Soziale Folgen, Mehrausgaben und mögliche Gegenfinanzierung der Ankündigungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 28.

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13983 Soziale Folgen, Mehrausgaben und mögliche Gegenfinanzierung der Ankündigungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 28. Mai 2013 Vorbemerkung der Fragesteller DieBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelhatEndeMai2013zahlreicheMaßnahmenangekündigt (vgl.artikel DiePlänederKanzlerin,Handelsblatt vom31.mai2013).imbereichdersteuer-undfamilienpolitikhatsiein Aussichtgestellt,diekindbezogenenenSteuerfreibeträgeaufdasNiveaudes SteuergrundfreibetragsfürErwachseneanhebenundgleichzeitigdasKindergeldentsprechenderhöhenzuwollen.ImBereichderRentenpolitikwillsiedie AngleichungderBerücksichtigungvonKindererziehungszeitenimRentenrechtfürvor1992geboreneKindererreichen.GeplantseiaucheinProgramm zurmodernisierungunddigitalisierungvonschulen.lautmedienberichten hatdiebundeskanzlerindr.angelamerkelfürdiejahre2014bis2017darüber hinauseineaufstockungderinvestitionsmittelfürdieverkehrsinfrastruktur um jährlich 1 Mrd. Euro angekündigt. DieUmsetzungdieserMaßnahmensollmehrereMrd.Euroanzusätzlichen Ausgabenbzw.anSteuermindereinnahmenverursachen.VorläufigeBerechnungenveranschlagendieKostenmitbiszu30Mrd.EuroimJahr (vgl. Merkel versprichtmilliarden,berlinerzeitungvom1.juni2013).beispielsweisesollensichdiemehrausgabenfürdieanhebungdeskindergeldesundderkinderfreibeträgeauf7,5mrd.eurobelaufen (vgl. MerkelkündigtWahlgeschenke in Milliardenhöhe an, Handelsblatt vom 31. Mai 2013). DieseAnkündigungenwerfen öffentlichalsauchinnerhalbderregierungskoalition Fragenauf.IneinemInterviewmitder WeltamSonntag am 2.Juni2013hatbeispielsweiseVizekanzlerDr.PhilippRöslerdieFrageder Finanzierbarkeitthematisiert: SozialpolitischeVersprechungen,wiesiejetzt vondercduvorgebrachtwerden,müssenauchfinanzierbarsein.errate dringenddazu, aufdembodenderwirtschaftlichenvernunftzubleiben.der SprecherdesBundesministersderFinanzenDr.WolfgangSchäublebetonte lauteinempresseberichtder taz.dietageszeitung vom5.juni2013,dass KonsolidierungfürdieRegierungVorranghabeunddieBundesregierungim kommendenjahreinenstrukturellausgeglichenenhaushaltanstrebe,sodasses nur begrenzte Spielräume gebe. BeidengenanntenMaßnahmenistnichtnurdieFinanzierbarkeitfraglich,sondernauchdiesozialeAusgewogenheit.Dennschonheuteliegtdiemaximale DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom11.Juli2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Kinderfreibeträge und Kindergeld EntlastungvonFamilienmitSpitzeneinkommendeutlichüberderEntlastung vonfamilienmitkleinenundmittlereneinkommendurchdaskindergeld.expertinnenundexpertenbezifferndiesebesserstellungmit93europromonat fürdieerstenbeidenkinder (vgl. EinHerzfürFamilien,SüddeutscheZeitungvom4.Juni2013).DurcheineAnhebungderKinderfreibeträgeaufdas NiveaudesGrundfreibetragsfürErwachsenewürdedieseBesserstellungvon Familien mit Spitzeneinkommen nochmal erheblich anwachsen. EsstelltsichauchdieFragenachderrichtigenPrioritätensetzung.Bezogenauf Familienstellendieam28.Mai2013bekanntgewordenenPlänevonder BundeskanzlerinDr.AngelaMerkelimWesentlichenfinanzielleLeistungen dar.maßnahmenfürdenweiterenquantitativenwiequalitativenausbauder BildungsinfrastrukturwieGanztagskitasundGanztagsschulensindnicht BestandteilderAnkündigungen.DieEuropäischeKommissionhatnocham 