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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2177 Evaluation zu den Auswirkungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und seine Novellierung Vorbemerkung der Fragesteller MehrfachhatderBundesministerdesInnernDr.WofgangSchäubleangekündigt,nochindiesemJahreineNovellierungdesTerrorismusbekämpfungsgesetzesaufdenWegbringenzuwollen.DemInnenausschussdesDeutschen Bundestagesliegtein BerichtderBundesregierungzudenAuswirkungender nachartikel22abs.2desterrorismusbekämpfungsgesetzesbefristetenände- rungendesbundesverfassungsschutzgesetzes,desmad-gesetzes,desbnd- Gesetzes,desArtikel-10-Gesetzes,desSicherheitsüberprüfungsgesetzesund des 7Abs.2desBKA-Gesetzes (Ausschussdrucksache15(4)218)vor.Der BerichtstelltdieAnwendungunddieAuswirkungendergenanntenGesetzesteilefürdenZeitraum2002bis2004dar.Erkonnteallerdingsnochnichtberatenwerden.WeiterliegenBerichtedesParlamentarischenKontrollgremiums desdeutschenbundestageszurgleichenthematikvor (Bundestagsdrucksachen15/981,Mai2003und15/3391,Juni2004),diejedochlediglichdarstellen,dassentsprechendeMaßnahmenangewendetwurden,sienehmenkeinerlei Wertung vor. DieBundesregierungschlägtindemo.g.BerichtverschiedeneMaßnahmen vor.beifastallenneuennachrichtendienstlichenbefugnissenundzuständigkeitensollendiebefristungenaufgehobenwerden,einzelnebefugnisseausgeweitetundverfahrenssicherungen d.h.,datenschutzrechtlicheundrechtsstaatlicheschutzmechanismenfürdiebetroffenen eingeschränktwerden. Verstörendwirkt,dassdemBerichtkeinerleiempirischesMaterialzugrunde liegt,daseinenvergleichmitdersituationvorgeltungdesterrorismusbekämpfungsgesetzeszuließe.allerdingsfindensichaneinigenstellenhinweise,dassmittelsneuerbefugnissebereitsvorhandeneerkenntnissegestützt wurden;zurgewinnungdiesererkenntnisseselbstkonntendiebetreffenden BehördenalsoscheinbaraufbereitsvorhandeneInstrumentarienzurückgreifen.AneinzelnenPunktenistdasFesthaltenandenneuenBefugnissengleich inmehrfacherhinsichtfragwürdig.sowurdensogenannteimsi-catchereingesetzt,umdiemobilfunkdatenvonzielpersonenzuermitteln.dereinsatz vonimsi-catchernistmiteinemhohentechnischenaufwandverbundenund DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom21.Juli2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode machtindiesemfallediemassenhafteerfassungvonmobilfunkdatenunbeteiligterdritternotwendig.imergebniswurdein16von19fällendeseinsatzes einesimsi-catchersdurchdasbundesamtfürverfassungsschutzfestgestellt, dass die Zielperson kein Mobiltelefon besitzt. DadervorliegendeBerichtnunschoneineinhalbJahrealtistundnochvonder Vorgängerregierungvorgelegtwurde,istvielleichtineinigenPunkteneineandereWertungderFaktendesBerichtseingetreten.AuchhierausergibtsichFragebedarf. Vorbemerkung der Bundesregierung DervonderBundesregierungam11.Mai2005beschlosseneEvaluierungsberichtzumTerrorismusbekämpfungsgesetz,deraufderInternetseitedesBundesministeriumsdesInnernabrufbarist,istimInnenausschussdesDeutschen Bundestagesam1.Juni2005ausführlichberatenundpositivaufgenommen worden.imübrigenliegtnebendenindervorbemerkungerwähntenjahresberichtendesparlamentarischenkontrollgremiumsauchdessenzusammenfassenderevaluierungsberichtvor (Bundestagsdrucksache15/5506).Erkommt ebensowiederberichtderbundesregierung zudemergebnis,dassdie evaluiertenbefugnissemaßvollgenutztunddabeiwichtigeerkenntnisseinsbesonderebeiermittlungengegenausländischeextremistischebzw.terroristische Vereinigungen gewonnen wurden. DerEvaluierungsberichtderBundesregierunghatVerbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt,diemitdemvombundeskabinettam12.juli2006beschlossenen EntwurfeinesTerrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzesaufgegriffenwerden. 