Stand der Umsetzung der Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz und weitere Planungen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/682 Stand der Umsetzung der Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz und weitere Planungen Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierunghatmitKabinettsbeschlussvom30.Juli2008dieInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufdenweggebracht.mitdieserinitiativesolltedieattraktivitätdeswissenschafts-undforschungsstandortes Deutschlandgestärktwerden,nachdemesderBundesministerinfürBildung undforschung,dr.annetteschavan,nichtgelungenwar,einumfassendes Gesetzespaket zur Wissenschaftsfreiheit vorzulegen. DieFraktionderSPDhatdiegeplantenMaßnahmenderBundesregierung ausdrücklichunterstütztundsichfüreinezügigeumsetzungdergeplanten Maßnahmeneingesetzt.DarüberhinaushatsichdieFraktionderSPDdafür ausgesprochen,weiteremaßnahmenzurstärkungderwissenschaftin DeutschlandzuentwickelnundumgehendaufdenWegzubringen.Zielder Maßnahmensollessein,denStandortDeutschlandfürWissenschaftlerinnen undwissenschaftlernationalwieinternationalnochattraktiverzugestalten, bürokratischehemmnisseabzubauen,freiräumefürdieforschungzuschaffen und die Mittelverwendung in der Forschung flexibler zu gestalten. MitdemKoalitionsvertraghabendieFraktionenderCDU,CSUundFDP einenneuenanlauffüreinumfassendeswissenschaftsfreiheitsgesetzangekündigt.esstehtzuerwarten,dassdiesesgesetzgebungsverfahrenaufder UmsetzungderInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufbauenwird.zum StandderUmsetzungderMitte2008angenommenenInitiativehatsichdas BundesministeriumfürBildungundForschungbisherbedauerlicherweisejedoch nicht ausführlich geäußert. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 24.Februar 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/921 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.Isteswiegeplantgelungen,alleMaßnahmenderInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz bereitsimhaushaltsjahr2009wirksamwerdenzu lassen? Wenn nein, warum ist dies nicht gelungen? 2.WelcheÄnderungenbeidenHaushalts-undFörderregelwerkenwurden durchgeführt? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. ImBundeshaushaltsplan2009habendieWissenschaftsorganisationenHelmholtz-GemeinschaftDeutscherForschungszentrene.V. (HGF),Fraunhofer- GesellschaftzurFörderungderangewandtenForschunge.V. (FhG),Max- Planck-GesellschaftzurFörderungderWissenschaftene.V. (MPG),WissenschaftsgemeinschaftGottfriedWilhelmLeibnize.V. (WGL)unddieDeutsche Forschungsgemeinschafte.V. (DFG)zusätzlicheFreiräumeinderBewirtschaftungihrerFinanzmittelundbeimPersonalerhalten.EswurdenentsprechendeHaushaltsvermerkeindenjeweiligenEinzelplänenausgebracht.Der Übernahmederpersonal-undhaushaltsrechtlichen (Selbstbewirtschaftungsmittel,Deckungsfähigkeit)FlexibilisierungenindieRegelwerkedergemeinsam finanziertenwissenschaftseinrichtungenhabendieländernachvorbefassung derjeweiligenfachausschüsseindersitzungdesausschussesdergemeinsamenwissenschaftskonferenzam29.september2009zugestimmt.dieflexibilisierungeninweiterenbereichenderinitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz wiedieangestrebtebeschleunigungdergenehmigungsverfahrenbeidereingehungvonbeteiligungendurchdiewissenschaftsorganisationensowiedie