Integrationsverhindernder Umgang mit Kindersoldaten im deutschen Asylsystem

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7633 Integrationsverhindernder Umgang mit Kindersoldaten im deutschen Asylsystem Vorbemerkung der Fragesteller ObwohlinternationaleAbkommendenEinsatzvonminderjährigenSoldaten verbieten,werdenweltweitüber250000kinderundjugendlichealssoldaten undsoldatinneneingesetzt,biszu40prozentsindmädchen.diemeistenkindersoldatengibtesaufdemafrikanischenkontinent,aberauchinasien,im NahenOstenundinBürgerkriegeninLateinamerikawerdenKinderalsSoldatenundSoldatinnenmissbraucht.VieledienenbereitsmitachtoderneunJahreninMilizen,aberauchinregulärenTruppen,undwerdenhäufigzuentsetzlichenGrausamkeitengezwungen ( NacheineraktuellenStudievonKinderpsychiaterinnenund-psychiaternder AmbulanzfürFlüchtlingskinder,einProjektderStiftungChildrenforTomorrowundderUniversitätsklinikHamburgEppendorfmitUnterstützungu.a. vonunicefinugandaundderdemokratischenrepublikkongo,littenüber eindrittelderuntersuchtenehemaligenkindersoldatenunterschwerenposttraumatischen Belastungsstörungen. TrotzdemhabenehemaligeKindersoldatenimdeutschenAsylverfahrenkaum einechance.diegruppeder16-und17-jährigenunbegleitetenminderjährigenstehtvorganzbesonderenproblemen.diebundesrepublikdeutschland hatdieun-kinderrechtskonventionnurmiteinemvorbehaltratifiziert,sodass beijungenflüchtlingendasasyl-undausländerrechtvorranghatvordem Kinder-undJugendhilfegesetz (KJHG)undanderenGesetzenzumSchutzvon KindernundJugendlichen.Konkretbedeutetdies,dassdieseJugendlichen asylverfahrensfähigsind.aufgrunddieserregelungwerdensiewieerwachsenebehandelt.vonderbestellungeinesvormundeswirdoftabgesehen.viele Jugendämterfühlensichnichtzuständig.DerAufenthaltsstatusistindenmeistenFälleneineDuldung.DieserStatusistdurchgroßeUnsicherheitgekennzeichnetundmitsehrvielenRestriktionenversehen.DieIntegrationderKinder undjugendlichenwirddamitverhindert.schulbildungistlediglicheingeschränktmöglich,berufsausbildungunderwerbsarbeitsindhäufigunmöglich. DieKinderundJugendlichenfühlensichvondergesellschaftlichenTeilhabe ausgeschlossenundspezielldieresidenzpflichtempfindensiealsfreiheitsentzug.dieunsicherheitdesaufenthaltsstatusunddiedamitverbundeneständige DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom4.Januar2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode AbschiebedrohungbehinderndiesozialeundpsychischeStabilisierungder KinderundJugendlichenundwirkeneinemerfolgreichenTherapieverlaufhäufig entgegen. Vorbemerkung der Bundesregierung DasfürdieDurchführungvonAsylverfahrenzuständigeBundesamtfürMigrationundFlüchtlingeführtkeineStatistiküberdievorgebrachtenAsylgründe. EineinterneAbfragehatjedochergeben,dassderVortragimAsylverfahren, Kindersoldatgewesenzusein,extremseltenist.EsdürftesichinderBundesrepublik Deutschland nur um wenige Fälle pro Jahr handeln. 1.