1.WelcheBehördenundMinisterienwarenanderErstellungdesBerichtsbeteiligt? BeteiligtandemfederführendvomBundesministeriumdesInnernerstellten BerichtwarendasBundeskanzleramt,dasAuswärtigeAmt,dasBundesministeriumderJustiz,dasBundesministeriumderFinanzen,dasdamaligeBundesministeriumfürWirtschaftundArbeit,dasBundesministeriumfürErnährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutz,dasBundesministeriumderVerteidigung,dasdamaligeBundesministeriumfürGesundheitundSozialeSicherung unddasbundesministeriumfürverkehr,bauundstadtentwicklung,fernerder Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. 2.WirdesnebendervomBundesministeriumdesInnernverfasstenEvaluierungnocheineunabhängigewissenschaftliche (juristische,kriminologische,datenschutzrechtliche,bürgerrechtliche)begutachtungderbefristetenregelungendesterrorismusbekämpfungsgesetzesgeben,undwenn nein, warum nicht? AngesichtsdererfolgtenEvaluierungbestehtkeinBedarffüreinenochmalige EvaluierungvorBefristungsablaufderRegelungenam11.Januar2007.Der EntwurfdesTerrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzessiehtallerdingsvor, dienachrichtendienstbezogenenregelungenwiederumauf5jahrezubefristen undvorfristablaufuntereinbeziehungeineswissenschaftlichensachverständigen,derimeinvernehmenmitdemdeutschenbundestagbestelltwird, neuerlich zu evaluieren.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelcheKriteriengeltenallgemeinalshinreichend,umzurBeobachtung einerorganisationwegen völkerverständigungswidrigerbestrebungen zuführen,angesichtsdesumstandes,dassdiegrenzendiesesbegriffsumstrittensind (vgl.grundgesetzkommentar,hg.m.sachs,münchen2003)? DerBegriffder völkerverständigungswidrigenbestrebungen wirdindergesetzesbegründungdesterrorismusbekämpfungsgesetzesnähererläutert (Bundestagsdrucksache14/7386,S.38).DerGedankederVölkerverständigungenthältdasVerbotderStörungdesFriedensunterdenVölkernundStaaten.Dies umfasstdasverbotmilitärischergewaltanwendungimausland,dasverbot konfessionelle,rassischeoderethnischegruppenimauslandzuvernichtenoder alsverbrechengegendiemenschlichkeitphysischoderpsychischzubeeinträchtigen.nachderrechtsprechungdesbundesverwaltungsgerichtserfasstder GedankederVölkerverständigungauchAktivitätengegendiefriedlicheÜberwindungvonInteressengegensätzenvonVölkern (Urteilvom3.Dezember 2004,Az.6A10.02 Al-Aqsae.V. veröffentlichtindvbl.2005,590ff.). 