Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH

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Transkript:

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH an der Tel.: 02331/ 981 0890 Email: iww@fernuni hagen.de Anmeldung zu den betriebswirtschaftlichen Fernstudiengängen (IWW) Durchgang P 37 An die IWW Geschäftsstelle Hagen c/o FernUniversität in Hagen 58084 Hagen Bitte unterzeichnen Sie dieses Vertragsformular auf der Seite 5 und senden es ausgefüllt in zweifacher Ausführung an das IWW. Mit Erhalt des durch das IWW gegengezeichneten Vertragsformulars kommt zwischen Ihnen und dem IWW ein Vertrag zustande, für den die nachfolgenden Bedingungen (S. 2 bis 5 und Anlagen (Terminplan, Prüfungsordnung)) gelten. Bitte kreuzen Sie die von Ihnen gewünschte Fachrichtung an: Betriebswirt/in Betriebswirt/in Internationales Management (IWW) (IWW) IT Betriebswirt/in (IWW) Accountingbetriebswirt/in (IWW) Controllingbetriebswirt/in (IWW) Marketingbetriebswirt/in (IWW) Finanzbetriebswirt/in (IWW) Steuer und Rechtsbetriebswirt/in (IWW) Bitte Umlaute und Sonderzeichen (ä, ö, ü, ß, @...) verwenden! Name: Vorname und Titel: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: Postleitzahl: Wohnort: Telefonnummer (dienstlich / privat) / E Mail *) : Tätigkeit: Wie sind Sie erstmals auf das IWW und seine Angebote erstmals aufmerksam geworden? Zeitungsanzeige: Suchmaschinen: Sonstiges: *) Studientexte, Lösungshinweise zu Einsendearbeiten und Klausuren sowie einige laufende Studieninformationen werden Ihnen standardmäßig per E Mail zugesandt. Außerdem stellt das IWW Ihnen die Studientexte schon vor dem Versand der Druckexemplare auf diesem Wege in elektronischer Form zur Verfügung. Sofern Sie über keine Email Adresse verfügen, vermerken Sie dies bitte hier und setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle wegen der Vereinbarung einer (ggf. kostenpflichtigen) Sonderregelung in Verbindung. Ich verfüge über keine Email Adresse und werde mich wegen einer Sonderregelung mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

