Zweck,AufgabenundFinanzierungdiesesProgrammssindweitgehendunbekannt.
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/9264 Europäisches Erhaltungszuchtprogramm für Sibirische Tiger Vorbemerkung der Fragesteller MitderTötungvonnichtreinerbigenJungtierenderSibirischenTigerkatze Kolina immagdeburgerzoologischengartengerietdaseuropäischeerhaltungszuchtprogrammfürsibirischetigerindenblickderöffentlichkeit. Zweck,AufgabenundFinanzierungdiesesProgrammssindweitgehendunbekannt. 1.a)WelchessinddieAufgabenderLondonerKoordinierungsstelledesEuropäischen Erhaltungszuchtprogramms für Sibirische Tiger? DieEuropäischenErhaltungszuchtprogramme (EEP)sindeinzooübergreifendesProjektzurgezieltenundkoordiniertenZuchtvoninZoosgehaltenenTierarten.DasursprünglicheZielwares,dieseTierartenauchohneweiterenErwerb vonwildfängendauerhaftmitausreichenderdiversitätindenzooszuerhalten. Seitden1990erJahrenverschiebtsichderSchwerpunktmehrundmehrzur ErhaltungvonvomAussterbenbedrohterArtenausArtenschutzgründen.Der ProgrammkoordinatoroderZuchtbuchführerfüreinArten-EEP (inderregel einwissenschaftlichermitarbeitereineszoos,dermitglieddeseuropäischen Zoo-undAquarienverbandes (EAZA)ist)gibtEmpfehlungenzurVerpaarung einzelnertiere,umeinenoptimalengenpoolinzoologischengärtenaufrecht zuerhalten.erbestimmtauch,welchetierewegendergefahrvoninzuchtnicht zusammengeführtwerdendürfenoderwelcheggf.ausderzuchtauszuschließen sind, weil ihr Erbmaterial in der Zoopopulation zu stark repräsentiert ist. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 23. Juni 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b) Welche Laufzeit hat es? DasEEPwurde1985aufInitiativederZoosvonAntwerpen,Amsterdam,Rotterdam,Kopenhagen,Köln,Helsinki,MülhausenundZürichbegründet.Esist unbefristet. Das Zuchtprogramm für den Sibirischen Tiger geht auf das Jahr 1985 zurück. c) Wer ist Träger des Programms? Träger des EEP ist der EAZA mit Sitz in Amsterdam. d)wer finanziert es? AnfallendeKostensindvondenbeteiligtenZoosbzw.vonderEAZAzutragen. 2.WelcheinhaltlichenBestimmungenfürdieZuchtdesSibirischenTigers sind im Europäischen Erhaltungszuchtprogramm getroffen worden? GrundsätzlichgeltendieallgemeinenBestimmungenundZielsetzungenfürdie Europäischen Erhaltungszuchtprogramme (siehe Antwort zu Frage 1a). FürdenTigergibtesZuchtprogrammefürzweiUnterarten,denSibirischenund densumatratiger.beidereinrichtungdeseepfürdensibirischentigerwurde einegenetischeunddemographischeanalysedereuropäischenpopulationauf dergrundlagedesvomzooleipziggeführteninternationalenzuchtbuchs vorgenommen,wobeidieherkunftjedeseinzelnenexemplarsbiszuseinenin derfreiennaturlebendenvorfahrenermitteltwerdenkonnte.fernerwurde bestimmt,welchetiereindasprogrammaufgenommenwerdensolltenund welchenicht (Mace,G.B. (1987):AnalysisandRecommendationsforthe EuropeanBreedingProgrammefortheAmurtiger (Pantheratigrisaltaica). ZSL).UmeinelebensfähigeZoopopulationzuerhalten,veranlasstderArtkoordinatorgenetischeUntersuchungenundgibtperiodischEmpfehlungenheraus,welcheTierevoneinemZooaneinenanderenabgegebenundmitwelchen Tieren gezüchtet werden soll. 3.WorinliegtderWertderZuchtreinerbigerSibirischerTigerinHinblickauf dietatsache,dassgezüchtetesibirischetigernichtausgewildertwerden können? WiebeiallenhochgradiggefährdetenundindividuenarmenArtenistdieErhaltungderinnerartlichen (genetischen)diversität,dienachartikel2desübereinkommensüberdiebiologischevielfalt (CBD)anzustrebenist,u.a.durch eineverhinderungderverpaarungvonindividuenverschiedenerunterarten, einezielsetzungvonzentralerbedeutungimartenschutz.vomsibirischentigergibtesderzeitnochetwasüber500tiereinfreierwildbahn.einewiederansiedlungvonexemplarenausdemeepwirdnachaussagedesweltverbandes derzoosundaquarien (WAZA)undderZoologischenGesellschaftLondon (ZSL)fürabsehbareZeitzwarnichtinBetrachtgezogen,istabernichtkategorisch ausgeschlossen und grundsätzlich möglich. 4.a)SchreibtdasErhaltungszuchtprogrammdieTötungnichtreinerbiger Jungtiere vor? NachAngabendesWAZAschreibtdasErhaltungszuchtprogrammvor,dass nichtreinerbigetiereausdemeep-zuchtstammherauszunehmenseien ( tobe
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9742 removedfromeepbreedingpool ),wasauchdieeazaineineraktuellenverlautbarungzuminredestehendenfallsinngemäßbestätigt: thattheeep hadtorecommendthataffectedtigersberemovedfromtheeepbreedingpool. EineVerpflichtung,dienichtreinerbigenIndividuenzutöten,ergibtsichaus dieser unterartenschutzfachlichengesichtspunktensinnvollen Vorgabe nicht. b)schreibtdaszuchtprogrammdietötungdesjetztalsnichtreinerbigdeklarierten Katers Taskan vor? c)istderbundesregierungbekannt,welchesschicksalden31tigern beschiedenist,diedurcherbgutuntersuchungenimrahmendeseuropäischenerhaltungszuchtprogrammsalsnichtreinerbigidentifiziert wurden? SinngemäßgeltendieAusführungenzuFrage4aauchfürdenmännlichenTiger Taskan.NachAngabenderWAZAwirdderZooMagdeburgvorerstkeine weiterenmaßnahmeninbezugaufdiesesexemplarergreifen,sonderndieergebnissederdiskussionüberalle31alsnichtreinerbigidentifiziertenzoo-tiger anlässlich der EAZA-Jahrestagung im September 2008 abwarten. 5.WelchemöglichenethologischenFolgenhatdieWegnahmeundTötungder JungtierefürdasMuttertierundhinsichtlichderenUmgangsmitspäterem Nachwuchs? InfreierWildbahnistdieMortalitätsratebeijungenGroßkatzenaußerordentlich hoch.sehrvielesterbenbeidergeburtoderindenerstenlebenstagen,eine zweitehäufungergibtsichzumzeitpunkt,dadiejungtiereausdemfamilienverbandentlassenwerden.diebundesregierungteiltdieeinschätzungdes WAZA,dassdurchdieTötungvonJungtierenkeinenegativenFolgenfürden UmgangdesbetreffendenweiblichenSibirischenTigersimZooMagdeburgmit zukünftigen Jungtieren zu erwarten sind. 6.WievieleTiereinwievielenZoologischenGärtensindfürdasEuropäische Erhaltungszuchtprogramm für Sibirische Tiger registriert? GemäßdemletztenpubliziertenBericht (EAZA2007)warenzum1.Januar männliche,136weiblicheTiereundzweiTiereunbekanntenGeschlechts,insgesamtalso256ExemplaredesSibirischenTigersin95Institutionen registriert. 7.IstderBundesregierungbekannt,wievieleJung-bzw.Alttiere,dievonder LondonerKoordinierungsstellealsnichtreinerbigidentifiziertwurden,getötet wurden? HierzuliegenderBundesregierungkeineInformationendeszuständigenEEP- Koordinatorsvor.NachAngabendesWAZAvom6.Juni2008istaberdavon auszugehen,dassvondenbetreffenden31nichtreinerbigenexemplarennoch keine Individuen getötet wurden (siehe auch Antwort zu Frage 4b und 4c). 8.SindnachAuffassungderBundesregierungmitdenOptionen Abgabean einenzirkus bzw. AbgabeandubioseHändler,diederMagdeburger Zooablehnte,alleinFragekommendenMöglichkeitengeprüft,dieeinWeiterlebenderJungtiereermöglichthätten,undwennnein,welcheAlternativen sieht sie?
