruktur.ausgleichenmüssendieses Defizitdannjene,diegarkeineMöglichkeitderSteuerumgehunghaben,nämlichdurchschnittlicheArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer,derenSteuernsofortvomLohnabgezogenwerden.SolangedieSchweizihrBankgeheimnis nicht aufgibt, muss daher der Ermittlungsdruck hochgehalten werden. BeidemAnkaufvonSteuer-CDshandeltessichnichtumneuartigeErmittlungsmaßnahmen.AuchbeianderenDeliktensinddieStrafverfolgungsbehördenaufHinweiseundInformationenausdemUmfeldderTäterzwingendangewiesen.EshandeltsichdaherbeimErwerbvonSteuerdatennichtumHehlerei, vielmehrhatderdeutschefiskuseinenanspruchaufdiesedaten,dieihmder SteuerpflichtigenachdenErklärungs-undMitwirkungspflichtenderAbgabenordnung (AO)freiwilligliefernmüsste.DasArgument,dassderStaatsogarverpflichtetist,dieseDatenzuerwerben,umdenSteuer-unddenStrafanspruchzu realisieren, ist stichhaltig. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abkommens InBezugaufdieVergangenheitsregelungimSteuerabkommenwerdenZweifel anderverfassungsmäßigkeitlaut.dersteuerstrafrechtlerprof.dr.wolfgang

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode JoecksbezeichnetdieRegelungineinerStellungnahmefürdenFinanzausschussdesDeutschenBundestagesalsverfassungswidrig,daSteuerhinterzieher unterschiedlichbehandeltwerden.weralsdeutscheraußerhalbderschweiz Steuernhinterzogenhat,müsstedenWegindieLegalitätüberdiestrafbefreiendeSelbstanzeigenach 371AOgehenunddamitsämtlicheFehlerderVergangenheitfürallenochnichtverjährtenJahreberichtigen.DemgegenüberwerdenDeutsche,dieüberdieSchweizSteuernhinterzogenhaben,durcheineEinmalzahlung,dieindenmeistenFällengünstigerausfälltalsbeiderSelbstanzeige,straffrei.ZudemseidurchdieimSteuerabkommenmitderSchweiz festgeschriebeneamnestieregelungaufgrundderfortschreibungderanonymitätdiekünftigebesteuerungnichtsichergestellt.inderverbindungverstoßedas unterzeichneteabkommengegendengleichheitsgrundsatznachartikel3absatz 1 des Grundgesetzes. DieSteuergerechtigkeitwirdverletzt Steuersünderhäufigbessergestelltals ehrliche Steuerzahler DieSchlechterstellungvonSelbstanzeigerngegenüberdenjenigen,dieunterdie AmnestieregelungdesSteuerabkommensfallen,erklärtsichdaraus,dassbeider VersteuerungderAltfälleinvielenFällenlediglichderimAbkommenfestgeschriebeneMindeststeuersatzvon21ProzentzurAnwendungkäme.Professor Dr.FrankHechtnerhatinseinerStellungnahmefürdieAnhörungdesFinanzausschussesdesDeutschenBundestagesdargelegt,dassdieAnwendungdeserhöhtenSteuersatzesnurinAusnahmefällenzurAnwendungkäme.ImRegelfall liegederdurchschnittlichesteuersatzdeutlichunter30prozent.inderlegalität hättendiemeistenvermögensbesitzerwohldenspitzensteuersatz (biszumbeginnderabgeltungsteuerimjahr2009)aufdievermögenserträgegezahlt.dies hätteinnerhalbvonzehnjahrendeneffektgehabt,dassca.28prozentdesvermögenshätteabgeführtwerdenmüssen.nurwenigesteuerhinterziehermüssen alsonachdenregelungendesabkommensmehrzahlenalssieeshättentun müssen,wennsieihrvermögenlegalversteuerthätten.mitdemabkommen werdensomitalljenebelohnt,diedemerhöhtendruckdurchdenankaufvon Steuer-CDsstandgehaltenundsichnichtselbstangezeigthaben.Siewerdennun legalisiertundmüssenoftwenigerfürihrhinterzogenesvermögennachzahlen als Selbstanzeiger, die ihre Steuernachforderungen verzinsen müssen. Die Strafverfolgung wird durch das Steuerabkommen massiv eingeschränkt DieAmnestieregelungfürdieVergangenheitistjedochnichtnurunterfinanziellenGesichtspunktenabzulehnen.DerBundDeutscherKriminalbeamtere.V. hatmehrfachdaraufhingewiesen,dassdasvermögen,dasvondeutscheninder