4.WieverhältsichdieBundesregierunginsbesonderezurSchlussfolgerung desberichtsimbereich LöschungvonDaten,einegesetzlichfestgesetzte FristzurPrüfung,obDatensätzegelöschtoderweitergeführtwerdensollen, abzuschaffenundstattdessenlediglichaufadministrativemwegebeieinrichtung der Datei eine Prüffrist zu bestimmen? DasTerrorismusbekämpfungsgesetzhattefürdiespeziellgeregeltennachrichtendienstlichenAuskunftsbefugnisseeinheitlichdieVerfahrensregelungendes Artikel-10-Gesetzesübernommen.NachdiesenVerfahrensregelungenistin engmaschigenprüfroutinen (maximalnachjeweilssechsmonaten)zuprüfen, obdiespeicherungdererhobenendatenweitererforderlichist.entsprechend deranregungdesevaluierungsberichtsdifferenziertderentwurfdesterrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes:füreingriffeinartikel10ggwerden diedemartikel-10-gesetzvergleichbarenprüfroutinenbeibehalten;füreingriffeinanderegrundrechtegelteninsoweitdieallgemeinenregelungen.nach 12Abs.3desBundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)erfolgteine Prüfung,obdieDatenzulöschensind,allgemeinbeijederEinzelfallbearbeitung sowie nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren. DiePrüfanregungdesBerichtsberuhtaufeinemwertendenVergleicheinerseits dereingriffsbedeutungvonmaßnahmennachdemartikel-10-gesetzsowieden VoraussetzungeneinerMitteilungspflichtnach 9Abs.3Nr.1desBVerfSchG undandererseitsdereingriffsbedeutungderbetreffendenauskunftsverlangen. DerEntwurfdesTerrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzessiehtimFalleder BankenauskunfteineMitteilungspflichtvor,lässtsieaberbeiAuskünftenvon Luftfahrtunternehmen entfallen. 5.WelcheGründegenauliegenderForderungimBerichtzugrunde,beiAuskunftseinholungvonFluggesellschaftenundBankendieMitteilungspflicht andiebetroffenenabzuschaffenbzw.starkzubeschränken (s.s.27desberichts)? 6.TeiltdieBundesregierungdieBefürchtung,beieinersukzessivenBeschränkungderVerfahrenssicherungen (Auskunftsregelungen,Löschung,Kennzeichnung,Übermittlungseinschränkung)könnteeszueinerSenkungder Hemmschwellekommen,indieGrundrechtevonBetroffeneneinzugreifen,

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode weilsammlungundspeicherungvondatendannmitwenigerverwaltungsaufwand verbunden sind, wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungprüftundbeobachtetregelmäßigdieAuswirkungen,die ModifikationendergrundrechtssicherndenVerfahrensregelnaufdieGrundrechtsgewährleistungenhaben.VereinfachungenimVerfahrenwerdennichtmit derintentionvorgenommen,dengebotenengrundrechtsschutzzuvermindern oderzuumgehen.sieerfolgenunterbeachtungdesverhältnismäßigkeitsgrundsatzeszurverwirklichungderzieledesgesetzgebersbeigrößtmöglicherbeachtung der schützenswerten Grundrechtspositionen der Betroffenen. 7.WelcheEinschätzunghatdieBundesregierungzurVerhältnismäßigkeitdes EinsatzesvonIMSI-Catchern,beidenenu.U.massenhaftDatenvonUnbeteiligten zumindest kurzzeitig registriert und gespeichert werden? DiegesetzlichenRegelungendesEinsatzesvonIMSI-CatchernwahrendieVerhältnismäßigkeit.InPersönlichkeitsrechteunbeteiligterDrittergreiftdieDatenerhebungnichtein.DurchdenIMSI-CatcherwerdenausschließlichgerätebezogeneDatenermittelt.DieseDatenwerdennurmaschinellzumtechnischen AbgleichmehrererMessungenerfasst,umimErgebnisdieIMSIderSIM-Karte festzustellen,diediezielpersonverwendet.nurdiesekennungdarfzuweiteren Ermittlungenverwendetwerden.DieübrigenIMSIunterliegeneinemabsoluten VerwendungsverbotundsindnachBeendigungderMaßnahmeunverzüglichzu löschen. 