KRAIBURG Austria GmbH & Co. KG, Webersdorf 11, A-5132 Geretsberg, T +43 (0)7748/7241-0, www.kraiburg-austria.com Profilempfehlungen für Lastkraftwagen und Omnibusse - 2016/2017 WINTER PROFILEM PFEHLU NGEN 2016/2017
AIS Winter Einsatzempfehlungen Allgemeine INFORMATIONEN Für den Betrieb eines Nutzkraftfahrzeuges unter winterlichen Bedingungen stellt die Übertragung der Antriebskräfte zur Fahrbahn ein dominierendes Kriterium dar. Neben der Betriebsbremse sorgen unter anderem der Retarder und/oder die Motorbremse für die erforderliche zusätzliche Verzögerung und den Bremsvorgang. Aus diesen Gründen spielen die Reifen für die Antriebsachse eine herausragende Rolle. Daher sind ie meisten Reifen für Antriebsachsen mit einer M+S Kennzeichnung versehen. Die in der Tabelle aufgeführten KRAIBURG Laufstreifen stellen lediglich eine allgemeine Einsatzempfehlung dar. Es bleibt zu beachten, dass es bei falschem Einsatz von Winterreifen zu übermäßigem Verschleiß und zu unregelmäßigen Abriebsbildern im Profilbild kommen kann! Ein Profil, das für den Einsatz auf schneebedeckten Straßen konzipiert ist, könnte folglich ein unregelmäßiges Abrollbild haben, und auch nicht die gewünschte Laufleistung erzielen, sollte es überwiegend auf schneefreien Straßen eingesetzt werden. M-Winter und s-winter M-WINTER: Mitteleuropäische Witterungsverhältnisse - Wechsel von nassen und trockenen Fahrbahnen in Frühjahr und Herbst - Zeitlich- bzw. streckenbezogen welchsenlde Fahrbahnbedingungen (trocken, Nässe, Schneematsch, Schnee, Eis) bei kurzen Intervallen der Räum- und Streudienste während der Winterzeit. S-WINTER: Skandinavische Witterungsverhältnisse - Extreme winterliche Bedingungen in Mitteleuropa (skandinavische Verhältnisse), schneereiche Gebiete sowie ungeräumte Straßen in Mittel- und Hochgebirgslagen. - Lang anhaltende, gleich bleibende Fahrbahnbedingungen (festgefahrener Schnee, Eis) und längere Intervalle der Räum- und Streudienste, oder kein Räumen / Streuen. Allgemeine Empfehlungen. KRAIBURG empfiehlt unter winterlichen Bedingungen auf der Antriebsachse eine Mindestprofiltiefe von 6-8 mm zur Erhaltung der Wintertauglichkeit.. KRAIBURG empfiehlt die Montage von Winterprofilen im Herbst, um eine optimale Kilometerleistung erzielen zu können.. KRAIBURG weist Sie auf die Einhaltung der jeweils gültigen Ländergesetze im Bezug auf Winterbereifung hin. Bitte beachten Sie besonders bei Winterprofilen auf den korrekten Luftdruck in Verbindung mit den zusätzlichen Zuladungs-/Höchstgewichten! 2
AIS Winter Einsatzempfehlungen 3pMsf - 3 peak MOuntAin snow flake symbol NEW Für Neureifen wird im Rahmen der ECE 117 R (Richtlinie für Reifen bezgl. Geräuschemission, Nasshaftung und Rollwiderstand) die erste, mit einer Leistungsprüfung verknüpfte Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf ihre Wintertauglichkeit defi niert. Das sog. 3PMSF (3 Peak Mountain Snow Flake Symbol oder ALPINE) Symbol wird zur Kennzeichnung der Reifen herangezogen. Die bisherigen M+S, M&S - Kennzeich-nungen beruhen ausschließlich auf reinen Eigenklassifi zierungen der Hersteller der Lauffl äche. Im Falle einer Runderneuerung muss der Runderneuerer sicherstellen, dass der runderneuerte Reifen den geforderten Reifenbeschriftungen entspricht. Die 3PMSF Prüfung erbringt den Nachweis der Mehrleistung der Traktions- bzw. Bremseigenschaften im Vergleich zu einem für alle Reifen- und Laufstreifenhersteller gültigen Standard Referenzreifen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des runderneuerten LKW-Reifens zu stärken, prüfte KRAIBURG ausgewählte Winterprofi le entsprechend der ECE -117 R. Anhang 7 für Reifen der Klasse C3. Alle vorgestellten LKW Reifen mit Winterprofilen zeigen, wie gefordert, eine um mindestens 25% bessere Traktion als der vorgegebene Referenzreifen. KRAIBURG Austria GmbH & Co. KG, Webersdorf 11, A-5132 Geretsberg, T +43 (0)7748/7241-0, www.kraiburg-austria.com 3
