Auswirkungen der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auf die Mobilität von Studienberechtigten und Studierenden
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5569 Auswirkungen der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auf die Mobilität von Studienberechtigten und Studierenden Vorbemerkung der Fragesteller MitderdurchdieGroßeKoalitionbeschlossenenFöderalismusreformwurde dierahmengesetzgebungalskategorieunddiekompetenzdesbundesfürdie allgemeinengrundsätzedeshochschulwesensabgeschafft.derbunderhält eineneuekonkurrierendegesetzgebungskompetenzfürdiebereichehochschulzulassungundhochschulabschlüsse (Artikel74Abs.1Nr.33desGrundgesetzes GG).DieserKompetenztitelistvonderErforderlichkeitsklauseldes Artikels72Abs.2GGausgenommen.DieLändererhaltengleichzeitigdas Recht,vonRegelungenabzuweichen,diederBundinAusübungderneuen konkurrierendengesetzgebungskompetenzerlässt (Artikel72Abs.3GG).Das Hochschulrahmengesetz (HRG)wirddurchdieVerfassungsänderungenin seinembestandnichtunmittelbarberührt.esgiltalsbundesrechtweiterfort. DasBundeskabinetthatam9.Mai2007einenGesetzentwurfzurAufhebung deshrgbeschlossen.darinistdieaußerkraftsetzungdeskomplettenhrg zum 30. September 2008 vorgesehen. BundeseinheitlicheRegelungenzuHochschulzulassungund-abschlüssenzur SicherungvoninländischerMobilitätsollendamitaufgehobenwerden.Neuregelungen sind von der Bundesregierung offenbar nicht vorgesehen. Vorbemerkung der Bundesregierung DervonderBundesregierungbeschlosseneEntwurfeinesGesetzeszurAufhebungdesHochschulrahmengesetzesistAusdruckeinerPolitikfürgrößereSelbständigkeit,mehrGestaltungsspielraumundmehrFreiheitandenHochschulen indeutschland.verbundenistdamitdaspolitischesignal,vorallemandielandeshochschulgesetzgeber,dassdiebundesregierungeinepolitikfürmehrwettbewerb,wenigerstaatlichedetailsteuerungundmehrautonomiefürdiehochschulen unterstützen und voranbringen will. MitderAufhebungdesHRGentstehtkeinehochschulrechtlicheRegelungslücke,auchnichtindenBereichen,indenenderBundweiterhinübereineGe- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 21.Juni 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode setzgebungskompetenz (HochschulzulassungundHochschulabschlüsse)verfügt.NachteiligeAuswirkungenaufdieMobilität,insbesonderevonStudienberechtigten und Studierenden, ergeben sich hierdurch deshalb nicht. 1.Welchenkonkreten,spürbarenVorteilbringtdiekurzfristigeundpauschale AufhebungdesHRGdenStudienberechtigten,StudierendenundWissenschaftlern? 2.WelchekonkretenzusätzlichenFreiräumegewinnendieHochschulen durch die Aufhebung des HRG? DasHRG,soweitesaufderbisherigenRahmengesetzgebungskompetenzfürdie allgemeinengrundsätzedeshochschulwesensberuht,wendetsichandielandesgesetzgeber.seineaufhebungschafftdortzusätzlichespielräume,hataber deshalbkeineunmittelbarenauswirkungenfürdiehochschulen,hochschulmitarbeiter, Studierenden und Studieninteressenten. 3.BeabsichtigtdieBundesregierungdieihrausdrücklichauchnachderFöderalismusreformzugebilligteRegelungskompetenzderHochschulzulassung und -abschlüsse künftig wahrzunehmen? Wenn nein, warum nicht? 4.WiesollnachAnsichtderBundesregierunginZukunftgewährleistetwerden,dassbundesweiteinheitlicheMindeststandardsbeiHochschulzulassungund-abschlüssengeltenundsomitdieMobilitätvonStudienbewerbern und Studierenden problemlos möglich ist? DiebisherigenrahmenrechtlichenVorgabendesHRGzurHochschulzulassung undzuden-abschlüssensindindenhochschulgesetzenderländerumgesetzt worden.dasunmittelbargeltendehochschulrechtergibtsichsonachnichtaus demhrg,sondernausdenlandeshochschulgesetzen.dementsprechenderfolgtauchdiegewährleistungdererforderlichenmobilitätvonstudienbewerbernundstudierendenderzeitschonaufbasisübereinstimmendenlandesrechts. AufBasisderHRG-RegelungenzurHochschulzulassungvon2004habendie