Studienvertrag 2 1. Studienangebot und Abschluss 1.1 Das Studienprogramm vermittelt grundlegende Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre (Grundlagenstudium) sowie die Erweiterung und Vertiefung dieser Kenntnisse in der jeweils gewählten Fachrichtung (Vertiefungsstudium). Es zielt darauf, den Absolventinnen und Absolventen zur Umsetzung in unterschiedlichen beruflichen Handlungsfeldern geeignete grundlegende Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre und des betrieblichen Managements sowie wissenschaftlich fundierte vertiefenden Kenntnisse in den jeweils ausgewählten Teildisziplinen zu vermitteln, die zugleich in der unternehmerischen Praxis angewandt werden können. Die Teilnahme an dem Studienprogramm ist an keine formalen Vorbildungsvoraussetzungen gebunden. Der Inhalt des Kurses ist allerdings auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Erfahrungen in einem Universitäts bzw. Fachhochschulstudium oder vergleichbarer Qualifikation ausgerichtet. Für die Teilnahme am gesamten Programm ergibt sich für diesen Personenkreis ein Zeitbedarf von ca. 10 Stunden pro Woche. Je nach persönlichen Gegebenheiten der Teilnehmerin /des Teilnehmers sind zeitliche Abweichungen der Bearbeitungsdauer möglich. 1.2 Das Studienprogramm ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 7236311 zugelassen. Das Studienprogramm bereitet nicht auf eine staatliche oder öffentlich rechtliche Prüfung vor; es führt zu einem staatlich nicht reglementierten institutsspezifischen Abschluss. 1.3 Das Studienprogramm gliedert sich in das Grundlagen und das Vertiefungsstudium. Es beginnt am 01. September 2016 mit dem Grundlagenstudium. Alle Lehrmittel werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Gegen eine Zusatzgebühr (s. 3.3) können Sie Studientexte und Einsendearbeiten auch in gedruckter Form anfordern. In diesem Fall erfolgt der Versand in zwei Sendungen zugestellt. Die erste Sendung erfolgt vor Beginn des Grundlagenstudiums. Die zweite Sendung erfolgt zu Beginn des Vertiefungsstudiums in der Zeit vom 01.02.2017 bis zum 03.02.2017. Das Studienprogramm kann in 9 Monaten abgeschlossen, auf Wunsch aber auch auf einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Der Aufbau sowie der inhaltliche und zeitliche Ablauf des Studienprogramms entsprechen der Darstellung in der Anlage 1. Das IWW behält sich vor, einzelne Veranstaltungstermine bei Bedarf zu verlegen. 1.4 Über die in dem Studienprogramm erbrachten Prüfungsleistungen wird auf Antrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin ein Examenszeugnis ausgestellt. Das Nähere regelt die jeweilige Prüfungsordnung (s. Anlage 2). Über die erfolgreiche Bearbeitung von zusätzlichen Vertiefungsmodulen im Zuge des laufenden Durchgangs oder späteren Durchgängen wird eine Anlage zum Zeugnis ausgestellt. Ein einmal ausgestelltes Zeugnis wird nicht mehr geändert. Erfüllt eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer die Voraussetzungen zur Ausstellung des Zeugnisses nicht, so kann sie/er eine Teilnahmebescheinigung erhalten, sofern sie/er mindestens fünf Einsendearbeiten des Grundlagenstudiums bestanden sowie drei Einsendearbeiten (oder Klausuren) des Vertiefungsstudiums bearbeitet und dabei in jeder Einsendearbeit bzw. Klausur mindestens 25% der maximal erzielbaren Punkte erreicht hat. 1.5 Mit dem Ziel, das Examenszeugnis zu erlangen, bestehen folgende Möglichkeiten, nicht erbrachte Leistungen nachzuholen und Prüfungen zu wiederholen, wobei die Kostenregelung gem. 3.4 zu beachten ist: Nachholung Nicht bearbeitete Einsendearbeiten des Grundlagenteils können innerhalb des folgenden Jahres im Zuge der Durchgänge P38 und P39 kostenfrei nachgeholt werden. Nicht bearbeitete Einsendearbeiten des Vertiefungsteils können innerhalb des folgenden Jahres im Zuge der Durchgänge P38 und P39 einmal kostenfrei nachgeholt werden. Nicht bearbeitete Klausuren können innerhalb des folgenden Jahres im Zuge der Durchgänge P38 und P39 einmal kostenfrei nachgeholt werden. Sofern ein weiterer Durchgang nicht oder nur deutlich verzögert stattfindet, wird innerhalb der angegebenen Zeiträume eine andere Nachholmöglichkeit geboten. Wiederholung Nicht bestandene Einsendearbeiten sowie nicht bestandene Klausuren können innerhalb des folgenden Jahres im Zuge der Durchgänge P38 und P39 kostenpflichtig wiederholt werden. Die Wiederholung einer Einsendearbeit ist nur einmal, die einer Klausur zweimal möglich. Bestandene Klausuren können zwecks Aufbesserung der Note innerhalb des folgenden Jahres im Zuge der Durchgänge P38 und P39 einmal kostenpflichtig wiederholt werden. Bei der Nachholung oder Wiederholung einer Klausur werden den Studierenden die aktuellen Studientexte der entsprechenden Module einschließlich der Einsendearbeiten des betreffenden Durchgangs ohne weitere Mehrkosten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Über die Möglichkeit, zur Erlangung der Teilnahmebescheinigung fehlende Leistungen nachzuholen oder zu wiederholen, entscheidet die Geschäftsführung des IWW in jedem Einzelfall. 1.6 Mit dem Abschluss des Studienvertrages erwirbt die Teilnehmerin/der Teilnehmer das Recht zum Bezug der Studienmaterialien. Außerdem erwirbt sie/er das Recht, zu den laut Studienplan vorgesehenen Terminen im Durchgang P37 an den von dem IWW angebotenen Einsendearbeiten und Klausuren teilzunehmen. Über die Aufnahme in das Studienprogramm entscheidet das IWW nach der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anmeldungen. Die gesamten Lehrmittel werden Eigentum der Teilnehmerin/des Teilnehmers, dürfen jedoch nicht zu Unterrichtszwecken verwendet, vervielfältigt, nachgedruckt oder weitergegeben werden. Das Urheberrecht ist zu beachten.