EtablierungeineswissenschaftsspezifischenBauverfahrensfürFhGundHGF, derenumsetzungsschrittenichtunmittelbardurchhaushaltsvermerkevorgezeichnetsind,sindnochnichtabgeschlossen.imbereichderbeschaffungvon WarenundDienstleistungensindmitderEtablierungeinerForschungsklausel konkretewissenschaftsspezifischeerleichterungenfürdieforschungseinrichtungenmitinkrafttretenderneufassungderverdingungsordnungfürleistungen Teil A VOL/A (voraussichtlich März 2010) zu erwarten. 3.WiehabensichdieÄnderungenbeidenHaushalts-undFörderregelwerken ausgewirkt,undfallshierzunochkeinebelastbareninformationenvorliegen,wannwerdendiediesbezüglichendatenundfaktendemdeutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden können? EineabschließendeBewertungistderzeitnochnichtmöglich.NachMaßgabe desbeschlussesdeshaushaltsauschussesdesdeutschenbundestagesvom 20.November2008hatdieBundesregierungdemHaushaltsausschussbiszum 30.April2011einenumfassendenBerichtzudenErfahrungenundWirkungsweisen der beschlossenen Maßnahmen vorzulegen. 4.Stehtbereitsfest,obdieMaßnahmenimRahmenderInitiativehinreichend erfolgreichwaren,umeineumfassendegesetzgeberischeinitiativefürein Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu begründen? DerKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPvom26.Oktober2009 enthältdiesbezüglicheineeindeutigefestlegung.danachsollendiewissenschaftsfreiheitsinitiativefortgesetztundeinwissenschaftsfreiheitsgesetz,ergänztdurchnotwendigeuntergesetzlichemaßnahmen,vorgelegtwerden insbesonderemitdemziel,globalhaushalteeinzuführenunddiemöglichkeiten fürunternehmensbeteiligungenundausgründungenzuverbessern.diebundesregierungprüft,inwelchemumfanglegislativeunddanebenuntergesetzliche Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich sind.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/921 5.WelcheRessortforschungseinrichtungenwurdennachdergeplantenressort- und einrichtungsspezifischen Prüfung in die Initiative einbezogen? 6.WelchekonkretenMaßnahmenderInitiativewurdenfürdiesebzw.in diesenressortforschungseinrichtungenwannundmitwelchenwirkungen umgesetzt? 7.WelcheRessortforschungseinrichtungenwurdenauswelchenGründen nichtindieinitiativeeinbezogen,undgibtesbestrebungenoderbereits vereinbartemaßnahmen,umdieseeinrichtungenzueinemspäterenzeitpunkt einzubeziehen? Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. IndieInitiativesindbisherFhG,MPG,HGF,WGLundDFGeinbezogen. NachdemKabinettsbeschlussvom30.Juli2008zurInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz wirddieeinbeziehungderbundeseinrichtungenmitfue-aufgaben (FuE =ForschungundEntwicklung)ressort-undeinrichtungsspezifisch zuprüfensein.nachmaßgabedesbeschlussesdeshaushaltsausschussesdes DeutschenBundestagesvom20.November2008wirdübereinemöglicheAnwendungderindemBeschlussenthaltenenMaßnahmenaufdieBundeseinrichtungenmitFuE-AufgabennachAbschlussderAuswertungdeszum30.April 2011vorzulegendenBerichtsentschieden.InwieweitdieBundeseinrichtungen mitfue-aufgabenineinegesetzlicheregelungeinzubeziehensind,kannerst nach Abschluss der konzeptionellen Arbeiten entschieden werden. IndieÜberlegungenzudenBundeseinrichtungenmitFuE-Aufgabenwerden zudemdieempfehlungendeswissenschaftsratesausdergesamtevaluation diesereinrichtungeneinzubeziehensein.eineergänzendestellungnahmezur Ressortforschung wird im Mai 2010 erwartet. 