Vorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz
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- Britta Ackermann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10259 Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie Vorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz (EED)vorgelegt.AnlassderEU-Effizienzrichtlinie wardasimjahr2007vereinbartezieldereu-mitgliedstaaten,denprimärenergieverbrauchbis2020um20prozentzusenken.nachmonatelangenberatungenhabensichdieeuropäischekommission,daseuropäischeparlament unddieeu-mitgliedstaatenzurumsetzungderrichtliniezurenergieeffizienz in der 24. Kalenderwoche 2012 auf einen Kompromiss geeinigt. DamitverpflichtensichdieEU-Staatenbzw.ihreheimischenEnergieversorger,denEnergieverbrauchbiszumJahr2020imSchnittumjährlich1,5Prozentzureduzieren,wobeiindenerstenbeidenJahreneineschrittweiseAnnäherungandieMarkeerlaubtist.AlternativkönnendieMitgliedstaatenProgrammeaufdenWegbringen,mitdenenebenfallsdasZielaufanderemWege erreichtwerdenkann.energieeffizienzmaßnahmenkönnendabeiabdemjahr 2009 angerechnet werden. WeitereBestandteilederneuenRichtliniesind,dasszentraleRegierungsbehördenAufträgefürWaren,GebäudeundDienstleistungenmiteinemWert vonmehrals130000euronurnochanpartnervergebendürfen,diehöchste Energieeffizienzstandardsanlegen.AußerdemregeltArtikel4,dassjährlich 3ProzentallerzentralenRegierungsbautenundihrernachgeordnetenBehördennachgeltendenEnergiestandardsenergetischmodernisiertwerdenmüssen.Artikel7siehtvor,dassgroßeUnternehmensichregelmäßigEnergieauditsunterziehen,soweitkeinUmwelt-oderEnergiemanagementvorhanden ist.zudemwurdeinartikel10vereinbart,denausbauderbesonderseffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stärker zu fördern. DieBundesregierunghattesichindenvergangenenMonatenbeidenVerhandlungenzurEU-Energieeffizienzrichtlinieentwedergarnichtpositioniert oderversucht,gegendiemehrheitdermitgliedstaatenfortschrittebeider Energieeffizienzsoweitwiemöglichzuverhindern.DerKompromissistdeswegennichtzuletztaufgrundderwenigkonstruktivenRolleDeutschlandsan vielenstellengegenüberdemursprünglichenentwurfdereuropäischenkommission weichgespült. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 19.Juli 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WiebewertetdieBundesregierungdeninder24.KalenderwocheausgehandeltenKompromissvorschlagzwischenderEuropäischenKommission,demEuropäischenParlamentunddenEU-MitgliedstaatenzurUmsetzung der Richtlinie zur Energieeffizienz? 2.WiesiehtderweitereZeitplanzurUmsetzungderEU-EnergieeffizienzrichtlinieunddereinzelnenArtikelindienationaleGesetzgebungin Deutschland aus? 3.VonwelchemEinsparzielbiszumJahr2020gehtdieBundesregierung fürdiegesamteeusowiefürdiebundesrepublikdeutschlandnachdem Kompromiss der EU-Energieeffizienzrichtlinie aus? 4.WiebewertetdieBundesregierungdieAbschätzungderEuropäischen Kommission (MEMO/12/433),dassmitderEinigungzurEnergieeffizienzrichtliniedasZiel,denPrimärenergieverbrauchbis2020um20Prozentzusenken,klarverfehltwird,welches2007unterdeutscherRatspräsidentschaftvonBundeskanzlerinDr.AngelaMerkeldurchgesetztwerden konnte? 7.PlantdieBundesregierunggegebenenfallsaußerhalbderEU-Vorgaben zusätzlichemaßnahmenalsdiebisherbestehendenbzw.inplanungbefindlichen,umdas20-prozent-einsparzielbiszumjahr2020dochnoch zuerreichen (bitte begründen)? 26.WelchenBeitragleistetderKompromissbeiderEU-EnergieeffizienzrichtliniefürdieEntlastungderStromkunden (inmrd.eurovermiedene ImportkostenfürfossileEnergieträgerundvermiedeneEnergiekostenfür diewirtschaftundprivateendverbraucher)unddiebeschäftigungssituation in Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung? Die Fragen 1 bis 4 sowie 7 und 26 werden gemeinsam beantwortet. DerausgehandelteKompromissvorschlagfüreineneueEU-EnergieeffizienzrichtlinieistderzeitwedervomEuropäischenRatnochvomEuropäischenParlamentformalbeschlossen.VomPlenumdesEuropäischenParlamentssolldie RichtlinievoraussichtlichimSeptember2012formalbeschlossenwerden. NachInkrafttretenderRichtliniehabendieMitgliedstaaten18MonateZeitzur nationalenumsetzung,sofernnichtineinzelnenartikelnderrichtlinieandere Umsetzungsfristen festgelegt wurden. VordiesemHintergrundwäreesausSichtderBundesregierungderzeitverfrüht, bereitsjetzteinebewertungdereu-energieeffizienzrichtlinievorzunehmen odereinenzeitplanbzw.konkretemaßnahmenzuihrerumsetzungfestzulegen. FürdieweiterenPlanungenzurnationalenUmsetzungderEU-EnergieeffizienzrichtliniebedarfeszunächsteinersorgfältigenAnalysedesRichtlinientextes einschließlichderermittlungderdazuerforderlichendatengrundlagen (u.a. IdentifizierungdesunmittelbarenUmsetzungsbedarfs,Prüfungderverschiedenen Umsetzungsoptionen, konkrete Zielfestlegungen etc.). 