Integrationsverhindernder Umgang mit Kindersoldaten im deutschen Asylsystem
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- Arwed Messner
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7633 Integrationsverhindernder Umgang mit Kindersoldaten im deutschen Asylsystem Vorbemerkung der Fragesteller ObwohlinternationaleAbkommendenEinsatzvonminderjährigenSoldaten verbieten,werdenweltweitüber250000kinderundjugendlichealssoldaten undsoldatinneneingesetzt,biszu40prozentsindmädchen.diemeistenkindersoldatengibtesaufdemafrikanischenkontinent,aberauchinasien,im NahenOstenundinBürgerkriegeninLateinamerikawerdenKinderalsSoldatenundSoldatinnenmissbraucht.VieledienenbereitsmitachtoderneunJahreninMilizen,aberauchinregulärenTruppen,undwerdenhäufigzuentsetzlichenGrausamkeitengezwungen ( NacheineraktuellenStudievonKinderpsychiaterinnenund-psychiaternder AmbulanzfürFlüchtlingskinder,einProjektderStiftungChildrenforTomorrowundderUniversitätsklinikHamburgEppendorfmitUnterstützungu.a. vonunicefinugandaundderdemokratischenrepublikkongo,littenüber eindrittelderuntersuchtenehemaligenkindersoldatenunterschwerenposttraumatischen Belastungsstörungen. TrotzdemhabenehemaligeKindersoldatenimdeutschenAsylverfahrenkaum einechance.diegruppeder16-und17-jährigenunbegleitetenminderjährigenstehtvorganzbesonderenproblemen.diebundesrepublikdeutschland hatdieun-kinderrechtskonventionnurmiteinemvorbehaltratifiziert,sodass beijungenflüchtlingendasasyl-undausländerrechtvorranghatvordem Kinder-undJugendhilfegesetz (KJHG)undanderenGesetzenzumSchutzvon KindernundJugendlichen.Konkretbedeutetdies,dassdieseJugendlichen asylverfahrensfähigsind.aufgrunddieserregelungwerdensiewieerwachsenebehandelt.vonderbestellungeinesvormundeswirdoftabgesehen.viele Jugendämterfühlensichnichtzuständig.DerAufenthaltsstatusistindenmeistenFälleneineDuldung.DieserStatusistdurchgroßeUnsicherheitgekennzeichnetundmitsehrvielenRestriktionenversehen.DieIntegrationderKinder undjugendlichenwirddamitverhindert.schulbildungistlediglicheingeschränktmöglich,berufsausbildungunderwerbsarbeitsindhäufigunmöglich. DieKinderundJugendlichenfühlensichvondergesellschaftlichenTeilhabe ausgeschlossenundspezielldieresidenzpflichtempfindensiealsfreiheitsentzug.dieunsicherheitdesaufenthaltsstatusunddiedamitverbundeneständige DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom4.Januar2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode AbschiebedrohungbehinderndiesozialeundpsychischeStabilisierungder KinderundJugendlichenundwirkeneinemerfolgreichenTherapieverlaufhäufig entgegen. Vorbemerkung der Bundesregierung DasfürdieDurchführungvonAsylverfahrenzuständigeBundesamtfürMigrationundFlüchtlingeführtkeineStatistiküberdievorgebrachtenAsylgründe. EineinterneAbfragehatjedochergeben,dassderVortragimAsylverfahren, Kindersoldatgewesenzusein,extremseltenist.EsdürftesichinderBundesrepublik Deutschland nur um wenige Fälle pro Jahr handeln. 1.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassehemaligeKindersoldaten trotzhäufigvorliegendertraumatisierungenundsprachschwierigkeiten (allein) in der Lage sind, ein Asylverfahren zu bestreiten? ObeinAsylbewerberinderLageist,einAsylverfahrenzubestreiten,lässtsich nurimeinzelfallbeantworten.beiunzureichenderkenntnisderdeutschen Sprache,diebeiAsylbewerbernnichtungewöhnlichist,istvonAmtswegen eindolmetscher,übersetzerodersonstigersprachmittlerzubestellen ( 17 Asylverfahrensgesetz AsylVfG).SowohldieEntscheiderundEntscheiderinnendesBundesamtsalsauchdieSprachmittlerwerdenfürdenUmgangmit traumatisierten Personen besonders geschult und sensibilisiert. a)wieverträgtsichderbundesdeutschegrundsatzeinerangeblichen Asylmündigkeit bereitsab16jahrenmitderbesonderenlageund psychischen Konstitution ehemaliger Kindersoldaten? DieseFragelässtsichnurimEinzelfallbeantworten.WennAsylsuchendenicht inderlagesind,eineanhörung ( 25AsylVfG)zubewältigen,dannkann dieseunterbrochenoderabgebrochenundgegebenenfallsunterbeteiligung eines Beistands fortgesetzt