8.MitwelchenMaßnahmenstelltdieBundesregierungsicher,dassallevon BundundLänderngemeinsamgefördertenForschungseinrichtungenunabhängigdavon,obsieüberwiegend,hälftigodernuranteiligvomBundmitfinanziertwerden,dieFlexibilisierungsmaßnahmenderInitiativeinvollem Umfang nutzen können? DamitdiehaushaltsrechtlichenFlexibilisierungsmaßnahmenderInitiativein vollemumfangvondengemeinsamfinanziertenwissenschaftseinrichtungen genutztwerdenkönnen,müssenauchdieländerentsprechendeinstrumente bereitstellenbzw.sonstigenmaßnahmenindenjeweiligenbund-länder- GremienderEinrichtungenzustimmen.AlleinigeGestaltungsmöglichkeiten desbundesbesteheninsoweitnicht.imübrigenwirdaufdieantwortenzuden Fragen 9 und 10 verwiesen. 9.WelcheBundesländerhabendievomBundeingeführtenFlexibilisierungenindasjeweiligeLandesrechtübertragen (bitteumdetaillierteaufstellung nach Bundesland und Maßnahme)? DerÜbernahmederpersonal-undhaushaltsrechtlichenFlexibilisierungenin dieregelwerkedergemeinsamfinanziertenwissenschaftseinrichtungenhaben dieländernachvorbefassungderjeweiligenfachausschüsseindersitzung desausschussesdergemeinsamenwissenschaftskonferenzam29.september 2009zugestimmt.ZurjeweiligenlandesspezifischenUmsetzungliegender Bundesregierung noch keine detaillierten Informationen vor.

4 Drucksache 17/921 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WelcheEinrichtungenderWissenschaftsgemeinschaftGottfriedWilhelm Leibnize.V.habenaufgeschlüsseltnachLändernwelcheFlexibilisierungsmaßnahmenderWissenschaftsfreiheitsinitiativeabwannnutzen können? DieLänderwurdenaufdieimRahmendesBundeshaushalts2009geschaffenen Flexibilisierungsinstrumentehingewiesen.AufgrunddesBeschlussesdesAusschussesderGemeinsamenWissenschaftskonferenzvom29.September2009 zureinführungderselbstbewirtschaftungsmittelbeidenleibniz-instituten habeneinigeländerbereitseineadäquateformderüberjährigenbereitstellung dermitteleingeführt.weitereländerprüfendieumsetzungbzw.habensiefür dasjahr2010angekündigt.derstandderumsetzungwird wieimausschuss dergemeinsamenwissenschaftskonferenzbeschlossen Gegenstandder Haushaltsanmeldungen der Länder für das Jahr 2011 sein. 11.IstderBundesregierungbekannt,obBundesländereinesolcheFlexibilisierung abgelehnt haben, und wenn ja, mit welcher Begründung? DerBundesregierungistkeinLandbekannt,dasdieüberdieInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz angestrebteflexibilisierungfürdiewgl-institute ablehnt. 12.WieoftundzuwelchenGelegenheitenhatdieBundesministerinfürBildungundForschung,Dr.AnnetteSchavan,inTerminenmitVertreterinnenundVertreternderBundesländerdaraufgedrängt,dieMaßnahmenim Rahmen der Initiative in Landesrecht umzusetzen? DieInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz waraufdenunterschiedlichsten EbenenvielfachGegenstandvonGesprächenmitVertreterinnenundVertretern derländermitdemziel,eingemeinsamesverständniszurflexibilisierungder RahmenbedingungenderWissenschaftseinrichtungenzuerzielen.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Nein 13.WurdenBundesländernZusagenfinanzielleroderandererArtgemacht, um Anreize für eine Übernahme der Regelungen zu setzen? 