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassehemaligeKindersoldaten trotzhäufigvorliegendertraumatisierungenundsprachschwierigkeiten (allein) in der Lage sind, ein Asylverfahren zu bestreiten? ObeinAsylbewerberinderLageist,einAsylverfahrenzubestreiten,lässtsich nurimeinzelfallbeantworten.beiunzureichenderkenntnisderdeutschen Sprache,diebeiAsylbewerbernnichtungewöhnlichist,istvonAmtswegen eindolmetscher,übersetzerodersonstigersprachmittlerzubestellen ( 17 Asylverfahrensgesetz AsylVfG).SowohldieEntscheiderundEntscheiderinnendesBundesamtsalsauchdieSprachmittlerwerdenfürdenUmgangmit traumatisierten Personen besonders geschult und sensibilisiert. a)wieverträgtsichderbundesdeutschegrundsatzeinerangeblichen Asylmündigkeit bereitsab16jahrenmitderbesonderenlageund psychischen Konstitution ehemaliger Kindersoldaten? DieseFragelässtsichnurimEinzelfallbeantworten.WennAsylsuchendenicht inderlagesind,eineanhörung ( 25AsylVfG)zubewältigen,dannkann dieseunterbrochenoderabgebrochenundgegebenenfallsunterbeteiligung eines Beistands fortgesetzt werden. b)müsstenangesichtsderbeiehemaligenkindersoldatentypischenentwicklungsverzögerungbzw.besonderenschutzbedürftigkeitdiegrundsätzeundbestimmungenfürdenumgangmitminderjährigenindiesen Fällennichtz.B.biszueinemAltervon21Jahrengelten (bittebegründen)? AufgrundderbesonderenSchulungundSensibilisierungderEntscheiderund EntscheiderinnendesBundesamtssowiederSprachmittleristeinesachgerechteBehandlungimEinzelfall,dieaucheinereventuellenReifeverzögerung Rechnung trägt, gewährleistet. c)wiewirddemumstandrechnunggetragen,dassnurwenigeehemaligekindersoldateninderlageseindürften,beieinererstanhörung oderauchüberhauptüberdievonihnenerlebtengräueltatenumfassend undwiderspruchsfreizuberichten,wieesimasylverfahrennormalerweise verlangt wird? EinesachgerechteDurchführungderAnhörungistaufgrundderbesonderen SchulungundSensibilisierungderEntscheiderundEntscheiderinnendesBundesamts sowie der Sprachmittler gewährleistet.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ InwieweitwirdderbesonderenSituationundpsychischenKonstitution vonehemaligenkindersoldatenimasylverfahren,inderbetreuung,unterbringungund (medizinischen)versorgungderkinderrechnunggetragen? EinesachgerechteDurchführungdesAsylverfahrensistaufgrundderbesonderenSchulungundSensibilisierungderEntscheiderundEntscheiderinnendes BundesamtssowiederSprachmittlergewährleistet.FürdieBetreuung,UnterbringungundmedizinischeVersorgungsinddieBehördenderLänderzuständig.SoweitdieehemaligenKindersoldatennochnichtvolljährigsind,sinddie zuständigenträgerderöffentlichenjugendhilfe (Jugendämter)verpflichtet, ausländischekinderundjugendliche,dieunbegleitetindiebundesrepublik Deutschlandeinreisen,ohnedasssicheinepersonensorge-odererziehungsberechtigtePersonimInlandaufhält,inObhutzunehmen ( 42SGBVIII). DiesbetrifftalleunbegleitetenausländischenKinderundJugendlichen,diedas 18.Lebensjahrnochnichtvollendethaben,alsoauch16-oder17-Jährige,die selbsteinenasylantragstellenkönnen,sowieausländischekinderundjugendliche,diekeinenasylantragstellen.mitderinobhutnahmeistinsbesonderedie PflichtdesJugendamtesverbunden,dieSituationdesausländischenKindes oder Jugendlichen zu klären ( 42 Abs. 2 SGB VIII). 3.ErhaltendieKinderinjedemFalldieerforderlichepsychologischeBetreuung/Behandlungbzw.wieistdieseangesichtsderEinschränkungdermedizinischenVersorgungvonAsylsuchendennach 4desAsylbewerberleistungsgesetzes AsylbLG (BehandlungnurbeiakutenErkrankungenund Schmerzzuständen)bzw. 6AsylbLG (sonstigeerforderlichebehandlung lediglich als Kann-Leistung)? Ja.DievondenFragestellernzitiertenRechtsvorschriftengewährleistendieerforderlichemedizinischeBehandlungeinschließlichderVersorgungmitArznei-undVerbandmittelnsowiesonstigerzurGenesung,zurBesserungoderzur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. 