Ende-zu-Ende-Verbindungwiederzusammengefügtwerden.PraktizierteNetzneutralitätistaufdieseArtundWeisezurBedingungfürdenfreienTransport

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, Katja Dörner, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Jerzy Montag, Christine Scheel, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gegen das Zwei-Klassen-Internet Netzneutralität in Europa dauerhaft gewährleisten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DiegrundsätzlicheGleichbehandlungallerDatenpaketebeiderÜbertragung iminternetgewährtallenbürgerinnenundbürgerninternetzugangaufbasis dergleichentechnologischengrundlage.diesesumfeldeinerneutralendatenübermittlung vonendezuende hatdengesellschaftlichenundökonomischenerfolgdesinternetsüberhaupterstmöglichgemacht.diesoentstandenearchitekturdesinternetsberuhtaufdergleichberechtigtenunddiskriminierungsfreienübertragungvondatenpaketen,dieerstamzielrechnereiner Ende-zu-Ende-Verbindungwiederzusammengefügtwerden.PraktizierteNetzneutralitätistaufdieseArtundWeisezurBedingungfürdenfreienTransport von Daten und Informationen geworden. DatenpaketesollenauchinZukunftgrundsätzlichgleichberechtigtübermittelt werden.nutzerinnenundnutzerhabendasrechtaufeinendiskriminierungsfreieninternetzugang,dersieinhalteihrerwahlsendenundempfangen, DiensteundAnwendungensowieHard-undSoftwareihrerWahlnutzenlässt. InternetprovidernkommtdabeidieRolleeinesneutralenMittlerszu,dernicht indiekommunikationenseinernutzerinnenundnutzereingreifendarf.eine EinflussnahmeaufVerfügbarkeit,PriorisierungoderBandbreiteweitergeleiteterDatendarfsichnichtnachdenInhaltenderDatenpaketeoderderArtder Anwendungenrichten.DerWegeinesDatenpaketsdurchdasInternetdarfnur aufgrundseinerzieladressebeeinflusstwerden,nichtaberaufgrundseines Inhalts oder seiner Absenderadresse. NetzwerkmanagementfürInternetproviderkannauchbeidauerhafterGewährleistungderNetzneutralitätbetriebenwerden.EsdarfjedochalleinderQualitätssicherungdienenundkeineNutzerinnen,Nutzer,Applikationenanbieter, Dienste,Geräte,AnschlüsseundRegionenbenachteiligen.Maßnahmender ProviderzumNetzwerkmanagementbedürfenderTransparenzgegenüberNutzerinnen,NutzernundRegulatoren.EineÜberwachungderInhaltedesDatenverkehrsohnegegebenenAnlass,z.B.durchDeepPacketInspection,verstößt gegendienetzneutralitätunddasfernmeldegeheimnis.sieistalsmassiver Grundrechtseingriff abzulehnen.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AuchbeieinemsteigendenAnteilmultimedialerDatenströmebestehtkein Grund,daserfolgreichePrinzipderNetzneutralitätinFragezustellen.Mit einemnachhaltigenausbauderbestehendeninfrastrukturundneuen,glasfaserbasiertenbreitbandzugängenistdaswachsendedatenvolumeninzukunftbewältigbar.einestaatlicheförderungdesdazunotwendigenausbausdarfnur unterderbedingungstattfinden,dassdieneutraledatenübermittlungnachdem Ende-zu-Ende-Prinzipgarantiertwird.AuchimInternetzugangüberMobilfunk musseineneutrale,diskriminierungsfreieübertragungdaszielsein.netzneutralitätistebensowieplattform-,applikationen-undsuchneutralitäteinentscheidendesöffentlichesgutderinformations-undwissensgesellschaft.ihre AbschaffungwürdedieFreiheitundOffenheitderInternetkommunikation ernsthaftgefährden.einlebenswertes,andemokratischenwertenorientiertes undpartizipatorischesnetzistnotwendigerweiseaufdieneutralitätderdatenübermittlungangewiesen.dazugehörtdasrechtdernutzerinnenundnutzer aufeinendiskriminierungsfreieninternetzugang,dersieinhalteihrerwahlsendenundempfangen,diensteundanwendungensowiehard-undsoftware