14.WelcheGenehmigungsvorbehaltedesBundesministeriumsderFinanzen sind im Zuge der Initiative abgeschafft oder begrenzt worden? ImRahmenderInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurdeimbundeshaushalt2009indiehaushaltsvermerkefürfhgundhgfderbisdahinbestehendeeinwilligungsvorbehaltdesbundesministeriumsderfinanzen (BMF) hinsichtlichderzuweisungderselbstbewirtschaftungsmittelnichtmehraufgenommen. 15.IstdasBundesministeriumderFinanzenbereit,nochweitereGenehmigungsvorbehalte aufzugeben, und wenn ja, an welchen Stellen? ObundinwieweitdieAufgabeweitererGenehmigungsvorbehaltedurchdas BundesministeriumderFinanzeninBetrachtkommt,umdieimKoalitionsvertragfestgeschriebenenZielsetzungenzurWissenschaftsfreiheitzuerreichen,

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/921 kannerstnachabschlussderkonzeptionellenüberlegungenbeantwortetwerden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 16.WurdendiehöherenQuotenzurSelbstbewirtschaftungdurchdieForschungsorganisationenbereitsgenutzt,undwennja,inwelchemUmfang? DasFlexibilisierungsinstrumentwurdevondenForschungsorganisationenunterschiedlichgenutzt (imbundeshaushalt2009wurdenfürdfgundmpgerstmals Selbstbewirtschaftungsmittel ausgewiesen): BeiderMPGwurdenSelbstbewirtschaftungsmittelinHöhevon3,1Prozent (Betrieb)bzw.6,2Prozent (Investitionen)undbeiderFhGinHöhevon 12,8Prozent (Betrieb)bzw.8,9Prozent (Investitionen)inAnspruchgenommen.ImDurchschnittallerHelmholtz-ZentrenergibtsicheineInanspruchnahmederSelbstbewirtschaftungsmittelvon12Prozent,inEinzelfällenvon 20Prozent.DieDFGhatdieinstitutionellenZuwendungsmittelimJahr2009in vollemumfangabgerufen,weshalbeskeinerinanspruchnahmealsselbstbewirtschaftungsmittelfür2010bedurfte.fürdieeinrichtungenderwglwurdenmittelmiteinemgesamtvolumenvonrund3,7mio.euroaufselbstbewirtschaftungskonten umgebucht. 17.WelchepositivenFolgenhatdieAbschaffungderStellenpläneimBundeshaushaltfürdieMax-Planck-Gesellschaft,dieHelmholtz-Zentren,die Fraunhofer-GesellschaftunddasWissenschaftszentrumBerlinimRahmen eines Pilotprojekts erbracht? DieAbschaffungderVerbindlichkeitderStellenpläneimtariflichenundunterenaußertariflichenBereichhatdieFlexibilitätderForschungseinrichtungen erhöht.imbereichderaußertariflichenstellenentsprechendbesoldungsordnung B/Besoldungsgruppe W 3 sind die Stellenpläne nach wie vor verbindlich. 18.WelcheMaßnahmensindbereitsmitdemZielderAufgabedesVergaberahmens erfolgt? BeiHGF,FhGundMPGwerdenAusgabenfürdieVergütungvonleitenden WissenschaftlerinnenundWissenschaftlern,dienachdem1.Januar2009aus EinrichtungenimAusland,InternationalenOrganisationenoderausderWirtschaftberufenwurdenoderderenAbwanderungzusolchenStellennachdem 1.Januar2009imWegevonBleibeverhandlungenabgewehrtwurde,beider BerechnungdesVergaberahmensnichtmehreinbezogen (sog.vergaberahmenfreies Kontingent). 19.SinddieZustimmungserfordernisseindenW-Grundsätzenumfassend abgeschafft worden, und wenn nein, warum nicht? DasnachUmsetzungderInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz verbleibendezustimmungserfordernisindenw-grundsätzenbetrifftdiezahlungvon Funktions-LeistungsbezügeninHöhevonüber20Prozentdesjeweiligen Grundgehalts (W-GrundsätzeHGF,WZBundFhG)bzw.fürVerbundsprecher inhöhevonüber25prozentdesjeweiligengrundgehalts (W-Grundsätze FhG).DieseRegelungenwurdenvonderForschungnichtalsHemmnisbenannt.