werden. b)müsstenangesichtsderbeiehemaligenkindersoldatentypischenentwicklungsverzögerungbzw.besonderenschutzbedürftigkeitdiegrundsätzeundbestimmungenfürdenumgangmitminderjährigenindiesen Fällennichtz.B.biszueinemAltervon21Jahrengelten (bittebegründen)? AufgrundderbesonderenSchulungundSensibilisierungderEntscheiderund EntscheiderinnendesBundesamtssowiederSprachmittleristeinesachgerechteBehandlungimEinzelfall,dieaucheinereventuellenReifeverzögerung Rechnung trägt, gewährleistet. c)wiewirddemumstandrechnunggetragen,dassnurwenigeehemaligekindersoldateninderlageseindürften,beieinererstanhörung oderauchüberhauptüberdievonihnenerlebtengräueltatenumfassend undwiderspruchsfreizuberichten,wieesimasylverfahrennormalerweise verlangt wird? EinesachgerechteDurchführungderAnhörungistaufgrundderbesonderen SchulungundSensibilisierungderEntscheiderundEntscheiderinnendesBundesamts sowie der Sprachmittler gewährleistet.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ InwieweitwirdderbesonderenSituationundpsychischenKonstitution vonehemaligenkindersoldatenimasylverfahren,inderbetreuung,unterbringungund (medizinischen)versorgungderkinderrechnunggetragen? EinesachgerechteDurchführungdesAsylverfahrensistaufgrundderbesonderenSchulungundSensibilisierungderEntscheiderundEntscheiderinnendes BundesamtssowiederSprachmittlergewährleistet.FürdieBetreuung,UnterbringungundmedizinischeVersorgungsinddieBehördenderLänderzuständig.SoweitdieehemaligenKindersoldatennochnichtvolljährigsind,sinddie zuständigenträgerderöffentlichenjugendhilfe (Jugendämter)verpflichtet, ausländischekinderundjugendliche,dieunbegleitetindiebundesrepublik Deutschlandeinreisen,ohnedasssicheinepersonensorge-odererziehungsberechtigtePersonimInlandaufhält,inObhutzunehmen ( 42SGBVIII). DiesbetrifftalleunbegleitetenausländischenKinderundJugendlichen,diedas 18.Lebensjahrnochnichtvollendethaben,alsoauch16-oder17-Jährige,die selbsteinenasylantragstellenkönnen,sowieausländischekinderundjugendliche,diekeinenasylantragstellen.mitderinobhutnahmeistinsbesonderedie PflichtdesJugendamtesverbunden,dieSituationdesausländischenKindes oder Jugendlichen zu klären ( 42 Abs. 2 SGB VIII). 3.ErhaltendieKinderinjedemFalldieerforderlichepsychologischeBetreuung/Behandlungbzw.wieistdieseangesichtsderEinschränkungdermedizinischenVersorgungvonAsylsuchendennach 4desAsylbewerberleistungsgesetzes AsylbLG (BehandlungnurbeiakutenErkrankungenund Schmerzzuständen)bzw. 6AsylbLG (sonstigeerforderlichebehandlung lediglich als Kann-Leistung)? Ja.DievondenFragestellernzitiertenRechtsvorschriftengewährleistendieerforderlichemedizinischeBehandlungeinschließlichderVersorgungmitArznei-undVerbandmittelnsowiesonstigerzurGenesung,zurBesserungoderzur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. 4.WieverhältsichdieBundesregierungzuderindemBerichtderEuropäischenKommissionandenRatunddasEuropäischeParlamentvom 26.November2007zumAusdruckkommendenKritik,Deutschlandhabe diesogenannteaufnahmerichtlinie (2003/9/EGvom26.November2007) insbesondereinbezugaufbesondersschutzbedürftigeasylsuchende (wie z. B. Kindersoldaten) ungenügend umgesetzt? IndemzitiertenBerichtsindkeineAussagenzuehemaligenKindersoldaten enthalten.demgemäßwirddortwederdiebundesrepublikdeutschlandnoch einanderereu-mitgliedstaatfürdenumgangmitehemaligenkindersoldaten kritisiert. a)wiewirdangesichtsdesumstandes,dassindeutschlandkeinidentifizierungsverfahrenfürbesondersschutzbedürftigeasylsuchendebesteht (vgl.berichtdereuropäischenkommission,3.5.1),diebesondere SchutzbedürftigkeitehemaligerKindersoldatenermittelt,undwelche unmittelbarenkonsequenzenergebensichausderetwaigenfeststellung einer solchen besonderen Schutzbedürftigkeit? DerzitiertenStelleindemBericht (3.5.1,dritterAbsatz)kannunschwerentnommenwerden,dassdieRichtlinie2003/9/EGdesRatesvom27.Januar2003 zurfestlegungvonmindestnormenfürdieaufnahmevonasylbewerbernin denmitgliedstaatenkeinsolchesidentifizierungsverfahrenvorschreibt.im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)wierechtfertigtdiebundesregierungdiemöglichkeiteinerunterbringungvonehemaligenkindersoldatenab16jahreninasylunterkünften fürerwachsene,undinwieweitistdiesmitderaufnahmerichtlinievereinbar (vgl. Bericht der Europäischen Kommission, 3.5.2)? NachArtikel19Abs.2derRichtlinie2003/9/EGkönnendieMitgliedstaaten unbegleiteteminderjährigeab16jahreninaufnahmezentrenfürerwachsene Asylbewerber unterbringen. c)istdieingewahrsamnahmevonehemaligenkindersoldatenindeutschlandmöglich (unter16jahre,16bis18jahre,über18jahre),undwie istdiesmitdenschutzbestimmungenderaufnahmerichtlinievereinbar (vgl. Bericht der Europäischen Kommission, 3.5.2)? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdenFragestellerndiedeutsche RechtslagezurIngewahrsamnahmebekanntist.DieRichtlinie2003/9/EGlässt eineingewahrsamnahmegrundsätzlichzu (vgl.etwaartikel14abs.8satz1, 4.Anstrich).ImÜbrigengiltsienurfürdieDauereinesAsylverfahrens.Etwa fürdieanordnungvonabschiebungshaftnacherfolglosemabschlusseines Asylverfahrens ist sie daher von vornherein nicht anwendbar. 5.UnterwelchenUmständenwerdenKindersoldatennachdemdeutschen Asylrecht,inderRechtsprechungbzw.inderPrüfpraxisdesBundesamtes fürmigrationundflüchtlinge (bittejeweilsgetrenntbeantworten)alspolitischverfolgte,alsflüchtlingeimsinnedergenferflüchtlingskonvention oderalssubsidiärschutzberechtigteanerkannt (bitteebenfallsnachanerkennungsgrundlage differenzieren)? DieGewährungvonAsyl,FlüchtlingsschutzodersubsidiäremSchutzerfolgt, wenndiegesetzlichenvoraussetzungenhierfürvorliegen.dieslässtsichnur unterberücksichtigungderbesonderheitendesjeweiligeneinzelfallsbeantworten.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungbezug genommen. a)wievieleehemaligekindersoldatenwurdenvombundesamtfür MigrationundFlüchtlingeindenletztenJahrenjeweilsaufwelcher Rechtsgrundlage anerkannt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b)werdenehemaligekindersoldateninderverfahrenspraxisdesbundesamtesfürmigrationundflüchtlingealseinebestimmtesozialegruppe imsinnedesartikels10abs.1ddersogenannteneu-qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG)angesehenundbehandelt,weilalleKindersoldatendennichtveränderbarenHintergrundteilen,dasssiewegenihres Altersbesondersleichteinzuschüchternsindundzubesonders gefügigen /skrupellosensoldatinnenundsoldaten ausgebildet werdenkönnenundgeradedeshalbentführtundzummilitärdienstgezwungen werden (wenn nein, bitte begründen)? DieBehandlungehemaligerKindersoldatenalsbestimmtesozialeGruppeim SinnederzitiertenRegelungderQualifikationsrichtliniekommtinBetracht, wenn unterberücksichtigungderverhältnisseimherkunftsland derenvoraussetzungenvorliegen.danachkanneinebestimmtesozialegruppedurchden GruppenmitgliederngemeinsameangeboreneMerkmaledefiniertsein (z.b. bestimmtekörperlicheeigenschaftenoderbehinderungen)oderdurcheinen gemeinsamenhintergrund,dernichtverändertwerdenkann (z.b.diezugehörigkeitzueinerbestimmtensozialenschicht),oderdurchgemeinsamemerk-
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7691 maleodereineglaubensüberzeugung,diefürdieidentitätoderdasgewissen der Betreffenden wesentlich sind. DadieEigenschaft, (indervergangenheit)kindersoldatgewesenzusein,nachträglichnichtmehrverändertwerdenkann,könnenehemaligekindersoldaten einebestimmtesozialegruppebilden.aufdievondenfragestellerngenannten Umstände kommt es dagegen grundsätzlich nicht an. NebendengenanntenMerkmalenistfürdasVorliegeneinerbestimmtensozialenGruppeimSinnederQualifikationsrichtlinieimmerVoraussetzung,dass diegruppeeinedeutlichabgegrenzteidentitätinnerhalbdergesellschaftdes Herkunftslandesbesitzt.DiesistetwaderFall,wenndieGruppevondersie umgebendengesellschaftdiskriminiertwird.dieslässtsichnurimjeweiligen Einzelfallbeurteilen.ImÜbrigenwirdaufVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. c)inwieweitwerdenehemaligekindersoldatenlediglichals Fahnenflüchtlinge/Deserteure betrachtet,undunterwelchenumständenwerdendeserteureimdeutschenasylrecht,inderrechtsprechungbzw.in derprüfpraxisdesbundesamtesfürmigrationundflüchtlinge (bittejeweilsgetrenntbeantworten)alspolitischverfolgte,alsflüchtlingeim