Länderam22.Juni2006einenneuenStaatsvertragüberdieVergabevonStudienplätzenvereinbartunddieerforderlichenlandesrechtlichenRegelungenerlassen.AusschließlichaufdieserlandesrechtlichenGrundlagewirddasZulassungsverfahrenfürdiebundesweitzulassungsbeschränktenStudiengängeseit dem Wintersemester 2006/07 angewandt. DieimKontextdesBologna-ProzessesaufeuropäischerEbenebzw.vonden 45Bologna-StaatenzurErleichterungderMobilitätinEuropainBezugaufdie HochschulabschlüssegefasstenBeschlüsseundverabredetenZielehabenBund undländeringuterzusammenarbeiterarbeitetundsichdaraufgleichermaßen politischfestgelegt.derbundhatimjahr2002imhrgdieaufbundesebene zurumsetzungderbologna-zieleerforderlichenregelungengetroffen.diese sowiedieweiterenimhrgenthaltenenregelungenimbereichhochschulabschlüssehabendieländerinlandesrechtumgesetzt.dieweitereumsetzung dervereinbarungenimrahmendesbologna-prozessesgeschiehtohnehin, ohne Konditionierung durch das HRG, im Bereich des Landesrechts. SolangesichimBereichdesLandesrechtskeineEntwicklungenabzeichnen,die nachteiligeauswirkungenaufdienationaleundinternationalemobilitätvon Studieninteressenten,StudierendenundHochschulabsolventinnenund-absolventenbefürchtenlassen,bestehtnachAuffassungderBundesregierungkein
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/5822 BedarffürneuebundesrechtlicheRegelungenindenBereichenHochschulzulassung oder Hochschulabschlüsse. 5.GibtesnachKenntnisderBundesregierungPlänederKultusministerkonferenz,bundesweiteinheitlicheMindeststandardsbeiHochschulzulassung und -abschlüssen zu vereinbaren? DieKultusministerkonferenz (KMK)hatbereitsimvergangenenJahreineAmtschefs-Kommission QualitätssicherungimHochschulbereich eingesetzt,die u.a.vorschlägefürdiesichausderneuordnungderkompetenzenvonbund undländernimhochschulbereichergebendeneuelageerarbeitensoll.hierzu zähltauchdiefrage,welchepunkteimhochschulbereichländerübergreifend undeinheitlichzuregelnsind,insbesondereumdiemobilitätderlehrendenund Studierenden sicherzustellen. Aufgabe der Amtschefs-Kommission ist es, einenbeschlussderkmkvorzubereiten,obundinwieweiteinunabdingbar notwendigerkernbereichländerübergreifenderregelungsmaterieimhochschulbereich zu beschreiben ist und einenverfahrensvorschlagvorzubereiten,wiegewährleistetwerdenkann, dasseinsolcherunabdingbarnotwendigerkernbestandländerübergreifend gesichert werden kann. 6.Nach 9Abs.2HRGtragendieLändergemeinsamdafürSorge,dassdie GleichwertigkeiteinanderentsprechenderStudien-undPrüfungsleistungen sowiestudienabschlüsseunddiemöglichkeitdeshochschulwechselsgewährleistet werden. a)inwelcherformsollnachansichtderbundesregierungdieerfüllung diesesbislanggeltendenbundesgesetzlichenauftragsnacheineraufhebung des kompletten HRG erfolgen? b)istdieserechtsnorminallenlandeshochschulgesetzenderländerverankert? Fallsnein,inwelchennicht,undwelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierung daraus? DieVerantwortungfürdieGleichwertigkeiteinanderentsprechenderStudienundPrüfungsleistungensowievonStudienabschlüssenunddiedaraufbasierendeMöglichkeitdesHochschulwechselsliegtnachderFöderalismusreform beidenländern.diekonkurrierendegesetzgebungskompetenzdesbundesfür HochschulzulassungundHochschulabschlüsse (Artikel74Abs.1Nr.33GG) umfasstinsbesonderenichtdiebereichegestaltung,qualitätssicherungund Akkreditierung von Studiengängen. IndiesenFragensindnachAuffassungderBundesregierungdieStrukturvor- gabenderkultusministerkonferenz,dienotwendigeakkreditierungundre- AkkreditierungsowiedieEvaluierungderStudiengängediegeeignetenRegelungsinstrumente,umeinerseitsdieTransparenzdesStudienangebotsundandererseitsdieGleichwertigkeiteinanderentsprechenderStudien-undPrüfungsleistungensowieStudienabschlüsse auchimhinblickaufdiemobilitätder Studierenden zu gewährleisten.