6 Drucksache 17/921 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 20.WelcheMaßnahmenwurdenergriffen,umdieAnstellungskonditionen fürwissenschaftlerinnenundwissenschaftlerzurstärkungderinternationalenkonkurrenzfähigkeitderforschungseinrichtungenweiterzuentwickeln? DieMaßnahmenzurWeiterentwicklungderAnstellungskonditionenfürWissenschaftlerinnenundWissenschaftlerzurStärkungderinternationalenKonkurrenzfähigkeitderForschungseinrichtungensindindemBerichtdesBundesministeriumsfürBildungundForschung (BMBF)zurUmsetzungderEckpunktederInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz vommai2009 (BMF-VorlageandenHaushaltsausschussdesDeutschenBundestagesvom28.Mai2009, Haushaltsausschussdrucksache16(8)5980)imEinzelnendargestelltunderläutert.DurchdiesesMaßnahmenpaketwirddasInstrumentariumderForschungseinrichtungenzurGewinnungundzurleistungsbezogenenVergütungvonWissenschaftlerinnenundWissenschaftlernoptimiertundihreWettbewerbsfähigkeitgestärkt.WegenderEinzelheitenwirdaufS.13undAnlagen4aund4bdes genannten Berichts verwiesen. 21.Istesgelungen,dieGenehmigungsverfahrenfürdieBeteiligunganUnternehmenundForschungseinrichtungensowiebeiderGründungvon TochtergesellschaftenimIn-undAuslandzustraffen,undwennja,durch welche Maßnahmen? 22.WelcheneueninternationalenBeteiligungendeutscherForschungsorganisationensindnachUmsetzungdieserMaßnahmenvonwemgetätigt worden,undhatsichdasneuevereinfachtegenehmigungsverfahrenfür diese aus Sicht der Bundesregierung bewährt? 23.WurdebereitseinvereinfachtesBauverfahrenfürdieFraunhofer-GesellschaftunddieHelmholtz-Zentrengeschaffen,undwennja,hatsichdieses Verfahren (anhand welcher Fallbeispiele) bewährt? Die Fragen 21 bis 23 werden im Zusammenhang beantwortet. FlexibilisierungsmaßnahmenindengenanntenBereichenkonntennochnicht umgesetztwerden.imübrigenwirdaufdiebeantwortungderfragen1,2und 4 verwiesen. 24.WelcheadministrativenHemmnissewurdenabgeschafft,umdas Vergabeverfahren wissenschaftsfreundlicher zu gestalten? IneinererstenPhasederInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurdediein BMBF-undBMWi-eigener (BMWi =BundesministeriumfürWirtschaftund Technologie)VerantwortungliegendeBagatellgrenzefürfreihändigeVergaben angehoben. 25.WieumfangreichwurdebisherdieMöglichkeitdurchdieForschungseinrichtungengenutzt,dieVergabeartfürLiefer-undDienstleistungen, dienurzumzweckevonforschungundentwicklungbeschafftwurden, frei zu wählen? DieursprünglicheForderungderForschungseinrichtungen,beiLiefer-und DienstleistungenmitBezugzuForschungundEntwicklungdieVergabeartfrei wählenzukönnen,wurdeineinevergaberechtssystematischeweitergehende Forschungsklausel fürfreihändigevergabeweiterentwickelt.imrahmender am20.november2009bekanntgemachtenneufassungdervol/aistdiese

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/921 Forschungsklausel neuaufgenommenworden.dieanwendungdieserforschungsklauselwirderstabdemzeitpunktdesinkrafttretensderänderungder VergabeverordnungundderneuenVOL/A (voraussichtlichmärz2010)möglich sein. 26.LiegenderBundesregierungErkenntnissevor,nachdenen (wievonder FraktionderFPDbefürchtet)dieRegelungenzurschrittweisenAufgabe desvergaberahmensübermehrereumsetzungsschrittezumehrbürokratie und weniger Freiheit geführt haben? Solche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 27.GibtesPlänezurEinführungeinesallgemeinenwissenschaftstypischen Vergütungssystems (Wissenschaftstarifvertragsgesetz)? ImKoalitionsvertragwurdevereinbart,dassdieBundesregierungdieMöglichkeitvonaußertariflichenVergütungselementenundTarifhoheitfürdieForschungseinrichtungenprüft.DiesePrüfungerfolgtzusammenmitdenForschungseinrichtungen. 