SinnederGenferFlüchtlingskonventionoderalssubsidiärSchutzberechtigteanerkannt (bitteebenfallsnachanerkennungsgrundlagedifferenzieren)? DieGewährungvonAsyl,FlüchtlingsschutzodersubsidiäremSchutzerfolgt, wenndiegesetzlichenvoraussetzungenvorliegen.dieslässtsichnurunterberücksichtigungderbesonderheitendesjeweiligeneinzelfallsbeantworten.im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. d)inwieweitmussbeiderdesertionvonkindersoldatengrundsätzlich vonpolitischenverfolgungsgründenausgegangenwerden,weildievoraussetzungendesartikels9abs.2edereu-qualifikationsrichtlinie erfülltsind,dadereinsatzvonkindersoldatenregelmäßiginvölkerrechtswidrig geführten Kriegen erfolgt (bitte ausführlich begründen)? DieBundesregierungweistzunächstdaraufhin,dassArtikel9derQualifikationsrichtlinienichtdieVerfolgungsgründe,sonderndieVerfolgungshandlung betrifft.diezitiertevorschriftregelt,dassbestrafungenoderverfolgungenwegenmilitärdienstverweigerungimzusammenhangmitkriegsverbrechenund vergleichbarenstraftatenauchverfolgungimsinnevonartikel9abs.1der Qualifikationsrichtlinieseinkönnen.Damitwirdklargestellt,dasseineStrafverfolgungoderBestrafungenindiesenFällennichtzudenflüchtlingsrechtlich unerheblichenmaßnahmenzurdurchsetzungdeskriegs-undwehrdienstes einesstaateszählen.zugleichwirddamiteinwertungswiderspruchvermieden: WenneinerseitsdieTeilnahmeanKriegsverbrechenundähnlichenTatenstrafrechtlichsanktioniertist (vgl.etwaartikel8dessog.rom-statutsdesinternationalenstrafgerichtshofes)undzumausschlussvonderflüchtlingsanerkennungundauchdersubsidiärenschutzgewährungführt (vgl. 3Abs.2 AsylVfGsowie 25Abs.3Satz2BuchstabeabisddesAufenthaltsgesetzes), kannandererseitsdieweigerung,ansolchentatenteilzunehmen,nichtals flüchtlingsrechtlichirrelevanteingestuftwerden.diezuerkennungderflüchtlingseigenschaftkommtauchindiesenfällenallerdingsnurdanninbetracht, wenndieverfolgungshandlunganeinenderinartikel10derqualifikationsrichtlinie genannten Verfolgungsgründe anknüpft. DieRegelungbetrifftprimärAngehörigederregulärenStreitkräfteeinesStaates,diesichgeweigerthaben,sichineinemmilitärischenKonfliktaneinem ihnenkonkretangesonnenenverbrechengegendenfrieden,einemkriegsverbrechenodereinemverbrechengegendiemenschlichkeitzubeteiligen.inwie-
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode weitsieauchaufehemaligekindersoldatenangewendetwerdenkann,lässt sich nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen. e)unterwelchenumständenerhaltenehemaligekindersoldateneinen asylrechtsunabhängigen Schutz, z. B. aufgrund humanitärer Gründe? Insofern gelten die allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften. Nein 6.SiehtdieBundesrepublikDeutschlandeinenWiderspruchzumFakultativprotokollzurUN-KinderrechtskonventionüberdieBeteiligungvonKindernanbewaffnetenKonflikten,das2004vomDeutschenBundestagratifiziertwurde,wenneinerseitsderEinsatzvonMinderjährigenalsSoldaten undsoldatinneninafrikanischen,asiatischenundsüdamerikanischenländernkritisiertwird,andererseitsaberbereits17-jährigefürdiebundeswehr rekrutiert werden können? 7.WelchekonkretenSchrittehatdieBundesregierungzumSchutzvonKindern,diealsFlüchtlingevorderRekrutierungunddemEinsatzalsSoldatennachDeutschlandfliehen,imRahmendervonihraufderMinisterkonferenz BefreitKindervomKrieg inparisam5.und6.februar2007eingegangenenverpflichtungen diesogenanntenpariserprinzipien unternommen? DieBundesregierunghatimRahmenihrerEU-RatspräsidentschaftdieVerabschiedungder PariserGrundsätze undder PariserVerpflichtungen nachhaltigunterstützt.dadurchwerdenbereitsbestehendevölkerrechtlicheverpflichtungenbekräftigtundweiterkonkretisiert.imrahmendesvondenfragestellernangesprochenenflüchtlingsschutzessinddiesinsbesonderedasabkommenüberdierechtsstellungderflüchtlingeunddasübereinkommenüberdie RechtedesKindes.DadieseRegelungenbereitszuvorinderBundesrepublik DeutschlandinvollemUmfangbeachtetwordensind,bestandinsofernkein weiterer Handlungsbedarf.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9657 16. Wahlperiode 19. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/4522