29.Mai2013vonderBundesregierunginihrenländerspezifischenEmpfehlungendenAusbaudieserBildungsinfrastrukturangemahnt (vgl.empfehlungen desrateszumnationalenreformprogrammdeutschlands2013,miteiner StellungnahmedesRateszumStabilitätsprogrammDeutschlandsfürdieJahre 2012bis2017, JahrenwiederholtauchdieOrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeit undentwicklung (OECD)oderderNationaleBildungsberichtdenweiteren AusbauvonKitasundGanztagsschulenalsSchlüsselfürbessereBildungund Integration,GleichstellungundArmutsvermeidung (vgl.nationalerbildungsbericht2012,bundestagsdrucksache17/11465,s.56bis58)sowiedieerhöhungderbildungsausgabeninsgesamtverlangt (vgl.oecd-indikatoren2012, HinsichtlichderVerkehrsinfrastrukturgibtesbishernurdieAnkündigungder Bundesregierung,zusätzlicheFinanzmitteldafürzurVerfügungstellenzuwollen.Unklarist,obdiesedurchUmschichtungenimEinzelplan12finanziert werdensollen.diebundesregierunghatsichindieserlegislaturperiodegeweigert,überneuefinanzierungsmodellefürdenverkehrsbereichwiedieausweitungderlkw-mautaufallebundesstraßenbzw.weiterefahrzeugartenund GewichtsklassenzudiskutierenundhatstattdessenmitderEinrichtungeines geschlossenen FinanzierungskreislaufesStraße einenverkehrsträgerbevorzugt.alleinmehrgeldindieverkehrsinfrastrukturzuinvestieren,wirdim Übrigennichtreichen.Esmusseffizienteingesetztundesmüssendierichtigen Prioritätengesetztwerden.DaranmangeltesbeideraktuellenBundesregierung. 1.PlantdieBundesregierungdieAnhebungdersteuerlichenKinderfreibeträge,undwennja,aufwelchenBetragsollendiesteuerlichenKinderfreibeträge angehoben werden? WirddabeiderGrundfreibetragfürErwachseneinderHöhe,dieerab1.Januar 2014 betragen wird, also Euro, zugrunde gelegt? DiesteuerlichenFreibeträgemüssendasExistenzminimumvonKindernabdecken.LautdemNeuntenExistenzminimumberichtvom7.November2012, Übersicht5,liegtdergeltendesteuerlicheFreibetragab2014voraussichtlich unterdemsächlichenexistenzminimumeineskindes.hierausergibtsichdie NotwendigkeiteinerAnhebungdersteuerlichenKinderfreibeträge.ÜberdiekonkretensteuerlichenFreibeträgeim 32desEinkommensteuergesetzeswirdder Gesetzgeber entscheiden. 2.WiehochwärendieMehrkostenfürdieAnhebungderKinderfreibeträge aufdasniveaudesgrundfreibetragsfürerwachsenevon3854euro,bzw. wieviel Steuermindereinnahmen würden sie verursachen?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14375 WelcherTeilderfinanziellenAuswirkungenentfieledabeiaufdashöhere Kindergeld und welcher Teil auf die höheren Kinderfreibeträge? DieSteuermindereinnahmensindinderAntwortdesParlamentarischenStaatssekretärsHartmutKoschykvom4.Juni2013aufdieSchriftlichenFragen13,14 und15derabgeordnetenpetramerkel (Berlin) (Bundestagsdrucksache17/13811) angegeben. 3.UmwievielEurowürdediemaximaleEntlastungdurchdiesteuerlichen Kinderfreibeträge unterberücksichtigungdesreichensteuersatzesvon 45ProzentundderWirkungdersteuerlichenKinderfreibeträgeaufden Solidaritätszuschlag steigen,wenndiekinderfreibeträgeaufdasab 1.Januar2014geltendeNiveaudesGrundfreibetragsfürErwachsenevon 8354Euro angehoben werden würde? WieinderAntwortzuFrage1ausgeführt,müssendiesteuerlichenFreibeträge dasexistenzminimumabdecken.einebestimmtehöheistdementsprechendbereitsdadurchvorgegeben.dieinderfrageangesprocheneentlastungbeider EinkommensteuerunddemSolidaritätszuschlagdurchdieErhöhungdesBetragsvon7008Euroauf8354Eurowürde45ProzentdesDifferenzbetrages zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag betragen. 