AIS Winter Einsatzempfehlungen Fernverkehr Long Distance Verteilerverkehr Regional Traffi c Stadtverkehr Urban Traffi c M-Winter S-Winter M-Winter S-Winter M-Winter S-Winter Antrieb Traction K 54 plus K 54 plus K 202 plus K 202 base K 225 plus K 225 base K 201 plus K 215 plus K 215 base K 203 plus K 203 tech K 203 plus K 203 tech K 48 tech K 215 plus K 215 base K 204 tech K 225 plus K 225 base K 213 tech K 54 plus K 54 base K 202 plus K 202 base K 201 plus K 16 base K 50 base K 51 base K 54 plus K 215 plus K 201 plus K 16 base K 51 base K 215 plus K 54 base K 215 base K 215 base K 215 plus K 215 base K 221 base K 52 base K 700 tech K 51 base K 701 tech K 26 base K 221 base K 50 base K 204 tech K 701 tech K 52 base K 51 base K 215 plus K 215 base K 225 plus K 225 base K 52 base K 228 plus K 228 base K 700 tech K 225 plus K 225 base K 213 tech K 221 base K 26 base K 51 base K 204 tech K 213 tech K 701 tech 60er Serie Series K 73 tech K 74 tech K 700 tech K 73 tech K 74 tech K 73 tech K 74 tech K 700 tech K 73 tech K 74 tech K 73 tech K 74 tech K 73 K 74 4
AIS Winter Einsatzempfehlungen Fernverkehr Long Distance Verteilerverkehr Regional Traffi c Stadtverkehr Urban Traffi c M-Winter S-Winter M-Winter S-Winter M-Winter S-Winter Bus Leicht-LKW Light Truck K 201 plus K 26 base K 203 plus K 203 tech K 73 tech K 204 tech K 48 tech K 43 plus K 43 tech K 224 base K 43 plus K 43 tech K 50 base K 225 plus K 225 plus K 26 base K 50 base K 225 plus K 225 plus K 50 base K 26 base K 50 base K 50 base K 225 base K 225 base K 225 base K 225 base K 43 plus K 43 tech K 224 base K 701 tech K 214 plus K 47 base K 224 base K 224 base K 204 tech K 51 base K 702 plus K 701 tech Aufl ieger Trailer K 801 tech K 801 plus K 801 tech K 801 plus K 32 tech K 103 tech K 801 tech K 801 plus K 801 tech K 801 plus K 32 tech K 103 tech 5
Österreich Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Bei Missachtung drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder in Höhe von 35 bis 5.000 Euro. Lkw > 3,5 t hzg müssen zumindest an einer Antriebsachse M+S-Reifen mit mind. 6 mm Profiltiefe (Diagonal) und mind. 5 mm Profiltiefe (Radial) aufweisen. Für Busse (M2, M3) gilt die Winterreifenpfl icht vom 1. November bis 15. März. Deutschland Schweiz Belgien Bosnien u. Herzegowina Situativ bei winterlichen Bedingungen. Fahrzeuge < 3,5 t hzg müssen mit M+S-Reifen an allen Achspositionen ausgestattet sein. Fahrzeuge mit > 3,5 t hzg müssen mit M+S-Reifen an den Antriebsachsen ausgestattet sein. Zeitraum nicht spezifi ziert. Keine generelle Winterreifenpfl icht, regionale Vorschriften (z. B. Alpen-Pässe) bei winterlichen Strassenverhältnissen möglich. In jedem Fall mindestens 1,6 mm Profi ltiefe. Mit Standardreifen bei winterlichen Verhältnissen bestehen Haftungsrisiken. Keine generelle Winterreifenpfl icht. Symmetrische Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich. In der Zeit vom 15. November bis 15. April sind für Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzen und für Fahrzeuge mit >3,5 t hzg zwei Optionen vorgeschrieben: Option 1: Reifen mit Winterprofi l mit mind. 4 mm Profi ltiefe an der Antriebsachse. Option 2: Reifen mit Standardprofi l mit mind. 4 mm Profi ltiefe, bei winterlichen Witterungsverhältnissen (Schnee, Eisregen) müssen Schneeketten an der Antriebsachse angebracht werden. Mitführplicht vom 1. November bis 15. April für mindestens zwei Antriebsräder. Ausnahmen gelten für Busse im Linienverkehr. Nutzung auf schnee- und eisbedeckter Straße. Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Ausnahme: Strecke über das Kleine Deutsche Eck. Schneeketten und Spikes sind optional erforderlich. Einsatzgebiete sind durch Beschilderung gekennzeichnet. Allradfahrzeuge können ausgeschlossen sein. 1Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Spikereifen sind für Fahrzeuge > 3,5 t hzg verboten. 60 Euro Strafe für nicht angepasste Bereifung, 80 Euro bei Behinderung wegen unpassender Bereifung, 100 Euro bei Gefährdung wegen unpassender Bereifung, 120 Euro bei Unfall wegen unpassender Bereifung, jeweils zzgl. 1 Punkt. Spikereifen dürfen nur an Motorwagen mit Gesamtgewicht bis 3,5 t hzg verwendet werden. Erlaubt vom 1. November bis zum 30. April oder bei winterlichen Verhältnissen. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen an der Rückseite ein Höchstgeschwindigkeitszeichen mit der Zahl 80 km/h tragen. Mitführpflicht vom 15. November bis 15. April. Schneeschaufel und ein Sack mit Sand (25-50 kg) sind mitzuführen. 6