Schweizliegt,zueinemnichtunbeträchtlichenTeilausinDeutschlandbegangenenSteuerstraftaten,Wirtschaftskriminalität,Korruption,organisierterKriminalität,BandenkriminalitätoderweiterenschwerwiegendenDeliktenstammt. DaherbezeichnetderBundDeutscherKriminalbeamtere.V.dieAltfallregelung imsteuerabkommenmitderschweizzurechtals größtebegnadigungdeutscherstraftäter,diediegeschichtejegesehenhat.eswürde einedergrößten GeldwäscheanlagenEuropas legalisiertunddauerhaftausfiskalischengründendiestrafverfolgungvereitelt (vgl. SteuerabkommenmitderSchweiz DeutschlandsKriminalbeamtewütendaufSchäuble,abrufbarunterwww.bdk. de/lv/nordrhein-westfalen/presse/pressemitteilungen/steuerabkommen-schweiz). DasAbkommenschlägtdenKriminalbeamtenundSteuerfahndernfastsämtliche Instrumente aus der Hand. DeswegenistdieimSteuerabkommenvorgeseheneAmnestienichtvergleichbar mitdersteueramnestiederrot-grünenbundesregierung:diesewareinangebot, umsteuersünderindielegalitätzurückzuholen dasheißt:esgabeinefrist undvoraussetzungwardievollständigerückkehrindiesteuerehrlichkeitunter

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/11153 OffenlegungderHinterziehungstatbestände.InnerhalbdeserstenJahresder 15-monatigenAmnestiefristmusstennominal15ProzentdesVermögensgezahltwerden,indenletztendreiMonatenderAmnestie21Prozent.Daswar zwarwenigeralsheuteimabkommenmitderschweizvorgesehenist,dafür aberbestanddamalsfürdiesteuerhinterzieherdergroßevorteilderfortdauerndenanonymitätnicht.außerdemgaltdieamnestiefürallesteuerflüchtlinge. DasAbkommenmitderSchweizistanders:EsbelässtdieSteuersünderinder Anonymität.AußerdembevorzugtesSteuerhinterzieherausderSchweizgegenüberjenen,dieihrGeldinanderenStaatenanlegten,sowiegegenüberSelbstanzeigern.Hinzukommt,dassdieAmnestieselbstverständlichdurchinländische Finanzbehördenabgewickeltwurde undnichtdiesteuerhoheitdefactoan SchweizerBankenabgetretenwurde.DadurchentstandfürdieZukunfteinepräventiveWirkung,dadieFinanzbehördeninZukunftdieamnestiertenFällegenauer unter die Lupe nehmen konnten. EineAblasszahlungentschädigtnichtfürdiegravierendenMängeldesbilateralen Abkommens HaushaltspolitischeErwägungendurchdie ohnehinwahrscheinlichnichtallzu hohen MehreinnahmenrechtfertigennichtdieUngerechtigkeiteneinerAmnestieunddefactoeinerAbgabederdeutschenSteuersouveränitätanSchweizer Banken.AngesichtsvermuteterunversteuerterVermögenvonDeutscheninder SchweizinHöhevon250Mrd.Eurosinddie2Mrd.Frankeneinesehrgeringe Garantiezahlung.SelbstbeieinemSteuersatzvonnur30Prozent (alsoimrahmendervereinbartenspannevon21bis41prozent)wären75mrd.eurofällig. ImRahmenderDrittstaatenregelungderEU-ZinsrichtliniehabenSchweizer BankenimJahr2010nurrund500Mio.Franken (ca.440mio.euro)quellensteuerandeutschlandgezahlt.auchhiergilt:beieinemgeschätztenvolumen desgesamtvermögensvonüber400mrd.euro,einemangenommenenzinssatz von5prozentnominalundeinemdamaligenquellensteuersatzvon20prozent hätteneigentlichrund4mrd.euroquellensteuerabgeführtwerdenmüssen.gezahltwurdealsonuretwaeinzehntel.diesenbankenwürdediefraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENnunmiteinerRatifikationdesSteuerabkommens denvollzugderabgeltungsteuerfürdiezukunftanvertrauen.diesistkeine überzeugende Lösung für die Problematik der Steuerflucht. StattdessenbrauchenwireinekonsequenteVerfolgungvonSteuerhinterziehung etwadurchweiterekäufevonsteuer-cds,durchdieanwendungdessteuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzessowiedurchdruckbeiderimplementierungderrevidierteneu-zinsrichtlinie,diedieschlupflöcherschließenwürde. DieserAnsatzistinBezugaufdieErhöhungderSteuereinnahmendeutlichvielversprechenderalseinlöchriges,aberdauerhaftesSteuerabkommenmitder Schweiz.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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