28.BiszuwelchemAnteilsollesForschungseinrichtungenzukünftigermöglicht werden, sich an einem Joint Venture zu beteiligen? NachMaßgabedesKoalitionsvertragessollenimRahmenderFortsetzungder WissenschaftsfreiheitsinitiativedieMöglichkeitenfürUnternehmensbeteiligungenundAusgründungenverbessertwerden.InwieweithierzudieRahmenbedingungenfürdieEingehungvonBeteiligungendurchdieForschungseinrichtungenanzupassensind,wirdimRahmenderkonzeptionellenÜberlegungenzuentscheidensein.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage4verwiesen. 29.HältdieBundesregierungdieEinführungdesInstrumentsSelbstbewirtschaftungsmittelohnequantitativeRestriktionenfürsinnvollundhaushalterisch verantwortbar? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 30.GibtesPläne,dasgeltendeAusländerrechtnocheinmalgezieltdahingehendzuüberprüfen,welchederbestehendenRegelungennegative AuswirkungenfürdenWissenschafts-undForschungsstandortDeutschlandhaben,undistgeplant,hierzueineÄnderungdesAusländerrechts herbeizuführen? MitdemZuwanderungsgesetzunderfolgtenweiterenÄnderungendesAufenthaltsgesetzesundderBeschäftigungsverordnungwurdendieBedingungenzum AufenthaltundzurBeschäftigunginWissenschaftundForschunginDeutschlandkontinuierlicherleichtert.DarinkommtzumAusdruck,dassdieBundesregierungbesonderenWertdarauflegt,auchdurchgünstigeausländerrechtliche BestimmungendiePositionDeutschlandsimWettbewerbumdiebestenKöpfe zuverbessernunddamitzurstärkungdeswissenschafts-undforschungsstandortesdeutschlandbeizutragen.imzusammenhangmitderumsetzungder Hochqualifizierten-Richtlinie (Richtlinie2009/50/EG)innationalesRechtwird geprüftwerden,obweitereänderungenderbestehendenrechtslagezurzuwanderungzumzweckderbeschäftigunginwissenschaftundforschungerforderlich sind.

8 Drucksache 17/921 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 31.AnhandwelcherKriterienplantdieBundesregierung,dieEffizienzder MaßnahmenimRahmenderInitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu evaluieren,undisthierzudievergabevongutachten (biszuwelcher Kostenhöhe) geplant? 33.WelchekonkretenorganisationsspezifischenZielvereinbarungenmitwelchenKriteriensindvonderBundesregierungvorgesehen,umdieMessbarkeitderVerbesserungderLeistungsfähigkeitderForschungseinrichtungenimZugederweiterenFlexibilisierungdurchdasangekündigte Wissenschaftsfreiheitsgesetz sicherzustellen? WiebewertetdieBundesregierungdenmöglichenBeitragvonbelastbarenForschungsbilanzenhierzusowiederenUmsetzungsaussichtenim Rahmen des geplanten Gesetzes? Die Fragen 31 und 33 werden im Zusammenhang beantwortet. DasInstrumentderForschungsbilanzsollmitbereitserfolgterZustimmungder LänderalszentralesElementeineswissenschaftsadäquatenControllingsauf dergrundlagedereingeräumtenflexibilisierungendieabkehrvonderdetailsteuerungunterstützenundeineprimäroutput-orientierte,derspezifischen MissiondereinzelnenEinrichtungenRechnungtragendeDarstellungderLeistungsentwicklungvornehmen.NebeneinerkompaktenDarstellungdesLeitungsoutputsderEinrichtungenwerdendarinauchdiemitderFlexibilisierung erreichtenverbesserungenbeschrieben.indiesequalitativeanalysewerden auchweiterhinkennzahlenbezüglichgeeigneterparametermiteinbezogen. DabeiunterliegtauchdieForschungsbilanzselbsteinemProzessderFortentwicklung durch Anpassung der Indikatoren. 