Bulgarien Keine generelle Winterreifenpfl icht. Mitführpflicht vom 1. November bis 31. März. Auf Bergstraßen zeigen entsprechende Verkehrsschilder Kettenpfl icht an. Dänemark Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneeketten vom 1. November bis 15. April erlaubt. Estland Winterreifenpflicht (Radialreifen mit mind. 3 mm Profi ltiefe) vom 1. Dezember bis 1. März (je nach Witterung auch ab Oktober bis April). Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Finland Fahrzeuge > 3,5 t hzg mind. 1,6 mm Profi ltiefe. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Frankreich Keine generelle Winterreifenpfl icht. Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt. Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird. Ohne passende Winterausrüstung kann eine Einreise ins Land verboten oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Spikereifen vom 1. November bis 15. April erlaubt. Spikes sollten in dieser Zeit an allen Reifen montiert sein. Spikereifen für Fahrzeuge > 3,5 t hzg verboten. Spikereifen vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern zulässig, bei entsprechender Witterung kann dieser Zeitraum verlängert werden. Tempolimit für Fahrzeuge > 3,5 t hzg ist 80 km/h. Überstand max. 1,5 mm und max. 50 Spikes pro Meter Abrollumfang auf Reifen die nach dem 1. Juli 2013 produziert wurden. Spikereifen für Fahrzeuge < 3,5 t hzg vom 1. Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März mit Geschwindigkeitsbegrenzung 60/90 km/h. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen mit einem Sticker gekennzeichnet sein. Spikeverbot für Fahrzeuge > 3,5 t hzg. Großbritannien Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Spikereifen erlaubt, wenn Straßenbelag dadurch nicht beschädigt wird, ansonsten Regress möglich. 7
Italien Keine generelle Winterreifenpfl icht. Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt. Mitführpflicht von Schneeketten. Irland Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Kroatien Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April. Für Fahrzeuge >3,5 t hzg sind M+S Reifen auf der Antriebsachse Pfl icht. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schneeketten für die Antriebsachse erforderlich (wenn das Fahrzeug mit SU Reifen ausgestattet ist). Schneekettenpfl icht in einigen Regionen (Lika/ Gorski Kotar). Kosovo Keine generelle Winterreifenpfl icht. Mitführpfl icht und Verwendung auf Antriebsachse bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen. Lettland Winterreifenpflicht (M+S-Reifen) vom 1. Dezember bis 1. März für Fahrzeuge < 3,5 t hzg mit mind. 3 mm Profi ltiefe. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Lokale Regelungen im Fall von Schnee- und Eisfahrbahn. Die Wintervorschrift RU/1580 bezieht sich nur auf Fahrzeuge der Klassen: M1, N1 und O1. Spikereifen erlaubt, Geschwindigkeitsbegrenzung 96/112 km/h (Überlandstraßen/Autobahn). Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel mitführen. In Bussen und Lkw ist eine Schneeschaufel mitzuführen. Spikereifen sind vom 1. Oktober bis 30. April für Fahrzeuge > 3,5 t hzg erlaubt. Liechtenstein Keine generelle Winterreifenpfl icht. Fahrzeuge müssen mit der Witterung entsprechenden Reifen ausgestattet sein, Mithaftung kommt in Betracht. Mitführen von Schneeketten wird empfohlen, Einsatz auf Bergstraßen bei entsprechender Beschilderung verpfl ichtend. Für Fahrzeuge < 7,5 t hzg sind Spikereifen vom 1. November bis 30. April - mit Ausnahme von Schnellstraßen und Autobahnen - erlaubt, Tempolimit 80 km/h. Alle Reifen müssen mit Spikes ausgestattet und die Fahrzeuge durch einen Sticker gekennzeichnet sein. 8