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode WelcheAlternativenbeimZooinMagdeburggeprüftwurden,istderBundesregierungnichtbekannt.DaessichnachdenvorliegendenInformationenbei denmagdeburgerjungtierenumnachwuchsauseinervomeepempfohlenen Verpaarunghandelt,wurdeindiesembesonderenFallauchderEEP-KoordinatorindieEntscheidungsfindungeingebunden.DerEEP-Koordinatorhatdie Tötung der drei Jungtiere gebilligt (siehe Antworten zu den Fragen 9 bis 11). 9.WiebewertetdieBundesregierungunterBeachtungdes 1desBundestierschutzgesetzes die Tötung der Jungtiere im Magdeburger Zoo? 10.KannnachAuffassungderBundesregierungdieNichterreichungvon Zuchtzielenein vernünftigergrund fürdietötungvongesundenjungtieren sein? 11.Weristberechtigt,aufwelchergesetzlichenGrundlagedieTötunggesunderJungtiereanzuordnen,undwertatdiesnachKenntnisderBundesregierung im vorliegenden Fall? AuchfürdieHaltungvonWildtiereninzoologischenGärtengeltendieBestimmungendesTierschutzgesetzes.Nach 1desTierschutzgesetzes (TSchG) hatdermenschausseinerverantwortungfürdastieralsmitgeschöpfdessen LebenundWohlbefindenzuschützen.NiemanddarfeinemTierohnevernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. DasTierschutzgesetzlegtallerdingsnichtdar,waseinvernünftigerGrundist; diesistauchangesichtsdervielzahlmöglicherfallgestaltungeninderlebenswirklichkeitkaummöglich.alsvernünftigergrundwerdenu.a.diegewinnung vonlebensmitteln,diedurchführungunerlässlichertierversucheunddieseuchen- oder Schädlingsbekämpfung anzusehen sein. EinGrundzumTötenvonTierenistz.B.dannalsvernünftiganzusehen,wenn eralstriftig,einsichtigundvoneinemschutzwürdigeninteressegetragenanzuerkennenist,undwennerunterdenkonkretenumständenschwererwiegt,als dasinteressedestieresanseinerunversehrtheit.indieethischeabwägung,ob Tötungs-oderBekämpfungsmaßnahmengerechtfertigtsind,müssenallerelevantenAspektemiteinfließen.Insbesondereauch,obgeeignetezielführende Alternativen vorliegen. ImvorliegendenFallwurdennachAuskunftdesMagdeburgerZooszunächst mitdemamtstierarzt,imrahmenderethik-kommission-zoo,imrahmen einerbelegschaftsversammlungundmitdemaufsichtsratsvorsitzendenkonsultationenabgehalten,indenendietötungderjungtierebeschlossenwurde. DieseEntscheidungwurdedemEEP-Koordinatorvorgetragenundvondiesem gebilligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 12.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesZoologischenGartens Magdeburg,derdieNotwendigkeitderTötungdergesunden,aber nichtreinerbigenjungtieredamitbegründete,dassdieerhaltungder bedrohtentierartenundderbiologischenvielfaltunddiezurschaustellungwildlebendertierezuihrenhauptsächlichstenaufgabengehöre (Artikel3derRichtlinie1999/22/EGdesRatesderEuropäischen Union vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos)? b)untersagtdieserichtliniediehaltungnichtreinerbigerwildtierein Zoologischen Gärten bzw. schreibt sie deren Tötung vor?
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9742 DieRichtlinie1999/22/EGdesRatesbezweckt,sicherzustellen,dass diezoos indergemeinschaft,imeinklangmitdenverpflichtungendergemeinschaft, MaßnahmenzurEx-situ-ErhaltungnachArtikel9desÜbereinkommensüber diebiologischevielfalterlassenunddamiteinenbeitragzumerhaltderbiologischenvielfaltleisten.wiemitkreuzungenausverschiedenentigerunterartenumzugehenist,diefürdiebeteiligunganeinemzuchtprogrammoderfür eine Auswilderung ungeeignet sind, ist dort nicht geregelt. Nein 13.UnterstütztdieBundesregierungdenErhaltdesLebensraumsdesSibirischen Tigers, und wenn ja, wie?
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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