4.UmwievielEuromüsstedasKindergeldangehobenwerden,um unterder AnnahmeeinerErhöhungderKinderfreibeträgeaufdasNiveaudesGrundfreibetragsfürErwachsenevon8354Euro genausohochzusein,wiedie möglichemaximaleentlastungvonfamilienmitspitzeneinkommendurch diesteuerlichenkinderfreibeträge unterberücksichtigungdesreichensteuersatzesvon45prozentundderwirkungdersteuerlichenkinderfreibeträge auf den Solidaritätszuschlag? 5. Wie hoch wären die Mehrausgaben für eine solche Kindergelderhöhung? DieFragen4und5werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DieauchverfassungsrechtlichgebotenenKinderfreibeträgeführenzueiner steuerlichenentlastungbeidereinkommensteuerundbeimsolidaritätszuschlag.fürdieentlastungvoneinkommensteuerwirdeinegünstigerprüfung mitdemkindergeldvorgenommen.dieentlastungvomsolidaritätszuschlagerfolgtjedochunabhängigvonderkindergeldgewährung.folglichwerdenalle SteuerpflichtigenmitKinderndurchKinderfreibeträgevomSolidaritätszuschlagentlastet.JedeErhöhungdesKinderfreibetragsführtdaherzusteuerlichenEntlastungenfüralleSteuerzahlermitKindernunabhängigvonderHöhe ihreseinkommens.fürdieanhebungdeskindergeldesaufdasniveaudermaximalenkinderfreibetragsentlastungistdahernurdieeinkommensteuerrelevant. DienachgefragteAnhebungdesKindergeldesindemgebildetenBeispielergibt sichausderdifferenzzwischendemjetztgezahltenkindergeldundderanwendungdessteuersatzesaufdenerhöhtenkinderfreibetrag.zumverhältnisvon KinderfreibetragundKindergeldistdieEntwicklungseit1998inderAntwort zu Frage 9 beigefügt. DieKosteneinerErhöhungdesKindergeldesummonatlich10EurojeKind werden (ohneanhebungdeskinderfreibetrages)imjahr2014auf1,6mrd. Eurogeschätzt.GleichzeitigentstündendadurchMehreinnahmenbeiderEinkommensteuer.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.WiebeurteiltdieBundesregierung,dassheuteschonFamilienmitSpitzeneinkommenüberdiesteuerlichenKinderfreibeträgeeinehöhereFörderungerfahren,alsFamilienmitkleinenundmittlerenEinkommendurch daskindergeld (vgl. EinHerzfürFamilien,SüddeutscheZeitungvom 4. Juni 2013)? DieBerücksichtigungvonsteuerlichenFreibeträgenfürdasExistenzminimum vonkindernistverfassungsrechtlichgeboten.einanderleistungsfähigkeitausgerichteterprogressiversteuertarifhatzurfolge,dassabzügevonderbemessungsgrundlagewiez.b.kinderfreibeträge,aberauchanderebeträge,wegen derunterschiedlichensteuerlastzuunterschiedlichhohensteuerentlastungen führen.eineüberdiesteuerlichefreibetragswirkunghinausgehendezusätzliche FörderungdurchdasKindergeldistsozialpolitischmotiviert,weildavongezielt Familien mit niedrigem Einkommen profitieren. 7.WürdeimFallederAnhebungdessteuerlichenKinderfreibetragsaufdas NiveaudesGrundfreibetragsfürErwachsenedieserUnterschiednochmals vergrößert,undistgeplant,diesenunterschiedinderförderung teilweise oder ganz abzubauen? 8.Fallsja,mitwelchenMaßnahmensolldieserreichtwerden,undwelche Mehrausgaben würden diese Maßnahmen verursachen? Zu den Fragen 7 bis 9 wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: 9.WiehochwärendieeventuellverbleibendenUnterschiedeinderFörderung? HierausergibtsichdiebisherigeEntwicklungvonKinderfreibetragundKindergeld.WeitereEntscheidungenhierzubleibendernächstenLegislaturperiodevorbehalten. 