8.WelcheErkenntnissebzw.tatsächlichenAnhaltspunktezurRealitätsnähe derimberichtentwickeltenszenarien,dieeineverlängerungderregellöschungsfristbeimbundesamtfürverfassungsschutz (BfV)vonzehnauf 15 Jahre begründen sollen, liegen der Bundesregierung vor? DieimEvaluierungsberichtausführlichdargestelltenBeispielesindorientiertan tatsächlichenfällen unterwahrungdesgebotenengeheimschutzes realitätsnah formuliert worden. 9.a)WiebegründetdieBundesregierung,dassimBerichtsteilzurDatenübermittlungdesBundesamtesfürMigrationundFlüchtlinge (BAMF) andasbfvschondiesteigerungderzahlderübermittlungenansich als Erfolg gewertet wird? ImEvaluierungsberichtistindenSchlussfolgerungendieSteigerungdesrelevantenInformationsaufkommensalsErfolgbewertetworden,dadamitder ZweckderbetreffendenRegelung dembundesamtfürverfassungsschutz (BfV)erweitertInformationenzuverschaffen,dieesfürseineAufgabenbenötigt erreicht wurde. b)welchequalitativenuntersuchungengibtesseitensdesbamf,wiesich dieneuefunktiondereinzelentscheider,asylantragstellerbeivorliegen tatsächlicheranhaltspunktefürextremistischebestrebungen dem BfVzumelden,aufihregesamteTätigkeitauswirkt,undwieschätztdie Bundesregierung diese Auswirkung ein? DieQualitätssicherungbeidenÜbermittlungenistimRahmenderEvaluierung untersuchtundimevaluierungsberichtdargestelltworden.diesensibilisierung derasylsachbearbeiterfürextremistischebestrebungenistaußerordentlichbedeutsam,dabeiausländischenextremistenhäufigfestzustellenist,dassinder VergangenheiteinAsylverfahrendurchgeführtwordenist.BeimBundesamtfür

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2285 MigrationundFlüchtlinge (BAMF),dasinderRegelsehrfrühzeitigKontaktmit demasylbewerbernachdessenaufenthaltnahmeindeutschlandhat,können daherwertvolleerkenntnisseanfallen,diedasbfvohneübermittlungdurchdas BAMF nicht oder wesentlich später erlangen würde. b)bleibendiedatenauchdannbeimbfvgespeichert,wennbetroffene Personenausgereistsindoderabgeschobenwurden,undwennja,wie lange bleiben die Daten in der Regel gespeichert? DieSpeicherungundLöschungpersonenbezogenerDateninDateienistin 10ff.BVerfSchGgeregelt.Danachistmaßgeblich,obdieKenntnisderDaten für die Aufgabenerfüllung weiter erforderlich ist. b)welchefälleausderbundesrepublikdeutschlandundanderenstaaten sindderbundesregierungbekannt,indenenanerkannteasylbewerber bzw.flüchtlingesichanterroristischenaktionenbeteiligthaben,und wenn ja, an welchen? DieBundesregierungführtüberdieBeteiligungvonAsylbewerbernoder FlüchtlingenanterroristischenStraftatenkeineStatistik.EineUnterscheidung zwischenanerkanntenundabgelehntenasylbewerbernergäbedabeiimvorliegendenzusammenhangkeinensinn,dadiebetreffendeübermittlungsregelung einesolcheunterscheidungwedertrifft,nochtreffenkann,weilnichterstnach Abschluss des Anerkennungsverfahrens zu übermitteln ist. ZurBeteiligungvonAsylbewerbernoderFlüchtlingenanterroristischenStraftatenkannbeispielhaftverwiesenwerdenaufdenFalldesL.M.,deram12.Januar2006vomOLGMünchenwegenMitgliedschaftineinerausländischenterroristischenVereinigungzusiebenJahrenHaftverurteiltwordenistundderim März2000alsAsylbewerbernachDeutschlandgekommenwar.Imlaufenden Strafprozesswegendes2004geplantenAnschlagsaufdendamaligenirakischen MinisterpräsidentenAllawiinBerlinwarensämtlicheAngeklagteAsylbewerber (teilsanerkannt).unterdenzehnkern-mitgliederndermeliani-gruppe,die denanschlagaufdenstraßburgerweihnachtsmarktplante (2000),warenvier