Schutz von Mensch und Umwelt bei Freisetzungsexperimenten gewährleisten
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- Felix Bruhn
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schutz von Mensch und Umwelt bei Freisetzungsexperimenten gewährleisten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DerSchutzvonMenschundUmweltist entsprechenddemvorsorgeprinzip oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts. LautdemGentechnikgesetzmussbeiFreisetzungsexperimentenmitgentechnischverändertenPflanzenbeachtetwerden,dassderZweckdergeplantenFreisetzungineinemvertretbarenVerhältnisstehtzudemRisikoeinermöglichen schädlichenwirkungaufdiein 1Abs.1desGentechnikgesetzes (GenTG)genanntenSchutzgüterwieethischeWerte,LebenundGesundheitvonMenschen, dieumweltinihremwirkungsgefüge,tiere,pflanzenundsachgüter.weiterhin dürfenfreisetzungsexperimentelaut 1GenTGnichtdienatürlicheUmwelt in ihrem Wirkungsgefüge als Schutzgut gefährden. FreisetzungsexperimentedürfenauchnichtSchutzgüterwiedieBiodiversität gefährden.lauteinerratifizierungdesübereinkommensüberdiebiologische VielfaltbestehtdievölkerrechtlicheVerpflichtung, dievariabilitätunterlebendenorganismenjeglicherherkunft ( )unddieökologischenkomplexe,zu denensiegehören (Artikel2CBD ConventiononBiologicalDiversity),zu schützen. DieFreisetzungvongentechnischverändertenPflanzen,diepharmazeutische Wirkstoffeproduzieren (PlantMadePharmaceuticals PMP),istgenerellstark risikobehaftet.ausgründendesverbraucher-undumweltschutzesmussein KontaktvonPMP-PflanzenmitderUmweltundmitderLebens-undFuttermittelketteausgeschlossenwerden.LautdemBerichtdesBürosfürTechnikfolgenabschätzung (TAB)beimDeutschenBundestagzutransgenenPflanzender 2.und3.Generation (Bundestagsdrucksache16/1211)isteinAustragdurchPMP, aberauchdurchbestimmtepmi (PlantMadeIndustrials)indieUmweltgrundsätzlichwahrscheinlicheralszumBeispielbeidenherbizid-oderinsektenresistentengentechnischverändertenPflanzendersogenannten1.Generation.Die derzeitgeltendenprinzipienderrisikobewertungunddesrisikomanagements imrahmendeszulassungsverfahrensvongentechnischverändertenpflanzen werdendiesenprinzipiellenrisikenfürmenschundumweltdurcheinefreisetzungvonpmpindieumweltnichtgerecht.dersachverständigenratfür Umweltfragen (SRU)hatbereitsimJahresgutachten2004 (Bundestagsdrucksache15/3600)festgestellt,dassderAnbauvonArzneimittelproduzierenden
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode PflanzengrundsätzlichinFragezustellensei.UnabhängigvonderGrößeder FlächemüsseaufjedenFallverhindertwerden,dassPflanzenresteoderderen InhaltsstoffeindieUmweltfreigesetztwerden,dadieWirkunghochwirksamer PharmakaindieUmwelthineinnichthinreichendbekanntist.Dahersolltenlaut EmpfehlungdesSRUsolchetransgenenPflanzennuringeschlossenenSystemen und unter kontrollierten Bedingungen eingesetzt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, hinsichtlichderprüfungundgenehmigungvonfreisetzungsanträgengentechnisch veränderter Pflanzen sicherzustellen,dassbeifreisetzungsexperimentenmitgentechnischverändertenpflanzenimmer auchimfallevonkombinationenmehrererunterschiedlichergentechnischveränderterpflanzenlinien das step-by-step - PrinzipdesGentechnikrechtseingehaltenwird,wonachVersuchemitgentechnischverändertenPflanzenzunächstimLabor,dannimGewächshaus und erst dann im Freiland durchgeführt werden dürfen; sicherzustellen,dassdurchfreisetzungsexperimentekeinegentechnischverändertenkonstrukteoderorganismenindielebens-undfuttermittelkette und auch nicht in die Natur gelangen; anzuordnen,dassdiezuständigenbehördenbeiderprüfungvonzulassungsanträgenfürdiefreisetzungsexperimentemitgentechnischveränderten