10.AbwelchemBrutto-EinkommenwärebeieinemEhepaarmiteinemAlleinverdienerbzw.einerAlleinverdienerinundeinemKind/zweiKindern/ dreikindern/vierkinderndieentlastungswirkungderkinderfreibeträge günstiger als das Kindergeld? BeieinerAnhebungderKinderfreibeträgeaufdasNiveaudesGrundfreibetrags imjahr2014 (8354Euro)wärefürSplittingtabellenfälleabeinemzuversteuerndenEinkommenvon41966EurodieEntlastungswirkungderKinderfreibeträgegünstigeralsdasKindergeld.InderTabellewerdendieEinkommens-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14375 niveausangegeben,abdenenauchfürdieweiterenkinderdiekinderfreibeträge wirksam würden. Splittingtabelle 1 Kind Euro 2 Kinder Euro 3 Kinder Euro 4 Kinder Euro 12.IstdieFinanzierungdiesermöglichenMaßnahmenbereitsimEntwurfdes Bundeshaushaltsfür2014undinderFinanzplanungbis2017,diefürdie VerabschiedungimBundeskabinettam26.Juni2013angekündigtsind, berücksichtigt? 11.DurchwelcheMaßnahmensollendiefinanziellenAuswirkungendermöglichenErhöhungvonKindergeldundKinderfreibeträgengegenfinanziert werden,undwelcheeinzelplänewärendavoninjeweilswelcherhöhebetroffen? DieFragen11und12werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. Deram26.Juni2013vomKabinettbeschlosseneRegierungsentwurfzumBundeshaushalt2014undderFinanzplan2013bis2017wurdenaufderBasisder geltendenrechtslageundderbestehendenpolitischenschwerpunktsetzungen unterberücksichtigungderfrühjahrsprojektionderbundesregierungzurgesamtwirtschaftlichenentwicklungunddermai-steuerschätzungdesarbeitskreises Steuerschätzungen aufgestellt.diepolitischenplanungendernach denwahlenzubildendenbundesregierungwerdeninihrenhaushaltsmäßigen Auswirkungen Gegenstand der dann zu treffenden Entscheidungen sein. 13.SollengegebenenfallsauchFamilienentlastetwerden,dieLeistungenzur SicherungdesLebensunterhaltesbeziehenunddieaufgrundderAnrechnungdesKindergeldsaufdieseLeistungenvonderErhöhungnichtprofitieren können? Fallsja,welcheEntlastungensindgeplant,undmitwelchenMehrausgaben ist zu rechnen? LeistungenzurSicherungdesLebensunterhaltswerdenfürKinder,Jugendliche undjungeerwachseneindergrundsicherungfürarbeitsuchendenachdem ZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)sowieinderHilfezumLebensunterhaltnachdemDrittenKapitelSGBXIIundderGrundsicherungimAlterund beierwerbsminderungnachdemviertenkapitelsgbxiizurgewährleistung dessoziokulturellenexistenzminimumserbracht.zurdeckungdesindividuellengesamtbedarfswerdennebenanderenleistungenregelbedarfegewährt. Diese decken den notwendigen Lebensunterhalt in pauschalierter Form ab. DienachdemAlterabgestuftenRegelbedarfefürKinderundJugendlicheberuhenaufstatistischnachgewiesenenVerbrauchsausgabenvonFamilienhaushalten (PaarhaushaltmiteinemKind),diedurchSonderauswertungenderEinkommens-undVerbrauchsstichprobe2008ermitteltwurden (regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben).DieRegelbedarfewerdenjährlichentsprechendeines Mischindexfortgeschrieben,derdiePreisentwicklungdesregelbedarfsrelevan-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tenverbrauchsunddieentwicklungdernettolöhne-und-gehälterberücksichtigt. BeiderHöhedesKindergeldswirddieAnzahlderKinderberücksichtigt,nicht aberdasfürdiehöhedestatsächlichenbedarfsausschlaggebendelebensalter. NichtzuletztaufgrunddieserUnterschiedeergebensichkeineFolgewirkungen von möglichen Kindergelderhöhungen auf die Höhe von Regelbedarfen. 14.InwieweitistdiemöglicheErhöhungdesKindergeldsundderKinderfreibeträgedurchdieEntwicklungdessächlichenExistenzminimumsunddes Betreuungsbedarfs von Kindern begründet? 