ihrerwahlnutzenlässt,ohnedassdieartderinhaltesichautomatischaufdie Übertragungsrate niederschlägt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, a)sichfürdiedauerhaftegewährleistungdernetzneutralitätdurcheinegesetzliche Festschreibung auf europäischer Ebene einzusetzen; b)dienetzneutralitätstärkeralsimbishervorliegendenreferentenentwurfin den Wortlaut des Telekommunikationsgesetzes zu integrieren; c)diebundesnetzagenturmitderdurchsetzungdernetzneutralitätindeutschland zu beauftragen. Berlin, den 9. November 2010 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung DiezuerstindenUSA,danninEuropageführteDebatteumNetzneutralität wirdbisherdurchdenökonomischeninteressenkonfliktzwischeninfrastruktur-/netzzugangsanbieternunddenbetreibernzentralerservice-undinhaltsangebotemitgroßemdatenaufkommenbestimmt.telekommunikationsunternehmenstehensuchmaschinenanbietern,verkaufs-undmedienportalengegenüber.diemotivebeiderseiten RefinanzierungderInfrastrukturinvestitionen einerseits,gleichberechtigertransportvondatenundinhaltenandererseits sindzwarnachvollziehbar.sielassenaberzivilgesellschaftlicheinteressenund dierechtedereinzelnennutzerinnenundnutzeraußenvor.dieoffenheitdes InternetsalsessentielleGrundlagedemokratischerProzesseundwirtschaftlicherInnovationsfähigkeitspieltindemKonfliktbishereineuntergeordnete Rolle.NetzneutralitätistNetzfreiheit.Siesicherzustellen,isteinepolitische Aufgabe. MiteinemVerlustderNetzneutralitätwürdefürNutzerinnenundNutzerhandelsüblicherAnschlüssedieSicherheitverlorengehen,einenfairen,diskriminierungsfreienundtransparentenZugangjederzeiterhaltenzukönnen.Die WahlfreiheitderVerbraucherinnenundVerbraucherdarfebensowenigeingeschränktwerden,wiedieEntfaltungjungerundinnovativerInternetunterneh-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/3688 menmithohemdatenaufkommen.diesewürdendurcheineaufgabedernetzneutralitätblockiert,währendsichbestehendemarktkonzentrationenimtelekommunikationssektorundinderinternetökonomieweiterverfestigen.die missbräuchlicheausnutzungeinermarktbeherrschendenstellungzuraufweichungdernetzneutralitätstelltzudemeinenverstoßgegendiefestlegungen desgesetzesgegenwettbewerbsbeschränkungendar.insbesonderebetrifftdies diemöglichebeeinträchtigungderwettbewerbsmöglichkeitenandererunternehmen ( 19Absatz4desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen). NetzneutralitätwarundistalsWettbewerbsgrundlageeinweltweiterInnovationsmotor. Sie zu gewährleisten, ist eine wirtschaftspolitische Pflicht. DerKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPbautnochdarauf, dass derbestehendewettbewerbdieneutraledatenübermittlungiminternetundanderenneuenmedien (Netzneutralität)sicherstellt (S.101).ErsiehtabervorausschauendeinesorgfältigeBeobachtungderNetzneutralitätundeinGegensteuernbeiNichtwahrungvor. Führendeeuropäische Telekommunikationsunternehmen,darunterTelefónica/O 2 unddeutschetelekom,drängenmittlerweile vehementaufeineaufhebungdernetzneutralität (HeiseOnline,8.Februarund 21.Juli2010).IndenUSAsindvergleichbareBestrebungenComcastsund VerizonsvoneinerweitenÖffentlichkeitundderFCC (FederalCommunications Commission)harschkritisiertworden.GegensolcheBestrebungenvonInternet ServiceProvidernhatdaschilenischeParlamentalserstesweltweitam13.Juli 2010dieNetzneutralitätgesetzlichfestgeschrieben.InDeutschlandwurdeim August2010dieBürgerinitiativeProNetzneutralitätgegründet,diesichstrikt füreinenerhaltdesgrundsatzesdernetzneutralitätausspricht.auchbeim DeutschenBundestagistderzeitnochdieeingereichtePetition NeutraleDatenübermittlung im Internet im Verfahren. DieEUhatimRahmenderEU-Telekomreform2009beschlossen,NetzneutralitätzugunstenderBürgerinnenundBürgerEuropas,füreinenfunktionierendenBinnenmarktzufördern (Richtlinie2009/140/EG 1 ).DieKommission trägtdemwillendermitgesetzgeberumfassendrechnung,jetztdienetzneutralitätalspolitischeszielundalsvondennationalenregulierungsbehördenzuförderndenregulierungsgrundsatzfestzuschreiben. 