PflanzeneineVerbreitungderTransgenedurchBienenberücksichtigenund einekontaminationdernaturundderlebensmittelkettedurchbienenund/ oderhonigsowieeinegefährdungvonbienendurchdiefreisetzungsexperimente ausgeschlossen ist; dasbundesamtfürverbraucherschutzundlebensmittelsicherheitunddas BundesamtfürNaturschutzdamitzubeauftragen,gemeinsamLeitlinienzu erstellen,wiederschutzderumweltundderlandwirtschaftimrahmenvon Freisetzungsexperimenten verbessert werden kann; dafürzusorgen,dasskeinefreisetzungsanträgemehrnachdemvereinfachten Verfahren genehmigt werden; sicherzustellen,dassgentechnischveränderterrapsnichtmehrindieumwelt freigesetzt wird; hinsichtlich der öffentlichen Forschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen sicherzustellen,dassressortforschungen,beidenengentechnischveränderte Pflanzenuntersuchtwerden,denBeratungsbedarfderBundesregierung deckenundnichtderproduktentwicklungvongentechnischveränderten Pflanzen dienen, die für eine spätere Vermarktung vorgesehen sind; sicherzustellen,dasswissenschaftlervonbundesbehördennichtanforschungsprojektenbeteiligtsind,beidenengentechnischverändertepflanzen entwickeltwerden,diesiespäterimrahmendeszulassungsverfahrensfür gentechnisch veränderte Pflanzen begutachten müssen; sicherzustellen,dassdiefördermittelfürdiebiologischesicherheitsforschungzurklärungvonfragenzumschutzderumwelt,dergesundheitund dergentechnikfreienproduktionsowiefürfragenzummonitoringeingesetzt werdenundnichtzurentwicklungvontransgenenpflanzen,diefüreinespätere Vermarktung vorgesehen sind; imfallemöglicherschädendurchfreisetzungsexperimentemitgentechnisch veränderten Pflanzen sicherzustellen,dassfürschäden,diedrittendurchfreisetzungsexperimente von gentechnisch veränderten Pflanzen entstehen, die Verursacher haften; dasbundesamtfürverbraucherschutzundlebensmittelsicherheitunddas BundesamtfürNaturschutzdamitzubeauftragen,gemeinsamLeitlinienzu
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/4556 erstellen,wiedasaufspürenvongentechnischverändertenkonstruktenaus FreisetzungsexperimentenimFalleeinerVerunreinigungderLebens-und Futtermittelkette ermöglicht werden kann; einedatenbankeinzurichten,inderreferenzmaterialienundnachweismethodenzuallenfreisetzungsexperimenten,dieindeutschlanddurchgeführt werden, hinterlegt werden; sichsowohlbeiinternationalenalsauchbeiverhandlungenaufdereu- Ebenedafüreinzusetzen,dassDatenbankeneingerichtetwerden,indenen ReferenzmaterialienundNachweismethodenzuallenFreisetzungsexperimenten hinterlegt werden; hinsichtlichgentechnischveränderterplant-made-pharmaceutical-pflanzen (PMP-Pflanzen) sowie Plant-Made-Industrial-Pflanzen (PMI-Pflanzen) anzuordnen,dassgentechnischverändertepflanzen,diepharmazeutische Wirkstoffeproduzieren,inDeutschlandnichtindieUmweltfreigesetztwerden dürfen; sicherzustellen,dassgentechnischverändertepflanzenoderbestandteilevon gentechnischverändertenpflanzen,dierohstoffefürdieindustrieliefern sollen, nicht in die Nahrungs- und Futtermittelkette gelangen; vordemhintergrundderproblematikderrisikenfürmenschundumwelt, desnotwendigencontainmentssowieanhandkonkreterforschungsergebnisseeinerisiko-/kosten-/nutzenanalysezumansatzvonpmp-/pmi-pflanzen vorzulegen; dasbundesamtfürverbraucherschutzundlebensmittelsicherheitunddas BundesamtfürNaturschutzdamitzubeauftragen,gemeinsamVorschlägefür Maßnahmenzuerarbeiten,wiedieimTAB-Bericht (Bundestagsdrucksache 16/1211)dargelegtenDefizitebeimZulassungs-undGenehmigungsverfahrenvongentechnischverändertenPflanzenhinsichtlichderRisikobewertung,beimRisikomanagement,beimMonitoringsowieimEU-Zulassungsverfahren