15.InwieweitliegendermöglichenErhöhungdesKindergeldsundderKinderfreibeträgekonkreteStudienzurfinanziellenSituationvonFamilien zugrunde? DieFragen14und15werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. NachdemErgebnisdesNeuntenExistenzminimumberichtsvom7.November 2012istderKinderfreibetragbiseinschließlich2013ausreichendbemessen.Ab 2014voraussichtlichnicht.DarüberhinausistesZielderBundesregierung,eine bessere Berücksichtigung von Kindern bei der Besteuerung zu erreichen. Bewertung der Zeiten der Kindererziehung im Rentenrecht 16.BestehenderzeitPlänederBundesregierung,einebessereBewertungvon ZeitenderKindererziehungvorzunehmen,undwennja,istbeiderbesserenBewertungvonZeitenderKindererziehungausschließlichandie Kindererziehungszeitnach 56desSechstenBuchesSozialgesetzbuch (SGBVI)gedacht,oderkämeaucheineLeistunginAnknüpfungandas Kindererziehungsleistungsgesetz,dasfürKindererziehendegilt,dievor dem 1. Januar 1921 geboren sind, in Frage? 17.SiehtdieBundesregierungnebendermöglicherweiseverbessertenAnrechnungvonKindererziehungszeitenauchandereMaßnahmenfürgeeignetan,umdiefamilienbedingtunstetenErwerbsverläufevonElternvon Kindern,dievordem1.Januar1992geborenwordensind,inderAlterssicherung besser zu berücksichtigen? 18.PlantdieBundesregierungdieverbesserteBewertungvonGeburtenvor dem1.januar1992imumfangvoneinementgeltpunkt,oderplantsie einevollegleichstellungmitnachdem31.dezember1991geborenen Kindern? 19.WelcherPersonenkreissollfürdenFall,dasseineverbesserteBewertung vonkindererziehungszeitengeplantist,vonderangestrebtenneuregelung erfasstsein,undsolldieseregelungnurfürdierentenzugängegelten, oder auch für den Bestand? 20.SollesfürdenFall,dasseineverbesserteBewertungvonKindererziehungszeitenauchfürdenBestandgeplantist,zueinergrundlegendenNeuberechnungderRentekommen,undwürdendabeiauchandereRechtsänderungeneinbezogenwerden,dieseitdemZeitpunktdesjeweiligen RentenzugangsinKraftgetretensind,sodassesauchzueinerMinderung des Rentenzahlbetrags kommen könnte? DieFragen16bis20werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14375 DieVerbesserungdermitdenFragenangesprochenenKindererziehungszeitist einevonmehrerenmaßnahmen,diegegenstandderrentenpolitischenentscheidungsfindunginnerhalbderbundesregierungsind.dieverbesserungeninder RentesollenineinemGesamtkonzeptumgesetztwerden.DieVerständigunginnerhalbderBundesregierungüberDetailsderVerbesserungenistnichtabgeschlossen,sodassderzeitkeinekonkretenAussagenbezüglichderAusgestaltung getroffen werden können. 21.SiehtdieBundesregierungvordemHintergrundderForderungvonder BundeskanzlerinDr.AngelaMerkelnacheinerGleichbehandlungvon KinderneinProblemdarin,dassdieKindererziehungszeiten jenachdem, obfürwest-undostdeutscheerziehende möglicherweiseeinerseitsmit demaktuellenrentenwertundandererseitsmitdemumca.11prozent niedrigeren aktuellen Rentenwert (Ost) bewertet werden? Wann,undinwelcherForm,siehtdieBundesregierunghiereineAngleichung vor? FürdieBundesregierungistdieFragederVereinheitlichungderRentensysteme indenaltenundneuenbundesländernvonderfrageeinermöglichenverbesserungderanrechnungvonkindererziehungszeitenfürgeburtenvor1992zu trennen. 22.WäreeinerückwirkendeÄnderung,dienachAnsichtderFragesteller willkürlicheineausdehnungumzwölfmonatevornimmt,verfassungskonform,oderwürdedergleichbehandlungsgrundsatznachartikel3des Grundgesetzesverletzt,daesebennichtzueinerGleichstellungmitden nach dem 31. Dezember 1991 geborenen Kindern käme? DadiederzeitigeUnterscheidungbeiderAnrechnungvonKindererziehungszeitenfürGeburtenvor1992undGeburtenab1992verfassungsrechtlichunbedenklichist,gehtdieBundesregierungdavonaus,dassaucheinemöglicheVerbesserungbeiderAnrechnungvonKindererziehungszeitenfürGeburtenvor 1992,mitderdasAusmaßderunterschiedlichenBehandlungverringertwürde, verfassungsrechtlich nicht problematisch sein dürfte. 