4.WieverhältsichdieBundesregierungzuderindemBerichtderEuropäischenKommissionandenRatunddasEuropäischeParlamentvom 26.November2007zumAusdruckkommendenKritik,Deutschlandhabe diesogenannteaufnahmerichtlinie (2003/9/EGvom26.November2007) insbesondereinbezugaufbesondersschutzbedürftigeasylsuchende (wie z. B. Kindersoldaten) ungenügend umgesetzt? IndemzitiertenBerichtsindkeineAussagenzuehemaligenKindersoldaten enthalten.demgemäßwirddortwederdiebundesrepublikdeutschlandnoch einanderereu-mitgliedstaatfürdenumgangmitehemaligenkindersoldaten kritisiert. a)wiewirdangesichtsdesumstandes,dassindeutschlandkeinidentifizierungsverfahrenfürbesondersschutzbedürftigeasylsuchendebesteht (vgl.berichtdereuropäischenkommission,3.5.1),diebesondere SchutzbedürftigkeitehemaligerKindersoldatenermittelt,undwelche unmittelbarenkonsequenzenergebensichausderetwaigenfeststellung einer solchen besonderen Schutzbedürftigkeit? DerzitiertenStelleindemBericht (3.5.1,dritterAbsatz)kannunschwerentnommenwerden,dassdieRichtlinie2003/9/EGdesRatesvom27.Januar2003 zurfestlegungvonmindestnormenfürdieaufnahmevonasylbewerbernin denmitgliedstaatenkeinsolchesidentifizierungsverfahrenvorschreibt.im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)wierechtfertigtdiebundesregierungdiemöglichkeiteinerunterbringungvonehemaligenkindersoldatenab16jahreninasylunterkünften fürerwachsene,undinwieweitistdiesmitderaufnahmerichtlinievereinbar (vgl. Bericht der Europäischen Kommission, 3.5.2)? NachArtikel19Abs.2derRichtlinie2003/9/EGkönnendieMitgliedstaaten unbegleiteteminderjährigeab16jahreninaufnahmezentrenfürerwachsene Asylbewerber unterbringen. c)istdieingewahrsamnahmevonehemaligenkindersoldatenindeutschlandmöglich (unter16jahre,16bis18jahre,über18jahre),undwie istdiesmitdenschutzbestimmungenderaufnahmerichtlinievereinbar (vgl. Bericht der Europäischen Kommission, 3.5.2)? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdenFragestellerndiedeutsche RechtslagezurIngewahrsamnahmebekanntist.DieRichtlinie2003/9/EGlässt eineingewahrsamnahmegrundsätzlichzu (vgl.etwaartikel14abs.8satz1, 4.Anstrich).ImÜbrigengiltsienurfürdieDauereinesAsylverfahrens.Etwa fürdieanordnungvonabschiebungshaftnacherfolglosemabschlusseines Asylverfahrens ist sie daher von vornherein nicht anwendbar. 5.UnterwelchenUmständenwerdenKindersoldatennachdemdeutschen Asylrecht,inderRechtsprechungbzw.inderPrüfpraxisdesBundesamtes fürmigrationundflüchtlinge (bittejeweilsgetrenntbeantworten)alspolitischverfolgte,alsflüchtlingeimsinnedergenferflüchtlingskonvention oderalssubsidiärschutzberechtigteanerkannt (bitteebenfallsnachanerkennungsgrundlage differenzieren)? DieGewährungvonAsyl,FlüchtlingsschutzodersubsidiäremSchutzerfolgt, wenndiegesetzlichenvoraussetzungenhierfürvorliegen.dieslässtsichnur unterberücksichtigungderbesonderheitendesjeweiligeneinzelfallsbeantworten.