2 Dienationalen RegulierungsbehördenwerdenaufgrunddesneuenEU-Telekommunikationsrechtsdazubefugtsein,eineMindestqualitätfürNetzübertragungsdienstevorzuschreiben,umdieNetzneutralitätundNetzfreiheitzugunstendereuropäischenBürgerinnenundBürgerzufördern (Richtlinie2009/136/EG Artikel22Absatz3;s.a.Memo/09/513und09/568).Dazugehörtaucheine gesteigertetransparenzfürdieverbraucher,dievorvertragsabschlussmit InternetServiceProvidernüberdiegenaueArtderDienste,dieeingesetzteVerkehrssteuerung,derenFolgenfürdieDienstqualitätundandereBeschränkungen,beispielsweisebeiBandbreiteundGeschwindigkeitdesAnschlusses,informiertwerdensollen.DieEnde2009erfolgteErklärungderKommissionzur NetzneutralitätsiehtdieÜberwachungderlaufendenEntwicklungenundVerfehlungenvor,umEnde2010ggf.einenGesetzgebungsprozesszubeginnen (Richtlinie2009/140/EG),dessenpolitischesZieldieErhaltungderNetzneutralitätist.ImRahmenderDigitalenAgendaderEUnimmtdieSicherung dernetzneutralitäteinezentralestellungein,wiedieentsprechendeöffentliche Konsultation beweist (IP/10/860). 1Richtlinie2009/140/EGzurÄnderungderRichtlinie2002/21/EGübereinengemeinsamenRechtsrahmenfürelektronischeKommunikationsnetzeund-dienste,derRichtlinie2002/19/EGüberdenZugang zuelektronischenkommunikationsnetzenundzugehörigeneinrichtungensowiederenzusammenschaltungundderrichtlinie2002/20/egüberdiegenehmigungelektronischerkommunikationsnetze und -dienste. 2 Vergleiche die Erklärung der Kommission zur Netzneutralität, ABl. L 337 vom , S. 69.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BestehendeseuropäischesunddeutschesRechtstehteinerAufgabesowiejedwederRelativierungderNetzneutralitätsomitentschiedenentgegen.Artikel5 Absatz1Satz1desGrundgesetzes (GG)verpflichtetdenStaatzurSicherung dermeinungsfreiheitundmeinungsvielfalt,dieauffreiem,unzensiertenfluss voninformationenberuht.dieteilhabeammodernenwirtschafts-undgesellschaftlebenhängtvoneinemdiskriminierungsfreien,transparentenundwirtschaftlicheninternetzugangab.derverbessertezugangzuwissenundmöglichkeitenderfreienmeinungsäußerungundteilhabeandemokratischeröffentlichkeitdarftechnischnichtbehindertwerden.lautartikel87fabsatz1 GGgewährleistetderBundimBereichderTelekommunikationflächendeckendangemesseneundausreichendeprivatwirtschaftlicheDienstleistungen. IhmobliegteineGewährleistungs-undÜberwachungsverantwortungimSinne desgemeinwohles.dergleichberechtigtezugangzuminternetunddiedamit einhergehendeneutraledatenübermittlungsindteilderdaseinsvorsorge.außerdemsetztfunktionsfähigerwettbewerbebenfallseinendiskriminierungsfreienumgangmitdatenvoraus.diehoheitlicheregulierungdesbundes (Artikel87fAbsatz2GG)zieltaufdieFörderungeinesfunktionsfähigenWettbewerbesab.GewährleistungvonNetzneutralitätalsWettbewerbsgleichheitist somithoheitsaufgabedesstaates,derdamitseinerrechtspflichtzuruniversaldienstgewährleistung nachkommt. DerbestehendeAbschnitt2desTelekommunikationsgesetzes ( 16fTKG)berechtigtdieBundesnetzagenturzurZugangsregulierung.Vereinbarungenin diesembereichmüsseneinengleichwertigenzuganggewähren ( 19Absatz1 