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.WelcheRechtsnormendesHRGsindnachderzeitigemGesetzgebungsstandnochnichtinallenLandeshochschulgesetzenverankert (bittedasjeweilige Land mit den jeweiligen Regelungslücken auflisten)? DieRegelungendesHRG,fürdieeineGesetzgebungskompetenzdesBundes auchnachderföderalismusreformbesteht,sindinallenlandeshochschulgesetzenumgesetzt.soweitregelungendeshrginfolgederföderalismusreformnichtmehralsbundesrechterlassenwerdenkönnten,geltendiesenach Artikel125aAbs.1Satz2GGzunächstalsBundesrechtfort,könnenaber durch Landesrecht ersetzt werden. Nein 8.GibtesRegelungsgegenständedesHRGzurHochschulzulassung,die nichtimstaatsvertragüberdievergabevonstudienplätzenvom22.juni 2006 erfasst sind? Wenn ja, welche sind dies? 9.WelcheAuswirkungenhatdieAufhebungdesHRGaufdieFestlegung von Regelstudienzeiten? WiewirktsichdiegeplanteAufhebunginsbesondereaufdieDauerder Berechtigung zum BAföG-Bezug aus? WiesollnachAnsichtderBundesregierunggewährleistetwerden,dass allestudierendenbafög-empfängerauchkünftigfüreineangemessene Studienzeit BAföG-berechtigt sind? DieAufhebungdesHRGhatkeineAuswirkungenaufdieFestlegungvon Regelstudienzeiten.DieunmittelbargeltendeRegelstudienzeitfestlegung,andie dieregelungendesbundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)anknüp- fen,erfolgteschonbisherimlandesrecht.vondaherergebensichausderhrg- Aufhebung auch keine Auswirkungen auf die Dauer des BAföG-Bezugs. 10.InwiefernwurdendieLänderimVorfeldderBeschlussfassungderBundesregierungzurAufhebungdesHRGbeteiligtundwiehabendieLänder das Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung dabei beurteilt? DieLändersindimDezember2006überdasGesetzgebungsvorhabendurch ÜbersendungdesReferentenentwurfsfüreinGesetzzurAufhebungdesHRG unterrichtetworden.soweitdieländerhierzustellunggenommenhaben,habensiekeineeinwändegegendieaufhebungderhrg-vorschriftengeäußert. EinigeLänderhabenjedochdenWunschgeäußert,denZeitpunktfürdas AußerkrafttretendesHRGmitdemInkrafttretendesderzeitebenfallsimDeutschenBundestagberatenenBeamtenstatusgesetzes,dasunteranderemstatusrechtlicheRegelungenfürdieHochschullehrerinnenundHochschullehrerim Landesbeamtenverhältnisenthält,zeitlichzukoordinieren.DemistdieBundesregierungnachgekommen.WährendderimDezember2006vorgelegteReferentenentwurffürdasAußerkrafttretendesHRGnochden30.Juni2008vorsah,siehtdervonderBundesregierungbeschlosseneGesetzentwurfhierfürnun den 1. Oktober 2008 vor. 11.WelcheLänderplanennachKenntnisderBundesregierung,vonihremin derföderalismusreforminartikel125babs.1ggeingeräumtenabweichungsrechtbeihochschulzulassungund-abschlüssennachderübergangsfrist Gebrauch zu machen? Entsprechende Planungen der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ IstdieBundesregierungderAuffassung,dassderHochschulzugangfür beruflich Qualifizierte ohne Abitur erleichtert werden sollte? Falls ja, mit welchen Mitteln setzt die Bundesregierung dieses Ziel um? 13.SindausSichtderBundesregierungfürdenHochschulzugangberuflich Qualifizierter ohne Abitur bundeseinheitliche Kriterien von Vorteil? Falls ja, wie sollen diese erreicht werden? 14.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassfürdieAnrechnungberuflicherworbenerKompetenzenaufHochschulstudiengängebundesweitdie gleichen Regeln gelten sollten? Falls ja, wie soll dies erreicht werden? DerBundhatkeineGesetzgebungsbefugnisfürdenBereichdesHochschulzugangs.InderBegründungzumneuenArtikel74Abs.1Nr.33GGwirdausdrücklichdaraufhingewiesen,dassvonderdortgeregeltenkonkurrierenden GesetzgebungskompetenzdesBundes RegelungendesHochschulzugangs,die aufgrundihresengenbezugszumschulwesenzurzuständigkeitderländergehören, nicht erfasst werden. DieBundesregierungverfolgtabernachwievordieUmsetzungdesimKoalitionsvertragformuliertenpolitischenZielsderVerbesserungderDurchlässigkeit