Einbindung des WAP Rhein in regionale Alarmpläne:

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Transkript:

Einbindung des WAP Rhein in regionale Alarmpläne: Die Gewässer- und Bodenschutz- Alarmrichtlinie des Landes Hessen Beate Zedler, Hessisches Umweltministerium 1

Gliederung Zweck der Alarmrichtlinie Gesetzlicher Hintergrund der Alarmrichtlinie Vorgaben der Alarmrichtlinie zu Alarmplänen Alarmmeldung: - Meldeschema - Vordrucke - Einbindung des WAP Rhein 2

Zweck der Alarmrichtlinie: Vorgaben zur Aufstellung von Gewässer- und Bodenschutz-Alarmplänen Vorgaben zur Aufstellung von Alarmplänen durch Industrie- und Gewerbebetriebe Der Sinn von Alarmplänen ist die Regelung einer schnellen Information von Behörden und Betroffenen in Fällen der Freisetzung von umweltgefährdenden Stoffen verbunden mit akuter Gefahr für Oberflächengewässer, Boden und Grundwasser. 3 _

Zweck der Alarmrichtlinie: Vorgaben für die Alarmmeldung (Meldemuster) Einbindung des Warn- und Alarmplans Rhein und des Warnplans Weser Vordruck für Mitteilung außerhalb des WAP Rhein Vorgaben für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Bodens vor umweltgefährdenden Stoffen Vorgaben zur Unterrichtung des Hessischen Statistischen Landesamtes 4 _

Gesetzlicher Hintergrund der Alarmrichtlinie: Zum Schutz der Oberflächengewässer, des Bodens und des Grundwassers vor Verunreinigungen mit umweltgefährdenden Stoffen und zur Abwehr der damit für die Allgemeinheit verbundenen Gefahren müssen a) Alarm ausgelöst (Meldepflicht besteht in verschiedenen hessischen Gesetzen wie z.b. 41 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz) und b) Sofortmaßnahmen getroffen werden ( 63 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz verpflichtet die Wasserbehörden zur Durchführung von Maßnahmen). 5 _

Vorgaben der Alarmrichtlinie zu Alarmplänen: Pflichtaufgabe für alle hessischen Wasserbehörden: Aufstellung eines Gewässer- und Bodenschutzalarmplans nach vorgegebenem Muster mit Einbindung des WAP Rhein und WP Weser Jährliche Fortschreibung des Alarmplans Berichterstattung an Umweltministerium Möglichkeit für die Wasserbehörden: Forderung eines Alarmplans von wasserwirtschaftlich bedeutenden Industrie- und Gewerbebetrieben nach einem Muster 6 _

Vorgaben der Alarmrichtlinie zur Alarmmeldung: Gegenseitige Information von Feuerwehr, Polizei und Wasser- und Bodenschutzbehörden Sofortmeldung gemäß Vordruck Beginn: Stichwort Gewässer- und Bodenschutz- Alarm!!! Ende: Stichwort Entwarnung!!! 7 _

8

Havarie eines Tankers auf dem Rhein

Vorgaben der Alarmrichtlinie zur Alarmmeldung: Auswirkung auf den Rhein Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet, ob - internationale Information oder Warnung über die Wasserschutzpolizei Wiesbaden in Mainz-Kastel als Internationale Hauptwarnzentrale (IHWZ) R4 ausgelöst wird gemäß Warn- und Alarmplan Rhein oder - elektronischer Informationsaustausch genügt. Beratung durch Hessisches Landesamt für Umwelt erfolgt auf Anfrage 10 _

Vordruck für Mitteilung außerhalb WAP Rhein: Elektronischer Fach- bzw. Informationsaustausch von Ereignissen außerhalb des WAP Rhein Keine Informations- oder Alarmmeldung im Sinne des WAP Rhein! Ereignisort / Messstelle und Zeitpunkt Ausgetretener oder gemessener Stoff Beschreibung des Ereignisses Adressaten: Umweltministerien HE, NRW und RLP Landesämter in HE, NRW und RLP 11 _

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12