23.SollimFalleeinerrentenversicherungsinternenLösungeineAusweitung dieserbeitragszahlungerfolgen,umdiemehrausgabenzukompensieren, oderiststattdessen daessichumleistungenfürgeburtenhandelt,die indervergangenheitliegen aneineerhöhungdesallgemeinenbundeszuschusses gedacht? 24.InwelcherGrößenordnungmüsstenentsprechendeBundeshaushaltsmittel inansatzgebrachtwerden,umdiemehrausgabenderrentenversicherung auszugleichen,dieentstünden,wennfürgeburtenvordem1.januar1992 a) ein zusätzlicher Entgeltpunkt oder b) zwei zusätzliche Entgeltpunkte gewährt werden? 25.WiewürdensichdieWerte (siehefrage24aund24b)darstellen,wenn zwischeneinergewährungfürdenzugangunddenbestanddifferenziert würde? 26.WelcheAuswirkungenaufdieEntwicklungdesBeitragssatzesdergesetzlichenRentenversicherungergäbensich,wenndieentsprechendenMehrausgabenindenobengeschildertenFallkonstellationennichtdurchzusätzlicheBundeshaushaltsmittelgegenfinanziertwürden,undwiewürdesich

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derallgemeinebundeszuschusszurgesetzlichenrentenversicherungdadurch verändern? DieFragen23bis26werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DaDetailsderVerbesserungennichtfeststehen,könnenkeinekonkretenAussagen zu den Finanzwirkungen getroffen werden. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur 27.SindindemEntwurffürdenBundeshaushalt2014,deram26.Juni2013 durchdasbundeskabinettbeschlossenwerdensoll,indeneinzelplan12 zusätzliche Investitionsmittel für die Verkehrsinfrastruktur eingestellt? 28.PlantdieBundesregierungzusätzlicheMittelfürdieVerkehrsinfrastruktur einzustellen, und wenn ja, wie, und in welcher Höhe? 29.WiesollendiemöglichenzusätzlichenMittelfürdieVerkehrsinfrastruktur gegenfinanziert werden? WerdensieimRahmendesEntwurfsdesBundeshaushalts2014undder fortgeschriebenenmittelfristigenfinanzplanungjeweilsfürdiejahre2015 bis 2017 durch Umschichtungen im Einzelplan 12 gegenfinanziert? 30.Istauszuschließen,dassdiemöglichenzusätzlichenMittelfürdieVerkehrsinfrastrukturjeweilsfürdieJahre2014bis2017durchdieAusdehnungderLkw-MautaufalleBundesstraßensowieeineAbsenkungder TonnengrenzederFahrzeugeoderdurchdieEinführungeinerPkw-Maut gegenfinanziert werden? 31.WerdendiemöglichenzusätzlichenMittelfürdieVerkehrsinfrastrukturin denjahren2014bis2017jeweilsfürdiedreiverkehrsträgerstraße, SchieneundWasserstraßeeingesetzt,odersollendiesenurindenBereich derbundesfernstraßen investiert werden? 33.WelchePrioritätenwerdenbeiderVerteilungdermöglichenzusätzlichen Investitionsmittel gesetzt, und erfolgt eine Zweckbindung der Mittel? 34.InwelcheVerkehrsprojektewerdendiemöglichenzusätzlichenMittelfür dieverkehrsinfrastrukturjeweilsfürdiejahre2014bis2017investiert, und nach welchen Kriterien sollen die Mittel aufgeteilt werden? 32.WiesollendiemöglichenzusätzlichenMittelaufdieeinzelnenVerkehrsträgersowieaufdieBereicheAus-undNeubausowieErhaltverteiltwerden? DieFragen27bis34werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. Deram26.Juni3013beschlosseneRegierungsentwurfdesBundeshaushalts 2014undderFinanzplanbis2017siehteineVerstetigungderVerkehrsinvestitionenaufeinemNiveauvonüber10Mrd.Eurovor.Darinenthaltenistdie AusfinanzierungdesInfrastrukturbeschleunigungsprogrammsIIinHöhevon 150 Mio. Euro.