behoben werden können; hinsichtlich ökologischer Aspekte und des Schutzes der Biodiversität sicherzustellen,dassbeifreisetzungsanträgenvongentechnischveränderten PflanzeninoderinderNähevonNaturschutzgebietendiezuständigen BehördeneineFauna-Flora-Habitat- (FFH)-VerträglichkeitsprüfungdurchführenunddassdieStellungnahmendieserBehördenimGenehmigungsverfahren berücksichtigt werden; sicherzustellen,dassdieanerkanntennaturschutzverbändeandiesenffh- VerträglichkeitsprüfungenbeteiligtwerdenunddieErgebnissederFFH-Verträglichkeitsprüfung öffentlich zugänglich gemacht werden; sicherzustellen,dasskeinegentechnischverändertenpflanzeninoderin direkternachbarschaftvonökologischsensiblengebietenwienatura2000 freigesetzt werden; anzuordnen,dasskeinegentechnischverändertenpflanzenaufdemgelände der Genbank in Gatersleben freigesetzt werden; sicherzustellen,dassbeifreisetzungsexperimentenökologischeaspekteund dabeiauchdiewirkungenaufbodenlebenundnichtzielorganismenuntersuchtwerdenunddabeigewährleistetist,dassdieinstitute,diedieseuntersuchungendurchführen,unabhängigsindvondenjenigen,diediefreisetzungsexperimente durchführen. Berlin, den 7. März 2007 Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Begründung LautderDatenbankderEU-Kommissionsindrund33Freisetzungsexperimente angemeldet,dieindiesemjahrundindenfolgendenjahrenindeutschland durchgeführtwerdensollen.dazugehörenunteranderemauchfürmenschund UmweltmitgroßenRisikenverbundeneAnträgeaufFreisetzungsexperimente mit gentechnisch veränderten Pflanzen, diepharmazeutischwirksamesubstanzenproduzierenwiezumbeispieldie FreisetzungsexperimentemitgentechnischverändertenKartoffelnderUniversitätRostockinMecklenburg-VorpommernoderdergeplanteFreisetzungsversuchderFirmaNovoplantGmbHmitgentechnischveränderten Erbsen,dieeinenAntikörpergegenSchweinedurchfallentwickelnsollen,auf dem Gelände der Genbank in Sachsen-Anhalt; beidenenkreuzungenzwischenverschiedenengentechnischveränderten PflanzenliniengeprüftwerdensollenwiezumBeispielFreisetzungsanträge derfirmamonsantozurfreisetzungvonmon89034xmon88017oder MON89034XNK603,ohnedassdieseKombinationenderKonstruktehinsichtlichihrerWechselwirkungenzwischendenGenenunddenneuenGenen im Labor und im Gewächshaus untersucht wurden; Freisetzungsexperimente,beidenenKombinationenvonGenkonstruktenbei denmaissorten1507xnk603und59122x1507xnk603sogar wieimfall einesfreisetzungsantragesdesunternehmenspioneerhi-brednorthern EuropeSalesDivisionGmbHdirektineinemNatura-2000-Gebietdurchgeführt werden soll. LautdemSachverständigenratfürUmweltfragen (SRU)umschließtderBegriff deswirkungsgefügesdiedynamischenundwechselseitigenzusammenhänge zwischenmenschen,tieren,pflanzensowiedersonstigenumwelt.ökologischeschädensinddemnachallgemeinalsbeeinträchtigungnatürlicherschutzgüter definiert. DerSRUgibtweiterhinzubedenken,dasslaut 2Abs.9desBundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)diewildlebendenTiereundPflanzenundihre LebensgemeinschaftenalsTeildesNaturhaushaltsinihrernatürlichenund historischgewachsenenartenvielfaltzuschützensind.wederderzweckdergeplantenfreisetzungvongentechnischverändertenpmp-erbsennochderbereits 2006durchgeführteFreisetzungsversuchmitgentechnischverändertemWeizen aufdemgeländedergenbankgaterslebenstehenineinemvertretbarenverhältnis zu dem Risiko, das Schutzgut der biologischen Vielfalt zu gefährden. IndenUSAwurdedurchFreisetzungsexperimentemitgentechnischverändertenPflanzenunteranderembereitsReisverunreinigt.DieserverunreinigteReis wurdeauchindereuundsomitauchindeutschlandalslebensmittelverkauft