3 1.7 Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages aus Gründen, die sich nicht aus dem Fernunterrichtsschutzgesetz ergeben, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. 1.8 Für Streitigkeiten mit dem IWW aus diesem Vertrag ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Teilnehmerin/der Teilnehmer ihren/seinen Wohnsitz hat. Sofern die Teilnehmerin / der Teilnehmer nach Vertragsschluss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereiches des Fernunterrichtsschutzgesetzes verlegt, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Hagen. 1.9 Die mit diesem Antrag erhobenen Daten sind ausschließlich für Verwaltungszwecke bestimmt. Sie werden in der IWW Geschäftsstelle in Hagen gespeichert. 2. Klausuren und Klausurorte Die Klausuren des Grundlagenstudiums finden am 28.01.2017 zeitgleich an den Klausurorten Berlin, Hagen, Hamburg, Köln, Mannheim und München statt. Die Klausuren des Vertiefungsstudiums finden zu folgenden Terminen zeitgleich in den drei Klausurorten Berlin, Hagen und München statt. I. Strategisches Management 10.06.2017 (v) XVII. Controlling, 01.07.2017 (n) II. Organisation und Führung 11.06.2017 (v) XVIII. Beteiligungscontrolling 24.06.2017 (v) III. Strategische Marketingplanung 10.06.2017 (n) XIX. Jahresabschlussanalyse 25.06.2017 (v) IV. Finanz, Investitions und Risikomanagement 17.06.2017 (v) XX. Supply Chain Management 17.06.2017 (v) V. Bank Börsen und Finanzgeschäfte 18.06.2017 (v) XXI. IT gestützte Geschäftsanalyse (BI) 18.06.2017 (v) VI. Steuern und Bilanzen 17.06.2017 (n) XXII. Informationsmanagement 01.07.2017 (v) VII. Kostenrechnungssysteme 18.06.2017 (n) XXIII. Geschäftsprozessmanagement 25.06.2017 (n) VIII. Logistik und Produktionsmanagement 24.06.2017 (v) XXIV. Steuerliche Gewinnermittlung 02.07.2017 (v) IX. E Business 17.06.2017 (n) XXV. Grundzüge des Vertrags und Haftungsrechtes 01.07.2017 (v) X. Projektmanagement 24.06.2017 (n) XXVI. Unternehmensrecht 01.07.2017 (n) XII. Personalmanagement 11.06.2017 (n) XXVII. Arbeitsrecht 02.07.2017 (n) XIII. Internationale Rechnungslegung 25.06.2017 (m) XXVIII. Marktorientierte Unternehmensführung 02.07.2017 (n) XIV. Gründungscontrolling 24.06.2017 (n) XV. Internationales Marketing. 25.06.2017 (v) XVI. Internationales Management, 01.07.2017 (v) (v): vormittags; (m): mittags; (n): nachmittags. Bitte beachten Sie, dass sich Klausurorte in folgenden Durchgängen ändern können! Die genauen Uhrzeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Terminplan. 3. Vergütung und Zahlungsweise 3.1 Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studienprogramm beträgt 3.750 ; sie ist in drei Raten von jeweils 1.250 zum 15.09.2016, 01.12.2016 und 01.03.2017 zu zahlen, ohne dass es dazu einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf. Die Gebühr ist unter Angabe von Namen und dem auf der Rechnung angegebenen Verwendungszweck auf das Konto der IWW GmbH bei der Sparkasse Hagen, zu überweisen (IBAN: DE72 4505 0001 0135 002 303; BIC WELADE3HXXX). Laut Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg ist das IWW von der Umsatzsteuer nach 4 Nr. 21 a bb) UStG befreit. Die Steuernummer lautet: 321/ 5774/ 1159. 3.2 Mit der genannten Gesamtgebühr sind abgegolten: die freie Nutzung des nur eingeschriebenen Studierenden zugänglichen Teils des IWW Online Campus, die digital zur Verfügung gestellten Studientexte zu den 9 Modulen des Grundlagenstudiums und zu 6 belegten Modulen des Vertiefungsstudiums jeweils einschließlich der zugehörigen Einsendearbeiten, die Korrektur der insgesamt 9 Einsendearbeiten des Grundlagenstudiums und der 6 Einsendearbeiten des Vertiefungsstudiums innerhalb des unter 1.3 genannten Zeitraumes, die Teilnahme an den 2 Abschlussklausuren des Grundlagenstudiums und an 6 Abschlussklausuren des Vertiefungsstudiums innerhalb des unter 1.3 genannten Zeitraums. 3.3 Über die in 3.2 genannten Regelleistungen hinaus können im Zuge des Durchgangs P37 folgende zusätzliche Leistungen kostenpflichtig in Anspruch genommen werden: Bezug der Module des Grundlagenteils sowie der sechs belegten Module des Vertiefungsteils jeweils einschließlich der zugehörigen Einsendearbeiten in gedruckter Form. Hierfür ist eine Gebühr von 150,00 zu zahlen. Die Zahlung wird zum 15.09.2016 zusammen mit der ersten Rate gem. 3.1 fällig. (Bestellung s. S. 6 dieses Formulars.) Belegung weiterer Vertiefungsmodule. Für jedes zusätzliche Vertiefungsmodul ist eine Gebühr von 300,00 zu zahlen. Die Zahlung wird zum 15.01.2017 fällig. Mit ihr sind der Bezug von Studientext und Einsendearbeit in digitaler Form, die Korrektur der Einsendearbeit und die Teilnahme an der Abschlussklausur sowie deren Korrektur abgegolten.