32.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbisherüberpositiveWirkungenderFlexibilisierungsmaßnahmenhinsichtlichderinternationalen WettbewerbsfähigkeitundVernetzungderdeutschenWissenschaftund Forschung,dererfolgreichenRückholungdeutscherWissenschaftlerinnenundWissenschaftlerausdemAusland,dersystematischenFörderung deswissenschaftlichennachwuchses,derbesserenvereinbarkeitvon wissenschaftlicherkarriereundfamiliesowiederbesonderenförderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung? ErsteErfahrungenausdenForschungseinrichtungenzeigen,dassdieneuenRegelungenimPersonalbereichgreifenundinsbesonderebeiderGewinnungvon WissenschaftlerinnenundWissenschaftlernausdemAuslandaktivgenutzt werden.unabhängigvonderinitiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz haben dievonderbundesregierungaufgelegtenmaßnahmenzurförderungdeswissenschaftlichennachwuchsesunterbesondererbeachtungderunterrepräsentanzvonfraueninwissenschaftundforschungzueinerverbesserungderanteilevonfrauenaufdeneinzelnenqualifikationsstufengeführt.hierzuwurden zudemdasprofessorinnenprogrammmitdenländernvereinbartsowieinsbesondereregelungenzurverbesserungdervereinbarkeitvonwissenschaftlicher KarriereundFamilieimBundesausbildungsförderungsgesetz,demBefristungsrecht und der Begabtenförderung eingeführt. 34.InwieweitbeabsichtigtdieBundesregierung,weitereSteigerungender ZuwendungenoderweitergehendeFlexibilisierungsmaßnahmenankonkretenErhöhungendermitdenForschungsorganisationenvereinbarten Ziele zu binden? EinekonkreteErhöhungdermitdenForschungsorganisationenvereinbarten ZielewirdderzeitvonderBundesregierungnichtangestrebt.BundundLänder

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/921 habenihrenbeschlussfüreinezweitelaufzeitdespaktesfürforschungund Innovation (2011bis2015)nichtanBedingungengeknüpft,dieüberdiegemeinsam vereinbarten forschungspolitischen Ziele hinausgehen. 35.WirddieBundesregierungbeiAusbleibenpositiverEffekteaucheine Prüfungvornehmen,obKontrollmechanismen (etwaimbereichvergaberechtoderhinsichtlichdesgenehmigungsvorbehaltsdesbundesministeriums der Finanzen) wieder eingeführt werden sollten? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieInitiativeWissenschaftsfreiheitsgesetzerheblichepositiveWirkungenfürdieForschungentfaltenwird,sodass sichdiefrageeinerrücknahmedergeschaffenenflexibilitätnichtstellen wird. Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht möglich. 36.GibtesinnerhalbderBundesregierungeineeinheitlicheDefinitiondes Begriffs Wissenschaftsfreiheit, und wie lautet diese? EinentsprechenderDefinitionsbedarfbestehtnicht.ImSinnederInitiativesoll unterbezugnahmeaufdenbegriff Wissenschaftsfreiheit verdeutlichtwerden,dassdasdeutschewissenschaftssystemmehrautonomie,mehrspielraum undmehreigeneverantwortungbraucht,umdieattraktivitätdeutschlandsim internationalenwettbewerbderwissenschaftssystemeundinnovationsstandorte zu steigern.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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