5.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtzahlreicherExperten,dassdielange UneinigkeitzwischendemBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutz undreaktorsicherheitunddembundesministeriumfürwirtschaftund TechnologiebeiderEnergieeffizienzrichtliniedasAnsehenDeutschlands beidiesemthemabeschädigtunddierichtliniezudemstarkverwässerthat, undfallsnein,wieerklärtsiesichdann,dassandereeu-staatendieposition derbundesregierungdiesbezüglichöffentlichmehrfachkritisierthaben? DieBundesregierungteiltdieseAnsichtnicht.Darüberhinauskommentiertdie BundesregierungnichtdieAussagenandererEU-MitgliedstaatenzurEU- Energieeffizienzrichtlinie.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ StimmtdieBundesregierungzu,dassrelativzuPRIMES-Projektionund ReferenzszenarioderDirectorate-GeneralforEnergy (DGEnergy) (2009) DeutschlandbiszumJahr2020seinenPrimärenergiebedarfgegenüber dembasistrend (300mtoe) (mtoe =milliontonneofoilequivalent,millionentonnenöleinheit)ohneweiteremaßnahmenumnur8prozent (24mtoe)wirdsenkenkönnen,undfallsnein,vonwelchemWertgehtsie aus? DieBundesregierungmachtsichdieimAuftragderEuropäischenKommission vondertechnischenuniversitätathenentwickeltenszenariennichtzueigen. DieBundesregierunghatimEnergiekonzeptdasZielformuliert,denPrimärenergieverbrauchgegenüber2008um20Prozentundbis2050um50Prozent zu senken. 8.WelchekonkretenMaßnahmenplantdieBundesregierungimRahmen derumsetzungdereu-energieeffizienzrichtlinieindeutschland,umdas Energieeinsparzielvon1,5ProzentproJahrzuerreichen (bitteunterangabe des Zeitplans für die einzelnen Maßnahmen)? 9.PlantdieBundesregierung,dieEnergiehändlerbzw.-verteilervonder 1,5-Prozent-Einsparverpflichtungauszunehmenundstattdessenaufanderem Wege vergleichbare Einsparungen zu erreichen? 10.PlantdieBundesregierung,imZusammenhangmitdenPrüfaufträgenaus demenergiekonzeptfür WeißeZertifikate bzw.einerhaushaltsunabhängigenfinanzierungfürdenwärmebereich,eineodermehreremaßnahmeninnerhalbderlaufendenlegislaturperiodeumzusetzen,undwie sinddieseimzusammenhangmitdenvorgabenausartikel6umzusetzen,undsinddieseprüfaufträgeinergebnissengemündet,undwennja, in welchen? 11.PlantdieBundesregierung,entsprechenddenEmpfehlungenderStudie Kosten-/Nutzen-AnalysederEinführungmarktorientierterInstrumente zurrealisierungvonendenergieeinsparungenindeutschland imauftragdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologiemaßnahmenzuergreifen,diezusätzlichzudersichausdembestehendeninstrumentenmixergebendenreferenzentwicklungjährlichzu1,5prozenteinsparungen führen? 12.VonwelchemBeitragausdengeplantensteuerlichenAnreizenfürGebäudemodernisierungen,FörderprogrammenderKfWBankengruppeund sonstigenzusätzlichgeplanteninstrumenten (bitteeinzelnaufschlüsseln) zu den in Artikel 6 formulierten Zielen geht die Bundesregierung aus? 13.HältdieBundesregierungeineÜberprüfungderFlexibilitätsklauselfür EinsparquotenundalternativeMaßnahmen (Artikel6Absatz1DoppelbuchstabeaadesKompromisspapiers)durchdieEuropäischeKommissionimJahr2016fürsinnvoll,undfallsnein,warumnicht (bittemitbegründung)? 14.VonwelchenElementender Flexibilitätsklausel nachartikel6absatz1 DoppelbuchstabeaadesKompromisstextesplantdieBundesregierung Gebrauch zu machen (bitte mit Begründung)? 15.InwelchemUmfangplantdieBundesregierung,frühzeitigeMaßnahmen (earlyactions)aufdieerreichungdes1,5-prozent-zielsnachartikel6 anzurechnen? 16.InwieweitreduzierendiefürArtikel6ausgehandeltenKompromisse nacheinschätzungderbundesregierungdenbeitragdesartikels6zur
