Wohin mit den gefährlichen (und den anderen) Abfällen?

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Transkript:

Wohin mit den gefährlichen (und den anderen) Abfällen? Informationsveranstaltung Rund um s Dach Marlies Schmidt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Berliner Str. 27a, 14467 Potsdam Tel. (0331) 27 93-31 Fax (0331) 27 93-20 marlies.schmidt@sbb-mbh.de

Themen Asbest, KMF, Teer- und Bitumenpappe, Althölzer, Liegestaub, Schüttungen Einstufung der Abfälle, Zuordnung zu Abfallschlüsseln Entsorgungswege Spezialfälle

Vorsortierung Auf der Baustelle: Abfälle beim Rückbau möglichst getrennt erfassen Abfälle voneinander getrennt halten und zur Abfuhr bereit stellen

Asbest, KMF Anwendung im Dachbereich Asbest: Ł Asbestzementplatten (Baufanit, Eternit), Asbestzementwelltafeln, Spritzasbest, Kanalelemente KMF: Ł Isoliermaterial im Dachbereich u. Zwischenwänden, Schalldämmungen, Stopfmassen, Rohrummantelungen, Deckenplatten,

Asbest, KMF Einstufung: Asbest : immer b.ü. (krebserzeugend) KMF-Abfälle: i.d.r. immer b.ü. (reizend und z.t. krebserzeugend) Bei Dämmstoffen im Dachbereich beachten: Sind weitere gefährliche Stoffe (z.b. DDT, Lindan, PCP) enthalten?

Asbest, KMF Abfallschlüssel: 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt Ł Schadstoff: Asbest- bzw. Mineralfasern

Asbest, KMF Entsorgungswege: inerte, mineralische Abfälle i.d.r. daher grundsätzlich Ablagerung auf Ł Ł Ł Deponien der Klasse I ( Mineralstoffdeponien ), Deponien der Klasse II ( Siedlungsabfalldeponien ) Deponien der Klasse III ( Sonderabfalldeponien ) Annahmebedingungen beachten (Verpackung) www.sbb-mbh.de Anlagenlisten Asbest-/Mineralfaserabfälle

Einstufung Dachpappe Herkunft Analyse b.ü. AS 170303* (teerhaltig) Abrissmaßnahmen PAK >100 mg/kg TS nach EPA-Methode nicht b.ü. AS 170302 (teerfrei) Neubaumaßnahmen (Reste, Verschnitte) PAK <100 mg/kg TS nach EPA-Methode

Entsorgungswege Teerpappenabfälle (AS 170303*) 1.Schritt: Zerkleinerung, Separierung von Störstoffen in Vorbehandlungsanlagen 2. Schritt: thermische Behandlung in Verbrennungsanlagen, Zementwerken, Kraftwerken www.sbb-mbh.de Anlagenlisten Teerpappe

Entsorgungswege Bitumenpappenabfälle (AS 170302) Vorbehandlungsanlagen thermische Behandlung Entsorgungsanlagen siehe Liste Veranstaltungsunterlagen

Einstufung kont. Altholz b.ü. AS 170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind AS 200137* Holz, das gefährliche Stoffe enthält nicht b.ü. AS 170201 Holz AS 200138 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 200137* fällt

Einstufung kont. Altholz Einstufung als b.ü.-abfall, wenn kontaminiertes Holz aus bestimmten Herkunftsbereichen stammt oder Schadstoffwerte überschritten sind Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages veröffentlicht von SenStadt (Land Berlin) sowie dem MLUV (Land Brandenburg) www.sbb-mbh.de Abfallrecht

Einstufung kont. Altholz Beispiele für b.ü.-altholz aus dem Dachbereich Konstruktionshölzer für tragende Teile Holzfachwerk und Dachsparren Fenster, Fensterstöcke, Außentüren imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich

Entsorgungswege Altholzabfälle (AS 170204*, 200137*) 1.Schritt: Zerkleinerung, Separierung von Störstoffen in Vorbehandlungsanlagen 2. Schritt: thermische Behandlung in Altholzkraftwerken, Zementwerken, Vergasungsanlagen oder in Sonderabfallverbrennungsanlagen www.sbb-mbh.de Anlagenlisten Altholzabfälle

Einstufung Liegestaub I.d.R. Aufsaugen mit Industriestaubsaugern b.ü. AS 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind nicht b.ü. AS 150203 Aufsaug- und Filtermaterialien, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen

Einstufung Liegestaub Einstufung als b.ü.-abfall, wenn Schadstoffwerte überschritten sind (Schadstoffe stammen i.d.r. aus anorganischen oder organischen Holzschutzmitteln) Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages veröffentlicht von SenStadt (Land Berlin) sowie dem MLUV (Land Brandenburg) www.sbb-mbh.de Abfallrecht

Entsorgung von Liegestaub Beachtung der POP-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe vom 29. April 2004 (Abl. L 229/5) Entsorgung i.d.r. in Sonderabfallverbrennungsanlagen Benennung von Entsorgungsanlagen: SBB Infotelefon: (0331) 27 93-27

Schüttungen häufig mineralische Schüttungen (Bauschutt, Schlacke, Lehm) b.ü. AS 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten nicht b.ü. AS 170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen

Schüttungen Einstufung: b.ü., wenn mind. eine gefahrenrelevante Eigenschaft H1 - H14 vorliegt: Ł Abfall enthält gefährliche Inhaltsstoffe, die direkt eine gefahrstoffrechtliche Einstufung begründen Ł Schwellenwerte aus Anl. V der Vollzugshinweise sind überschritten Ł LAGA-Z2-Werte (im Eluat oder Feststoff) sind überschritten

Entsorgung von Schüttungen Entsorgungswege: Behandlung durch thermische oder Waschverfahren Sonderabfallverbrennung untertägiger Versatz in Ausnahmefällen: Ablagerung in untertägiger Deponie (UTD) oder auf oberirdischen Deponien Prüfung immer anhand des konkreten Einzelfalls! Beachtung der POP-Verordnung! Beratung: SBB Infotelefon (0331) 27 93-27

Spezialfälle Beispiel: Bitumenpappe mit Asbestanhaftungen sog. Braunsche Dächer Problem: Jeder Abfallbestandteil bedarf eines anderen Entsorgungsweges: Asbest Deponierung Bitumenpappe Verbrennung Lösung: Abwägung der Vor- und Nachteile des jeweiligen Entsorgungsweges Entscheidung in diesem Einzelfall: Entsorgung auf Sonderabfalldeponie, da Asbestfaserfreisetzungen bei Verbrennung verhindert werden, hoher Glühverlust nicht aus organischen Schadstoffen resultiert

Kontakt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Postadresse: Zentrale: (0331) 27 93-0 PF 60 13 52 Infotelefon: (0331) 27 93-27 14413 Potsdam Fax: (0331) 27 93-20 Besuchsadresse: Berliner Str. 27a 14467 Potsdam

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