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4723 16. Wahlperiode 20. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
MehrMaßnahmen zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7237 16. Wahlperiode 20. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/374 17. Wahlperiode 28. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und
MehrMitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen und Arbeitsfähigkeit der Bundesministerien
Deutscher Bundestag Drucksache 16/14133 16. Wahlperiode 26. 10. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11149
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11381 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion
Mehr(BA)RehabilitationsträgerfürdieLeistungenzurTeilhabeamArbeitslebensowiefürunterhaltssicherndeundandereergänzende
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9655 16. Wahlperiode 19. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katja Kipping, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrSki-TouristenbesetztenBusaufderTauernautobahninÖsterreich,stelltsich diedringlichefragenachderverbesserungdesbrandschutzesinreisebussen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12608 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehrund einen besseren Datenabgleich zwischen den Behörden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10767 16. Wahlperiode 04. 11. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14815 17. Wahlperiode 04. 10. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehr2.WiehochistbeiderBundespolizeijeweilsderAnteilderPolizeivollzugsbeamtinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4332 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
Mehrder Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/455 17. Wahlperiode 19. 01. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. Einschätzungen
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6694 17. Wahlperiode 25. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9497
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9699 16. Wahlperiode 23. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12250 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5583 16. Wahlperiode 12. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8850
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9137 16. Wahlperiode 07. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13541 16. Wahlperiode 23. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7422
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7642 16. Wahlperiode 21. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/326 16. Wahlperiode 28. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4296 16. Wahlperiode 08. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11687 16. Wahlperiode 22. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6965 17. Wahlperiode 09. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Dr. Hakki Keskin und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/3447
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3746 16. Wahlperiode 06. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Dr. Hakki Keskin und der Fraktion DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9011 16. Wahlperiode 28. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Bundesregierung DieKleineAnfragebeziehtsichaufdasin 22adesEinkommensteuergesetzes
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1269
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1395 16. Wahlperiode 08. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE
Mehr20/839desSenatsderFreienundHansestadtHamburg)erläutert,dasstürkischePolizeibeamteinZivilmehrfachinHamburgeingesetztwaren,undzwar
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6771 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/812 16. Wahlperiode 07. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
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