Litauen Winterreifenpflicht vom 1. November bis 1. April für Fahrzeuge < 3,5 t hzg. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Spikereifen erlaubt vom 1. November bis 1. April. Luxemburg Bei winterlichen Fahrbedingungen müssen Lkw und Busse auf der Antriebsachse mit Winterreifen (M+S Kennzeichen ausreichend) ausgestattet sein. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Mazedonien Keine generelle Winterreifenpfl icht. Mitführpfl icht von Schneeketten vom 15. Oktober bis 15. März, wenn das Fahrzeug nur mit Standardreifen ausgestattet ist. Montenegro Von November bis April müssen Fahrzeuge auf bestimmten Straßen (Bekanntgabe durch das Polizeiministerium) mit Winterreifen oder Reifen mit M+S-Kennzeichnung ausgestattet sein (mind. 4 mm Profi ltiefe) Schneeketten für Antriebsachse sind im Fahrzeug mitzuführen. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Anbhängigkeit zu Witterungsverhältnissen. Niederlande Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen. Polen Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen, auf denen Schneeketten verpfl ichtend sind, sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. 9
Norwegen Für Fahrzeuge > 3,5 t hzg sind mind. 5 mm Profiltiefe in der Zeit vom 1. November bis einschließlich Ostermontag (Südnorwegen) und zwischen 16. Oktober bis einschließlich 30. April (Nordnorwegen) verpfl ichtet vorgeschrieben. In der Zeit vom 15. November bis 31. März ist der Gebrauch von Winterreifen an allen Achspositionen verbindlich vorgeschrieben. Eine Liste mit zugelassenen Winterreifen fi nden Sie unter: www. stro.no Mitführpfl icht von Schneeketten für Fahrzeuge > 3,5 t hzg in der Zeit vom 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostern (Südnorwegen) und zwischen 16. Oktober bis einschließlich 30. April (Nordnorwegen). Ein Lkw mit Trailer muss 7 Schneeketten mitführen. Portugal Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird (nur in höher gelegenden Gebieten). Russland Rumänien Neue Winterreifenregelung wird erwartet. In den Wintermonaten (Dezember, Januar, Februar) müssen Lkw und Busse auf allen Antriebsachsen mit M+S-Reifen oder 3PMSF-Symbol ausgestattet sein und mind. 4 mm Profi ltiefe aufweisen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen alle Fahrzeuge > 3,5 t hzg und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit M+S- Reifen oder Winterreifen an der Antriebsachse ausgestattet sein. Mitführen von Schneeketten ist empfohlen, aber nicht verpfl ichtend. Mitführpfl icht für Fahrzeuge > 3,5 t hzg. Schneeketten müssen bei entsprechender Beschilderung genutzt werden. Spikes (Überstand durchschnittlich 1,7 mm) sind erlaubt vom 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostern in Südnorwegen und vom 16. Oktober bis 30. April in Nordnorwegen. Zugfahrzeuge und Trailer: Spikes an allen Reifen einer Achse, bei Zwillingsbereifung ist ein Reifen ausreichend. In Trondheim und Oslo ist die Verwendung von Spikereifen gebührenpfl ichtig. Tageskarten (ca. 3,90) sind erhältlich an Automaten entlang der Einfallstraßen oder via SMS (von Telefonen mit norwegischer, schwedischer oder dänischer Nummer). Monats (ca. 52,-)- oder Jahreskarten (ca. 155,-) für Trondheim sind zu beziehen im Trondheim City Parking Offi ce in Erling, Skakkes Gate 40, 7012 Trondheim. Für Fahrzeuge > 3,5 t hzg fallen Kosten in doppelter Höhe an. Die Strafe für Nichtbefolgung beträgt ca. 97,-. Spikereifen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August) verboten. In Fahrzeugen > 3,5 t hzg sind Schneeschaufel und Sand mitzuführen. Serbien Von November bis April sind M+S Reifen oder Winterreifen verpfl ichtend. Mind. 4 mm Profi ltiefe. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen. Mitführfl icht von Schneeketten für die Antriebsachse. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen. 10