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungbezug genommen. a)wievieleehemaligekindersoldatenwurdenvombundesamtfür MigrationundFlüchtlingeindenletztenJahrenjeweilsaufwelcher Rechtsgrundlage anerkannt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b)werdenehemaligekindersoldateninderverfahrenspraxisdesbundesamtesfürmigrationundflüchtlingealseinebestimmtesozialegruppe imsinnedesartikels10abs.1ddersogenannteneu-qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG)angesehenundbehandelt,weilalleKindersoldatendennichtveränderbarenHintergrundteilen,dasssiewegenihres Altersbesondersleichteinzuschüchternsindundzubesonders gefügigen /skrupellosensoldatinnenundsoldaten ausgebildet werdenkönnenundgeradedeshalbentführtundzummilitärdienstgezwungen werden (wenn nein, bitte begründen)? DieBehandlungehemaligerKindersoldatenalsbestimmtesozialeGruppeim SinnederzitiertenRegelungderQualifikationsrichtliniekommtinBetracht, wenn unterberücksichtigungderverhältnisseimherkunftsland derenvoraussetzungenvorliegen.danachkanneinebestimmtesozialegruppedurchden GruppenmitgliederngemeinsameangeboreneMerkmaledefiniertsein (z.b. bestimmtekörperlicheeigenschaftenoderbehinderungen)oderdurcheinen gemeinsamenhintergrund,dernichtverändertwerdenkann (z.b.diezugehörigkeitzueinerbestimmtensozialenschicht),oderdurchgemeinsamemerk-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7691 maleodereineglaubensüberzeugung,diefürdieidentitätoderdasgewissen der Betreffenden wesentlich sind. DadieEigenschaft, (indervergangenheit)kindersoldatgewesenzusein,nachträglichnichtmehrverändertwerdenkann,könnenehemaligekindersoldaten einebestimmtesozialegruppebilden.aufdievondenfragestellerngenannten Umstände kommt es dagegen grundsätzlich nicht an. NebendengenanntenMerkmalenistfürdasVorliegeneinerbestimmtensozialenGruppeimSinnederQualifikationsrichtlinieimmerVoraussetzung,dass diegruppeeinedeutlichabgegrenzteidentitätinnerhalbdergesellschaftdes Herkunftslandesbesitzt.DiesistetwaderFall,wenndieGruppevondersie umgebendengesellschaftdiskriminiertwird.dieslässtsichnurimjeweiligen Einzelfallbeurteilen.ImÜbrigenwirdaufVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. c)inwieweitwerdenehemaligekindersoldatenlediglichals Fahnenflüchtlinge/Deserteure betrachtet,undunterwelchenumständenwerdendeserteureimdeutschenasylrecht,inderrechtsprechungbzw.in derprüfpraxisdesbundesamtesfürmigrationundflüchtlinge (bittejeweilsgetrenntbeantworten)alspolitischverfolgte,alsflüchtlingeim SinnederGenferFlüchtlingskonventionoderalssubsidiärSchutzberechtigteanerkannt (bitteebenfallsnachanerkennungsgrundlagedifferenzieren)? DieGewährungvonAsyl,FlüchtlingsschutzodersubsidiäremSchutzerfolgt, wenndiegesetzlichenvoraussetzungenvorliegen.dieslässtsichnurunterberücksichtigungderbesonderheitendesjeweiligeneinzelfallsbeantworten.im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. d)inwieweitmussbeiderdesertionvonkindersoldatengrundsätzlich vonpolitischenverfolgungsgründenausgegangenwerden,weildievoraussetzungendesartikels9abs.2edereu-qualifikationsrichtlinie erfülltsind,dadereinsatzvonkindersoldatenregelmäßiginvölkerrechtswidrig geführten Kriegen erfolgt (bitte ausführlich begründen)? DieBundesregierungweistzunächstdaraufhin,dassArtikel9derQualifikationsrichtlinienichtdieVerfolgungsgründe,sonderndieVerfolgungshandlung