Firmeninventar einer Baufirma

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Transkript:

Online Versteigerung Firmeninventar einer Baufirma 18. Juni 30. Juni 2015 1

Versteigert werden über 400 Positionen, u.a.: - Radlader - Kompaktbagger - Gabelstapler - Diverse Container und Mulden - Fahrzeuge, u.a. LKW mit Kipper, VW Bus, VW Caddy - Anhänger - Diverse Maschinen - Gerüstbauteile - Schwerlastregale - Diverses Werkzeug - Material für den Hoch- und Tiefbau Und vieles mehr 2

Besichtigung Eine Besichtigung der Positionen ist an folgenden Terminen möglich: 20.06.2015 15:00-18:00 Uhr 26.06.2015 15:00-18:00 Uhr Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich: Tel.: 0911-2396670 E-Mail.: info@restlos.com 3

Online - Versteigerung Im Auftrag und für Rechnung der Berechtigten versteigern wir öffentlich und meistbietend. Mitbieten können Sie von 18.06.2015 bis 30.06.2015 auf www.restlos.com oder Sie lassen uns schriftlich Ihr verbindliches Gebot zukommen, bitte nutzen Sie hierzu unsere Vorlage auf der letzten Seite des Exposés. Es gelten unsere Versteigerungsbedingungen. 4

Besondere Bedingungen der Auktion Zahlung: Bar bei Abholung, mit vorbehaltlos bankbestätigtem Scheck oder per Überweisung/Vorkasse. Bei ausländischen Bietern behalten wir uns das Recht vor, 19% der Nettorechnungssumme als Pfand einzubehalten. Eine Rückzahlung erfolgt nach Vorlage der Ausfuhrbescheinigung. Barzahlungen sind vor Ort nur mit vorheriger Abstimmung möglich! MwSt.-Hinweis: Kunden aus der EU sind nur nach Vorlage eines amtlichen Nachweises Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass/Personalausweis) in Kopie, sowie der ordnungsgemäß ausgefüllten und an uns übermittelten Gelangensbestätigung von der deutschen Umsatzsteuer befreit. Bitte senden Sie diese Unterlagen an info@restlos.com. Kaufpreis und Aufgeld: Preise für Positionen sind an gewerbliche Kunden gerichtet und als Nettopreise ausgewiesen. Auf diese Nettopreise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% aufgeschlagen. Es wird kein Aufgeld berechnet. Bei Erstkunden behalten wir uns vor, eine unwiderrufliche Scheckbestätigung anzufordern. Schriftliche Gebotsabgabe: Schriftliche Gebote mittels Gebotsformular werden bis zwei Stunden vor Ablauf der Auktion angenommen (Eingang Fax/Post/E-Mail). Besichtigung: Wir raten grundsätzlich zu einer Besichtigung, damit Sie einen optischen Eindruck der Positionen gewinnen und spätere Unstimmigkeiten vermieden werden. Standort: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die örtlichen Gegebenheiten bei den Auktionen immer unterschiedlich sind und der Käufer selber dafür Sorge trägt, die Abholbedingungen vor Ort zu prüfen. Die Restlos Handels & Service GmbH übernimmt keinerlei Kosten für möglicherweise entstandene Abholaufwendungen des Käufers, die aufgrund von Fehleinschätzungen der örtlichen Gegebenheiten entstanden sein könnten. Abholbedingungen: Die fristgemäße Abholung des Kaufgegenstands zu den angegebenen Abholzeiten stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers dar. Die Abholung ist erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises möglich. Sämtliche Kosten die durch eine nicht fristgerechte Abholung der Kaufgegenstände entstehen, sind durch den Käufer zu tragen. Abholung durch den Käufer innerhalb von 7 Tagen nach rechtswirksamen Zuschlag, Versand per Spedition auf Anfrage möglich. 5

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung: Restlos Handels & Service GmbH Fürther Str. 205 90429 Nürnberg info@restlos.com Tel 0911 23 96 67 0 Fax 0911 23 96 67 29 www.restlos.com restlos handels + service GmbH Georg-Stefan-Str. 37 90453 Nürnberg Sparkasse Nürnberg IBAN DE11760501010010302206 BIC SSKNDE77XXX Amtsgericht Nürnberg HRB 25097 USt-ID-Nr. DE 263750638 Geschäftsführer F. Altrichter, A. Oppermann 6