4 3.4 Im Zuge späterer Durchgänge als P37 kann ein/e Teilnehmer/in nach 1.5 zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, sofern solche Durchgänge zustande kommen. Dabei sind zusätzliche Zahlungen nach der Gebührenliste des jeweiligen Durchgangs zu entrichten. Im Durchgang P37 gelten folgende Gebühren: 300 für jedes Vertiefungsmodul, das zusätzlich zu den bereits in früheren Durchgängen gewählten Vertiefungsmodulen belegt wird. Damit sind der Bezug des Kursmaterials, Korrektur der Einsendearbeit und Teilnahme an der Abschlussklausur sowie deren Korrektur abgegolten. 150 je Klausur im Fall der Nachholung zu einem späteren als dem in 1.5 angegebenen Termin oder der Wiederholung. 50 je Einsendearbeit des Grundlagenteils und 80 je Einsendearbeit des Vertiefungsteils im Falle der Wiederholung oder der kostenpflichtigen Nachholung. Die Beträge sind jeweils bei Anmeldung an das IWW zu entrichten. 3.5 Zusätzliche Kosten durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln über die üblichen Grundtarife hinaus entstehen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nicht. Für die Anschaffung von Gesetzestexten sind je nach den gewählten Modulen Kosten in der Größenordnung von 20 bis 40 zu veranschlagen. Bei Teilnehmern im Ausland können zusätzliche Kosten entstehen, falls eine gesonderte Versandart gewünscht wird. (Siehe dazu das beigefügte Merkblatt.) 4. Anrechnungsmöglichkeiten und gesonderte Gebühren 4.1 Die in einer früheren Teilnahme an dem vom IWW angebotenen Intensivkurs erbrachten Studien und Prüfungsleistungen werden im Rahmen von 8 Abs. 1 der maßgeblichen Prüfungsordnung angerechnet. Die Anrechnung kann unter B. auf Seite 7 beantragt werden. Die Studiengebühr nach 3.1 reduziert sich unter der Voraussetzung, dass die seinerzeit für den Intensivkurs geltenden Gebührensätze in voller Höhe an das IWW entrichtet wurden, um einen Grundbetrag von 1.200 und um weitere 300 für jedes anrechenbare Vertiefungsmodul sowie 250 für jede anrechenbare Grundlagenklausur. Die verbleibende Gebühr ist in drei gleich hohen Raten zu den unter 3.1 genannten Terminen zu entrichten. 4.2 Absolventen des Intensivkurses aus früheren Durchgängen erhalten als erste Lehrmittelsendung zum Eigenstudium die Einsendearbeiten zum Grundlagenteil des laufenden Durchgangs auf elektronischem Weg. Darüber hinaus können sie auf gesonderten Antrag (s. beigefügtes Formular auf Seite 6) zur Vorbereitung auf die Grundlagenklausuren noch einmal die entsprechenden Module belegen und die Einsendearbeiten zur Korrektur einschicken Hierfür ist eine Gebühr von 350 zu entrichten. Die Gebühr ist spätestens zum 15.09.2016 auf das oben genannte Konto zu überweisen. 5. Laufzeit des Vertrages, Kündigung 5.1 Der Studienvertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. 5.2 Der Teilnehmer kann den Studienvertrag ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der Studienvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Das Recht der Teilnehmerin/ des Teilnehmers und des Veranstalters, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. 5.3 Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der von dem IWW während der Laufzeit des Vertrages bereitgestellten Leistungen entspricht. Dementsprechend entfällt im Falle der Kündigung grundsätzlich die Verpflichtung zur Zahlung der Raten gemäß Abschnitt 3.1, die erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig werden. 5.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist an die IWW Geschäftsstelle Hagen, c/o FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen; Telefax 02331/ 9810897 zu richten.