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14375 Programm zur Modernisierung und Digitalisierung von Schulen 35.PlantdieBundesregierungeinProgrammzurModernisierungundDigitalisierung von Schulen? Wennja,aufwelcherverfassungsrechtlichenGrundlagesollendiemöglichenInvestitionenfürdieSanierungvonSchulgebäudensowiefürdie Digitalisierung von Schulen realisiert werden? 36.Wiewäresichergestellt,dassdiedurchdieInvestitionsmitteldesBundes freiwerdendenmittelderkommunenundländertatsächlichfürzusätzlicheslehrpersonal,lernmaterialienoderdenausbauderschulsozialarbeit genutzt werden? 37.InwieweitlehntdieBundesregierungvordemHintergrundderAnkündigungeinesProgrammszurModernisierungundDigitalisierungvonSchulendurchdieBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelweiterhindievonder FraktionderSPDvorgeschlageneGrundgesetzänderungzurAufhebung deskooperationsverbotesimgesamtenbildungsbereich (Bundestagsdrucksache17/8455)ab,mitderaufGrundlagevonverlässlichenVereinbarungendieSanierungvonSchulgebäuden,derPersonalausbauimLehrundBetreuungsbereichoderauchGanztagsschulenflächendeckendausgebaut werden könnten? DieFragen35bis37werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. EinProgrammzurModernisierungundDigitalisierungvonSchulenbefindet sich in der Bundesregierung derzeit nicht in Planung. ZurVerbesserungderKooperationsmöglichkeitenvonBundundLändernhat diebundesregierungihrengesetzentwurfzuränderungdesartikels91bdes Grundgesetzesvorgelegt,dersichimparlamentarischenVerfahrenbefindet.Die BundesregierungistnachwievorderMeinung,dassmitihremGesetzentwurf dierichtigenweichenfüreinenachhaltigestärkungderhochschulenin Deutschlandgestelltwerden.BundundLänderkönntenbeizentralenZukunftsfragenimWissenschaftsbereichinhaltlichzusammenarbeitenundihreKräfte aufdauerbündeln.daswäreeinersterrealistischerschritt.einebesserekooperationimhochschulbereichkönnteauchpositiveimpulsefüranderebereicheerzeugen.diebundesministerinfürbildungundforschung,prof.dr. JohannaWanka,hatdenLändernzudemihreGesprächsbereitschafthinsichtlich weiterermöglichkeitenderkooperationsignalisiert,wenndiesezueinergemeinsamen Position finden. 38.InwelcherGrößenordnungsollendiemöglichenzusätzlichenMittelfür BildungsinvestitionenfürdieSchuleninderBundesrepublikDeutschland bereitgestellt werden? Auf die Antwort zu den Fragen 35 bis 37 wird verwiesen. 39.WievieleSchulensollenmöglicherweisejeweilsmitdemModernisierungs- und dem Digitalisierungsprogramm erreicht werden? Auf die Antwort zu den Fragen 35 bis 37 wird verwiesen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 40.WelchesVerfahrenistfürdieSchwerpunktsetzungdiesermöglichenInvestitionsprogrammeunddieAuswahlderzuförderndenSchulenvorgesehen? WosiehtdieBundesregierungaktuellimSchulbereichdiegrößtennachholenden Investitionsbedarfe? AufdieAntwortzudenFragen35bis37wirdverwiesen.DieBundesregierung hält keine Daten über möglichen Investitionsbedarf an Schulen vor. 41.InwieweitplantdieBundesregierungeineÄnderungdermittelfristigenFinanzplanung des Einzelplans 30? InwieweitkämeesdamitimEinzelplan30zustagnierendenbzw. schrumpfenden Bildungsinvestitionen und wachsenden Sparzwängen? 