Versteigerungsbedingungen / Impressum 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen der restlos Handels- und Service GmbH (im Folgenden restlos, Auktionator oder Verkäufer genannt) und den Personen, die in der Versteigerung oder im freihändigen Verkauf Gebote für die von restlos angebotenen Waren abgeben, im Folgenden Bieter, Käufer oder Kunde genannt. (2) Mit der Teilnahme an einer Versteigerung oder einem freihändigen Verkauf von restlos erkennen Bieter bzw. Käufer die ausschließliche Vereinbarung der nachstehenden Versteigerungs- bzw. Verkaufsbedingungen an. (3) An Versteigerungen/Verkäufen durch restlos können ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen teilnehmen, soweit diese in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Diese Personen müssen sich vor der Versteigerung anmelden und erhalten von restlos eine Bieterkarte. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer namentlich genannten, vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden. Verbraucher im Sinne von 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 2 Gewährleistungsausschluss und Haftung Die im Rahmen der Versteigerung oder im freihändigen Verkauf angebotenen Waren sind in der Regel gebraucht und werden in diesem Zustand versteigert. Die Angaben des Versteigerers im Zuge der Versteigerung sowie die Angaben im Versteigerungskatalog haben lediglich beschreibenden Charakter und stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder übernommene Garantie im Sinne der 434 Abs. I und 444 BGB dar. Jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Versteigerer sowie vertragliche als auch deliktische Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen oder wesentlichen Vertragspflichten betreffen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Versteigerer jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen ist, so gilt dies auch für das Handeln seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Alle zur Veräußerung gelangenden Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Diese Einschränkungen ergeben sich aus der Besonderheit der Veräußerung und der Herkunft der zur Veräußerung kommenden Gegenstände. Restlos empfiehlt in jedem Fall eine Besichtigung der Positionen zu den von restlos angebotenen Terminen. 3 Zustandekommen des Vertrages (1) Die Versteigerung erfolgt in der Regel nach fortlaufenden Nummern. Restlos behält sich in Ausnahmefällen die Änderung der Reihenfolge vor, einzelne Positionen können ausgeklammert oder zusammengefasst werden. (2) Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer/Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmt. Restlos ist nicht zur Annahme von Geboten/Kaufangeboten verpflichtet. (3) Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebot ein Übergebot nicht erfolgt und das vom Versteigerer vorgeschriebene Mindestgebot erreicht ist. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen (4) Der Bieter ist an sein abgegebenes Gebot gebunden. Wird das von restlos festgesetzte Mindestgebot nicht erreicht, kann der Auktionator das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen; in diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Frist nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, erlischt sein Gebot. Unbeschadet dessen kann jedes Gebot auch ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten. (6) Jeder Bieter (Käufer) kauft im eigenen Namen und auf seine eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Namen und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt. Ein Bieter (Käufer) welcher für seinen Auftraggeber steigert, haftet neben diesem als Gesamtschuldner. (7) Zuschläge an Bieter und Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei berechnet werden. Sie haben die Mehrwertsteuer zu hinterlegen, welche nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original - Ausfuhrbescheinigungen erstattet wird. 7

4 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen (1) Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagsumme) zuzüglich des vom Ersteigerer/Käufer an restlos auf die Zuschlagssumme zu zahlenden Aufgeldes (Auktionsgebühr) in Höhe von 15 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf die Summe aus (2) Zuschlagssumme und Aufgeld. Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Preis gilt für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen. (2) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Der Kaufpreis ist bei einem Kauf im Rahmen einer Versteigerung im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei freihändigem Verkauf mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Zahlung der Gesamtforderung muss am Versteigerungstag bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an restlos bewirkt werden. (3) Erfolgt der Zuschlag auf ein schriftliches Gebot hin, so ist der Kaufpreis innerhalb von 5 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig und zahlbar. 5 Übergabe der Kaufsache und Eigentumsübergang (1) Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Ersteigerer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch insbesondere für Zubehörteile zu. (2) Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und MwSt. bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift auf den Käufer über. (3) Bestehen zwischen restlos und dem Ersteigerer/Käufer weitere fällige Forderungen, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorenthalten. (4) Die Aufrechnung mit Forderungen jeglicher Art gegenüber dem Versteigerer/Verkäufer grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für anerkannte und titulierte Forderungen. (5) Die Abholung der gekauften Objekte kann erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises erfolgen. Bei einer Zahlung per Scheck ohne Scheckeinlösungszusage kann die tatsächliche Übergabe des Versteigerungsgegenstandes, die Demontage und der Abtransport erst nach vorbehaltloser Gutschrift des Scheckbetrages erfolgen. Sollte der Abholtermin vom Ersteigerer/Käufer überschritten werden, so haftet dieser für alle aus dieser Überschreitung entstehenden Folgekosten. Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer hat die in der Versteigerung/bei Verkauf bekannt gegebenen Abholzeiten einzuhalten. 6 Verhalten auf dem Versteigerungs-/Besichtigungsgelände (1) Der Aufenthalt auf dem Versteigerungs-/Besichtigungsgelände während der gesamten Abwicklungsdauer erfolgt auf eigene Gefahr. Das Rauchen und das Inbetriebsetzen von Geräten sind strengstens untersagt. Den Anweisungen der Mitarbeiter von restlos ist Folge zu leisten. Für Unfälle während Besichtigung, Versteigerung, Verkauf und Abholung haftet restlos nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens restlos oder deren Erfüllungsgehilfen. (2) Besucher der Versteigerung oder des Verkaufes haften für die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden, gleich welcher Art in vollem Umfang. 7 Datenschutz Restlos nimmt Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeitet diese, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird. 8 Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand dieser Vertragsverhältnisse ist der Sitz von Restlos. Gerichtsstand ist somit Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Regelung soll in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Bitte beachten Sie auch unsere AGB 8

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