betrifft.diezitiertevorschriftregelt,dassbestrafungenoderverfolgungenwegenmilitärdienstverweigerungimzusammenhangmitkriegsverbrechenund vergleichbarenstraftatenauchverfolgungimsinnevonartikel9abs.1der Qualifikationsrichtlinieseinkönnen.Damitwirdklargestellt,dasseineStrafverfolgungoderBestrafungenindiesenFällennichtzudenflüchtlingsrechtlich unerheblichenmaßnahmenzurdurchsetzungdeskriegs-undwehrdienstes einesstaateszählen.zugleichwirddamiteinwertungswiderspruchvermieden: WenneinerseitsdieTeilnahmeanKriegsverbrechenundähnlichenTatenstrafrechtlichsanktioniertist (vgl.etwaartikel8dessog.rom-statutsdesinternationalenstrafgerichtshofes)undzumausschlussvonderflüchtlingsanerkennungundauchdersubsidiärenschutzgewährungführt (vgl. 3Abs.2 AsylVfGsowie 25Abs.3Satz2BuchstabeabisddesAufenthaltsgesetzes), kannandererseitsdieweigerung,ansolchentatenteilzunehmen,nichtals flüchtlingsrechtlichirrelevanteingestuftwerden.diezuerkennungderflüchtlingseigenschaftkommtauchindiesenfällenallerdingsnurdanninbetracht, wenndieverfolgungshandlunganeinenderinartikel10derqualifikationsrichtlinie genannten Verfolgungsgründe anknüpft. DieRegelungbetrifftprimärAngehörigederregulärenStreitkräfteeinesStaates,diesichgeweigerthaben,sichineinemmilitärischenKonfliktaneinem ihnenkonkretangesonnenenverbrechengegendenfrieden,einemkriegsverbrechenodereinemverbrechengegendiemenschlichkeitzubeteiligen.inwie-

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode weitsieauchaufehemaligekindersoldatenangewendetwerdenkann,lässt sich nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen. e)unterwelchenumständenerhaltenehemaligekindersoldateneinen asylrechtsunabhängigen Schutz, z. B. aufgrund humanitärer Gründe? Insofern gelten die allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften. Nein 6.SiehtdieBundesrepublikDeutschlandeinenWiderspruchzumFakultativprotokollzurUN-KinderrechtskonventionüberdieBeteiligungvonKindernanbewaffnetenKonflikten,das2004vomDeutschenBundestagratifiziertwurde,wenneinerseitsderEinsatzvonMinderjährigenalsSoldaten undsoldatinneninafrikanischen,asiatischenundsüdamerikanischenländernkritisiertwird,andererseitsaberbereits17-jährigefürdiebundeswehr rekrutiert werden können? 7.WelchekonkretenSchrittehatdieBundesregierungzumSchutzvonKindern,diealsFlüchtlingevorderRekrutierungunddemEinsatzalsSoldatennachDeutschlandfliehen,imRahmendervonihraufderMinisterkonferenz BefreitKindervomKrieg inparisam5.und6.februar2007eingegangenenverpflichtungen diesogenanntenpariserprinzipien unternommen? DieBundesregierunghatimRahmenihrerEU-RatspräsidentschaftdieVerabschiedungder PariserGrundsätze undder PariserVerpflichtungen nachhaltigunterstützt.dadurchwerdenbereitsbestehendevölkerrechtlicheverpflichtungenbekräftigtundweiterkonkretisiert.imrahmendesvondenfragestellernangesprochenenflüchtlingsschutzessinddiesinsbesonderedasabkommenüberdierechtsstellungderflüchtlingeunddasübereinkommenüberdie RechtedesKindes.DadieseRegelungenbereitszuvorinderBundesrepublik DeutschlandinvollemUmfangbeachtetwordensind,bestandinsofernkein weiterer Handlungsbedarf.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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