42.InwieweitsollennachdenPlanungenderBundesregierungindermittelfristigeFinanzplanungdesEinzelplans30insbesonderediemitdem EckwertebeschlussfürdenkommendenBundeshaushaltvomMärz2013 geradeerstneuausgebrachtenglobalenminderausgabenvonüber370 Mio. Euro aufgehoben bzw. verringert werden? DieFragen41und42werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DieFinanzplanungisteininternesPlanungsinstrumentderBundesregierung. FürdenZeitraum2013bis2017wurdesieam26.Juni2013durchdasBundeskabinettbeschlossen.GegenüberderbislanggeltendenFinanzplanungwerden diebildungsinvestitionenimeinzelplan30nocheinmalsubstanziellgesteigert. Umsetzungsstand und Finanzierung möglicher Maßnahmen 43.WieistderUmsetzungsstanddermöglichenMaßnahmeninderBundesregierung, und welcher Zeitplan ist zur Umsetzung vorgesehen? 44.PlantdieBundesregierungeineUmsetzungdermöglichenMaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode, die bekanntlich in Kürze endet? 45.GibtesinderBundesregierungbereitsVorarbeitenzueinzelnenMaßnahmen,dieBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelEndeMai2013angekündigt hatte (z. B. Familiensplitting, Mütterrente)? DieFragen43bis45werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. WegenderUnterdeckungbeidenKinderfreibeträgenab2014 (vgl.antwortzu Frage1)wirddieBundesregierungrechtzeitigeinGesetzgebungsverfahreneinleiten. Eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode ist nicht geplant. ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzudenFragen16bis20und27bis37verwiesen. 46.WelcheSpielräumebestehenimBundeshaushaltfüreineFinanzierung vonmaßnahmen,dienachschätzungeninderpresseetwaimzweistelligenmilliardenbereichliegen (vgl. DiePlänederKanzlerin,Handelsblattvom31.Mai2013, MerkelversprichtMilliarden,BerlinerZeitung vom1.juni2013),insbesonderewenndienettoneuverschuldungaufdem Niveau des Eckwertebeschlusses vom März 2013 gehalten wird?

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WiehochwärendieMehrausgabenderMaßnahmeninsgesamt,undmit wieviel Steuermindereinnahmen wären sie verbunden? 48.SollendiemöglichenMaßnahmendurchSteuererhöhungenfinanziert werden? 49. Werden die möglichen Maßnahmen durch a)ausgabenstreichungen und/oder b)ausgabenkürzungen und/oder c)steuererhöhungen finanziert? 50.Wennja,inwelchenBereichensollenkonkretentsprechendeMaßnahmen (siehefrage49abis49c)gegenfinanziertwerden (bitteunternennungder Einzelpläne und Titel spezifizieren)? 51.IstzurFinanzierungdermöglichenMaßnahmeneineErhöhungderNettokreditaufnahme geplant? 52. Hält die Bundesregierung an dem Ziel der Haushaltskonsolidierung fest? DieFragen46bis52werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DieBundesregierungsetztmitdemRegierungsentwurfzumBundeshaushalt 2014unddemFinanzplanbis2017ihrenkonsequentenKursderHaushaltssanierungundKonsolidierungfort.DerRegierungsentwurffürdenBundeshaushalt2014siehteinenstrukturellenÜberschussinHöhevonrund2Mrd. Eurovor.Ab2015siehtdieFinanzplanungderBundesregierungnichtnureinen BundeshaushaltohnejeglicheNeuverschuldungvor,sonderndenEinstiegindie Schuldentilgung. AndiesemKurswirddieBundesregierungauchinderneuenLegislaturperiode festhalten.diebundesregierunghatindieserlegislaturperiodemitdemkonzeptderwachstumsfreundlichenkonsolidierungwichtigeundneueimpulsein prioritärenbereichen,wiebildungundforschungundentwicklungszusammenarbeitgesetzt.auchinderkommendenlegislaturperiodewerdensich nicht zuletztauchdankdererfolgreichensanierungdesbundeshaushalts gewisse Spielräumebieten,umdempolitischenGestaltungsanspruchGeltungzuverschaffen,ohnevomeingeschlagenensolidenhaushaltspolitischenKursabzuweichen.

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