Asylbewerber.Unterden21BeschuldigtenindenStrafverfahrengegenMitgliederundUnterstützereinerdeutschenZelleder AlTawhid (plantein2002anschlägeu.a.aufeinjüdischesgemeindezentruminberlin)waren14asylbewerber.dieserbeispielhaftebefundtrifftebensofürterroristischestraftatenim Auslandzu:NachvorliegendenErkenntnissengehörtenauchbeidenAnschlägeninNewYorkvom11.September2001,Madrid (11.März2004)undLondon (7. und 21. Juli 2005) einige der Beteiligten dem fraglichen Personenkreis an. b)wennkeineoderwenigesolcherfälleausdeutschlandbekanntsind, inwiefernhältdiebundesregierungangesichtsdessendenmitder DatenübermittlungverbundenenEingriffindieinformationelleSelbstbestimmungunddenzusätzlichenVerwaltungsaufwandfürdieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF für gerechtfertigt? DiemitdenDatenübermittlungenverbundenenEingriffeindieinformationelle SelbstbestimmungundderzusätzlicheVerwaltungsaufwandrechtfertigensich durchdiewesentlicheverbesserungdesrelevanteninformationsaufkommens beim BfV. Zum Näheren wird auf den Evaluierungsbericht verwiesen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.a)Wasistunter sicherheitsrelevanteninformationen zuverstehen,die bei einfachen Sicherheitsüberprüfungengewonnenwerden,aber nichtzurfeststellungeinessicherheitsrisikosführen,undwiewirdmit diesen Informationen verfahren? DiemitwirkendeBehördebewertetdieimRahmeneinerSicherheitsüberprüfungangefallenenInformationenaufihreRelevanzimHinblickaufdieZuverlässigkeitderzuüberprüfendenPerson.Nur sicherheitserhebliche Informationen z.b.zuverschuldung,straftaten,übermäßigeralkoholkonsum werdengemäß 12Abs.5Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)weitergeklärt,um sie entweder als Risiko zu verifizieren oder auszuschließen. AuchwennErkenntnissenichtzurFeststellungeinesSicherheitsrisikosunddamitzueinemnegativenVotumdurchdiemitwirkendeBehördeführen,sindsie nach 14Abs.1Satz2SÜGderzuständigenStellemitzuteilen,soweitdiese weiterhinsicherheitserheblichsind.diezuständigestellewirdhierdurchindie Lageversetzt,eineggf.abweichendeBewertungdersicherheitserheblichenErkenntnissemitdermitwirkendenBehördezuerörtern,umggf.eineÜberprüfung derbewertungdurchdiemitwirkendebehördezuerreichen.durchdiemitteilungdersicherheitserheblichenerkenntnissewirddiezuständigestelleauchin dielageversetzt,festzustellen,obsichkünftig,wennweitereinformationen hinzukommen,möglicherweiseausdenbishersicherheitserheblichenerkenntnissen ein Sicherheitsrisiko ergibt. b)werdendiepersonen,zudenen sicherheitsrelevanteinformationen anfallen,zubeobachtungsobjektendesbfvoderandererbehörden,und wennja,welcherbehörden,undmitwelchenmittelnfindeteinesolche Beobachtung ggf. statt? ImRahmeneinerSicherheitsüberprüfungfindetkeineBeobachtungderbetroffenenPersonstatt,insbesonderewerdenkeinenachrichtendienstlichenMittel zurinformationserhebungeingesetzt.dasssicherheitsrelevanteninformationen, diebeidersicherheitsüberprüfungangefallensind,außerhalbdersicherheitsüberprüfungnachgegangenwird,istnurimengenrahmendes 21SÜGzulässig,derbeispielsweiseeineÜbermittlungzumZweckederVerfolgungvon Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässt.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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