desbildungssystems,insbesondereauchimhinblickaufdenhochschulzugang vonberuflichqualifizierten.siesetztsichgegenüberdenländern z.b.im InnovationskreisBeruflicheBildung oderinderkultusministerkonferenz dafürein,diedurchlässigkeitzwischenberuflicherundhochschulbildung weiterzuerhöhenundindiesembereichmehrtransparenzzuerreichen.verschiedenemaßnahmenundprozessewiedieerarbeitungeinesdeutschen QualifikationsrahmensoderauchdieFörderinitiativedesBundesministeriums fürbildungundforschung AnrechnungberuflicherworbenerKompetenzen auf Hochschulstudiengänge bieten hierfür gute Ansatzpunkte. NachAuffassungderBundesregierungsolltederZugangzuFachhochschulen unduniversitätenaufdergrundlageeinererfolgreichenberufsausbildungim HochschulrechtderLänderimSinneeinergrößerenTransparenzundbesseren DurchlässigkeitderBildungswegeoptimiertundunterdenLändernbesserabgestimmtwerden.DabeisolltederGesamtbreitederbiszurStudienbewerbung erworbenenqualifikationenundberufserfahrungenangemessenrechnunggetragen werden.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9286 16. Wahlperiode 23. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5037 16. Wahlperiode 16. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Alexander Bonde, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrKartellamthatdieBeschwerdealsunbegründetzurückgewiesen.DieBeschwerdeführersehenhiereineBefangenheitdesKartellamtes,dadasLandselber
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1174 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, weiterer
Mehraberauchderbundeswehrundweiterenstreitkräftengenutztwird.diemilitärischeflugzonebestehtinderjetzigenformseitdemjahr2003.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10116 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Oskar Lafontaine, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrAufstiegsstipendien und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10753 16. Wahlperiode 03. 11. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9681
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9919 16. Wahlperiode 04. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3566 17. Wahlperiode 28. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrKonsequenzen der EU-Ökodesign-Richtlinie Modernisierung von Straßenlaternen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12379 16. Wahlperiode 23. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Meierhofer, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/935 16. Wahlperiode 15. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE
MehrAktueller Stand des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 17
Deutscher Bundestag Drucksache 17/511 17. Wahlperiode 26. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9159
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10446 16. Wahlperiode 01. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4008 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10087 16. Wahlperiode 05. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken)
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6709 17. Wahlperiode 29. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13042 17. Wahlperiode 09. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13753 16. Wahlperiode 07. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8621 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehreingroßesenergieversorgungsunternehmenineinempreismissbrauchsverfahrengegenüberdembundeskartellamtvertretenhat,beidemesebenfalls
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12556 16. Wahlperiode 03. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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