Slowakei Winterreifenpfl icht (M+S-Reifen) auf Antriebsachse für Fahrzeuge > 3,5 t hzg in der Zeit vom 15. November bis 31. März. Mitführpfl icht und Verwendung bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen. Slowenien Spanien Schweden Tschechische Republik Vom 15. November bis 15. April sind für Fahrzeuge >3,5 t hzg zwei Optionen vorgeschrieben: Option 1: Winterreifen zumindest auf der Antriebsachse (mind. 3 mm Profi ltiefe) Option 2: Standardreifen, aber Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden, die bei winterlichen Fahrbedingungen auf den Reifen der Antriebsachse angebracht werden müssen. Keine generelle Winterreifenpfl icht. Winterreifenpfl icht wenn durch Beschilderung oder Behörden angeordnet. Bei winterlichen Bedingungen sind für Fahrzeuge > 3,5 t hzg in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März M+S gekennzeichnete Winterreifen mit mind. 5 mm Profiltiefe auf allen Reifen - mit Ausnahme von Trailerreifen - vorgeschrieben. Eine Liste mit genehmigten Winterreifen für die Antriebsachse fi nden Sie auf www.stro.se. Vom 1. November bis 31. März situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen oder durch entsprechende Beschilderung. Fahrzeuge > 3,5 t hzg müssen mit M+S-Reifen zumindest an der Antriebsachse ausgestattet sein, mind. 6 mm Profi ltiefe. Mitführpfl icht für Fahrzeuge > 3,5 t hzg, wenn das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist. Schneekettennutzung nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen, wenn durch Beschilderung oder Behörden darauf hingewiesen wird. Mitführen von Schneeketten ist empfohlen. Wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird, müssen 3- und Mehrachsfahrzeuge zumindest an zwei Reifen der Antriebsachse mit Schneeketten ausgestattet werden. Verwendung von Spikereifen mit einem Überstand von bis zu 2 mm sind auf Schneefahrbahnen erlaubt. Spikereifen sind vom 1. Oktober bis 15. April erlaubt, dieser Zeitraum kann sich entsprechend der Witterung verlängern. Max. 50 Spikes pro Reifen, wenn Reifen nach 1. Juli 2013 produziert wurde. Für bestimmte Straßen sind Verbote zu beachten. 11
Türkei Vom 1. Dezember bis 1. April besteht eine Winterreifenpfl icht für Nutzfahrzeuge für den Fernverkehr. In den Städten bestimmen lokale Behörden den Zeitraum der Winterreifenpfl icht individuell. Alle Arten von Lkw, Zugmaschinen und Bussen müssen auf den Antriebsachsen mit Reifen ausgestattet sein die entweder mit M+S-, M+S und 3PMSF-Symbol oder mit dem 3PMSF-Smybol gekennzeichnet sind. Alle Arten von Vans, Kleinlastern, Pickups und Personenkraftwagen, die für kommerzielle Zwecke genutzt werden (Taxi, usw.) müssen auf allen Achsen entweder mit M+S-Reifen, M+S-Reifen mit 3PMSF-Symbol oder Reifen mit 3PMSF-Smybol ausgestattet sein. Beim Einsatz von runderneuerten Reifen muss der Laufstreifen ein Winterprofi l aufweisen. Die Profi ltiefe von Nutzfahrzeugreifen muss mind. 4 mm betragen. Mitführen von Schneeketten wird empfohlen, Einsatz auf schnee- und eisbedeckten Straßen. Ukraine Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Ungarn Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Verwendung kann verpfl ichtend sein (Tempolimit 50 km/h). Bei winterlichen Verhältnissen kann Einreise ohne Schneeketten verwehrt werden. Weiß-Russland Keine generelle Winterreifenpfl icht. Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Mitführen von Seil und Unterlegkeil empfohlen. Spikereifen können als Winterreifen genutzt werden. Spikereifen erlaubt. Spikereifen erlaubt. Derzeit sind keine generellen Winterreifenvorschriften für Lkw bekannt für die Länder Griechenland, Malta, und Zypern. Für spezielle Verordnungen und aktuelle Informationen informieren Sie sich in den entsprechenden Verkehrsvorschriften der jeweiligen Länder. Die Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich der weiteren Entwicklung lokaler Regelungen. 12