6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht 5 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an die IWW Geschäftsstelle Hagen, c/0 FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen; Telefax 02331/ 9810897 (Email: iww@fernuni hagen.de; Telefon 02331/ 9810890). Für Ihren Widerruf können Sie das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fernlehrmaterial wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben das Fernlehrmaterial unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Fernlehrmaterial vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Fernlehrmaterials. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fernlehrmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fernlehrmaterials nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist. Ich melde mich verbindlich zum Durchgang P37 des betrieblichen Fernstudiums in der gewünschten Fachrichtung an. (Allgemeiner Anmeldeschluss: 31.08.2016). Die obige Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Zweitschrift des Studienvertrages sowie das Widerrufs Formular (S.8) liegen mir vor. Den Inhalt des Studienvertrages auf den Seiten 2 bis 5 dieses Formulars, die Hinweise zum Datenschutz unter 1.9, den beigefügten Terminplan (Anlage 1) sowie die Prüfungsordnung (Anlage 2) habe ich zur Kenntnis genommen. Unterschrift der Teilnehmerin / des Teilnehmers Unterschrift (IWW)

A. Sonderregelungen 6 Falls Sie die nachfolgend aufgeführten Sonderregelungen komplett oder teilweise in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie die entsprechenden Felder bitte aus und versehen Sie sie mit Ihrer Unterschrift. 1. Bezug des Studienmaterials in gedruckter Form Ich möchte die Studientexte und die Einsendearbeiten zu den unter 1.3 und 3.3 des Studienvertrages festgelegten Bedingungen auch in gedruckter Form beziehen. Unterschrift 2. Abweichende Rechnungsanschrift Sofern die auf Seite 1 dieses Vertrages angegebene Anschrift nicht der von Ihnen gewünschten Rechnungsanschrift entspricht, teilen Sie uns bitte die abweichende Rechnungsanschrift mit. Schuldner der aus diesem Vertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen bleibt unabhängig von der Rechnungsanschrift die Unterzeichnerin/der Unterzeichner dieses Vertrages Unterschrift der Teilnehmerin / des Teilnehmers Unterschrift des Rechnungsempfängers 3. Wiederholung des Grundlagenstudiums durch Absolventen Ich habe bereits unter der Teilnehmernummer: an dem Intensivkurs teilgenommen und möchte noch einmal an dem Grundlagenteil teilnehmen. Die Gebühr von 350 werde ich fristgerecht überweisen. Die Widerrufs und Kündigungsmöglichkeiten habe ich zur Kenntnis genommen. Unterschrift

B. Antrag auf Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen aus früheren Durchgängen des IWW Intensivkurses Betriebswirtschaftslehre und betriebliches Management 7 Ich habe bereits unter der Teilnehmernummer: an dem Intensivkurs teilgenommen und bitte die nachfolgenden Studien und Prüfungsleistungen anzurechnen. Grundlagenstudium Einsendearbeit zu Modul: Einsendearbeit zu Modul: Einsendearbeit zu Modul: Einsendearbeit zu Modul: Vertiefungsstudium Einsendearbeit zu Modul: Einsendearbeit zu Modul: Einsendearbeit zu Modul: Einsendearbeit zu Modul: Klausuren Modul: Punkte: Modul: Punkte: Modul: Punkte: Modul: Punkte: Modul: Punkte: Modul: Punkte: Unterschrift

8 Muster Widerrufsformular Wenn Sie den mit der IWW GmbH geschlossenen Fernunterrichtsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular an den markierten Stellen aus und senden es unterschrieben zurück an IWW Geschäftsstelle Hagen, c/0 FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen; Email: iww@fernuni hagen.de; Telefax 02331/ 9810897; (Telefon 02331/ 9810890). Hiermit widerrufe ich den mit der IWW GmbH abgeschlossenen Fernunterrichtsvertrag. Vom Name Teilnehmer Nummer Anschrift Unterschrift *** Falls Sie schon Zahlungen an das IWW geleistet haben, erstatten wir Ihnen diese zurück, sobald wir das Fernlehrmaterial wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Geben Sie uns für diesen Fall bitte den fälligen Betrag und Ihre Bankverbindung an: Betrag Kontoinhaber IBAN BIC