TKG)unddieZugangsverpflichtungenseheninsbesondere dienotwendigkeit derlangfristigensicherungdeswettbewerbsbeiöffentlichentelekommunikationsnetzenundtelekommunikationsdienstenfürdieöffentlichkeit vor ( 21 Absatz1Satz4TKG).ZudemkannBetreibernöffentlicherTelekommunikationsnetzeauferlegtwerden, offenenzugangzutechnischenschnittstellen, ProtokollenoderanderenSchlüsseltechnologien,diefürdieInteroperabilität vondiensten ( )unentbehrlichsind,zugewähren ( 21Absatz3Satz3 TKG). DerdurchdasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologievorgelegte EntwurfeinesGesetzeszurÄnderungtelekommunikationsrechtlicherRegelungensetztdieRichtlinienvorgabenderEUbezüglichTransparenzundMindestqualitätvonDienstenunddenInformationsverpflichtungenderAnbieterannäherndum,ohnedabeidenBegriffderNetzneutralitätexplizitindenGesetzestextaufzunehmen.ImTKG-Entwurfistlediglichvorgesehen, dassdasbmwi ineinerrechtsverordnungtransparenz-undmindestqualitätsvorgabentreffen kann (Referentenentwurf,Stand:15.September2010,S.3).DieBefugnis zumerlassderrechtsverordnungistdabeiandiebundesnetzagentursubdelegierbar.imbegründungstextwirdeinekonkretegesetzlichefestlegungder Netzneutralitätals verfrüht angesehen (ebd.,s.68).einersolcheneinschätzungkannnachdenlangendiskussionenindenusaunddererklärungder KommissionzurNetzneutralität2009keinesfallszugestimmtwerden.Ohne praktiziertenetzneutralitätstehtdiemindestqualitätderende-zu-ende-datenübertragungiminternetansichinfrage.zurüberprüfungundmessungder NetzneutralitätdurchdieBundesnetzagenturkannaufbestehendenSoftwarelösungenaufgebautwerden. 3 DeshalbmussinnerhalbderNovelledesTKGdas bisherigegebotdesdiskriminierungsfreienzugangsimsinnedernetzneutralitätumdasprinzipdesdiskriminierungsfreientransportsvontelemedien, Rundfunk und Telekommunikationsdiensten ergänzt werden. 3Unteranderem Switzerland vonderelectronicfrontierfoundation ( switzerland).vergleicheauchdieübersichtweiterernetzwerkanalysetoolsunterhttps:// testyourisp.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/3688 ImFalledesRundfunkstaatsvertrages (RStV)sind2008bereitsentsprechende RegelungenfürPlattformanbietervorgenommenworden (ZehnterRundfunkänderungsstaatsvertragvom1.September2008). 52Absatz3RStVlegtfest: DerAnbietereinerPlattformdarfohneZustimmungdesjeweiligenRundfunkveranstaltersdessenProgrammeundvergleichbareTelemedieninhaltlichund technischnichtverändern ( ).TechnischeVeränderungen,dieausschließlich einereffizientenkapazitätsnutzungdienenunddieeinhaltungdesvereinbarten Qualitätsstandardsnichtbeeinträchtigen,sindzulässig. AufdasInternetübertragenheißtdies,dasssachlichgerechtfertigtesNetzwerkmanagementbei grundsätzlicheraufrechterhaltungdernetzneutralitätmöglichist insofernes gegenübernutzerinnenundnutzerntransparentgemachtwird.dieintegrität derinhaltemussaberganzimsinnedes 52aRStVfüralleBeteiligtenan jedempunktderdatenübertragunggewährleistetsein.verstößegegendasprinzipdesdiskriminierungsfreienzugangsundtransportssinddeshalbdurchdie BundesnetzagenturalszuständigerdeutscherRegulierungsinstanzzuüberwachen ( 126 TKG). MitdergesetzlichenFestschreibungderNetzneutralitätinEuropaund DeutschlandwirdeinInternetzugangfüralleNutzerinnenundNutzeraufder gleichentechnologischengrundlagedauerhaftgewährleistet.diegewährleistungdieserneutralitätistintegralerbestandteileineslebenswerten,andemokratischenwertenorientiertennetzes nichtnurindeutschlandundeuropa, sondern weltweit.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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