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Erreichungdes20-Prozent-ZielsimVergleichzumursprünglichenVorschlag der Kommission? Die Fragen 8 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. DieBundesregierunggehtzunächstgrundsätzlichdavonaus,dassderin DeutschlandbestehendeMixauspolitischenInstrumentensowiediederzeit zusätzlichgeplantenbzw.inderumsetzungbefindlichenweiterenpolitischen MaßnahmeneinenwichtigenBeitragfürdieErreichungderZielederBundesregierungzurSteigerungderEnergieeffizienzundzurRealisierungvonEnergieeinsparungenleisten.Diesbestätigtunteranderemauchder2.NationaleEnergieeffizienz-AktionsplanderBundesregierung,derimSommer2011andieEuropäischeKommissionübermitteltwurde.Darüberhinauswirdhinsichtlichder konkretenumsetzungvonartikel6dereu-energieeffizienzrichtlinieaufdie Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 sowie 7 und 26 verwiesen. 17.Wieviele (Nicht-)WohngebäudeimöffentlichenEigentum (bittegenaue Zahlangeben)werdennachKenntnisderBundesregierungdurchArtikel4derEU-EnergieeffizienzrichtlinieinderBundesrepublikDeutschland energetisch saniert werden? 18.WievieleGebäudederBundesanstaltfürImmobilienaufgaben (BImA) werdendurchartikel4dereu-energieeffizienzrichtlinieinderbundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden? 20.WievielederGebäudederWasser-undSchifffahrtsverwaltungdesBundes (WSV)werdendurchArtikel4derEU-Energieeffizienzrichtliniein der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden? 21.WievielederGebäudederSozialwerkedesBundese.V.werdendurchArtikel4derEU-EnergieeffizienzrichtlinieinderBundesrepublikDeutschland energetisch saniert werden? 22.WelcheweiterenGebäudeinunmittelbarerundmittelbarerBundesverwaltungundwelcheGebäudeinstitutionellerZuwendungsempfänger, wennderenbetriebskostenzumgroßenteilderbundfinanziert,werden durchartikel4dereu-energieeffizienzrichtlinieinderbundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden? 23.PlantdieBundesregierung,das EnergieeinsparprogrammBundesliegenschaften entsprechend anzupassen? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 18 und 20 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. SowohldieVerwaltungalsauchdieBewirtschaftungeinschließlichdesBauunterhaltsderindieSanierungspflichtennachArtikel4derEU-EnergieeffizienzrichtlinieeinbezogenenGebäudeliegenjeweilsinsehrunterschiedlichen Verantwortungsbereichen.AusdiesemGrundkannzumjetzigenZeitpunkt keineabschätzungüberdiezahldergebäudegetroffenwerden,diedurch Artikel4derEU-EnergieeffizienzrichtlinieinderBundesrepublikDeutschland energetischsaniertwerden.allerdingssiehtartikel4absatz3dereu-energieeffizienzrichtlinievor,dassdieeu-mitgliedstaatenbiszum1.januar2014 eininventarderbetroffenengebäudeerstellen.demwirddiebundesregierung unterderfederführungdesbundesministeriumsfürverkehr,bauundstadtentwicklungnachkommen.darüberhinauswirdhinsichtlichderkonkretenumsetzungvonartikel4dereu-energieeffizienzrichtlinieaufdieantwortder Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 sowie 7 und 26 verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WievieleGebäudederDeutschenBahnServiceImmobilienGmbHwerdennachKenntnisderBundesregierungdurchArtikel4derEU-EnergieeffizienzrichtlinieinderBundesrepublikDeutschlandenergetischsaniert werden? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieGebäudederDeutschenBahn ServiceImmobilienGmbHnichtunterdenGeltungsbereichvonArtikel4der Richtlinie fallen. 24.WiebewertetdieBundesregierungdenKompromissinnerhalbderEnergieeffizienzrichtlinie,wonacheskeineVerpflichtungfürdenEinsatzvon KWK bei positiver Kosten-Nutzen-Analyse gibt? 25.WelchekonkretenzusätzlichenMaßnahmenplantdieBundesregierung, umartikel10umzusetzenunddamitdiehocheffizientekwkzufördern, undsiehtdiebundesregierungdiesbezüglichänderungsbedarfamkürzlichnovellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. DieBundesregierungunterstütztdieumweltfreundlicheTechnologiederKraft- Wärme-KopplungdurcheineganzeReihevonMaßnahmen.Dazukönnen zukünftigauchdieimrahmendereu-energieeffizienzrichtliniejetztvorgesehenenregelungenzukosten-nutzen-analysengehören.darüberhinaus wirdhinsichtlichderkonkretenumsetzungvonartikel10dereu-energieeffizienzrichtlinieaufdieantwortderbundesregierungzudenfragen1bis4 sowie 7 und 26 verwiesen.
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