undverursachtewirtschaftlicheschädeninmillionenhöhe.dierückverfolgung derursachendergentechnischenverunreinigungerwiessichalssehrschwierig, unteranderemaufgrundfehlenderodernichtfürdiekontrollbehördenfreizugänglicherreferenzmaterialienundnachweismethoden.darumsolltensowohl nationalalsauchaufeu-undaufinternationalerebenevonallengentechnisch verändertenorganismen,diefreigesetztwerden,referenzmaterialienund Nachweismethoden in Datenbanken hinterlegt werden. WeiterhingibtesinzunehmendemMaßewissenschaftlicheErkenntnissedarüber,dassgentechnischveränderterRapsnichtkoexistenzfähigistundsehrstark auskreuzt.selbstbeieinhaltungvonisolationsabständenbiszueinerschlagbreitekannkonventionellessaatgutmitbeimengungenvonraps-transgenen verunreinigtwerden.darumsolltegentechnischveränderterrapsgenerell weder freigesetzt noch zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4556 ImZusammenhangmitFreisetzungsexperimentenmittransgenenPMP-Pflanzen:InDeutschlandunterliegtgenerellderUmgangmitArzneimittelnunabhängigvonderHerkunfteinerspeziellenRisikoregulierung.Zudemseilautdem BerichtdesBürosfürTechnikfolgenabschätzungbeimDeutschenBundestag übertransgenepflanzender2.und3.generation (Bundestagsdrucksache 16/1211)zuberücksichtigen,dassbeiPMP-PflanzenderpharmakologischwirksameStoffmeistinhoherKonzentrationundinpflanzlichemGewebeeingeschlossenvorliegtundinSekretenausBlätternoderWurzelnabgegebenwerden kann.dennandersalsgentechnischverändertepflanzen,diezuagronomischen Zweckenverändertwurden,sinddiesePflanzenlautdemTAB-Berichtdaraufhingentechnischoptimiert,dasssieeinenbesondershohenGehaltandempharmazeutischenInhaltsstoffproduzieren.Dieseprinzipiellengesundheitlichen undökologischenrisiken (übertierfraßundnahrungskettensowiehorizontalengentransfer)derartigerpflanzensindbishernichtausreichenderforscht. LautdemTAB-BerichthabedieAnalysederGentechnikregulierungssituation aufdereu-ebenegezeigt,dassdiebisherigenvorschriftenundverfahrenfür PMP-PflanzenundauchfüreinigePMI-Pflanzen (PlantMadeIndustrials)nicht passendund/odernichtausreichendwären.darumseidieerweiterungdesrisiko-undzulassungskonzeptsbeigentechnischverändertenpflanzenimhinblickaufdiefragevoneinschließungs-undseparierungsmaßnahmenvon PMP-/PMI-Pflanzennotwendig.AuchindenUSAundKanadarichtetsichdie aktuelledebatteumeinerisikoregulierungvonpmp-sowiepmi-pflanzenlaut demtab-berichtderzeitvorrangigumeinschließungsmaßnahmenundumdie strikteseparierungvonderartigenpflanzenvonderlebens-undfuttermittelkettebishinzumverzichtaufdieverwendungvonlebens-undfuttermittelpflanzenfürdiepmp-/pmi-produktion.beispielevonverunreinigungeninden USA,beidenenimJahr2002beizuLebensmittelzweckenangebautemMaisder DurchwuchsvongentechnischverändertemMaismiteinemGenfüreinen Schweineimpfstofffestgestelltwurde,habengezeigt,wiewichtigderartige Maßnahmen sind. BeidemvereinfachtenVerfahrenmussnurderersteStandorteinesFreisetzungsexperimentesangemeldetwerden,anweiterenStandortenkannohneGenehmigungsprozessfreigesetztwerden,dieStandortemüssendannlediglich frühestenszweiwochen,spätenstensnurdreiwerktagevorderfreisetzungim StandortregisternachdemGentechnikgesetzbekanntgegebenwerden.DasvereinfachteVerfahrenistnichtnurausGründenderfehlendenTransparenzundder mangelhaftenbeteiligungderöffentlichkeitzukritisieren,sondernauchweil unterdenbedingungendesvereinfachtenverfahrenseinumfassendesundausreichendesmonitoringnichtmöglichist.darumsolltedasvereinfachteverfahrenauslaufenundnichtalsdauerhaftemöglichkeitimgentechnikgesetzetabliert werden.
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